w
die gesammelten Fond zur Verfügung über .
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten ist S. M. S. »Victoria⸗ am 2ten d. M. von Plymouth in See gegangen.
Hannover, 2. November. Die heutige (17) Sitzung des hanno verschen Provinzial⸗Landtages wurde um 13 Uhr von dem Vize Landtags- Marschall v. Bennigsen eröffnet.
Nach Verlesung des Protokolls wurde zunächst ein Ober⸗
Präsidialschreiben mitgetheilt, welches die Versammlung von der mittelst Königlichen Erlasses vom vorgestrigen Tage voll⸗ ogenen Genehmigung des Regulativs über die Verwaltung 3. provinzialständischen Vermögens benachrichtigt, und den Landtags Marschall um Veranlassung baldiger Wahl des stän⸗ dischen Verwaltungs -⸗Ausschusses ersucht. Nach der Ankündi— gung von Petitionen trat der Landtag in die Tagesordnung ein. Zunächst wurden die zu dem Schreiben vom J1. Oktober, betreffend Zuschüsse für Rettungs-Anstalten, gestellten Aus— schuß⸗Antraäͤge: .
J. pro 1868 für die Rettungs ⸗Anstalten zu Schladen, Ricklingen, Linerhaus, Hünenburg, Kl. Bethlehem, Großefehn, Thuine und für den hiesigen Verein für entlassene Sträflinge an Zuschüssen inkl. eines Beitrages von 800 Thlr. zu Baukosten für Schladen, im Ganzen 2400 Thlr., unter der Bedingung zu bewilligen, daß von den An⸗
alten 2c. Statuten und jährliche Rechenschaftsberichte dem ständischen ,, vorgelegt werden; II. pro 1869 an Zuschüssen für die bestehenden oder etwa noch in der Provinz zu bildenden Ret⸗ tungs⸗Anstalten, Pestalozzi Stiftungen und Vereine für entlassene Sträflinge unter der vorbezeichneten Bedingung die Summe von ins⸗ esammt »3000 Thlr. zu bewilligen, die Vertheilung aber dem ständi—⸗ chen Verwaltungs ⸗Ausschusse zu überlassen, ö
gleichwie der Antrag des Referenten, die den Gegenstand betreffenden Petitionen hiermit als erledigt zu betrachten, ohne Diskussion angenommen. ;
Zum 2. Gegenstand der Tagesordnung: Unterstützungen von Wohlthätigkeits⸗Anstalten und Vereinen wurden foͤlgende Ausschuß⸗Anträge: .
J. pro 1868 1) die Erstattung der für das Jahr 1868 aus den Mitteln des allgemeinen Klosterfonds dem Henrietten— und dem Friederiken⸗Stifte mit 800 und resp. 200 Thlr. gezahlten Unterstützungen abzulehnen; 2) für die Pestalozzi-Stiftung zu Hannoper 100 Thlr., 3) für den Unterstützungs-Verein für Wittwen und Waisen von Aerzten 400 Thlr., 4) für den Frauen-Verein für verehelichte Wöchnerinnen zu Hannover 200 Thlr. zu bewilligen; B) die Bewilligung einer Bei— hülfe für die Warteschulen in Hannover und Linden abzulehnen; Il. pro 1869 die unter 1—4 vorstehend aufgeführten Posten, sowie für die harmherzigen Schwestern hierselbst 200 Thlr. zu bewilligen; III. bei der Königlichen Regierung zu beantragen, daß der sogen. Ein schußfonds, welcher sicherem Vernehmen nach z. Z. noch einen Kapital⸗ Bestand von mehr als 100000 Thlr. habe, ganz oder theilweise behuf der Gewährung von Unterstützungen an Wohlthätigkeits⸗Anstalten und Vereine der Provinz Hannover überwiesen werden möge, angenommen. . ⸗ U
Zum 3, Gegenstande: Kommissions⸗-Anträge, betreffend die provinzialständischen Verwaltungs⸗Kosten, lauten die Ausschuß⸗ Anträge:
J. . 1868 Behuf der gesammten Verwaltungs-⸗Kosten dem stän— dischen Verwaltungs, Ausschusse die Summe von 3000 Thlr. zur Dis⸗ position zu stellen; II. pro 1869 1) Behuf der Versammlungen des ständischen Verwaltungs⸗Ausschusses pl. m. 1800 Thlr., 2) Besoldun⸗ gen; a) des Landes⸗Direktors 3060 Thlr., b) der beiden Landes⸗Räthe ä 2000 Thlr. 4000 Thlr., c) des Unter ⸗Personals 3000 Thlr., d) eines Wegebau⸗Technikers 1500 Thlr., 3) Remunerationen für Techniker 600 Thlr., 4 Diäten und Reisekosten für Mit—- glieder des Verwaltungs Ausschusses und der Landes -Direftion, und für Techniker so wie an Bureaukosten pl. m. 1500 Thlr., 5) Be⸗ huf der Bibliothek 200 Thlr, zu bewilligen, und davon die sub Nr. l, 3. und 5 dem Verwaltungs ⸗ Ausschusse zur Disposition zu stellen. 6) Den Maximal⸗Besoldungssatz für subalterne Beamte auf 800 Thlr. festzustellen. 7) Für die Mitglieder der Lanes ⸗ Direktion und die Techniker Diäten und Reisekosten nach denselben Sätzen vergüten zu lassen, welche die Mitglieder des Provinzial Landtages und des Ver— waltungs⸗Ausschusses erhalten. .
Die Nr. 1 und II. 1 wurden ohne Diskussion genehmigt. Ueber die Nr. 2B bis 5 entspann sich eine Debatte, welche mit Annahme der Ausschußanträge endigte. Demnächst wurde die Verhandlung abgebrochen. Rachdem Miguel einen zahlreich unterstützten Urantrag eingebracht, der dahin geht, die Königl. Staats-Regierung um baldige Mittheilung zu ersuchen wegen des im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses uͤber die Mitwirkung bei Verwaltung des allgemeinen Klosterfonds, event. im Sinne dieses Beschlusses die Genehmigung zu ertheilen, wurde die Sitzung um 45 Uhr geschlossen.
Tages⸗-Ordnung für Dienstag 12 Uhr: 1) Fortsetzung der abgebrochenen Berathung, ) Urantrag Miquels; 3). Gesetz⸗ Entwurf über Ablösung der Reallasten; u. s. w. die am Sonnabend in zweiter Lesung erledigten Gegenstände. .
Rends burg, 2. November. (W. T. B. Im Provin⸗ zial Landtage fand heut die orberathung über die Pro⸗ position Ahlefeldbts, betreffend die Gründung eines Provinzial⸗ Fonds, statt. eber die Anträge des Ausschusses, eine Petition an Se. Majestät den König und speziell die Bitte zu richten,
daß zum Bau neuer Strafanstalten der schleswig⸗holsteinschen Verwaltung geben werden mögen, fand eine lebhafte Debatte statt.
Cassel, 2. November, Die heutige fünfte Sitzung bes Kommunal gandtags wurde um 109 Uhr durch den Stellvertreter des Vorsitzenden, von Bischoffshausen, eröffne
Anwesend waren 58 Mitglieder. Das Protokoll der vorigen zeigte daß .
Sitzung wurde verlesen und genehmigt. Alsdann ( Präsidium den Eintritt zweier neuen. Mitglieder an, deren Legitimationen an den Legitimations Prüfungs- Ausschuß ah. gegeben wurden. .
Drei Mittheilungen des Landtags-Kommissars, die Ueber nahme der Kosten betreffend, welche durch die vorbereitende Geschäfte für den Kommunal-Landtag entstanden sind, wurde dem Verfassungs⸗Ausschuß zur Begutachtung überwiesen. Gle ches geschah mit den bereits früher angekündigten Entwürfen die Errichtung eines Blinden-⸗Instituts und die Abänderun der Gesetze über die Landes-Kredit-Kasse betreffend, sowie mi
folgenden neu eingegangenen Vorlagen: 1) Gesetz⸗Entwur
betreffend die Erweiterung der Verwendungszwecke der Ein, schreiten oder das Staatswohl verletzen, zu beanstanden und, sofern
rn, Eröffnung an den Ausschuß erfolglos geblieben ist, Behufs Entschei⸗
nahmen aus dem vormals kurhessischen Staatsschatz, schrift über einen projektirten Anbau an das Land⸗Kranken haus zu Hanau und den Neubau eines Blatternhause bei demselben. Mehrere eingegangene Petitionen überwies di Versammlung dem Eingaben-Ausschuß. Hierauf theilte de Vorsitzende dem Hause mit, welche Reglerungs-Kommißffare de Landtags-Kommissar mit seiner Vertretung beauftragt habe.
Ein Regierungs-Kommissar hatte inzwischen am Regie⸗ rungstische Platz genommen.
Der erste Gegenstand der Tages-Ordnung war der Vortra
und Rang über mehrere Petitionen. — Hierauf ging die Versammlung zum zweiten Gegenstan),
die Organisation der kommunalständischen Verwaltung. Harnier erstattete den Bericht und befürwortete die Ausschuß-⸗Anträge
In der dann folgenden Spezial-Diskussion wurde §. 1 um verändert angenommen. Derselbe lautet:
8.1. Ständischer Verwaltungsausschuß. Zum Zwegch der Verwaltung des Vermögens und der Anstalten des kommunal ständischen Verbandes des Regierungsbezirks Kaffel wird ein ständischer Verwaltungsausschuß bestellt.
Zu §. 2 hatte der Ausschuß beantragt:
S. 2. Zusammensetzung des Ausschusses. Der Ausschu⸗ besteht aus. 1) dem jedesmaligen Vorsitzenden des Kommunal Land tages, welcher auch in der Zwischenzeit bis zum nächsten Kommunal Landtage im Ausschusse verbleibt, und in dessen Verhinderung de Stellvertreter desselben; 2) acht Mitgliedern, welche vom Kommunal Landtage aus seiner Mitte dergestalt gewählt werden, so daß jedem de vier Stände je zwei Mitglieder angehören. §. 16 der Verordnung vom 20. September 1867), mit der Maßgabe schusse bis zur Wahl des Nachfolgers fortdauert.
Aus jedem Stande sind zwei Stellvertreter für den Fall der Behinderung eines Mitglieds des betreffenden Stan des für die Dauer derselben nach der durch die erhaltene Stimmen ahl und bei Stimmengleichheit durch das Loos zu bestimmenden Reihenfolge eintreten.
Nach einer längeren Debatte, Herrlein, v. Berlepsch, Hellwig, betheiligten, wurde, nachdem der Regierungs⸗Kommissar erklärt hatte, daß die Regierung großes Gewicht lege auf die Wahl von je 2 Abgeordneten aus jedem der 4 Stände S. 2 in der vom Ausschuß beantragten Form angenommen ; ebenso dit §§8. 3— 12. Dieselben läuten nunmehr:
*. Wirkungskreis des Ausschusses. Der Ausschuß hat die Verwaltung des kommunalständischen Vermögens und der kom— munalständischen Anstalten nach Maßgabe
festzustellenden Finanz Etats zu führen. Inwieweit im ÜUebrigen der .
die Verwaltung selbs— ständig zu führen, oder die Beschlußfassung
Beschluß des Landtags festgesetzt. 3 Der Ausschuß hat über die Ergebnisse der Verwaltung dem Kommunal-Landtage Jahres. Berichte zu erstatten.
Seinen Geschäftsgang regelt der Ausschuß durch eine von ihm zu entwerfende, durch Beschluß des Kommunal ⸗Landtages festzustellende Geschäftsordnung.
z 4. Der Vorsitzende des Komm unal-Landtages. Der Vorsftzende des Kommunal - Landtages und in dessen Behinderung der Stellvertreter desselben führt denselben und leitet die Verhandlungen nach Maßgabe der Geschäftb⸗ Ordnung. (§. 3. a. S.) Er ist berechtigt, jeder Zeit, namentlich auch wenn der Ausschuß nicht versammelt ist, Kenntniß von dem Gange der Verwaltung zu nehmen und find die sämmtlichen ständischen Beamten verpflichtet, ihm jede verlangte Auskunft zu gewähren.
6 einen Beamten vertreten lassen. z ö, . d
. issi anf i ie = j des Eingaben⸗Ausschusses; Namens desselben berichteten Fucht . ,, 1 . letzterem eine Maßregel dieser Kommission beanstandet t e so ist die Angelegenheit zunächst an den ständischen Ausschuß zur wei⸗ der Tages⸗-Ordnung über: Vortrag des Verfassungs⸗Ausschuseet teren Beschlußnahme zu bringen. über die Regierungs-Vorlage, Grundzüge eines Regulativs über ö . un sten Erlasse vom 16 September 1867. Der Uebergang derse—
Die Wahl ad 2 erfolj auf die Dauer des Mandats der Kommunal - Landtags ⸗Ageordnete : — . , . bemerkte der Regierungs-Kommissar, jedoch, daß bei Ablauf der Wahlperiode die Mitgliedschaft im Aut Staatsregierung , . bestimmte Eingangsform vorzu⸗ zu wählen, welche schreiben, die Wahl derselben vielmehr lediglich deren Ermeffen zu überlassen sein dürfte. jedoch für Aufrechterhaltung dieses Antrags aus sammlung trat diesem Antrage bei. Zu dem zweiten Schluß— antra an welcher sich v. Michling⸗ 9 v. Wintzingerode und Harnier gung durch den König zu beantragen. erklärte der RegierungsKommissar, wie derselbe, da bereits nach einer mit Gesetzeskraft ausgestatteten Verordnung Seiner Majestät dem Könige das alleinige Recht der Ernennung des Landtagsvorsitzenden und schwerlich zu dem gewünschten Ziele führen werde. “Diskussion, an welcher sich von Michling, von Berlepsch, Haͤr— der Beschlüsse des Kom, nier, Weigel und munal-Landtages, insbesondere auch in Gemäßheit des von diesen die Sitzung um 2 Uhr geschlossen.
es Kommunal -Landtagth Dienstag [o Uhr statt.
zu erwirken hat, wird, soweit die für einzelne Verwaltungszwelz⸗
bestehenden Anordnungen darüber keine Bestimmung treffen, durch ö ausgegebene Nr. 83 des Regierungs Blattes
mherrliche Verordnung vom 29. v. Mö. zur Abänderung und Erläuterung des Statuts vom 17. März 1863 für das Civil⸗ und Militär⸗-Diener-Wittwen⸗-Institul (betreffend das Verhält⸗ niß der Affiziere und Militär-Beamten zu demfelben) in Folge der mit Preußen abgeschlossenen Militär Konvention.
( ded den Vorsitz im Ausschusse. Er berut d
von 13 393609 Ct. Mk. nach. anshlagt: die Grundsteuer auf 2,801,900, auf 2,200,000 Ct. Mk., Stempel 1,B350,000 Ct. Mk., Zoll- und
1,140, 000 Et. M
4345
Maßregeln, welche nach seiner Ansicht die Befugnisse der ständi⸗· chen Beamten, überschreiten oder für den kommunalständischen Ver- band und die Aufgaben desselben wesentlichen Nachtheil herbeiführen würden, kann er bis zur nächsten Ausschuß. Sitzung beanstanden.
Auf Verlangen des Landes, Direktors (siehe §§. 5, 6) ist in diesem Falle eine außerordentliche Ausschuß Sitzung behufs Entscheidung der Streitfrage ohne , zu berufen. . ö
Auf Antrag von drei Ausschuß-Mitgliedern hat der Vorsitzende stets eine Sitzung zu berufen. .
§. 5. Stän dische obere Beam te. .§. 6. Obliegenheiten des Landes-Direktors. §. 7. Ständische Bureaubeamte— S. Ständische Lokal-Kommissionen. §. 9. Stän dische
nstituts Beamte. S. 10. Bestall ungen. . II. Ober ⸗Auf⸗ ficht. Der Ober ⸗Präsident ist Behufs Wahrnehmung der ihm nach „28 der Verordnung vom 20. September 1867 zustehenden Ober= Aufsicht befugt, über alle Gegenstande der ständischen Verwaltung Aus— kunft zu erfordern, und an den Berathungen des Ausschusses, eniweder selbst, oder durch einen zu seiner Vertretung abzuordnenden Staatsbeamte
n Theil zu nehmen. . Er hat Beschlüsse des Ausschusses, welche dessen Befugnisse über—
eine das Vorhandensein dieser Voraussetzungen begründende schriftliche
dung über deren Ausführung dem betreffenden Ressort⸗Minister ein— ureichen. .
Dem Ober -Präsidenten ist demgemäß von den Sitzungen des Alusschusses unter Angabe der Berathungsgegenstände durch den Vor— sitznden zeitig Anzeige zu machen, und sind ihm auf Erfordern Aus—⸗ fertigungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Kenntnißnahme mitzu⸗ theilen. t
. Der Ober ⸗Präsident kann sich bei den Lokal⸗Kommissionen durch Wird von diesem eine Maßregel der
zur weiteren Beschlußnahme zu bringen. Falls von werden sollte,
§S. 12. Ausführungs-Bestimm ungen zum Allerhöch—
nigen bisherigen Staats -Anstalten in die ständische Verwaltung, welche
in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September 1867 (Ges.S. S. 1528) dem kommunalständischen
Verbande des Negierungs bezirks Kassel überwiesen werden sollen, imgleichen die Verwaltung er demselben zur Unterstützung des Chaussee. und Land ⸗Wegebaues
überwiesenen Mittel wird durch besondere im Einverständnisse mit der Staats Regierung aufzustellende Reglements geordnet.
Bezüglich des ersten der beiden Schlußanträge des Ausschusses Im Begleitschreiben folgenden Eingang vorzuschlagen:
Wir in Ausführung Unseres Erlasses vom 16. Septem ˖ ber 1867, betreffend die ,,, des vormals kurhessischen Staatsschatzes an den kommunal. ständischen Verband des Regie⸗ rungs-Bezirks Kassel, und in Gemäßheit der §§. 2 und 28 Unserer Verordnung vom 20. September 1857, betreffend die kommunal ständische Verfassung im Gebiete des Regierungs-Bezirks Kassel, verordnen im Einverständnisse mit dem Kommunal - Landtage des gedachten Bezirks was folgt. .
daß der Königlichen
Harnier und Oetker sprachen sich und die Ver⸗
Im Begleitschreiben die Wahl des Vorsitzenden des Kommunal⸗ Landtags und seines Stellvertreters durch den Landtag und Bestäti—
dessen Stellvertreters zustehe, wohl Nach kurzer
Oetker betheiligten, wurde auch dieser Antrag Seitens der Versammlung angenommen. Demnächst wurde Die nächste Sitzung findet
Mecklenburg. Schwerin, 2. November. Die heute
enthält eine landes⸗
HBamburg, 2. November. Das der Bürgerschaft Seitens Senats kürzlich vorgelegte Budget weist, wie berelts gemel⸗ et, eine Einnahme von 12, 648,699 Ct. Mk. und eine Ausgabe Von den Einnahmen ist ver⸗ die Einkommensteuer Fonsumtions⸗Abgabe 1900, 9000 Ct. Mk., Immobilien- Abgabe t. — Die Ausgaben betragen für Senat und
Bürgerschaft 430 49089, 674 Ct. 6 Sch
Vernehmen der »Altenb.
„öffentliche 6 ; Kosten 55.750 Ct. M Landherrs 2
2,369,365 3 Sch
Ct. Mk. 1 S
Ct. Mk., außerordentliche Au
vembe . Journ.) Königin Elisabet7 von g 15 Uhr von Potsdam in
(Cob. Ztg) Am heutigen Morgen Beisetzung der Leiche des Herzogs
Die Landschaft des Herzog⸗ Ztg.« zufolge,
den 16. d. M
(Weim. Ztg. Der Herzog n Ackermann den Auftrag
einer Presbyterial⸗ und Synodalverfassung
auszuarbeiten, welche sofort den
Kirchengemeinden zur Begut⸗
achtung unterbreitet werden wird.
Reuß. der Fürst auf Schloß Ost zu nehmen.
Bayern.
Gera, 1. November.
München, 1. November. Hohenlohe ist heute Mittag von Aussee
Gestern Nachmittag traf
erstein ein, um hier Winteraufenthalt
(Korr.) Der Fürst abgereist und wird
morgen Abends hier eintreffen. — Die süddeutsche F est ungs⸗Kommission soll nach den Beschlüssen der letzten Militär⸗Konferenz in München erst dann
zusammentreten, des Bundeseigenthums ih
Spanien. Madri Zorrilla hat unter dem fordert, ihm
als auf Ackerbau,
wenn die Kommission
zur Auseinandersetzung re Arbeiten zu Ende gebracht hat
d. 31. Oktober. Der Handels- Minister 29sten d. M. die Gouverneure aufge⸗
in Bericht darüber zu erstatten, welche Veränderungen die verschiedenen Juntas sowohl
in Bezug auf das Personal
Handel und Industrie vorgenommen haben,
damit dieselben geprüft und so geordnet würden, daß die un⸗ erläßliche Einheit in der Staatsverwaltung nicht darunter leide.
( 24N0 Centner) auf den Rotterdam, Bremen und A
Der Kolonial⸗Minister hat verfügt, daß der Manila⸗ Tabak, welcher auf der »Victorig«
dria« nach London verschifft wird, Märkten von London, Amsterdam, ntwerpen öffentlich ausgeboten werde.
— Die Reise Olozaga's nach Paris und Löndon ist ver⸗
schoben. — Der Gouverneur
der Provinz Zamora Felice Padierno
hat bei Uebernahme seiner Stelle auf Gehalt verzichtet. — Juan Sierra ist vom Handels-Minister zum Ober⸗Inspek⸗
tor der Verwaltung und nannt worden.
des Betriebs auf den Eisen bahnen er—
Vie General-⸗Direktion der Steuern übernimmt die neue ,, . und wird die General-Direktion der indirekten
teuern von nun an die der
heißen. Eine provisorische veröffentlicht.
Zoll-Aemter und Zoll⸗Tarife Instrukftion wird von der »Gaceta«
Die Bürgerwehr von Madrid ist unter dem 30sten organi— sirt worden. Sie ist in Brigaden getheilt, diese in Bataillone
und diese wieder in Compagnien. Mann stark, in 8 Compagnien derselben müssen über 20 Jahre alt sein,
Ein Bataillon ist 1000 zu je 125. Die Theilnehmer und stehen unter einem
Ober⸗Kommandanten, der wie alle andern Chargen frei ge⸗
wählt wird. Sie sind Freiwillige,
dürfen, wenn ihre Vorge nicht getragen. — Der Wortlaut der
von Barcelona sich am 27. d. daß alle Freiheiten, welche
gesteht darin,
„welche nur zusammentreten setzten sie einberufen. Uniform wird
Proklamation, mit welcher die Junta d. aufgelöst hat, liegt jetzt vör: sie zu verlangen waren,
verkündet und theilweise schon in die Praxis übergegangen sind,
sie würde demnach der Regierung nur
legen und wünsche doch, wegen könne. — 2. November.
Hindernisse in den Weg
daß diese frei und ungehemmt sich be— (W. T. B.)
Ein heute erschienenes
Dekret des Ministers des Innern regelt das Versammlungs⸗—
recht. Dem Dekrete zufolge müssen
Stunden vorher bei der den und können weder pe
bis *
mi die Versammlungen 24 zuständigen Behörde angemeldet wer— riodisch noch permanent sein, sie wer-