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ihe von Jahren hindurch den bestehenden Zustand dadurch r , . anerkannt, daß es Gelder bewilligt hat für Hülfsarbeiter. War der Zustand ein nicht gesetzlicher, so durfte die Bewilligung nicht erfolgen. Soweit meine Erinnerung reicht, ist noch nie, weder in einem größeren, noch kleineren Staate in solcher Weise ein Angriff auf den obersten Gerichts— hof desselben gemacht worden. Je freier ein Staat ist, um so mehr wird er auch achten, hochschätzen und verehren den obersten Gerichtshof des Landes.
Meine Herren! Es ist für mich ganz außerordentlich er— freulich, daß ich bei der Berathung in der vorigen Session mit einer ganz vollen Offenheit mich über die zur Verhandlung stehende Frage vom legislativen Standpunkt ausgesprochen habe. Ich habe gesagt — und zu meinem Erstaunen fand dies da— mals große Beachtung, während ich darin nur etwas ganz selbstverständliches erblickte — daß es im Prinzip gewiß nicht erwünscht sei, daß in einem obersten Gerichtshofe Hülfsarbeiter zugezogen würden. Indem ich das anerkannte, habe ich auch gesagt, ich würde Sorge tragen, daß von dieser Zuziehung thunlichst geringer Gebrauch gemacht würde, — würde demge—⸗ mäß die Änträge sorgfältigst prüfen und sie nur genehmigen, wenn sie nach sorgfältigster Prüfung als nothwendig sich her— ausstellten. Ich denke, daß in diesem Hohen Hause Niemand sein wird, der sagen möchte, das sei nicht geschehen. Wenn das aber der Fall ist, und ich von legislativer Seite die Sache nach wie vor so betrachte, wie dieses allseitigen Beifall im vorigen Jahre zu finden schien, so frage ich: wozu denn nun diese Anträge? Ich berühre jedoch die legislative Erwägung in ihrer Bedeutung etwas näher. Worin besteht denn das Be— denken in Betreff der Zuziehung der Hülfsarbeiter? Meine Herren, meiner Meinung nach gar nicht darin, daß die Zuziehung der Hülfsarbeiter Kosten verursacht; denn diese Kosten sind einem so großen Justiz⸗Budget gegenüber, wie wir es haben, ohne alle und jede Bedeutung. Ich finde das Bedenken auch durchaus nicht in der Per son der zuzu ziehenden Hülfsarbeiter; denn jeder verständige JustizMinister wird bei der Wahl der Hülfsarbeiter darauf sehen, daß Männer als solche bestimmt werden, die ebenso befähigt als geeignet sind für den Dienst des Obertribunals, wie etatsmäßige Mitglieder, und jeder Justiz⸗ Minister ist in dieser Beziehung überall nicht beschränkt. Aber das große Bedenken, was die Zuziehung der Hülfsrichter in legislativer Beziehung mit sich führt, liegt eben darin, daß die Ständigkeit der Senate aufgehoben wird, daß die Majo— ritäten ins Schwanken gerathen, daß demgemäß an dem einen Tage das Eine Rechtens ist, und an einem andern Tage das Andere. Aus diesem Grunde, Herr Präsident, halte ich es für dringend wünschenswerth, wenn es irgend thunlich ist, Zustände herbeizuführen, welche die Hinzuziehung von Hülfsz— arbeitern nicht nothwendig machen. Aber, meine Herren, die Schwierigkeiten sind nicht unerheblich. Zuvörderst kommt in Betracht die nothwendige Behinderung und diese nothwen— dige Behinderung muß beim Obertribunal verhältnißmäßig stärker sein, als bei anderen Gerichten, weil im Obertribunal , viel bejahrte Männer Sitz haben. Dann aber, meine Herren, kommt auch in Betracht, und zwar in einer ganz unberechenbaren, aller Vorausberechnung spottenden Weise, der Fall einer freiwilligen Behinderung, welche eintritt, wenn ein Mitglied des Obertribunals dem Präsidenten des Obertribu— nals die Anzeige macht, er würde von dem und dem Tage an als Abgeordneter hier in dieses Haus eintreten. Darin liegt eine große Schwierigkeit. Glauben Sie gar nicht, daß ich damit sagen wollte, ich hielte es nicht für erwünscht, daß Mitglieder des Ober⸗Tribunals hier im Hause säßen; das, glaube ich, ist für die Interessen des Hauses sehr förderlich, — für die Interessen des Geschäftsganges des Obertribunal aber schwerlich.
Meine Herren, über die Rechtsfrage, die hier lang erörtert wird, bin ich gar nicht zweifelhaft: ich halte die Zuziehung von Hülfsarbeitern beim Tribunal für zulässig. Ich erkenne an, daß vom objektiven Standpunkt aus die Frage zweifelhaft sein mag; ich von meinem subjektiven Standpunkt aus, halte die Beantwortung der Frage für zweifellos, und das glaube ich, ist für mich immer etwas Wesentliches.
Meine Herren, was wollen Sie eigentlich mit Ihrem An— trage und was können Sie mit dem Antrage erreichen? Der Antrag geht dahin, die Position von 1000 Thlr. zu streichen, aus dem Motive, weil die Stellvertreter unzulässig seien. Der Antrag ist vollkommen begründet, wenn das Motiv begründet ist. Was Sie nun mit Ihrem Antrage wollen, ist nicht etwa, daß das Geld gespart wird; das liegt Ihnen ja ganz fern. Sie wollen vielmehr durch Ihren Antrag erreichen, daß Hülfsarbeiter nicht zugezogen werden. Nun können Sie aber möglicher Weise errei⸗ chen, daß das Geld gespart wird; aber das können Sienicht erreichen, daß Hülfsarbeiter nicht zugezogen werden. Ich erkläre Ihnen wenigstens, daß dieses Ihr Wollen wohl nicht in Erfüllun gehen wird. Ich bin nicht einen Augenblick zweifelhaft, da
auch die Königliche Staatsregierung mit mir in diesem Punt vollkommen einverstanden sein wird. Meine Herren ö. bin von Sr. Majestät berufen, in einem großen Reicht di Rechtsordnung aufrecht zu erhalten. Ich führe die Oberg sicht über die Gerichte und bin verantwortlich für eine prompt, unparteiische Rechtspflege im Lande. Dieser meiner Aufgabe 1 darauf können Sie sich verlassen — werde ich gerecht werden und werde meine Aufgabe nöthigenfalls erfüllen mit derjenige Energie des Willens, die wenig oder vielmehr gar Nichts 1 wünschen übrig lassen wird. J
Meine, Herren, täuschen Sie sich doch nicht in meine Person; täuschen Sie sich nicht durch Zeitungsberichte, welh meine Verwaltungs-Prinzipien hin und wieder, aber keinz weges in korrekter Weise besprechen. Ich habe gar keine liberalisirende Neigungen! Ich liebe es noch viel weniger, mit politischen Parteien zu liebäugeln.
Meine Herren, was wird denn nun geschehen? Ja, wem es sein muß und ich nicht anders kann, so. werde ich Hülsß, arbeiter beim Obertribunal zulassen mit Diäten, und werde diese Diäten zahlen lassen und Ihnen üher den Etat in Reh. nung setzen. Das ist der Fall des Konflikts, der wird von der Königlichen Regierung wahrhaftig nicht gesucht. Aber wenn die Königliche Regierung nicht anders kann, so muß sie den Konflikt annehmen. Aber, meine Herren, man braucht so weit nicht vorzuschreiten, und, wie gesagt, ich werde das auch nicht thun, wenn auf eine andere Weise für die Rechtsordnung im Lande angemessen gesorgt werden kann. Wollen Sie sich aber nun vielleicht einmal klar machen, welche Folgen sie dann so nebenbei durch den Antrag erlangen können, welche Sie gar nicht erlangen wollen, und die Ihnen, wie ich fürchte, reichlich Aergerniß bereiten werden. Ein Justiz-Minister, der in die Lage versetzt ist, zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung im Lande Hülfsarbeiter zuzulassen und der von diesem seinem Rechte vollständig überzeugt ist, der findet vielleicht Mittel, die ihm an sich sehr unerwünscht sind, die ihn aber in die Lage versetzen, seinen Willen durchzusetzen, ohne gegen Ihre Resolu. tion zu verstoßen, d. h. also, Hülfsarbeiter anzustellen, ohne für sie Diäten in Anspruch zu nehmen. Ich stelle Ihnen Vr schiedenes zur Erwägung, was ein Justiz⸗Minister in einer solchen Bedrängniß thun kann. Zuvörderst kann er sehr strenge Prinzipien anwenden in Betreff der Beurlaubung, oder, wenn er den Urlaub bewilligt, ihn nur dann, wenn der Beurlauhte aus eigenen Mitteln für die Stellvertretungskosten sorgt, ge währen. Das ist hart und unbillig, aber vielleicht nicht zu vermeiden. Diejenigen Mitglieder des Obertribunals, welche hier im Hause Sitz und Stimme haben, wird der Justij Minister gar nicht anders behandeln können, wie die übrigen Justizbeamten des Landes. Wenn also die Letzteren Stellver— tretungskosten zahlen, so wird er auch den Mitgliedern des Obertribunals von ihren Besoldungen Abzüge machen lassen, und wenn dann die Herren eine Rechtsbelehrung hei den Gerichten des Landes suchen, so wird die Rechts, belehrung über das Recht des Landes Ihnen wohl zu Theil werden. Aber, meine Herren, ich glaube, daß hier im Lande patriotische Mitglieder der Appel lationsgerichte genug sein werden, die, ini Besitz hinlänglichet Mittel, sich erbieten werden, ohne Diäten am Obertribunal Hülfe zu leisten. Das ist auch ein sehr wenig erwünschter Weg; denn unter solchen Umständen wird leicht ein Anspruch auf Beförderung gewährt, und solche Vorausgewährungen sind vom Uebel, jedenfalls nicht von Nutzen. Drittens, meme Herren, solchen Anträgen gegenüber wird der Justiz· Ministe sehr leicht in die Lage gedrängt, mit voller Schärfe und Schroffheit den Grundfatz durchzuführen, Sr. Masestät dem Könige nie ein Mitglied der Appellationsgerichte zum Obertribunal in Vorschlag zu bringen, von dem it nicht mit Sicherheit annehmen kann, daß er ein Man, dat zum Abgeordnetenhaus nicht annehmen wird. Miene Herren, ich habe ihnen vorausgesagt, daß Sie Aergerniß haben würden; das habe ich Ihnen vorausgesagt, aber ich habe Ihnen auch gesagt, daß dies Folgen wären, die mir durchaus ung wünscht währen, und gebeten, daß Sie mich in solche Lage nic versetzen mögen. Ich kann damit schließen.
— Der dem Herrenhause am 28. v. M. vorgelegte Entwurf eine Gesetzes, betreffend die Abänderung und Ergänzun ö ger Bestimmungen der Fischereiordnung für den e rungs-Bezirk Stralsund vom 30. Aug st 1865, berichtif in den Art. 1 — IIl die Abgrenzung der betreffenden Gewäͤsser, 9 welche die Fischereiordnung Anwendung finden soll, insonderheit Schonreviere; die in der gedachten Verordnung enthaltene Gren beschreibung hat sich in mehreren Beziehungen als ungenau oder 9 zureichend erwiesen. In dem Art. IV. ff. ist, aus Veranlassung ; Klagen der Fischer, im Wesentlichen die Maschenweite der? che, n Garnen und Waden auf in der Regel 8“ im Sack und 10 ind Flügeln, bei Retzen je nach der Gattung auf 7 bis 25! vermind
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worden. Art. Ul bis X, enthalten einzelne, Detailbestimmungen über den Fischereibetrieb in den erwähnten Gewässern.
— Der dem Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung desselben vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vereinigung ber zum Herzogthum Sachsen⸗Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Pillschütz und Gräfendorf mit dem preußischen Staatsgebiete, und die Abtretung des unter preußischer Landeshoheit stehenden Theiles des Dorfe ö rn an das Herzogthum Sachsen ⸗Altenburg, hat
nden Wortlaut: folg Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags, was
t⸗ — fol §. 1. In Folge des anliegenden zwischen Preußen und Sachsen— Altenburg unterm 9. Juli 1868 abgeschlossenen Vertrages werden in Femäßheit des Art. 2 der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat die sachsen ⸗ altenburgischen Antheile an den Ortschaften und Fluren Willschütz und Gräfendorf, einschließlich der Grund— siücke in den Fluren Dobian und Seißla, welche bisher sachsen / altenburgischerseits als zu dem gedachten Antheile von Gräfen— dorf gehörig betrachtet, und namentlich rücksichtlich der Besteuerung, behandelt wurden, mit der preußischen Monarchie für immer vereinigt.
Dagegen wird der preußische Antheil an der Ortschaft und Flur Köoͤnigshofen an das Herzogthum Sachsen-Altenburg abgetreten.
§. 2. Das Staats-⸗Ministerium wird mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt.
Statistische Nachrichten.
— Das 4. Heft des 5. Bandes der »Beiträge zur Statistik Mecklenburg s«, vom Großberzoglich statistischen Bureau zu Schwerin herausgegeben, das so eben erschienen ist, enthält ta bellarische Ueber= iat en ee, nel der Großherzogthümer Mecklenburg und Strelitz im Jahre ;
— Nr. 5 der „3Zeitschrift des Königl. sächsischen statistischen Burea us Mai 1868) hat folgenden Inhalt: Lie am 3. Dezember 1867 im Königreiche Sachsen ausgeführte Zollvereins- und Nord— bundeszählung. II. Die Zählungsresultate Civil und Militär). — Die Ostermesse zu Leipzig im Jahre 1868. — Uebersicht der Resul— late aus den meteorologischen Beobachtungen im Monat Mai 1868 und im Frühling 1368 (März bis Mai), angestellt auf den Königlich sächsischen Stationen. — Betriebsübersicht der Königlich sächsischen Staats- und 9 g nn gang befindlichen Privateisenbahnen vom Monat
ai
„Nr. 10 der »Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik« (Novbr. 1868) hat folgenden Inhalt: Uebersicht des Viehstandes im Großher— zogthum Hessen nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1867. — Me— leorologische Beobachtungen des Großherzoglichen Katasteramts zu Darmstadt im J. 1867. — Vergleichende meteorologische Beobachtun— gen imn Monat September 1868. — Güterverkehr in den Rheinhäfen bon Bingen und Worms im J. 1867. — Tägliche Wasserstände im April Mai und Juni 1868. — Viehsalzkonsumtion im J. 1867. — llbersicht der in den Monaten Mai und Juni 1868 in den 12 volk— u Gemeinden Geborenen und Gestorbenen, sowie der geschlosse— nen Ehen.
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Kunst und Wissenschaft.
R Die »Alba⸗Madonna, ein echter Rafael in Berlin«, ist der Titel einer kleinen Schrift, in welcher der Verfasser, der Ge— heime Hofrath Bußler, nachzuweisen versucht, daß sich im Besitz des Grafen Lottum in Berlin das wahre Originalbild der sogenannten
Madonna aus dem Hause Alba, der berühmten Zierde der Eremitage—⸗ galerie zu Petersburg, befinde. Nach der Untersuchung und Darlegung des Verfassers soll, das Lottumsche Bild, welches durch die Wirkungen iner Bombe bei der Belagerung in 3 Stücke gespalten, der Besitzer in Gasta 1821 erwarb, die erste von Rafael noch in Florenz gemalte Darstellung, das petersburger Rundbild aber eine roͤmische, entweder eigene, oder durch Schüler ausgeführte Wiederholung der gleichen Komposition sein. Berufene Autoritäten der Kunstforschung sind eifrig an der Entscheidung der hierdurch angeregten Streitfrage thätig.
J. Das Altarbild aus, der St. Paulskirche zu Schwerin pon Professor Pfann schmidt, in 9 Originalphotographien von 3 Günther. Verlag von Sagert u. Eo.“ Das' Geinälde besteht wie in Nr. 161 hereits erwahnt wurde, aus einem Mittel⸗ bild und zwei Flügeln und ist auf Goldgrund ausge⸗ führt. Jenes stellt den Gekreuzigten dar, zu beiden Seiten des Kreuzesstammes Maria und Johannes, am Fuß weinend hingesunken Magdalena. Auf dem Flügelbild zur Linken Joseph und Maria an⸗ betend vor dem neugebornen Heiland auf dem Stroh der Krippe, in der Höhe darüber drei lobsingende Engel von hoher heiliger Schönheit. Auf dem rechten Altarflügel aber den Auferstandenen der Maria Magdalena erscheinend. Außer den Photographien der Gemälde er— halten wir hier noch zugleich solche von besonders schönen Köpfen einzelner und Gruppen) in vergrößertem Maßstab, welche die Vorzüge, die jene auszeichnen, noch klarer erkennen lasfen.
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Tele grap Haiscelne Vitt er um gs hex ĩehte⸗ v. 1. Dezember.
8t. — Bar. Ab] Abt * Algememne
ß. ort. He]. v. I. R. Sw. A. Wind. Nimmẽelgarecht.
86 Cöln .... .. 335, 3 s 1, sSO., schwach. strübe.
S Helsingfors 340, 2 — 3,9 — Windstille. bedeckt. Moskau ... 335, s — . bedeckt.
2. Dezember.
7IMemel. . . . . 339,7 * 2. — 2.1 80., Windstille. bedeckt. sz 339, z,2 - 4, 8 SO., schwach. bedeckt. 4 z39, s 2,2 — 3, S — 2,4 SS0., mässig. bedeckt. Jö 338, s —2 8 S., mässig. s. bedeekt.
6
v 337,7 *0, — 0.1 080., mässig. bedeckt, Nebel. ? 335,9) , SC.. schwach. bedeekt.
336,5 . 0, 0, 2 80., sehwach, gu. trüh., keinkeg. 336, 9 — ; S., sehwach. bedeckt. Ratibor... 30, 8 S., mässig. wolkig. Breslau ... 332, 940. . 9 808., sehwaeh. strüb., gest. Neb. Torgau ... 334,2 — 0, S. sehwaeh. völlig heiter. s(Cöln ..... 335,0 - 0 ; XO. , achwach. strübe.
? 335, 3 z SOC., sehwach. heiter.
6 330, s ĩ NO., sehwach starker Nebel. J Flensburg . 338, o , SO., schwach trübe, Regen.
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Brüssel. ... 335.5 8S0., schwach. bedeckt. Hiaparanda. 337, 3 NVW. , sehwach. heiter.
kiga 339, 9 S., sehwach. bedeckt. Stockholm . 339, 3 O80. schwach. bedeckt.) ðkudesnäs . 337, o I80., friseh. Regen.?) Gröningen . 337,2 O., schwach. bedeckt. Helder .... 336.7 SC., massig. . Hernösand . 337, 9 Windstille. beinahe heiter. Christians. 335, o O8S0O., mässig. bew., gewöhnl.
) Gestern Abend OSO. schwach, am 1. Max. — 2, o. Nin. — 2,7. ) Bewegt, 880. frisch.
MJ
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Handelsgehül—
fen Johann Friedrich Karl Reye aus Ketzin ist die gerichtliche aft wegen AUrkundenfälschung und wiederholten Betruges aus §§. 247,
ih 2öch 241, 242 des Stigfgesetzbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in Ketzin und auch sonst hier nicht aufzufinden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Neye Kenntniß hat, wird aufgefordert, da⸗ bon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen. gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Neye zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden egenständen und Geldern mittelst Transportes an unsere Gefängniß—
n hbection abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der da—⸗ . entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden (. Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Potsdam, en 27. November 1868. Königliches Kreisgericht I. Abtheilung. Fignalem ent: Der Handelsgehülfe Johann Friedrich Karl n in Ketzin ist 24 Jahre alt, am 8. Oktober 1844 in Rohrbeck bei fandgu geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat hwarzbraune Haare, bräunliche Augen, braune Augenbrauen, keinen füt, ovales Kinn, große Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichts— ildung, gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, ist schlanker Gestalt, spricht
Bekanntmachung. Im Oktober d. J hat sich am hiesigen Orte ein junger Mensch von etwa 19 bis 20 Jahren aufgehalten, der sich von Paulitz genannt und plötzlich unter Mitnahme folgender Gegenstände: 1) eines braunen Ueberziehers (in der Brusttasche ein braunledernes Portemonnaie mit neusilbernem Schloß, worin 13 Thlr. baar), 27) einer braunledernen Cigarrentasche, sowie eines Erinnerungs⸗ kreuzes pro 1866, eines Militär-Urlaubspasses und Gesellenbriefes, 3) eines Paar grauer Buckskinhosen mit schwarzen Streifen, 4) einer dergleichen Weste, 5) eines dergleichen Rockes, 6) eines Paar roßlederner Stiefel, 7 eines schwarzen Cylinderhutes (franz. Fagon) S8) einer silbernen Cylinderuhr mit Goldrand und Sekundenzeiger Nr. 10296, 9) einer Vierringe kurzen silbernen Uhrkette mit goldenem Schlüssel, 10 eines schwarzen Tuchrockes, 11) eines Paar schwarzer Buckskin⸗ hosen, 12) eines Paar heller Buckskinhosen mit brauner Bise, heim— lich verschwunden ist. Der angebliche Paulitz ist etwa 1 bis 3 Zoll groß, von schwächlicher Figur, hat dunkelblonde kurz geschorene Haare, starke dunkle Augenbrauen und spricht etwas geziert und sehr schnell. Zeitweilig pflegte derselbe auch eine Brille zu tragen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß derselbe Mensch in Stralsund unter dem Namen v. Wrangel und v. Mankowski und in Danzig unter dem Namen v. Wasilewski sich aufgehalten und verschiedene Schwindeleien verübt hat. Die resp. Polizeibehörden werden ersucht, auf diese Persönlich—= keit zu vigiliren, zu recherchiren, ob dieselbe sich etwa noch im Besitze der hier gestohlenen Sachen befindet, auch denselben zu verhaften und
9 deutsche Sprache und hat als befondere Kennzeichen keine. Die ekleidung kann nicht angegeben werden.
schleunigst hierher Nachricht zu geben. Elbing, den 30. Noveinber 1868. Der Staatsanwalt.
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