1868 / 276 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden Mor en gef 3) gf mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben für den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nach Maßgabe der inzwischen erfolgten Festsetzungen geschehen.

ih Von der Berlin-⸗Cüstriner Bahn ist die Strecke: »Gusow - Ber⸗ line, 8, 2ꝛ Meilen lang, am 1. Oktober v. J. in Betrieb gesetzt.

) Die Strecke »⸗Danzig⸗Neufahrwasser«, 1,5, Meilen lang, ist am J. Oktober v. J. eröffnet. ; .

3) Von der Schlesischen Gebirgsbahn ist die Strecke: Hirschberg⸗ Waldenburg«, H. 92 Meilen lang, am 15. August v. J. eröffnet.

) Am J. Januar d. J. ist der Betrieb der hannoverschen Bahn— strecke »Emden⸗Rheines, 19 Meilen lang, an die Westfälische Bahn übergegangen. ö J ö

3 ad Col. 21. Die Baulänge beträgt 19.67 Meilen. Zum Be—

triebe gehört noch eine gepachtete, in Frankreich gelegene Strecke von 6698 Meilen, so daß die Betriebslänge 2026 Meilen beträgt. 6) Die Strecke »Göttingen⸗-Arenshausen«, 2,73 Meilen lang, ist am 1. August v. J. dem Betriebe übergeben, dagegen die Strecke »Emden⸗Rheine, 19 Meilen lang, vom 1. Januar d. J. ab in den Betrieb der Westfälischen Bahn übergegangen.

) Die Strecke »Hanau - Wächtersbach«, 4,3 Meilen lang, ist am 1. Mai v. J. die Strecke »Wächtersbach⸗Steinau«, 1,8 Meilen in! 1 . Strecke »Fulda⸗Neuhofe, 1,8 Meilen lang, am 1. Juli d. J. eröffnet.

s) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil.

ö. Heppens⸗Oldenburger Bahn ist am 3. September 1867 eröffnet. k

1) Am 18. Januar v. J. ist die Strecke »Styrum-⸗Ruhrorter⸗ Hafen, 1,00 M. lang, am 1. April v. J. die Verbindungsbahn »Hengstei⸗Holzwickede«, 2,29 M, lang, am 25. Sept. v. J. die Strecken »HaanzSolingen und Ohligs⸗Wald-Opladen« der Haan-Cölner Bahn, 3104 Meilen lang, am 8. April d. J. die Strecke »Opladen⸗Mühlheim«, 166 M. lang, und am 1. Sept. d. J. die Zweigbahn »Rittershausen⸗ Remscheidæ, 2.32 M. lang, eröffnet. In der Gesammtlänge ist die gepachtete Strecke »Haueda⸗Warburg«, O, 62 M. lang, mit enthalten.

1) Von der Ostpreuß. Südbahn ist die Strecke »Bartenstein—⸗ Rastenburg«, 600 M. lang, am 1. Novbr. v. J. eröffnet.

17) Von der Halle⸗Casseler Zweigbahn ist die Strecke »Nordhausen⸗ Arends hausen«, 9,25 M. lang, am 10. Juli v. J. eröffnet.

13) Es beziehen sich die Betriebs-Einnahmen auf 49,14 M., näm— lich auch auf die erpachtete Bahnstrecke »Roßlau-Zerbst«.

14) Am 16. Mai v. J ist die Zweigbahn »Dietendorf-Arnstadt⸗ in einer Länge von 1,33 M. eröffnet.

16) ad Col. 11. Durch Eröffnung der Kohlen⸗Zweigbahn »Pluto« am 15. Juni v. J. ist eine Betriebslänge von 48,01 M. eingetreten.

1) Am 1. November v. J. ist die Strecke »Mechernich‘ Calla in

einer Länge von 1,12 M. eröffnet.

1) Die Strecke Kempen Venlo ist am 1. Januar d. J. eröffnet.

1) Am 1. August v. J. ist der Betrieb der Strecke »Hasselt⸗ Landen« auf den Grand-⸗Central⸗Belge übergegangen.

19) Die Altona ⸗Blankeneser Zweigbahn, 1,3 M. lang, ist am

19. Mai v. J. eröffnet.

2) Die Strecke »Tingleff⸗Tonderna, 3,3 M., ist am 26. Juni v. J. und die Zweigbahn Rothenkrug⸗Apenrade«, 0,1 M. lang, am 12. September d. J. dem Verkehr übergeben.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 21. November. Der Vortrag, durch welchen der Geh. Ober ⸗Finanz Rath Mölle im Hause der Abgeordneten die Vorberathung des Etats des Finanz⸗Ministeriums am 19. d. M.

einleitete, hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Bei der Wichtigkeit des Etats des Finanz⸗Mini— steriums und dem großen Umfange der Bewilligungen, die durch die⸗ sen Etat in Anspruch genommen werden, dürfte es Ihnen erwuͤnscht sein, daß ich den Etat in kurzen Zügen vortrage und näher erläutere.

Der Etat des Finanz -Ministeriums enthält nur zu einem kleinen Theile Ausgaben, welche das Finanz- Ministerium speziell betreffen; der bei Weitem größere Theil der Ausgaben betrifft die ganze Staats- Verwaltung.

Die Gesammt⸗Ausgaben belaufen sich auf 33. 031,058 Thlr. und haben sich gegen den diesjährigen Etat um 2,928,580 Thlr. erhöht; außerdem sind noch in Anspruch genommen an extraordinären Aus⸗ gaben 2lI/ 800 Thlr., 10600 Thlr. weniger als in dem dies— jührigen Etat.

. Für die Central-⸗Finanz⸗Verwaltung und die General ⸗Verwal—⸗ tung der Steuern und die General-Staatsfasse sind im Ganzen 332050 Thlr. angesetzt worden, 3559 Thlr. weniger als im diesjähri⸗ gen Etat. Es sind nämlich die Ausgaben für das Geheime Mi⸗ nisterial · Archiv auf den Etat der Archiv⸗Verwaltung übernommen worden, und hat dieser Etat bereits Ihre Genehmigung erhalten.

Es folgen unter IJ. die Wittwen⸗ und Waisen⸗-Verpflegungs⸗ Anstalten unter 8 verschiedenen Positionen. Eine Position davon, nämlich der Zuschuß für die Provinz Schleswig⸗Holstein Zur allge⸗ meinen Wittwenkasse in Kopenhagen, hat sich um 16,448 Thlr. ver⸗ mindert, theils dadurch, daß diese Kasse, die vor längeren Jahren schon geschlossen ist, immer weniger Zuschuß erfordert, und daß, wie, der Herr Abgeordnete Virchow schon erwähnt hat, ein Theil auf Lauenburg übertragen ist. Von den übrigen Wittwen— kassen erfordert die allgemeine Wittwen⸗-Verpflegungs ⸗Anstalt in Berlin einen Zuschuß von 776,000 Thaler, 127550 Thaler mehr als in diesem Jahre. Dies Mehr hat hauptsächlich darin seinen Grund, daß an Wittwenpensionen im nächsten Jahre eine höhere Summe zu zahlen sein wird als in diesem Jahrẽ. Für die Wittwenkassen in den neuen Landestheilen, die sämmtlich geschlossen

sind, ist ein höherer Zufchuß von 1193950 Thlr. in Ansatz gebra worden, und zwar hauptsächlich deshalb, weil . D Wittwenkassen zur Staatskasse eingezogen worden sind, und statt der Zinsen ö den Kapitalien nun ein höherer Zuschuß gegeben wer— den muß.

Unter III. sind die Apanagen aufgeführt mit 430,464 Thlr., 12 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat. Das Mehr rührt davon her, daß die Naturalien, die einigen Empfangsberechtigten zu gewähren sind, zu etwas höheren Preisen berechnet werden müssen.

Es folgt dann IV. Passiva der General ⸗Staatskasse, Titel 1 Ren. ten und Entschädigungen für aufgehobene Rechte und Nutzungen. Unter Nr. 1. Entschädigungen an Fürsten und Standesherren für auf. gehobene Rechte ist ein Mehr von 884 Thlr. nachgewiesen. Dasselbe wird hauptsächlich veranlaßt durch eine Summe pon 1900 Thlr. Rente, die an den Fürsten zu Sayn-⸗Wittgenstein-Hohenstein für den Ver ich auf die dem Fürstlichen Hause zustehenden Regierungsrechte gewährt worden ist. Es ist diese Post schon im vorigen Etat enthalten gewesen. Das Hohe Haus hat aber beschlossen, sie nicht zu bewilligen. Die Sache ist im Allgemeinen bekannt. Die Regierung hat mit dem Empfänger einen Vertrag abgeschlossen, der nothwendig erfüllt werden muß, die Regierung kann sich in keinem Falle der Erfüllung dieses Vertrags entziehen und hat deshalb geglaubt, die Summe von 1000 Thlr. wie. der in dem Etat in Ansatz zu bringen. Ich bitte das Hohe Haus, diesmal die 1000 Thlr. zu genehmigen.

Bei den folgenden beiden Posten, 13,963 Thlr. Zuschuß an ver— schiedene Tilgungskassen zur Erleichterung der Ablösung von Real. lasten ist keine Veränderung eingetreten, ebenso bei Nr. 3 Entschädi. gung für Aufhebung der Sund⸗ und Beltzölle im Betrage von As 462 Thlr. Die ganze Kapital-Entschädigung beträgt 3,3360, 020; Thaler, worauf bis jetzt 1,590,254 Thlr. abgetragen sind.

Die folgende Post Nr. 4 enthält die Summe, welche nach dem Schluß-Protokolle der internationalen Finanz- Kommission an Däne— mark zu zahlen ist, als Entschädigung für die übernommene Mehrlast an Pensions⸗- Zahlungen. Sie beträgt für das nächste Jahr noch 4195311 Thlr., 293,779 Thlr. weniger. Dies Weniger rührt daher, daß am 1. April des nächsten Jahres die letzte Rate auf diese Ent— schädigungs⸗Summe zu zahlen ist und dann der Gesammt-⸗Ansatz von 419,311 Thlr. im nächsten Etat hinwegfällt.

Es kommt dann unter Nr. 5 die Zahlung an das Miilitär— Waisenhaus in Potsdam, unverändert mit 132,253 Thlr.

Unter Nr. 6, sonstige Renten und Entschädigungen für aufgehobene Zölle, sind 207 624 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. in Ansatz gebracht worden, 875 Thlr. 9 Sgr. 7 Pf. mehr, welcher Betrag in den Anlagen zum Etat speziell erläutert ist.

Unter Titel 2 sind Zahlungen an ständische Verwaltungen auf— geführt. Es ist nur eine Post, die an den provinzialständischen Ver— band der Provinz Hannover init 500,000 Thlr. zu zahlen ist. Diese Summe erscheint hier als Mehr, obgleich sie schon im laufenden Jahre zu zahlen gewesen ist. Sie ist in dem diesjährigen Etat nicht enthalten, dagegen eine Einnahme von gleicher Hoͤhe ebenfalls nicht, so daß es sich nur um eine durchlaufende Post handelt.

Es kommt dann Titel 3, Zuschuß zur Verzinsung und Tilgung verschiedener vom Staate nicht übernommener Provinzial und Lommunal-⸗-Schulden mit 9580 Thlr., unverändert, wie in diesem , die schon seit einer langen Reihe von Jahren ge— leistet sind.

Dann unter Tit. 4 zur Verzinsung und Tilgung der Schulden der vormals freien Stadt Frankfurt 580,100 Thlr. Es ist diese Summe unverändert geblieben gegen den diesjährigen Etat, die Her. ren Kommissarien des Hohen Hauses haben jedoch beantragt, die zur Tilgung der frankfurter Schulden bestimmten Fonds um 102,000 Thlr. zu ermäßigen. Es ist nämlich bisher die Auseinandersetzun mit der Stadt Frankfurt in Bezug auf das Staats- und städtische Vermögen nicht erfolgt. Unter den Staatsschulden ist nur eine Post im Etat enthalten, die nach gesetzlichen Verpflichtungen getilgt werden muß; diese Summe haben die Herren Kommiissarien zu bewilligen bean— tragt, wogegen die übrigen zur Tilgung bestimmten Beträge, weil eine gesetzliche Verpflichtung zur Tilgung nicht vorliegt, abgesetzt werden sollen. Die Staats -Regierung hat geglaubt, die Beträge zur Til⸗ gung der Staatsschulden ebenso, wie es in dem diesjährigen Etat ge— schehen ist wieder in Ansatz bringen zu sollen, weil gehofft werden darf, daß die Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt in nächster Zeit wird u Stande kommen müssen, und dann kein Grund gewesen wäre die Tilgung der Schulden nicht ebenso zu bewirken, wie es mit den Schulden, welche bereits übernommen sind, geschieht. Indeß legt die Regierung keinen Werth darauf, wenn die Summe von 192000 Thalern für das nächste Jahr abgesetzt wird, und sie will deshalb dem Antrage der Herren Kommissgrien zustimmen.

Es folgen dann unter Titel 5 die vertragsmäßigen Zahlungen aus der Eisenbahn-Abgabe und dem Eisenbahn-⸗Aktien⸗Ämortisations⸗ Fonds. Es handelt sich hier nur um eine Post, nämlich um die Summe, welche zur Amortisation der Stamm-⸗Aktien der Berlin⸗ Hamburger Eisen bahn erforderlich ist. Sie beträgt 253, 722 Thlr. und ist um 35/178 Thlr. höher, als in dem diesjährigen Eiat. Die Post ist in dem Etat eine durchlaufende; es wird nur der Betrag zur Amor— tisation verwendet, welcher an Eisenbahn⸗Abgaben und an Zinsen von den getilgten Aktien aufkommt.

Unter Nr. V. sind die Beiträge aufgeführt, welche Preußen zu den Ausgaben des Norddeutschen Bundes zu leisten hat. Der Mea— trikular- Beitrag Nr. 1 beträgt 19,490 825 Thlr. 2617520 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat; das Aversum für Zölle und Ver— brauchs: Steuern u. s. w. Nr. 2 I16660 Thlr., 79. 550 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat.

Diese letztere Ausgabe fällt hauptsächlich auf die Stadt Altona

welche nicht zum Zollverein gehört, da die übrigen Ortschaften, welche dem Zollverein nicht angehören, nicht von Bedeutung sind. Es steh

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kieser Ausgabe von 166,650 Thlrn, eine Einnahme bei der allgemei—⸗ jen Kassenderwaltung von 41,000 Thlrn. gegenüber, die von den be— reffenden Städten und Ortschaften aufgebracht werden sollen, um das lversum für Zölle und Verbrauchs-Steuern zum Theil zu decken.

An Pensionen und Kompetenzen sind unter Nr. VI. Tit. 1

ensionen für Civil. Beamte 3,250,000 Thlr. in Ansatz gebracht, 60600 Thlr. mehr als im diesjährigen Etat. Nach den Mittheilun— en, die von den einzelnen Regierungen in Bezug auf diesen Pen— ionsfonds gi mach worden sind, wird diese Summe muthmaßlich forderlich sein. Es sind nämlich bis zum Schluß des Monats Ok— ober 2,6090000 Thlr. an Pensionen ausgegeben worden, es werden für zwei Monate etwa noch 520,000 Thlr. hinzutreten, sind zusam— men 3,1200090 Thlr. Eine Steigerung von etwa 136,000 Thlr. wird im . Jahre nach den bisher gemachten Erfahrungen zu erwar— ten sein. . Es ist in . auf diese Post im vorigen Jahr eine Resolution vom Hohen Hause beschlossen worden, die dahin geht, daß in diesem Jahr ein Pensionsgesetz vorgelegt werden möge. Hierauf bemerke ich, daß es die Absicht ist, ein neues Gesetz über die Regelung der Be— amten⸗Verhältnisse und auch der Pensionen der Beamten dem Reichs⸗ tage des Norddeutschen Bundes vorzulegen und zwar in seiner nächsten Session, es dürfte sich deshalb empfehlen, das für Preußen allein zu erlassende besondere Gesetz einstweilen noch auszusetzen.

Unter Titel 2 Zu einmaligen Unterstützungen für pensionirte Beamte und zu Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen von Beamten aus dem Ressort des Finanz-⸗Ministeriums ist die im diesjährigen Etat enthaltene Summe von 62000 Thlrn. wie⸗ der in Ansatz gebracht worden. Weggefallen sind 96060 Thlr., die zu Gnaden-Quartalsbeiträgen für Wittiven und Waisen von Beamten in der Provinz Hannover in diesem Jahre noch zu zahlen gewesen sind, welche im nächsten Jahre aber, so weit sie dann noch vorkom— men werden, aus den erledigten Besoldungen gezahlt werden sollen, wie es in den alten Landestheilen geschieht.

Der Gnaden ⸗Pensionsfonds Titel 3. ist mit 100,000 Thlrn. in demselben Betrage, wie in diesem Jahre, angesetzt.

Die Karenz -Unterstützungen, Titel 4, haben sich von 38000 Thlr. auf 404000 Thlr. also um 2W06 Thlr. nach dem Burchschnitt erhöht. Die Wartegelder für Civilbeamte Titel 53. Nr. 1 betragen 185,218 Thlr.; gegen den diesjährigen Etat ist eine Verminderung von 7078 Thlrn. eingetreten, und zwar dadurch, daß Beamte theils wieder angestellt, theils pensionirt, theils verstorben sind.

Bei dem Dispositions-Fonds zu Gehalts-Ausgleichungen, so wie zu Besoldungen und Wartegeldern für disponible Beamte sind, wie im diesjährigen Etat, 150,060 Thlr. in Ansatz gebracht worden.

Es ergiebt die Erläuterung in dem Etat, daß am 1. Juli d. J. die aus diesem Fonds zu leistenden Zahlungen bereits auf jährlich t6s207 Thlr. sich beliefen, Es ist daher anzunehmen, daß die Summe von 150,900 Thlr. auch für das nächste Jahr erforderlich sein wird.

Es folgt dann der Pensions ⸗Aussterbefonds mit 4960, 000 Thlr., öh 00) Thlr. mehr als im diesjährigen Etat. Der Mehrbedarf sst in der Anlage zum Etat erläutert worden.

Unter Nr. VII. Qber-Präsidien und Regierungen sind 2258975 Ihlr. angeseßt, 9000 Thlr. mehr als in dem diesjährigen Etat. Der Spezial-⸗Etat für die Ober -Präsidien und Regierungen ergiebt, daß unter Tit. 3 die Besoldungen für die Regierungs-⸗Präsidenten und Vize · Präsidenten um 700 Thlr. erhöht worden sind. Es besteht diese Summe in einer Zulage, welche dem Regierungs- Präsidenten in Schleswig zu seinem hisherigen Gehalte von 2800 Thlr. gewährt wer⸗ den soll, um ihn im Gehalte mit den Regierungs-Präsidenten, welche 3500 Thlr. beziehen, gleichzustellen. Die Herren Koinmissarien des Hauses haben beantragt, diese 700 Thlr. abzusetzen, weil sie der Meinung sind, daß, wie in den übrigen Provinzen, der Ober Präsident der Provinz Schleswig -Holstein ebenfalls an dem Sitze der Regierung, in Schleswig, wohnen könne, daß aber dann der Regierungs-Präsi⸗ dent nur die Stelle eines Vize⸗Präsidenten einnehme und auch nur Als solcher zu besolden sei. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß hier noch andere Rücksichten zu nehmen sind, die bei den Vor— perhandlungen nicht zur Sprache kamen. In Kiel befindet sich zur Zeil das Konsistorium, das Provinzial-Schulkollegium, die Universttät und vielleicht noch einige andere Behörden, deren Vorsitzende der Ober · Fräsident ist. Es wird also nothwendig sein, für jetzt den Ober · Präsidenten in Kiel zu lassen, und dann ist es wohl billig und gerecht, dem Präsidenten in Schleswig, welcher die ge— sammien Funktionen eines Regierungs-Präsidenten auszuüben hat, lbenso zu n, wie die Regierungs⸗Präsidenten, nämlich mit 3506 Ihaler. Ich wollte deshalb bitten, dem Antrage der Herren Kom- missarien nicht zuzustimmen. Ein zweiter Mehransatz in diesem Etat besteht in der Besoldung von 1500 Thlr. für einen Ober ⸗Regie⸗ Uungs⸗Rath in Cöslin, welcher für die Verwaltung der geistlichen und Schul Angelegenheiten bestimmt ist und dessen Stelle neu auf den Etat gebracht werden soll. Es treten diesen 1500 Thlrn. noch 300 Ihlr. Dirigenten ⸗Zulage hinzu, so daß für diesen Beamten 1800 Thlr. auf den Etat nun übernommen sind. Es liegt hier derfelbe Fall vor, wie bei den Regierungen Oppeln und Gumbinnen. Bei der Abthei⸗ lung des Innern, bei welcher jetzt die geistlichen und Schul⸗Angelegen⸗ heiten mit bearbeitet werden, ist nach einer sehr ausführlichen Denk. schift, welche dem Etat beigefügt, ist, der Ober“ Regierungs. zath nicht mehr im Stande, die Geschäfte allein zu versehen, und des. halb wird beantragt, diese 1860 Thlr., deren Absetzung in einem be— sonderen Antrage dorgeschlagen ist, zu bewilligen. Außerdem sind in diesem Etat 3566 Thlr. in Abgang estellt worden, und zwar wefent. lich deshalb, weil in Schleswig-Holstein nur eine Regierung errichtet worden ist, und dadurch einzelne Stellen entbehrlich geworden sind. Im n beträgt die Ausgabe für den Besoldungstitel der Regie— rungen 1 ö. weniger als in diesem Jahr.

Unter den fonstigen Ausgaben ist eine Summe von 10000 Thlr.

neu angesetzt als Dispositions-Fonds der Regierungs⸗Präsidenten. Es bestand nämlich bisher die Einrichtung, daß bei jeder Regierung eine Ordnungs Strafkasse vorhanden war, in welche die Ordnungsstrafen, die gegen Beamte festgesetzt wurden, flossen. Diese Einnahmen stan— den den Präsidenten der Regierungen z—ur Disposttion, um daraus kleine Unterstützungen an solche Beamte zu gewähren, die überhaupt kein Einkommen haben oder sehr wenig besoldet sind, und für welche auf die Remunerations-Fonds der Regierung nicht zurückgegangen werden konnte, ferner, um in einzelnen Fällen Almosen und sonstige Zahlungen aus diesen Fonds an Personen, die sich an den Regie⸗ rungs-Präsidenten direkt gewendet hatten, zu bewilligen. Es steht dieser Ausgabe eine Mehreinnahme von gleichem Betrage gegenüber, indem es eben die Absicht gewefen ist, die Ordnungsstrafen künftig zur Staats kasse fließen zu lassen dagegen dem Praͤsidenten eine gleiche Summe zu den bezeichneten Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Es kommen dann die Pnrovinzial⸗Finanz-⸗Direktion und die Bezirks-Hauptkassen in Hannover.

Der Spezial- Etat ergiebt, daß für den Präsidenten der Proyvinzial⸗ Finanz ⸗Direktion 300 Thlr. Gehaltszulage Und 600 Thlr. Alz Mieths⸗ entschädigung neu in Ansatz gebracht worden sind. Die Provinzial⸗ Tinanz-Direttion erstreckt ihre Wirksamkeit über die ganze Provinz Hannover und es erscheint deshalb billig, den Präsidenten derselben mindestens ebenso zu stellen, wie die Regierungs ⸗Präsidenten, deren Wirksamkeit sich nur auf einen Regierungs-Bezitk erstreckt. Ferner sind 300 Thlr. Gehaltszulage für einen zweiten Aber ⸗Regierungs⸗Rath in Ansatz gebracht, der für die Verwaltung der Domänen und Forsten ? bestellt werden soll. Die Ausgaben für die Provinzial ·Finanz⸗Direktion haben sich demnach um 1200 Thlr. erhöht.

Für die Bezirks-Hauptkassen sind zusammen 28.550 Thlr. in An— satz gebracht und zwar 2200 Thlr. weniger als im vorigen Etat. Es ist dem Hohen Hause bekannt, daß in letzterem sechs Bezirks ⸗Haupt⸗ kassen vorgesehen waren, welche die Regierung auf Grund kommissa⸗ rischer Verhandlungen mit der Provinzial-Behörde in Ansaß gebracht hatte. Es ist bei den Verhandlungen über diese Ausgaben darauf auf⸗ merksam gemacht worden, daß eine geringere Zahl von Kassen ge— nügen werde. Obgleich die Bewilligung für sechs Kassen erfolgte, so hat der Herr Finanz ⸗Minister doch von Neuem prüfen lassen, ob nicht mit drei Kassen dem Bedürfnisse zu genügen sei und es hat diefe Frage bejaht werden können. Es sind deshalb jetzt nur die Besol⸗ dungen für, drei Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück in Ansatz gebracht worden. Dadurch sind drei Rendanten und mehrere Kassen-A1ssistenten entbehrlich geworden, während es noth⸗ wendig gewesen ist, die Rendanten der Bezirks⸗Hauptkassen ebenso zu besolden wie die Landrentmeister bei den Regierungs ⸗Hauptkassen in den alten Provinzen, nämlich mit 1400 Thlr. und ebenfo bei jeder der 3 Kassen einen Gberbuchhalter und einen Kassirer anzustellen. Da— durch ist ein Mehr- Ausgabe von 3300 Thlrn. entstanden, welcher jedoch einer Minder-⸗Ausgahe von 5800 Thlrn. gegenübersteht, so daß durch diese Veränderungen überhaupt 3200 Thlr erspart worden sind. Die Gesammt ⸗Ausgaben für die Bezirks-Hauptkassen und die Pro⸗ vinzial-Finanz-Direktion belaufen sich auf 158,700 Thlr. und betragen im Ganzen 1000 Thlr. weniger als im diesjährigen Etat.

. Es folgen dann unter 1X die Rechnungs- Kommissionen mit einer Ausgabe von 74,800 Thlrn., 10590 Thlr. weniger als im dies— jährigen Etat. Es hat sich näinlich bei Einrichtung dieser Kom— missionen ergehen, daß hier und da einzelne Stellen und einige andere Bedürfnisse entbehrlich waren, und es sind deshalb 106596 Thlr. vom Etat abgesetzt worden.

Für die Rentenbanken sind 139,155 Thlr. in Ansatz gebracht, 330 Thlr., weniger als im diesjährigen Etat.

Die Depositen⸗Kasse für den Bezirk des Appellations - Gerichts hofes zu Cöln erscheint mit 1209 Thlr. wie im diesjährigen Etat.

Die Haupt Depositen -Kasse zu Cassel erscheint zum ersten Mal mit einer Ausgabe von 3670 Thlr. Die Kasse hat schon seit langer Zeit bestanden, es war aber übersehen worden, sie in den diesjährigen Etat aufzunehmen, weil die Finanz-Verwaltung von dem Bestehen derselben im vorigen Jahre keine Kenntniß hatte.

Die Einnahme dieser Kasse wird bei der allgemeinen Kassenver— waltung nachgewiesen und ist erheblich höher als die Ausgabe, so daß sich noch ein Ueberschuß von 7610 Thlrn, ergiebt. Die allgemeinen Fonds, als zur Ahlösung von Passiv⸗Renten und anderen Verpflich- tungen, 50 000 Thlr.; Dispositionsfonds zu Gnadenbewilligungen aller Art 500,000 Thlr.; zu unvorhergesehenen Ausgaben (Haupt— Extra⸗Ordinarium) 400,000 Thlr.; Zuschuß zu den Verwaltungs- Ausgaben des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont 58,665 Thlr. , unverändert auf den diesjährigen Etat übernommen worden.

Außerdem befinden sich unter diesem Titel 216,452 Thlr. aufge— führt, dazu bestimmt, die Besoldung der Subalternen bei den Lokal— Behörden durchweg zu verbessern. Dem Etat ist eine Nachweisung beigefügt, welche sämmtliche Subaltern⸗Beamten bei den Lokal- Be⸗ hörden enthält. Im diesjährigen Etat waren für die Verbesserung dieser Beamten 606,900 Thlr. bewilligt worden; die Nachweisung er— giebt, wie diese 600000 Thlr. auf die einzelnen Verwaltungen und die einzelnen Beamtenklassen vertheilt worden sind. Es sind nämlich da— von überwiesen: dem Ministerium des Innern 101,439 Thlr., dem landwirthschaftlichen Ministerium 1335 Thlr., dem Justiz-Mi— nisterium 317911 Thlr. 21. Sgr. 5 Pf., dent Finanz- Ministerium 40600 Thlr. und dem Ministerium für Han— del 2c. 138714 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. Diese Summen haben aber nicht ausgereicht, um den Subalternen⸗Beamten bei den Lokal— Behörden durchweg Besoldungs-Zulagen gewähren zu können, es haben mit dieser Summe nur diejenigen Beamten bedacht werden können, deren Durchschnittsgehalt nicht über 600 Thlrn. betrug. Um nun, auch den übrigen Beamten bei den Lokal-Behörden Zulagen be— willigen zu können, sind in dem vorliegenden Etat 216,457 Thlr. nen