1868 / 251 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Theile auf die ihm durch einen Notar oder gerichtlich insinuirte Auf forderung des Gegners die Ernennung eines Schiedsmannes länger als vierzehn Tage und können sich die Schiedsrichter über die Wahl des Qbmanns nicht einigen, so erfolgt die respektive Ernennung durch den Präsidenten des Königlichen Handelsgerichtes zu Crefeld.

§. 12. (Oeffentliche Bekanntmachung). / erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen sind in fol enden öffent- lichen Blättern: 1) dem Preußischen Staats-⸗Anzeiger, 2) der Kölnischen Zeitung, 3) der Crefelder Zeitung, 4) dem Kempener Kreisblatt, 5 der Inde pendance Belge, abzudrucken. Geht eines dieser Blätter ein, so erwählt die Direktion sofort ein anderes öffentliches Blatt und macht die getroffene Wahl durch die übriggebliebenen Blätter bekannt.

§. 13 (Abänderung des Statuts) Abänderungen des gegen wärtigen Statuts sind nur in Folge eines gefaßten Beschlusses der General Versammlung unter landesherrlicher Genehmigung zulässig. .

B. Be son dere Bestimmungen. J. Von den Aktien, Zänsen (Aktien und deren Ausfertigung) Die Aktien der Gesellschaft werden auf jeden Inhaber lautend unter fortlau fender Nummer stempelfrei, und zwar die Stamm Aktien nach dem anlie⸗ genden Schema A. mit der ersten fünfjährigen Serie von Dividenden scheinen nach dem Schema B. und einem Talon nach dem Schema C. und die Prioritäts-Stamm -= Aktien nach dem Schema D. mit der ersten fünfjährigen Serie von Dividendenscheinen nach dem Schema E. und einem Talon nach dem Schema F. angefertigt. . r

Die Ausreichung einer neuen Serie von Dividendenscheinen nebst Talons erfolgt gegen Einreichung des betreffenden Talons von fünf zu fünf Jahren.

(Quittungsbogen) Bis zur Berichtigung des vollen Nominalbetrages werden über die erfolgte E Raten Quittungsbogen unter fortlaufender Nu ü Aktien nach dem Schema G. und für die Prioritäts Stamm. Aktien nach dem Schema AI. ertheilt, die auf den ausgefertigt und nach bewirkter Vollzah gezeichneten Aktien gegen diese selbst au

& 16. Einzahlung der Aktienbeträge. nach erfolgter Allerhöchster r intragung desselben in das Handelsregi er nach ürfnisse der Gesellschaftskasse von der Direktion in en und innerhalb vom Tage der Bekanntmachung

jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen erhoben werden. , i Norddeutschen Bundes gegenüber ist die Gesell⸗ schaft verpflichtet: ) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es ge— stattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Post⸗Verwaltung zu bringen; 3) die Eisenbahn-⸗-Gesellschaft ist ver— bunden, mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Post⸗ Verwaltung einen Postwagen und innerhalb desselben: aa) Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Pakete, welche einzeln das Gewicht von zwanzig Pfund nicht überschreiten, bb) tung der Postsendungen, sowie zur . . wegs erforderlichen Postheamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückkehren, «e) die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu befördern. Statt besonderer wagen können auf Grund desfallsiger Verständigung auch P in Eisenbahnwagen gegen eine, den Selbstko und Unterhaltung thunlichst nahestehende Miet bei solchen Zügen, in denen die unentgeltliche Mitnahme alsdann der erforderliche Sitz liche Beförderung von Brief und Zeitungspacketen durch d personal verlangt werden. Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Coupé's befördert werden, erhält die Eisenba / mäßige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je zwei Stationen beförderten zahlungspflichtigen Packete be— rechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung avisionirt wird. 5) Wenn ein Postwagen oder das an dessen Stelle zu benutzende Post⸗ Coupé (ad 6) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so haf die Eisenbahn ⸗Gesellschaft entweder die Beförderung d bringenden Post⸗Sendungen in ihren Wagen Transportmittel In ersterem Falle wird für ordinäre Packete über zwanzig weitere, als die ad y vorgesehene Vergütung nicht geleistet. . Falle zahlt die Post-⸗Verwaltung außer der Frachtvergü zwanzig Pfund eine besonders ; ö barende, nach Sätzen pro Coupé und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergaben und Transportvergütung. . ft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, das Schmieren, Ein, und Ausrangiren er caetera der stwagen, sowie den leihweisen Erfaßz derselben in Be⸗ stkosten be⸗

Die nach diesem Statute

die zur Beglei— Verrichtung des Dienstes unter—

nach Maßgabe des Statuts

ost⸗Coupê's sten für die Beschaffung he benutzt, es kann ferner Postwagen und Post⸗Coupé's nicht laufen, eines Postbeamten mit der Briefpost, dem Sitzplatz einzuräumen ist, oder die unentgelt⸗ as Zug⸗ Packete über zwanzig Postwagens oder Post—⸗

und Dividenden.

Y). Für ordinäre hn Gesellschaft die tarif⸗

k , , zu vermitteln oder der berzugeben. Pfund eine In letzte⸗ tung für u verein-

leihweise Namen des Aktienzeichners lung des Nominalbetrages der ogetauscht werden.

Die Einzahlungen auf

Bestätigun

erforderlichen

Post die

die ordinären Packete über Statuts und nach E Maßgabe der Bed e Raten von höchstens zwanzig Prozent auszuschreib einer Frist von eirea vier Wochen, t an gerechnet, nach Wahl der Aktionäre in Crefeld oder den in der g bezeichneten sonstigen Städten zu leisten. Die Di— gt, auch schon vor dem E

Eisenbahn⸗Gesellscha Reinigung, Eisenbahn Po schädigungsfäll messen werden und über deren ) Die Gesellschaft ist verpflichtet, d

en gegen Vergütungen, welche nach den Selb Berechnung besondere Vereinbarung ie mit Post ⸗Frei⸗ rn, vorausgesetzt, Reise auf der Eisenbahn, einen andern öhnlichem Postfuhrwerk zurücklegen. q) Die Ge⸗ et unentgeltlich die Anlage einer Bundes Tele= zu diesem Ende ig zu, nach Be— e Stangenreihen 1 auf derjenigen ungen im Allge⸗ isch in einer dem tzung des Bahnterrains anzu⸗— schaft nach Maßgabe der AÄn⸗— den Eisenbahn-Telegraphen Behufs Staats- und Privat—

Bekanntmachun rektion ist befu ausgeschriebenen Raten Vollzahlung der wenn sie geschehen sind, die betreffenden Aktien⸗Dokumente auszugeben

Folgen der Nichtzahlung vorgeschriebener Raten. vorgeschriebene

gel offen rd intritt der Fälligkeit 3 pässen versehenen Personen unentgeltlich zu beförde Aktien, anzunehmen un daß diese nur einen Theil ihrer Theil aber mit gew sellschaft ist verpflicht graphenlinie längs der Bahn zu gestatten, und gesteht der Bundes Telegraphen Verwaltung die Berechtigun dürfniß eine einfache Stangenreihe oder zwei parallel auf gleicher Seite des Bahnplanums und außerden Seite des Bahnterrains, welche die oberirdischen Leit meinen nicht verfolgen, eine Telegraphenlinie unterird Zweck entsprechenden Tiefe unter Benu legen. Auch verpflichtet sich die Gesell ordnungen des Bundes⸗Kanzlers, Benutzung zur Beförderung von zuräumen. e) Die Gesellschaft hat auch den! Anordn wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim E ten Arbeiter getroffen werden, pünktlich nach gen erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die eren Polizei⸗Aufsichts⸗Per⸗- st verpflichtet, die nöthigen vom ein und zwanzigsten (Gesetz ˖ Sammlung für n- und zwanzig) für die Nicht minder igen Behörde Bau beschästig⸗ orderlichen Falls en übernehmen. jetzt und künftig ür ihre Beamten

zur festgesetzten ird der erste Zeichner durch einen zur Post (unfrankirt) zur en nach Aufgabe so wird eine nochmalige kanntmachung erlassen, in bogen, nicht aber auch die werden brauchen. elche wenigstens vier Wochen vor dem darin ßtermine publizirt sein muß, erfolg den säumigen Zeichner im Wege er betreffenden Rate nebst Verzugszinsen in seiner Anrechte aus der ahlungen zu Gunsten der Gesell—⸗ Der desfallsige Beschluß, in welchem gungen über Annahme der Zeichnung gsbogen über geleistete Ratenzahlungen öffentlich bekannt gemacht. An Stelle und für erloschen erklärten Zeichnungen werden zur pitals neue Zeichnungen vorgenommen. ) Kann ein Aktionär bei Einzahlungen ort vorlegen, so empfängt er über ge— cheinigungen, welche auf den Namen des gabe die Zahlungen auf

auf eine nicht eingezahlt, so w gegebenen rekommandi Zahlung aufgefordert. dieses Briefes auf die Post keine Zahlung,

Aufforderung mittelst einer nochmaligen Be welcher nur die Nummern der Quittungs Namen der ersten Zeichner aufgeführt zu auch diese Aufforderung, w für die Einzahlung gefetzter los, so ist die Direktion berechtigt, Rechtens zur Zahlung d Anspruch zu nehmen, Zeichnung und den geleisteten Theilz schaft für verlustig zu erklären.

die darnach werthlosen Bescheini oder die Nummern der Quittun zu bezeichnen sind, wird öffe unter der Nummer der

Ergänzung des Grundka (Interimsscheine den Quittungsbogen nicht s leistete Zahlungen Interimsbes Zahlenden ausgestellt und

dem später vorgelegten Quit §. 19. Die Ratenzahlun ahlung an mit fünf en bei den folgenden Einzahlu alsdann voll eingezahlten Aktien bis zum Schlusse desjenigen K ganze Bahnstrecke in Betrieb der Zinsen macht die Direk stimmungen öffentlich bekann 8 (Dividende und dere Jahres, mit welchem die Bah Ausdehnung in Betrieb ge Aktien aus dem Baukapit ersten Januar des auf die Betrieb dem Unternehmen aufkommende

genden Bestimmungen vertheilt: 1 mens werden zunächst die Verwaltun und sonstigen Ausgaben, sowie alle 2) Sodann werden ten jährlichen Beiträge zum Reserve⸗ genommen. 3) Darnach erhalten Aktien sechs Prozent des Nominal zahlung der Zinsen (Dividende) für die am ersten Februar und ersten

rten Brief auf seine Kosten Erfolgt binnen vier Woch

Depeschen ein⸗ ungen, welche isenbahnbau beschäftig⸗ zukommen und die aus

oder auch denselben

diesen Anordnun durch die etwaige Anstellung eines befond sonals entstehenden Kosten zu tragen. Sie i Zuschüsse zu der in Gemäßheit des Gesetzes Dezember achtzehnhundert sechs und vierzi achtzebnhundert sieben und vierzig, Seite ei Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkasse wird die Gesellschaft den Anforderungen wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim ten Beamten und Arbeiter bereitw gung der dadurch etwa bedingten Kost llschaft ist verpflichtet, nach Maßgabe der sätze für die Staats ⸗Eisenbahnen f „Wittwenverpflegungs⸗· und Unterstützungs⸗ zu denselben die erforderlichen Beiträge zu aft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme rbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den gung entlassenen Militärs des Königlich fünf und dreißigste Lebensjahr

Rechtsstreitigkeiten zwi⸗ gen rückständig gebliebe⸗ (Paragraph (17) siebenzehn) sind im ängig zu machen, welchem sich jeder achfolger durch die Zeichnung, resp. s8, der Zeichnung kraft des gegenwär— e Streitigkeiten in gesellschaftlichen schaft und den Aktionären sollen en werden, von denen jeder Theil ungsverschiedenheit einen Obmann den am Sitze der Gesell⸗ Ausspruch ist der streitenden

zu leisten. der zuständ

gegen deren Rück tungsbogen vermerkt werden.

gen werden von dem Tage der erfolgten ährlich verzinset und diese gebracht. Die rozent jährlich

illig Folge leisten und erf auch die Tra t) Die Gese bestehenden und Arbeiter Pen Kassen einzurichten und g) Die Gesellsch Bahnwärter, Schaffner der einer technischen Vo mit Civilanstellungs⸗Be preußischen Heeres, soweit di noch nicht zurückgelegt

vom Hundert ngen in Anrechnun werden mit fünf alenderjahres verzinset, in welchem die der Zahlung erlichen verbindlichen Be=

Mit Ablauf des d in ihrer ganzen hört die Verzinsung der statt derselben der vom seröffnung folgenden Jahres aus mach Maßgabe der fol⸗ Aus dem Erirage des Unterneh— gs⸗ Unterhaltungs⸗, Betriebs⸗ auf dem Unternehmen haftende die in den §§. 8 und 9 gedach— e- und Erneuerungsfonds die Inhaber der Prioritäts- ges ihrer Aftien. Stamm-⸗Prioritäts . August jeden Jahres stattfind

gesetzt worden ist. Wegen tion die erford

n Feststellung).

eselben das n vollständig fertig un

haben, zu wählen g von Streitigkeiten). aft und den Aktionären we

setzt sein wird,

(Schlichtun ale auf und wird

e schen der Gesellsch Einzahlung auf die Aktien Gesellschaft anh dessen Rechtsn Rechte au

Gerichtsstande der Attienzeichner und durch den Erwerb der tigen Statuts unterw Angelegenheiten zwischen der Ge jederzeit durch Schiedsrichter entf und welche bei Mein Das Schiedsgericht urthei nden Gesetzen. Ge tliches Rechtsmittel

Reinertrag 1

Lasten bestritten. einen ernennt,

schaft gelt kein orden

Stamm Die Aus⸗ Attien soll

gen den schi en und die

. edsrichterlichen zulässig. Verzögert einer

4201

Zahlung der ersten Quote auf dem betreffenden Dividendenscheine Sind beid isidi i i 8 18e 9 . Schemq, E; permerkt werden. Der dann verbleibende Reinertrag nach dem a ael nere ghifshnmn iel bren . wird alljährlich nach Beschluß der General -Versammlung unter die S. 29. Wer eine Ansteülung bei der Gefellschaft hat, kann nicht Stamm ⸗Aktionäre als Dividende vertheilt. 5) Sollte in dem einen Mitglied der Direktion und deren Bevollmächtigter fein oder anderen Jahre der Reinertrag nicht ausreichen, um den Inhabern §. 30. Die Mitglieder der Direktion und deren Bevollmãächti te der Prioritäts- Stamm . alktien die unter drei gedachte Zahlung von sechs können nur aus der Zahl der stimmfähigen Aktionäre, die im Be ite Prozent zu gewähren, so wird das Fehlende aus dem Reinertrage des von wenigstens fünf Aktien sind, erwählt werden . folgenden oder der folgenden Jahre nachbezahlt und erhalten die In⸗ Während der Dauer seiner Amtsführung hat jedes Mitglied der haber der Stamm-⸗Attien nicht eher eine Dividende, als bis diese Näͤch— Direftion diese Zahl von Aktien in der Kasse der Gesellschaft zu zahlung vollständig geleistet ist. Im Falle der Auflösung der Gesell⸗ hinterlegen. ; schaft, respektive der Liquidation des Gesellschafts vermögens, haben die §. 31 Die Mitglieder der Direkti d i . der Prioritäts Stamm . Aktien ein Prioritätsrecht an dem ver⸗ wählt. Nach Ablauf der im e 3Fett fen . e fr dre, gr ge. . ungsfähigen Erlöse für das Unternehmen, so daß sie aus dem— ersten Direktion treten im ersteñ 0 et . Jun tions periode y . und vor den Inhabern der Stam m—-⸗Aktien befriedigt sein dritten Jahre die übrigen drei . ö. . . . . . ustretenden werden durch das . sodann

§. 21. (Verjährung der Zinsen und Dividenden. Amortisation durch die Anciennität ,, verlorener Dividenscheine) Zinsen und Dividenden, welche binnen ebenfalls das Loos. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar vier Jahren nach dem m n nicht erhoben werden, ver⸗ §. 32. Sollte ein Aktionär, der zum Mitgliede erwählt wird, die fallen zu Gunsten der sellschaft, Ist ein Dividendenschein verloren Annahme ablehnen, oder sollte ein Mitglied sterben oder dauernd ver⸗ gegangen, und der Nerlust der Direktion innerhalb obiger Frist ange= hindert sein, den Sitzungen der Direktion beizuwohnen, so hat die Di a so wird der Betrag des Dividendenscheins noch innerhalb einer rektion das Recht, einen Aktionär an seine Stelle ö wählen. Der erneren, vom Ablaufe der vier Jahre zu berechnenden präklusipvischen so gewählte Direktor soll bis zur nächsten hen ab erf hl enn im , . . . insofern ö. . der Dividen⸗ Amte bleiben. ; d m inmittelst von einem Dritten eingerei t und realisirt ist. 8. 33. Die Direktion erhä— h ini luste , an , ,. ö. . dem Ver⸗ . für ihre Dienste , , ll J . er ,, n. ins ni erpflichtet, die Legitimation eines gewinnstes, welche unter die Mitglieder vertheilt werden, außerdem di n , 6 n, enn, J. . . . ött Rückerstattung der im Interesfe! der Bahn'gehabten Aus agen em Cie

. j fer und dem Inhaber des Scheins bleibt viel. Mitalttehtung Rr. ih ie ichti e .

mehr die Ausführung ihrer Ansprüche auf den Der desselben gegen ir . ö. . ibre Bevollmächtigten, sind n frei einander lediglich überlassen. Eine Amortisation verlorener Dividen— §. 34. Die Direktion sich jeden

denscheine findet nicht statt. einn . ö ial und außerdem, wei 6 22. (Amortisation verlorener Talons.) Verlorene Talons dert oder ö , ,,, können nicht amortisirt werden. Die Aushändigung der neuen Serie liegen. Eine Versamml von Dividendenscheinen erfolgt, wenn der dazu bestimmte Talon nicht wenn solche erreicht werden kann, an den Präsentanten der betreffenden Aktien. schriftlich verl Ist aber vorher der Verlust des Talons der Direktion angezeigt und der . Aushändigung der neuen Serie der nn n, i, rn , worden, so werden die⸗ Elben bis zur gütlichen oder richterlichen Ausgleichun der streitige Ansprüche zurückgehalten. . ö ö §. 23. (Amortisation der Aktien.) Soll die Amortisation ver— lorener oder dernichteter Aktien erfolgen, so erläßt die Direktion auf Antrag der Betheiligten dreimal im Zwischenraum von wenigstens vier, höchstens sechs Monaten eine öffentliche Aufforderung, die Boku— Soll mente einzuliefern oder etwaige Rechte an dieselben geltend zu Bilanz und der Dividende, machen. längerer als dreimonatlicher Sind vier Monate nach der letzten Aufforderung vergangen und hat außerdem seit der ersten Aufforderung ein Termin zur Empfang⸗ gt, gülti nahme einer neuen Serie von Dividendenscheinen stattgefunden, ohne i 8 bid. n daß hierbei innerhalb mindestens sechs Monaten nach dessen Ablauf iftli i in, daß darüber die betreffenden Obligationen oder die zu denselben gehörenden Talons zum Vorschein gekommen sind, resp. wenn letztere präsentirt werden, blickli ohne daß bei der nächstfolgenden Ausgabe von Talons die Aktien itscheidung erfordert und ist es . ö vorgelegt werden, so spricht das Landgericht zu Düsseldorf auf Grund en Dienst zu befürchten ö 1 9. i Auf ebotes die Mortifikation aus. Nachdem die Direktion die— zu vernehmen, so ist del Präsident . ö elbe zur ffentlichen Kenntniß, gebracht, erfolgt die Ausfertigung und g des Spezial. Binde tth3 ermächti . 21 Au reichung einer neuen Aktie unter neuer Nummer. Sämmtliche iungen zu treffen. Von . . Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. den übrigen Mitgliedern der Direktion alsbald Kennt . S. 24. (Beschädigung.) Sind Aktien, Talons oder Dividenden- , scheine zwar nicht verloren, aber beschädigt, jedoch in ihrem wesent— lichen Theile noch dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Direktion ermächtigt, gegen Einlieferung der beschädigten Papiere neue gleichartige Papierè auf Kosten des Inhabers unter gleichen Nummern auszufertigen und auszureichen. li El uf stellung, der Bilanzen. S. 25. Das Geschäfts. oder v. Direktion aus Betriebsjahr der Gesellschaft ist dass Kalenderjahr. Bis Bauzeit wird 1 Verhinderung von bis zum Ende desjenigen Geschäftsjahres erechnet, in welchem der dem Vice-Präsidenten von der Direktion Betrieb auf der Bahn vollständig! erzffnet if Nach Ablauf der Bau. hierzu designirten Ange zeit ist am Schlusse eines jeden vollen Betriebsjahres das Resultat Die Direktion soll. zehn Meilen von Crefeld ent— des Betriebes durch eine Bilanz festzustellen. Auch vor Beendigung fernt wohnenden Mitgliedern der Direktion wenigstens monatlich ein- des ganzen Baues können einzelne Strecken auf Beschluß der Direktion mal eine Kopie aller in das Protokollbuch seit Monatsfrist eingetra— und unter Zustimmung der Königlichen Staats-⸗Regierung dem Ver— genen Verhandlungen, beglaubigt durch den Präsidenten oder den . . ö . i n en über den Betrieb werden Spezial⸗-Direktor, einfenden. epargt geführt. In der Betriebsbilanz werden alle Einnahmen des S. 37. Die Direktion ist Vorstand der Gesellschaft und vertritt betreffenden Jahres nach ihrem Baarbetrage, etwaige Ausstände nach als solcher bei sämmtlichen Staatsbehörden und w die Gesell⸗ ihrem Nominalbetrage, insofern sie aber unsicher sein sollten, nach schaft; sie hat die obere Leitung des ganzen Unternehmens, und es gewissenhafter Schätzung von Seiten der Direktion, und noch vor- unterliegen ihrer Entscheidung alle Angelegenheiten, insoweit dieselben handene Baumaterialien und Vorräthe nach dem Kostenpreise und, nicht der General ⸗Versammlung überwiesen worden sind. bei eingetretener Werthverminderung, unter Berücksichtigung derselben S. 38. (Spezial- Direktor) Für die Kontrole aller Ausfüh- als Aktiva angesetzt. Dagegen kommen als Passiva in Ansaßtz alle rungsarheiten, für den Betrieb und die Beaufsichtigung des Dienstes Ausgaben die im Laufe des Jahres entstanden und nicht aus dem auf der Bahn, sowie zur Leitung der kaufmännischen Angelegenheiten Reserve⸗ oder Erneuerungsfonds I§8§. 8 und 9) zu bestreiten , wird ein Spezial⸗Direktor ernannt, der in Bezug auf diese Geschäfts⸗ sind, mit Einschluß der etwa am Jahresschlusse verbliebenen Rückstände. führung die Gesellschaft vertritt. Er hat sich bei seiner Geschäftsfüh⸗ Die Bilanzen werden innerhalb der erssen Rei, Monate nach Ablauf rung nach den Andrdnungen und Instruktionen zu richten, die ihm des treffenden Jahres durch die Gesellschaftsblätter mitgetheilt. von der Direktion ertheilt werden, und vertritt dieselbe innerhalb Ill, Von den Repräsentanten und Beamten. S. 26. seines amtlichen Wirkungskreises. Er führt die auf seinen Dienst Direltion. Die Direktion zählt neun Mitglieder, wovon die Ma— Bezug habende amtliche Korrespondenz und beaufsichtigt alle übrigen jorität aus Nreußen bestehen muß. Dieselbe wird von der General— Angestellten der Gesellschaft, die unter ihm stehen. Er ist verpflichtet, Versammlung der Aktionäre gewählt. ; jeden Mongt der Direktisn einen ausführlichen Bericht über! den . 5p. 27. Die Mitglieder der Direktion, welche weiter als zehn Gang des Geschäfts und eine Uebersicht über Einnahme und Ausgabe Meilen von der Bahn entfernt wohnen, haben das Recht, sich durch vorzulegen und alle Maßregeln und Verbesserungen vorzuschlagen, die einen Bevollmächtigten, welcher Besitzer von fünf Aktien ist, vertreten er zum Gedeihen des Unternehmens nützlich oder nothwendig erachtet. zu lassen. Derselbe darf jedoch nicht selbst Direktor sein. . Er ist befugt, laufende Ausgaben bis zum Betrage von zweihundert 28. Die Direktion wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten fünfzig Thalern ohne jedesmalige besondere n, der h

und einen Viee⸗Präsidenten. Direktion anzuweisen; jene, die zweihundert fünfzig 5253 *

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