1868 / 285 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Jesihaltung des Verdächtigen zu bestimmen und wegen der etwa ver⸗

slieferung das Weitere zu veranlassen hat, - 1 ö. . ist die gegenwärtige Ministerial-⸗Erklärung gus=

rügt worden, um gegen eine entsprechende Erklärung des Füurstlich . Kabinlets. Min steriums ausgewechselt zu werden.

erlin, den 28. Oktober 1868. . . Der Weg i preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung;

(L. S.) v. Thile.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine gleichlautende . 9 Fürstlich lippeschen Kabinets⸗Ministeriums vom 4 d. M. ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 23. November 1868. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

In Vertretung: v. Thile.

Ministerial - Erklärung, betreffend die Ausdehnung der mit

dem Königreich Sachsen abgeschlossenen Uebereinkunft zur Beförderung

der Rechtspflege vom Jahre 1839 auf die neu erworbenen Landestheile. Vom 23. November 1868.

Die Königlich preußische und die Königlich sächsische Regierung sind 14 Ottober 1839

übereingekommen, daß die zwischen ihnen unterm 5 . abgeschlossene Uebereinkunft zur 8 . Rechtspflege nebst den nachträglichen Vereinbarungen bon . 1854, 22. 15. Juni

24. Juni 1859, e 185, 8. Jebrugr i864 und 13. 16. Februar

12. März 1867 auch Wirksamkeit haben soll für die im Jahre 1866 mit der reußischen Monarchie vereinigten Landestheile, sedoch mit der Ein— chränkung, daß in Beziehung auf die Provinz Hannover nur die Artikel Z6 bis 43 inkl. der Uebereintunft und die Bestimmungen der Artikel 1, 44 bis 47 inkl. insoweit, als sich diese Bestimmungen auf die Strafgerichtsbarkeit beziehen, in Geltung treten,

Dabei wird es als selbstverständlich erachtet, daß an Stelle der im Ärt. 44 erwähnten Bestimmung der in den gedachten Landes theilen nicht eingeführten Königlich preußischen Verordnung vom I1sten Juni 1833 die entsprechenden in den einzelnen Königlich preußischen Tandestheilen geltenden prozeßrechtlichen Vorschriften treten. .

Alle älteren Verträge, welche von der Königlich sächsischen Regie⸗ rung über Gegenstände der vorliegenden Uebereinkunft mit den ehe⸗ maligen Regierungen der bezeichneten, mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile abgeschlossen worden sind, insbesondere die im Nahr i852 mit der freien Stadt Frankfurt wegen der kostenfreien E

rledigung von Requisitionen in Strafsachen und wegen der Armen achen, m Jahre 1854 mit Kurhessen wegen der Kosten in Straf⸗

achen, im Jahre 1865 mit Hannover wegen Tragung der durch Re⸗ quisttionen in bürgerlichen Rechtssachen und Strafsachen erwachsenden Kosten . Konventionen werden als erloschen angesehen, Jedoch soll es in Bezug auf das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover bei der Bestimmung des S. 2 der letztgedachten Uebereinkunft sein Bewenden behalten, wonach Reguisitionen, welche von den beider⸗ feitigen Gerichtsbehörden in bürgerlichen Rechtssachen unvermögender Personen sowohl in streitigen als in nicht streitigen , ,, . an Gerichtsbehörden des anderen Theils ergehen, von den letzteren, sobald die Sache als Armensache bezeichnet oder sonst von der requi- rirenden Behörde das Unvermögen der zahlungspflichtigen Betheiligten bezeugt ist, völlig g enffs erledigt werden. . Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ministerialerklärung aus- eferkigt worden, um gegen eine enisprechende Erklärung des Königlich hf gen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt

zu werden.

Berlin, den 23. November 1868. , Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung:

(L. S.) v. Thile.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 12. d. M. ausgewechselt worden ist, hiermit zur

öffentlichen Kenntniß ,, Berlin, den 23. November 1868. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung: v. Thile.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Gymnasial Direktor Professor Hr. König hoff ist die Direktion des Gymnasiums in Trier übertragen worden.

Preußische Bank. Wochen ⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 30. November 1868.

Aktiva. I Geprägtes Geld und Barren Sb, 928, 000 1L‚897,000

2) Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 3 Wechsel⸗Bestände 73,397, 000 18,589, 006 16,981, 000

R Lombard ⸗Bestände 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen . H

77 Depositen⸗Kapitalien Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs Berlin, den 30. November 1868. . Königlich Preußisches Haupt-Bank-⸗- Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese , Rotth. Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

Tagesordnung. ö

15. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 3. Dezember 1868, Vormittags 10 Uhr

J. Begründung und Beantwortung der Interpellation dez Abg. Schulze (Berlin) in Betreff der Ausfüihrungs verordnun zu dem Bundesgesetz vom 4. Juli d. J. über die Privatrecht liche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften II. Der in der Vorberathung über die zwischen Preußen, Bg den, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden verein. barte revidirte Rheinschiffahrts-Akte vom 17. Oktober 163 gefaßte Beschluß. III. Vorberathung des Staatshaushalt, Etats für das Jahr 1869 im ganzen Hause. ) Justh— Ministerium. Fortdauernde Ausgaben. Einmalige Ausgaben, 27) Ministerium des Innern. Einnahmen. Fortdauernde Aut gaben. Einmalige Ausgaben. 3) Provinzial Finanzdirektion und Bezirks⸗-Hauptkassen in Hannover. Fortdauernde Ausgaben.

Berlin, 2. Dezember. Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Zur Anlegung der Allerhöchstihrem außer, ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich italienischen Hofe, Grafen von Usedom, von de Königs von Italien Majestät und von der Republik San, Marino verliehenen Insignien resp. des Großkreuzes des Ordenß der italienischen Krone und des Großkreuzes des San Marine— Ordens, sowie zur Anlegung des dem Freiherrn Maximilian von Heeremann zu Münster verliehenen Johanniter⸗Malteser Ordens, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nicht am tli ches.

Preußen. Berlin, 2. Dezember. Se. Majestät der König fuhren, nach den uns aus Wernigerode zugegam, genen Mittheilungen, gestern früh um 9 Uhr in Begleitung des Jagdgefolges vom Gräflichen Schlosse ab, um Sich zu de bei Schmatzfeld stattfindenden Treibjagd zu begeben. Es wur den in vier Treiben 339 Hasen und 1 Rebhuhn geschossen, worcz Se. Majestät der König 57 Hasen erlegten. Sowohl bei de Durchfahrt durch die geschmückte Stadt als beim Dejeuner wunde Se. Majestät von dem Publikum enthusiastisch begrüßt. Um 5 Uhr fand das Jagddiner auf dem Schlosse statt und um 6 Uhr die Abfahrt Sr. Majestät über Halberstadt und Mas— deburg nach Berlin.

= Se. Majestät der König nahmen heute um 19 Ih die Meldung Allerhöchstihres Flügel Adjutanten Oberst Prin , Wilhelm zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, Commandeur di Garde⸗Ulanen⸗Regimients, entgegen, ließen Allerhöchstsich von Wirklichen Geheimen Ober⸗-Regierungs- Rath Wehrmann und dem Geheimen Kabinets⸗-Rath v. Mühler Vortrag halten, nahmen um 11 Uhr militärische Meldungen im Beisein des Gouvet⸗ neurs und des Ko]mmandanten von Berlin entgegen, empfiü gen um 12 Uhr den Minister des Innern und ertheilten um 1 Uhr dem Botschafter Lord Loftus Audienz.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut, schen Bundes für . Justizwesen hielt gestern Mittag ein Sitzung ab.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hau, ses der Abgeordneten wurde der durch das Ainendemen bes Abg. Twesten modifizirte Antrag des Abg. Windtho (Lüdinghausen): »Zu Tit. 6. Nr. 1 der Ausgaben: Die Stil vertretung der Ober- Tribunglsräthe durch Richter, welche nit etatsmäßige Mitglieder des Ober⸗Tribunals sind, für unzulasss zu erklären«, angenommen.

Der Abg. von Kardorff zog darauf seinen Antrag u namentliche Abstimmung über den gestern bereits mitgetheilte Antrag der Kommissarlen zurück. Der Letztere wurde mm großer Majorität angenommen. ö.

Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg legte hier dem Hause einen Vertrag zwischen Preußen und Altenbuts über gegenseitigen Gebietsaustausch vor. Die Beschluß assn über die geschäftliche Bchandlung' dieser Vorläge wurde h nach vollendetem Druck derselben ausgesetzt. ih

Zu Titel 8, 5I, 169 Thlr. für das Ober⸗-Appellationsgen

; P ; Banknoten im Umlauf 8

bis zu dessen Vereinigung mit dem Ober⸗Tribunal, lag erstens sl

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der Antrag der Kommissarien des Hauses, der Abgeordneten i. Roscher und Windthorst Lüdinghausen), vor. Zu Titel 8 ber Ausgaben die am Schlusse hinzugefügte Bemerkung dahin

assen: 2 zu fa in den Fall der Vereinigung des Ober ⸗Appellationsgerichts mit dem Ober⸗Tribunal sind: a) die Stelle des ersten Präsidenten mit bo Thlrn.R, b drei Rathsstellen mit 780 Thlrn., c eine Kanzlei— dienerstelle mit 400 Thlrn. zum Wegfall designirt,« und ö. ein Antrag der Abgeordneten Bahlmann und Guẽsrard: ;

( Die am Schlusse hinzugefügte, auf den Fall der Vereinigung des . mit dem Ober Tribunal bezügliche Bemer⸗ ing zu streichen.« .

. Eu Antrag der Kommissare wurde angenommen, wodurch der Antrag Bahlmann erledigt war.

Bei Titel 12 (Gerichte zweiter Instanz in den Landes— theilen, in denen die Verordnung vom 2. Januar 1849 Ge— scheskraft hat) trat bei der Pesition 5 (84 Setretäre mit 1000 bis 606 Thlr. Gehalt) der Abg. Kosch für die nothwendige Erhöhung der Sekretärgehälter bei dem Appellationsgerichte in Königsberg ein, die seit 17 Jahren eine Veränderung nicht er— ahren. . —t t Reg⸗Kommissar Geheimer Gber · Justizrath Dr. Falk gab die Versicherung, daß sich der Vorredner in seinen Erwartungen einer R Aufbesserung von Seiten der Regierung nicht

etäuscht habe.

g Zu Titel 15 (Appellationsgerichtshof in Cöln und rhei— nische Landgerichte) beantragt Abg. Kratz: .

Die Königliche Staatsregierung wird aufgefordert: baldmöglichst den beiden Häusern des Landtags einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch angeordnet wird, daß das Aufsteigen der Richter bei den theinischen Landgerichten in eine höhere Gehaltsklasse in nämlicher Weise erfolge wie dies in den Landestheilen, in denen die Verord— nung vom 2. Januar 1849 Gesetzeskraft hat, der Fall ist, nämlich durch den ganzen Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln hin- durch und lediglich nach ihrer Anciennetät als Richter ohne Rücksicht auf ihren Rang als Rath oder als Assessor.

Der Antrag wurde angenommen.

Zu Titel 27 (Gerichte erster Instanz in den Landestheilen, in denen die Verordnung vom 2. Januar 1849 Gesetzeskraft hat) lagen folgende Anträge vor:

LVon den Kommissarien des Hauses:

Zu Tit. 27 Nr. J der Ausgaben:

die Königliche Staatsregierung aufzufordern, das Aufrücken der Kreisgerichtsdirektoren in höhere Gehälter auch von der Anciennetät abhängig zu machen.

Zu Titel 27 Nr. 2 der Ausgaben:

die Königliche Staatsregierung nochmals dringend aufzufordern, die Anordnung zu treffen, daß auch bei den fünf Gian, das Aufsteigen der Richter im Gehalte lediglich durch das Dienstalter be— , und nicht durch den erlangten Charakter als Rath bedingt werde.

Zu den Titeln 27, 30, 33, 36 und 39 der Ausgaben:

die Königliche Staatsregierung nochmals dringend zu ersuchen bald— möglichst die Justizbeamtenstellen derselben Kategorien in allen Theilen des Staates gleichmäßig zu dotiren und dabei auf eine dem Bedürf— niß entsprechende Erhöhung des Einkommens der zu gering besoldeten Stellen, insbesondere der Richter erster Instanz, Bedacht zu nehmen.

II. Von den Abgg. Lasker und von Rönne:

die Königliche Staatsregierung aufzufordern; auf eine Justizorgani-⸗ sation Bedacht zu nehmen, welche gestattet, die Justizbeamtenstellen derselben Kategorie in allen Theilen des Staates gleichmäßig zu dotiren und eine dem Bedürfniß entsprechende Erhöhung des Einkommens der Richter vorzunehmen.

Bei der Debatte hierüber betheiligten sich die Abgeordneten Windthorst (Meppen), Windthorst Cüdinghausen), Lampugnani, Lasker und Koch. .

Bei der Abstimmung wurden die Anträge zu 1 und ?2 und der der Abgg. Lasker und von Rönne angenommen und der zu TV. N, 30 u. ff. abgelehnt. P

Zu Pos. 2 desselben Artikels brachte der Abg. Wierzbinski den ÜUmstand zur Sprache, daß die polnischen Richter von den Anstellungen in der Provinz Posen ausgeschlossen seien. . Der Zustiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte, daß er im Prin= 6 den Nusschluß der Richter polnischer Nationalität nicht an⸗

enne.

Bei Pos. 6 (Gerichtskassen Beamten) machte der Abg. Lesse darauf aufmerksam, daß die Gerichts kassen-Beamten schlechter gestellt sind, als die der Verwaltung, und eine Gleichstellung des Salarien, und Deposital-Rendanten wünschenswerth sei.

Derselbe Abgeordnete konstatirte bei Position 8, daß die Regierung seinen vorjährigen Wünschen entsprochen und den Gerichts-Sekretären die beanspruchten Gehaltszulagen als Dol— metscher gewährt habe.

Ein Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt.

Bei Titel 36, Position 5, machte der Abgeordnete Klein zarauf aufmerksam, daß die den Anitsgerichts-Sekretären für Gehülfen und Schreiber gewährten Zulagen noch nicht den früheren Berechtigungen der Betreffenden entsprächen.

Bei Tit. 37, Pos. 4, behauptete der Abgeordnete Schröder ,, daß 6 dort ausgesetzte nner für ehe⸗ wig⸗⸗ ho ialri ; =

ö 9 9 steinische Patrimonialrichter keine ge er Regierungs⸗Kommissar Falk erklärte, daß diese Richte , . 1857 den ie g fn r 1 gleichgestellt worden seien. Schluß der Sitzung

Nach den beim Oberkommando der Marine eingegan— genen Nachrichten ist S. M. Dampfkanonenboot dan n.

An 29. November er, von Suli ; n na nach Konstar See gegangen. ch stantinopel in

Danzig, 1. Dezember. (Westpr. Ztg.! Sr. Mai ine⸗ Transportdampfer »Rhein« ist von kauf er ,. fen und hat an die Königliche Werft gelegt.

Waldeck. Arolsen, 29. November. In de tri 9. ; r gestrigen Sitzung des Landtags der Fürstenthümer W Per . * mont wurde die Berathung über den Etat auf die Jahre 1869, 1870 und 1871 fortgesetzi. Der Ausschußantrag ging auf An⸗ nahme der Kapitel 7 bis 11 einschließlich und darauf, zu Ka⸗ pitel 8. Titel 1. B. statt ⸗-Gymnasium« »höͤhere Lehranstalt« zu 6: ö. K erklärte sich mit der beantragten assung einverstanden und wurde darauf der Ant , , erhoben. l J

u dem Finanzgesetz stellte der Präsident l 3 . gesetz st Präsi Abg. Gleisner Die Ständeversammlung wolle den Herrn Landes-⸗Di = suchenz dahin zu wirken, daß die a f . . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c / verordnen auf Grund des mit Waldeck-Pyrmont am 18. Juli 1867 abgeschlossenen . nnn ö ,. ö,, des Fürsten von

eck un hrmont, sowie des Landtages der Für ü

den Antrag Unseres Gladi er sstersiini g era J .

»auf den Antrag Unseres Staats. Ministeri und die Worte im 5. . ĩ ö »Unser Finanz⸗Minister ist mit Ausführung dieses Gesetzes in Wegfall ,, ñ in Wegfall kommen da sie mit dem Vertrage vom 18. Juli insbesondere mit dessen Artikel 5 nicht , . Die Ständeversammlung wolle ferner die Erklärung abgeben, daß sie, auch wenn jene, Worte nicht in Wegfall kommen sollten, in dem Landesdirektorium die Behörde sehe, welche bei Ausführung des Finanz. gesetzes die Verantwortung zu tragen habe. An der Debatte betheiligten sich die Abgeordneten Cuntze, Schumann, Windel und Schäffer, sowie der Landes-Direktor von Flottwell. Letzterer bestritt den Antrag in materieller Be—⸗

ziehung. Er hob insbesondere hervor, daß nach Inhalt des be— regten Accessionsvertrags Preußen die 3

men zu beziehen und die sämmtlichen Landesausgaben zu be— streiten habe, daß der eventuell zur Landesverwaltung erfor— derliche Zuschuß aus preußischen Staatsmitteln zu gewähren, der waldecksche Etat von dem preußischen daher nicht wohl zu trennen, vielmehr nothwendigerweise ein Theil des preußischen Budgets, also immer die Mitwirkung des preußischen Staats- . . und des preußischen Landtags nöthig sei.

Die Annahme des Finanzgesetzes wurde hierauf von der Kammer zum Beschluß erhoben, desgleichen der von dem Abg. Gleisner eingebrachte Antrag.

Der von dem Landtage angenommene Etat der Fürsten⸗ thümer für die Jahre 1869, 1870, 1871 schließt in Einnahme und Ausgabe pro 1869 mit 243,369 Thlr., pro 1870 mit 241,139 Thlr., pro 1871 mit 240,996 Thlr. Die Verminderung der Ausgaben in den Jahren 1870 und 1871 beruht lediglich auf dem geringeren Bedarf für die Verzinsung der Staats— schulden. Bei der Verwaltung des Innern steigert sich in den Jahren 1870 und 1871 der Aufwand für die Straßenbauten, die übrigen Ausgaben sind in allen drei Jahren dieselben. Bei den Einnahmen find die Steuern pro 1570 und 1871 um einen unerheblichen Betrag höher, die Einnahmen von Kapital⸗ forderungen dagegen etwas geringer angenommen worden, als im Vorjahre; die der Minderausgabe entsprechenden Mindereinnahme liegt hauptsächlich in den zurückzuzahlenden Aktivkapitalien. Die übrigen Einnahmen sind für alle drei Jahre gleich. Von den Einnahmen decken (1869) die Steuern 86,800 Thlr. oder 36 pCt, und zwar die Grundsteuer 41,5900 Thlr. die Klassensteuer 32500 Thlr., die Gewerbesteuer 10800 Thlr., die Hundesteuer 20600 Thlr., die Sporteln 42,490 Thlr. oder 18 pCt., die Zinsen der Kapitglforderungen 224213 Thlr. oder 9,4 pCt., die zurückgezahlten Aktivkapitalien 7000 Thlr, oder 3 pCt. ü. s. w.; die preußische Staatskasse zahlt nach Bedürfniß bis 58,665 Thlr. zu. Die Hauptausgaben sind (13869): Obere Lan⸗ desverwaltung 15,300 Thlr., Pensionen und Wartegelder 12232 Thlr., Matrikularbeiträge für den Norddeutschen Bund 17, 885 Thl., Inneres 46,441 Thlr. (davon 15,694 Thlr., zu Straßenbautem),

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