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ins= iv inen vom 1. Januar 1869 ab, sowie persönlich zu erfolgen, so daß etwaige Zusen dungen vo
g sn dn fer ae ,, ö oder Interimsscheinen unbedingt zurückgewiesen 6 ne Sebm ; Den Interimsscheinen Rr. Vill. ist ein nach der Nummerfolge eipzig, den 29. Oktober 1868. . eordnetes Verzeichniß beizufügen, die Einzahlung selbst aber hat in getg in e,, , , , .
365 Fällen Seitens der Interessenten oder durch deren Beauftragte D. O. L. Erdmann. C. A. Geßler.
Bekanntmachung. Preußische 4 sępCt. Staats⸗Eisenbahn⸗Anleihe vom Jahre 1868.
ruünd des Gesetzes vom 17. Februar 1868 — Ges.Samml für 1868 S. 71 — und des Allerhöchsten Erla 27 . ö eg S. 10065 — zum. Zwecke von Staats - Eisenhahnbauten allmälig zu realisirenden ile Thalern emittirt das Königliche Finanz ⸗Ministerium einen Betrag von 29 Millionen Thaler.
uon ö. , zu emi ttirende Anleihebetrag ist in folgenden Schuldverschreibungen ausgefertigt:
50/000 Stück 2 25 Thlr. — 1,250,000 Thlr. 30000 * 2 50 — 1565090000 * 15000 * à 100 1 500000 * 10000 * 2 200 20000090 * 7.500 * 2 500 3/750 00090 * 10000 v 2 1000 109000000 v ö . . 33 ird die Anleihe mit 45 pCt. jährlich am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres verzinst, . ö — 4 . der Seehagndlungs ⸗ Sozietät, das König lich Preußische Haupt-⸗Bank-⸗Di die Bankhäuser M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. W., Direktion der Diskonto- Gesellschaft,
. aft, S. Bleichröder . Martin Magnus, Mendel ssohn u. Co. H. C. Plaut, Gebr. S ö J ered in . unb Fal Oppenheim a, , Co. in Cöln haben diese 20 Millionen Thaler girl dch
r ,,, und werden diesen Betrag bei den nachfolgenden Stellen unter den von denselben auszugebenden Bedingungen um
94 pCt. zur öffentlichen Subskription auflegen: . ; ö 6a in anf Seehandlungs⸗Hauptkasse, in Essen bei der Königl. Bank-Kommandite, . Königl. Haupt⸗Bankkasse, 9 . bei der Königlichen Bank-Kommiandite, Direttion der Diskonto⸗Gesellschaft, Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild » Berliner Handelsgesellschaft, Söhne, ö ; Herrn S. Bleichröder, Frankfurt a. O, bei der Königl. Bank -Kommandite, in Berlin . Martin Magnus, Bleiwitz bei der Königl. Bank. Kommandite,
Px H. C. Plaut, Glogau bei der Königl. Bank -⸗Kommandite, den Herren Mendelssohn & Cie., »Görlitz bei der Königl. Bank ⸗Kommandite, J ' Gebrüder Schickler, »Graudenz bei der Königl. Bank⸗Kommandite, e. bei der Königl. Bank⸗Kommandite,
13059
Rob. Warschauer & Cie, ö ; — Königl. Bank⸗Kommandite, » Hannover bei der Königl. Bank⸗Kommandite,
» Insterburg bei der Königl. Bank ⸗Kommandite, Königsberg bei dem Königl. Bank⸗Comtoir, Landsberg bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Magdeburg bei dem Koͤnigl. Bank ⸗Comtoir, Memel bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Minden bei der Königl. Bank⸗Kommandite,
» Münster bei dem Königl. Bank ˖Comtoir, Nordhausen bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Osnabrück bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Posen bei dem Königl. Bank⸗Comtoir,
» Siegen bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Stettin bei dem Königl. Bank. Comtoir,
» Stolpe bei der ö Bank⸗Kommandite, »Stralsund bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Thorn bei der Königl. Bank ⸗Kommandite, »Tilsit bei der Königl. Bank⸗Kommandite.
gaupt-⸗Gank-Direktorium. v. Dechend. Boese.
*
Aachen bei der ̃ ᷣ Altona bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Bielefeld bei der Königl. Bank ⸗Kommiandite, Breslau bei dem Königl. Bank ⸗Direktorium, Bromberg bei der Königl. Bank ⸗Kommandite, Cassel bei der Königl. Bank ⸗Kommandite, Coblenz bei der Königl. Bank ⸗Kommandite,
Eöin bei dem Königl. Bank Comtoir, - ö 9 den Herren Sal. Oppenheim jun. & Cie., »Cöslin bei der Königl. Bank Kommandite, Erefeld bei der Königl. Bank Kommandite, Danzig bei dem Königl. Bank ⸗Comtoir, Dortmund hei der Königl. Bant-Kommandite, Düsseldorf bei der Königl. Bank-Kommandite, Elberfeld bei der Königl. Bank⸗Kommandite,
Elbing bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Emden bei der Königl. Bank⸗Kommandite, Berlin, den 28. November 1868.
General -Direktion der Zeehandlungs Sozietät. Camphausen.
Bedingungen
der
Subs kription auf 20 Millionen Thaler Preußischer 4 pCt. Eisenbahn⸗Anleihe vom Jahre 1868.
in den ausgefertigten Ap points; Anmeldungen auf bestimmte Appoint können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies nach dem Er messen des Konsortiums mit den Interessen der anderen Zeichntt
verträglich ist. . rt. 5.
Die Subskribenten können die ihnen zufallenden Obligationen deren Nominalbetrag ihnen baldmöglichst mitgetheilt werden with vom 16. Dezember an gegen Zahlung des Preises (Art 2) abnehmen sie sind jedoch verpflichtet,
in Viertel der Stücke spätestens bis 20. Januar 1869 Ein Viertel » * x 20. Februar Ein Viertel y x 2. in .
Ein Viertel » ' ' 20. Apri abzunehmen. tion verrechnet, resp. zurückgegeben. ist keine successive Abnahme gestaitet, und sind solche
zum 20. Januar 1869 ungetheilt zu reguliren. Die Abnahme mu an derselben Ste lle erfolgen, in, die Zeichnung angenommen hat
rt. 6.
eder Substribent erhält über feine Zeichnung und die geleistel
Kaution eine Bescheinigung, auf welcher die gegenwärtigen Bedingun. gen wörtlich vermerkt .
Bei dem vollständigen Bezuge der Stücke ist die Bescheinigum
zurückzugeben, bei successiver en nn if, der Stücke (Art. 5) vor zuzeigen, um darauf die abgenommenen Beträge abzuschreiben.
Art. J. Die Subskription findet gleichzeitig bei den bezeichneten Stellen am Donnerstag, den B. und am Freitag, den 4. De⸗ ember a. c. von p Uhr Vormittags bis 5 Uhr achmittags statt und wird alsdann gif on . rt. 2.
Der Subskriptionspreis ist auf 94 Prozent, zahlbar in Thaler— valuta,) festgesetzt. Außer dem Preise hat der Subskribent die Stück⸗ zinsen für den n n. laufenden Zinscoupon vom 1. Oktober 1868 ab bis zum Tage der . . ; tücke zu vergüten.
rt. 3. Bei der Subskription muß eine Caution hinterlegt werden, ent⸗ weder mit fünf Prozent des Nominalbetrages in baar oder mit zehn rozent desselben in bankmäßigen Wechseln, sowie in volleingezahlten ffekten, welche in dem amtlichen Berliner oder Frankfurter Börsen⸗ courszettel notirt oder an dem Orte der Subskription gangbar und
nach dem Tagescourse zu veranschlagen sind. Art. 4
Wenn sich eine Ueberzeichnung der aufgelegten Summe von 20 Millionen Thaler ergeben sollte, so werden die Substriptionen unter thunlichster Berücksichtigung der kleinen Beträge , mäßig reduzirt. Den Substribenten steht über den in diesem Falle überschießenden Theil der Kaution die feel Verfügung zu.
Die zugetheilten Beträge erhält jeder Zeichner verhältnißmäßig
*
ür Beträge unter 1005 Thaltt 3 ö spätestens bil
Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Kau=
Abonnement betrügt I Thlr.
für das viertel ahr. gusertionspreis für den Raum einer Pruchzeile 2j Sgr.
Pas
Alle Post-Austalten des In un) Auslandes nehmen gsestellung au, für Serlin die Expedition des Königl⸗ Preußischen Staats - Anzeigers: Behren⸗Strasse Nr. 12. Eche der Wilhelmsstraße.
6 285. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember, Abends
Ee. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Gen Kaiserlich russischen General-Major ö sommandeur des St, Petersburger Grenadier⸗Regiments König friedrich Wilhelm Il, und dem Königlich bayerischen Regie ungs-Präsidenten von Unterfranken und Aschaffenburg, kammerherrn Grafen von Luzburg, den Rothen Adler— brden zweiter Klasse, sowie dem Königlich sächsischen Geheimen hofrath und Ministerial⸗Rath im Ministerium des Königlichen hanses, Wilhelm Bär, den Königlichen Kronen Orden zweiter flase zu verleihen,.
Die Wahl des Rittmeisters a. D. und Rittergutsbesitzers on Eisenhart-Rothe auf Lietzow zum Direktor des Trep— nshen Landschaftsdepartements-Kollegiums für den ferneren schiährigen Zeitraum von 1868 bis 1874 zu bestätigen;
Den Gymnasigl⸗Oberlehrer Professor Hr. Könighoff in hier zum Gymnasial-Direktor, so wie
Den Regierungs-Assessor Prosper Devens in Düsseldorf m Landrathe des Kreises Cleve im Regierungsbezirke Düssel—
rf und ö .
Den Regierungs-Assessor Reinhard von Hym men zum andrathe des Kreises Hagen im Regierungsbezirke n ernennen. .
lllerhöchster Erlaß vom 26. Oktober 1868, betreffend die Ver—
ihnng der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung
iner Gemeindechaussee von Rheydt, im Kreise Gladbach, über Wickrath
nd Wanlo, im Kreise Grevenbroich, Regierungsbezirk Düsseldorf,
nd weiter über Keyenberg, im Kreise ,, Regierungsbezirk
lachn, nach Holzweiler in demselben Kreise bis zur Grenze der Gemeinden Holzweiler und Titz.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau tt Gemeindechaussee von Rheydt, im Kreise Gladbach, Regierungs⸗ it Düseldorf, über Wickrath und Wanlo, im Kreise Grevenbroich, sthen Regierungsbezirks, und weiter über Keyenberg, im Kreise klenz, Regierungsbezirk Aachen, nach Holzweiler in demselben itse bis zur Grenze der Gemeinden Holzweiler und Titz genehmigt öhe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Rheydt, Odenkirchen, aich, Wanlo, Keyenberg und Holzweiler das Expropriationsrecht mndie zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das th jur Entnahme der Chausseebau. und Unterhaltungs⸗Matexrialien, ih Maßgabe der für die Staats -Chausseen bestehenden Vorschriften Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Ge— tuden gegen Uebernahnie der künftigen chausseemäßigen Unterhal— n der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach n Vestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden sanseigeld. Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be— nungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung htfenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den tilt, Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. ic sollen die dem Chaussergeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 schVJngten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗ Vergehen auf hdachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent⸗ hen Kenntniß zu bringen.
Derlin, den 26. Oktober 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
wan Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, twerhe und öffentliche Arbeiten.
das 75. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus˖ lien wird, enthält unter Ear. 7247 den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Oktober 1868, iifend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau . Unterhaltung einer Gemeinde Chaussee von Rheydt, im ä Gladbach, über Wickrath und Wanlo, im Kreise Greven
erg
1868.
broich, Regierungsbezirk Düsseldorf, und weiter über Keyenber im Kreise Erkelenz, Regierungsbezirk Aachen, nach , in demselben Kreise bis zur Grenze der Gemeinden Holzweiler und Titz, unter
Nr. 7248 die Ministerial⸗Erklärung, betreffend die Aus⸗ dehnung des mit der Fürstlich lippischen Regierung geschlosse⸗ nen Juris diltions vertrages vom 18. März 1857 auf die neu erworbenen Landestheile. Vom 28. Oktober 1868, unter
Nr. 7249 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. November 1868, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem revidirten Reglement der Immiobiliar⸗gFeuersozietät der sämmtlichen Städte des Regierungsbezirks Königsberg (mit Ausnahme von Königs⸗ berg und Memel) und des Regierungsbezirks Gumbinnen vom 18. November 1860, und zu den Ergänzungen und Abände— rungen dieses Reglements vom 27. Februar 1865; unter
Nr. 7250 die Ministerial-Erklärung, betreffend die Ausdeh⸗ nung der mit dem Königreich Sachsen abgeschlossenen Ueberein— kunft zur Beförderung der Rechtspflege vom Jahre 1839 auf die neu erworbenen Landestheile. Vom 23. November 1868 und unter .
Nr. 7251 die Bekanntmachung, hetreffend die Genebmiguna der unter der Firma »Attienverein Borussia für Bräunkohlen= verwerthung, Thonwaaren- und Ofenfabrikation« mit dem Sitze , errichteten Aktiengesellschaft. Vom 25. November
Berlin, den 2. Dezember 1868.
Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits-⸗Comtoir.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Ministerial-Erklärung, betreffend die Ausdehnung des mit der Fürstlich lippeschen Regierung geschlossenen Jurisdiktionsvertrages vom 18. März 1857 auf die neu erworbenen Landestheile.
Vom 28. Oktober 1868.
Die Königlich preußische und die Fürstlich lippesche Regierung sind zur Regelung der gegenseitigen Gerichtsbarkeitsverhältnisse über die nachfolgenden Bestimmungen Üübereingekommen:
Art. J. Der zwischen beiden Staaten unter dem 18. März 1857 geschlossene Vertrag zur Beförderung der Rechtspflege, ingleichen die un Art. 34 desselben erwähnte Uebereinkunft wegen Verhütung und Bestrafung der Forst- und Jagdfrevel vom 16. 31. Juli 1822, sollen unter den nachstehenden Beschränkungen und näheren Bestimmungen für den ganzen gegenwärtigen Umfang der Königlich preußischen Mon archie Wirksamkeit haben und alle Konventionen, welche über die nämlichen Gegenstände von den vormaligen Regierungen der in diese Monarchie einverleibten Landestheile mit der Fürstlich lippeschen Re— gierung abgeschlossen worden sind, als erloschen angesehen werden.
Art. 2. Die im Art. 47 des Vertrages in Beziehung auf den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln getroffene Ausnahme wird dahin aufrecht erhalten, daß hinsichtlich dieses Bezirks nur die Art. 34 bis einschließlich 42 und die Bestimmungen der Art. 1, 43 bis ein- schließlich 46 und 48 insoweit, als sich diese Bestimmungen auf die Strafgerichtsbarkeit beziehen, in Geltung treten. .
Ebendieselbe Beschränkung gilt in Bezug auf das Gebiet des vor— nn, Königreichs Hannover.
Art. 3. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, daß in An- sehung derjenigen Königlich preußischen Landestheile, in welchen die in den Artikeln 13 und 43 des Vertrages angezogenen prozeßrechtlichen Bestimmungen sich nicht in Geltung befinden, die korrespondirenden Vorschriften der Landesgesetze an die Stelle treten. .
Art. 4. Bei Verfolgung flüchtiger Personen auf frischer That soll es den Polizeibeaniten der beiden Staaten gestattet sein, die Ver= folgung auf das Gebiet des anderen Staates fortzusetzen und, falls daselbst die Hülfe der zuständigen Beamten nicht sofort erlangt wer — den kann, den Verdächtigen einstweilen anzuhalten. Sie haben den selben jedoch sofort der nächsten Polizeibehörde des Staates in dessen Gebiet er ergriffen worden ist, zu überliefern, welche über die fernere
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