1868 / 271 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Saus der Abgeordneten.

Der invalide Feldwebel Friedrich Albert Rother⸗ mund ist als Registrator und der Stenograph C. Kreßler als zweiter Vorsteher des stenographischen Bureaus beim Hause der Abgeordneten angestellt worden.

Tages Ordnung

6. Plenar Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 17. November 1868, Vormittags 10 Uhr. I) Verlesung der Interpellation des Abg. von Bonin (Genthin), betreffend die gesetzliche Regelung der Stellvertretungs⸗ Kosten für diejenigen Mitglieder des Hauses der Abgeordneten, welche Staatsbeanite sind. 2) Vorberathung des Staatshaus⸗ halts Etats für das Jahr 1869 im ganzen Hause. I. Fort⸗ setzung der General⸗Diskussion. II. Spezial Diskussion. I) Herren⸗ haus. 2) Haus der Abgeordneten. 3) Staats⸗Ministerium. Fortdauernde Ausgaben. ) Gesetzsammlungs⸗Debits⸗Comtoir in Berlin. 5) Landes. Verwaltung des Jadegebiets. 6) Zuschuß zur Rente des Kronfideikommiß⸗Fonds. 7) Oeffentliche Schuld.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XIII. Reuß, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier im Regiment der Gardes du Corps, nach Klipphausen bei Dresden.

Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des König⸗ lichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, nach Letzlingen.

Berlin, 16. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zur Anlegung des dem Grafen von Landsberg-Velen und Gemen zu Gemen im Kreise Borken verliehenen Johanniter-Malteser⸗Ordens, so wie des den Beamten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich der Niederlande, nämlich: dem General⸗Verwaltungs⸗-Rirektor Rie⸗ loff zu Muskau im Kreise Rothenburg und dem Forstmeister Bertram ebendaselbst, verliehenen Ritterkreuzes des norwegi⸗ schen St. Olafs⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nieht amtlich es.

Vreußen. Berlin, 16. November. Ueber die Reise Sr. Majestät des Königs nach der Garbe und die daselbst abgehaltene Jagd ist uns aus Crüden, 14. November, folgende Mittheilung zugegangen:

Se. Majestät der König trafen am 11. d. M., 77 Uhr Abends, in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen Albrecht, Friedrich Carl und Albrecht (Sohm) nebst Gefolge mit—⸗ telst Extrazuges auf der an der Kreuzung des Seehausen-Viel— baumer Weges belegenen Haltestelle der Magdeburg ⸗Wittenberger Eisenbahn ein, empfangen von dem Kreis-Landrath und dem General⸗Lieutenant z. D. von Borstell auf Voßhof, und von den lebhaftesten Zurufen des Publikums, das sich aus der Umgegend an der mit Fahnen und Kränzen geschmückten und durch Fackeln erleuchteten Barriere versammelt hatte, begrüßt.

Se. Majestät bestiegen dort die bereitstehenden Wagen und fuhren nach dem Schlosse Crüden, wo Allerhöchstdieselben das Nachtquartier vom Kammerherrn von Jagow anzunehmen ge— ruht hatten. Zu dem Souper auf Crüden hatten sich die zur Jagd eingeladenen Herren eingefunden.

Am anderen Morgen 8 Uhr begab sich die hohe Jagd— gesellschaft auf einem eigens dazu hergestellten Wege nach der Harbe, in welcher sofort die Jagd begann, Nach den ersten 3 Treiben nahmen Se. Majestät der König mit der Jagd— gesellschaft das Frühstück in der in waidmännischer Art geschmuͤck⸗ ten Oberförsterei ein und ließen demnächst noch 4 Treiben ab— halten, welche bis zum Eintritt der Dunkelheit dauerten. An Aus beute wurden zur Strecke gebracht: 3565 Fasanen, 45 Hasen, 3 Füchse, 1 Ente, 1 Raubvogel und 1 Eichkater, wovon Se. Majestät einen Fuchs und 709. Fasanen, und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl 85 Fasanen, 4 Hasen und 1 Eich⸗ kater erlegt hatten.

P ni Rückreise erfolgte über das festlich erleuchtete Dorf

ollitz.

, Nach dem in Crüden eingenommenen Diner, zu welchem sich außer der Jagdgesellschaft noch der Ober Präsident der Pro— vinz eingefunden hatte, begaben Sich Se. Majestät der König um 85 Uhr auf dem durch Fackelwagen hell erleuchteten Wege über Vielbaum zur Haltesteslle zurück, und setzten nach kurzem Aufenthalt mittelst Extrazußes die Reise nach Berlin fort.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie uns aus Windsor Cgstle, 12. November, gemeldet wird, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Charlotte am 7. d. M. früh nach einer raschen Ucberfahrt in Dover angelangt und hat sich sofort nach Schloß Windsor begeben, wo Ihre König⸗

zu werden.

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liche Hoheit die Kronprinzessin mit den beiden jüngsten Kindern kurz zuvor von St. Leonards im besten Wohlsein eingetroffen war. Im Laufe des Tages machten die Höchsten Herrschaften Ausflüge zu Fuß und zu Wagen in den Park. Am 8. wohnten Höchstdieselben mit der Königlichen Familie früh dem Gottesdienste in der Königlichen Kapelle bei und besuchten den Abend⸗Gottesdienst in Saint George's Chapel.

Am 9. war für die anwesenden Königlichen Prinzen eine Jagd auf Fasanen in Windsor Park veranstaltet, und Abends fand zur Feier des Geburtstages des Prinzen von Wales ein Konzert bei Hofe statt. . .

Am 10. stattete Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dem Herzog von Cambridge, sowie Ihrer Majestät der Königin der Niederlande in London einen Besuch ab.

Am. 11. jagte Höchstderselbe mit dem Prinzen Christian von ies id g if! bei welchem darauf in Frogmore House das Lunchon eingenommen wurde, zu dem auch Ihre König— liche Hoheit die Kronprinzessin erschien.

Am 13. fuhr Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin, nach einem Besuche bei der Königin der Niederlande, zu dem Queen Charlotte's Hospital, wo sie, der Engl. Corr.« zufolge, die einzelnen Krankensäle in Augenschein nahm und sich mit mehreren Kranken persönlich unterhielt.

. Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civil-Prozeß⸗Ordnung für das Gebiet des Norddeutschen Bundes setzte heute in außerordentlicher Ti ung unter Vorsitz des Ober · Tribunals⸗Vize⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Ober⸗ Justiz⸗Raths Dr. Grimm, die Berathungen über die Zulässigkeit des Lohnarrestes fort.

Das Staats-⸗Ministerium trat heute Mittag unter Vorsitz des Finanz⸗Ministers Freiherrn von der Heydt zu einer Sitzung zusammen.

Nachdem in der Sonnabends⸗-Sitzung des Abgeord« netenhauses noch der Abg. Twesten sich in längerer Rede über das Budget ausgesprochen hatte, wurde zwar der Antrag auf Schluß der General-⸗Diskussion über den Staatshaushalts— . , 1869 abgelehnt, die Sitzung selbst aber um 33 Uhr vertagt.

Nächste Plenar⸗Sitzung am Dienstag Vormittags 10 Uhr.

. Regierungs Assessor Naumann ist der Regierung zu . . .

Im 4. Cölner Wahl⸗-Bezirk (Mühlheim, Sieg, Wipper— fürth) ist der Appellgtionsgerichts Vize. Prafibent ö D. 6 Rönne mit 144 von 233 Stimmen gegen den Notar Corneli zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Seit mehreren Wochen häufen sich in öffentlichen Blättern Angriffe gegen die von dem Minister der Unterrichts- Angelegen⸗ heiten genehmigte Einführung des Volksschul-Lesebuchs von

lügge in die einklassigen Elementarschulen der Provinz Hannover. Diesen Angriffen reihen sich die Verhandlungen in dem hannoverschen Provinzial-Landtage an. Der Pro— , wird Bescheidung auf amtlichem Wege erwarten müssen. Hier soll es sich nur darum handeln, die thatsächlichen Verhältnisse festzustellen, um dem betheiligten Publikum die . selbstständigen und unbefangenen Urtheils zu ge— In dem Regulative vom 3. Oktober 1854, betreffend Ein— richtung und Unterricht der evangelischen, einklassigen Elemen—⸗ tarschule, ist Seite 70 gesagt: »Einen wichtigen Gesichtspunkt bietet für die innere Bildung der Lese Unterricht in Verarbei— tung und Aneignung des Inhalts dar. Neben der Bibel, dem Katechismus und dem Besangbuch soll das in die Schule eingeführte Lesebuch werth sein, aͤuch über die Schule hinaus Unterlage und Anhalt für eine gesunde Bolks bildung r Die bedeutenden Entwicklungen, welche seit länger als einem Jahrzehnt auf dem Gebiete der Schul. Lese- bücher stattgefunden, lassen den Zeitpunkt als nicht entfernt hoffen, wo ein mustergültiges Lesebuch für die Elementar— , welches zugleich Volksbuch ist, dargestellt sein

Dieser Erwartung ist sehr bald entsprochen worden. Die Regierung hat nirgends Lesebücher machen, lassen, aber seit etwa zehn Jahren haben das »Münsterberger«, das »Cöpe. nicker⸗ Lesebuch, das Lesebuch für die Provinz Pommern«, der umgearbeitete »Preußische Kinderfteund«“ ber ⸗West— fälische Kinderfreund⸗ und ähnliche Bücher von dem Mi— nister der Unterrichts Angelegenheiten als geeignet zur Ein. führung in die Schulen ber verschiedenen Provinzen gench. migt werden können. Opposition ist dagegen weder in Be— sreitung der formellen Kompetenz des Ministers zu solchen Maßregeln, noch in Bekämpfung des Inhalts der Tesebücher, die sämmtlich einen entschieden positiv · christlichen Inhalt ha⸗

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ben, in die Kenntniß der Natur, soweit dieses innerhalb ele— mentarer Grenzen möglich ist, in die Kenntniß der vaterländischen Geschichte und der Einrichtungen des Staats mit steter Hervor— ebung der patriotischen Gesichtspunkte und in das Verständniß . volksthümlichen Literatur einführen, von kompetenter Seite erhoben worden. Die Wirksamkeit dieser Lesebücher reicht weit über die Schule hinaus, sie haben vielfach Eingang in Haus und Familie derjenigen Kreise der Bevölkerung gefunden, welche bem Glauben der. Väter innerhalb der Kirche treu an—⸗ hangen, die ihre Kinder nach dem Grundsatz erzogen wissen wolen: »Fürchtet Gott, ehret den König, habt die Brüder ie). . . Nach Erwerbung der neuen Landestheile durch die Krone Freußen mußte die Frage aufgenommen werden, wie es in jeren Schulen mit dem Lesebuch stehe. Bereits im Mai 1867 wurde an das damalige General⸗Gouvernement in Hannover verfügt: J »die Auswahl und zweckmäßige Benutzung eines guten Lese⸗ buchs ist für den Volksunterricht namentlich nach dem Gesichtspunkt von besonderer Wichtigkeit, als derselbe den geeigneten Ausgangs. und Mittelpunkt für den gesammten Elementar- Unterricht mit Ausnahme des Unterrichts in Religion, Gesang, Rechnen und Zeichnen zu bilden hat. Es in wünschenswerth, wo nicht provinzielle und landschaftliche Bedenken entgegenstehen, daß für die Schulen eines Landes- theils ein gemeinsames Lesebuch in Gebrauch genommen werde, welches zugleich in den Schullehrer⸗Seminarien bei der Vorbildung der Lehrer für die betreffenden Unterrichts Gebiete seine angemessene Verwendung findet. Von diesen Gesichtspunkten aus werde die Aeußerung über den Stand der Sache in dem ehemaligen Königreich Hannover und über die dort am meisten verbreiteten Schul⸗Lesebücher erwartet.«

Der hierauf erstattete Bericht ergab, daß die frühere Re gierung von Hannover der Frage wegen eines Volksschul⸗ Lesebuchs bis dahin keine besondere Aufmerksamkeit zugewendet, daß die Einführung eines solchen wesentlich dem Gutdünken der Lehrer und der Lokalschulbehörde überlassen gewesen, daß eine Anzahl Lesebücher im Gebrauch sei, welche den im Interesse der Schule und der Volksbildung an ein solches zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen. Unter allen Umständen aber konnte unter den veränderten politischen Verhältnissen keins der vorhandenen Lesebücher, welche sämmtlich das Königreich aner als das Vaterland der hannöverschen Jugend dar

ellten und verherrlichten, in den Schulen auf die Dauer bei⸗ behalten werden, welche fortan die Aufgabe hatten, die heran wachsende Jugend sich als Mitglieder des preußischen Vater⸗ landes kennen und fühlen zu lernen. Es entstand die Frage, ob eines der bewährten Lesebücher aus den altländischen preußi⸗ schen Provinzen in die Schulen der Provinz Hannover ein⸗ zuführen sei. Sachlich hätten einer solchen Maßregel geringe Bedenken entgegengestanden oder wären leicht zu beseitigen gewesen. Die Regierung war aber keinen Augenblick zweifelhaft, eine solche Maßregel, wenn möglich, zu vermeiden. Es war leicht möglich. Unter den in Hannover vorhandenen Schul⸗Lesebüchern zeichnete sich das im Jahre 1868 erschienene »Lesebuch für han— noversche Volksschulen von dem Seminarlehrer Flügge durch seinen Inhalt, seine Anwendung und die Form seiner Darstel⸗ lung vortheilhaft vor den übrigen aus. Die frühere hanno⸗ versche Regierung hatte diesem Büch ihre fördernde Theilnahme zugewendet und dasselbe ausnahmsweise mehrfach zur Einführung empfohlen. Das Buch war bis zur Besitznahme der Provinz durch Preußen bereits in 15 Auflagen erschienen und in mehr als 80, 000 Exemplaren verbreitet. Verfasser und Ver⸗ leger erklärten sich bereit, das Buch, soweit die veränderten politischen Verhältnisse dieses nöthig erscheinen ließen, umzuge⸗ stalten und bei dieser Gelegenheit auch einige Modifikationen in Anwendung und Auswahl des Stoffs vorzunehmen, welche an und für sich zweckmäßig erscheinen müßten.

4 dem Buch sind folgende Veränderungen vorgenommen worden:

I Das von demselben Verfasser im Jahre 1861 heraus⸗ gegebene »Lesebüchlein für kleine Kinder ist seinem Haupt⸗ m nach in das neue Lesebuch übernommen worden, um das erstere fernerhin entbehrlich zu machen. 2) Der auf Deutschland und insbesondere auf Hannover bezügliche Stoff hat eine Umgestaltung erfahren, wie sie die neue Ord— nung der Dinge unabweislich machte,. 3). Die Ein⸗ theilung des Buches ist vereinfacht und damit die Uebersicht des Sioffs erleichtert worden. 4 Alle Theile sind vermehrt 9h Ganzen in der Fibel und dem eigentlichen Lesebuch um

1Nummern), namentlich ist der naturkundliche und geschichtliche Stoff vermehrt worden, z. B. um die Stücke: die Wasserpumpe, die err h ber das Wetterglas, das Thermometer, die Dampf⸗ Maschine, der Telegraph, die Eroberung der Düppeler Schanzen, Scharnhorst's Tod 2c.

Aus alle diesem ergeben sich folgende Resultate:

Das 8 Lesebuch ist ein seit 10 Jahren der Provinz Hannover eigenthümliches und in ihren Schulen weit verbreitetes. Dasselbe war bereits in 165 Auflagen erschienen, jetzt hat es, den veränderten politischen Verhältnissen entfprechend, einen neuen *,, t

asselbe konnte in seiner früheren Gestalt, als spezifisch oder partikulgristisch hannoversches Buch in preußischen Schulen nicht beibehalten werden. Die betreffenden Abschnitte sind daher dem gegenwärtigen politischen Verhältniß der Provinz Hanno— ver entsprechend umgeändert worden.

. Bei dieser Gelegenheit ist die Anwendung des Stoffs ver einfacht, und es sind einige Stücke namentlich geschichtlichen und naturkundlichen Inhalts neu hinzugefügt worden.

Die Erzählung von dem Knaben Veit, der das Beten vergessen und die Treppe heruntergefallen,« ist nicht neu hin zugekom men, sondern befindet sich schon in dem 1861 , , . Lesebüchlein von Flügge Seite 5. Dieses Lesestück ist von der oppositionellen Presse besonders her⸗ ausgegriffen und in tendenziöser Weise ausgebeutet worden.

In dieser Beziehung sei noch Folgendes bemerkt:

. )) Mit diesem Lesestück ist Seitens der preußischen Re— gierung kein Attentat gegen die Volksbildung in Hannover versucht worden. Dasselbe ist schon seit sieben Jahren der han⸗ noverschen Jugend geboten gewesen, scheint keinen Schaden bewirkt, auch keinen Anstoß erregt zu haben. Y Dieses Lese— stück ist weder von dem preußischen Unterrichts-Minister, noch von dem früheren hannoverschen Seminarlehrer Flügge erdacht oder verfaßt worden. Dasselbe stammt von dem bekannten Volksschriftsteller Carl Stoeber und befindet sich in dessen »Er⸗ zähler aus dem Altmühlthal« Seite 384. Wer sich für die Bedeu⸗ tung Stoeber's als Volksschriftsteller interessirt, möge nachlesen: Barthel, die deutsche National⸗-Literatur der Neuzeit.“ 3) In der Benutzung dieses Lesestückes zu ihren Zwecken, ist die opposi⸗ tionelle Presse so verfahren, daß sie dessen Anfang weggelassen, der zum Verständniß der Absicht und des eigentlichen Inhalts des Stückes nicht entbehrt werden kann. Die Absicht desselben lie nicht in einer geistlosen und mechanischen , . es Beten sondern darin, daß ein naives, vielleicht einfältiges Kind glaubt, es könne sein Morgengebet nicht anders als im Bett verrich⸗ ten. Es mag zugegeben werden, daß dieses Lesestück in einem Volks⸗Lesebuch leicht entbehrt werden kann. Aber um des⸗ willen, weil dasselbe von dem Seminarlehrer Flügge bei der Revision des von ihm herausgegebenen Lesebuchs in demselben belassen und dieses von dem Minister zur Einführung in ein⸗ klassige Elementarschulen genehmigt worden ist, die Nation zur Abwehr der Verdummung und der Verbildung aufzurufen ist schwer verständlich. Noch schwerer verständlich für den, der die Verhältnisse einigermaßen kennt, ist aber der Vorwurf, daß die Einführung des Flügge'schen Lesebuchs dem Andringen und dem Einfluß des konfessionell gerichteten Partikularismus in Hannover zu danken sei!

Um das Festhalten der Staats-Regierung an dem positiven Christenthum innerhalb der geschichtlich gegebenen Konfession, an der Berechtigung des Volkes, in der Treue gegen das Vater⸗ land und den König erzogen zu werden und an dem Grund⸗ satz, daß die einklassige Elementarschule bestimmte Grenzen des Verständnisses hat, die nur zum Verderb einer gesunden Volks- bildung überschritten werden können, um diesen Standpunkt in Preußen einem anderen, einem entgegengesetzten System weichen zu machen, dazu gehören andere Thatsachen, als un⸗ wahre oder einseitige Beurtheilungen des Flügge'schen Lesebuchs.

Rendsburg, 14. November. In der heutigen (28) Sitzung des schles wig-holsteinschen Pro vinzial-Land⸗ tages wurde das Gutachten der Versammlung über den Ge⸗ setz⸗Entwurf, betreffend Einführung des allgemeinen Berg—⸗ gesetzes, verlesen und genehmigt. .

Es folgte die Vorberathung über die Proposition des Ab= geordneten Skau⸗Bachauge, wegen der den Abgeordneten aus den dänischredenden Distrikten mitzutheilenden Vorlagen in dänischer Sprache. U

Der Ausschuß hatte die Proposition im n , be⸗ fürwortet und als Zusatz zur Geschäfts-Ordnung folgende Be⸗ stimmungen beantragt;

L Alles was den Mitgliedern des Landtags gedruckt oder ge⸗ schrieben vorgelegt wird, soll den dänischredenden Mitgliedern zugleich in dänischer Uebersetzung mitgetheilt werden. ) Von dem Bureau werden zu dem Behufe durch geeignete Uebersetzer so rasch als möglich authentische Uebersetzungen besorgt. 3) Sobald die Verhandlungen des Landtags durch Stenographen oder Hülfs⸗Sekretäre in größerer Aus- führlichkeit niedergeschrieben werden, erscheinen die dänisch gehaltenen Reden in der Landtagszeitung in dänischer Sprache, wobei die Hinzufügung einer deutschen Uebersetzung vorbehalten bleibt. 4 Den dänischredenden Mitgliedern steht es frei, ihre in dänischer Sprache ge⸗

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