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Wattschiffe mit 56,003 L. aus; in Lühe (Lühemündung) liefen 1896 . Wattsch fe mit 15032 L. ein und 1910 Fluß und Watt. schiffe mit 15,148 CL. aus. Nach Buxtehude liefen von den 3 Kranz aufgekommenen Schiffen 792 mit 15016 L. ein; 789 Sch. mit
14797 L. liefen aus. — Unter den Fabriken im Bezirke sind hervor ⸗ eine Papierfabrik zu Alttloster, welche im Jahre 1867 26817215 Pfd. fabrizirt und hauptsächlich nach Hamburg, England und Amerika exportirt, Oel', Seifen und Lichtfabriken, Lohgerbereien und Leimsiedereien, Holzsägereien, Kalk⸗ und Cementfabriken, Ziege ⸗
zuheben:
leien, Mehlfabriken, Brennereien und Brauereien, auch eine Farben-
brik. ö — Dem Jahresberichte des Handels⸗ und Gewerbe
Vereins in Hanau zufolge wurden von der Cichorienwurzel, in der
egend ca. 17000 Centner gezogen und versandt. — In Kolonialwaaren k war das Geschäft schlaff — Im Maschinenbau fehlten die
Aufträge von Außen gänzlich; der Bedarf der Hanau-Bebraer Bahn
brachte einiges Leben ins Geschäft. In Hanau arbeiten jetzt Z Dampf⸗
maschinen mit zusammen 282 Pferdekräften. — Feine Eisenguß und
Marmorarbeiten blieben hinter dem Normalstand der sonstigen Jahre
ück; in mehreren Artikeln beschränkte noch die Konkurrenz der Ville iw ö Absatz. Thätig waren in diesem Zweige 190 Arbeiter. — Die Plattirwaagren⸗Fabrikation nimmt einen guten Jort. gang und beschäftigt 33 Arbeiter und 6 Lehrlinge. — Der im Jahre i866 sehr schiwache und theilweise ganz unterbrochene Absatz von Gold- und Silberwaaren hat sich 1867 nicht gebessert. Beschäftigt waren 670 männliche und 260 weibliche Arbeiter, 340 männ- liche und 80 weibliche Lehrlinge J . Ziegel-Fabrikation verbrauchte gegen 25000 Ceniner Thon und 008 Ctr. Ruhrkohlen; beschäftigt waren 50 Arbeiter und 29 Hülfs⸗ kräfte im Sommer, etwa die Hälfte im Winter. — Die Ausfuhr des Liqueurs ist seit 1866 beständig im Zunehmen und stieg von 9816 Fl. in 18566 in 1865 auf 20,885 und 1866 auf 243380 Fl. — Die Brauereien arbeiten hauptsächlich nur für den Lokaltonsum. — Fur die Essigfabrikation verspricht man sich einen größeren Aufschwung. —
der Tabaks⸗ und Cigarrenfabrikation waren 1960. Arbeiter be⸗ iin. In der Hutfabrikation und Haarschneiderei erreichte der
tabsatz den eines gewöhnlichen Geschaftsjahres. Der Holz— ie nn, , dem Druck der allgemeinen Verhältnisse. — Die
Holzschneidereien arbeiteten beim Mangel an Absatz nach Außen nur
ür das Lager; guten Fortgang nahm die Fabrikation von Cigarren , m, , geblieben ist sich die Fabrikation von Cigarren⸗ kistchen; in dieser Branche waren 259 Arbeiter und Dampfmaschinen
von zusammen mit 120 Pferdekraft in Thätigkeit — In Papier
war der Absatz schleppend. — Die Etuisfabrikation hat sich seit 1864
eil i ij i im Etuis ver⸗ etwas gehoben, weil immer mehr Bijouteriewaaren im E sendet . einzelne Fabrikanten arbeiten außerdem für den Export;
n in dieser Branche 70 Arbeiter beschäftigt. . 1 ö. Preuß. Handels⸗Archiv veröffentlichten Bericht über
den Handel und die Schiffahrt der Niederlande im Jahre
18635 entnehmen wir Folgendes: Die allgemeine Einfuhr belief sich im Jahre . auf 528,971,700 Fl 6 pCt. mehr als im Jahre 1865, die Einfuhr zum Verbrauch auf 425,149 121 Il / 7 pCt. mehr als in 1865, die allgemeine Ausfuhr auf 436,590,752 Fl., 1 pCt. weniger als in 1865, die Ausfuhr aus dem freien Verkehr auf 338557, 296 3. 2 pCt. weniger als in 1865, und die Durchfuhr auf 98,033,456 Fl., 4 pCt. weniger als in 1865. Die allgemeine Einfuhr aus Preußen lohne hannover) vermehrte sich im Jahre 1866 gegen 1866 um! S763, 1I9 Fl. oder 4 pCt. Diese Vermehrung wurde hauptsäch⸗ lich herbeigeführt durch die Einfuhr von Kartoffelmehl (* 1/606, 621 Pfund), raffinirtem Salpeter 4 3,276,614 Pfund) gemahle⸗ nem Steintuff (4 9,195 553 Pfd.), Syrup (4 173 261 Pfd.) rohem Zucker - 1,427,096 Pfd.), rohem Salz (4 li dl Pfd.); eine Mindereinfuhr gegen 1865 ergaben besonders: Töpferthon und Porzellanerde — 2382078 Fl.), sowie gezwirntes baumwollenes Garn (3, 269/443 Fl.). Die Einfuhr aus Hannover hat sich gegen 1865 um 1,650,623 Fl. oder 26 pCt., die aus Hamburg um 54/169 Fl. oder 1ẽ pCt., die aus Mecklenburg um 211914 Fl. oder 600 pCt., die aus Oldenburg um 140006 Fl. oder 25 pCt. vermehrt. Die allgemeine Ausfuhr nach Preußen (ohne Hannover) verminderte sich im Jahre 1866 gegen 1866 um 4285871 Fl. oder 3 pCt. Die Vermin derung trat hauptsächlich ein bei der Ausfuhr von Asche und Soda (- 1007 021 Pfund), rohem Eisen (1747 CIl6 Fl,), Oelsaat — 3274102 Pfd.), Palmöl ( — 18943 669 Pfd.) Neis (— 2618101 Pfd.), Zucker (— I6127202 Pfd.) und Tabak = 2 763,269 Pfd.); eine Vermehrung der Ausfuhr zeigte sich hauptsächlich beim baumwollenen ungezwirnten Garn * 1183523 Pfd.), Gold und Silber (4 5/059, 078 Fl.), Harz ( 1336,403 Fl.), der rohen Baum⸗ wolle Ce 34489, 194 Pfd.), dem Kaffee (* gl6 ol Pfd.) / Guano ( 6312943 Pfd.), Erd und Steinöl (4 2163340 Pfd.), Salpeter ( L5694011 Pfd.) und dem Zink (4 4 8290140 Pfd.. Auch nach Hannover verminderte sich die allgemeine Ausfuhr um 79,279 Fl.
oder 2 pCt., ebenso nach Lübeck um 2.341 Fl. oder 5 pCt, und nach
Mecklenburg um 2868 FIl. oder 3 pCt. Dagegen nahm sie zu; nach Hamburg n 530,382 Fl. oder 6 pCt., nach Bremen um 39 836 Fl. oder 4 pCt. und nach Sldenburg um 424748 Fl. oder 735 pCt. Die Durchfuhr nach Preußen (ohne Hannover) verminderte sich in 1866 gegen 18665 um 4709493 Fl. oder 16 pCt.; nach Hannover um S873 503 Fl. oder 9 pCt., nach Hamburg um 377.589 Fl. oder 2 pCt., nach Lübeck um 7293 Fl. oder 41 pCt.,
nach Mecklenburg um 5781 Fl. oder 24 pCt. und nach Oldenburg l. oder 8 pCt. — Im Jahre 1866 liefen in die niederlän⸗ dischen Häfen ein: beladen 7942 Seeschiffe mit 1824,‚2567 Tonnen oder
um 186 41 Schiffe mit 67.678 T. mehr als 1865; unbeladen 526 Schiffe mit
S9 875 T. oder 123 Schiffe mit 40,769 T. weniger als 1865. Es liefen
aus 4714 beladene Schiffe mit 1231,756 T. oder 383 Schiffe mit 575624 T. weniger als 1865, und 3702 Schiffe in Ballast mit 7173307
und 80 Tagelöhner. — Die
sie vermehrte sich
Tonnen oder 11 Schiffe mit 21,242 T. mehr als 1865. Die Zahl der Dampfer betrug 25,6 pCt. der ein und 24,6 pCt. der auslaufen. den Schiffe. Am Schlusse des Jahres 1866 waren 2178 Seeschiffe mit 270018 Lasten vorhanden. Rüstenschiffahrt fand in 1866 nicht statt. Die Zahl der einlaufenden Flußschiffe belief sich im Jahre 1865 auf 22249 beladene mit 2,232,724 Flußtonnen, Aß7 leere mit 158,130 Flußtonnen, der an traktatmäßigen auf 1549 beladene mit 87.186 Flußtonnen und 41 leere mit 5676 Flußtonnen; außerdem 99 Holzflöße. Es liefen aus: 11670 beladene Schiffe mit 1043016 Fluß. tonnen, 123369 leere mit 1230 007 Flußtonnen, traktatmäßige 1289 beladen mit 75957 Flußtonnen und 2 unbeladen. Von den einlau. fenden Flußschiffen führen 64 pCt., von den traktatmäßigen 15 pCt. . edel n iche Flagge; von den auslaufenden 65 pCt. resp. pEt.
Großbritannien. Deklaration zu den Artikeln 11 und 13 der Verordnung vom 9. Januar 1863 zur Vermeidung des Zu. sammenstoßes von Seeschiffen. Vom 30. Juli 1868. (Preuß. Handels ⸗Arch.) Da die Art. 11 und 13 des Reglements vom 9. Januar 1863 (wörtlich übereinstimmend mit Art. 11 und 13 des preüßischen Gesetzes vom 22. Februar 1864), welche folgendermaßen lauten: Art. 11. Wenn zwei Segelschiffe in gerader oder beinahe gerader Richtung einander entgegenfahren und dadurch Gefahr des Zu. sammenstoßens entsteht, so müssen beide Schiffe ihre Ruder nach Baäͤbord legen, so daß sie einander an der Backbordseite passiren. Art. 13. Wenn zwei Dampfschiffe in gerader oder beinahe gerader Richtung einander entgegenfahren, und, dadurch Gefahr des Zusammenstoßens entsteht, so müssen beide Schiffe ihr Ruder nach Backbord legen, so daß sie einander an der Backbordseite passtren«, Veranlassung zu Zweifeln und Mißverständnissen gegeben haben, so werden dieselben dahin erläutert und vervollständigt: Die gedachten beiden Artikel finden nur Anwendung in den Fällen, wo Schiffe direkt oder fast direkt einander entgegenfahren, so daß die Gefahr des Zu— sammenstoßes entsteht; nicht aber da, wo zwei Schiffe, wenn sie 36 ihren Kurs fortsetzen würden, unbehindert einander passiren
nnten.
Die Fälle, in denen allein die beiden Artikel zur Anwendung kommen, sind hiernach: bei Tage, wenn jedes der beiden Schiffe die Masten des andern mit den seinigen in einer Linie, oder fast in einer Linie sieht; bei Nacht, wenn jedes Schiff sich in einer solchen Stellung befindet, daß es beide Seitenlaternen des andern sehen kann.
Dagegen sind die beiden gedachten Artikel nicht anwendbar: bei Tage, wenn ein Schiff sieht, daß das andere seinen Kurs vor dem Bug kreuzt; bei Nacht, wenn das rothe Licht des einen Schiffes dem rothen des andern, oder das grüne des einen dem grünen des andern gerade gegenübersteht; oder wenn ein rothes Licht ohne ein grünes, oder ein ö Licht ohne ein rothes vor dem Bug gesehen wird; oder endlich, wenn zwar das rothe und das grüne Licht, aber anderswo als vor dem Bug, gesehen werden.
Nach der großbritannischen »verbesserten Kauffahrteischiffahrts Akte« (the merchant shipping act amendment act) v. J. 1863 sollen in allen zur Aburtheilung durch britische Gerichtshöfé gelangenden Fällen, in denen es sich um Kollision von Seeschiffen handelt, die Schiffe derjenigen Nationen, welche die britischen Verordnungen zur Verhütung des Zusammenstoßes von Seeschiffen zur Zeit des in Frage stehenden Falles adoptirt haben, als britische Schiffe behandelt werden, gleichviel, ob der zu beurtheilende Fall sich innerhalb oder außerhalb der britischen maritimen Jurisdiktion ereignet hat.
— Verkehrserleichterungen bei den Zollämtern zu Riga, Arenshurg und Pernau. (Pr. Hand. Arch. Zufolge Verfügung des Kaiserlichen Finanz⸗Ministeriums sollen bei den Zoll— ämtern des Rigaschen Zollbezirkes versuchsweise folgende Bestimmungen in Geltung treten: .
l Die obligatorische Vorlegung von Konnossementen bei dem Rigaschen, Arensburgschen und Pernauschen Zollamt wird aufgehoben mit allen aus dieser Verpflichtung entspringenden Folgen.
2) Anstatt der gegenwartig von den Schiffern der ankommenden Fahrzeuge verbrauchten Konnossemente sind die im Auslande in der fremden Sprache angefertigten Deklarationen (Manifeste) vor ulegen, welche als Material für die Zusammenstellung der Ladungs - Register zu dienen haben.
3) In denjenigen Ausnahmefällen, wo ein Fahrzeug ohne Manifest befunden wird, sind die gegenwärtig bestehenden Regeln über die Vor⸗ legung von Registern und Konnossomenten abseiten der Schiffer in Anwendung zu bringen. ;
— Die bereits erwähnte Verordnung vom 31. Juli 1868, durch welche für Schweden die Ausprägung einer neuen Goldmünze bestimmt wird, lautet im Auszuge:
§. 1. Es soll eine Goldmünze nn,, werden, welche nach Schrot und Korn genau dem nach der Konvention vom 23. Dezember 1865 von Belgieng Frankreich, Italien und der Schweiz angenomme— nen Zehnfranken⸗-Stück gleichkommt. .
§. 2. Diese Goldmünze wird Carolin genannt und soll neun Theile reines Gold und einen Theil Kupfer enthalten, oder einen Gehalt von Neunhundert Tausendtheilen haben, welche Legirung Münz gold genannt wird. ;
Jedes solche Goldstück soll einen Durchmesser von G4 Linien, oder, nach französischem Maß, 19 Millimeter haben und 75,8816 Korn oder, nach französischem Gewicht, 3,2680 Grammen wiegen. Auch muß darauf die Benennung Carolin und der internationale Werth von 10 Franken ausgeprägt werden. .
§. 3. Das Remedium darf im Gehalt wie im Gewicht bei jedem Carolin zwei Tausendtheile über oder unter dem gehörigen Gehalt oder Gewicht betragen.
§. 5. Die gegenwärtige Verordnung tritt von und mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft.
am 12. Oktober 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Kaufleute: 9 gesellschaft sind die
der Gesellschaft:
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Oeffentlich
er Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs ⸗ Erledigung. Der
kundenfälschung und wiederholter Unterschlagung unter dem 22ten
, er. in den Akten S. 721. 68. C. II. erlassene Steckbrief wird hier urch zurückgenommen. Berlin, den 22. Oktober 1868.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungsachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.
Offene Requisition. Es wird Mittheilung erbeten über den
Aufenthalt des am 1. Januar 1841 zu Neubrüͤck geborenen Schiffs
knechts Johann Friedrich Wilhelm Graske, welcher im Juli
1568 im Dienste des Schiffseigners Haase aus Ahlbeck stand. Wriezen,
24. Oktober 1868. Der Staatsanwalt.
Edikt al Citation. Der Colporteur Heinrich Rudolph Schwenk (Sch wi nk) aus Königsberg ist am 29. September dieses Jahres von der Königlichen Staats. Anwaltschaft zu Naumburg ange⸗ klagt worden, im Februar dieses Jahres zu Zeitz umherziehend, das Gewerbe als Buchhändler betrieben zu haben, ohne sich über seine Be⸗ fugniß dazu mittelst Gewerbescheins für das laufende Jahr ausweisen zu können. Durch Beschluß des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts hierselbst vom 12. Oktober er. ist deshalb die Untersuchung wider ihn auf Grund der §§. 2, 5 und 25 des Hausir-Regulativs vom 2sten April 1824, resp. des . 8. des Regulativs vom 4. Dezember 1835 und der Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 31. Dezember 1836 ein geleitet und zum öffentlichen und mündlichen Verfahren Termin auf den 12 Januar 185659, Vormittags 104 Uhr, im hiesigen Ge— richtslofale, Zimmer Nr. ?, anheraumt worden, zu welchem der ge⸗ nannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, am ge— dachten Tage zur bestimmten Stunde zu erscheinen und dic zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zu dem Ter— mine herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens des i n hn i, 3 contumaciam verfahren werden. ᷣ Zeuge ist der hiesige Polizei⸗Sergeant Mehle vorgeladen wo .
Zeiß, den 12. Oktober 1868. ; — ⸗ ö .
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Handels-⸗Register.
. des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. n das Firmen-Register des unterzeichneten ichts i e gin gen . gister d zeichneten Gerichts ist unter er Kaufmann (Handel mit Petroleum und Naphta und . rr mn nsr f, . gie fh Ceunnn Tc zu, Berlin, Ort der Niederlassung: Berlin (jetziges Ge—⸗ schäftslokal: BDresdenerstr. 15), ; , . ᷣ Firma: Emil Karck, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Unter Nr. 1259 unseres Gesellschafts,Registers, woselbst die hiesige
ꝛ ; hinter den Rechnungsfüh⸗ rer a. O und Eigenthümer August Gustav Schmidt wegen Ur⸗
in Kolonne 41 . Nachdem der Rit die Frau Ritter Zu Teicha und dorf ihre Mitei Ritter
ö , n, ferner in unser Firmen-Register unter? 181: ,, ö kö ittergutsbesitzer Wilhelm Christiani zu K Ort der dire e fun ld 6. , Kerstenbruch, Bezeichnung der Firma: Ln n grit Kerstenbruch, W. Christiani, eingetragen zufolge Verfügung vom 14. Oktober 1868 am 15. ejusdem lmensis et anni. Wriezen, den 15. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Firmen ⸗Register ist zufolge Verfügun r ige
Tage unter Nr. 135 die a. ö i ,,, A. Th. Gierach
zu Sternberg, und als Inhaber derselben der Böttchermeister und
, August Theodor Gierach zu Sternberg heute eingetragen
Zielenzig, den 27. Oftober 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In das Handelsregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge r Tum vom heutigen Tage Folgendes eingetragen worden, und 3a J. in das Firmen ⸗Negister bei Nr. 14 das Erlösc en der Fi J. Hollaender in NRybnit; ö ö II. in das Gesellschafts . Register unter Nr. 8 die von den Kaufleuten Isaac Hollaender und Moritz Hollaender, beide aus Rybnik, am 22 Ottober 1868 unter der Firma J. Hollaender et Sohn zu Rybnik begonnene offene Han elsgesellschaft. Rybnik, den 22. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In unserem Handels ⸗-Gesellschfts ⸗Register sind zufolge Verfügun vom heutigen Tage bei der sub Nr. 27 . ö tnt Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen · Actien⸗ Gesellschaft,⸗ folgende Vermerke eingetragen:
I) Die seitherigen Verwaltungsraths. Mitglieder
Handlung, Firma: Wespe & Co.,
und als deren Inhaber die Kaufleute: 1) Albrecht Hermann Benjamin Louis Wespe, 2) Hugo Theobald Reich, vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:
Kaufmann Ferdinand Heyland in eißenfels und
, i ,, ö. kö ;
ind ausgeschieden und an deren Stelle in der General-⸗Ver ĩ han r n , c Versammlung a) der Stadtrath Friedrich Fubel in Halle a. S. und
Der Kaufmann Albrecht Hermann Benjamin Louis Wespe ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der . Hugo Theobald Reich zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma: Hugo Reich fort. Vergleiche Nr. 5386 des Firmen⸗Registers. Unter Nr. 5389 des Firmen ⸗Registers ist heut der Kaufmann Hugo Theobald Reich zu Berlin als Inhaber der Handlung, Firma: . „Hugo Reich (jetziges Geschäftsloftai: Kommandantenstr. 72, eingetragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Handel mit Weiß a, g tg f andel mi eißwaaren and und Confection, jetziges C äfts-. lolal⸗ Leipzigerstr. 42) ie geg Gtschaft
cb) der Grubenverwalter Ernst Daeweritz in Kauern gewählt worden. 2 6 ist in der Verwaltungsraths-Sitzung vom 4. September a) der Kaufmann August Leberecht Zickmantel in Weißenfels . Stellvertreter des Vorsitzenden und fungirenden Rath, un b) der Salinen Direktor Friedrich Ernst Bergmann in Neu— sulza zum fungirenden Rath erwählt. Naumburg a. S., den 17. Oktober 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In dem hiesigen Handels -Register ist früher eingetragen: auf Fol. 19 die Firma J. L. Schiebler C Sohn,
und. heute daß nach einer Anzeige des Firmen⸗Inhabers, Hofsämerei.—
. zu Berlin. Dies ist heut unter Nr. 2438 des Gesellschafts Registers ein
getragen. .
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
— rn
Berlin, den 24. Oktober 1868.
In unser Gesellschafts ⸗Register ist ad Nr. 8 bei der Firma
, n. Kerstenbruch,
hristiani und Compagnie.
Sitz der Gesellschaft: Kerstenbruch,
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Pol. 140 unter der Firma
händlers Louis Schiebler, und dessen Sohnes und bisherigen Proku⸗ risten Heinrich Schiebler, Leßzerer von heute an als Kompagnon, oder Theilnehmer im Geschäfte eingetreten sei. Celle, den 22. Qltober 1868. Königlich Preußisches Amtsgericht. Abtheilung J. H. Leschen, Dr.
In das Handels-Register des Amtsgerichts Lüneburg ist heute auf
J. H. Kaemmerer eingetragen, daß diese Firma erloschen ist. Lüneburg, den 22. Oktober 1868. Königlich Preußisches Amtsgericht. Landbezirk II. A. Keuffel.