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IU733 Nothwend iger Verkauf. Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung, zu Colberg, den 7. Mai 1868. Der den Erben der Bauer Ewald Strelow'schen Eheleute gehö— rige, im Dorfe Necknin sub Rr. 6 catastri belegene, im ypotheken⸗ buche von den Kämmereidörfern der Stadt Colberg Vol. XI. fol. 31 Nr. 6 verzeichnete Bauerhof, gerichtlich geschätzt auf 14,102 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., soll am 2. Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle theilungshalber subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufsbedingungen sind in unserem Prozeß⸗Büreau III. einzusehen. . Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Vermeidung der Präklusion spätestens in dem Termin zu melden.
(1734 Noth wendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Pasewalk. Das dem Zimmermeister und Gastwirth Friedrich Walter zu⸗ gehörige, hierselbst belegene, Vol. XII. Nr. 571 Fol. WI des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete Grundstück, , . auf 6266 . 13 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und edingungen im Büreau ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 28. November 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Pafewalk subhastirt werden. ,.. welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht anzumelden.
13122 Subhastations - Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. . Das dem Maurer und Zimmermeister Carl Friedrich Pahms . gehörige, in der Stadt Hoyerswerda vor dem Wittichenauer Thore elegene und Nr. 65b. Vol. VI. Fol. 687 des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete Haus e Garten, zusammen abgeschätzt auf 7686 Thlr. 20 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr. III. einzusehenden Taxe, soll am 24. März 1869, Vormittags il Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Döring an hiesiger Gerichtsstelle im König⸗ lichen Schlosse öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buche nicht ersichtlichen Realforderung 'aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden. Hoyerswerda, den 12. September 1868. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
(2488 Nothwendiger Verkauf.
Die dem Glas⸗Fabrikanten Heinrich Franke horis zu Breiten⸗ stein sub Nr. 129 belegene, Vol. III. Pag. 79 des Hypothekenbuchs eingetragene Glashütte nebst Zubehör, abgeschätzt auf 8493 Thlr. 24 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll
am 1. Februgr 1889, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er⸗ sichtlichen Reglforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
Stolberg, den 10. Juli 1868.
Königliche und Gräfliche Kreisgerichts ⸗Kommission.
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I) den Baron Friß von der Goltz, Rittergutoͤbesitzer auf Mer⸗ tensdorf bei Friedland in Ostpreußen,
Oeffentliche Vorladung. er Bäckermeister G. Paschke zu Berlin hat gegen
2) den Baron Oscar von der Goltz, dem Aufenthalte nach un⸗ bekannt, und
3) den Kaufmann C. A. Wilh. Otto zu Berlin, und zwar gegen den Verklagten zu 1 als Bezogenen und Acceptanten, den Verklagten zu 2 als Auͤssteller und Giranten und den Verklagten zu, 3 als Indossanten eines, am 1. Mai 1868 fällig gewesenen, durch Giro auf den Kläger übergegangenen Wechsels de'dato Mertens dorf bei Friedland, den 2. Januar 1868 über 5660 Thaler, wegen dieser Summe nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. Mai 1868, sowie 2 Thaler 20 Sgr. Protestkosten und 3 pCt. Provision mit 1 Thlr. 20 Sgr. am 30. Juli 1868 Klage angestrengt.
Dieselhe ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Ver— klagten zu 2 unbekannt ist, so wird diefer hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 22. Dezember 1868, ann m tg 10Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗-Deputation im tadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An— trag des Klägers in contumacsäm für zugestanden und anerkannt er— achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 20. August 1868.
les Oeffentliche Vorladung. er Bäckermeister G. Paschke zu Berlin hat gegen 1) den Baron Fritz von der Goltz, Rittergutsbesizer auf Mertens. dorf bei Friedland in Ostpreußen, 27) den Baron Oscar von der Goltz, dem Aufenthalte nach unbe— kannt, und . 3) den Kaufmann C. A. Wilh. Otto zu Berlin, und zwar gegen den Verklagten zu I) als Bezogenen und Acceptan- ten, den Verklagten zu 2 als Aussteller und Giranten und den Ver— klagten zu 3) als Indossanten eines am 1 Mai 1868 fällig gewesenen, durch Giro auf den Kläger übergegangenen, Wechsels de dat Mertens! dorf bei Friedland den 2. Januar 1868 über 506 Thlr., wegen dieser Summe sowie sechs Prozent Zinsen seit dem 1 Mai 1868, 3 Thlr. 5 Sgr. Protestkosten, ein Drittel Prozent Provision mit 1 Thaler 20 Sgr. am 30. Juli er. Klage angestrengt.
Dieselbe ist eingeleitet und da der jetzige Aufenthalt des Ver. klagten zu . unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 22. Dezember 1868, . 10AUhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Shell zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge⸗ nommen werden kann. —
Erscheint der Beklagte ir bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in coöntumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus . wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 260. August 1868.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.
I3531 Oeffentliche Vorladung.
Der Rentier Otto Degener hierselbst hat gegen den Grafen Franz v. Westarp aus den von demselben acceptirten, von A. Hartke am L Juni 1865 über 290 Thlr. zahlbar am 1. Oktober 1565, vom 26. September 1865 über 1306 Thlr., zahlbar am 26. Oktober 1865, und am 10. Mai 1865 über 600 Thlr., zahlbar am j6. November 1865, ausgestellten drei Prima ⸗Wechseln auf Zahlung der darin ver— schriebenen Gesammtsumme von 2100 Thlr. nebst 6 pCt. Zinfen von 200 Thlr. seit dem 1. Oktober 1865, von 1300 Thlr. seit dem 26. Ok- tober 1365 und von 600 Thlr. seit dem 10. November 1865, die Wechselklage 1a , , und zugleich wegen seiner vorgedachten For— derungen und 40 Thlr. Kostenpauschquantum die Anlegung eines schleunigen Arrestes auf die dem Grafen v. Westarp zustehende Mann⸗ lehn⸗Rente beantragt.
Die Klage ist eingeleitet, dem Arrestgesuche stattgegeben und da der jetzige Aufenthalt des Grafen Franz v. Westarp unbekannt ist, so wird, derselbe hierdurch öffentlich gufgefordert, in dem zur Klage— beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 12 Februar 1868, Vormittags 11 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu hringen und Urkunden im Original einzu · reichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine giüchicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht; so werden die in der Klage und in dem Azrestgesuch angeführten Thatfachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zuge⸗ standen und anerkannt erachtet und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden.
Berlin, den 17. Oktober 1868. ;
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,
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Vrozeß⸗Deputation II.
Bekanntmachung. Nach Anordnung des Herrn Justiz-Mtinisters sollen die nach dem Gesetze, betreffend die Einführung von Grund und Hypothekenbüchern und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvorpommern und Rügen vom 21. März 1868 zu errichtenden Hypothekenämter in Stralsund für den Franzburger Kreis, in Greifswald für den Greifswalder Kreis, in Grimmen für den Grimmer Kreis, in Bergen für den Kreis Rügen mit dem 1. Juli d. J. in Function treten. Dies wird hiermit be⸗ kannt gemacht. Die Bestimmungen des erwähnten Gesetzes, welche öffentlich be—⸗ sonders bekannt zu machen sind, lauten: §. 147. Alle diejenigen, welche nicht in den Grund⸗ oder Gebäude⸗ steuerbüchern eingetragen sind, oder sich nicht beim Hypothekenamte legitimirt haben und dennoch vermeinen, daß ihnen als Eigenthümer oder aus einem die freie Disposition des Besitzers einschränkenden Rechtsgrunde Ansprüche an ein Grundstück zustehen, werden hierdurch aufgefordert, solche vor dem 1. Juli 1869 bei dem Hypothekenamte, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, anzumelden. S. 148. Wer die Anmeldung unterläßt, erleidet folgende Rechts—⸗ nachtheile: ; [) daß die Eintragung des Eigenthums für den nach §§. 144 und 145 Legitimirten erfolgt; 2) daß das Recht des Prätendenten gegen den dritten Besitzer und
Königliches Staßtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation li.
segen die vor der nachträglichen Eintragung des prätendirten Rechts eingetragenen Realberechtigten und Hypothekengläubiger
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icht geltend gemacht werden fann) falls dieselben ihre Rechte . ren ,, Glauben an die Richtigkeit des Hypothekenbuchs
rworben haben. 3. . ; ; 150. . werden alle diejenigen, welche an ein Grundstück
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te, Geld oder Naturalleistungen, Nießbrauchs, Wohnungs— ,, Pfand⸗ und Hypothekenrechte aus irgend einem Rechts- runde zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben binnen der im 147 bestinimten Frist beim Hypothekenamte zur Eintragung in das Jypothekenbuch unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunde genauer Bezeichnung des verhafteten Grundstückes nach dem Grund⸗ oder Gebäudesteuerbuche anzumelden, auch bei General⸗Hypotheken die
Grundstücke zu bezeichnen, auf welche die Eintragung erfolgen soll.
1) Wer dieser Aufforderung nicht genügt, kann zwar seine Rechte noch gegen den persönlichen Schuldner resp. dessen Erben, sowie gegen das verhaftete Grundstück geltend machen, so lange die eben genann— ten Personen als Eigenthümer desselben im Hypothekenbuche ein
n sind; . getreg i gt aber gegen jeden Dritten, der im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Hhpothekenbuchs nach der Anlegung des letzteren das Grundstück erworben hat, sein Realrecht, und wird
3) in Beziehung auf alle übrigen Realberechtigten, deren Hypothe—⸗ ken und andere Realansprüche eingetragen sind, seiner Vorzugsrechte
ig. vir n von dem Eigenthümer innerhalb der Präklufivfrist erfolgte Anmeldung von Realrechten und Hypothekenforderungen wird der Anmeldung durch den Berechtigten gleich geachtet. Greifswald, den 9. Juni 1868. . . Königliches Appellationsgericht.
18 Oeffentliche Bekanntmachung. . 3 Wenn der Geheime Finanzrath und Königlich dänische Gesandte in Stockholm, Wulf Graf von Scheel⸗Plessen, als nach dem Ableben seines Vaters, des Geheimen Konferenzraths Mogens Joachim Gra— fen von Scheel⸗Plessen auf Sierhagen, succedirender Fideikommißerbe des wail, Geheimen Konferenzraths Wulff Heinrich von Thienen, unterm 22. Juli d. J. um Publizirung der in dem von dem gedach= ten Fideikommißstifter unterm 15. September 1808 zu Lübeck errichte · ten Testamente enthaltenen fideikommissarischen Bestimmungen, dahin
lautend: z
Nach meinem tödtlichen Hintritt sollen mit einem immer—
währenden Fideikommisse belegt sein: .
A. In dem adel. Gute Sierhagen mit Mühlenkamp und deren Pertinentien, worüber sonst mein Erbe und dessen Substitute frei disponiren können, Zweimal Hundert Tausend Reichs- thaler S. H. Courant Speziesmünze als zu 4 Prozent erste und unabloͤsliche . wozu ich ferner als Familien—⸗
ideikommiß⸗Kapital lege: . ; 385 Einmal Hundert Tausend Reichsthaler, die in den Gütern Wensien und Travenort Gedoch damit diese Güter nach Gefallen der Eigenthümer von einander getrennt werden können, Siebenzig Tausend in dem ersteren und Dreißig Tausend in dem letzteren), . . 23) Zwanzig Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Müssen, 3) Zehn Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Ehlerstorf, und 4) Eilf Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Rosenhof unablöslich belegt stehen. In den adelichen Gütern Löhrstorf, Claustorf, Großenbrode und Godderstorf mit alten dazu gehörigen Pertinentien, zu welchem ersteren, nämlich Löhrstorf, auch der Antheil der Hüldensteiner Hölzung, welchem ich mir beim Verkauf von Güldenstein reservirt, und überdies die schon vorhin bei Löhr— storf gewesene Hölzung hiedurch von mir elegt werden die Summe von Ziveimal Hundert Tausend Reichsthaler S. H. Courant Speziesmünze zu 4 Prozent als erste unablösliche Hypothek, und zwar in Löhrstorf und Großenbrode und deren Pertinentien Ein Hundert und Zehn Tausend Reichsthaler, in Claustorf mit seinen Zubehsrungen Funfzig Tausend Reichsthaler und in Godderstorf mit dessen Pertinentien Vierzig Tausend Rei;
Das adeliche Gut Sierhagen mit dem Zinsengenuß des darin fundirten Fideikommisses von 200006 Thlr. und den Zinsen der in den Nummern 1,2, 3 und 4 ferner als Fidei— kommiß dazu gelegten unablöslichen Kapitalien von 141,000 Thaler und was ich ferner dazu bestimmen möchte, hekommt mein instituirter Erbe und nach ihm dessen eheliche Nach. kommenschaft, und in deren Ermangelung auf dieselbe Weise der erste und zweite Substitut und deren eheliche Descendenz nach der weiter unten von mir festgesetzten Vorschrift.
Die adelichen Güter Löhrstorf, Claustorf, Großenbrode und Godderstorf mit deren Pertinentien und zu Löhrstorf gelegten Hölzungen, zur freien Disposition über die Substanz dieser Güter und mit dem Zinsengenuß des dabei angeord⸗ neten Fideikommiß-Kapitals von 290000 Thlr., legire und vermache ich dem Herrn Kammerherrn und Jägermeister Christian Heinrich August v. Hardenberg⸗Reventlow und nach ihin seiner ehelichen Descendenz auf die weiter unten festzu— setzende Weise. Sollte indessen dieser mein Legatgrius vor seiner, jetzgen Frau Gemahlin Johanna, geb. Baronesse v. Reitzenstein, versterben, so vermache ich derselben hiemit, so lange sie lebt und sich nicht anderweitig wieder verheirathet, jährlich 3000 Thlr. aus den Revenüen dieser ihrem Herrn Gemahl und dessen ehelichen Descendenz allhier vermachten
Mein obgedachter Erbe, dessen Suystituten und dessen und deren allerseitige zum Genusse der Fideikommisse gelan= gende Successoren ingleichen dieser mein Legatarius und dessen allerseitige Nachfolger, sind bei Verlust der Erbein- setzung und dieses Legati schuldig, die fideikommissarische Qualität der resp. in Sierhagen radizirten und dabei gelegten 341000 Thlr. und der in den Gütern Löhrstorf, Claustorf, Großenbrode und Godderstorf fundirten 2300 060 Thlr., so⸗ wohl gleich nach dem Antritt der Erbschaft und des Lega⸗ tums, als auch demnächst alljährlich auf gemeinschaftliche Kosten, Jeder zur Hälfte, öffentlich publiziren zu lassen,
gebeten hat, so wird diese testamentarische Disposition! Seitens des unterzeichneten Königlichen Appellationsgerichts hierdurch zu Jeder⸗ manns Kunde gebracht. Kiel, den 13. Oktober 1868. Königliches Appellationsgericht. Ebert.
Gütern.
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Verkäufe, Verpachtun gen, Submissionen re.
Hütten- und Hammerwerks-Verkauf! Die am 1. Ja nuar 1869 pachtfrei werdende fiskalische Eisenhütte nebst dem Essen hammer zu Löhnberg, welche in der Nähe der a , ,,. Station der Nassauischen Eisenbahn und der Lahn im mte Weilburg gelegen ist, soll mit sämmtlichen Gebäulichkeiten, Betriebsvorrichtungen, Wasser⸗ gefällen und Grundstücken am Dienstag, den 27. Oktober d. J./ Vormittags 11 Uhr, vor dem von uns bestellten Kommissär, Bergrath Heusler, auf dem Werke oͤffentlich zum Verkauf ausgesetzt werden. Das Hütten und Hammerwerk besteht aus dem Hochofen nebst Gießereigebäude zwei Kohlenschuppen, einem Magazine, dem Wohngebäude nebst Oekonomiegebäuden, dem Hammer nebst Hammer⸗ schmieds⸗Wohnung, einem zugehörigen Kohlenschuppen und zwei über einander gelegenen durch den Niedershäuser Bach und einen Seitenbach
ebildeten Wassergefällen. Das zum Werke gehörige, aus Wiesen,
eckern und Gärten bestehende Grundeigenthum umfaßt mit Einschluß des Hüttenplatzes und des Grund und Bodens der Gebäude, Teiche und Wasserläufe eine Fläche von 10 Morgen 26 Ruthen 89 Schuh Nass Maaß). Situgtionsplan und Kaufbedingungen liegen in unserer Registratur Il, bei der Königlichen Berginspection zu Weilburg und bei dem Platzknechte auf der , Hütte zur Einsicht auf. Die letzteren werden auf Verlangen auch kostenfrei übersendet. In demsel⸗ ben Termine sollen eine Parthie Hütten- uud Hammergezähe aus Schmiedeeisen, sowie verschiedene Geräthe, darunter auch solche aus Gußeisen, sowie eine Parthie Brucheisen gegen sofortigen Zuschlag öffentlich versteigert werden. Bonn, den 30. September 1868.
Königliches Ober-⸗Bergamt.
,. Bekanntmachung. ie 3 Meilen von der Stadt Creutzburg OS. belegene Domaine Bodland, bestehend aus den im Rosenberger Kreise belegenen Vor—⸗ werken Bodland und Wiersche und dem ün Creutzburger Kreise be— legenen Vorwerke Tschapel, mit einem Gesammt-Areal von 2679 Mor⸗ gen 8 AMRuthen, worunter sich 1894 Morgen 119 MRuthen Acker: land und 529 Morgen 148 ] Ruthen Wiesen befinden, nebst Brennerei und Brauerei, soll auf die 18 Jahre von Johannis 1869 bis ebendahin 1887 in öffentlicher Licitation verpachtet werden. .
Zu dem auf den 16. Novem ber d. J., Vormittags IL Uhr, vor dem Domainen-Departements-Rathe, Regierungs-⸗Rath Schwarz, in unserem kleinen Sitzungszimmer anberaumten Bietungs-⸗ termine laden wir hierdurch mit dem Bemerken ein, daß das Pacht—⸗ gelderMinimum auf 3400 Thaler festgesetzt ist, und daß jeder Pacht- bewerber spätestens in dem Termine ein Vermögen von 25 / O00 Thalern nachzuweisen hat. Die Pachtbedingungen und Licitations⸗-Regeln liegen in Bodland und in unserer Domainen⸗Registratur zur Einsicht aus und werden 7 auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt. .
6 Besichtigung der Pachtobjekte haben die Pachtlustigen sich an den Herrn Ober⸗Amtmann Pratsch in Bodland zu wenden.
Oppeln, den 30. September 1868.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
Hannoversche Staats-Eisenbahn.
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Es soll die Lieferung von 174 Stück Coupélaternen und 82 » Bocklaternen J im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist Termin ierzu au . den 28 Oktober d. J/ Morgens 10 Uhr, im Büreau des Unterzeichneten anberaumt, bis zu welchem Termine die Offerten versiegelt und mit der Aufschrift . auf Laternen. en, eingereicht werden müssen. . n . nh ef n ch nnn ng liegen im Büreau des Unterzeich neten zur Einsicht aus, werden auch, auf portofreie an mich zu richtende Schreiben in Abschrift mitgetheilt. Hannover, den 17. Oktober 1868. . Der Ober- Maschinenmeister. Schäffer.
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