1868 / 267 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Boettcher, Assistent beim , . Depot in Berlin, nach Düsseldorf, Katerbau, Assistent beim Montirungs⸗Depot in Düsseldorf, nach Berlin versetzt. HI. In der Marine. . Marine⸗Beante. Durch Verfügung des Marine Ministeriums. Den g. November. Dormann, vormal. Lazareth ˖ Ober · Insp. (Rechnungs ⸗Rath a. D.), zum etatsm. Werft Sekretär ernannt.

Bekanntmachung.

Durch das auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗QOrdre vom 30. April 1830 erlassene Reskript des Königlichen Mini steriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten vom 5. Mai des. selben Jahres ist den evangelischen Glaubensgenossen, welche an einem Orte ihren 3h nehmen, wo mehrere der Union beigetretene Kirchengemeinden sich befinden, das Recht verliehen worden, die Gemeinde, welcher sie angehören wollen, zu wählen. Dieses Recht findet nach Maßgabe der angeführten Verordnung, in Folge des Bei— tritts der evangelischen Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Beziehung der allgemeinen Bestimmungen auf die besonderen Verhältnisse dieser Gemeinden, hierselbst in der Weise Anwendung, daß die den von auswärts zuziehenden Personen zustehende Wahl getroffen werden kann zwischen, einerseits der betreffenden, mit einem örtlich abgegrenzten Kirchsprengel ver⸗ 3 Gemeinde und andererseits der Dom oder der Parochial⸗

irche.

Da die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist nicht gebunden gewesen ist, so hat sich das Bedürfniß ergeben, den aus einer oft lange verschobenen Feststellung der Gemeinde angehörigkeit erwachsenden Uebelständen für die Zukunft vor— ubeugen. 2 Folge der auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 6. September v. J. von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständnisse mit dem evangelischen Ober⸗Kirchenrath uns ertheilten Ermächtigung wird demnach hierdurch Folgendes bestimmt: I) Alle von auswärts nach Ber⸗ lin ziehenden evangelischen Glaubensgenossen haben ohne Rück- sicht auf ihr besonderes Konfessions Verhältniß die Wahl, sich entweder derjenigen Lokal- Parochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung nehmen, oder der Gemeinde der Dom-⸗Kirche resp. der Parochial-Kirche anzuschließen, deren Mitglieder an keinen bestimmten Wohnort in der Stadt gebunden sind, und daher durch die Veränderung der Wohnung innerhalb der Stadt die Gemeinde und Kirche nicht wechseln. 3 Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist von der Nieder lassung in Berlin ab gerechnet, durch eine ausdrückliche Er⸗ klärung bei dem Kirchen⸗Ministerium und dem Vorstande der gewählten Kirche zu erkennen gegeben werden. 3) Wird diese Wahl in der bezeichneten Frist nicht ausgeübt, so werden solche evangelische Einwohner als pflichtige Glieder derjenigen Lokal. Parochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung genommen haben, angesehen und behandelt, und gehen bei jeder Veränderung der Letzteren in diejenige Parochie als Mitglieder über, in welcher die neugewählte Wohnung belegen ist.

Berlin, den 21. November 1859.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.

(gez) C. v. Voß.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch von Neuem veröffentlicht.

Berlin, den 3. November 1868.

Königliches ,,, . Provinz Brandenburg.

egel.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. November. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag den Vortrag des Geheimen Kabinets-Raths von Mühler enkgegen und führen mit dem 121hr⸗Zuge nach Potsdam. Um 4 Uhr kehrten Se. Majestät von Potsdam zurück, um Allerhöchstsich um 5 Uhr per Extra— zug . Crüden und der Garbe bei Aulosen zur Fasanenjagd u begeben.

; ö Se. Königliche Hoheit der Kronprinz kam, dem »W. TX. B. zufolge, gestern nach London, und begleitete darauf die Königin der Niederlande nach Windsor.

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. Gerhard ist gestern früh hierselbst gestorben. .

Die Vertretung der Landräthe Ferno zu Swinemünde und von Roebel zu Ortelsburg während deren Abwesenheit als Abgeordnete zur gegenwärtigen Landtags⸗-Session, ist den Kreis Deputirten Noebel auf Chinnow und von Woisky auf Theer— wisch⸗Wolka übertragen worden.

Rendsburg, 106. November. Ueber die in der gestrigen 91 Sitzung des schleswig holsteinschen Provinzial⸗ andtags begonnene Vorberathung des Entwurfs einer

wurfs dar.

für die östlichen Provinzen vom

Städte und Fleckens⸗Ordnung für die Provinz Schleswig⸗

Holstein, welcher der Geheime Ober ⸗Regierungs-⸗Kath Ribberk

als Ministerial ⸗Kommissar beiwohnte, theilen wir noch Fol⸗ gendes mit: Der Berichterstatter Kruse - Kiel verlas den all—= e nen Theil des Ausschuß⸗Berichts. Der Geheime Ober.

egierungs ⸗Rath Ribbeck legte mit Sn rn, hierauf die leiten⸗ den Gesichtspunkte der Regierung bei Abfaffung des Ent. Es sei ein möglichst naher Anschluß an die rovinzen, namentlich an diejenige 30. Mai 1853 ins Auge gefaßt, zugleich habe man die Eigenthümlichkeiten der hiesigen Städte -⸗Verfaffung, welche sich bewährt hätten, und deren Auf⸗ rechthaltung von der hiesigen Bevölterung gewünscht werde, beibehalten und diejenigen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch hinsichtlich der aliländischen Städte⸗Ordnungen empfehlen. Wenn darnach Abänderungen der Städte Ordnung von 1853 vor⸗ geschlagen worden, so habe andererseits die Schranke darin be⸗ standen, daß fundamentale Abänderungen hätten vermieden werden müssen. Auch hätten mit Ruͤcksicht auf besondere Landeseigenthümlichkeiten Abänderungen nur dann vorgenom⸗ men werden können, wenn dieselben wesentlich und von Wich— tigkeit seien. Andere Partikularismen würden bei dem Lanz. tage der Monarchie überhaupt keine Sympathien finden und um so wichtiger und wünschenswerther sei es, daß hinsichtlich der aufrecht zu erhaltenden Eigenthümlichkeiten Regierung und Landtag übereinstinimten. Je mehr Divergenzen in dieser Be⸗ ziehung zwischen Regierung und Landtag sich ergäben, umso— mehr würde das ganze Gesetz gefährdet sein. Der Entwurf kam nun titelweise zur Erörterung, wobei sich vornehmlich der Be— richterstatter und der Ministerial⸗- Kommissar und demnächst Wiggers⸗Rendsburg äußerten.

Zu den §8. 31—33 des Entwurfs hat der Ausschuß be— antragt, daß der Entwurf dahin abgeändert werde, daß der Bürgermeister und der Beigeordnete ebenfalls wie die übrigen , . auf Vorschlag der Wahlkommission von der Bürgerschaft erwählt werden, und daß demnächst die Be— stätigung abseiten des Königs oder der Regierung vorzubehalten sei. Nach dem Entwurf dagegen soll die Stelle des Bürger— meisters in der Weise besetzt werden, daß von der Wahl⸗ Kommission drei Personen präsentirt werden; für die Stelle des Beigeordneten soll die Wahl durch die Wahl⸗Kommission erfolgen. Der Ministerial-⸗Kommissar erklärte, daß die Staats— Regierung den gestellten Anträgen nicht zustimmen werde.

In der heutigen (265.) Sitzung wurde die Vorberathung über den Entwurf, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig⸗Holstein, fortgesetzt.

Bezüglich des von dem Ausschuß ad §. 53 gestellten An— trages, daß bei Meinungsdifferenzen der städtischen Kollegien eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde nicht eintreten solle, er— klärte der Ministerial-Kommissar, daß die Regierung, indem sie in den Entwurf die Bestimmuug aufgenommen habe, daß fie bei Meinungsdifferenzen der Stadt-⸗Kollegien in dringenden Fällen, wo die Angelegenheit in der bisherigen Lage nicht ver— bleiben könne, auf Antrag des Magisträts oder des Stadtver— ordneten Kollegiums eine bis zur erfolgenden Einigung beider Kollegien wirksame Entscheidung treffen könne, bis zur äußersten Grenze gegangen sei und nicht weiter gehen zu können glaube, wenn nicht das Wohl der städtischen Kommunen ernst lich gefährdet werden solle. Der Ministerial⸗Kommissar hob dabei hervor, daß nicht, um staatliche Befugnisse vorzubehalten, sondern im wohlverstandenen Interesse der Kommunen jene Bestimmung in den Entwurf aufgenommen worden sei, und daß keinesfalls für Schleswig⸗Holstein allein die von dem Aus— schuß gewünschte Einrichtung werde getroffen werden können.

Eine längere Diskussion knüpfte sich hierauf an den von dem Ausschusse zu 8. 59 gestellten Antrag, daß in dem Satze: »Als Obrigkeit und Organ der Staats-Regierung innerhalb des Stadt-Bezirks, hat der Magistrat auf , . der be⸗ stehen den Gesetze und Verordnungen zu achten«, die Worte: yund Organ der Staats⸗Regierung« wegfallen, wobei der Ministerial⸗ Kommissar dem Aniendement des Ausschusses, mit Rücksicht auf die dafür angeführten Gründe und die von dem Ausschuß aufgestellte Behauptung, daß der Magistrat nicht Organ der Staats⸗Regierung sei, entgegentrat. Von dem Berichterstatter und von Warburg: Altona und Wig ers⸗Rendsburg wurde dagegen der Ausschuß - Antrag 1. unterstützt. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen gab der Antrag Tes Ausschusses, daß die städtischen Unterbeamten nach wie vor guf Kündigung angestellt werden, zu einer längeren Distussion Veranlassung. Der Ministerial ; Kommissar vertrat die Be— stimmung des Entwurfs, daß die Anstellung auf Lebenszeit zu erfolgen habe, insoweit es sich nicht um nur vorübergehende oder ganz untergeordnete Dienstleistungen handelt.

Von dem Ausschuß war ad S§. 77 vorgeschlagen, daß die

Städte Ordnungen der alten

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Bestimmung des Entwurfs: »die Regierung ist in Bezug au alle besoldeten Gemeinde ⸗Aemter jederzeit ebenso befugt ng ö. pflichtet, zu verlangen, 36 für dieselben die im Interesse des Dienstes erforderlichen Besoldungsbeträge bewilligt werden*, wegfalle, und wurde die Annahme dieses Vorschlages von Wiggers Rendsburg und Bokelmann⸗Rethwischhöhe befürwortet, wogegen der Ministerial Kommissar erklärte, daß die Regie⸗ rung auf dieses Amendement nicht werde eingehen können.

Cassel, 10. November. In der . 8. Sitzung des Kommunal Landtggs begründete Weigel den bereits früher eingebrachten , den Erlaß eines Gesetzes wegen Abstellung mehrerer im Bezirke des Appellations Gerichts zu Tassel im CLivil-Prozeß Verfahren hervorgetretener Mängel und Zweifel, sowie die Herabsetzung der Gerichtskosten und Stempel betreffend.

Alsdann erläuterte Lind den von ihm gestellten Antrag, den Erlaß eines Gesetzes über Abänderungen der kurhessischen Gemeinde Ordnung vom 23. Oktober 1834 und die Einführung derselben in dem Kreise Gersfeld und den Bezirken Orb und Vöhl betreffend. Die Versammlung überwies denselben an den Verfassungs ⸗Ausschuß.

In weiterer Erledigung der Tages⸗-Ordnung motivirte Rang seinen Antrag auf Ersatz, bez. Ausgleichung der ver⸗ schiedenen Landestheile, insbesondere den Städten und Kreisen Cassel, Fulda, Hünfeld und Hanau durch die Bundes ⸗Exekution in den Jahren 18560 und 1851 erwachsenen Lasten aus der Staats. Kasse eventuell aus dem kommunalständischen Vermögen oder durch Erhebung einer Umlage in dem kommunalständischen Verbande. Zur Unterstützung dieses Antrages sprachen Hellwig, Herrlein und Oetker. Der prinzipielle Antrag wurde dem Ver⸗ fassungs ⸗Ausschuß zur Begutachtung zugetheilt; die eventuellen Anträge wurden abgelehnt.

Der Antrag der Abgg. Harnier, Pfeiffer und Genossen: »der Landtag wolle an Königliche Staats⸗-Regierung das Er⸗ suchen richten, den bereits von der vormaligen küurhessischen Regierung im Einverständniß mit der Stände Versammiung beschlossenen und vorbereiteten Bau der Eisenbahn Bebra-Esch— wege⸗Witzenhausen als des unentbehrlichen Verbindungs⸗ gliedes zwischen den einerseits von Arenshausen über Göttingen nach den Nordsee⸗Häfen, andererseits von Bebra über Fulda nach Hanau und Gemünden führenden Staats⸗Bahnen nun⸗ mehr zur Ausführung zu bringen! wurde hierauf der Be— rathung unterzogen und einstimmig genehmigt.

Zuletzt begründete Henß zwei von ihm gestellte Anträge.

Dieselben betrafen Bewilligung von Unterstützungen aus kom⸗

munalständischen Mitteln: I) zum Ausbau eines Verbindungs⸗ Weges von Bieber nach Aschaffenburg und 2) für den Brücken— bau zu Burg-Gelnhausen. Diese Anträge wurden dem Ver— fassungs⸗Ausschuß zur Berücksichtigung bei Aufstellung der be⸗ treffenden Etats überwiesen.

Cöln, 10. November. Die englische Post, aus London den . d. che. ibend zen ze eus. lich iche Post, .

Düsseld orf, 9. November. (Düss. Ztg.) Se. Köni liche Hoheit der Fürst Karl Anton zu ö dh nz sfiernn gie maringen traf vorgestern Nacht von Schloß Weinburg in der Schweiz wieder hier ein.

Sachsen, Dresden, 10. November. (Dresd. Journ.) Der König ist gestern Abend 11 Uhr von Altenburg wieder hier eingetroffen.

Altenburg, 9. November. Der Großherzog von Ae n mr ist gestern Vormittag von Bamberg hierher zu⸗ rückgekehrt.

„Baden; Karlsruhe 10. November. Die Verhandlungen zwischen Baden und der Schweiz, betreffend die Anschluß ⸗Ver⸗ hältnisse der Eisenbahn-⸗-Linie Konstanz⸗Romanshorn, wurden gestern Nachmittags hier eröffnet und heute fortgesetzt.

Bayern. München, 8. November. (N.. K.) Der Kön ig hat sich nach Hohenschwangau begeben. Prinz Otto ist von seiner italienischen Reise wieder hierher zurückgekehrt.

9. November. Nach heute eingetroffener . Depesche wird die Kaiserin von Rußland nächsten Sonn⸗ abend Abends hier eintreffen, begleitet von ihrem Bruder, dem Prinzen Alexander von Hessen.

10. November. Die »Coxrespondenz Hoffmann. meldet, daß die Verhandlungen mit Württemberg betreffs der Eisen⸗ bahnfrage heute im Ministerium für auswärtige Angelegen⸗ heiten wieder aufgenommen worden sind. Von Seiten Würt⸗ tembergs sind als Kommissare Ober⸗Bau⸗Firektor Klein und

Finanzrath Knapp hier eingetroffen.

DOesterreich. Wien, 10. November. Die „Wiener eitung« enthält in ihrem amtlichen Theil ein Kaiserliches andschreiben an die betreffenden Minister, durch welches die Einberufung der Delegationen auf den 16. d. verschoben wird. Bei der heute im Unterhause eröffneten Debatte über das Wehrgesetz sprachen für den Antrag der Majorität auf

Annahme der Regierungs Vorlage Dürkheim, Spiegel, Zie⸗ mialkowski, Ryger, für die Anträge der Minoꝛitañ . Weichs, Figuly, Sturm, Kaiser, Skene. Ziemialkowski erklärte Namens der Polen, daß dieselben für den Majoritats Antrag stimmen, woraus man ersehen möge, daß die Polen sich dem , . Interesse unterordnen und es ehrlich mit Oesterreich Laut eingelangten telegraphischen Nachrichten von der ost asiati schen Expe ige r re rie ö bh n vn ger am 7. d. Bei schwerem Weststurm in Algier eingelaufen, wo—⸗ selbst sie ihre Kohlenvorräthe ergänzen wird. Die Fregatte Donau dürfte die spanischen Kuͤsten erreicht haben. Unter dem Vorsitze des Ackerbau ⸗Ministers, Grafen grarische Kongreß, bestehend Fachmänner, zusammen. Im Anterhause wurde heut ein chen Fiume's verlesen; hierin ist be⸗ ständiges, zu Ungarn gehöriges Terri⸗ eide Landtage aufgefordert, . durch . . 1 stehe der Aus⸗ usgle roatien nichts im Wege derselbe zur Königlichen Sanction vorgelegt . . QM. Fr. Pr.) In den Sektionen wurde die Nationa—⸗ litäten⸗ rage herathen. Man einigte sich nach langer De— batte, daß jene Bestimmungen des neuen Gesetzes, welche sich auf Munizipal und Gerichtssprache beziehen, nur dann lin Siebenbürgen vollzogen werden, wenn die Union geregelt sein 6 ö. 10. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzun des Unterhauf es legten sämmtliche der ghet . Abgeordnete ihr Mandat für die Delegation nieder.

Schweiz. Zürich, 10. November. (R. Z. 3) Ibre Majestät die ver wilt were Königin Rim esc . . z ben g ern 29 ö . 1. Mentone dem

ützungs - Komite zu Gunsten üi⸗ digten 2000 Fr. übermacht. ö J

ten fer, ri fie a dior ge Das Bulletin vom 9. atirt eine seit zwei Tagen eingetretene leichte Besser im Befinden des rd rrkestn. ; ö r ne

Spanien. Madrid, 10. November. (W. T. B.) Die amtliche » Gaceta⸗ veröffentlicht das Wahlgesetz. Alle Spanier vom 25. Jahre an sind Wähler, ausgenommen diejenigen, welche zu schweren Strafen und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenxechte verurtheilt sind. Bei den Wahlen zu den“ Cortes wird den Wahlbezirken die Provinzial-Eintheilung zu Grunde gelegt werden. Es wird ein Abgeordneter auf je 45,060 Ein— wohner gewählt, auf den Bruchtheil, wenn derselbe über 2z„5ö0) beträgt, kommt gleichfalls ein Abgeordneter. Die Wahl wird drei Tage dauern. Die Zahl der zu wählenden Deputirten beträgt 356. Die Aufstellung der Wahl Listen erfolgt vom 15. bis 25. d.

Ftalien; Florenz, 10. November. (W. T. B) Der Marine Minister Contre . Admira zewerti hat a. Ent⸗ lau iner ö .

Ba lerm 9, 9. November. Die Polizeibehörde hat hier ein ., . . , Verhaftungen .

mmen und Proklamationen zu Gunsten der -⸗Siziliani Autonomie« mit Beschlag belegt. . ö.

Griechenland. Athen, 6. November. Die Session der Kammern ist geschlossen. Das Budget ist .

Türkei. Belgrad, 10. November. (W. T. B.) Der wegen des Attentats auf den Fürsten Michael angeklagte Maistrovic ist zum Tode verurtheilt worden, von den übri⸗ gen Angeklagten wurden drei zu 5jährigem Gefängniß ver⸗ urtheilt, die andern drei sind freigesprochen.

(Telegraphische Depesche des Staats⸗Anzeigers.)

Kiel, 11. November, Vormittags. Das Post-Dampfschi „Jylland« traf heute erst 5 Uhr 15 Minuten früh aus i l hier ein. Die Passagiere und die Briefpost haben noch mit dem Eilzuge nach Altona Beförderung erhalten. Die Fahrpost ist mit dem Zuge ?7 Uhr 5 Minuten weitergesandt worden.

Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Büreau. St. Petersburg, Mittwoch, 11. November, Vormittags. Journal de St. Pétersbourg« zufolge hat die Militärkonfe⸗ renz betreffs Beschränkung der Anwendung von Spreng⸗ eschossen am Montage ihre erste, zwei Stunden dauernde, itzung unter dem Vorsitze des Kriegsministers abgehalten. Das Protokoll führte der Geheimrath Jomini. Die nächste Sitzung wird Freitag stattfinden.

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