1868 / 258 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4312

Nr. 178 dem Kaufmann Bernhard Siegheim in Berlin ist Namens des Norddeutschen Bundes das Execuatur als Kon⸗ 96 der Argentinischen Republik für Berlin ertheilt worden; unter

Rr. 179 die Ernennung des bisherigen hamburgischen Konsuls Theodor Christophen Henck zu Honolulu (Sandwichs. Inseln) zum Konsul des Norddeutschen Bundes; unter z . 13 e ernensne ö. be er G fen ien Konsuls

riedri ilhelm Kunst zu La Pa olivien) zum Konsul des Norddeutschen Bundes; unter .

Nr. 181 die Ernennung des Kaufmanns Friedrich C. Au⸗ ge zu Guatemala zum Konsul des Norddeutschen Bundes; unter Nr. 132 die . des ,, . Konsuls

ermann Lunau zu Panama zum Konsul des Norddeut Bundes daselbst; unter .

Nr. 183 die Ernennung des Kaufmanns C. Pitl zu Quebeck und des preußischen Konsuls Gerhard Friedrich Lomer ö zu Konsuln des Norddeutschen Bundes; und unter

Nr. 184 dem Grafen Adolf Castellinard ist Namens des Nord deutschen Bundes das Exequatur als Königlich italieni— scher General⸗Konsul in Frankfurt a. M. ertheilt worden.

Berlin den 31. Oktober 1868.

Zeitungs ⸗Comtoir.

Das 69. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben . . ö 3 . ö. ö r. ie Verordnung wegen Einführung des Zoll⸗ gere, der Zollordnung, des Zoilstrafgesetzes, . Ordnung für das Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und andere indirekte Steuern, de Zolltarifs, der Verorbnung über die Besteuerung des Rübenzuckers, des Ge— setzes über die Erhebung einer Abgabe vom Salze und wegen der Erhebung einer Nachsteuer auf den Elbinseln Overhacken und. Finkenwärder⸗Blumensand, sowie in dem preußischen An⸗ theile der Landschaft Kirchwärder, und in den Dörfern Hohen⸗ felde, Hamfelde und Köthel. Vom 1. Oktober 1868. Berlin, den 31. Oktober 1868. GesetzSammlungs⸗Debits⸗-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Maschinen Fabrikanten J. Thom a zu Bingen . ö unter dem 25. September 1867 ertheilte auf eine selbstthätige Bremsvorrichtung für Eisenbahnwagen so weit solche nach der vorgelegten , bung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, ist aufgehoben.

Finanz⸗Ministerium.

Der Kassen ⸗Sekretär Friedrich Mangelsdorff und der Civil ⸗Supernumerarius Amandus Hennings sind als Buch⸗ halter bei der General⸗Staatskasse angestellt worden.

Bei der heute fortgesetzten iehung der 4. Klasse 138. König

lich Preuß. Klassen⸗Lotkerie fiel l Hauptgewinn von 360, 060 Thl 64 nh . Hohe nn 37 50 2 auf Rr. e .

ewinne von r. fielen au IT. 558.

zo , e de, es. kJ

ewinne von 1990 Thlr. auf Nr. 10,101. 13,231. 13256. 156i j. iIM„mI. j74. i, ho3. Midi. MI. g. 23,367. 23,959. 26097. 26969. 30,321. 37, 153. 32,586. 35927. 35,974. 38,217. 39.992. 40633. 40672. 40725. 41794. 3, 349. M 904. 42040. 5,171. 54766. 55,205. 58, 345. 59, 058. 63,155. 5 777773. 78,806. 797710. Sl, 864. 83,703. 84, 645 und

/ 9 ;

54 Gewinne von 5090 Thlr. auf Nr. 2652. 1732. 2067 2096. 2367, 11,919. 12715. 13,667. 14,245. 165798. 16579. 17029. 18091. 18,819. 20,737. 20, 860. ZG, 394. 27,189. 28.534. 32337. 393271. 40956. 41,395. 437,690. M, 6g. 44,962. 49.466. 506131. 50 352. 5259. 56, 162. 62, 337. 63,337. 64,360. 66,305. . . . . 3. S0, 875. 81,573. 81,911. 8. . ö z 0 Sb 519. 90,577. 91,697. 93, 0228. . ewinne von 2090 Thlr. auf Nr. 315. 2645. 2966. . 3869. 4226. S904. 9g466. 12,89. 12776. 166. 6 15501. 211698. 22, 177. 272,836. 25/672. 25,772. 25,943. ö,, L044. 33.798. 35,923. 35, 946. 37,76. 39, 874. 41,749. . 6. . 41,587. 455950. 48673. 50, 257. hl, 333. 51,398. da 939. Hail27. 2,475. a, 77. 53, 656. 54.307. 54, 802. 57,818.

Il⸗271. 72,949. 73,174. 74,048. 77,144. 77,421. 77,514. 0/488. 83/635. 84, 1536. S6 35. S9, 231. Sh, 45. 96, 883. Ho 55h. i 736. Sl sz unb di, sr,, ,. . y,, Berlin, den 31. Oktober 1868. Königliche General-Lotterie⸗Direktion.

Angekommen: Der General-Major, General à la suite Sr. Masestät des 6 und Commandeur der 1. Garde Kavallerie ⸗Brigade, Graf von Brandenburg, von Glogau.

Personal - Deränderungen.

Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 377. Sktober' Bartsch Ob. Lieut, beauftragt mit der Führung des Brandenburg. Festungs Art. Regts. Nr. 3 General ⸗Feldzeugmeister), zum Commdr. dieses Regts. ernannt. v. Blumen khak, Sec. Licut vom Pontm. Hus. Negmt, (Blüchersche Hus) Nr. 5, in das Hannov. Huf. egmt. Nr. 16 Frhr. v. Beaulieu-⸗Marconnay, Port. Fähnr. vom 4. Garde ⸗Gren. Regt. Königin, zum Oldenb. Drag. Regmt. Nr. 19, versetzz. Prinz Maximilian zu Salm -⸗Salm, in der Armee und zwar à la suite des 1. Garde-⸗Drag. Regts., vorläufig ohne Pat. angestellt. B. Abschie ds. Bewilligungen. Bei der Landwehr. Den 27. Oktober. Schlenther, Sec Lieut, von der Kav. des 1. Bats. ( nsterburg) 2. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 3, mit Pens. en nt icht auf Civilversorgung und seiner bish. Anif, der Ab chied

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 31. Oktober. Se. Majestät König verabschiedeten. Sich heute früh um 9 ful in souci bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin, nahmen, 5 , . Vorträge des Militär- und

= entgegen un - ö. be. geg empfingen den General Arzt re Majestät die Königin verläßt heut uns aus Baden berichtet wird, . Ort und 5. nun 3. Reise nach Coblenz in Heidelberg die Großfürstin Helene von Rußland und in. Darmstadt den Großherzog von Hressen und bei Rhein besuchen. Ihre Majestät . in diesen Tagen den Besuch des Prinzen Hermann von Sachfen⸗ Weimar. Ben J ir 244 . übernommen. —— Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessi , . . . ö. B. * . zum 3 en n es in London ein und begi nach St. Leonards zurück.

Das Staats⸗Ministerium trat heute Mittag unt Vorsitz des Finanz ⸗Ministers Freiherrn v . . einer Sitzung zusammen. i. 3. . . Der Finanz- Minister Freiherr von der Heydt hat heute die Dienstwohnung im Finanz⸗Ministerium .

Bei der im 1. Potsdamer Wahlbezirk (Kreis Ost⸗ , ra illamowi ̃ 266 w 6 . itz auf Gadow mit 231 Der Bibliothekar Dr. Bernhardi zu Cassel hat sein Mandat als Abgeordneter x ö 9 für den 8. Casseler Wahlbezirt

Hannover, 29. Oktober. Die zweite heutige (14) Si des hannoverschen e in n nnn, n. ere ng Uhr Abends zurch den Landtags? Marschall ergffnel mie Be rathung des Gesetz' Entwurfs, betr. die Gerichtsbarkeit und das Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen, wurde fortgesetzt. Die 88. 2. 3 und 4 wurden ohne Diskussion angenommen. Ser 5: »Der Gerichtsstand wird nur durch den Wohnsitz des hemanns begründet«, wurde mit dem Zusatze der ö daß bei böswilliger Verlassung der Ort, von wo der Ehemann ab⸗ trünnig geworden, entscheidet, wie auch §. 6 angenommen. Die §§. 7 und 8, welche von der Theilnahme der Kronanwalt— schaft bei den Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte handeln, beantragte Miquel zu streichen. Nachdem jedoch v. Lenthe Il. und Dr. Müller für die Aufrechthaltung der 58 7 und 8 gesprochen, wurden diese angenommen. Die SS. 8s bis 13, welche vom Sühneversuch handeln, wurden mit einigen vom Ausschuß beantragten Aenderungen angenommen. §. 14 will es als eine Klageänderun nicht angesehen wissen, wenn im Laufe des Prozesses ö Kläger andere als in den Klagegnträgen bezeichnete Gründe für sein Gesuch vorbringt. Ein Antrag Müllers, die Worte im Laufe des Prozesses« zu streichen, wurde abgelehnt, und der §. 14 angenom- men. Die folgenden §§. von 15 bis 29 wurden ohne Diskus⸗

sion mit einigen Aendẽrungen der Kommission der Reihe nach

S9, 335. 63/683. 64 646. 65, 370. 66,560. 67, 580. 68,498. 70,4134.

ohne Debatte angenommen. Nach §. 20 wurde ein neuer

4313

8. 202. eingeschaltet: »Für den Beweis des Grundes der Nich— ligkeit, Ungültigkeit oder Scheidung einer Ehe und der Tren- 36 einer Ehe gelten die besonderen Bestimmungen der 885. 21 bis 35; für den Beweis sonstiger Thatsachen wird an den all— gemeinen Regeln nichts geändert.“ S. 30, der von der Wirk- famkeit der Erhebung des Einspruchs handelt, wird auf Antrag

der Kommission gestrichen. ; Um hig . die Verhandlung abgebrochen und die

Sitzung geschlossen. . : 35. Oktober. Die heutige (15.) Sitzung des hannover— schen Provinzial⸗Landtages, in welcher zwei Regierungs⸗ Kommissare anwesend waren, wurde um 14 Uhr vom Landtags⸗ Marschall, Grafen Münster, eröffnet. Nach Entgegennahme von Petitionen trat der Landtag in die Tages-Ordnung, Fort⸗— setzung der Berathung des Gesetzentwurfs über die Gerichtsbar⸗ kelt in Ehe- und Verlöbnißsachen. Die 8§. 31 bis 38 inkl, von denen die letztern den 1. Januar 1868 als Zeitpunkt für das Inslebentreten des Gesetzes und die Behandlung für die dann anhängigen Sachen enthalten, wurden nacheinander ohne Debatte genehmigt. .

Hierauf übergab Behnes eine von den katholischen Mitglie⸗ dern der Versammlung, Behnes, Russel, Graf v. Landsberg⸗ Velen, v. Wrede und Westerbeck, unterschriebene Erklärung, welche dahin geht, gegen die Vorlage stimmen zu wollen weil dieselbe mit den berechtigten Forderungen der Kirche in Bezug auf Ehesachen im Widerspruch stehe.

Nachdem von Borries noch sein Votum gegen das Gesetz motivirt hatte, wurde der Gesetzentwurf gegen 17 Stimmen angenommen.

; Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, die Ver⸗ einigung der Stadt Celle mit den Vorstädten betreffend. Nach dem Referat des Syndikus Schorcht und nachdem Rasch, von Lenthe l. und Raven das Wort ergriffen hatten, wurde der Kommissions⸗Antrag: »Der Provinzial-Landtag wolle mit dem Gesetzentwurf sich einverstanden erklären, jedoch zum Begleit⸗ schreiben die Bevorwortung aussprechen, daß die Vereinigung nach Maßgabe des mitgetheilten Plans ausgeführt werde, ein⸗ stimmig angenommen.

Zum dritten Gegenstande: Schreiben vom 11. Oktober, die der Blinden⸗Anstalt zu leistenden Zuschüsse betreffend, be— antragte von Borries Annahme der 3 vom Ausschusse gestell— ten Anträge: »I Für 1868 einen festen Zuschuß von 5100 Thlr. und folglich nach Absatz des bereits angewiesenen Betrages von 3000 Thlr. die noch fehlende Summe von 2100 Thlr. zu he⸗ willigen. Für 1869 den gleichen Betrag von 5100 Thlr. als festen Zuschuß in vierteljährlich zu zahlenden Raten zu be⸗ willigen. I Dem Direktor Pensionsberechtigung einzuräumen.« Diese Ausschuß⸗Anträge wurden hierauf einstimmig angenom⸗ men. Es folgte der vierte Gegenstand der Tages Ordnung: Ausschuß⸗Anträge zum Schreiben vom 11. Oktober, die Be⸗ willigung für die Taubstummen -Anstalten betreffend. Dieselben betreffen Bewilligungen für 1868 und den Etat für 1869, so wie einige dem künftigen Ausschusse zu machende Vorschläge betreffs der Verwaltung. Sie wurden nach dem Referate des Herrn von Borries einstimmig ohne Diskussion angenommen. Ber folgende Gegenstand der Tages⸗Ordnung: Ausschuß⸗Anträge zum Schreiben vom 11. Oktober, betreffend die auf den Pro⸗ vinzialfonds zu übernehmenden Unterhaltungskosten der Irren— Anstalten, führte zu einer längeren Debatte, in welcher v. Bor— ries, Rasch, Miquel und der Regierungs⸗Kommissar daz Wort ergriffen. Die Nr. I der Ausschuß Anträge spricht die Bewilligung des Etats der Besoldungen und Remunerationen für die Irren⸗ Anstalt zu Hildesheim für das Jahr 1868 mit 10,670 Thlr. aus. Nr. 2 genehmigt den für 1869 aufgestellten Etat von 10820 Thlr. für dieselbe Anstalt, jedoch mit der, Modifikation vom 1. Januar ab den Gehalt des w , n. von 500 auf 600 Thlr. und die Remuneration des katholischen Geistlichen von 100 auf 1650 Thlr. zu erhöhen. Diese, sowie die folgenden zehn Nummern wurden ohne Debatte angenommen. Der Etat für Göttingen beträgt pro 1868: 4988 Thlr. und pro 1869: 5248 Thlr., wobei der Gehalt des stellvertretenden Arztes von 900 auf 1600 Thlr., des Inspektors von 790 auf 800 Thlr., des Rechnungsführers von 240 auf 400 Thlr. erhöht wird. Bei Nr. 12 wurde auf Antrag von Borries bei vorgerückter Zeit die Verhandlung abgebrochen. . .

Nachdem noch . angezeigt waren, wurde die Sitzung 44 Uhr geschlossen.

. . für Sonnabend 10 Uhr: Fortsetzung der heute abgebrochenen Berathung, ferner Ausschuß⸗Anträge zu den Schreiben, betreffend Kosten des Provinzial8andtages Unterstützungen des jüdischen Synagogen⸗ und Schulwesens Zuschuß zur Unterhaltung der Idioten⸗Anstalt zu Langenhagen Ausgaben für milde Stiftungen und Armen⸗Anstalten

Kosten der einzelnen Landschaften der Provinz. J 30. Oktober. Der Landtags⸗Marschall er⸗

öffnete die heutige 14. Sitzung des schleswig-⸗holsteinschen Landtags um 123 Uhr.

. Das Protokoll der 13. Sitzung wurde verlesen und mit einigen Abänderungen genehmigt. .

Der Landtags-Marschall zeigte den Eingang einer Anzahl von Petitionen an, welche auf Kriegsschadenersatz, Rückzahlung doppelt gezahlter Steuern, Aufhebung der gezwungenen Brand—⸗ versicherung, Aufrechterhaltung des seitherigen Konfirmations—⸗ alters und Wege ⸗Anlagen gerichtet waren. ir ö gemäß ward zur Schlußberathung über den Gesetz Entwurf, betreffend Einführung kürzerer Ver⸗ jährungsfristen übergegangen. Der Entwurf lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie was folgt:

.S. 14. Die Verordnung vom 6. Juli 1815 wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen für die Landestheile, in welchen noch ge— . Recht gilt, tritt auch für die Provinz Schleswig-⸗Holstein in

aft.

§. 2. Der §. 2 p. 6 der Verordnung vom 6. Juli 1845 enthält für Schleswig⸗Holstein folgende Fassung: »wegen Rückstände von Ab⸗ gaben, die in Folge einer besonderen Berechtigung an Privatpersonen zu entrichten sind, als Wege⸗ und Brückengelder u. s. w.«

§. 3. An die Stelle des im §.7 Absatz 1 der gedachten Verord- nung bestimmten Zeitpunkts tritt der 31. Dezember 1868.

Von dem Abgeordneten Lassen-Lysabbel war ein Amende⸗ ment des Inhalts gestellt, daß das Gesetz vorläufig nur für die Gebietstheile der Provinz, deren Einwohner von deutscher Na⸗ tionalität seien, erlassen werden möge. Nach einer Diskussion über dieses Amendement, an welcher sich der Berichterstatter Wiggers⸗Rendsburg, Lassen-Lysabbel, Skau⸗Boxhauge, Halm⸗ Hadersleben, Bri⸗Brunsholm und Matthiesen⸗Hohyer betheiligten, wurde der Antrag des Komité's:

Der schleswig holsteinsche Provinzial-⸗-Landtag wolle beschließen, sich damit einverstanden zu erklären, daß der vorgelegte Gesetz Entwurf für die Provinz Schleswig- Holstein auf verfassungsmäßigem Wege zum Gesetz erhoben werde, . mit allen gegen 3 Stimmen angenommen und das Lassensche Amendement mit gleicher Stimmenzahl abgelehnt.

Die nächste Sitzung wurde auf Montag, den 2. November,

anberaumt und die heutige geschlossen.

Wiesbaden, 29. Oktober. Ueber die heutige 7. Sitzung des Kom munal⸗Landtages, über welche gestern telegraphisch berichtet wurde, theilen wir noch Folgendes mit: Die Eröffnung der Sitzung erfolgte in Anwesenheit des stellvertretenden Land— tagskommissars, Regierungs-Präsidenten v. Diest und mehrerer Regierungs⸗Kommissare durch den Landtags-Marschall um 4VUhr. Nachdem verschiedene Petitionen übergeben waren, kam als 1. Gegenstand der Tages ordnung die Berichterstattung des Aus⸗ schusses über die Vorlage, betr. die Aufhebung der Bergschule zu Dillenburg, zur Verhandlung. Der Ausschuß ist in der Majorität für die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Erhaltung der Schule und ist der Ansicht, daß derselben die seither aus dem Central-⸗Studienfonds zugeflossenen Beiträge nicht ohne Wei⸗ teres entzogen werden konnen, er beantragt deshalb: die Staats-⸗Regierung zur fortdauernden Gewährung derselben zu vermögen. Der Regierungs- Kommissar erläuterte die in der vorliegenden Denkschrift dargestellten Motive und bekämpfte insbesondere die Verpflichtung des Central⸗Studien⸗ fonds zur Leistung von Beiträgen. Nachdem auch der stell⸗ vertretende Landtags⸗Kommissar, Reg.⸗Präsident von Diest, die Gründe für die Vereinigung der Schule mit der Siegener Bergschule erörtert hatte, wurde der Ausschuß⸗-Antrag zwar abgelehnt, dagegen ein Antrag von Scholz angenom⸗ men, der dahin ging: die Königliche Staats- Regierung zu ersuchen, den Foribestand der Dillenburger Schule so lange zu garantiren, bis der Landtag eine Uebersicht seiner Mittel und Aufgaben habe, um dann über den Fortbestand jenes In⸗ stituts berathen zu können.

Sodann folgte die wiederholte Berathung des Entwurfs eines Fischerei-⸗Polizeigesetzks. Der Entwurf wurde im We— sentlichen mit den in der vorigen Sitzung beschlossenen Modifikationen an genommen, auf Antrag von Born jedoch noch die Streichung der Pos. 3 des §. 3 beschlossen und zu §. 7 der weitere Zusatz angenommen daß Fischereiberechtigte zu einem Widerspruche gegen Bewässerungs- und andere Anlagen im landwirthschaftlichen Interesse nicht berechtigt sein, sondern nur Anspruch auf Schadenersatz haben soll⸗ ten. Anträge von Siebert und Justi, welche bezweck⸗ ten, dem Kommunal-Landtag eine Kenntnißnahme, resp. Mit⸗ wirkung bei den nach §. 3 von der Bezirks-Regierung zu er⸗ lassenden Verordnungen vorzubehalten, wurden abgelehnt.

Ueber eine Petition des Pächters des Hofguts zu Bärbach um Verlängerung der Pacht wurde zur ein⸗ fachen Tages ⸗Ordnung bern n,, Der letzte Gegen⸗ stand derselben war die erathung des Gesetz-Ent⸗ wurfs, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf

39 *