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wird man sagen, es t dann auch gar nicht nöthig, daß die Dokumente über die betreffenden Rechtsgeschäfte dem Gerichte überhaupt vorgelegt werden. Von diesem Standpunkte aus ist es nun aber auch gerechtfertigt, und das ist etwas sehr Wesentliches, das Hypothekenrecht der hypothekarischen Klage gegenüber als ein strenges Recht hinzustellen, als ein Recht, welches noch strenger ist, als das Wechselrecht. Dadurch wird bem Realkredit unstreitig eine sehr wirksame Stütze gewährt. Der Entwurf bestimmt in dieser Beziehung Folgendes:
Gegen die hypothekarische Klage sind Einreden, welche die Begründung des persönlichen Schuldverhältnisses betreffen, unzulässig; andere Einreden sind nur soweit zulässig, als sie dem Beklagten gegen den jedesmaligen Kläger unmittelbar zu—⸗ stehen, oder aus dem Hypothekenbuche sich ergeben.
Meine Herren! Ich kommie noch kurz zurück auf die Hypothek des Eigenthümers. Die Einführung der Hypothek des Eigenthümers in dem Sinne, daß er für sich yer; bestellen kann, ist keines wegs ohne Bedenken, und diese Bedenken sind theils juristische, theils wirthschaftliche. Es ist nämlich zuvörderst eine ganz über⸗ fei ge Mühe, diese Hypothek des Eigenthümers juristisch zu
onstruiren. Sie entzieht sich jeder juristischen Konstrultion, widerspricht allen juristischen Begriffen, und kann einem streng juristischen Gewissen große Qualen bereiten.
Man muß deshalb von vorn herein davon ausgehen, auf jede juristische Konstruktion dieses Instituts zu verzichten. Aber die . des Eigenthümers hat auch ihre großen wirth— schaftlichen Bedenken: .
In Folge dieser Institution kann ein Grundbesitzer sein Grundeigenthum in der Tasche mit sich tragen, und wenn er nicht solide ist, so ist er großen Gefahren ausgesetzt rücksichtlich seines Vermögens. Allein die Königliche Staatsregierung hat geglaubt, von diesem Bedenken absehen zu müssen, weil sie an⸗
enommen hat, daß die Hypothek des Eigenthümers in diesem inne gefordert werde durch die edit fen des Lebens und des Verkehrs. .
Ist dies aber der Fall, meine Herren, dann ist nicht abzu⸗ sehen, warum denn die Gesetzgebung den Forderungen des Le— bens und des Verkehrs immer nachhinken soll, warum sie nicht die Entwicklungen des Lebens und Verkehrs begleiten soll, um ihnen den Weg zu ebnen, aber auch zugleich zu ordnen. Die
ypothek des Eigenthümers hat einen ganz wesentlich ab⸗ weichenden Charakter von der bislang üblichen Hypothek. Die letztere hat zum Zweck dauernde Kapitalanleihen zu sichern, die Hypothek des Eigenthümers dient dagegen rein dem Verkehr und kann deshalb ihrem Charakter nach als eine Verkehrs— hypothek bezeichnet werden.
Von diesein Gesichtspunkt aus hat die Königliche Regierung aber noch einen Schritt gethan, der an sich ebenfalls bedenklich scheinen mag. Es handelt sich um die Frage: soll eine Blanco⸗ cession oder ein Blancoindossement in Betreff der Hypotheken huge lg sen werden? — Dieser Punkt hat große Bedenken, sowohl em Eigenthümer als dem Gläubiger gegenüber. Soll so etwas allgemein durchgeführt werden, so ist, wie mir scheint, durchaus erforderlich, daß vermittelnde Institute bestehen, vermittelnd für a nn. und Kündigung. Solche Institute kann aber das
ypothekengesetz nicht schaffen, dieselben liegen der Hypotheken⸗ ordnung wie dem Hypothekengesetze ganz fern. Dennoch, wie esagt, hat die Königliche Regierung geglaubt, im Fall der ypothek des Eigenthümers B e id zu gestatten, weil sie angenommen hat, daß auch dieses durch Rücksichten des Ver⸗ kehrs dringend gefordert wird. Im vorliegenden Fall, bei der Hypothek des Eigenthümers, kann der Eigenthümer sich jeden—⸗ falls nicht beklagen, wie auch der Glaͤubiger sich vorsehen mag. Der Eigenthümer braucht nicht in Blanco zu cediren und der Gläubiger braucht die Blancocession nicht anzuneh— e denn diese ist natürlich nicht geboten, sondern nur ge⸗ attet.
Meine Herren, indem ich Ihnen für die Aufmerksamkeit danke, de Sie meinen Worten geschenkt haben, erlauben Sie mir, mein Herr Präsident, Ihnen die Ordre vom 28. Novem⸗ ber vorzulegen, mit einem Gesetzentwurf, welcher verhältniß . mäßig kurz und mit Motiven zu demselben, welche in ihrem allgemeinen Theile verhältnißmäßig sehr ausführlich sind. Ueber 9j geschäftliche Behandlung werde ich mich nicht weiter aus⸗
en.
Das Haus beschloß nach einer längeren Debatte, an der sch auch der Justiz⸗Minister betheiligte, die Vorlage zur Vor⸗
erathung im Plenum zu stellen. Der Präsident verlas dar⸗ auf ein Schreiben, in welchem die Abgg. Krüger und Ahlmann die Verweigerung der Eidesleistung und ihre Mandatnieder⸗ legung erklaren.
Das Haus trat nunmehr in den zweiten Gegenstand der Tagesordnung ein: Vorbergthung des Staatshaushalts. Etats für das Jahr 1869, , , , . Zu: Einnahme Tit. l, Gerichtskosten, 116 (0,500 Thlr., sprachen die Abg. Kratz und
sollen,
Lesse. Der Antrag des Abg. Kratz, betreffend größere
zirung der Einnahmen, wurde, nachdem der Rich er eren, missarius, Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Falk, dagegen gesprochen abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Lesse, betreffend die Ein nahme in Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit. Zitel 1 wurde darauf bewilligt, ebenso die folgenden Po tionen. Zu Titel 4: Verschiedene Einnahmen, lagen die folgen den Anträge vor: Kö den Abgg. Roscher (Celle), Windthorst ECüding
Gegen die Königliche Staats- Regierung die Erwartu
sprechen, daß dieselbe un verzüglich . Bedacht . uh die thatsächliche , . Herzogs von Arenberg in und zu de J Herzogthum Arenberg - Meppen, insbesondere in Beziehung auf Ain
übung der Gerichtsbarkeit und sonstiger Regierungsrechte in di
Landestheile, mit der preußischen Verfassung ö. N. zu ne ien 2) Der Abgeordneten Bahlmann, von Gusrard, Koch: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 3 die König.
liche Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, daß diese dig st darauf e nehmen werde, id 3 Init en ir nicht entsprechenden Verhältnisse des Herzogs von Arenberg in . zu dem Herzogthum Arenberg⸗Meppen, insbesondere in Beziehung au Ausübung der Gerichtsbarkeit und sonstiger Regierungsrechte in diesem Landestheile, anderweitig zu regeln.
An der Debatte über diese Anträge betheiligten sich die Abgg. Colberg, Bahlmann, Windthorst Meppen und Roscher Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Fal, antwortete hierauf. (Schluß des Blattes)
— Nach den beim Ober⸗Kommando der Marine eingegan⸗ genen Nachrichten sind S. M. Schiffe Victoria und M edu sa⸗—, ersteres am 7. und letzteres am 18. November er.
von Plymouth auf der Rhede Funchal — Madeira — angt.
kommen, und Victoria am 10, Medusa am 21. d Mon als wieder in See gegangen. s esselben
Mecklenburg. Malchin, 28. November. Ein dem Landtage heute vorgelegtes Großherzogliches Reskript, welchtß
die Grundzüge einer neuen Steuer verfassung enthalt.
wurde zur Berathung an die Kommission überwiesen. Dassel bestimmt, daß eine allgemeine Einkommensteuer nach Muste der preußischen klassifizirten Einkommensteuer mit einer Be steuerung des Vermögens und der einzelnen Erwerbsarten eingeführt werden soll; letztere ist von der Einkommensteuen falls dieselbe höher ist, abzuziehen.
Hanburg, 28. November. Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung den Senator Dr. Kirchenpauer zum ersten und den Sengtor hr. Haller zum zweiten Bürger meister für das Jahr 1869 erwählt.
Sachsen. Weimar, 28. November. Ihre Königlich Hoheit die Prinzessin Carl von Preußen ist vergangene nn 6. einem Besuche am Großherzoglichen Hofe her ein, ö Anhalt, Dessau, 28. November. Unter den Vorlagen für den Landtgg befindet sich, außer der bereits erwähnten Vergleichsproposition in Betreff der Domänen u. s. w. det Entwurf einer Kreisordnung, welche diejenigen Organe schaffen soll, die theils zur Durchführung der Militärgesetzgebung be Norddeutschen Bundes, theils zur Regelung der Ärmenpfleg erforderlich sind; theils als Grundlage einer veränderten, gif gusgedehnter Mitwirkung von Vertretern der nächstbetheiligten Bevölkerungskreise beruhenden Organisation staatlicher Verwal tungszweige dienen soll, den Kreiskorporationen wird aus den Herzogl. Domänenvermögen eine Dotation gewährt werden Zu demselben Zweck sollen die Ablösungskapitalien verwende werden, welche nach einem anderen vorgelegten Gesetzentwurf betreffend die Ablösting des Jagdrechtes auf fremdem Grun und Boden, in Dessau u. Köthen für die landesherrliche Jagd gerechtsame aufkommen werden. Außerdem liegen vor? in Jagbpolizei· Gefetz, mehrere , n Novellen, die thell die durch Aufhebung der Schuldhaft entstandenen Lücken 4uß ale, 1 das Prozeß und Exckutionsverfahren vereinfachen
„ferner ein ,, , . hetr. die Aufhebung der ge werblichen Konzessionsabgaben, als Konsequenz der Gewerbe freiheit, ein Gesetzentwurf wegen Ablösung der gewerblichen Exklusivprivilegien, so wie der Hann und Bannxechte, al Vorbereitung ber zu gewärtigenden Bun des- Gewerbeordnung endlich der Entwurf eines Gesetzes, die Entschädigungen für R Aufhebung der Grund und Gebäudesteuer Befreiungen betref . Die Hypothekenordnung hat, mit Rücksicht auf die hl
em Bunde schwebenden Verhandlungen, einer späteren Din vorbehalten werden müssen, eben so die Wegeordnung und d Gesetzentwürfe wegen Regelung der Kirchen, und Schullasten sowie wegen Regelung der Schullehrergehälter.
8. en. Darmstadt, 28. November. (Darmst. lh Mit Genehmigung des Großherzogs ist den Ständen des Gro, herzogthums ein Gesetzegentwurf, die privatrechtliche Stellun der Erwerbs und Wirthschaftsgenossenschaften in den nicht zun
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ddeutschen Bunde gehörenden Gebietstheilen betreffend, zur d,, Beschlüußnahme vorgelegt worden. ö
Baden. Karlsruhe 27. November. Ueber die Reise des Großherzogs und der Großherzogin erfährt die Karlsr. Zig. daß Höchstdieselben nach kurzem Aufenthalt in Lyon sich Fber Marseille nach Nizza begeben haben und am 9. Novem⸗ ber daselbst eingetroffen sind. Am 11. d. reisten die Höchsten Herrschaften nach Oneglia, am 12. über Sarong ngch Genug
ünd übersiedelten nach mehrtägigem Verweilen daselbst nach
dem nahegelegenen Nervi; dort gedachten die hohen Reisenden
ine Woche zu verbleiben. ö. 2 München, 27. November. Nach den bis jetzt
etroffenen Dispositionen wird der König bis 21. Dezember 1 Hohenschwangau verweilen. ᷣ
— Der Prinz Karl hat sich zum Besuche seiner Schwester, der Kaiserin⸗Wittwe Karoline, nach Salzburg begehen.
— 28. November. Der Prinz Luitpold und sämmtliche Königliche Staagts-Minister begaben sich heute zur Feier der Enthüllung des Denkmals des höchstseligen Königs Maxi— milian JI. nach Landshut.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. November. Der Handels- Minister von Plener hat sich vor einigen Tagen, in das Kaiserliche Hoflager berufen, nach Ofen begeben.
— Das Herrenhaus erledigte in der heutigen Sitzung das Wehrgesetz in dritter Lesung. .
Contre⸗Admiral Hej hat mit den Schiffen der ost asig⸗ tischen . am 274. Tanger verlassen und die Reise nach dem Kap der guten Hoffnung fortgesetzt.
Pesth, 28. Noͤbember. Die ungarische Delegation nahm das Budget des gemeinsamen Finanz⸗Ministeriums kon⸗ form mit den Beschlüssen der Reichsrathsdelegation an. Nur bei der Bewilligung des Kredits von 70,000 Fl. für Pensionen des Ministeriums des Aeußern wurde noch kein definitver Be⸗ schluß gefaßt. — Das Militärsubkomite der Reichs rathsdelega⸗ llon bewilligte für das Extraordingrium des Kriegsbudgets 4164. 000 Fi. Gestrichen wurden 2,402,000 Fl.
— Im Unterhguse wurde heute die Generaldebatte über das Nasionalitätengesetz geschlossen, das Elaborat der Central eition einstimmig abgelehnt, auch das Minoritätselaborat mit
7 gegen 24 Stimmen verworfen und hierauf das Elaborat Deaks mit großer Majorität angenommen.
— Das ungarische Defizit beträgt im ordentlichen Bud⸗ get 5 bis 6 Millionen, im außerordentlichen 2 Millionen, un⸗ gerechnet 9 bis 10 Millionen für Bewaffnung und Equipirung der Honved Armee. .
— 259. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhau fes erklärte der größere Theil der serbischen und rumänischen Abgeordneten, an der Spezialdebatte des Nationa⸗ litätengesetzes nicht Theil nehmen zu können, und verließ dar⸗ auf den Saal. Nachdem Deak unter Zustimmung des Hauses bemerkt, daß diese Erklärung als eine bloße Privatangelegenheit nicht in das Protokoll aufzunehmen sei, wurde der Gesetzentwurf angenommen.
Triest, 28. November. Der Lloyddampfer Diana; ist heute Vormittag mit der ostindischen Ueberlandpost aus
Alexandrien eingetroffen.
Schweiz. Bern, 27. November. (N. 3 Ztg.) Auf den Vorschlag des Militär ⸗Departements beantragt der Bundesz⸗ rath bei der Bundesversammlung: IM) die topographischen Ver⸗ messungen und Aufnahmen in denjenigen Kankonen und Kan— tonsthellen fortzusetzen, in denen bis jetzt noch keine topographischen regelmäßigen Aufnahmen stattgefunden haben; diese Kantone sind: Reuenburg, Basel˖ Stadt und Land, Solothurn, Aargau, Thur; gau, Appenzell, theilweise Bern. Die Aufnahmen sollen im MHaßstabe von 1: 265,000 ausgeführt und die Kosten vom Bund und den Kantonen zu gleichen Theilen getragen werden; Y die topographischen Aufnahmen im Original⸗Maßstabe und nach einheitlichem Plane veröffentlichen zu lassen. Die Her⸗ ausgabe hätte nur zu erfolgen, wenn Behörden, Gesellschaften oder Privaten sich vertragsmäßig verpflichten, die Hälfte der Kosten der ersten Erstellung (Stich und Druck zu tragen.
Belgien. Brüssel, 297. November. Nach dem Bulletin vom 38. d. B. über das Befinden des Kronprinzen, haben sich im Laufe ber verflossenen Woche mehrere ernste Krankheits⸗ erscheinungen gemildert. Der Zustand des Kranken ist im All⸗ gemeinen befriedigend.
Großbritannien und Irland. Lond en, 27. Novem⸗ ber. er e ri, die Königin und Ihre Königlichen Ho— eiten der Kronprinz und die Kron prinzessin von Preu—
en statteten dem Grafen und der Gräfin von Paris in New⸗ fen h mo letztere bei Van de Weyer zu Gaste sind, einen Be⸗ uch ab. : — Gathorne Hardy ist von Windsor -⸗Castle nach der Hauptstadt zurückgekehrt.
— Der portugiesische Gesandte am hiestgen Hofe, Graf de Lavrgdio, hat eine Urlaubsreise nach Lissabon, via Paris und Madrid, angetreten.
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— 29. November. Die Königin ist von ihrem =
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Frankreich. Paris, 29. November. (W. T. B) Das Zuchtpolizeigericht hat in seiner gestrigen 8, das ur h . die wegen der Bau din-Subskription angeklagten
ournalisten efällt. Delescluze (Reveil) wurde zu 6 Monaten Gefängniß, 20600 Fres. Geldstrafe, sowie zur Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 6 Monate, Peyrat (Avenir) und Dures (Tribune) zu je 2000 Fres, Hebrard (Temps und . de Paris) zu je 1000 Fres. Geldstrafe ver-
— Berryer ist heute Morgen gestorben.
— Olozaga ist hier eingetroffen.
Spanien. Madrid, 27. November. Der Justiz⸗Minister hat sich genöthigt gesehen, durch eine LRerfae um . . die Einsetzung der neuen Friedensrichter vom 1. Dezember auf den 1. Januar zu vertagen.
— . Das Obertribunal ist bis zu seiner vollständigen Reor⸗ ganisation von nun an in drei Kammern eingetheilt worden, jede mit einem Präsidenten und acht Räthen. Die geistliche . der Militärorden ist der zweiten Kammer zu—⸗ getheilt. .
— Der Minister des Innern hat die Ober Direktion des Telegraphenwesens aufgehoben und für besondere Fälle eine herathende Behörde festgestellt, die unter dem Vorsitze des Ministers aus 6 Räthen bestehen soll. Es wird dadurch eine Ersparniß herbeigeführt, die für neue Telegraphenanlagen ver—⸗ wendet werden soll, Gleichzeitig hat der Minister alle von den revo⸗ lutionären Junta's ausgegangenen Ernennungen und Absetzungen von Telegraphenbeamten für nichtig erklärt, insofern sie nicht von der General-Direktion dieses Departements bestätigt worden sind.
Die Provinzial · Deputation von Navarra hat beschlossen, 5 Millionen, und die der baslischen . 6 Millionen Reales der neuen Anleihe zu übernehmen. Außerdem hat der n, . Minister Figuerola, wie die »Reforma« meldet, mit
othschild das Geschäft abgeschlossen, daß von der durch Gesetz vom 11. Juli 1867 zur Emission gestatteten 3prozent. Anleihe im Betrage von 400 Millionen Reales Seitens des benannten Bankhauses einstweilen 100 Mill. R. vorgestreckt werden und zwar zu 32 pCt., dasselbe Haus will die übrigen 300 Millionen auch unterbringen unter denselben Bedingungen mit einer Kom⸗ m n ,, von 3 pt.
— General Dulce ist noch nicht so weit hergestellt, daß er schon nach Cuba abfahren könnte. Als sein Stellvertreter wird, nach einer Angabe der »Epoca«, General Jovellar in Begleitung des politischen Gouverneurs der Habana, Dionisio Lopez Roberts, hingehen. ö.
— Marschall Serrano, Minister⸗Präsident, ist so weit her⸗ gestellt, daß er schon das Ven verlassen hat.
— Das »Diario de Barcelona giebt i. einen Bericht über die beiden Demonstrationen, welche daselbst zu Gunsten der liberalen Monarchie und der Republik von zwei Komites ausgegangen waren. Die Ruhe ist am Sonntage, den 22sten, wenn auch mit einiger Anstrengung, aufrecht erhalten worden. Für die liberal ⸗monarchische Entscheidung sprachen sich vor einer etwa 10,000 Personen starken Menge, die aus allen bedeuten den Bürgern von Barcelona bestand, viele Redner aus. Die republikanische Partei war durch junge Leute und Arbeiter der benachbarten Dörfer vertreten. Der General ⸗Kapitän und der Civil⸗ Gouverneur hielten Anreden an sie, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Freiheit nur in der Ordnung bestehe, und daß den konstituirenden Cortes die ungestörteste Freiheit der Ent- scheidung ertheilt sei. Diese Reden und die des Präsidenten der Provinzial Deputation fruchteten nicht viel, die Behörden ogen sich zurück und eine Weile wurde für Aufrechterhaltung
er Ruhe gefürchtet, bis der Gouverneur wieder erschien und
die föderalistische Jahne wehen durfte. Am Schlusse sprach der Präsident der Provinzial-Deputation im monarchischen Sinne, und Alle schworen, der Entscheidung der Cortes sich fügen zu wollen. Ein dreifaches Lebehoch auf Catalonien erfolgte und ein Telegramm an die provisorische Regierung meldete den glänzenden Erfolg der monarchischen Demonstration. .
— 29. November. W. T. B) Die amtliche Zeitung enthält ein Dekret des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten Lorenzana, durch welches Olozaga zum Botschafter in