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lzsss! Danxiger Privat-4ctien-Bank.
Status am 30. November 1868. Ae ti va.
Geprägtes Geld Nlr. Kassenanweisungen und Noten der Preuss. Bank . Weehselbestande . Lombardbestande Preuss. Staats- und Communal- Papiere Grundstück und ausstehende Forderungen
Passiva.
345,410 9.818
2, 387, S36 268, 500 125,086 166, 938
Thlr. 1, 000, 909 . 983, 240
364, 300 432, 290 294, 928 154, 550
mit 2monatlicher Kündi mit Zmonatlicher .
3994 Monats -Uebersicht der Provinzial ⸗Actien⸗ Bank
des Großherzogthums Posen.
c tiva. Geprägtes Geld Thlr. 337630. Noten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen ! 3 * 1 246,660. x 34/230. y Solo.
Thlr. 993.310. o ö g/ 630. erun zonden — 3 e Depositen mit zweimonatlicher Kün-⸗ i
Posen,
Voten im Umlauf
Die Direktion. Hill. Mon S- Uebersicht der städtischen nk pro 30. November 1868
k gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863. Activa. Thlr.
352 706
3992]
Sgr. Pf. Geprägtes Geld... 9 ö Königl. Bank⸗Noten, Kassen ⸗Anweisungen und Darlehns⸗Scheine Wechsel⸗Bestände f 1003, 135 143,938
Thlr. Sgr. Pf. M9000 *r t. 240466 4 3
Passiva.
L Banknoten im Umlauf .... ...... ...... ..... 2 Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 3) Depositen⸗Kapitalien 965,150 — — , 63 . un velches die Stadt⸗ Gemeinde der Bank in ü 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. imb ger s f und Breslau, den 1. Dezember 1868. Die städtische Bank.
Monats- Uebersicht
der Coͤlnischen Privat⸗Bank.
Thlr. 3655300 19 866 2365,
Ii hh
gi 4 366
988 00 ol /o
3995
Jo Moo S560 966
Die Direktion. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
dõ 0/300
3983
* 2 *
Am 1. Dezember er. wird die Bahnstrecke von Mülheim a. Mhein bis Bergisch⸗ Gladbach dem öffentlichen Verkehre, zunächst ausschließlich für den Güterverkehr, übergeben; der betreffende Nachtrag zum Lokal⸗ Gütertarif kann auf sämmtlichen Güter Expeditionen eingesehen wer- den und ist daselbst zum Preise von 1 Sgr. das Stück zu kaufen.
Das Polizei- und Betriebsreglement der Bergisch⸗Maͤrkischen Bahn tritt mit dem Tage der Betriebseröͤffnung auch für die Strecke Mül⸗ ,, . .
egen des Personen⸗, Gepäck⸗ und Privatdepeschenverkehrs wird besondere Betann machung . P pisch . Elberfeld, den 28. November 1868. Königliche Eisenbahndirektion.
Stand der Frankfurter Bank
am 30. November 1868. ; Activa. Gemünztes Feld und Silber-Barren. Fl. 17886, 109 — Fl Diskontirte Wechsel 13,077,400 — * Vorschüsse gegen Unterpfänder 3 / 667.900 — Wechsel ke auswärtige Plätze 3/249, 100 — , Bank- Immobilien und verschiedene —
216,500 —
3993
Activa Darlehen an den Staat (Art. 79 der Statuten) Staatspapiere . Diskontirte verlooste Effekten Außerordentl. Darlehen an die Stadt Frankfurt a. M / 747/000 Bankscheine im Umlauf I. 29 / 721/400 4 Dir o. Keredioren de , n 3. Eingezahltes Actien⸗Kapital 10000000 Unverzinsliche Baar⸗Depositen — Unerhobene Dividende 21600
ss. Rechte⸗-Oder⸗Ufer-⸗Eisenbahn.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß, na Betrieb der Bahnstrecke Breslau ⸗Vossowska eröffnet j . auf S. 1 der Gesellschafts ⸗Statuten die formelle Vereinigung der Oppeln-⸗Tarnowitzer und Rechte⸗Oder ⸗Ufer⸗Eisenbahn stattgefunden und die Gesellschaft die Firma:
„Rechte⸗Oder⸗Afer⸗Eisenbahn / angenommen hat.
Breslau, den 29. November 1868.
Der Verwaltungsrath der Rechte ⸗Oder ⸗ Ufer ⸗Eisenbahn.
m e ea ᷣᷣ·ᷣ—Q—u—u ♀ύernRrnxxxxs axis 7 2 4 ) 2 22222220 2 2 22202 22.
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils . . als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats. An. zeiger erschienen:
Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preußi⸗ schen Staats. Separat. Abdruck aus dem Königl. Ich f Staats-⸗Anzeiger. Juli 1867. 33 Bg. 8. geh. 3 Sgt.
Statistiquec arieole, indazstrielle et eommer- eiale de la Erase: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, dommerce ét circula-
tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Asut 186. 4 Bog. 8. geh. 5 8gr.
Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats. in. Novem · ber 1867.) 67 Bog. Royal⸗4. geh. 10 Sgr.
Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger für 18627. Zweiter Jahrgang. 1867. 27 Bg. ð8. ö. J .
ohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderet Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staff. An t Januar 1868. 37 Bog. 8. geh. Sg.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1867. 13 Bog. 8. geh. 25 Sgr
—
Literatur über das , ,n. des preustischen Staates. Beiheft des Königl. Preußischen Staats · An il gen 1868. 117 Bg. 8. geh. Sg
Die englische Rede⸗ und Preßfreiheit und die Fenier—⸗ fr gef e. (Aus dem Königlich Preußischen Siaats Mh n 1868. 23. Vg. 8. geh. 23 Sgr.
Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden. Bevölkerungs- und Nahrungs ⸗Verhaͤltnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neum ann, der Vollszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 186 (Separat Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats · ye 1868. 35 Bg. 8. geh. 23 Sgt.
Le territoire de Ia eonféẽ deratiom allemamde
2192 — d 1h g,
Die
Aan morck. Etude géographique traduite du Moniteur prussien.
September 1868. 8. gem. 25 Sgr.
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen 5 . . , tagten; .
uck aus dem nigli reußischen aats Anzeiger. Oktober 1868. 8. . . 15 3
Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats— Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februar. Marz. me Heft: April. Mai. Juni. Drittes Hreft: Juli. August. September. 1868.
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staatt⸗
Anzeigers erschelnen am Schlusse jedes Guartals und enthalten
saͤmmtliche in den »befonderen Beilagen des Stagtg. Anzeiger
publizirten Artikel. Pieselben sind durch alle Post ⸗Anstalten
6 , n . für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich
zu beziehen.
pas Abonnement betrãgt A Thlr. für das bierteljahr.
ertionspreis sur den Naum einer Prucheile Sz Sgr.
Königlich Preußischer
Alle Post-⸗Anstalten des An⸗ und Auslandes nehmen , an, für Ggerlin die Expedition des Königl. Ppreußischen Staats Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Ecke der Wilhelmzsstraße.
r / /.
Anzeiger.
* 286.
Berlin, Donnerstag, den 3. Dezember, Abends
1868.
Ee. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Fem Ober⸗Regierungs⸗Rath Freiherrn von Rü nchhau⸗ sen zu Posen den Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Major Schulz im 1. Nassauischen Infan— teriregiment Nr. 87, dem Hauptmann der Artillerie Franz Wever, Direktor der Geschützgießerei, und dem Superinten—⸗ denten, Pfarrer Jäger zu Cöln, den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem Rittergutsbesitzer Puttlich auf Sandlack, im Kreise Friedland, den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; den Obermeistern Lahndt und Wederik, so wie dem Vize⸗Obermeister Schmidt von der Artilleriewerk— statt zu Spandau, ferner den Kirchenvorstehern, Altsitzern Joachim Friedrich Lüders zu Recklingen und Christoph Schulz zu Quadendambeck, im Kreise Salzwedel, und dem latholischen Lehrer Tschöcke zu Riegersdorf, im Kreise Franken⸗ stein, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Tischlergesellen August Fricke aus Gifhorn die Rettungsmedaille mit dem Bande zu verleihen.
Berlin, 3. Dezember. Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend von Coblenz hierher zurückgekehrt.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Waldenburger Kreises im Betrage von 100,000 Thalern II. Emission. Vom 9. Novem ber 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem von den Kreisständen des Waldenburger Kreises auf dem Kreistage vom 10. Juni 1868 beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebaguten über den Betrag der durch Allerhöchstes Privilegium vom 5. März 1866 (GeseßzSamml. pro 18656, Seite 168 ff) genehmigten Anleihe hinaus erforderlichen Geld⸗ mittel im Wege einer weiteren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lau⸗ tende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 1060009 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläu⸗ biger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß⸗ hett des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 1000090 Thlrn., in Buchstaben: »Einhundert Tausend Thalern«, welche in folgenden Apoints: 306/000 Thaler à 300 Thaler, 4000909 * 2 100 20000 * 50 * 10,000 * 2 25 5 — 160600660 Thaler, ö , nach dem anliegenden (a2) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fin Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu beftimmenden Folgeordͤnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent deä Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit, der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweifen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der bligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über— , wird, ist durch die Gesetz- Sammlung zur allgemeinen Kennt— ß zu bringen. . Urte, unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. November 18658. 9 (L. S.)
Wilhelm. Gf. v. Itzenplitz. Gf. zu Eulenburg.
v. d. Heydt.
4a
ö Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. bligation des Waldenburger Kreises. II. Emission. Litty 72 Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund des unterm genehmigten Kreis- tagsbeschlusses vom 10. Juni 1868 wegen Aufnahme einer Dahrlehns— schuld von 190000 Thalern hekennt sich die ständische Kreisschulden ˖ Kommission Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns— schuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1000900 Thalern geschieht ein Jahr nach der Emission beginnend, also vom Jahre 1870 ab aus einem Tilgungsfonds, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen gebildet wird.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver stärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Betraͤge, ., des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen 6 öffent- ich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Breslau, dem Kreisblatte des Waldenburger Kreises und in dem Königlich Preußischen Staats Anzeiger. .
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1, Juli jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. .
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Koöommunalkasse zu Waldenburg und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. . ö
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. ö.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Ämortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschrelbungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung Theil J. Titel 51 §§. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis gerichte zu Waldenburg. .
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons var Ablauf der vierjaͤhrigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Kommunalkasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. J
Mit dieser Schuldverschreibung sind. ..... halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres „„. ausgegeben, Für die weilere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus⸗
egeben. ; .
. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons- Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Waldenburg gegen Ablieferung des der alteren Zinscoupons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Ta— lons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons -Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig eschehen ist. . in. Lichethei der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
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