1868 / 271 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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haltenen Vorträge bei dem Bureau einzureichen, damit sie als An— lagen dem Protokoll beigelegt werden, ohne daß jedoch das Bureau dadurch eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der eingereichten Vorträge übernimmt und die Vorträge dadurch zu authentischen er⸗ hoben werden. 5) Der regelmäßige Geschäftsgang des Landtags darf durch Ausführung obiger Bestimmungen in keiner Weise gestört und verzögert werden. . . ö

Die Minorität verlangte, daß im Passus L ausdrücklich ausgesprochen werde, daß die Vorlage gleichzeitig erfolge, und daß Passus 5 wegfalle. Ueber diefe Weinungsverschiedenheiten entspann sich eine längere Diskussion. Der Landtags⸗Kommissar erklärte in derselben: Der Bericht des Ausschusses lege Zeugniß von dem Bestreben ab, den Wuͤnschen der dänischredenden Ab⸗ geordneten thunlichst entgegen zu kommen. Ein Jeder müsse wünschen, daß den dänischredenden Mitgliedern das vollständige Verständniß der gemachten Vorlagen u. s. w. eröffnet werde und daß umgekehrt auch die deutschredenden Mitglieder in den Stand gesetzt würden, zu verstehen, was von den dänischredenden Abgeordneten vorgebracht werde. Die von der Majorität des Ausschusses gestellten 5 Anträge seien vollständig geeignet, dem Bedürfniß zu entsprechen. Er müsse die Minorikät darauf hin⸗ weisen, daß »zugleich« und »gleichzeitig« ungefähr dasselbe besage. Wenn dieselbe wünsche, das Pafssus 5 weg⸗ falle, sei darauf hinzuweisen, daß diese Angelegenheit als Zusatz zur Geschäfts-Ordnung behandelt werde, Es sei nun aber bisher so gehalten, daß dem Landtags⸗ Kommissar von dem Königlichen Ministerium die Vor— lagen nur in deutscher Sprache zugefertigt seien und daß es seine Aufgabe sei, dieselben sofort der Versainmlung vorzulegen. In dieser Vorlage würde eine Verzögerung eintreten, wenn erst eine Uebersetzung beschafft werden solle. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten, welche Annahme der von der Majoͤri⸗ tät gestellten Anträge mit allen gegen drei Stimmen ergab. Sodann wurde zur Schlußberathung in Betreff des demnächstigen Sitzes des Landtags übergegangen.

Die Abstimmung mittelst Kugelung ergab 31 Stimmen für Rendsburg, 18 dagegen, so daß Rendsburg zum Versamm⸗ lungsort gewählt wurde.

Es folgte die Wahl eines ständischen Ausschusses zur weite⸗ ren Verhandlung mit der Königlichen Staats⸗Regierung über die Organisation der Selbstverwaäͤltung der Provinz Schleswig⸗ Holstein und nach einer Pause die Vorberathung über den Ge— setzSntwurf, betreffend die anderweitige Regelung des öffent⸗ lichen Immobiliar⸗Feuer ⸗Versicherungswesens der Provinz Schleswig⸗Holstein. Die Berathung wurde in einer Abend' situng zu Ende geführt.

Cassel, 14. Novem ber. In der heutigen 10. Sitzung des Kommunal-gandtags referirte, nachdem einige Eingaben dem Verfassungs⸗ beziehungsweise Eingaben⸗Ausschuß überwiesen waren, zunächst Harnier Namens des Geschäftsordnungs⸗Aus— schusses über den Entwurf einer endgültigen Geschäfts⸗Ordnung. Letzterer wurde in der vom Ausschuß vor elegten Fassung ein⸗ stimmig angenommen und beschlossen, . dem Landtags⸗ Kommissar mit dem Antrage auf Bestätigung vorzulegen. Ba indessen dem Ausschuß Seitens des Landtaägs⸗Kommissars mit— getheilt war, daß die in den §s§. 1, 2 und; des Entwurfs, dem Landtage vindizirte Befugniß zur alleinigen Beschlußnahme über die Gültigkeit der Legitimationen als gesetzlich unbegründet die erforderliche Bestätigung nicht werde erhalken können, so war vom Ausschusse der Zufatz. Antrag eingebracht worden, für den Fall dieser Beanstandung vorläufig den §. 1 der einstweiligen Geschäfts-Ordnung als S5. 1, 2, 3 gelten zu lassen, die übrigen Paragraphen aber endgültig anzunehmen und) den Landtags⸗ en n far zu ersuchen, solchergestalt die Geschäfts⸗-Ordnung zu

estätigen.

Der Antrag ging ohne Widerspruch durch. Hierauf er⸗ stattete Harnier, Namens des Verfassungs⸗Ausschusses, Bericht über den Antrag der Abgeordneten Weigel und Genossen, betr. die Abstellung mehrerer im Bezirke des Appellationsgerichts zu Lassel im Civilprozeß Verfahren hervorgetretenen Mängel und Zweifel, sowie die Herabsetzung der Gerichtskosten und Stempel. Die Anträge mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und zwei Zu— sätzen von Fuchs und Wolff von Gudenberg erhielten die ein— stimmige Genehmigung der Versammlung.

Der letzte Gegenständ der Tages-Ordnung: Wahl der Kom— mission zur vorläufigen Verwaltung des Staatsschatzes nach dem Beschluß der Versammlung vom 12. d. Mts. mußte für heute ausgesetzt werden, da ein vom Landtags⸗Kommissar zu dem genannten Beschluß der Versammlung mitgetheiltes Be⸗ denken noch einer vorgängigen näheren Erwägung unterzogen werden sollte.

Kiel, 13. November. (Kiel. Ztg.) Die Korvette Vineta, die bisher zur Abrüstung neben dem Marine⸗Depot lag, wurde

gestern von dem Kanonenboot Habicht« und heute das Wacht.

schiff Fregatte »Gefion« nach der Wasser⸗Allee ins Winterlager

geholt. Die Brigg »Hela« wird in den nächsten Tagen außer Dienst gestellt und die darauf befindlichen Kadetten auf die »Gefion« gelegt werden.

Waldeck, 12. November. In der gestrigen Sitzung der Abgeordneten kam der Bericht des Gesetzgebungs Auͤsschusses über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung des preußischen allgenieinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in die Fürstenthü: ner Waldeck und Phrmont zum Vortrage. Das Haus trat dem Antrage des Referenten auf Annahme der Art. 1, 3, 4, . , 13. 1 15, 16, 17, 18, 19 ohne Diskussion bei; folgende Artikel wurden in der vom Ausschuß empfohlenen Fassung, bezw. mit den vom Abg. Cuntze empfch⸗ lenen Zusätzen von der Versammlung angenommen und zwer

Art., 2: »Den im §. I aufgeführten? Mineralien wird der Dach. schiefer hinzugefügt; dagegen bleiben die im Gebiete“ des Fürsten thums Pyrmont befindlichen Soolquellen von diesen Mineralien aus. genommen; «*

Art. 5: »An die Stelle des Amtsblatts und des Staats ⸗Anzei⸗ gers tritt in den Fällen der SS. 12, 17, 35, 15, 46, 9, io, l58. 159 und 19, das Regierungsblatt, bezw. dessen Beilage und an die Stelle einer preußischen Provinzial-Zeitung im Falle des §. 110 zwei den Umständen entsprechend zu wählende inländische oder ausländische Zeitungen wi 6. Die Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes hin— sichtlich der Hypotheken und Hypothekengläubiger finden auch auf das vorbehaltene Eigenthum und auf diejenigen, denen solches zusteht, Anwendung ,

Art. g: »Statt der Taxe wird vom Revierbeamten eine genaue Beschreibung des Bergwerks angefertigt, Ein zweiter Versteigerungs— tag mußaußer den im Gesetz bestimmten Fällen auch dann angesetzt werden, wenn einer der Betheiligten im ersten Termin und bot Ertheilung des Zuschlags sich erbietet, binnen drei Tagen vom Revier— beamten Bescheinigung beizuhringen, daß das erfolgte Gebot nicht angemessen erscheine ünd diese Bescheinigung dann innerhalb dieser Frist beibringt;«

Art. 20: „Jedoch bleibt das Gesetz vom 7. April 1854 über Ent- eignungen im Interesse der Mineralbrunnen auch sernerhin in Kraft.«

Der Landes⸗-Direktor erklärte sich mit den Anträgen des Ausschusses und des Abg. Euntze einverstanden. Hierauf wurde der Ausschuß⸗Antrag auf Annahme des Gesetzes im Allgemei⸗ nen zum ständischen Beschluß erhoben.

Die Gesetzes Vorlagen rücksichtlich einer Zusatz⸗Bestimmung zu dem Gesetz vom 4. November 1854, die Errichtung einer Land ⸗Rentenbank für die Fürstenthümer Waldeck und Pyr⸗ mont, so wie das Medizinalgewicht betreffend, wurden auf den Antrag des Gesetzgebungs⸗Ausschusses, für welchen Abg. Schumann mündlich berichteke, ohne Diskussion angenommen.

Ein weiterer Gegenstand der Tages⸗Ordnung war der mündliche Bericht des Abg. Euntze fur den Verwasltungs⸗Aus—⸗ schuß über die Prüfung der Donianial Grundstocks⸗Rechwungen vom Fürstenthum Waldeck pro 1519 1852. Der Berichterstatter l ö, , 7

„Ständekammer wolle beschließen: att der bisherigen Kommission Prüfung der Abrechnung zwischen n 2 Land . 6 aus drei Mitgliedern zu ernennen, ihr auch die Prüfung der Doma. nial-Grundstocks⸗Nechnungen zu übertragen und sie zu ermächtigen, diese Berechnungen in Gemeinschaft mit der Regierung zum Abschluß unter Vorbehalt der ständischen Genehmigung zu bringen, im Uebrigen die Beschlußfassung über die Vorlage vorzubehalten.

An der Debatte über den Gegensland betheiligten sich die Abgg. Bender, Schumann und Windel, so wie der Landes- Direktor von Flottwell, welcher sich mit dem Antrage des Be— richterstatters einverstanden erklärte. Das Haus trat diesem Antrage bei und acceptirte den weiteren Vorschlag des Abg. Cuntze: die Versammlung wolle in die Prüfungs⸗Kommission wählen die Abgg. Waldeck, Bender und ihn selbst.

In Betreff des Defizits aus der Rechnung der Staats— schulden Verwaltung vom Jahre 1857 58 resp. dessen Erlasses erstattete für den Verwaltungs ⸗Ausschuß Abg. Bender mündlich Bericht und trat das Haus dem Antrage des Ausschusses auf Annahme der Regierungs ⸗Vorlage bei.

Mecklenburg. Schw erin, 15. November. Nach dem

gestern erschienenen Regierungsblatte hat der Großherzog dem bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe, General- Lieutenant v. Sell, eine andere Bestimmung gegeben und den früheren strelizschen Staats. Minister v. Bül owe in gleicher Eigenschaft am Königlich preußischen Hofe beglaubigt.

. Unter den dem Landtage gemachten Vorlagen befindet sich ein Großherzogliches Ftestript, betreffend bie , , Der Großherzog wünscht, bie Hälfte ber gesammten Aufkunft 3878, 900 Thlr.) dazu verwenden zu lassen, um die wirklich be— gründeten Härten der Nachverzollung ju vermindern und for⸗ dert hierzu die ständische Zustimmung. Eine weitere Vor= age bestimmt, daß die ordentliche Landes- Kontr burn wie bisher verkündet wird, doch soll eine Ermäßigung und veränderte Veranlagung der Handels- Klassensteuer, sowie der Mahl⸗ und Schlachtsteuer eintreten. Es wird ferner angekündigt, daß ein

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und Fideikommiß⸗Vermögens oder dessen Belastung mit

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Gesetzentwurf wegen einheitlicher Erhebung sämmtlicher direkten Steuern der ordentlichen und außerordentlichen Kontribution noch auf dem gegenwärtigen Landtag vorgelegt werden soll. Für die, Kleinen-Lübecker Eisenbahn wird ein aversioneller Kostenbeitrag von 200,000 Thalern aus gemeinsamen Landes—

mitteln gefordert. . 5 Zu den hauptsächlichsten Propositionen des engern

Ausschusses von Ritter⸗ und Landschaft gehören: Revision

des ordentlichen und außerordentlichen Kontributions-Modus,

Errichtung von Erbzinsstellen auf ritterschaftlichen Gütern,

Publikation der Verordnung wegen der, rechtlichen Verhältnisse der Juden, Antrag auf baldige Konstituirung einer Landes— Synode, verbefserte Einrichtungen des ritter⸗ und landschaft—⸗ lichen Landschulwesens, strelitzscher Entwurf einer Verordnung, betreffend die Verpflichtung aller im Lande sich niederlassenden

„Juden zur Zahlung von Beiträgen an eine jüdische Gemeinde

des Landes, Aenderung der Armengesetzgebung, Uebertragung

der Militärgerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen auf die Civilgerichte.

Sachsen, Dresden, 15. November. Das »Dresdner Journal« veröffentlicht folgende Königliche Verordnung vom

X28. Oktober 1868:

Wir, Johann, von Gottes Gngden König von Sachsen 20.

haben Uns bewogen gefunden, alle Diejenigen, welche wegen eines nach allgemeinen Begriffen entehrenden Vergehens zur Untersuchung

gezogen und in Gemäßheit der bisher hestandenen Straf-⸗Prozeß-⸗Vor⸗

schriften nur beschränkt klagfrei erklärt oder in Mangel meh— reren Verdachts freigesprochen worden sind, demzufolge aber die bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Ehrenrechte verloren haben

nachdem die gedachte Form der Lossprechung durch die revidirte Straf— Prozeß Ordnung vom 1 laufenden Monats für die Zukunft in Weg. fall gekommen ist hiermit in den Genuß der entzogenen Ehrenrechke wieder einzusetzen.

Alten burg, 14 November. (Ultenb. Ztg.). Der Zustand des Herzogs Jo seph hat sich derart verschlimmert, daß man nunmehr auch dessen Schwiegersohn, den Großfürsten Konstantin, herbeigerufen hat. Derselbe wird nebst seinem

ältesten Sohne, dem Großfürsten Nikolaus, heute Nachmittag

hier eintreffen und im Herzoglichen Residenzschlosse absteigen. Das heutige Bulletin lautet: »Am gestrigen Tage und in

der ersten Hälfte der Nacht häufige Anfälle von Athemnoth,

in der zweiten Hälfte mehr Nuhe, das Sinken der Kräfte wird immer bemerkbarer, Appetit fehlt gänzlich,«

Schwarzburg. Rudolstadt, 13. November. Der Fürst hat sich in diesen Tagen nach Frankenhausen begeben und wird daselbst einige Zeit seine Residenz nehmen.

. Lippe; Detmold, 14 November. Das Fürstlich Lippische Regierungs- und Anzeige-Blatt« publizirt einen Fürstlichen Befehl, demzufolge der vertagte Landtag zur Wiederaufnahme seiner Verhandlungen auf Montag, den 7. k. M., im land— schaftlichen Lokale zusammenberufen wird. Demselben werden u. A. zur verfassungsmäßigen Berathung vorgelegt: der Land— kassen-Etat für das Jahr 1869, und der Gesetz Entwurf zur Fest⸗ stelung der Bestimmungen über die Voraussetzungen', unter welchen Veränderungen in der Substanz des Fürstlichen .

chul⸗ den zulässig sind.

Hessen. Darmstadt, 14. November. Das heute er— schienene Regierungsblatt Nr. 58 publizirt eine Bekanntmachung des Kriegs-⸗Ministeriums, laut welcher zufolge Großherzogliche r Entschließung die Formation der Landwehr mit dem 1. Januar 1869 ins Leben tritt. .

Eine weitere Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums publizixt eine Großherzogliche Verordnung, wonach die preu⸗ ßische Verordnung über die Ergänzung der Offiziere des stehen— den Heeres vom 31. Oktober 1861 unter Aufhebung der jetzt bestehenden Großherzogl. hessischen Verordnungen, für die hessische Diviston zur Einführung gelangt.

Bayern. München, 13. November. (N. K.) Der König ist heute Nachmittag nach 4 Uhr aus Hohenschwangau hier eingetroffen und hat alsbald den von hier abberufenen österreichischen Gesandten, Grafen von Trauttmans dorff, zur Abschieds⸗Audienz empfangen. ͤ ;

Der König hat aus der Kabinetskasse dem Staats— Ministerium des Aeußeren die Summe von 3000 Franken zur Unterstützung der durch die Ueberschwemmung heimgesuchten Schweizer zustellen lassen.

Der Civilprozeß-Gesetzgebungs-⸗Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner gestrigen Sitzung die Artikel 31 bis ziim Schluß des 30. Haupistückes, dann vom l. Hauptstuͤck' die ersten 20 Artikel erledigt. In 2 bis z

weiteren Sitzungen glaubt der Ausschuß seine Aufgabe vollenden

zu können. . 14. November. Die Kaiserin von Rußland ist in Begleitung des Prinzen Alexander von Hessen heute Abend Uhr hier eingetroffen. Der König waͤr der Kaiserin bis Rosenheim entgegengefcihren.

Oesterreich. Wien, 15. November. Der Kaiser ist gestern Abend nach Gödölls abgereist.

5M Die Wiener Ztg. veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile ein Kaiserliches Handschreiben an den Reichskanzler Freiherrn von Beust, nach welchem in Zukunft die Titel des Kaisers hei Staatsverträgen im Eingangé »Kaiser von Hester— reich, König von Böhmen z(. und abostolischer König von Ungarn«, im weiteren Vertragstexte in abgekürzter Form »Kaiser von Desterreich und apostolischer König von Ungarn und dann »Se. Majestät der Kaiser und König«, oder, Se. Kaiserliche und Königliche apostolische Majestät« zu lauten haben. Ferner soll die Gesammtheit aller Königreiche und Länder mit dem Ausdrucke »Hesterreichisch-Ungarische Monarchie 6 Oesterreichisch⸗Ungarisches Reich« abwechselnd bezeichnet werden.

Das Reichs Gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom 3. November 1868, betreffend die Abänderung des §. 4 der Statuten der privilegirten österreichischen Nationalbank und der §8§. l, 40 und 41 der Statuten der Hypothekar⸗Kredits⸗Ab⸗ theilung derselben.

Im Herrenhause kündigte v. Schmerling gestern eine Interpellation wegen des Eisenbahn⸗Unglücks bei Horoviez an. Demnächst erfolgte die erste Lesung des Wehrgesetzes. Hier⸗ guf wurde der Gesetzentwurf in Betreff der Rechte und des Verfahrens bei der grundbücherlichen Zertheilung einer Liegen— schaft berathen und in dritter Lesung angenommen.

Im Abgeordnetenhau fe finden vor dem Zusammen⸗ tritt der Delegationen keine Sitzungen statt.

Laut einem aus Gibraltar eingelangten Telegramm hat die Fregatte »Donau« am 12. d. M! Nachmittags daselbst Anker geworfen. Die Korvette »Friedrich« wird aus Algier dortselbst erwartet, um hierauf die Reise gemeinschaftlich mit der ⸗»Donau« wieder fortzusetzen.

Pesth, 14. November. Im Oberhause wurde die Spezial⸗Debatte über die Civil-⸗Prozeß-Ordnung fortgesetzt.

Im Unterhause legte geftern Minister Wenckheim den Gesetz Entwurf über die Union mit Siebenbürgen vor, Das Budget für das Kultus- und Unterrichts⸗Ministerium wurde in der Detail-Berathung unverändert angenommen. Sodann wurde das Nuncium über das Königliche Reskript be⸗ züglich Fiume's verlesen.

Heute wurde das Elaborat über den kroatischen Ausgleich , angenommen, ebenso das Budget des Ministeriums

es Innern.

(N. Fr. Pr.“ Das Bureau der Reichsraths⸗Delegation ist heute im Akademie⸗Palast eröffnet worden. Erste Sitzung Montag Mittags 12 Uhr. Die Ankunft des Kaisers erfolgt morgen früh.

Prag, 14. November. (N. Fr. P) Das böhmische Ober⸗ Landesgericht hat das Erkenntniß des rager Landesgerichtes, daß der Inhalt der Instruktion des Kardinal⸗Erzbischofs von Prag und des Bischofs von Budweis aus Anlaß der inter⸗ konfessionellen Gesetze das Verbrechen der Störung der öffent⸗ lichen Ruhe begründe und deren Weiterverbreitung verboten sei, bestätigt.

Schweiz. Bern, 13. November. (N. Z. Ztg.) Der französische Gesandte, Graf von Comminges-Guiaut, hat gestern Mittags seine Kreditive übergeben.

Mit Rücksicht auf das in jüngster Zeit mehrfach geltend gemachte Bedürfniß der Vermehrung der Schweizer ⸗Konsulate in Rußland, hat der Bundesrath die Errichtung eines solchen für Riga beschlossen.

Die Kommission technischer Experten zur Begutachtung der Frage, betreffend die Ursache der letzten Wasserverheerungen und die Mittel zur Verhütung neuer Verwüstungen, hat dem Departement des Innern Bericht über ihre bisherige Thätigkeit erstattet Vom 23 bis 27. Oktober bereiste sie Wallis, sodann bis 3. November das Maggiathal, Tessinthal und Bleniothal im Kanton Tessin, vom 4. bis 9. November das Vorder- und Hinterrheinthal und das Valserthal in Graubünden und am 109. und 11. November das Rheinthal von Ragatz bis Au. Die Kommission wird Uri am 21. und 22. November besuchen und hernach die Bearbeitung des Berichtes an Hand nehmen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Büreau.

München, Montag, 16. November, Vormittags. Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland ist heute Morgen um 8 Uhr in Begleitung des Königs, der dieselbe eine Strecke weit auf der Eisenbahn begleitet, nach Berlin abgereist.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.

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