1868 / 252 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ierzu ist Termin: ö a) gin Kicken Bleche und Drähte, für Kupfer. Metallgußwaaren, schmiedeeiserne gepreßte Theile zu Wagen, Werkzeuge und Ge⸗ raͤthe und für Kurzwaaren, Gürtler⸗ und Klempnerwaaren ꝛc. auf Mittwoch, den 4. Nopem ber er.; b) für Farben, Oele, Chemikalien und Droguen auf Montag den 16. November er.; e) für Gummi Leder-, Seiler und Polsterwaaren, für Bürsten⸗, Pinsel⸗ und Posamentferwaaren, fuͤr Manufakte, Töpferwaaren, Brennmaterial, Holzwaaren und Holzer und für verschiedene

andere Materialien auf Montag, den 30. November er.,

jedesmal Vormittags 10 Uhr, in dem Büreau des Ober-Maschinenmeisters Schäffer, auf hiesigem Bahnhofe anberaumt. An Letzteren sind bis zu den vorstehend angegebenen Terminstunden die Offerten frankirt und versiegelt für jeden Termin beson ders mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Werkstatts-Ma— terialien pro 1869 zum Submissions -Termine am . ten November 1868.

einzureichen. ;

Die Submissions-Bedingungen liegen im vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus und können daselbst auch gegen Erstattung von 5 Sgr. pro Exemplar in Empfang genommen werden, , , sind dieselhen auch auf den Stationen Hannover, Minden, Osnabrück, Bremen, Harburg, Uelzen, Göttingen uͤnd Cassel.

Hannover, den 14. Oktober 18588.

Königliche Eisenbahn ⸗Direction.

3542 Hannoversche Staats / Eisen bahn.

.

r

Der Bedarf an Steinkohlen für die von uns verwalteten Staats-

Eisenbahnen pro J. Semester 1869 soll mit 700,000 Ctr. gesiebte Stückkohlen, 2/000 Ctr. Ofenkohlen,

in öffentlicher Submission verdungen werden.

Offerten auf die Lieferung dieser Kohlen sind an den e. Ober- Betriebs ⸗Inspettor Wex hierfelb st portofrei, versiegelt und mit der Ausschrift: .

»Submission auf Lieferung von Steinkohlen⸗— versehen, bis zu dem auf Mittwoch, den 4. November e., Vormittags 16 Uhr. anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. .

Die Lieferungsbedingungen liegen in unserem Central - Büreau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an unseren Büregu⸗ Vorsteher, Kanzleirath Bröse, hierselbst zu richtende Schreiben unentgeltlich mitgetheilt.

Hannover, den 17. Oktober 1868. ,

Königliche Eisenbahn⸗Direction. Maybach.

*

Verschiedene Bekanntmachungen.

Aufruf zur Unterstützung der Wasserbeschädigten in der Schweiz. Nachfolgendes Schreiben ist den Unterzeichneten von Seiten des Herrn schweizerischen Gesandten ugegangen: .

Berlin, den 18. Oktober 1868. Herrn Prediger Gambini Hoch ˖ ehrwürden, Berlin, Brüderstraße 16. Ueberschwemmungen von bis her unerhörter Zerstörungsgewalt und Ausdehnung in den Flußthälern des Tessins und Kheins, der Reuß und Rhone haben jüngst die schweizerischen Kantone Tessin, Graubünden, St. Gallen,

Uri und Wallis schwer den Kanton Tefsin insbefondere in

entsetzlicher Weise heimgesucht. Ganze Ortschaften sind zerstört oder unbewohnbar, hunderte von Familien angesichts des anbrechenden Winters obdachslos geworden. Aecker, Wiesen, Obstgärten arg ver⸗ wüstet, fortgeschwemint oder unter Schutt und Trümmern unwieder— bringlich begraben. Die eingeheimsten oder noch ausstehenden Ernten der jährliche Nahrungsbedarf von Tausenden zu Grunde ge⸗ richtet. Unzähliges Vieh sammt den Stallungen und Vorräthen von den Fluthen verschlungen. Abgesehen von der Zerstörung an Straßen, Brücken, Dämmen berechnet sich der Schaden an Privateigenthum nach Millionen. Tausende unserer Mitbürger sind für die nächste Zukunft vom Nothwendigsten entblößt, für eine ferne Zukunft tief verarmt. Obgleich unser Land von Naturereignissen oft und schwer heimgesucht wird so steht das gegenwärtige Unglück hinsichtlich sei⸗ ner Größe und Ausdehnung beispiellos in unserer Geschichte da, und es bedarf außergewöhnlicher Anstrengungen, um Tausende unserer Mitbürger vom Untergange zu retten. Die Organisation zum Be— uf umfangreicher Anterstützung ist in unserem Vaterlande im vollen Bange. Der schweizerische Bundesrath selbst hat die oberste Leitung derselben übernommen und wendet sich vertrauensvoll um Mitwirkung auch an seine Mitbürger im Auslande. In Folge Auftrages des

schweizerischen Bundesrgthes richtet der Unterzeichnete gn seine Lands. leute in Deutschland die Bitte, den unglücklichen Mitbürgern im theuren Vaterlande in brüderlicher Liebe beizustehen und an Ew. EP. L. insbesondere in Ihrer Umgebung das Erforderliche in diesem Sinne, jedoch nach Vorschrift hiesiger Gesetze, ins Werk zu setzen, und eingehende Liebesgaben ihm zu Händen des schweizerischen Bundes- rathes zu übermitteln. Genehmigen Sie die Versicherung meiner Em be mne i Hochachtung, mit der ich zeichne als Ihr ergebenster Hamm er, Oberst. .

Auf, Grund und mit Bezugnahme auf diese Aufforderung haben sich die Unterzeichneten als Unterstützungs ⸗Comité konstituirt und bit⸗ ten ihre Landsleute, sowie alle Freunde der Schweiz, den Unglücklichen dieses Landes ihre werkthätige Theilnahme zuzuwenden. Die geehrten Redactionen der Zeitungen werden ergebenst ersucht, demselben einen Raum in ihren Spalten zu gewähren. Herr Prediger Gambini in Berlin, Brüderstr. 16, ist zur Annahme milder Gaben bereit. Im Namen des Comité: Prediger Gamhini, Schatzmeister, Brüder⸗ straße 16, L. , . Dr. A. v. Clapar« de, Dr. A. Giova. noly, r. G. van Muyden, Ch. Ph. Mercier, B. Schafheit. lin, G. A. Spargnapani.

Subscriptionslisten liegen bei elne, Herren aus: L. Cavie-

el, Konditor, Charlottenstr. 56, J. A. S pargnapani, Konditor, linter den Linden 50, J. Stehely ü. Co. Konditor, Charlottenstr. 53, J. F. Vicedomini, Konditor, Königsstr. 37, Joh. Josty u. Co., Konditor, Schloßfreiheit 8 / g, A. Co urtin u. Eo, Konditor, Königs“ straße 61. E. Petitpierr e, Hof ⸗Optikus, Unter d. Linden 33, Gebr. osty, Brauereibesitzer, Prenzlauerstr. 59, F. Schneider u. Co., Buchhändler. Unter den Linden 21, J. B. Schafheitlin, Haus- voigteiplatz 7.

71 leni hletien. Geselschaft für Eisen. Industrie

zu Styrum, Station Oberhausen.

Die irn, ordentliche General ⸗Versammlung findet Sonn« abend den 7. November a. «., Morgens 16 Uhr, in unserm Geschäftslokale statt, wozu wir nach §§. 13 und 14 des Gesellschafts⸗ Statuts unsere Actiongire hiermit ergedenst einladen.

Tages⸗ Ordnung . 1LIBericht über das Geschäftsjahr 1867/1868, 2 Rechnungslage, Bericht der Revisions ⸗Kommission und Feststellung der Dividende, 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Aus loosung zu gelangenden Prioritäts Obligationen, 4Wahlen a) der Verloosungs-Kommission, bh der Rechnungs-⸗Revisoren und deren Stellver⸗

treter, e) eines Vorstands⸗Mitgliedes.

Sthrum, Station Oberhausen,

den 12. Oktober 1868. Der Vorstand.

3574 . Oppeln⸗-Tarnowitzer Eisenbahn-⸗Gesellschaft. Die Herren Actionaire der Oppeln⸗Tarnowißtzer Eifen bahn ˖ Gesell⸗ schaft werden, unter Bezugnahme auf die §§. 28, 29, 31, 58 des Ge⸗ sellschafts Statuts, zu einer auf Sonnabend, den 14. November 1868, Nach— mittags 4 Uhr zu Breslau im kleinen Saale der neuen Börse, Wallstraße Nr. 6, anberaumten

außerordentlichen Generalversammlung

hierdurch eingeladen. In dieser Generalversammlung soll berathen und beschlossen werden:

I) über eine anderweite Organisation der Direction der Gesellschaft und der statutarischen Obliegenheiten und Befugnisse derselben und des Aufsichtsrathes, insbesondere Aufnahme besoldeter Mit⸗ ieder in die Direction, welcher die administrative und technische Oberleitung der Geschäfte und des Betriebes der Gesellschaft ob⸗ liegen und zustehen soll,

2) über Abänderung des Statuts der Oppeln ⸗Tarnowitzer (Rechte Oder Ufer) Eisenbahn - Gesellschaft nach Maßgabe der ad 1 zu fassenden Beschlüsse und Ermächtigung des Verwaltungsrathes, den betreffenden Statuten ⸗Nachtrag nach Maßgabe und im Sinne dieser Beschlüsse mit der Königl. Staats Regierung zu verein- baren und zu vollziehen.

Anter Bezugnahme auf 8. 31 des Statuts wird mitgetheilt, daß die Deposition der Actien, Guittungsbogen resp. Anerkenntnißscheine und Bescheinigungen:

a) entweder bei einer unserer Gesellschaftskassen, insbesondere ö. der Hauptkasse der Gesellschaft in Breslau, Gartenstraße r

j

b) oder der Preufischen Hypotheken ⸗Credit⸗ und Bank-⸗An⸗

stalt Commandit ˖ Gefellschaft auf Actien, Herrmann Henckel fu Berlin, Wilhelmsstraße Nr. 62,

erfolgen kann. Breslau, den 21. Oktober 18638.

Der Vorsitzende

des Verwaltungsraths der Oppeln -Tarnowitzer Eisenbahn ⸗Gesellschast.

Hugo Fürst zu Hohenlohe.

Nas Abonnement beträgt A Thlr. fũ‚r das Vierteljahr.

Insertions preis sür den Naum tiner

m

Alle Fost-⸗Austatten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die ö des n' Preußischen Staats Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. La. Ecke der Withelmastrasse.

A 252.

ö Berlin, 24. Oktober.

Se. Majestät der König sind heute früh von Baden— Baden auf Schloß Babelsberg wieder eingetroffen.

1868.

Berlin, Sonnabend, den 24. Oktober, Abends

Justiz⸗Ministerium. Allerhschster Erlaß vam 26. September 1868 und all— gemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers von 19. Oktober

Se. Magjestät der K Dem General ⸗Majo

Kommandanten der Festung Neisse, den Königlichen Kronen⸗

Orden zweiter Klasse zu v

Den ersten Assistenten an dem pathologischen Institut zu

1868, betreffend den Erlaß von Geldbußen wegen Forst⸗ Kontraventionen und Holzdiebstahl im Betrage ö zu zehn Thalern in ben neuen Provinzen.

a. Allerhöchster Erlaß vom 26. September 1868. Auf Ihren Bericht vom 21. d. Mis. will Ich in Betreff des gänzlichen oder theilweisen Erlasses von Geldbußen, welche wegen Forst, Kontraventionen, sowie wegen der in fiskalischen

oͤnig haben Allergnädigst geruht: ra. D. von Massomw, bisherigen

erleihen ;

Ferlin, a Mu lkiüs Cohnh sim zum orden lsscheñ Professor Forsten an Holz oder an anderen Waldprodukten begangenen

in der medizinischen Fakultät der Universität zu Kiel zu

ernennen;

Den ehemaligen Gesandischafts-Arzt in Turin, Sanitäts⸗ Rath Dr. Weber in München den Eharakter als Geheimer

Sanitäts · Rath; sowie

Dem praktischen Arzt ze. Dr. Doebbelin in Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen; und

Dem Rendanten der Universitäts ⸗Kasse zu Königsberg und Quästor Johann Wilhelm Hennig das Prädikat eines Rechnungs Raths beizulegen.

ntwendungen im Betrage von 10 Thlr. oder weniger fest⸗ gesetzt worden sind, diejenigen Befugnisse, welche dem Finanz. Minister durch die Kabiners⸗Ordres vom 11. Oktober 1830 und 21. April 1866 bezüglich der alten Provinzen beigelegt worden sind, demselben fortan auch bezüglich der durch das Gesetz vom 20. September und durch die beiden Gesetze vom 24. Dezember 1866 mit Meiner Monarchie vexeinigten Landestheile beilegen, darnach aber die Befugnisse, welche dem Justiz ⸗Minister durch Meine Erlasse vom 19 Vezember 18566 und 16. Februar 1867 gel ght worden sind, dahin beschränken, daß die Entscheidung über Gesuche aus den neuen Landestheilen um gänzlichen oder

Norddeutsch er Bun d. ö. Se. Majestät der König haben im Namen des Nord—

deutschen Bundes den Kau

preußischen Konsul Gerhard Friedrich Lomer zu Montreal zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.

Dem Grafen Adolf deutschen Bundes das neral⸗Konsul in Frankfür

Exequatur als Königlich italienischer Ge⸗

theilweisen Erlaß von Geldbußen der Eingangs gedachten Art künftighin nicht mehr durch den Justiz⸗Minister, sondern durch den Finanz⸗Minister erfolgen soll. Berlin, den 26. September 1868. Wilhelm. . U von der Hendt. Leonhardt. An den Finanz- Minister und den Justiz · Minister.

b. Verfügung des Justiz⸗Ministers. Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht

fmann C. Pitl zu Quebeck und den

Casiellinard ist Namens des Nord⸗ t a. M. ertheilt worden.

Das 97. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7221 den Allerhöchsten Erlaß vom 26. September 1868, betreffend die Emission von auf den Inhaber lautenden Obli— gationen der Provinzial⸗Hülfskasse für die Provinz Preußen;

unter

Nr. 722) den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem Regula⸗

tive vom 22. November

schlesischen Landschaft; unter

Nr. 7223 den Allerh betreffend die Verwaltung

sischen Landschaft; und unter

Nr. 7224 den Allerh

betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem Regula⸗

tive für die schlesische länd vember 1848.

Berlin, den 24. Oktober 1568. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Zugleich erfolgt nachstehend ein Abdruck der darin in Be— kus genommenen Allerhöchsten Kabinets⸗Ordres vom 11. Ofto—- er 1880 und 21. April 1866 zur Kenntnißnahme und Nach⸗ achtung mit dem Beifügen, daß die in dem Eingangs mitge⸗ theilten Allerhöchsten Erlaß vom 26. September d. J. ebenfalls erwähnten Allerhöchsten Erlasse vom 19. Dezember 1866 und 16. Februar 1867 im Justiz⸗Ministerial⸗Blatt von 1867 Seite 6 und 6 bekannt gemacht worden sind. Berlin, den 19. Oktober 1868. Der Justiz⸗Minister. Leonhardt. An sämmtliche Justiz⸗Behörden.

C. Allerhöchster Erlaß vom 11. Oktober 1830.

Auf den, am 3. Mts. bei Gelegenheit der irrthümlichen Denun⸗ ziation des Krugpächters Gorecki zu Puszezykowto im Regierungs. bezirk Posen, dessen Strafe von 6 Thalern, wegen Weide ⸗Kontravention, niederzuschlagen ist, von Ihnen erstatteten Bericht ermächtige Ich Sie, Ihreni Anträge gemäß, in allen Forst-Kontraventionsfällen, Strafen, welche den Betrag von Zehn Thalern nicht übersteigen, nach pflicht mäßiger Erwägung der von Ihnen bemerkten Umstände theilweise

1868 über die Beleihungsgrenze der

öchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, des Eigenthümlichen Fonds der schle⸗

öchsten Erlaß vom 6. Oktober 1868, schaftliche Darlehnskasse vom 13. No.

mm, mmm, k— 1

Ministerium für Ha

Arbeiten.

Das dem Eugen Piedboeuf zu Aachen unter dem II. September 1867 ertheilte

auf einen Entsäftungs⸗A

eigenthümlich erkannt worden ist,

ist aufgehoben.

oder ganz zu . . 1 udel, Gewerbe und öffentliche Fotedam, den 11. OMtohr geiehrich wrinens.

An den Staate und inan mn err.

Allerhöchster Erlaß vom 21. April 1866.

Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 6. d. M. bestimme Ich hierdurch, daß die Ordre vom 11. Ottober 1830, durch welche dem Finanz ⸗Minister die Befugniß beigelegt worden ist, in Forst Kontraventionsfällen Geldstrafen bis zum Betrage von 16 Thlr.

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Patent pparat, insoweit derselbe als neu und