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1582
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, zur Praxis bei uns berechtigten Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Dr. Koehler, 5 und die Rechts-Anwälte von Stiern, von Gostkowsky und
utscher zu Sachwaltern vorgeschlagen. [3833
In dem Konkurse über das Vermögen des Weinkaufmanns Julius Maisan zu Haynau ist der Kaufmann Karl Becker daselbst zum definitiven Verwalter ernannt worden.
Goldberg, den 13. November 1868.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
3836
Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmannes Louis Gallinek zu Landsberg Or-S. hat der Königliche Kreisphysikus Dr. Rosenthal, jetzt in Soldin, früher zu Creutzburg, nachträglich eine Kurkosten⸗Forderung von 16 Thlr. 10 Sgr. angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf
den 4. Dezember er, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 6, hier anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.
Rosenberg O. S., den 13. November 1868.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. Knoll.
138391 Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Schneidermeisters und Kleiderhändlers Ernst Schmidt hier ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt.
Magdeburg, den 9. November 1868.
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. J. Abtheilung. 3825 Konkurs⸗Eröffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Dammaß zu Hasse— rode ist heute Mittag 1 Uhr der kaufmännische Konkurs im ab⸗ gekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Oktober 1868 festgesetzt worden. .
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Carl Peikert zu Nöschenrode bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 25. November 1868, Mittags 12 Uhr, in unserm Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Reuter, anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie— ren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an densel⸗ ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 12. Dezem ber d. Is. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs— masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem
Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 12. Dezember d. Is. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur r der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemelde⸗ ten Forderungen in dem auf den 6 Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, vor dem genannten Kommissar anberaumten Termine zu erscheinen. . .
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesi⸗ gen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärti⸗ sen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjeni⸗ gen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan— walte Theilkuhl und Haushalter hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Wernigerode, den 13. November 1868. ;
Königliche und Gräfliche Kreisgerichts⸗Deputation. 2010 Nothwendiger Verkauf.
Das dem Kaufmann Julius Kerst hierselbst gehörige, zu Lands berg a. W. auf der Mühlenvorstadt belegene Vorstädtergut nebst Zu—⸗— behör Nr. 63 Vol. VIII. pag. 497 des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 11520 Thlr., soll in dem auf
den 21. Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Kreisgerichts⸗Rath Eschner an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 7 anberaumten Termine Schulden halber subhastirt wer den. Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Büreau V. einzusehen.
Alle diejenigen, welche wegen eines aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realanspruchs aus den Kaufgeldern ,. suchen, werden aufgefordert, sich zur Vermeidung der Präklusion bis zum Termine bei uns zu melden.
Landsberg a. W. den 30. Mai 1868. . Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
2521] Subhastations⸗Patent.
w/ ah. Hypo
sollen am 9. Februar 1869, Vorm 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10 öffentlich an den Meisthi tenden verkauft werden. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken, buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befrit
digung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht j
melden. Luckau, den 16. Juli 1868. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
3495 Subhastations- - Patent. Nothwendiger Verkauf.
Folgende zur Konkursmasse des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Haffner gehörige, zu Treuenbrietzen helegene und im Hypothekenbu von Treuenbrietzen Vol. XVII. Fol. 153 Nr. 20 verzeichnete Grund. stücke, nämlich: ;
IN) die zweite Budorfsche Hufe nebst darauf errichteter Ziegelei, ab. geschätzt auf 15,282 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., 2) die Hütungsentschädigungscavel der zweiten Budorfschen Huf abgeschätzt auf 150 Thlr.) 6. zusolge der nebst Hypothekenschein in unserm Bureau einzusehenden Taxe, sollen am 26 April 1369, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nitht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung sucht haben ihren Anspruch bei dem Subhasteaätionsgericht anzumelden.
Treuenbrießren, den 12. Oktober 1868.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
. Pr OCIam a,
er abwesende Uhrmacher Johann Theodor Hermann Rohrbenn wird auf Ansuchen seiner Ehegattin, Bertha Franziska Clara, sib. Gebhard, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Mühe ungeachtet, keine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch auf gefordert, sich binnen drei Monaten, und spätestens in dem auf den 5. Februar 1869, Mittags 12 Uhr, im Stadtgerichte, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 53, angesehte Termine vor dem Ehegericht zu ö. und die wegen bösliche Verlassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, widrigenfallb die bösliche Verlassung für dargethan angenommen und auf Trennum der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein schuld, gen Theil erklärt werden wird.
Berlin, den 9. Oktober 1868.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Ehesachen.
3519 PIO CIam a.
Der abwesende Schauspieler Feodor Ferdinand August Alben
Lange wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Emilie Auguste Emmn geb. Jungmann, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller an gewandten Mühe ungeachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hier durch aufgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem . auf den 5. Februar 1869, Mittags 12 Uhr, im Stadtgerichte, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 53, angesehtt Termine vor dem Ehegerichte zu gestellen und die wegen bösliche Verlassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, widrigenfall die bösliche Verlassung für dargethan angenommen und auf Trennum der Ehe erkannt, und der ausbleibende Ehegatte für den allein schu digen Theil erklärt werden wird.
Berlin, den 9. Oktober 1868.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Ehesachen.
3331 Edi ktalladung.
Johann Friedrich Wittneben, ehelicher Sohn des weil. Häusling Andreas Wittneben und dessen Ehefrau Anne Sophie, geb. Brandck aus Lengede, geboren am 29. März 1817, seit länger als 10 Jahre verschollen wird, auf desfallsigen Antrag, in Gemäßheit des Geskht vom 23. Mai 1848 aufgefordert, sich spätestens bis zu dem
ö am 26. November 1869, . Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale anstehenden Termin zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und dessen Vermögb den nächsten bekannten Erben oder dessen Nachfolgern überwiesl werden soll. Zugleich werden hiermit Alle, welche über das Fortlebf des Johann Friedrich Wittneben Kunde geben können, zu deren Mi theilung und, für den Fall der demnächstigen Todeserklärung, etwanf Erb- und Nachfolgeberechtigte, zur Anmeldung ihrer Ansprüche au gefordert, Letztere unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisun des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genomme werden wird.
Peine, den 9. September 1868.
Königliches Amtsgericht II. Mühlenbruch.
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Pas Abonnement beirägt 1 Thlr. für das vierteljahr.
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Preußischen Staats Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelmsstraße.
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Anzeiger.
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Abends
1868.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Eugen von Savoyen⸗ Carignan den Schwarzen Adler⸗-Orden zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats-Minister a. D. von , den Adler der Groß⸗Komthure des Königlichen Haus⸗Orden von Hohenzollern zu verleihen, und Den bisherigen Etats⸗Rath Heinrich August Springer in Kiel unter Verleihung des Charakters als Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath zum Regierungs⸗Rathe zu ernennen.
Berlin, 19. November.
Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland nebst Ihren Kaiserlichen Hoheiten der Großfürstin Marie und den beiden Großfürsten Serge und Paul von Rußland sind heute früh nach St. Petersburg abgereist.
Berlin, 19. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zur Anlegung des dem Wirklichen Ge— heimen LegationsRath Abeken von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. Stanislaus⸗-Ordens erster Klasse und des dem Ober⸗Tribunals-Rath Ernst Albert Ludwig von Holleben zu Berlin von des Königs von Bayern Majestät verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nicht amtlich es.
Preußen. Berlin, 19. November. Se. Majestät der König empfingen gestern früh 9 Uhr den Finanz⸗Minister FIrhrn. v. d. Heydt und demnächst die Vorträge der Hof⸗— marschälle. Um 11 Uhr fanden militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten statt. Hierauf arbeiteten Se. Majestät mit dem Civil⸗-Kabinet und empfingen gegen 12 Uhr den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland. Nach einem kurzen Vortrage des Obersten von Albedyll begaben Se. Majestät Sich nach dem russischen Ge— sandtschafts⸗Hotel, um den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin zu erwiedern, und fuhren hierauf spazieren. Um 5 Uhr war zu Ehren der Kaiserin von Rußland größeres Diner im Palais.
Heute nahmen Se. Majestät der König den Vor— trag des Kriegs⸗Ministers und des Militär⸗Kabinets entgegen, empfingen den General Lieutenant von Goeben, Commandeur der 13. Division, und ließen Sich vom Oberst⸗Lieutenant von Falkenhausen, Chef des General⸗Stabes X. Armee⸗Corps, und dem Hauptmann von Dobbler des Hannoverschen Infanterie⸗ Regiments Nr. 79 die in der Gegend von Hildesheim aufge— fundenen Silbergeräthe vorlegen. —
. — Se. Majestät der König gedenken Sich nach den bisher getroffenen Dispositionen am Sonntag, 22. 8d. M., Mittags 12 Uhr, mittelst Extrazugs nach Schwerin zu begeben, am 23. und 24. den bei Schwerin stattfindenden Jagden beizu⸗ wohnen, und am Mittwoch, den 25., Vormittags 10 Uhr, nach Berlin zurückzukehren. . .
— Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin haben Sich, wie telegraphisch gemeldet wird, am 17. d. 9. von Windsor nach London begeben, um von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales Abschied zu nehmen. Ihre Königlichen Hoheiten fuhren alsdann nach Woodnorton, um den Herzog und die Herzogin von Aumale zu besuchen.
— Die Berathungen der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civil⸗Prozeß⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund über die Zulässigkeit des Lohn-Arrestes haben nach Feststellung des betreffenden Grundsatzes vorläufig ihre
Endschaft erreicht.
— Die heutige (7.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wurde um 10! Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanz⸗Minister Frhr. von der Heydt, der Handels-Minister Graf von Itzenplitz, der Minister des Innern Graf zu Eulen— burg und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Der Finanz-Minister Frhr. von der Heydt brachte im Allerhöchsten Auftrage zwei Vorlagen der Staats-Regierung ein, von denen die erste, Gesetz⸗ Entwurf wegen Aufhebung der Denunzianten⸗-Antheile, zur Schlußberathung im Hause, die zweite, Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Fortdauer des in dem Gesetze vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von 5,000,000 Thlrn., der Budget⸗Kommission überwiesen wurde. Der erste Gesetz⸗ Entwurf lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, mit Einschluß des Jadegebiets, was folgt: .
§. 1. Die Antheile, welche nach den bestehenden Vorschriften für die Entdeckung, , . oder Anzeige von Zuwider⸗ handlungen gegen gesetzliche Bestimmungen an den in Folge dessen verhängten Geldstrafen oder dem Werthe konfiszirter . gewährt werden, sollen vom Jahre 1869 ab fort⸗ allen. §. 2. Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind diejenigen Minister beauftragt, in deren Geschäftsbereiche Antheile der im §. 1 gedachten Art bisher zu gewähren waren.
Der zweite Gesetz Entwurf hat folgenden Worilaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
Einziger Artikel. Die Bestimmungen der §§. 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 6. März 1868 (G.-S. de 1868 S. 221), be⸗ treffend eine Erweiterung des durch die 88.2 und 3 des Gesetzes vom 28. September 1866 über den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marine-Verwaltung und die Dotirung des Staatsschatzes eröffneten Kredits, bleiben bis zur nächsten regel- mäßigen Zusammenkunft des Landtags (Art. 76 der Verfassung) in Kraft. So weit die Ausführung der vorbezeichneten gesetz⸗ lichen Bestimmungen, über welche dem ,., Rechenschaft
u geben ist, dann noch nicht stattgefunden hat, bleibt hinsichtlich r Fortdauer der in denselben der Staats⸗-Regierung ertheilten Ermächtigung gesetzliche Anordnung vorbehalten.
Das Haus trat darauf in die Tages⸗-Ordnung ein: Vor⸗ berathung des Staatshaushalts-Etats für das 2h 1869, 1 Oeffenkliche Schuld. Der Regierungs⸗Kommissarius, Geheimer Sber-Fingnz-Rath Meinecke, leitete die Debatte durch eins aus- führliche Eroͤrterung ein. Es sprachen darauf die Abgeordneten Grumbrecht, Hänel, Hagen (Görlitz, v. Kardorff, nach welchen der Finanz-Minister Frhr. von der Heydt das Wort nahm.
In der Spezial-⸗Debatte kam zu Titel l: Nummer 19, Anleihe vom Jahre 1868 A., der folgende Antrag von
Dr. Hänel und Genossen zur Verhandlung: . .
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die König⸗ liche Staats Regierung aufzufordern, das Gesetz vom 23. März 1868, betreffend die Uebernahme und die Verwaltung der nach den Art. VIII. und IX. des Wiener Friedens-Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elbherzogthümern an das König⸗
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