1868 / 265 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1432 .

Hannover, November. In der gestrigen (21.) Sitzung des hannoverschen Provinzial-⸗Landtag es wurde der erste Gegenstand der Tages⸗Hrdnung: Berathung des Schreibens, be⸗ treffend die für 1868 geleisteten und noch zu leisten den Ausgaben, durch Annahme der dazu gestellten Ausschuß⸗Anträge mit den gestern angenommenen Veranderungen ohne Diskussion erledigt.

„Zum folgenden Gegenstande: Schreiben, betreffend die Ver⸗ hältnisse der Beamten und Unterbeamten der früheren hanno⸗ verschen Stände⸗Versammlung, wurde der vom Referenten v, Borries gestellte Antrag: »Dem ständischen Verwaltungs⸗ Ausschusse zu überlassen, ob und welche der unter Nr. 3 und 5 des Schreibens aufgeführten Unterbeamten vom Provinzial⸗ Landtage anzustellen und auf den Provinzialfonds zu über— nehmen, mit dem Auftrage, von dem desfallsigen Beschlusse dem Königl. Ober⸗-Präsidenten Kenntniß zu geben«, ohne Dit— kussion einstimmig angenommen. Ein Gleiches geschah mit dem Antrage von Borries: „Bezüglich der über die Ausgaben des vorigen Provinzial-Landtags abgelegten Rechnung dem Rechnungsführer Decharge zu ertheilen.«

Es erfolgte sodann die Wahl des Landes« Ausschusses, be⸗ stehend aus je 4 Mitgliedern der 3 Kurien. Das Resultat war . Graf von Borries, Land⸗Rath von Rössing, Landschafts⸗Rath und Kammerherr Graf zu und Knyphausen Lütetsburg, Regierungs- Assessor a. D. F von Hammerstein-Loxten, Stadt-Direktor Ra Rath Bürgermeister Neubourg, Bür burg; Bürgermeister Miguel, Hofbesit esitzer Jordan⸗Hholle, Oekonom Schmidt⸗ Dekonom

Strenge⸗Holte.

Nach Verlesung mehrerer ständischer Erwiderungsschreiben wurde dann die Wahl von 12 Ersatzmännern vorgenommen.

Hierauf wurde vom Landtags⸗Marschall die Mittheilung gemacht, daß der Abg. Ober-Jägermeister von Kalm an den letzten zehn Sitzungen nicht Theil genommen, und da er weder

von ihm, noch von der Versammlung Urlaub erhalten habe, nach der Geschäftsordnung auszuschließen sein würde. Da' kein Widerspruch erfolgte, wurde der Abgeordnete damit für aus⸗ geschlossen erklärt.

Sodann kam man zum folgenden Gegenstande der Tages⸗ Ordnung: Entwurf eines Gesetzes über Aenderung der Statuten der Landes⸗Kredit⸗Anstalt. Tie Berathung fand in vertrau— licher Si 6 1 .

Au- der Tagesordnung der heutigen (22.) Morgensitzun stand das Schreiben vom 22. Oktober, kerefe, die gan nn tion der Regierungsbehörden in der Provinz Hannover.“ i Kommission hatte in einer Denkschrift eine Erwiderung beschlos⸗ sen, deren Inhalt in folgendem Gutachten zusammengefaßt ist: “1 die bestehenden 6 Landdrosteien vorlcusig beizubehalten, so lange nicht eine durchgreifende Reform der Verwaltung in dem erörterten Sinne ins Leben getreten ist, ) das Ober Steuer⸗ Kollegium aufzulösen und die Geschäfte desselben den Land— drosteien zu übertragen, 3) die Aufsicht über das Volksschul⸗ wesen den Landdrosteien bezw. dem Provinzial⸗Schulkollegium beizulegen. Die Verwaltung der Domänen und Forsten in einer Behörde für die ganze Provinz zu vereinigen, können wir mit der Staatsregierung nur für durchaus angemessen erach⸗ ten.« Nach längerer Debatte wurde der Kommissions⸗Antrag mit der Denkschrift angenommen.

In der E23.) Abend ⸗Sitzung wurde der 2. hannoversche Pro⸗ vinzial- Landtag von dem Ober rann en Harfe 1 zu Stolberg⸗Wernigerode, mit folgender, Rede geschloffen:

Hochgeehrte Herren Stände!

Nach vierwöchentlicher anstrengender Sitzungs. Periode ist der Pro⸗ pinzial⸗Landtag nunmehr zur Beendigung seiner Arbeiten gelangt, und ich glaube, daß Sie meine Herren, auf diese Zeit und auf Ihre Thätigkeit mit Befriedigung zurückblicken dürfen. Getragen von dem Gefühl Ihrer Verantwortkichkeit und von lebendigem Interesse für das Gemeinwohl, haben Sie der Bewältigung der umfangreichen Ihnen obgelegenen Arbeiten Sich mit voller Hingebung unterzogen! Dieses Refultat kann auch bei der Königlichen Staats Regierung nur die lebhafteste Anerkennung und Befriedigung hervorrufen.

„Meine Herren! Neben vielen anderen wichtigen Beschlüssen haben Sie auf diesem Landtage in wesentlicher Uebereinstimmung mit der Regierung den Grundsteln zu einer selbstständigen Verwaltungs ⸗Thä⸗ tigkeit Ihrer Korporation gelegt; wenn diese Selbstverwaltung in richtiger Erkenntniß des ihr gesteckten Ziels und des durch den be— 5 en r ren nr, gb nen Maßes ihre Thätigkeit

so wird sie gewiß ni os der Provin zer,

auch dem größeren Vaterlande zum kJ .

In dieser Hoffnung und mit diesem Wunsche erkläre i 2. hannoverschen Provinzial ⸗andtag hierdurch für . ö

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Der Landtags - Rarschall, Graf zu Münster, bracht Sr. Majestät dem Kön e ein ; o 2 ; fan mr, gr ben 6 . Hoch aus, in welches die Ver—

Rendsburg, 7. November. In der eutigen 21. Si . schleswig⸗holsteinschen Provin 65 1⸗L ö d . 6 cet un orberathung der Proposition Wiggers, die Stadt Rendsburg zum

A Geno haftig

unter Fernhaltung aller Leidenschaftlichkeit unter Prüfung der faktischen Verhältnisse, wohl hüten / unser theures Vater⸗ land in einen Zustand unheilvoller Isolirung zu bringen oder gar in eine undeutsche Politik zu drängen, welche, iwenn vielleicht auch nicht im Augenblick, doch jedenfalls in nächster Zukunft die Selbstständigkeit

dauernden Sitz des Provinzial-Landtages zu wählen, das Lomite gewählt. Itzehoe, Kiel, Flensburg, Neumuͤnster oder Schleswig als Sitz des. Frovinzial-Landtags. Es folgte hierguf die Vorberathimz über den Geset Entwurß, betreffend die Einführung des allge⸗ meinen Berggesetzes. äußerte sich über einige Punkte, und da Niemand das Wort nahm, so wurde die Vorberathung geschlossen.

Andere Anträge und Petitionen wünschen

Der. Berichterstatter Rantzau⸗Rastorff

Wies ba den, 8. November. In der gestrigen (11.) Abend⸗

Sitzung des Kom munal-Landtages fand die Verhandlung über den Entwurf einer Gemeinheits-⸗Theilungs Ordnung statt. Der Entwurf wurde mit zum Theil wesentlichen Abänderungs. Vorschlägen angenommen. schlossen. »Streulaub⸗Berechtigungen können erst 5 Jahre nach Publikation dieses Gesetzes abgelöst werden.« Zu FJ. 6 wurde in Antrag angenomnien, nach welchem die eigentlichen Rechts⸗ Streitigkeiten Über die im S5. 6 genannten Gegenstände den ordentlichen Gerichten übertragen werden sollen.

Zu §. 2 wurde der Zusatz be—

Sachsen. Cohurg, 6. November. Der Herzog ist

Durch Bekannt⸗

heute hierher zurückgekehrt.

Anhalt.

Dessau, 7. November.

machung des Herzoglichen Staats -Ministeriums wird zur öffent⸗ . . . daß . Orts die n,

Fan dtags für das Herzogthum Anhalt zum 19. Rovem' ber d. J. in Dessau beschlossen ist. . .

Baden. Karlsruhe, 6. November. Karlsr. Ztg.)

Der Großherzog hat heute Nachmittag 5 Uhr den Obersten

eidgenössischen Generalstabe, Hammer, in feierlicher Audienz

empfangen und aus dessen Händen das Schreiben des Prä⸗ sidenten des schweizerischen Bundesrathes , . . ö. w Gesanzten ünd bevoll— achtigten Minister der Eidgenossenschaft am gli Hofe beglaubigt. , k

Bayern. München, 6. November. Das vom Minister Innern aus Anlaß der Eröffnungen der Landraths. Ver-

sammlungen unterm 78. Oktober an die sämmtlichen Regie— Tungs-Präsidenten erlassene Schreiben lautet nach der Ztg. im Auszuge wie folgt: . ö. .

Die Staats -⸗Regierung ist von dem redlichen Streben durchdrungen Selbststän digkeit Bayerns zu wahren und zu erhalten 6 zug eich innere Entwickelung des Königreichs nach seder Richtung fördern. Dabei muß sie natürlich in . Beziehung den gegebenen Thatsachen rechnen und sich insbesondere, nüchterner

Königreichs im höchsten Grade gefährden würde. Der Staats—⸗

Regierung konnte und durfte dabei nicht entgehen, daß eine besonder Bürgschaft für die Erhaltung der Se fen inf ft des h 8 dann gegeben sei, wenn die Wehrkraft des Landes er—

sein Heer auf einen Achtung gebietenden, den Anfor—

derungen der jetzigen Kriegswissenschaften entsprechenden S

r d visser Stand ge⸗ bracht und hierdurch Bayern in die Lage gesetzt werde, bei . 3 . ö. . Bedeutung entsprechende Stelle

ö aus diesem Gedanken hervor Wehr -⸗Ver⸗ . = . vom 30. Januar d. . k velche nach anderweitig gemachten Erfahrungen sich*treffli bewährt haben; in ihm ist zugleich der verfassungsmäßige Can ffn . n nt

J. ist auf Prinzipien gegründet,

vor dem Gesetz in Bezug auf die Wehrpflicht verwirklicht und

der Intelligenz die Einwirkung auf die Entwickel

er die Einwirkung ung der Armee ge— sichert. 2 die Einführung eines mit den anti ion? e Ineri . tungen des Königreichs und mit dessen Wohlstand unvereinbaren Mi— litarismus denkt die Staats Regierung selbstverständlich nicht. In

inneren Angelegenheiten war und ist die Königliche Staats⸗ 1 die, Hemmnisse, welche der Ent— L theils in der Gesetzgebung, theils gegengestanden waren, so rasch als diesfälligen Streben müssen ihr die die bewährten Erfahri im eigenen L ist es ihr g 0. Januar d.

; achten und zu wahren, und i i issen eit bestrebt, jede derselben im alen l len ol uni 6

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assungsmäßig zustehenden freien Bewegung zu erhalten und zu n. Sie hat aber auch die Pflicht, lunfhr zu sorgen, daß diese freie Bewegung nicht über die durch Verfassung und Gesetz ge—⸗

Grenzen hinaustrete und der reli iöse Friede im Sande nicht gestäört werde. Diese Pflicht wirf if jederzeit zu erfüllen wissen, und aus ihr ist die Nothwendigkeit hervorgetreten, diejeni⸗ gen Geistlichen, welche sich der Uebertretung positiver Gesetze schuldig machen, der gesetzlichen Bestrafung anheimfallen zu lassen. Ein Geseßz, welches die Staats⸗Regierung ermächtigen würde, denjenigen Geist= lichen, welche sich gegen die Gesetze verfehlen, das Pripilegium der Straflosigkeit zu verleihen, existirt bekanntlich nicht. Daß die Staats. Regierung aber in dieser Beziehung lediglich dem Gesetze seinen Lauf gelassen und nach keiner Richtung einen Auftrag gegeben hat, gegen den Klerus tendenziös vorzugehen, ist Euer 2c. am Besten be—⸗

kannt. , 6 Der bisherige Gesandte Oesterreichs dahier, Graf von

Trautmanns dorf, ist gestern aus Wien hier eingetroffen, um nächster Tage sein Abberufungs⸗Schreiben zu überreichen. Nach den in Art. des nenÿen Wehrverfgssungs-Gesetzes enthaltenen Bestimmungen soll denjenigen Wehrpflichtigen, welche in die Ersatzmannschaft eingestellt und zum Dienste nicht einberufen werden, den gänzlich oder theilweise von der Wehr— pflicht Befreiten, ferner denjenigen, welche wegen einer die Er⸗ werbsfähigkeit nicht aufhebenden Untauglichkeit, und denjenigen, welche wegen Unwürdigkeit ihrer Wehrpflicht nicht nachkommen, ein Beitrag zur Staats-Kasse auferlegt und die Größe, Er— hebung und Verwendung dieses Beitrages durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. Der desfallsige Gesetz Entwurf ist im KLriegs-Ministerium bereits ausgearbeitet. An der endgültigen Feststellung desselben betheiligen sich jedoch noch die Königlichen Staats⸗-Ministerien des Innern und der Finanzen. q . 7. November. Neueren Anordnungen zufolge wird die Kaiserin von Rußland erst Sonnabend, den 14. No—

vember, hier eintreffen.

Oesterreich. Wien, 8. November. In dem gestern ausgegebenen 83. Stück des Reichsgesetz Blattes ist das Gesetz vom 4. November 1868, wodurch das zur Ergänzung des Heeres im Jahre 1833 auszuhebende Rekruten-Kontingent be— stimmt wird, enthalten. Das Gesetz lautet:; Zur Ergänzung des Heeres im Jahre 1868 hat eine Rekruten-Aushebung in der Ziffer von 56,548 Mann zu erfolgen. Die heutige -W. Z.« publizirt bereits das Tableau, nach welchem die (am 16. d. M. beginnende) Rekruten⸗Aushebung erfolgt. .

Der preußische Gesandte, Freiherr von Werther, ist vorgestern von Berlin wieder hierher zurückgekehrt.

Pesth, 6. November. Im Unterhause beantragte Ghyzv, das Haus möge beschließen, daß die Delegation nicht früher ihre Thätigkeit beginne, bevor nicht die Titelfrage der stagts⸗ rechtlichen Stellung Ungarns entsprechend gelöst ist. Der An⸗ trag wird in Druck gelegt. Es folgte hierauf die dritte Lesung des Gesetz⸗Entwurfes über die Arad⸗Temesvarer Eisenbahn.

Die »N. Ir. Pr. meldet aus Pesth, den 7. November: Die sechste Sektion des Abgeordnetenhauses hat die Umarbeitung des Nationalitäten⸗-GesetzEntwurfes nahezu vollendet. Die Ab⸗ änderung betrifft nur sechs Paragraphen. Im neuen Entwurfe sind nicht mehr die Fälle aufgezählt, wo eine andere Sprache als die ungarische als Landessprache gestattet ist, sondern er zählt nur jene Fälle auf, wo die offizielle Staatssprache obli⸗ gatorisch ist. . . .

Die heutige Berathung in der siebenten Sektion über das Nationalitäten⸗Gesetz war stürmisch. Rannicher präzisirte den Standpunkt der Sachsen und wiederholte die Forderung, daß in Siehenbürgen die vollständige Gleichberechtigung der drei Landessprachen (Deutsch, Rumänisch, Magyarisch) normirt werde. Da Rannicher nicht durchdrang, schieden die Serben und Rumänen aus der Sektion. Die Sachsen beschlossen, sich bei der Abstimmung nicht zu betheiligen.

Das Handels ⸗Ministerium hat Verhandlungen wegen eines Post⸗Vertrages mit Serbien heute begonnen. Oesterreich ist durch den Sektions-Rath Pilhal, Serbien durch Mladen

Radoyerich vertreten. Prag, 8. November. (Pr. Z.) Der Kaiser hat am

27. Oktober d. J. dem vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetz Entwurfe in Betreff der nie ne Kurwesens in den größeren böhmischen Kurorten die Allerhöchste Sanction ertheilt.

Schweiz. Bern, 6. November. (N. Z. Stg.) Der Bun der nn ist heute in die Behandlung des Voranschlags über die Einnahmen und Ausgaben der Eidgenossenschaft für 1869 eingetreten. Die Gesammt - Einnahmen sind auf AL 596,306 Fr. veranschlagt; das Ausgaben-Budget ist noch in Behandlung. .

Der belgische Geschäftsträger, Fürst Caraman Chimay, verläßt Bern auf einige Wochen. Während seiner Abwesenheit

Belgien. Brüssel, 8 November. Nach dem Bulletin vom 7 ist der Zustand des Kronprinzen in der ganzen ver— flossenen Woche unverändert gewesen, es hat sich kein beun— ruhigendes Symptom gezeigt. Großbritannien und Irland. London, 6. No⸗ vember. Die Reparaturen der »Galateg« sind bereits vollendet, und hat dieselbe das Dock verlassen. Inzwischen ist der Unfall vor einem Admiralitäts⸗Gerichtshofe unkerfucht worden, und wird die Entscheidung desselben der Admiralität vorgelegt werden.

Der Admiral Earl. of Carysfort, im Jahre 7Ss3 ge= boren, ist gestorben. :

7. November. Die Königin der Niederlande, welche Torquay verlassen und sich nach London begeben hat, stattete gestern dem Prinzen und der Prinzessin von Wales einen Be— such in Marlborough-⸗house ab. Später am Tage besuchte der Prinz von Wales nebst Gemahlin die Königin der Niederlande in Claridge's Hotel.

Melbourne, 13. Oktober. Das Parlament von Vic— toria hat sich vertagt, nachdem es eine Eisenbahnanleihe im Betrage von 2, 100,060 Pfd. Sterl. bewilligt hatte. Frankreich. Paris, 8. November. (Indép.) Der ge⸗ setzgebende Körper wird seine Arbeiten nicht vor dem 5. Dezem⸗ ber beginnen können. Verschiedene Ministerien haben erklärt, daß ihre bezüglichen Budgets sich nicht früher feststellen lassen. = Presse.) Der Kaiser und die Kaiserin haben gestern die Behörden und die Geistlichkeit der Stadt Compisgne em— pfangen und gr e l den Präfekten des Departements der Oise, sowie den Bischof von Beauvais. Spater unternahmen der Kaiser, die Kaiserin und der Kaiserliche Prinz einen Aus- flug nach Pierrefonds. Die erste Reihenfolge der Eingeladenen wird morgen eintreffen.

Presse.) Ein im Staatsrath vorbereitetes Dekret liegt dem Kaiser zur Unterzeichnung vor, dasselbe ordnet die Errich⸗ tung zweier Hospitäler an, das eine zu Saint Valsry⸗en⸗Cauxz und das andere im Departement Isere.

9. November. (W. T. B) Nach hier eingetroffenen Nachrichten wurden bei der Deputirtenwahl in Angouleme 27,934 Stimmen abgegeben, davon erhielten die . Kandidaten Bodét und Laroche 13,604 resp. S689 Stimmen. Der Oppositions⸗Kandidat Marot erhielt 4323 Stimmen, da somit keiner der Kandidaten die absolute Majorität erhaiten hat, wird eine engere Wahl stattfinden. 3

Sp anien. Madrid, 5. November. Der Minister des Innern hat die allgemeine Wohlthätigkeits⸗ Deputation des Neichs aufgehoben und will an deren Stelle eine Einrichtung schaffen, welche den Provinzial⸗Deputationen und den städtischen Behörden freieren Spielraum läßt. Es wird dadurch eine er- hebliche Summe dem Staate erspart, die auf 12, 850 Escudos angeschlagen wird. .

Die landwirthschaftliche Central-Lehr⸗Anstalt ist auf⸗ gehoben und die Professoren sind vom 15. d. von ihren Sitzen entfernt. Die Anstalt war in Aranjuez 1855 auf dem Gute La Flamenca angelegt, hatte jedoch keinen er⸗ heblichen Erfolg: es sollen an deren Stelle Provinzial-Anstalten n. . / worüber der Handels-Minister ein Gesetz vor— egen will. :

Die r Correspondencia« meldet, daß eine mobile Kolonne von Infanterie und Kavallerie unter dem Befehle eines Oberst Lieutenants vom Regiment Toledo die Provinz Castella und die Umgegend von Morella durchzieht.

General Dulce begiebt sich erst am 30. nach Cuba, da⸗ mit er gleichzeitig mit den dorthin abgesandten Truppen daselbst eintreffe. Die Nachrichten von dort lauten dahin, daß die Schwarzen sich den Insurgenten von Manzanillo nicht ange— schlossen haben. . ö

Die General⸗-Direktion des Staatsschatzes zeigt in der »Gaceta«s an, daß am 11. d. die Subskription auf die Anleihe eröffnet und am 25. geschlossen wird. Am letzten Tage ist das Bureau von 10 Uhr Morgens bis 12 Uhr Nachts geoͤffnet.

7. November. (W. T. B.) Ein Dekret des Marschalls Serrano bestätigt Prim in der Würde als General-Kapitän der Armee. ö

Ein Zirkular Prims erinnert die Armee, daß sie keine andere moralische und materielle Stärke habe, als diejenige, die aus der Uebereinstimmung der Gesinnung und der Haltung entspringt, welche sich durch die Disziplin kundgeben.

8. November. (W. T. B.) Ein Dekret der Regierung ordnet an, daß durch eine demnächstige Anleihe ein besonderer Fonds zur Unterstützung der Eisenbahn⸗Gesellschaften in Ge- mäßheit des Gesetzes vom 11. Juli 1867 gebildet werden soll.

Die Regierung hat bestimmt, daß Certifikate über frei⸗ willige Depots bei der Depot-Kasse, welche nach dem 25. d. ver⸗ fallen, eben so wie Coupons der Staatsschuld, deren Verfall⸗ Termin am 31. Dezember ist, als Einzahlungen auf die neue

wird er durch den Gesandtschafts-Sekretär Baron Wethner vertreten.

Anleihe angenommen werden sollen.

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