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einverstanden; aber es muß für die Selbstverwaltung ein Organ und Personal gewonnen sein. Sollte die Kreisordnung in ihren Hauptgrundzügen die Zustimmung des Hauses finden, und sollte in dieser Session, was ich lebhaft wünsche, die Kreisordnung zu Stande kommen, so wird unmittelbar darauf eine Provinzialordnung Ihnen vorgelegt werden. Ich kann eine Provinzialordnung nicht ausarbeiten, bevor ich nicht weiß, wie wir mit der Kreisordnung stehen. Sie werden demnächst auch den Entwurf einer ländlichen Gemeinde— ordnung bekommen und so im Stande sein, das Fundament zu legen, auf dem das Gebäude der Staatsorganisation entweder errichtet oder umgebaut werden wird. Dieses, meine Herren, ist eine vielleicht schwere und etwas lang aussehende Aufgabe, aber sie ist nothwendig. Lassen Sie uns doch nicht wie ein Häuserspekulant auf schlechtem Fundamente mit schlech⸗ tem Mörtel ein hochetagiges Haus bauen, was in seinem Zu⸗ sammensturze die Bewohner begräbt, lassen Sie uns feste Grund⸗ steine legen und feste Grundmauern errichten, damit wir dann, je nachdem die Gelegenheit sich bietet und wir das Zeug dazu haben, mehrere Etagen darauf setzen können. Ich denke, wir gehen auf diese Weise einen sicherern Weg, als wenn wir uns einem wüsten Geschrei nach Dezentralisation und Selbstverwal⸗ tung ohne bestimmte Absicht und ohne bestimmten Hintergrund anschließen.
— Auf die Rede des Abg. Dr. Braun äußerte sich der Minister des Innern wie folgt:
Ich will auf einige Punkte der Rede des Herrn Abg. Dr. Braun eingehen, zuerst auf denjenigen, der speziell Nassau betrifft. Der Wunsch, an Stelle der Lebenslänglichkeit der Bürgermeister eine gewisse Periode gesetzt zu sehen, ist allerdings damals von den nassauischen Vertrauensmännern ausgesprochen worden und auch sonst schon zu meiner Kenntniß gekommen. Ich habe darüber Nachfragen nach Nassau selbst gerichtet und Vorschläge erfordert, ob vielleicht im Wege der Gesetzgebung eine Aenderung eintreten müsse. Die Ansichten aber über die Zweckmäßigkeit der Lebenslänglichkeit der Bürgermeister gehen so auseinander, daß ich mich nicht habe veranlaßt sehen können, in dieser Beziehung eine Gesetzesvorlage zu machen. Wenn der Herr Abgeordnete Braun selbst die Frage für Nassau für so lebendig und durchgreifend hält, daß er deren Ordnung sobald als möglich herbeigeführt zu sehen wünscht, so kann ich ihm nur anheim geben, selbst eine Vorlage einzubringen, sie wird mit derselben Gewissenhaftigkeit von der Regierung geprüft werden, als ob sie von ihr selbst ausgegangen wäre.
Was das Verhältniß der Landräthe zu den Amtmännern in Nassau betrifft, so gebe ich dem Hrn. Abg. Braun zu, daß im Anfange gewisse Reibungen zwischen den Stellungen, nicht zwischen den Personen stattgefunden haben und daß aus der nicht scharfen Abgrenzung der gegenseitigen Kompetenzen Schwierigkeiten entstanden sind, die auf die Verwaltung lähmend wirkten. Allein diese Schwierigkeiten haben sich nicht gesteigert, sie sind vielmehr in der Abnahme begriffen und die Sache wird hoffentlich in kürzester Frist und späkestens bis zum Zusammen⸗ tritt des künftigen Landtages so geordnet werden, daß sich Nie⸗ mand mehr über Friktionen ini Geschäftsbetriebe zu beklagen hat. Klagen der Personen selbst sind nicht in der Art zu meinen Ohren gekommen, daß dieseiben etwa wünschten, ihrer Aemter enthoben und auf andere Stellen versetzt zu werden, weil sie sich auf ihrem bisherigen Posten nicht wohl fühlten. Dies zeigt wenigstens, daß auch dort die offnung auf ein zufriedenstellendes Arrangement vorhanden ift und daß durch Einrichtungen, die sich auf die Praxis stützen, diejenigen Miß⸗ verständnisse, die im Anfang obgewaltet haben, nach und nach werden gehoben werden.
So viel speziell für Nassau. Nun aber komme ich auf die dritte Frage, die von allgemeinerer Tragweite und von all⸗ , Interesse ist, nämlich die Befürchtung, die der Herr
bg. Braun ausgesprochen hat, daß mit dem, was in Hannover vorgegangen ist, ein Anfang gemacht sei — wie er sich aus— drückt — mit einer gewissen Mediatisirung der Gesetzgebung. Darüber kann ich den Herrn Abg. Braun vollständig . die Ansichten, die er darüber entwickelt hat, werden von der Re⸗ gierung vollständig getheilt. Die Regierung ist der Ansicht, daß das Gesetzgebungsrecht bei dem Könige und diesem Landtage bleiben muß und daß dasselbe auf die Provinzen in keiner 86 und keiner Weise übertragen werden kann. Der
organg mit dem Regulativ für die Einrichtung eines Verwal- tungsausschusses für Hannover giebt aber auch zu einer solchen Befürchtung keinen Anlaß. Schon vorher habe ich auseinander- gesetzt, wie die Regierung dazu gekommen ist, dem rovinzial⸗ landtage ein solches Regulativ zu unterbreiten. Es war ein Vorschlag, auf den der Provinziallandtag eingegangen ist; er
1809
— Dem Abg. Duncker ju Eulenburg:
S 2 der Verordnung über die provinzialständische Verfass in Hannover sagt: n »Dem Provinziallandtage steht unter der Mitwirkung n Aufsicht der Staats-Regierung die Beschlußnahme über ö Kommunalangelegenheiten der Provinz, die Verwaltung ö.. Vertretung der provinzialständischen Institute und Vernigen rechte zu;« und §. 19 sagt: »Für die unter Aufsicht des Ihn Präsidenten zu führende laufende Verwaltung des standijt Vermögens und der ständischen Anstalten können die Prohn, zialstände, soweit die Geschäfte solches fordern, die geeignenn Personen wählen.«
Die Bestimmungen dieser beiden Paragraphen sind h Grundlagen der ganzen Prozedur. Die Stände haben daral hin ein Regulativ berathen und der Regierung zur Genehmigun
hen ist, haben sich die Unruhen zunächst daran geknüpft,
achdem einem Wirthe, der
hergeg heil e har, amm ung d agen. rzähle zeworden ist ich dadurch beschwert glaubten,
söhtre Instanz zu gehen, nicht aber der
s mit geringer Mühe gegen Polizeibeamte
ennoch darauf bestanden hatten, in diesem Saale Daß das nicht der richtige Weg war — — —
Bechen zu schicken, und die Grubenarbeiter zusammen 2
n hellen Haufen in die Lokale zu dringen,
rung haben muß, liegt klar zu Tage, denn je mehr Befugnisse dien ständischen Organen zugewiesen werden sollen, desto mehr wa den die Stände sie mit Königlichen Behörden in Verührun bringen und ihnen eine Stellung geben wollen, die fie, wa auch mit anderen Funktionen, auf demselben Niveau hält, al gewisse Staatsbehörden; daß dies wirksam nicht geschehen lam, wenn nicht vorher die Regierung ihre Zustimmung ertheilt ha⸗ liegt so auf der Hand, daß ich nicht glaube, es näher ausführt zu müssen. Nun hatte freilich der Provinziallandtag g Wunsch ausgedrückt, es möchte gesagt werden: Ich, Könh von Preußen, bestätige das oder verordne hierdurch mit Ii stimmung des Provinziallandtags, daß die Sache so und gemacht werden soll«. Darauf ist die Staatsregierung nich eingegangen, und zwar ganz absichtlich, weil in dieser Fotn die Absicht hätte gefunden werden können, eine Verordnun oder, ein Gesetz von der Zustimmung des Provinziallandta abhängig zu machen oder mit ihm zu vereinbaren. Die gierung hat das ausdrücklich als unzulässig angesehen. R Form aber, wie sie hier angewendet ist, ist eine, die hunder⸗ fach vorkommt bei Regulativen, Reglements u. f. w., di von anderen Provinziallandtagen und von der Könhh lichen Staatsregierung genehmigt sind. Ich möchte für . Angelegenheit auch kaum den Ausdruck Verordnung für den richtigen halten; es ist keine Verordnung, es ist in der Gese⸗ sammlung bezeichnet als Allerhöchster Erlaß: »Auf Ihren W richt (die Ordre ist an mich gerichtet) vom 31. Altober will Ich in Gemäßheit der S8. 2 und 19 Mein Verordnung« — die ich eben verlesen habe — »dem n trage des hannoverschen Provinziallandtages entsprechend das anliegende Regulativ 2c. hiermit genehmigen.“. lsp ich habe Se. Majestät gebeten, einen Antrag des Pre vinziallandtages zu genehmigen, diese Genehmigung ist aut gesprochen. Das ist keine Verordnung, das ist kein Gesetz und hält sich, wie mir scheint, ganz innerhalb der Grenzen, welhh⸗ diejenigen Herren wünschen, die ganz mit Recht einen Werth darauf legen, daß die Gesetzgebung bei Sr. Majestät und dem Landtage bleibe.
Wenn der Herr Abg. Braun sagt: Das ist keine Selbs⸗ verwaltung, was bezahlt wird; das ist höchstens ein Amt meh das ist eine Komplizirtheit der Verwaltung, aber keine Selb bärwaltung „ so muß ich den Herrn Abgeordneten ersucch h übgrorbnerd üiechlrneh Volks . Zeitung. überlassen.
sich mit den Abgeordneten aus Hannover und Hessen u. . n D . . abzufinden; das ist keine Sache, die ich zu ,,, n n r g rn — ö, . . n , , Die Grundzüge des Regulativs haben die unbesoldete , e lr! deß' Ctatz bis Wein stef lun iSd r. nern n, verwaltung vollständig freigestellt, es war der Grundgedankt lte, hatt: soldgenden Worb aur
i inzi und nun
wahlt aus dem Provinziallandtage einen , ser Lu Der dem hohen Hause zur Beschlußnahme vorliegende Etat des war gesagt: dann bestimmt darüber, entweder ob die uiffttiun id ö . Do rllegen
3 den sollen ms des Innern für das Jahr 1869 weicht in seinem finan schuß selbst verwalten soll, oder ob Beamte gewählt wer n Gesammt s ö ; , , 3 , ö. ,, gehf iu es . ,, . Minder in einander gerechnet, zusammen ein Wenige von ilfe. ö . un . erden ein s⸗ ein ir 1 rh Pre Mitglieder zu diesem Zwecke auszuwählen. Wenn die Land hum ein Mehrbedarf von 1315669 Thlr., bei dem Extraordinarium tage derjenigen Provinzen, die am meisten Vermögen haben, bil ien ein Minderbedarf von 726 Thlr., so daß sich das Mehr der
* ö. al haben auf 133, 99 Thir. stellt. Rechnet man dazu die Minder— denen das Interesse für provinzielle Verwaltung dor der H aße, um 9 Betrag festzustellen, den die Verwaltung des Innern
demgemäß wahrscheinlich auch das größte ist, wenn die i iemeinen Staats fonbs mn lil sptuch ai mn lung. iebt sich in dafür entscheiden aus Zweckmaͤßigkeits. oder sonstigen 6 b, lens lath Mehr . le, ee g n namentlich aber auch, meine ich, aus dem Grunde, wei in
ein Betracht, daß im vorigen ahre bereits im Etat des Finanz— für eine solche verantwortliche Stelle nicht leicht . 0g uisterlums der nn von . Thlr. zu Gehaltsverbesserungen der die Provinzial⸗Verwaltungsgeschäfte neben se
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inen ü rig e oliernb amt , , nr. war , von Ihnen bewilligt Geschäften zu betreiben im Stande ist, — wenn biese sich dafüt 6. ist. An diefem etrage partizipirte bei der Vertheilung unter entschließen, besoldete Beamte an die Spitze der Provinz su m nielhen Ressorts das Ministerium des Innern mit rund Joi, 60 stellen, . halte ich das für einen ganz vernünftigen Gedanken un Bei Ermittelung des ,,, für das Ministerium des er spricht namentlich dafür, daß die Selbstverwaltung dart muß also diefer Betrag hier in Abzug kommen, da derselbe
hestchen kann, sich besclleté Beamte e hetzen che has be lig eine Uebertragung von einem Etat in den andern bildet.
. . len, w, bing diefer Summie bleibt ein Mehrbedarf von etwas über Widerspruch ist, und daß, wenn die rovinz in der Art a Thir, y wenn man den Betrag der Mindereinnahmen,
schließt, man ihr nicht den Vorwurf daraus machen kann, da den Mehrausgaben in unmittelbarer Verbindung nicht
en find, die, soviel ich weiß, in einem erheblichen Maße nicht horgekommen sind, so haben
ie in offener Widersetzlichteit gegen die obrigkeilliche Anord ung auftraten, und nicht diejenigen, die ihre Pflicht übten, in— sem sie die Ruhe und Ordnung herstellten. — Das für den heziellen Fall. Was aber der Herr Vorredner über die Handhabung seß Vereinsrechts hier hat laut werden lassen „ dem muß ich uf das Bestimmteste widersprechen. Ich habe nicht ein einziges hatum aus dem Munde des Herrn Torredners gehört, welches sewiese, daß gegen das Vereinsgesetz gehandelt worden wäre. jm Gegentheil, der Herr Vorredner hat gerühmt, daß in Berlin las Vereinsgesetz sehr human gehandhabt wurde. Das ist in anz außerordentlichem Maße der Fall gewesen. Aber ich rechne bs der hiesigen Polizei, die auch über diese Frage mit mir in herbindung gestanden hat, zu keinem besonderen Ruhme. Sie 't geglaubt, es sei gegen die Zusammenkünfte dieses Sommers ssetlich nichts zu erinnern, und deshalb müßten sie gestattet berden. Und daß sie gestattet worden sind — trotz der Be⸗ enen, die einzelne Personen dagegen gehabt haben, und die ir häufig zugetragen worden sind — das hat, wie schon der öerr Abg. Duncker gesagt hat, seine guten Früchte getragen. inn daß man die Leute hat sprechen lassen, hat ufgeklärE, und daß sie ungehindert Beschlüsse gefaßt haben, tt vielleicht das Gegentheil von dem zur Folge gehabt, was sie bollten. Hätte die Polizei die Zusammenkünfte unterdrückt, würden die Keime fortgewuchert haben, sie hat es nicht ge⸗ un und die Frucht konnte zur. Reife kommen. So ist' das hertinrecht in Berlin gehandhabt worden und so wird es in r nzen Monarchie gehandhabt. Ich bitte, meine Herren, le Sie mit dem Kopfe schütteln, mir einige Fälle zu nennen, s das Vereinsrecht nicht so gehandhabt worden ist, ich werde ldann speziell und sofort Reinedur eintreten lassen. Aber eine oße Anklage gegen das Ministerium des Innern oder gegen se Verwaltüng des Innern hier von diesen Sitzen aus ins und zu schleudern und zu sagen: Sieh her, o Ausland! wie n bchandelt werden und wie das Verelnsrecht noch bei uns sit Füßen getreten wird! — das zu sagen ohne irgend welche „gründung, das ist nicht Sache eines Abgeordneten; das mag
werden die Herren aus Hessen und Hannover bessere Advolaten
gt das Regulativ berathen, wie er es berathen hätte, wenn er Vorschlag aus seiner eigenen Mitte gekommen wäre. Der
sie den Begriff der , , verkannt habe. lebt gen i den lepieren nicht hinzugerechnet, im Ganzen auf etwa 38 0066 der dort gefaßten Beschluͤsse sein, als ich es sein kann.
erwiderte der Minister Graf
Soviel mir von den Vorgängen in Essen bekannt gewor⸗
da der zu einer Versammlung ein . eben hatte, was Polizeilich gar nicht zu beaufsichtigen war, . abzuschließen — untersagt worden war, in diesem Saale eine Ver— lung abhalten zu lassen, die Veranstalter der Versamm.— zu
. Ich dasjenige, was mir aus dem Referat darüber bekannt ist — daß aber der rechte Weg für diejenigen, die derjenige war, nun an die in die benachbarten ö ö rufen, i. ̃ ie Straßen vorgelegt. Daß ein solches Regulativ die Zustimmung der lg hersßerren Und erzwingen zu wollen, was sie auf lch Wege nicht erreichen konnten, ich glaube das liegt auf der hand, und wenn bei jener Gelegenheit Verletzungen vorgekom⸗
sich das diejenigen zuzuschreiben,
60l *
Thaler sich reduzirt, eine im Verhältni u dem Ge i J e Summe. ö . i, .
um Einzelnen geben die Erläuterungen in den Anlagen zum Etat vollständigen Aufschluß; ich darf mich daher wohl auf ö. r , derjenigen Positionen beschränken, die vorzugsweise auf das erwähnte Gesammtresultat von Einfluß gewesen sind; ich werde dabei kurz die Gründe angeben, aus denen die Positionen sich so gestaltet haben, wie sie der Etat enthält. Im Allgemeinen werden di— Ver⸗ änderungen zum Etat zunächst dadurch herbeigeführt, daß eine große Zahl von Ausgaben sich lediglich nach dem wirklichen Bedürfniß richtet, so daß die Fraktionsberechnung der wirklichen Ausgaben aus den letzten Uhren für die Ansätze des Etats in diefer Beziehung maßgebend ist. Demmächst sind von Einfluß auf den Ctat diejenigen Einrichtungen, die in Folge der Erweiterung des Staatsgebietes im letzten Jahre theils schon zur Ausführung gebracht, theils für das nächste Jahr in Aus— sicht genommen worden sind, und daher im Etat berücksichtigt werden müssen. Endlich haben Akte der Gesetzgebung inzwischen ben den Ein nahmen wesentliche Veränderungen im' Etat zur Folge gehabt. Da⸗ hin ö . n,, ,n, , gh rh, und das Gesetz vom
„Februar d. J. wegen Regulirung des Sportel. un ühren ,, * neuen , ; J 5
. le Bestimmungen des letztern haben, wenn ich nunmehr auf die Einzelheiten des Etats eingehe, sogleich bei 61 . n der Einnahmen vorzugsweise das Minder von 42,357 Thaler zur Folge gehabt, indem neben dem Wegfalle resp. der Ermäßigung von Miethen in Amtsgebäuden mit etwa! 7060 Thlr., die Minderein= nahme an Strafgeldern und Gebühren seit Anwendung des Gesetzes vom 27. Februar d. J. 6 sflich etwa 62,500 Thlr. betragen wird, wer⸗ den andere geringere Ausfälle dazu gerechnet, so beläuft sich die Min. dereinnahme hier auf rund P. P. Jo, 000 Thlr. Das bei diesem Titel entstehende Mehr an sonstigen Sporteln und an Zinsen aus dem schleswig ⸗holsteinischen Strafanstalts - Neubaufond beläuft sich dagegen auf eine Summe von über 27.000 Thlr., welche von den Minderein⸗ nahmen in Abzug gebracht, im Ganzen die schon gedachte Minder— einnahme von 42357 Thlr. ergiebt.
.Bei dem zweiten Titel, Polizeiverwaltung, erscheint ebenfalls eine Mindereinnahme von 21,151 Thlr., vorzugsweise herbei eführt durch den Wegfall resp. die Ermäßigung der Paßgebühren. ie Minder einnahme in den beiden ersten Titeln beläuft sich hiernach auf rund 63,500 Thlr. Bei den folgenden Titeln 3 und der Einnahmen, von den Straf⸗, Besserungs. und Gefangenenanstalten und der Verwaltung der Regierungs- Amksblätter hat sich dagegen ein
Mehr ergeben und zwar bet der Strafanstalts Verwaltung ein Mehr
von etwas über 16000 Thlr. in Folge des höheren Ertrages der be— treffenden Nutzungen. Bei der Amtsblatt Verwaltung berechnet sich das Mehr von etwa 7600 Thlr— zum Theil nach der Fraktien, zum Theil entsteht dasselbe daraus, daß das Frankfurter Ämtsblalt und das Amtsblatt für Schleswig- Holstein neue resp. größere Erträge liefern werden, als bisher.
Zieht man diese Mehreinnahmen von zusammen 23,666 Thlr. von der zuerst erwähnten Mindereinnahme ab / so ergiebt sich als Gesammt⸗ Minderertrag aller 4 Titel die Summe von 39,842 Thlr.
Was die Ausgaben betrifft, so ist in Titel L., fortdauernde Aus⸗ gaben für das Ministerium, den Besoldungen von Neuem der Betrag von 1409 Thlr. hinzugesetzt, um eine Rathsstelle in die Stelle eines Ministerialdirektors umzuwandeln. Bei den folgenden Titeln 2 bis Qinklusive sind die Ansätze dieselben geblieben, wie im vorigen Jahre. Bei den nächsten Titeln 10 und II, landräthliche Behörden und Aemter, erscheint eine Mehrausgabe von zusammen 53,435 Thlr. Da. von werden in Anspruch genommen 45724 Thlr. für Besoldungen und 7711 Thlr. für Dienstaufwands-⸗Entschädigungen. In der erstern Summe sind mittelst Uebertragung die zu Gehaltsverbesserungen der Kreissekretäre verwendeten 33,160 Thlr. begriffen, welchen die im vori⸗ gen Jahre bewilligten 600 000 Thlr. entnommen worden sind.
Bei Titel 12, zu außerordentlichen Remunerationen und Unter— stützungen bei den landräthlichen Behörden und Aemtern ergiebt sich eine Minderausgabe von 9i00 Thlr., welche jedoch ebenfalls nur eine Uebertragung inbolvirt. Es hat sich nämlich im Laufe des Jahres er⸗ geben, daß diese Summe, die für die Provinz Hannover seither ver⸗ wendet wurde, nicht für Beamte, die sich im Dienste befinden, sondern nur für ehemalige Beamte bestimmt ist. Diese Ausgabe ist deshalb auf Titel 33 übertragen, zugleich aber hat eine Reduktion der- selben um 2100 Thlr. stattgefunden, weil nach den inzwischen statt⸗ gefundenen Ermittelungen die betreffenden Unterstützungen um diesen Betrag vermindert werden können. .
Die folgenden Titel 12a. bis d. » Regierungen lLanddrosteien) in der Provinz Hannover« enthalten ein Minder von 25,5235 Thlr., indem das im vorigen Jahre bewilligte Pauschquantum zum Betrage von etwas über 118,990 Thlr. in Folge der beabsichtigten Organisation der Verwaltung für Hannover mittelst der Einsetzung von drei Re— gierungen auf den Betrag von 33,100 Thlr. sich ermäßigen wird.
Die Titel 13 bis 15 zusammengenommen, Polizeiverwaltung)e erfordern ein Mehr von 38,166 Thlr. und gestatten ein Minder von 6625 Thlr., so daß eine Mehrausgabe von 31,541 Thlr. verbleibt. Dieselbe seßzt sich in der Weise zusmimeng daß für die Polizeiverwaltung in den Provinzen ein Mehr von 27,432 Thlr. und für die olizeiverwaltung zu Berlin ein Mehr von 4027 Thlr. in Anspruch genommen wird. Ein großer Theil dieser Ansätze, namentlich was die darunter begriffenen Besol⸗ dungen betrifft, ist ebenfalls aus der Summe von 600000 Thalern übertragen, die der Etat des Finanz⸗Ministeriums im vorigen Jahre nachgewiesen hat. . K
Demnächst enthält der Titel 16 für die Polizeidistrikts Kem⸗ missarien in der Provinz Posen eine Mehrausgabe von 12000 Thlrn. Auch diese Summe bildet ebenso wie die zuletzt erwähnte Mehraus— gabe eine Uebertragung der betreffenden Gehaltsverbesserungen auf
den vorliegenden Etat.