1868 / 258 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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forderung hierdurch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Januar k. * ab bei der hiesigen Kreis Kommunal - Kasse gegen Rückgabe der Obligationen mit saͤmmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen. Danzig, den 16. Juli 1868. Die ständische J

v. Gramatzti.

3652 Essener Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Essen a. d. Ruhr.

Auf Grund des Art. VII. der Statuten werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch ersucht, die vierte Rate mit 20 96 oder Pr. Thlr. 40 pro Attie,

bis zum 31sten Dezember er., entweder bei dem A. Schaaffhausen'sDchen Bankverein in Cöln

unserer Gesellschafts⸗Kasse hierselbst, der Interims-⸗-Quittungsbogen, einzuzahlen. 9. Oktober 1868.

Der Verwaltungsrath.

2158 Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 10. August 1860 Gesetz- Sammlung pag. 421 ausgefertigten, auf den In⸗ haber lautenden Obligationen des Altmärkischen Wische ⸗Deich⸗Ver—= bandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thalern sind fernerweit nach- stehende Schuldverschreibungen: a) Litt. B. Nr. 235. 236. 237. 238 und 239, 5 Stück 2 100 Thlr b) Litt. G. Nr. 270. 2I. 272. 273. 274. 275. 276. 277. 278. 279. 280. 281 und 282, 13 Stück à 50 Thlr

oder

unter Beifügun Essen, den

500 Thlr.

Hö0 Thlr. zusammeñ NB do Thlr. ausgeloost worden.

Diese Schuldverschreibungen sind mit allen dazu gehörigen Zins-

Coupons und Talons vom 2. Januar 1869 ab beh ufs Auszahlung der Kapitalien und fälligen Zinsen an die Deichkasse in Seehausen in der Altmark zurückzugeben, wobei wir bemerken, daß mit diesem Zeit. punkte die Verzinsung der genannten Obligationen aufhört.

Auswärts wohnhaften Inhabern ausgelooster Obligationen ist n, dieselben portofrei einzusenden und die Uebermittelung der aluta durch die Post auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu ver. angen.

Seehausen i. Altm., den 18. Juni 1868.

Namens des Deich ˖ Amts. Die Bau⸗Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.

3645 Bekanntmachung.

1660

Wir fordern in Gemäßheit des J. 3 unseres Gesellschafts. Statutg

die Inhaber von alten Stamm Aktien unserer Gesellschaft, welche ert

auf Grund unserer neuen Ausschreibung vom 19. September c. von dem Rechte der Zeichnung neuer Aktien Gebrauch machen, unter

Bezugnahme auf jene Bekanntmachung, hierdurch auf, die achte Ein.

zahlung mit 10 Thlr. pro Stück, bei Vermeidung von 1 Thlr. Kon— ventionalstrafe pro Aktie, am 18. und 19. Dezem ber c.,

während der Geschäftsstunden, von 8 bis 12 Uhr Vor⸗ und 2 bis 6 Uhr Nachmittags, bei unserer hiesigen Haupt - Kasse, unter

Vorlegung der bei der ersten Zahlung ertheilten Quittungsbogen zu

leisten. Magdeburg, den 28. Oktober 1868. Direktorium der Magdeburg ˖⸗ Cöthen⸗ den = fe mn. Eisenbahn ˖ Gesellschaft. e foy.

3609

k. K. Pri. Lehlherg - (vernowilzer kisehhaün-Gesellschaft.

Wir sind beauftragt, die am 1. November a. C. faͤlligen Coupons des Anlehens vom Jahre 1867 (II. Emission) an unserer Kasse mit

fünf Thaler pr. Stück

kostenfrei einzuloͤsen.

Leipziger C Richter,

ehrenstraße 30.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische

Eisenbahn. Aus Anlaß der bevorstehenden Messe

e in Frankfurt a. O. wird in den Tagen vom 8. bis

inkl. 17. November je ein Extra⸗ (Vor⸗) Zug vor

unserm Breslau⸗Berliner Eilzuge um 2 Uhr 50 Mi⸗

Sn nuten Nachmittags in Frankfurt a. O. abgelassen,

welcher Personen in den drei ersten Wagenklassen zu den gewöhnlichen

Preisen nur nach Berlin befördert, und hier um 4 Uhr 37 Minuten

eintrifft. Zum Eilzuge selbst werden an diesen Tagen in Frankfurt

nur so viel Billets verkauft, als in demselben leere ing! vorhanden

sind. Die während der früheren Messen von Berlin nach Frankfurt

abgelassenen Extrazüge werden bis auf Weiteres nicht mehr eingelegt,

da der um 6 Uhr 20 Min. früh in Berlin abgehende Personenzug

besonders für das geschäftstreibende Publikum zur Reise nach Frank— furt geeignet ist. Berlin, den 27. Oktober 1868.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als ö theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats ⸗An⸗ zeiger erschienen:

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat ⸗Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats. Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. 3 Sgr.

Statistiine agricole, imdustrielle et coḿnner- eiale de la Prasge: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula-

tion publique. Extrait du Moniteur prussien. A6ut 1867. 43 Bog. 8. geh. 5 Sgr.

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. Beiheft des Königlich Preußischen Staats- Anzeigers. Novem- ber 1867.) 64 . geh. 3 10 Sgr.

Aus dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für 18627. Zweiter Jahrgang. 1867. 274 Bg. 8. ö 43 gr

Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats Anzeiger) Januar 1868. 335 Bog. 8. geh. z 6e.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1862. 14 Bog. 8. geh. 3 .

Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen Staates. I858. 11 Sgr.

Die englische Nede⸗ und Preß 6 und die Fenier⸗ n. ö dem Königlich Preußischen Staats ˖ Anzeiger) 1868. 2. Bg. 8. geh. 21 2.

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden⸗ Bevölkerungs- und Nahrungs ˖ Verhältnisse der Kreise des Preußzischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 1867. (Separat ⸗Abdruck aus dem Koͤnigl. Preuß. Staats. Anzeiger. 1868. 35 Bg. 8. geh 23 Sgr.

He territoire de Ia eomfé dérratiom alllemmamdle Uu morcl. Etude göéographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. Preis 23 Sgr.

Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. März. Zweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. Au Wer hes . des Königlich Preußischen Staats

ie Vierteljahrs⸗Hefte de nigli reußischen Staats ˖ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats. Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post ⸗Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich

zu beziehen. Hier folgt die besondere Beilage

. . Königl. Preußischen Staats⸗Anzeigers) g. geh.

Besondere Beilage

des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Zu M 258 vom 31. Oktober 1868.

Inhalts-Verzeichniß: Sechszig Jahre preußischer Heeresgeschichte, ) Die Gas ⸗Anstalten im Gebiete des Norddeutschen Bundes. (III.) Das Museum für Bergbau und Hüttenwesen in Berlin. (II. Zur rheinischen Provinzial⸗-Geschichte. (II. Das Rathhaus zu Goslar. Die XLVI. Kunst Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste. Eduard Hildebrandt. Uebersicht der im Jahre 1868 erschienenen, Preußen betreffenden Land⸗ und Seekarten.

Sechszig Jahre preußischer Heeresgeschichte. 1

(1807 - 1814) Das preußische Heer bestand nach der Reorganisation von

1807 * 180 aus 437 Mann, d. i. kaum ( Prozent der damaligen Bevölkerung. Es zerfiel in 6 Brigaden von je? bis

8 Bataillonen, 12— 17 Schwadronen und 16 Geschützen, nebst entsprechender Reserve⸗Artillerie, Pionieren u. s. w. Die Zahl der Infanterie⸗Regimenter betrug 12; neben diesen bildeten je

2 Compagnien von je 2 Regimentern zusammenstoßend 6 Gre— nadier⸗Bataillone; dazu kamen 3 Jäger- oder Schützen⸗Ba⸗

taillone. An Kavallerie⸗Regimentern zählte man 4 Kürassier⸗

6 Dragoner⸗, 6 Husaren⸗“, 3 Ulanen⸗-Regimenter und eine AUlanen⸗Escadron.

Die folgende Uebersicht, in welcher Artillerie u. s. w. nicht mit aufgeführt werden, ergiebt zugleich die Bri— gade⸗Eintheilung und die Kantons (Rekrutirungs⸗Bezirke) der Truppen; nur daß die beiden Regimenter Garde (zu Fuß und

zu Pferde) ihren Ersatz nicht aus dem Bereiche ihrer Brigade,

sondern aus dem ganzen Lande erhielten. Ostpreußische Brigade: 1. Ostpreuß. Infanterie⸗Regt. Nr. 1 jetzt Nr. I), 2. Ostpreuß. Infanterie⸗Regt. Nr. 3 (jetzt Nr. 3),

16 I. Osipreuß. Grenadier⸗Bat., Ostpreuß. Kürassier⸗Regt. Nr. 2 (etzt Nr. 3), Litthauisches Dragoner-Regt. Nr. 3 (jetzt Nr. , I. Leib⸗Husaren⸗Regt. Nr. JL (jetzt Nr. I.

Westpreußische Brigade: 3. Ostpreuß. Infanterie⸗Regt. Nr. 4

jetzt Nr. , 4. Ostpreuß. Infanterie⸗Regt. Nr. 5 (jetzt Nr. 5),

2. Ostpreuß. Grenadier⸗Bat., 2. Westpreuß. Dragoner -⸗-Regt. Nr. 4 (jetzt Kürassier⸗Regt. Nr. 5), 2. Leib⸗Husaren⸗Regt. Nr. 2 sjetzt Nr. Y, Westpreuß. Ulanen⸗Regt. Nr. 1 (jetzt Nr. I. Pommersche Brigade 1. Pomm. Infanterie⸗Regt. Nr. 2 jetzt Nr. Y, Colbergsches Infanterie⸗Regt. Nr. 10 (jetzt Nr. 9),

Pomm. Grenadier⸗Bat., Regt. Königin⸗Dragoner Nr. 1 (jetzt

Kürassier⸗Regt. Nr. 2), Brandenb. Dragoner⸗Regt. Nr. 5 (jetzt

Nr. Y, Pomm. Husaren⸗Regt. Nr. 5 (jetzt Nr. 5.

Brandenburgische Brigade: Regt. Garde zu Fuß Nr. 8

let L. Garde gr. I., esd. Käcä. Ur, sek zr. s. LTeib⸗Grenadier⸗Bat., Garde⸗Jäger Bat. Nr. 1, Regt. Garde du

Corps Nr. 3, Garde⸗Ulanen⸗Escadron (jetzt Garde-Kürassier⸗ Regt.), Brandenb. Kürassier-⸗Regt. Nr. 4 (etzt Nr. 6), Bran⸗ denb. Husaren⸗Regt. Nr. 3 (jetzt Nr. 3), Brandenb. Ulanen— Regt. Nr. 3 (jetzt Nr. 3)

Niederschlesische Brigade: 1. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 6 hietzs Nr. 6). 2. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 7 (jetzt Nr. 7), Westpreuß. Grenadier⸗Bat., Ostpreuß. Jäger⸗Bat. Nr. 2 (jetzt Jäger⸗Bat. Nr. 1 und 2), 1. Westpreuß. Dragoner⸗Regt. Nr. 2 Jetzt Kürassier⸗Regt. Nr. c, Neumärk. Dragoner⸗Regt. Nr. 6 Jetzt Nr. 3), 2. Schles. Husaren-⸗Regt. Nr. 6 (jetzt Nr. 63̊35.

Oberschlesische Brigade: 1. Schles. Inf. Regt. Nr. 11 Getzt Nr. 10, 2. Schles. Inf. Regt. Nr. 12 (jetzt Nr. 115, Schles. Grena⸗ dier⸗Bat., Schles. Schützen-⸗Bat. Nr. 3 (jetzt Jäger⸗Bat. Nr. 5 und 6), Schles. Kürassier-Regt. Nr. 1 etzt Rr. I), 1. Schles. a . Nr. 4 (jetzt Nr. 4, Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2 jetzt Nr. Y.

Außerdem wurden im Jahre 13811 durch Abgeben der Re⸗ gimenter ein Normal⸗Infanterie⸗Bataillon sjetzt 2. Garde⸗Regt. z. F), eine Normal-Dragoner (jetzt 1. Garde⸗-Dragoner⸗) und eine Normal⸗Husaren⸗ (jetzt Garde⸗Husaren⸗) Escadron formirt.

Durch die ausgedehnteste Anwendung des Krümper-Systems gelang es, bis zum Jahre 1813 eine so große Anzahl von Re— servisten zu entlassen, daß man im Frühling des letzgenannten Jahres nicht nur die schwachen Regimenter auf Kriegsstärke (im Ganzen zu 60,000 Mann) kompletiren und die Festungen mit Garnisonen versehen (27000 Manm), sondern auch Reserve— Bataillone und Reserve⸗-Escadrons (44,9000 Manm) bilden konnte, aus denen die Regimenter auf eine höhere Zahl von Bataillo—⸗ nen und Escadrons, einzelne Infanterie-Regimenter bis auf 83 Bataillone gebracht wurden.

Da von dem Dienste in dieser Armee nach den Bestim— mungen des Kanton -⸗Reglementsé) die höheren Stände, die Ge⸗ bildeten, die Wohlhabenden, die Einwohner einiger Städte u. s. w. befreit waren, so erging an diese den 3. Februar 1813 der

*) Vergl. A. L. R. §. 52. II. 10.

Königliche Aufruf) zu freiwilligem Eintritt mit gewissen Prä—⸗ rogativen. Es kamen beinahe 10,000 solcher Freiwilligen zu⸗ sammen, die sich als Jäger-Detachements den einzelnen Batail⸗ lonen und Escgdrons des stehenden Heeres anschlossen; ein Zu— wachs für die Armee, der nach dem materiellen Gewichte, wel⸗ ches er in die Wagschagle der Entscheidung warf, nicht erheblich in Betracht kommen kann, dessen moralischer Einfluß jedoch von unberechenbarem Werthe war. Schon das erscheint als eine wichtige Folge der begeisterten Aufnahme, welche der an die Eximirten , . Aufruf zu freiwilligem Dienste fand, daß nunmehr (9. Februar) unbedenklich zu dem Erlaß des Ge⸗ setzes geschritten werden konnte, welches »für die Dauer des Krieges alle Ausnahmen von der Verpflichtung zum Militär— dienst« aufhob, somit den Grundsatz der allgemeinen Wehr⸗ pflicht, wie er von Hause aus zum Wesen dieses preußischen Staates, als einer Mark, einer Militär⸗-Grenze, gehörte, aufs Neue in das Leben rief.

Um diese 130 140,000 Mann Feld- und Linientruppen, in denen auch die mit Königlicher Genehmigung gebildeten selbstständigen Frei⸗Corps enthalten waren, möglichst un⸗ verkürzt an den Feind zu bringen, befahl der König durch Verordnung vom 17. März 1813 die Errichtung einer Landwehr und eines Landsturms. Die Organisation der Land⸗ wehr aus denjenigen Männern vom 17. bis zum 40. Lebens- jahre, welche noch übrig blieben, nachdem die Feldarmee ihre Krümper und ihren Ersatz an jungen Mannschaften eingestellt hatte, wurde als eine ständische Angelegenheit den Provinzen überlassen, und zwar sollten leisten: die Kurmark 7 Landwehr⸗ Infanterie⸗Regimenter, 7 Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter, die Neumark 3 Landwehr⸗Infanterie⸗Regimenter, 2 Landwehr⸗ Kavallerie⸗Regimenter, Ostpreußen 5 Landwehr ⸗Infanterie⸗ Regimenter, 5 Landwehr Kavallerie Regimenter, Westpreußen 3 Landwehr-⸗Infanterie⸗Regimenter, 3 Landwehr ⸗Kavallerie⸗ Regimenter, Pommern 3 Landwehr⸗-Infanterie⸗Regimenter und 3 Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter, Schlesien 17 Landwehr⸗ Infanterie⸗Regimenter und 7 Landwehr⸗Kavallerie⸗Regimenter.

Während man noch mit diesen Neugestaltungen beschäftigt war, wurden die Feindseligkeiten eröffnet. Erst der Waffen⸗ stillstand von Anfang Juni bis Mitte August gestattete die Vollendung des Begonnenen; und, wenn auch nicht Alles so, wie es beabsichtigt worden war, zu Stande kam, so gelang es doch, bis zum August 147 Landwehr⸗Bataillone und 113 Land— wehr⸗Escadrons, im Ganzen mindestens 112000 Mann Land⸗ wehrtruppen, dem Heere hinzuzufügen, dessen Gesammtstärke dadurch, so wie durch die drei von den Ständen in Preußen, Pommern und Schlesien geschaffenen National-Kavallerie— Regimenter und das aus nichtpreußischen Freiwilligen (nament⸗ lich Altmärkern) errichtete Elb⸗Infanterie⸗Regiment, auf nahe— zu 265,000 Mann, d. i. auf 5, Procent **) der Einwohnerzahl erhöht wurde. ;

Auch die Formation der Feldarmee war während des Waffenstillstandes verändert worden. Eine besondere Garde⸗ Truppe war gebildet aus dem Regiment Garde zu Fuß (bis dahin Nr. 8, nunmehr 1. Garde⸗Regiment zu Fuß), dem 2ten Garde ⸗Regiment zu Fuß (aus dem Normal⸗-Bataillon und aus Bataillonen des Colbergschen und des Leib⸗Regiments), dem Garde⸗Jäger⸗Bataillon, dem Regiment Garde du Corps, dem aus den einzelnen Garde⸗Escadrons zusammengesetzten Leichten Garde⸗Kavallerie⸗Regiment und der verstärkten Garde- Artillerie. Durch das Ausscheiden des Regiments Garde zu Fuß aus der Reihe der Linien⸗Regimenter rückten die Infanterie ⸗Regimenter Nr. 9—12 in die Stamm⸗Nummern 8 11; zugleich wurden ihnen die Reserve⸗Bataillone abgenommen und aus diesen ein neues Linien⸗Regiment, das Brandenburgische Nr. 12, und 12 selbstständige Reserve⸗Regimenter gebildet, und zwar im Wesent— lichen so, daß die Reserve⸗Bataillone je eines Infanterie⸗Regi⸗

*) Die Veröffentlichung dieses Königlichen Erlasses ch nicht in Form einer Proklamation, sondern unter der Ueberschrift »Bekannt⸗ machung«; dieselbe war daher auch nicht vom Könige selbst, sondern vom Staatskanzler Hardenberg unterzeichnet.

**) Relativ also ungefähr das Doppelte von der Heeresmasse, welche Preußen 1866 unter den Waffen hatte.