1868 / 276 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 21. November. Se. Majestaͤt der König tzaben

Allergnädigst geruht, zur Anlegung der den nachbenannten Ah fr en . verliehenen Orden Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen, und zwar: des Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse des Her— zoglich . Ordens Heinrichs des Löwen: dem Obersten von Kahlden, Commandeur des 1. Meck— lenburgischen Dragoner Regiments Nr. 17. . des Komthur-Kreuzes des Großherzoglich Mecklen— burgischen Ordens der Wendischen Krone: dem Oberst⸗Lieutenant von Klei st, Commandeur des 2ten Pommerschen Ulanen-Regiments Nr. 9, des Johanniter⸗Malteser⸗Ordens: dem Oberst-Lieutenants a. D., Grafen Korff-⸗Schmising, zuletzt Major im 1. Westfälischen Husaren⸗Regiment Nr. 8; des Komthur-⸗Kreuzes zweiter Klasse des Königlich Württem bergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Major von Kiesen wetter, Flügel⸗Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen; des Riterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sach sen-Ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Seck endorff, vom L. Garde Regiment zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung bei dem großen Generalstabe; des Fürstlich Schwarzburgischen Eh renkreuzes dritter Klasse: den Premier⸗Lieutenants von Schlegell und Meyer l. vom 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, und des Verdienst-Kreuzes vom Herzoglich Sachsen— Ernestinischen Hausorden: dem Zahlmeister Monecke vom 6. Thüringischen Infan— terie⸗ Regiment Nr. 95.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. November. Se. Majestät der König empfingen heute früh den Finanz-Minister Frhrn. von der Heydt und den Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit und nahmen hierauf die Vorträge des Mili⸗

tär⸗ und des Civil-Kabinets entgegen. Um 1, Uhr ertheilten Se. Majestät dem außerordentlichen Gesandten am Königlich italienischen Hofe, Grafen von Usedom, Audienz.

Aus Letzlingen ist uns über die am 16. und 17. d. Mts. durch Se. Majestät den König daselbst abgehaltene Hofjagd nachstehende Mittheilung zugegangen:

Am 15. November, Abends 6 Uhr, trafen Se. Majestät der König mit Allerhöchstem Gefolge im festlich geschmückten Jagdschloß zu Letzlingen ein, um an den beiden folgenden Tagen Jagden auf Schwarz und Hochwild in den König— lichen Oberförstereien Jaevenitz und Letzlingen abhalten zu lassen. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Albrecht, Frie— drich Karl, Albrecht Sohn, der Großherzog von Mecklenburg— Schwerin, der Kronprinz von Sachsen, die Fürsten Bogislaw und Anton Radziwill, die Herzöge von Usest und Ratibor, der Fürst von Pleß, Graf Otto zu Stolberg, die MinistHer Frhr. von Schleinitz, von Roon und Graf Eulenburg, der

General von Alvensleben, der Ober-Präsident von Witzleben, der Asseburg und Graf

die Ober ⸗Jägermeister Graf von . Stolberg, der Geh. Rath von Lauer u. A. nahmen Theil an der Jagd, die am 16ten im Rodöbel, dem eingestellten Jagen der Königl. Qberförsterei Jaevenitz, im Dahrenstädt, dem freien Treiben der Königl. Oberförsterei Letzlingen und am 17. in den Siebenhügeln, dem eingestellten Jagen der Königlichen Ober— försterei Letzlingen stattfand. ;

Im Rodöbel wurden 6Stück Rothwild, 57 Stück Damm— wild und 82 Sauen, im Daͤhrenstädt 1 Stück Rothwild und 9 Stück Dammwild, in den Siebenhügeln 220 Stück Damm— wild und 96 Sauen, und zwar durch Se. Majestät den König im Ganzen 2 Rothhirsche, 16 Stück Dammwild und 47 Sauen erlegt. gigie in früheren Jahren hatte sich auch diesmal ein zahl— reiches Publikum im Walde eingefunden, welches Se. Majestät den König mit enthusiastischem Hurrah empfing.

Eine besondere Bedeutung erhielt die diesjährige Hofjagd dadurch, daß das 25 jähriges Bestehen der Hofjagden zu Letzlingen gefeiert wurde. Der Hof-Marschall von Meyerinck, in früherer Zeit Obersörster in Letzlingen, verlieh den Ge— fühlen der Jagdgesellschaft durch ein von ihm verfaßtes Gedicht Ausdruck, welches ernste und scherzhafte Momente der Letzlinger Jagdvergangenheit behandelte. ;

Nach dem Dejeuner in den Siebenhügeln verließ der König am 17. Mittags die Heide, um zum Empfang Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland nach Berlin zurückzuͤtehren.

Das Staats- Mi nister ium trat heute Mittag unter Vorsitz des Finanz Ministers Frhrn. von der Heydt zu einer Sitzung zusammen.

Nachdem im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten noch der 63 Dr. Waldeck gegen den Antrag des Abg. Dr. Löwe auf erminderung der Ausgaben des Norddeutschen Bundes und gegen den Antrag des Abg. Lasker auf Vermehrung der Einnahmen desselben gesprochen hatte, wurden beide Anträge abgelehnt. Die Etats⸗Position Kap. 50, »Beiträge zu den Ausgaben des Norddeutschen Bundes: 19,607,475 Thlr.,“ wurde vom Hause mit großer Majorität genehmigt.

Gegen 33 Uhr wurde die Sitzung vertagt.

Nächste Plenar⸗Sitzung: Montag, Vormittag 10 Uhr.

Im 8. marienwerderschen Wahlbezirk ist der Landrath von Brauchitsch in Deutsch⸗Crone mit 117 gegen 21 Stim⸗ . zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. Der Geheime Justiz⸗Rath Taddel ist gestern nach kur— zem Krankenlager gestorben. ; 2 Die Gevollmächtigten E. Nissen, Göricke, Schlich— ting und Koch zu Schleswig und Graf von Baudissin zu Stettin, sowie der Kanzlist Graf Platen zu Schleswig sind zu Regierungs⸗Assessoren ernannt worden. Die Regierungs-Assessoren E. Nissen und Graf Platen, sowie der Kanzlist Baron von Hollen zu Schleswig sind an die Regierungen resp. zu Königsberg, Merseburg und Frankfurt a. O. versetzt worden.

Seitens des Königlichen Finanz⸗Ministers ist den Re⸗ gierungen eine unter dem 23. Oktober vollzogene neue Dienst— Instru ktion für die Königlich preußischen Foörster zugegangen. Diese Instruktion tritt von jetzt ab an die Stelle der Dienst⸗ Instruktion für die Unterförster und Waldwärter vom 21. April 1817 und ist maßgebend auch für die Revier-Förster, Hegemeister, Forstaufseher, Hülfsjc ger, Waldwärter und Forst⸗ schutzgehülfen, also überhaupt fur alle Forstschutzbeamten, so— wohl in Beziehung auf ihr Dienstverhältniß im Allgemeinen, als auch in Beziehung auf die Amtsverrichtungen, weiche ihnen übertragen werden. Auch für die Beamten der Forst-Neben— betriebsanstalten treten die allgemeinen Disziplinar⸗-Vorschriften dieser neuen Instruktion sofort in Kraft.

Cassel, 29. November. In der heutigen 11. Sitzung des Kommunal-andtags theilte der Vorsitzende den Eingang eines Schreibens des Landtags⸗Kommissars mit, wonach Se. Majestät der König das Regulativ über die Organisation der kommunalständischen Verwaltung des Regierungsbezirks Cassel, in der Fassung bestätigt haben, in welcher dasselbe aus den Be—⸗ rathungen des Landtags hervorgegangen ist. Eine andere Mit— theilung des Vorsitzenden benachrichtigte die Versammlung, daß die endgültige Geschäfts⸗-Ordnung mit den eventuellen Anträgen hinsichtlich der §. , 2 und 3 derselben, wonach für den Fall der Beanstandung dieser Paragraphen der §. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung als §. l, 2 und 3 gelten sollte, die Genehmi⸗ gung des Landtags-Kommissars erhalten habe. Es folgte nun⸗ mehr der Bericht des Eingaben- und Verfassungs-Ausschusses über mehrere Petitionen, welche man alsbald erledigte.

„Die Tages-Ordnung, zu welcher man hierauf überging, führte zunächst zum Vortrag des Verfassungs-Ausschusses, die Bewilligung der Mittel für die bauliche Erweiterung des Land Krankenhauses zu Hanau betr. Dem Antrage des Ausschusses gemäß, für den Braun referirte, bewilligte die Versammlung zu diesem Zweck eine Summe von 33, 000 Thalern. In weiterer Erledigung der Tages⸗Ordnung folgte der Vortrag des Ver⸗ fassungs⸗Ausschusses, das Reglement über die Verwaltung des vormals kurhessischen Stagtsschatzes betreffend. Da gegen die Wahl einer Kommission für die vorläufige Verwalfung des Staatsschatzes nach den Beschlüssen des Landtages vom 12ten d. Mts. Seitens des Landtags-Kommissars Bedenken erhoben worden waren, so hatte der Verfassungs-Ausschuß den Antrag eingebracht:

»Der Landtag wolle beschließen, mit Rücksicht auf die Mittheilung des Landtags⸗Kommissars vom 15. d. Mts. an Stelle des in der Sitzung vom 12. d. M. wegen der Verwaltung des Staatsschatzes ge— faßten Beschlusses das nachstehende Reglement für die Verwaltung des vormals kurhessischen Staatsschatzes zu genehmigen und deshalb dem Herrn Landtags-Kommissar mit dem Ersuchen um gefällige Auskunft darüber mitzutheilen, ob damit die Bedenken gegen jene Vornahme der Kommissions⸗-Mitglieder hinweggefallen seien«

Dieser Antrag ging ohne Widerspruch durch. Das Reglement lautet wie folgt:

Behufs Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September . . die Ueberweisung des vormals furhessischen Staats— haße an en

Bezirks Cassel, und im Anschluß an §. 6 des Regulativs vom

kommunalständischen Verband des Regierungs—

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1I. November d. J., betreffend die Verwaltung des Vermögen! des gedachten kommunalständischen Verbandes, werden für die Verwaltung des Staatsschatzes folgende Bestimmungen getroffen: I. Die Verwaltung des Staatsschatzes wird einer Kom⸗ mission von drei Mitgliedern übertragen, welche dieselbe nach der vom landständischen Verwaltungs ⸗Ausschusse zu ertheilenden Geschäfts ⸗An⸗. weisung unter der Aufsicht und Leitung des Landes⸗Direktors und der Mitaufsicht des Ausschusses zu führen hat. §. 2. Der Landes- Direktor ist befugt, den Sitzungen der Kommission beizuwohnen, von dem Gange der Verwaltung sich in laufender Kenntniß zu erhalten und Revisionen derselben vorzunehmen oder anzuordnen. . 3. Die drei Mitglieder der Kommission werden vom Landtage mittelst absoluter Stimmenmehrheit der in der Sitzung anwesenden Landtags-Mitglieder gewählt. Der Ausschuß ist ermächtigt, etwa aus— fallende Mitglieder his zum nächsten Landtage, sowie längere Zeit ver— hinderte Mitglieder für die Dauer der Verhinderung zu erseßzen. §. 4. Die Mitglieder der Kommission entscheiden nach Stimmen mehrheit. Jedoch genügt in Verhinderungsfällen die Mitwirkung und Unterzeichnung von zwei Mitgliedern. Sollte auch ein zweites Mitglied verhindert sein, so hat der Ausschuß einen Stellvertreter zu bestellen. 5. 5. Die Beschlußnahme über Veräußerungen und Ankäufe von Werthpapieren, so wie über Ausleihung von Kapitalien erfolgt durch die Kommission unter Hinzutritt des Landtags— Vorsitzenden (oder dessen Stellvertreters? und des Landes— Dircktors (oder dessen Stellvertreters) nach Stimmenmehrheit. Die Minderheit hat das Recht, unbeschadet der Vollziehung solcher Beschlüsse, die keinen Aufschub dulden, eine Ober -Entscheidung des Verwaltungs-Ausschusses anzurufen. 5. 6. Das gegenwärtig bei der Staatsschatz⸗Verwaltung vorhandene Unter ⸗Personal wird mit den aus den bisherigen Anstellungs - Verhältnissen sich ergebenden Rechten von den Kommunal⸗Ständen übernommen. §. 7. Die Ueber⸗ lieferung des Staatsschatzes Seitens der dermaligen Verwaltung erfolgt in Anwesenheit des Landes ⸗Direktors unmittelbar an die Kommission. 8. 8. Bis zum Erlaß der in §. 1 gedachten Geschäfts.Anweifung ist die Verwaltung nach den bisherigen Dienstvorschriften der Staats- schatzDirektion mit Nücksichtnahme auf die veränderte Lage der Sache zu führen. 8. 9. Falls zur Zeit der ersten Wahl der drei Kommis— sions⸗Mitglieder der dermalige Kommunal Landtag nicht mehr ver— sammelt ist, hat der landständische Verwaltungs-Ausschuß für dieses Mal die Wahl vorzunehmen und zwar für die Zeit bis zum Eintritt der durch den nächsten Landtag zu wählenden Mitglieder.

Den letzten Gegenstand der Tages-Ordnung bildete der Vor— trag des Verfassungs-Ausschusses über den Haupt-Etat der Einnahmen und Ausgaben der kommunalständischen Verwal— tung. Den Bericht hierüber erstattete Zuschlag. Im Anschluß an die Anträge des Ausschusses wurde aus den Ileberschüssen aus der Verwaltung des Staatsschatzes pro 1868 dem dem— nächstigen ständischen Verwaltungs-Ausschuß eine Summe von 36,000 Thlr. zur Verfügung gestellt, um daraus die noch im laufenden Jahre erwachsenden Kosten des Kommunal-Landtags und der kommunalständischen Verwaltung zu decken, der als— dann nach Abzug dieser Summe noch verbleibende Ueberschuß soll als Gründungs-Fonds für die Anlegung einer Irrenheil— Anstalt verzinslich angelegt werden. In den Etat pro 1869 wurde die Einnahme aus den Kapitalien des Staatsschatzes und der landständischen Hauskasse mit 296,410 Thlr. eingestellt und hiervon für die Kosten des Kommunal-Landtags pro 1869 6080 Thlr. bewilligt. Für die Kosten des ständischen Aus— schusses so wie der Landes-Direktion war vom Ausschuß die Einstellung eines Betrags von 11,120 Thlr. beantragt worden, worunter die Besoldung eines Landesrathes mit 2000 Thlr. an— gesetzt war.

Nach dem Antrag v. Berlepsch sollte statt dieses Postens von 2000 Thlr. ein Plus-Minus⸗-Posten von 1500 Thlr. zur Bestreitung der Arbeitshülfe, so wie der Stellvertretung des Landes-Direktors dergestalt eingestellt werden, daß die Wahl des Hülfspersonals, so wie des Stellvertreters durch den stän— dischen Verwaltungs-Ausschuß nach Anhörung des Landes— Direktors für die Dauer der Etatszeit oder auch für 6 Jahre zu geschehen hat, und in gleicher Weise vom Verwaltuͤngs— duch; der Betrag der Remunerationen für diesen Zeitraum festgesetzt wird. Hieran knüpfte sich eine sehr lebhafte Diskus— sion. Am Schlusse derselben wurde der Antrag v. Berlepsch in namentlicher Abstimmung mit 32 gegen 30 Stimmen an— genommen und damit die Ausschuß⸗Proposition verworfen.

Wiesbaden, 21. November. (Tel. Dep. d. St. A) In der gestrigen Sitzung des Kommunal-Landtages fand Die Berathung der Bank-Vorlage statt. Der Antrag des Aus— schusses, welcher den Geschäftsbetrieb der Bank wesentlich in dem seitherigen Umfange erhalten wünscht, wurde einstimmig ange— nommen. Hierauf wurde der Antrag von Schirm, betreffend die Ausführung der nassauischen Schulgesetzgebung, angenom— men. Schließlich wurden Petitionen berathen.

Danzig, 20. November. (Westpr. Ztg.) Gestern wurden mit der Eisenbahn die vier Thurmgeschütze des Panzerschiffes »Arminius«, 72⸗Pfünder im Gewichte von je 180 Ctr., ver⸗= laden, um in die Kruppsche Fabrik nach Essen befördert zu werden. Die Geschütze sollen dort zu Ringgeschützen umgear— beitet werden.

Mecklenburg. Schwerin 20. November. (Meckl. Ztg.) Der Großherzog und die Großherzogin werden heute Abend 6 Uhr von Wernigerode hier wieder eintreffen.

Nopember. (. T. B.) Den Mecklenb. Anzeigen« zufolge sind behufs Regelung der perfönlichen und wirthschaft⸗ lichen Freizügigkeit auf dem platten Lande folgende bisher in Kraft gewesene Vorschriften durch Cirkular⸗Verordnun an die Aemter aufgehoben worden: Die . für Häuslereien, nur eine Familienwohnung und einen Haushalt, zu haben, die Beschräntung der Fähigkeit, eine Häuslerei zu erwerben (der Anbau als Häusler kann künf⸗ tig auch anderen als Domanial ⸗Angehörigen zugestanden wer⸗ den), ferner die Beschränkungen der Vermiethung einer Häus⸗ lerei, sowie das Verbot der Vermiethung der bond den Büdnern oder Erbpächtern eigenmächtig angelegten Wohnungen. Auch sollen letztere nicht mehr gehalten sein, bei Vermiethung ihrer Wohnungen den Orts-Einliegern den Vorzug zu geben oder Einlieger nur mit Amts⸗Konsens anzunehnien.

Malchin, 29. November. (W. u B.) Durch schwerinsches Reskript ist auf Antrag des Landtages die Veröffentlichung des Aktenstückes (Anlage A. zu dem die Nachversteuerung betreffen. den Neskript vom 3. November) nunmehr erfolgt, welches über die Nachversteuerungs⸗-Verhandlungen im Bündesrathe und über die von dem mecklenburgischen Bevollmächtigten hierbei eingenommene Stellung Aufschluß giebt.

Sachsen. Alten hurg, 20 Rovember. (Alt Ztg.) Das Bulletin über das Befinden des Herzogs Joseph lautet: »Gestern am Tage und während der Nacht qualvolle Unruhe durch Athemnoth.«

Baden. Karlsruhe, 18. November. Die »Karlsr. Ztg.“ schreibt: Die Verhandlungen wegen eines Vertrags zwischen. Baden und der Schweiz in Bekreff des Essenbahn— Anschlusses in Konstanz sind zur Aufstellung eines Vertrags— Entwurfs gediehen.

Derselbe wird nunmehr von den eidgenössischen Bevoll— mächtigten auch beim schweizerischen Bundesrath zur Vorlage gebracht werden. Nach der hierdurch herbeigeführten kurzen Unterbrechung werden Die beiderseitigen Bevollmächtigten vor— aussichtlich gegen Ende dieses Monats hier wieder zusammen⸗ treten, um die Angelegenheit zum Abschluß zu führen.

Bayern. München, 19. November. (N. K.) In den letzten Tagen haben in dem Königlichen Staats- Ministerium der Finanzen kommissionelle Berathungen stattgefunden über Feststellung eines zum Vollzuge des Art. 83 des Wehr ⸗Verfas⸗ sungs. Gesezes den Kammern des Landtages vorzulegenden Ge— setz·sntwurfes, die Erhebung eines Wehrgeldes betreffend. 5 , , n. , der Kriegs-Minister und die Mi— nister der Finanzen und des Innern, dann die betreffenden Ministerial⸗Referenten bei. 3 ff

Hesterreich⸗ Ungarn. Pesth, 19. November. (W. Z. Das Extraordinarium für das Kriegswesen beträgt 6,593, 0600 Gulden, und zwar für Vervollständigung der Neu⸗Bewaffnung der Armee 961,000 Gulden, für Neu⸗Bauten 11400, 0060 Guk— den, für Hafenbauten in der Grenze 39,906 Gulden, für Mon⸗ tursAnschafsungen auf den Kriegsbedarf 206,000 Gulden und Gebühren für supernumeräre Offiziere und Parteien 2,500, 000 Gulden. Das diesjährige Ordinarium ist um anderthalb Mil⸗ lionen höher als das vorjährige und um 4,696,000 Gulden höher als die von der Delegation bewilligte Dotatlon, werden aber auf das diesjährige Budget die Preise der Cerealien und der Monturs-Materlalien angewendet, dann ist es um 309000 Gulden niedriger als das vorjährige und um 2-380, 000 Gulden höher als die von der Delegation votirte Summe. In der Kriegs Budget- Sektion gab der Kriegs Minister Aufklaͤrungen über die veränderte Eintheilung des Budgets nach Hauptwirthschaftsgruppen und deutete die bevorstehende Einbringung eines Nachtrages für 1868 an.

In der Plenar-Sitzung des Budget -Ausschusses referirte Baron Hock über den Finanz-Etat.

Im Unterhause wurde der Gesetz-Entwurf über den Volksschul-Unterricht in der General-Debatte einstimmig und in der Spezial-Debatte bis §. 19 angenommen.

Wegen der morgen über das Budget des Ministeriums des Aeußern stattfindenden Ausschußsitzung reist der Reichs⸗ Kanzler erst Sonnabend Abends nach Wien zu einem nur eintägigen Aufenthalte daselbst.

Agram, 19. November. Im Landtage wurde auf Antrag des Domherrn Vukovie dem Kaiser eine Dank-Adresse für die Allerhöchste Sanktionirung des Ausgleiches votirt. Wegen Ins⸗ lebentretens des neuen Gesetzes wurde der Statthalterei die Publizirung aufgetragen. Dann folgten Wahlen für das ungarische Ober⸗ und Unterhaus.

Belgien. Brüssel, 20. November. Die Repr äsen⸗ tanten-Kammer genehmigte gestern mit Einstimmigkeit das

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