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erste Gegenstand der Tages⸗Ordnung bestand in der Verlesung * 3. Interpellation des Abgeordneten von Bonin enthin):
Das Haus der Abgeordneten hat in seiner 58. Sitzung am 27. Februar 1868 in Veranlassung des von mir unter Nr. 187 der Drucksachen der 10. Legislatur⸗Periode 1. Session gestellten Antrages beschlossen, die Königliche Staats⸗Regierung zu er⸗ suchen: I) die gesetzliche Regelung der Stellvertretungskosten für diejenigen Mitglieder des Hauses der Abgeordneten, welche Staats⸗-Beamte sind, baldmöglich herbeizufüuͤhren, 27) bis zu dieser Regelung aber in Beziehung auf die gedachten Stell ver⸗ tretungskosten das bis zum Jahre 1863 bestandene Verfahren wieder eintreten zu lassen. Nach Ausweis des stenographischen Berichtes wurde der Beschluß ad 1 mit sehr großer Majorität, der Beschluß ad 2 mit Majorität angenommen. Ob und in welcher Weise die Königliche Staats-⸗Regierung den vorerwähn⸗ ten Beschlüssen Folge geben wird, ist die Frage, deren Beant⸗ wortung Seitens der Königlichen Staats⸗Regierung zu veran⸗ lassen, Zweck dieser Interpellation ist. .
Der Finanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt erklärte:
Heute über acht Tage wird die Königliche Staats- Regie⸗ rung die Interpellation beantworten.
Auf der Tages⸗Ordnung stand demnächst: Fortsetzung der General-⸗Diskussion über den Staatshaushalts⸗Etat für 1869. Das Wort ergriffen die Abgg. Dr. Virchow, von Hennig, von Kirchmann, Heise, Faucher, Graf Bethusy⸗Hue, Br. Waldeck. Der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt erwiederte nach der Rede des Abg. Virchow:
Ich wünschte dem Hause eine Berichtigung zu geben. Der Herr Abgeordnete hat mir in den Mund gelegt, als hätte ich dem hohen Hause einen Vorwurf gemacht, weil es die Porto- Reduction empfohlen. Das ist nicht der Fall; ich habe nur gesagt, wenn das hohe Haus diese Maßregel fast einstimmig befürwortet habe, daß es dann auch auf den Ausfall hätte ge⸗ faßt sein müssen. Ich selbst bin übrigens nicht gegen diese
Maßregel, gewesen. Ich habe, als ich vor der Einbringung beim Reichstag von den Herrn Bundeskanzler um meine Meinung gefragt wurde, kein Bedenken getragen, mich für die Maßregel auszusprechen, einmal weil dieses hohe Haus fast einstimmig ungeachtet des zu erwartenden Ausfalls die Marr als eine zeitgemäße befürwortete, und dann weil
ich es selbst für wünschenswerth hielt, daß dem Reichstage die Gelegenheit gegeben würde, seine Thätigkeit mit der Genehmi⸗ ung einer gemeinnützigen großen nationalen Maßregel zu eginnen.
Wenn der Herr Abgeordnete dann bei der Stelle, wo er einige scherzhafte Bemerkungen machte, den Herrn Minister= Präsidenten mit in die Diskussion hineingezogen hat, so hätte ich gewünscht, daß das nicht geschehen wäre. Es ist bekannt, daß Niemand mehr als er selbst es beklagt, daß er in Folge übergroßer Anstrengung einer längeren Erholung bedurfte. Er freut sich der Hoffnung, mit Anfang nächsten Monats in voller Frische wieder auf seinem Platze zu sitzen. Im Uebrigen enthalte ich mich weiterer Bemerkungen.
Die General⸗Diskussion wurde hiernächst geschlossen und ing das Haus darauf zur Spezial⸗Diskussion über: I) Herren⸗ aus, 40919 Thlr, Y Haus der , , , 243,000 Thlr.,
XV. Staats⸗Ministerium, fortdauernde Ausgaben, Bureau 83, 806 Thlr., Staats Archive 40, 75 Thlr. Diese Positionen wurden ohne Widerspruch genehmigt. Dem 26. Bähr antwortete der Tinanz⸗Minister Freiherr von der Heydt, den Abgg. Francke⸗ Aldenburg, Dietzel, Br. Hänel der Regierungs⸗Kommissarius, Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Duncker. Schluß des Blattes.)
Ren dsburg, 16. November. (W. T. 1 Der schles⸗ wigholsteinsche Provinzial-Landtag beschäftigte sich heute mit Petitionen. Ueber die Petitionen um Bewilligung von Kriegsentschädigungen wurde der Uebergang zur Tages Ordnung beschlossen, ebenso über die Petitionen, welche die nach Dänemark ausgewanderten Nordschleswiger betrafen. Die letzteren Petitionen gaben zu einer längeren Debatte Anlaß, an welcher sich der Königliche Kommissarius wiederholt betheiligte. Mehrere Petitionen um Gehaltszulagen für Verwaltungs— Beamte wurden der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen.
Wies baden, 17. November. (Tel. Dep. des „St. A.) In der gestrigen 3 des Kommunal-⸗Landtages wurde ein Antrag, hetreffend Aufhebung des Paragraphen 3 und des renn, . 2 an der Verordnung über Güter⸗
n vom 2. September vorigen Jahres angenommen. Außerdem wurden Petitionen a ,, . h ö
Danzig, 16. November.
wird e, (Westpr. 3) Am Sonnabend
anzerschiff Arminius can der Königl. Werft
außer Dienst gestellt und die Besatzungs ⸗Mannschaft heute früh
per Eisenbahn nach Kiel zurückgeschickt. Lübeck, 16. November. Der Senat publizirt in den
Lüb. Anz.‘ die im Einvernehmen mit der Bürgerschaft beschlossene
Landgemeinde Ordnung für den lübeckischen Freista vom 14. Oktober 1868. .
Sachsen. Altenburg, 16. November. (Alt. Ztg.) Das Huttg Bulletin über das Befinden des Herzogs Joseph lautet:
m gestrigen Tage sind leider in der Nacht und gegen Morgen
wieder kurze Anfälle von Athemmoth eingetreten.
— Die Großfürstin Vera, Tochter des Großfürsten Con- stantin, ist aus Stuttgart hier eingetroffen.
Coburg, 13. November. (Dr. J) In Bezug auf den Artikel 3 der Norddeutschen Bundes⸗Verfäͤssung hat das ge— meinschaftliche Appellations-Gericht zu Eisenach in diesen
Tagen eine Entscheidung in einer bei einem hiesigen Gericht ö
anhängigen Untersuchung dahin ertheilt, daß durch diesen Artikel ein gemeinsames Indigenat für den anzen Um⸗ fang des Norddeutschen Bundes -⸗Gebietes an halfn worden sei und zwar mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden Landes stets in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes wie ein Inländer zu betrachten sei, und daß daher geen einen Verbrecher aus einem zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staate auf Landesverweisung nicht mehr er- i e den dürfe, solcher vielmehr als Inländer zu betrach⸗ en sei.
Hessen. Darmstadt, 16. November. (D. Z. Die Herzogin von Hamilton, geborene Prinzessin Marie von Baden, und Tochter sind zum Besuche der Großherzoglichen Familie gestern Nachmittag dahier eingetroffen und im Palais des Prinzen Carl abgestiegen.
— Die Zweite Kammer der Stände wird am 23. d. zur Prüfung der Gültigkeit der seit der letzten Kammer⸗Sitzun abgehaltenen Abgeordneten Wahlen, so wie zum Schluß un JJ g ,,, ., — Die Stände ⸗Ver⸗
mmlung de . Landtages wird durch Allerhöchstes Edik auf den W. d, einberufen werden. h . ; S Die Kaiserin von Rußland nebst den Gxoß— fürstinnen ist hier eingetroffen und wurde am Bahnhofe n d rn , k n . Großherzog⸗ es empfangen. ie eiterreise erfolgt Di Morgens 8 Uhr. ; ö
Oesterreich⸗ Ungarn. Pesth, 16. November. (W. T. B. Bei der heute erfolgten Eröffnung der i err Ge * Delegation hielt der Reichskanzler Freiherr von Beust eine Ansprache, in welcher er betonte, daß das Erscheinen der Reichs raths Delegation in der Hauptstadt Ungarns der dualistischen Ge⸗ staltungdes Reichs einen gestärkten Ausdruck verleihe. Hierin liege eine Stärkung, nicht aber eine Schwächung und Lockerung des , oe, , D. legte sodann das
udget für vor. Dasselbe wurde einem Aud— ö 9 . ö
ne Erwiederung auf die Ansprache des Reichskanzlers sagte der Präsident Sonisfsich, das Institut der an mn. sei an die Anforderungen des Augenblicks begründet, werde sich jedoch im Laufe der Zeit dem Gesetze der Vervollkommnung, der En wickelung und zweckmäßigen Aenderung nicht entziehen können. Die Delegation hat sich in Kommissionen getheilt. Das vor⸗
igt Budget umfaßt die Departements des Auswärtigen, der inanzen und der Armee.
Niederlande. Haag, 14. November. (Eöln tg.) Das Budget der indischen Kolonie für 1869 ist kö 2 der Zweiten Kammer angenommen worden. Der rößte Theil der vorangegangenen Verhandlungen bezog sich auf . Vermehrung und größere Befreiung der Produktion Und' des Absatzes der⸗ selben, welche auch durch A ressen der Handelskammern von Amsterdam, Rotterdam und Leyden befürwortet worden waren. Der Minister versprach, im nächsten Jahre den Verkäufen n, Indien eine größere Ausdehnung u gehen Und diefe jährlich zu steigern. Auf die Anfrage, ob mit dem Ende des Kontraktes der Handelsmaatschappif im Jahre 1873 nicht das ganze Kensignations⸗System aufhören solle, antwortete der Minister, daß ihm der zwischenliegen de Zeitraum zu kurz scheine, um dann schon die Konsignation aufzuheben. Inzwischen ver⸗ d, er nicht die bedeutende Erscheinung, daß die gesetzlichen ; rgane für den Handel und die Rhederei, zu deren Guͤnsten
och das Konsignations⸗System eingeführt worden sei, selbst auf Aenderung darin 6 6 Er werde darüber
ö .. Organen der großen Indu riezweigen in Berathung
Großbritannien und Irland. London, 16. No⸗
vember. Der Bischof von ; ̃ Canterßurh . London ist zum Erzbischof von
— 23 er ir ,. . nhieß gen Hofe, Graf Bernstorff, ist heute hier angekom h . Die mittelst Händeschau heute stattgefundenen Vor wahlen zum Unterhause sind bis jett ruhig verlaufen. Die. selben ergaben indessen kein Resultat, da die Gegen. Kandidaten aus allen londoner Wahlbezirken namentliche Abstimmung verlangten, welche morgen stattfinden wird.
Frankreich. Paris, 16. November. Der »Moniteur⸗« enthält einen Bericht des Unterrichts-Ministers an den Kaiser, betreffend den höheren Unterricht. Der Bericht giebt eine Zusammenstellung und Beleuchtung der neuesten 36 regeln zur Förderung der wissenschaftlichen Studien, Ma regeln, welche theils in der Ausführung begriffen, theils noch ins Leben zu rufen sind. Der Bericht zerfällt in 3 Theile, deren erster sich mit den theoretischen Studien, der zweite mit den Anstalten beschäftigt, welche zur Mittheilung der Theorie an die verschiedenen Zweige des praktischen Lebens und die ihnen sich Widmenden bestimmt sind. Der heutige »Moniteur« enthält nur den ersten, auf das rein theoretische Studium bezüglichen Theil. Dieser Theil behandelt die Gebiete der Wissenschaft in nachstehender Reihenfolge: a) Natur—⸗ wissenschaften; b) mathematische Wissenschaften; z geschichtliche und Sprachwissenschaften; ch ökonomische Wissenschaften.
— Wie das Journal »La Presse« erfährt, hat der Kaiser gestern ein Dekret unterzeichnet, durch welches die Entwürfe des orbentlichen und des außerordentlichen Budgets für 1870 dem Staatsrath zur Prüfung überwiesen sind.
Nach demselben Journal hat sich der Marschall Mare Mahon nach Compiegne begeben und General Deligny, Kommandant der Provinz Oran, ist auf dem Wege nach Frankreich.
Spanien. Madrid, 13. November. Der Finanz⸗
Minister macht durch ein Dekret vom 12. bekannt, daß die Lotterie, welche durchschnittlich 4900,00 Escudos abwirft, jetzt noch nicht abgeschafft werden kann. Um jedoch die Abschaffung vorzubereiten, soll der Betrag der Prämien von 70 auf 75 Prozent vom Gesammtbeträge der Lotterie⸗-Billete erhöht werden. . — Der Minister des Innern hat an die Provinzial⸗Gou ver- neure unter dem 12. ein Cirkular erlassen, wonach es unmög— lich wird, drei Wahlhandlungen in kurzer Frist auf einander folgen zu lassen: die Neuwahl der Provinzial ⸗ Deputationen kann deshalb jetzt nicht eintreten. Die alten Deputationen sollen einstweilen mit den nothwendigen Umänderungenübleiben, da die Wahl der Cortes allzu sehr drängt.
Die Kolonisation der spanischen Besitzungen von Fernando Poo, Annobon, Corisco und dem dazu gehörigen Gebiete am Golf von Guinea ist beschlossen: es wird daselbst eine Marine— Station errichtet, ein Gouverneur, ein Direktor des Unterrichts, ein Richter und ein Geistlicher sollen die Regierung in Gemein schaft mit dem Gouverneur, der zugleich Chef der Marine— Station sein wird, führen. In der Stadt Santa Isabel wird der Geistliche fungiren. Alle Häfen in den erwähnten Be— eg en sind zu Freihäfen erklärt, alle n von 5 pCt. bei
er Einfuhr, von T pEt. bei der Ausfuhr, sowie die Schiffahrts⸗ Abgaben sind aufgehoben. ö — Der Marine⸗Minister Topete hat ein Cirkular an die General⸗Kapitäne erlassen, wonach die provisorische Regierung alle ihre Kräfte anstrengt, die naturliche Aufregung zu dämpfen, die Ruhe in den Gemüthern wieder herzustellen. Die Regierung zählt bei diesem Bestreben auf den wirksamen Beistand der Marine: ihr, die den politischen Streitfragen stets fern gestan⸗ den, liegt ebenso, wie allen Militär⸗Körpern die Aufgabe für den Nachweis ob, daß Ordnung und Disziplin mit der Frei—⸗ heit zu vereinigen sind. Die Kapitäne werden aufgefordert, die Marinemannschaften daran zu erinnern und ihnen klar zu machen, daß die Marine, wenn sie sich Privatbestrebungen an— schlösse, ihren ehrenvollen Ueberlieferungen entsagen würde.
— Der Minister des Innern macht alle Gouverneure darauf aufmerksam, daß die bisherige Quarantäne⸗Gesetzgebung fort besteht und auf das Genaueste befolgt werden muß, was in den ersten Tagen nach der National-Erhebung unterlassen worden war. Alle in verschiedenen Häfen derselben zuwider getroffenen Maßregeln müssen unverzüglich wieder aufhören.
— 16. November, (W. T. B.) Olozaga erhält von allen Punkten der Halbinsel Telegramme, welche volle Zustimmung . 9 Beschlüssen der demokratischen Partei⸗Versammlung aus⸗
rechen.
Italien. Florenz, 15. November. (T. D) Baron von Malaret, der französische Gesandte am hiesigen Hofe, und Geh. Rath von Kisseleff, der russische Gesandte, sind
heute hier angekommen. — 16. November. (W. T. B.) Der Kronprinz Humbert
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— Die Ermächtigung zur Ausgabe der Prämien ˖ Anleihe der Stadt Neapel ist Seitens der Regierung ertheilt worden.
Griechenland. Athen, 15. November. (T. D. Die Kammer ist zu einer außerordentlichen Sitzung auf den 20. November einberufen worden.
Numänien. Bukarest, 16. November. Fürst Karl . 3. der Besitzung Bratiano's nach der Hauptstadt zurück⸗ gekehrt.
Rußland und Bolen. St. Petersburg, 15. Novem- ber. Nach Berichten, welche aus Sebastopol vom 27. Okto⸗ ber eingetroffen sind, hat die Kaiserliche Jacht »Tiger«, auf welcher sich die Großfürstin Olga Feodo rowna befand, auf der Fahrt von Odessa nach dem Kaukasus in Sebastopol Schutz gegen den Sturm suchen müssen. Am 29. Oktober war der »Tiger« indessen glücklich in Potosi eingetroffen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen-⸗Büreau.
Frankfurt a. M., Dienstag, 17. November, Vormittags. Die Kaiserin von Rußland traf um 87 Uhr Morgens mittelst Extrazuges von Darmstadt hier ein und setzte die Keise nach Berlin über Eisenach nach einem viertelstündigen Aufent⸗ halte fort. Der Polizei⸗Präsident von Madai war zum Empfange Ihrer Majestät auf dem Bahnhofe anwesend.
Landtags⸗Angelegenheiten.
— Das Gesetz betreffend die wirthschaftliche Zusfam⸗ menlegung der Grundstücke in dem Bezirke des Ju stiz⸗ Senats zu Ehrenbreitstein, welches im Entwurfe dem Hause der Abgeordneten vorliegt, hebt den §. 18 der Gemeinheitstheilungs— Ordnung für die Rheinprovinz vom 19. Mai 1851, welcher die zwangsweise Zusammenlegung der Grundstücke (Konsolidation) nicht gestattet, für den bezeichneten Bezirk auf. Der §. 18 a. a. O. ist, wie die Motive ergeben, theils aus der Erwägung hervorgegangen, daß nach der rheinischen Hypotheken, und Gerichts⸗Verfassung die Siche⸗ rung der Rechte der Hypotheken⸗Gläubiger bei der Konsolidation nicht möglich sein werde, theils aus der Abneigung der rheinischen Bevölke⸗ rung gegen den Zwang zur Umlegung der Grundstücke. Der erste Grund ist durch das Gesetz vom 2. Februar 1864 beseitigt und die Abneigung gegen die Konsolidation ist, zwar nicht in der ganzen Rheinprovinz, dessen landwirthschaftlichen Vereine sich in der über= wiegend großen Mehrheit gegen die Konsolidation ausgesprochen haben, doch aber im ostrheinischen Theil des Regierungs⸗Bezirks Coblenz, dem Bezirk des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein, anderen Anschauungen gewichen. Die Lokal- Abtheilungen Altenkirchen, Neuwied und Wetzlar des landwirthschaftlichen Provinzial⸗Vereins haben das Bedürfniß eines Konsolidations⸗Gesetzes unbedingt anerkannt und diejenige zu Wetzlar, sowie die Kreisstände daselbst um baldigen Erlaß desselben gebe⸗ ten. Die Regierung hat sich demgemäß entschlossen, die Konsolidations-⸗ frage für diesen Theil der Rheinprovinz zu erledigen, nachdem die be⸗ theiligten Kreisstände und Landräthe dieser Absicht zugestimmt hatten. Der vorliegende Gesetz- Entwurf schließt sich, nach Analogie der für das vormalige Kurfürstenthum Hessen erlassenen Verordnung vom 13. Mai 1867, in Form und Inhalt der rheinischen Gemeinheits⸗« theilungs⸗Ordnung an. Er erklärt im 5 1 die wirthschaftliche Zu ⸗ sammenlegung der Grundstücke ganzer Gemarkungen oder Gemar⸗ kungs⸗Abtheilungen für statthaft, wenn dieselbe von den Besitzern von mehr als der Hälfte der nach dem Grundsteuer⸗ Kataster be— rechneten Fläche der dem Umtausch unterliegenden Grundstücke beantragt wird. Die §§. 2. 4. 5, die vom Umlegungszwange ausgenommenen Grundstücke (Gebäude, Gärten u. s. w.), so wie §. 6, die Landabfindung zur Entschädigung für mehrere, verschiedenen Rechts verhältnissen unterliegende Grundstücke betreffend, sind der er⸗ wähnten Verordnung vom 13. Mai 1867 entnommen; §. 7, die Grundstener betreffend, ist dem §. 36 des Gesetzes vom 8. Februar 1867 über die Untervertheilung der Grundsteuer entlehnt. Die Wir⸗ kung der Auseinandersetzung auf das Verhältniß der Nießbraucher und Pächter ist im §. 8 nach Analogie des §. 28 der Verordnung vom 13. Mai 1867 bestimmt. Im §. 9 wird die Ausführung der Gemein⸗ heitstheilungs. Ordnung und dieses Gesetzes für den Kreis Wetzlar der Königlichen General⸗-Kommission zu Cassel übertragen; für die übrigen Theile des Geltungs⸗Bezirks ist die Königliche Regierung zu 4. und das dortige Spruchkollegium die ausführende Behörde. S§. hebt endlich alle partikularrechtlichen Beschränkungen der Theilbarkeit des Grundeigenthums im Bezirk des Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein auf, da sie die zweckmäßige Gestaltung der Abfindungs ⸗Pläne hindern können; in den Motiven sind die davon betroffenen gesetzlichen Be⸗ stimmungen zusammengestellt.
— Das »Amts-⸗Blatt der Norddeutschen Telegraphen⸗ Verwaltung« Nr. 21 enthält Verfügungen: vom 5. November: Gebühren⸗Antheil der Bahnen für Depeschen nach Bahnhof Kandrzin bei Cosel; vom 8. November: Unbestellbarkeits⸗Meldungen nach Amerika sind unzulässig; Bescheidung vom 6. November: Verfügung an die Telegraphen-Direktion zu N. N., betreffend das Rekurs⸗Gesuch
trifft morgen hier ein und reist am 20. d. M. nach Neapel.
des Postbeamten N. gegen eine über ihn verhängte Ordnungsstrafe.
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