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sei bei dieser Bewegung fest entschlossen, das revolutionäre Programm zur Ausführung zu bringen. Der Marschall spricht sodann die Ansicht aus, daß die konstitutionelle Monarchie mit allen mit ihr verträglichen Freiheiten die am meisten mit der Gegenwart in Harmonie stehende Regierungsform sei, eben so daß wie mit den speziellen Verhältnissen des Landes. Gunsten der
— Nach dem »Impartial« beabsichtigt die Königin Isa. und Blair's zur Präsidentschaft und Vice ⸗Präsidentschaft auf.
bella demnächst ein zweites Manifest erscheinen zu lassen.
Portugal. Lissabon, 17. Oktober. (K. Ztg.) Don Enrico, Sohn von Don Carlos, befindet sich hier auf seiner Reise nach Spanien. — Der Bischof von Oporto ist gestorben.
Griechenlaud. Athen, 19. Oktober. (R. 3.) Die Heimkehr der von Kreta hierher geflüchteten Familien geht jetzt, Fa der Winter naht, lebhafter vor sich als bisher. hat ein österreichischer Dampfer 380, gestern ein türkischer 300 Personen an Bord genommen; 500 werden im Laufe dieser Woche von einem Llovyddampfer abgeholt.
Türkei. (K. 3) Aus Konstantinopel wird vom 17. d. gemeldet, daß der Staatsrath ein Gesetz ausgearbeitet hat, nach welchem der Unterrichtszwang eingeführt werden soll.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Ottober. (Journ. de St. P.) Der Kaiser empfing gestern den Sekretär der preußischen Gesandtschaft von Alvensleben-Erzleben und den im britischen Staatsdienste stehenden Sultan Ali.
— Dienstag fand, wie die „Nachr. aus der Gegenwart⸗ melden, die Verlobung des zweiten Sohnes der Großfürstin Maria Rikolajewna, des Herzogs Eugen Mapxpimiliano- witsch von Leuchtenberg mit Fräulein Darja Konstanti⸗ nownd Opotschinin, Hoffräulein der Großfürstin Cesarewna, im Palais der Großfürstin statt, nachdem der Kaiser am Sonn⸗
tage vorher seine Einwilligung zu dieser Heirath ertheilt hatte.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. Oktbr. Die »Post och Inr. Tid.« meldet die heute Abend um 93 Uhr mit einem Extrazug aus Christiania erwartete Ankunft der Königlichen Familie, sowie des Herzogs und der Herzogin von Dalekarlien.
Dänemark. Kopenhagen, 19. Oktober. (H. N.) In der heutigen Sitzung des Folkethings kam das in voriger Sefer erfgeichohene Wehrpflichtsgesetz, wobei ngmentlich die Frage Schwierigkeiten machte, ob ordinirte Geistliche von der Wehrpflicht befreit sein sollten, zur ersten Verhandlung. Die Besörgniß eines Theils der Folkethings-Mitglieder, daß ein Abweichen vom Prinzip wirklich allgemeiner Wehrpflicht unvermeidliche Consequenzen nach sich ziehen müsse, hatte die Regierung vermocht, den Paragraph dahin zu verändern, daß, ordinirte Geistliche, sowohl der Volkskirche als anderer Religionsgesellschaften nach Ablauf der vier ersten Dienstjahre in der Linie, nur in Kriegszeiten einberufen werden können lalso nicht müssen) und dann nur soweit, als sie Verwendung als Prediger beim Heere oder auf der Flotte finden. Dies erregte heute dennoch Widerspruch.
— 21. Oltober. (W. T. B.) In der Antwort des Königs auf die Adresse des Reichstages heißt es: Der König erblicke mit Genugthuung in dieser Adresse den Ausdruck der alten Treue gegen ihn und sein Haus, so wie der Uebereinstimmung ö Volk und Regierung in den Fragen der auswärtigen
olitik.
Amerika. New-⸗ꝰpork, 10. Oktober. (pr. City of Paris.) General Sherman hat in einer Depesche an das Kriegs-Ministe⸗ riüm erklärt, daß zur Verhinderung eines langwierigen In dianerkrieges mehr Truppen nothwendig sind. — Baron von Gerolt hat offiziell angezeigt, daß die Staaten des Nord— deutschen Bundes nicht mehr durch ihre eigenen, sondern durch Konsuln für den Norddeutschen Bund vertreten werden. — Eine Konvention französischer Bewohner Canadas hat in Springfield Massachusetts) stattgefunden, auf welcher Resolu⸗ tionen zu Gunsten einer Republik in Canada, oder aber An— nektirung an die Vereinigten Staaten angenommen wurden.
— Santa Anna ist aus Euba verwiesen worden.
— Aus Mexiko reichen telegraphische Nachrichten bis zum 23. September. räsident Juarez hat eine Botschaft an den Kongreß gesandt, die ein günstiges Gemälde von den Zuständen in der Republik entwirft. Man erwartet, daß der Kongreß die Vertrage mit den Vereinigten Staaten ratifiziren werde.
so gefördert, daß bereits in den nächsten Tagen die Unterzeich nung des Vertrages erfolgen wird.
London, 72. Oktober. Aus New-Hork wird gemeldet, die denokratische Partei, gegenüber den Bestrebungen zu Kandidatur Chase's, die Kandidaturen Grantz
für sicher.
London, Donnerstag, 22. Oktober, Vormittags. meldet, getroffen sind, gen erwartet wird.
Kunst und Wissenschaft.
Wien, 20. Oktober. In dem letzt ausgegebenen Anzeiger der Atademie der Wissenschaften berichtet Professor Simony neben An. derem auch über von ihm beobachtete Gletscherspuren im Traungebiete. Zunächst erwähnt er des gegen 2800 Fuß hoch gelegenen Laudachseeß bei Gmunden, an welchem ansehnliche Moränen auf das einstige Vorhandensein eines Gletschers hinweisen. Nach der Gestaltung der durchaus sehr steilen Umgebungen zu schliefen, mußte der letztere sei Speifung zum größeren T selbst ansammelnden Schneemassen mithin die geg wärtig in unseren Alpen erst über Fuß beginnen Schneeregion während der Eiszeit entweder unter das Ni veau von 3006 Fuß herabhgereicht oder die erwähnte Gegend eine, verglichen mit der jeßigen, größere absolute Höhe eingenommen haben. Einen anderen Beleg für die Größe der fruheren Eisströme entdeckte Simony auf dem auf dem Dachstein⸗Plate u hoch aufragenden Gjaidstein, wo in einer absoluten Höhe von 7500 Fuß und beiläufig 6060 — 800 Fuß über dem Niveau der südlich nächst angrenzenden Theile des gegen, wärtig unbedeutenden Schladminger Gletschers unzweifelhafte Rest einer alten Moräne sich vorfinden. wäre nach verschiedenen untersuchten Moränenspuren dasselbe ein⸗ mit einem Eisstrome erfüllt gewesen, dessen Mächtigkeit am Nord des Dachsteingebirges zur Zeit der größten Gletscher⸗Entwicklung we über 1000 Fuß betragen haben mußte.
Gewerbe und Handel. ũ
Berlin, 22. Oktober. Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzun des vierten Deutschen Handelstages wurde über das Eisen, b ahn⸗Frachtwesen beschlossen, daß die Durchführung der Unt scheidung zwischen Fahrverkehr und Frachtverkehr in Gesetz und Prazi wünschenswerth sei. Der bleibende Ausschuß wurde beauftragt, in Sing vieses Grundsaßes eine Petition an das Bundeskanzleranm zu richten und dabei nach Anleitung der Denischrift vom Mai 185 eine Verschärfung der Haftpflicht der Eisenbahnen, namentlich in d Fällen des Diebstahls, erwiesener Fahrlässigkeit der Beamten und & Bruchschadens anzuregen, auch daß der Mißbrauch der verspäteten stempelung der Fꝛachtbriefe heseitigt werde. Ferner wurde beschloss daß es erforderlich sei, die Eisenbahn⸗ Verwaltungen zu verpflichte; auf Erfordern der Interessenten Ladescheine und Nachnahmescheine ertheilen, und wurde der bleibende Ausschuß beauftragt, auch in di Beziehung auf die Durchführung der in der gedachten Denksch entwickelten Grundsätze hinzuarbeiten, so wie dahin, daß Haftpflicht für die verläumte Lieferzeit auch für den du gehenden Verkehr mit Artikel 427 Absatz 3 des Handelsges. buchs in Einklang gebracht werde. In Betreff der Verhältnisse Stromschiffahrt, insbesondere der Ladescheine der Leichterschiffa ; der Havarie, der Kollision, der Vollmacht des Schiffers wurde an nochmalige Vorberathung in einer Subkommission und demnächst Berathung in dem bleibenden Ausschusse erforderlich. Letzterer wi ermächtigt, demnächst eine Denkschrift über diese Verhältnisse an Bundeskanzleramt zu richten. Weiter beschloß der Handelstag, daß einer Petition an die Bundesbehörde verlangt werde, daß in Bezug die Strom. und Binnenschiffahrt Folgendes so bald als thunlich Gesetz erhoben würde: 1) Der Eigenthümer des Frachtfahr haftet mit Fahrzeug und Fracht für die Handlungen des Schif ebenso wie der Schiffsrheder nach Art. 451, 452 und 502 des H delsgeseßhuches. Das Gleiche gilt auch in dem Falle, wenn Schiffer das Fahrzeug als Pächter sür eigene Rechnung führt, 2) zum Abgange fertig beladenes Binnen-Fahrzeug darf. wegen Schul nicht mit Beschlag belegt werden, es sei denn, daß die Schulden; Behuf der anzutrétenden Reise gemacht worden sind. Durch ein schlagnahme von bereits am Bord des Fahrzeuges befindlichen G wegen Schulden kann deren Wiederausladung nur in denjeni Fällen erwirkt werden, in welchen der Ablader selbst die Wiederg ladung zu fordern befugt wäre, und nur gegen Leistung desje was dieser alsdann zu leisten haben würde. ;
Der 4. Gegenstand der Tages-Ordnung betraf die Hande Gerichte. dicfeteni Dr. Weigel aus Kassel beantragte die Annal folgender Resolution: »Der Handelstag beschließt: den Kanzler Norddeutschen Bundes zu ersuchen, bei der von Bundeswegen b stehenden, bezüglich in Untrennbarem Zusammenhange mit der prozeß⸗Gesetzgebung bereits in Angriff genommenen Justiz⸗Organisat auf alsbaldige Einrichtung von Handelsgerichten, nach Maßgabe Beschlüsse des Handelstages zu Heidelberg vom 17. Mai 1861 1 des Handelstages zu Frankfurt a. M. vom 277. September 1865 dacht nehmen zu wollen.“ Der Antrag wurde angenommen.
Es folgte sodann die Berathung über die Konkurs-Ordnu und wurde der Antrag des bleibenden Ausschusses angenommen. 80 selbe lautet: Der Handelstag wolle sich folgenden Resolutionen
heile aus den in der Thalstufe erhalten haben,
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Baden-Baden, Mittwoch, 21. Oktober, Abends. Die hier tagende Konferenz des deutschösterreichischen Tele⸗ graphen-Vereins behufs Feststellung eines neuen Vertrages, welcher am 1. Januar 1869 an die Stelle des Schweriner Ver—
Im oberen Traunthale endlit
trages vom 30. September 1865 treten soll, hat ihre Arbeiten .
recht hält. Man betrachtet allgemein die Erwählung Grantß ö
dem Morning Herald« aus Brighton zugegangene. Depesche daß der Graf und die Gräfin Girgentt daselbst ein und daß die Königin Isabella heute oder mor-
Vorgestern —
schließen:
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1. Die baldige Emanation einer gemeinsamen Konkurs Srdnung für das Gebiet des Zollparlaments ist eine dringende Noth= wendigkeit. Unabhängig von derselben und noch vor ihr kann ein Gesetz über kaufmännische Akkorde emanirt werden. II. Für das Aktordgese sind folgende Grundzüge empfehlenswerth: a) Ein Akkord kann innerhalb des Konkurs verfahrens, oder unabhängig von demsel⸗ ben, zur Abwendung des förmlichen Konkurses nach den Bestim⸗ mungen des Akkordgesetzes beschlossen werden. b) Der Akkord bedarf der gerichtlichen Bestätigung zur Sicherung seiner Vollstreckbarkeit. Die Würdigkeit des Han nf lde, die Wahrung des öffent · sichen Interesses und des Interesses des Gemeinschuldners hat das Ge⸗ richt bei Bestätigung des Akkordes nicht zu prüfen. c) Die Ehefrau des Gemeinschuldners, sowie diejenigen Gläubiger, welche ihre Forde ˖ rungen erst nach erfolgter Insolvenz⸗ Erklärung durch Singular Suctession erworben haben, bleiben von der Stimmberechtigung im AÄltorde ausgeschlossen. Die Forderungen derselben werden bei Er— kulttelung der für die Annahme des Akkord erforderlichen Majorität in Rechnung gezogen. Gläubiger, die sich bei der Abstimmung über den Akkord nicht betheiligen, obwohl sie die Stimmberechtigung für ihre Forderungen erworben haben, sowie solche Gläubiger, die sich an dem Konkursverfahren nicht betheiligen, obwohl ihre Forderungen vom Verwalter und vom . anerkannt sind, werden so be—⸗ frachtet, als widersprächen sie der Annghme des Akkordes. III. Auf die Verwaltung der Aktivmasse ist den Gläubigern ein möglichst aus- edehnter Einfluß einzuräumen, Daher sind ) für die Bestellung 68 einstweiligen Verivalters ähnliche Vorschriften empfehlenswerth, wie sie in der preußischen Konkursordnung für die Bestellung des definitiven Verwalters bestehen; b) ferner ist der Gläubigerschaft das Recht einzuräumen, sofort im ersten Termine die Einsetzung eines Verwaltungsraths zu fordern und denfelben zu wählen, und é) ist den einzelnen Gläubigern der Status und alles zur Beurtheilung des Konkurfes wichtige Material in mö lichst ausgedehnter Weise zugäng= lich zu machen. IV. Die Ueberweifung der Konkurse und der Akkorde außerhalb des Konkursverfahrens, mit Ausnahme der gemeinen Kon- kurse an die Handelsgerichte ist unerläßlich für die zweckmäßige Hand- habung des Verfahrens. — Auf Anfrage des Vorsitzenden wurde be⸗ schlossen, auch noch einen vierten Tag für die Verhandlungen hinzu— zunehmen. Die Sißung wurde hierauf um 53 Uhr geschlossen.
— In der heutigen Sitzung des deutschen Handelstages stellte der Präsident zunächst die Frage wegen des Markenschutzes zur Debatte. Es wurde angenommen der Antrag des Ausschusses:
„»Die Emanirung eines Gesetzes zum Schutze der Fabrikmarken und Etiquetten innerhalb des Zollvereins ist dringend geboten.
Sie Behörden des Zollvereins sind zu ersuchen, die für statthaft erkannten Normen des Schutzes auch durch Verträge mit anderen Län⸗ dern in weitester Ausdehnung zur Geltung zu bringen. ⸗
Der bleibende Ausschuß wird beauftragt, eine motivirte Eingabe für diesen Zweck an die zuständigen Behörden zu richten.
Der zweite Gegenstand der Berathung bezog sich auf die Angele⸗ genheit wegen des Wech selstem pels, wobei sich die Versammlung mit' dem folgenden Antrag des Ausschusses einverstanden erklärte:
»Es ist wünschenswerth, daß in den deutschen Staaten, in welchen der Wechselstempel erhoben wird, derselbe in gleichmäßiger Gebühr und nach gleichmäßigen Normen erhoben wird und daß ein in einem der Staaten abgestempelter Wechsel in den anderen Staaten der Stempel⸗ pflicht enthoben ist, ,
Die jetzigen Wechselstempelgesetze der Einzelstagten welche von einander abweichen und unabhängig. von einander bestehen hemmen die freie . n , . deutschen Wirthschaftsgebiets; da⸗ her ist ihre Abschaffung anzustreben, «.
, Hierauf trat eine einscundige Pause ein, nach welcher die Bera⸗ thungen fortgesetzt wurden.
Verkehrs⸗Anstalten. .
— (St. A. f. WJ In Folge der Betriebseröffnung der Eisen⸗ bahnstrecke Zuffenhausen-Ditzingen sind an den Eisenbahnstationen Kornthal und Ditzingen Württemberg) Grenzsteuerämter er⸗ richtet und die grenzsteueramtlichen Funktionen der Kontrolirung . übergangskontrolpflichtiger Gegenstände welche mit der
isenbahn aus den übrigen Zollvereinsländern eingehen und die Eisenbahn an jenen Orten verlassen, oder welche unter Transport⸗ scheinkontrole in andere zum Zollverein gehörige Länder ausgeführt und an den genannten Stationen zur Eisenbahn aufgegeben werden, den Ortssteuerbeamten an jenen Orten übertragen worden.
Wien, 21. Oktober. W. Z.) Der Kaiser hat unterm 8. Sep⸗ tember und 8. Ottober d. J. und auf Grundlage des Gesetzes vom 1. Juni 1868 dem Hugo Fürsten Thurn und Taxis, Franz Altgrafen
ü BSalm-⸗Reifferscheid, Louis von Haber und Friedrich Schwarz im Verã mit der Aktien ⸗Gesellschaft der Südnorddeutschen Verbindungs⸗ bahn die nachgesuchte Konzession zum Baue und Betriebe einer Loko-⸗ motiv-Eisenbahn mit der Benennung Oesterreichische Nordwesibahn«, ausgehend von Wien über Znaim, Iglau, Deutschbrod, Czaslau und Kolin nach Jungbunzlau mit Zweigbahnen von Znaim an die Franz Joseph⸗ Bahn, von Deutschbrod nach Pardubitz und von einem geeig- neten Punkte der Kolin⸗Jungbunzlauer Strecke nach Trautenau er- theilt und die gleichzeitig durch das Reichsgesetzblatt veröffentlichte Kon zessions⸗Urkunde mit der Allerhöchsten Ramnensfertigung versehen.
Pesth, 21. Oktober. W. T. B.). Die Pesther Eisenbahn⸗Kon⸗ feren hat den Beschluß gefaßt, den Tarif für Getreide ⸗ Transporte auf der Route Pesth. München. Kehl Straßburg; Paris auf cg. 2 Fres. per Tonne billiger festzustellen, als auf der Route Ofen⸗Wien ˖Cöln und
beziehentlich Paris.
Königliche Schauspiele. Freitag, 23. Oktober. Im Opernhause. (19IJ. Vorst.)
Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. Masaniello: Hr. Niemann. Mittel-⸗Preise.
Im Schauspielhause, (204. Ab. Vorst.) Wer ist sie? Original Schauspiel in 4 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.
Mittel · Preise. Sonnabend, 24. Oktober, Im Opernhause. (198. Vorst.) Die lustigen Weiber von Winñdsor. Komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare' s d, , , . Lustspiele gedichtet von S. H. Mosenthal. Musik von O. Nicolai. Tanz don Hoguet. Frau Fluth;: Frau Lucca. Jungfer Anna Reich: Fräul. Grün. Herr Fluth: Hr. Betz. Mittel ⸗Preise. Im Schauspielhause. 205. Ab.-Vorst) Phädra. Trauer- spiel in 5 Aufzügen. Musik von W. Taubert. Mittel⸗Preise.
Xxeregranhische itterunkshertrhte v. 21. COetober.
Bar. Ab w Temp. Ab] Wine 67. * M k. S. M 2 Himmelraneicht. d 331, 1-2, T,. 3 SI, 7 SW. , s. stark. strübe, Nachts Rg. (Gröningen . 335,6. — 3, 1 — 18, s. schwach. sneblig. Ilelder . ... 335 5 — r. — I8., sehwach. i. See.
22. COetober.
5M SM. NgG. schwaeh. sbedeckt, Regen- 5 2 40, 1NO., sehwach. bedeckt, Regen. 57 T0, 1 NNVW., sehwach. bedeckt, Regen. 2.4 —2, S SO. , s. sehwach. trübe.
38 —1, 0 WS W., sehwach. trübe.
I. 5 4,7 8W., sehwach. wolk., fast heit. 32 — s SO. , seharkf. gz. bed., Nebel. 4 s - O, 1 W., stille. ed., schw. Reg. 4 0-9, 2 XW. , lebhaft. Kegen.
1 - 11 W schwach. bedeckt.) 2317 NW., schwach. Nebel.
40 — 2,2 8., schwach. trübe.
5, 0 14.9 88W., sehwaeh ssehr heiter.
32 —2,0 8 W., sehwach. neblig, Fleusburg 3,4 — 18W., s stark. bedeckt.
Brüssel ... 337, 0 ö S8W., sehwach. heiter, Nebel. Haparanda. 539. 6 5,1 O., schwach. heiter, Nordlicht. Riga 357.8 2, O.. massig. bedeckt. Stockholm. 336 6 2,8 SW. , sehwach. heiter.“) Gröningen 3365 — 22 S.. s. schwaeh. — lelder ... 3366 — 77 SW W.. sehwach. ruhige Sec. ernösand . 334,85 — 1 3,2 18., sehwach. fast bedeekt.
H Fest gest. Abend Regen. 2) Gest. Regen u. Schnee, gest. Abend SSW. schw., am 21. Max. 4 9.0. Min. 4,3.
Allgemeine
3 Memel 337.1 Königsberg 336,6 Danzig 336, Cõöslin 336,9 3 Stettin ..... 336, 3 ö 334,
Ratihor ... Breslau ... 3:
Pro clask tem- ram al VWanren-Hüörse.
Kerim, 22. Oktober. (Marktpr. naeh Ermitt. des R Pokzti-Pris. ) Von Bis Aittel Von] Bis Mittel
. ar e,. f. line eg: t. ert eg, Pt. og. pf. ag. pf. . h , 268 9 215 — 212 10 Kartostein 113. 119 59 Jil. 3. 3 5 = Kin cfieisek Pfa. 2 - 6—
9 5 116 11 113 28chweine-
113 5 115 9 1s 5 geiseh 0 — am mekleiseh Stroh T SehekJ-———— — — — — Halbfleiseh Erbten Netze 1 — — 7—— 7—6zuner Pfad. Linsen — 8 - — . S — Eier Handel 17— 6
KRerlin, 22. Oktober. (Nie htamtlieher Getreideberieht) Weizen loco 66 - 77 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, bunt poln. 713 bis N23 bez., pr. Oktober 68 = 675 Thlr. bez., Oktober-November 65 Thlr. Br., April-Mlai 62 Lhlr ber-
Roggen loo Sz — 583 Thlr. Pr. 2000 Pfd. bez., pr. Oktober 593-587 bis 59 = 585 Thlr. bez. u. G.. 3 Br., Obtober-November 553 =* Thlr. bez, November-Dezbr. 53 - —— 53 Thlr. ber., April - Mai 51. - 51 Thlr. beꝛahlt.
Gerste, grosse und kleine, 2 48-56 Thlr. per 1750 Pfd.
Hafer léco 33 6 Thlr., polnischer 34— ) Thlr. bez., pr. Okto- ber 34 Thlr. ber., Oktober - November 333 - Thlr. bez., November- Dezember 33 Thlr. bez., April-Mai 323 - 3 Thlr. ber.
Erbsen, HKochwaare 66 — 75 Thlr., Futterwaare 60 — 65 Thlr.
Winterraps 8 - 80 Thlr.
Winterrübsen 76 - 18 Thlr. Rüböl loco 95 Thlr. Br., Pr; Oktober 95 Thlr. bez., Oktober 94
bis . = i Thlr. bez, Oktober? November u. November - Dezember 9 * bis Thlr. bez., Pezember- Januar 95 Thlr. ber., April - Mai 93 - * , loco 7 Thlr., Oktober 78 Thlr. bez., Oktober - Novem- ber 73 Thlr Br., Novèember-Dezember 75 Thlr. Br.
Leinöl loco 11 Thlr. . ! ö
Spiritus loco onme Fass 17741 — * Thlr. ben pr. Oktober 163 - bis 3 Thlr. ber, Hktober- November 163 - - 4. Thlr. bez., November- Dezember u. Dezember - Januar 16 4— — 7 Thlr. bez., April-Mai 16 bis 3 — Thlr. ber.
Weinen disponibel, unverändert. Terminhandel herrschte heute eine grosse Stille.
Termine gedrüekt. Im Roggen- Die Süimmung ist als.
Die Stumnie von Portiei. Große Oper in 5 Akten von Seribe.