1868 / 289 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ugs 3 Gerichtsassessoren, 1 Bauführer, 2 außerpreußische Deutsche, zug lan de 5 er ,, 15 Mitglieder, 5 Regierungs,, 1 Ge⸗ richtsgssessor, J Regierunggreferendar a. D. 2 Lehrer, 4 außerpreußische Deutsche, 2 Ausländer; VI. 1867 1868: 5 Mitglieder, 2 Gerichts assessoren, 1 Gelehrter, J außerpreußischer Deutscher, 1Ausländer; VII. 1868 —- 1869: 7 Mitglieder, 1 Bergassessor, 1 Gerichtsassessor, 1 Re⸗

gierungssekretär, 1 Privatdozent, 2 außerpreußische Deutsche, 1 Aus— länder.

Es haben also, den soeben begonnenen siebenten Kursus mitge— rechnet im Ganzen theilgenommen 70 Theilnehmer, das macht für jeden Kursus 10 Theilnehmer und zwar 4 —5 Regierungsassessoren, 1—2 Gerichtsassessoren, 1 aus andern Berufsstellungen, ungefähr 2 außerpreußische Deutsche und jedesmal etwa 1 Ausländer. Ich hoffe, daß dem Herrn Abgeordneten diese Auskunft genügen und damit auch die Nr. Z seines Antrages erledigt sein wird. ͤ

Es bleibt noch übrig zu bemerken, daß unter den einmaligen außerordentlichen Ausgaben Sie wieder eine Rate, und zwar von

20000 Thlrn. finden für den Ausbau des Gebäudes des statistischen.

Büreaus in der Lindenstraße. Der Bau ist äußerlich fast vollendet, es fehlt nur sehr wenig daran, und das statistische Bureau wird in den neuen Räumen um so eher befähigt sein, den Aufgaben, die ihm gestellt sind, nachzukommen.

Der Minister des Innern, Graf zu Eulen burg, äußerte sich in der Vormittagssißung des Hauses der Abgeordneten am 5. d. M. über die Landdrosteiverfassung der Provinz Hannover in Anknüpfung an die Rede des Abg. Lauenstein, wie folgt:

Meine Herren! Der Zeitersparniß wegen ergreife ich das Wort gleich nach dem Herrn Vorredner. Ich eigne mir Alles an, was er gesagt hat, mit Ausnahme der Stelle, wo er zur Ordnung gerufen wurde. Er hat die Vorschläge der Regierung brillant motivirt und hat Anträge gestellt, mit denen die Re⸗ gierung vollständig übereinstimnit. Es handelt sich, wie mir scheint, darum, einen Fehler gut zu machen, der im vorigen Jahre begangen ist.

Als die Regierung voriges Jahr dem Landtage vorsch lug, die Landdrosteien einstweilen bestehen zu lassen, ging sie von dem Standpunkte aus, daß die Aemterverfassung bestehen solle dieselbe war ja auch noch durch Königl. Verordnung aus— drücklich bestätigt und daß die Funktionen der Mittelinstanzen ihr noch nicht so vollständig bekannt seien, um mit bestimmten Vorschlägen darüber vor den Landtag treten zu können, ob die Organisation derselben etwa abzuändern sei. Die Regierung schlug deshalb vor, die Landdrosteien bestehen zu lassen, freilich aber so, wie sie bis dahin bestanden, als definikiv organisirte Behörden, und es der Zeit zu überlassen, ob sich das Beduͤrfniß herausstellen würde, in dieser Organisation eine Aenderung eintreten zu lassen. Von dem Abgeordnetenhause ist auf diesen Vorschlag' der Re— gierung nicht eingegangen, wesentlich, wenn ich mich nicht täusche auf Betrieb der hannoverschen Abgeordneten ist das— jenige, was die Regierung definitiv bewilligt zu sehen wünschte, nur als Provisorium bewilligt worden und dadurch ein Zwang für die Regierung ausgesprochen worden, irgend Tetwas auszudenken und vorzuschlagen, was den naͤchsten Etat aus diesem Provisorium herausbrächte; denn das kann unmöglich in der Absicht gelegen haben, eine Reihe von Jahren mit einem Proövisbrium zu wirth⸗ schaften. Die Regierung sah sich deshalb gedrungen, die Frage zu erörtern und zur vorläufigen Entscheibung zu bringen: in welcher Weise in Hannover die Organifation der Mittelbehör— den einzurichten sei, damit sie die Beistimmung des Hauses so weit finde, daß daraus ein Definitivum hervorgehe. Nun hat sich dabei die Regierung diejenigen Aeußerungen zur Richtschnur dienen lassen, die wesentlich darauf hinausgliefen: Die Land— drosteien sind gut in der Anlage, weil sie mit der Aemterver— fassung passen, aber es seien deren zu viel, sie seien zu wenig beschäftigt, zu viel Briefträger: es werde wesentlich darauf an— kommen, die Landdrostei⸗Ordnung zu bewahren, die Landdrosteien aber einzuschränken. Das ist der Eindruck, den die Regierung aus den damaligen Verhandlungen im Hause bekam, und ich glaube, dieser Eindruck hat sich in dem wieder abgespiegelt, was wir heute gehört haben. Demgemäß wurde von der Regierung in Vorschlag gebracht, die Landdrosteien zusammen zu ziehen und unbeschadet der Instruktion, nach der sie funktioniren, also unbeschadet der Landdrostei⸗Ordnung, mehrere Landdrostei⸗ Bezirke zu einem zu vereinigen. Wenn ich jetzt sage »Land— drostei⸗Bezirke«, so will ich gleich daran eine Bemerkung knüpfen, die vielleicht für künftige Zeiten von Bedeutung sein könnte. Allerdings ist in der Denkschrift, die dem Provin⸗ zial-Landtage vorgelegt und demnächst auch dem Landtag mit— getheilt worden ist, zuncichst davon gesprochen, gerade die geo⸗ graphisch abgegrenzten Landdrostei⸗Bezirke zusammenzuziehen wie sie bisher beständen haben, und die Regierung hat in Anspruch gengmmen, daß sie das könne ohne Gesetz, wenn sie im übrigen die Befugnisse der Landdrosteien nicht alterire. Ich glaube, daß, ohne daß ich daran jetzt einen praktischen Vorschlag knüpfen will, die Regierung auch befugt wäre, die Zahl der Land⸗ drosteien, wenn fie sonst ihre Verwaltung unbeschädigt

ließe, einzuschränken und dabei die Landdrosteibezirke seogr phisch anders abzugrenzen, ohne eines Gesetzes zu be lc gen Die Frage konnnt aber ein ftweilen nicht zur Sprahtfn sage, die Regierung schlägt Ihnen vor, aus sechs Lm diesteien drr zu niachen, Von der sachlichen Zwecn ! keit dieses Vorschlages ist die Regierung auch heute ö. überzeugt; ich, persönlich bin es auch noch auß on Grunde, weil ich glaube, daß in dieser Zusammenziehung de Landdrosteien und in dem Fortbestehen einer von der Meg minal-Verwaltung gesonderten Steuer⸗, Domanial- und Behörde ein Fortschritt in der Verwaltung det ht Trennung ein Vorgang liegt, wie er aüch für d

vinzen recht gut ausgenutzt werden könnte. Ich h halb von meinem Standpunkte aus, zumal auch Ressort dadurch klarer wird, den Vorschlag, drosteien zujammenzuziehen, für besonders zweckmäß müssen. Aber ein Alebelstand tritt allerdings bei d schlage hervor: es ist die Abneigung der Bewohner ziehenden Landdrosteien, welche sich überall mit mehr ober weniger Heftigkeit dagegen kundgab, und die wesentlich auch die Regierung dazu bestimmte, was ja sonst nicht üblich ist die Frage wegen Einrichtung der Mittelinstanz in Hannovn dem dortigen. Provinziallandtage zu überweisen. Nun müßte ich mich sehr irren, wenn gerade diejenigen Er. wägungen, die ich eben andeutete, nicht auch bein Provinziallam. tage eine große und berechtigte Rolle gespielt haben. Es handelte sich nicht blos um die Frage: was ist zweckmäßig, was ist durchführbar? sondern auch darum, wie weit man der Mel nung, die im Lande herrsche, Rechnung tragen müsse. Dabei tauchte die Idee auf, daß es sich empfehlen dürfte, wenn man den Vorschlag einer von vielen Leuten für sachgemäß gehaltenen Institution, nämlich den Vorschlag einer Regierung zugleich dazu benutzte, in der ganzen Provinz das Gefühl hervorzurufen: nun ja, wenn wir alle zu gleicher Zeit verlieren sollen, so wollen wir es eher ertragen, als wenn der Einzelne allein ver— lieren soll zu Gunsten des nächsten Nachbars.

Ich bin überzeugt, meine Herren, daß dergleichen Erwä— gungen und Gefühle mitgespielt haben. Der Provinziallandtag hat sich wesentlich von den Gefühlen leiten lassen, die ihm unmittelbar und lebendig entgegentraten und dahin gingen, daß nicht die Reorganisation der Landdrosteien, sondern'die Beibehaltung des Alten den Wünschen der Bevölkerung ent— spreche. Dies hat, der Herr Abg. Lauenstein ja auch heute wiederholt. Der jetzt vorliegende Antrag dagegen lau tet nicht auf sechs Landdrosteien, sondern auf eine Regierung. Meine Herren, die Stellung der Staatsregierung zu diesen Vor— schlägen ist folgende. Die keinen Umständen auf die Einrichtung einer Regierung fur die Provinz Hannover eingehen. Sie hält eine solche für vollstän dig unvereinbar mit der dortigen Aemterverfasfung. Soll die Aemterverfassung rein erhalten bleiben, wie die Herren es ja lebhaft wünschen, so muß die beaufsichtigende Instanz eine naher liegende sein, als es eine Regierung sein würde. Wollen Sie für Hannover nur eine Regierung einrichten, so slhh— ren dazu nur 2 Wege: Entweder es muß eine Mit— telinstanz geschaffen werden zwischen dieser Regierung und den Aemtern, oder aber man muß, was zuwel— len auch schon angedeutet worden ist, noch mehr von den Befugnissen, der Regierung auf die Aemter abbürden. Dann aber hört die Regierung auf, Regierung zu sein; dann werden die Aemter zu Regierungen, und dann werden wir statt einer Regierung 101 Regierungen in Hannover haben. Das geht nicht! Wenn Sie dagegen unter Ablehnung des Antrags der Staatsregierung auf Errichtung von drei Laäͤnddrosteien, einst— weilen Alles beim Alten laͤssen wollen, so kommen Sie auf den⸗ jenigen Standpunkt, den die Regierung im vorigen Jahre ein⸗ nahm, und den ich zwar für verbessert halte durch den Voschlag von drei Regierungen, den ich aber nicht als absolut unhaltbar er⸗ achte. Für diesen Fall aber machen Sie wenigstens den Fehler gut und schaffen Sie das Provisorium fort; sagen Sie, es solle etwas, was unter der Regierung von Hannover so lange fortbestanden hat und für zweckmäßig befunden ist, so lange fortbestehen, bis es durch etwas Anderes abgeändert ist. Mit anderen Worten: bewilligen Sie die drei Landdrosteien defini⸗ tiv. Das Wort »definitiv« heißt ja nicht für alle Ewigleit, sondern nur so viel: so lange, bis es durch etwas Anderes ab— geändert ist.

Es ist davon die Rede gewesen, mit den Landdrosteien, wenn sie zusammengezogen würden, das Volksschulwesen zu verbinden. Die Regierung hat allerdings die Abficht gehabt, falls ihr Plan von drei Regierungen angenommen würde, mi diesen das Volksschulwesen zu verbinden und das kann ich gleich zur Beruhigung, sagen, wie die Sachen liegen, ist die Regierung bei der wei e gaftig en der Frage sehr gern geneigt, darüber im Wege der Gesetzgebung

Staatsregierung kann unter

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eiden zu lassen. Sie hat die Idee gehabt, mit s . Regierungen das Volksschulwesen zu vereinigen sie würde es bei einer Regierung, selbst wenn sie sich zu Er⸗ richtung einer solchen entschlösse, was sie nicht kann, nicht thun, und sie würde es auch mit sechs Landdrosteien nicht thun, wenigstens würde die Frage, ob das Volksschulwesen mit fechs Landdrosteien zu verbinden sei, noch einer weiteren Erwägung unterliegen müssen, eine Erwägung, die für 3 Regierungen da— hin reif geworden ist, daß das Volksschulwesen damit vereinigt en kann. ö also, meine Herren, habe ich Ihnen darüber, wie die Regierung über die Frage denkt, keinen Zweifel gelassen. Nur auf etwas mache ich noch aufmerksam. Wenn Sie beschließen, wir wollen doch eine Regierung haben, und bewilligen nur das Geld für eine Regierung, in welche Lage bringen Sie die Regierung? Sie zwingen ihr eine Organisation auf. Das können Sie doch nicht, Sie gehen von, dem Standpunkte aus: die 8 , könne nicht allein organisiren, weil es dazu eines Gesetzes bedürfe, und weil Sie außerdem die onds zu neuen Organisationen bewilligen müßten. In dieser Beziehung mögen Sie so weit gehen, als Sie wollen, das ist eine Frage apart: aber dazu können Sie doch nicht übergehn, zu sagen: wir zwingen die Regierung, durch das Budget eine Orggnisation ins Leben zu rufen. Wenn die Regierung sagt: eine Regierung nehme ich nicht, das thue ich nicht, es ist kein consensus zwischen uns, dann werfen Sie sie auf das Pauschquantum zurück und das ist Nichts, denn Sie wollen es nicht bewilligen. Also in welche Lage bringen Sie die Verwaltung einer ganzen Provinz, wenn Sie einen Beschluß fassen, zu dem die Regierung von vornherein sagt: auf den gehe ich nicht ein aus Zweckmäßigkeits— gründen und ich bin verfassungsmäßig auch nicht ver— pflichtke, darauf einzugehen. Ich möchte bei der Be— schhußnahme über diese Frage gerade darauf Ihre hesondere Aufmerksamkeit richten. Man scheut sich, das Wort »Konflikt« nach so traurigen Erfahrungen auszusprechen; indessen der Kon— slikt kann groß oder klein sein, hier steht einer in Aussicht, und man thut besser, den Konflikt zu vermeiden. Im Uebrigen mögen Sie nun beschließen, wie es Ihnen beliebt. Es wird ja noch hin und her darüher gesprochen werden; aber vor Allem beschließen Sie so, daß Sie keinen Konflikt herbeirufen und daß Sie den Fehler vom vorigen Jahr recht bald wieder gut machen.

In der Abendsitzung erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, nach der Rede des Abg. Dr. Waldeck: Ich könnte mich mit den Ausführungen des Herrn Abg. Waldeck zum großen Theil auch wieder einverstanden erklären; allein dieses Wort »Pauschquantum« und der Begriff des Pauschquantums und die Gründe, die er dafür anführte, ver⸗ anlassen mich, mich dagegen auszusprechen. Ich gebe zu, daß das eine formelle Frage, aber eine formelle Frage von außer⸗ ordentlich großer Bedeutung ist. Die Gründe, die der Herr Abg. Waldeck anführte für die Vereinigung von Ostfriesland mit Westfalen, für die Konstruirung einer Regierung ja, das sind Gründe, über die sich sprechen läßt, und sie werden ja mit der Zeit ihre Geltung finden, wenn sie wirklich Be— rechtigung haben. Ich spreche ihnen die von vornherein gar— nicht ab. Es handelt sich aber hier um eine Konstruirung von Behörden für das nächste Jahr und für die nächsten Jahre, und nachdem ich heute Morgen entwickelt habe, wie die Regie⸗ rung dazu gekommen ist und dazu hat kommen müssen, von ihrem ursprünglichen Standpunkt, die bisherigen sechs Land⸗— drosteien beizubehalten, abzugehen, habe ich heute Morgen nur erklärt und erkläre es jetzt wieder, daß ich Ihnen über die Frage: drei Regierungen oder sechs Landdrosteien ? = die Beschluß. nahme überlassen muß, ich habe ja keinen Einfluß darauf, daß ich aber immer wiederholt nur erklären kann: eine Regie— lung ist unmöglich und das Pauschquantum ist im höchsten Grade unzweckmäßig. Ich gebe Ihnen zu, daß die Regierung damit regieren kann, insofern als sie dadurch Mittel genug be⸗ kommt, um diejenigen Kräfte zu besolden, die sie braucht, allein die Provinz leidet darunter, die Provinz leidet unter provisorischen Zuständen, die Provinz will keine Einrichtungen, die durch die Bezeichnung »Provisorium im Etat den Stem— pel des Hinfälligen und Schwankenden bekommen. Was aber noch mehr darunter leidet, sind die Sachen, d. h; die geschäft— lich behandelten Sachen den Beamten, denen kann man ja ihre Besoldungen nicht nehmen, sie sind ihnen dauernd be— willigt, sofern sie etatsmäßig angestellt sind, und die übrigen wissen wohl, das sie künftig nicht werden schlechter gestellt wer- den, als sie es augenblicklich sind; also eine Beunruhigung der ersönlichen Stellung dieser Beamten fürchte ich weniger; aber ie Sachen leiden. Wenn Jemand bei einer Behörde arbeitet, die morgen möglicherweise aufhört zu, existiren, deren Funktionen?‘ auf eine andere Behörde übertragen

werden, so giebt er sich der Bearbeitung der Sachen nicht mehr mit dem Fleiß, mit der Ausdauer, mit der Wärme hin, die er entwickein könnte, wenn er weiß, daß er auch berufen ist, diese Sachen zu Ende zu führen. Mir tritt dieser Uebelstand weniger persönlich entgegen, weil eben die, größeren Sachen liegen geblieben sind und nicht in das Ministerium nach Berlin, wohin sie vielleicht zur Entscheidung kommen könnten, gelangt sind. Aber das Urtheil aller Leute, die kompetent darüber sind, die da wissen, wie die Verwaltung vor sich geht, konzentrirt sich dahin, daß ein wesentlicher Lähmungsgrund für eine lebendigere Verwaltung der Land⸗ drosteien in Hannover darin liegt, daß im Etat das Wort »Provisorium« steht und daß die Konstruktion der Behörden dort nicht eine definitive ist. Nun kann ich immer nur wiederholen, daß, wenn Sie jetzt definitiv bewilligen, das garnichts weiter heißen soll, als: es bleibt so lange, bis etwas Neues zu Stande kommt. Weiter hat es keinen Sinn (Unterbrechung links). Ich verstehe die Unterbrechung nicht recht. »Desinitiv« heißt: es bleibt so lange bestehen, bis mit Zusammenstimmung zwischen den bei—⸗ den Faktoren der Gesetzgebung etwas Neues zu Stande gekom⸗ men ist. Das heißt doch aber nicht: es ist in alle Ewigkeit etwas Definitives. Die Regierung hat Ihnen aus dem, was sie jetzt entwickelt hat, die Absicht manifestirt, die Einrichtun— gen in Hannover mehr in Einklang zu bringen mit dem, was in den alten Provinzen besteht. Sie hat wirklich die Ueber—⸗ zeugung, daß 6 Landdrosteien ein wenig viel sind, wir wollen sie zusammenziehen, wir wollen Etwas daraus machen, was bei aller Bewahrung des Charakters der Landdrosteien und der Instruktionen, wonach sie zu verfahren haben, die Sache vereinfacht und mundgerecht macht. Allein Sie sollen die Re⸗ gierung nicht in die Lage setzen, daß, wenn Sie etwas als Defi⸗ nitivum Vorgeschlagenes ablehnen, sie dann wieder ein Provi⸗ sorium schaffen muß. Ich halte das für einen ungesunden Zustand. Ich erinnere mich der ersten Zeiten des Provisoriums des Militärbudgets nicht mehr genau, weil ich damals den Verhältnissen nicht persönlich nahe gestanden habe; wenn ich mich aber recht erinnere, so war eben die Bewilligung eines Provisoriums und hinterher die Frage: Wenn nun nichts zu Stande kommt, gilt dann das Provisorium oder nicht? eigentlich der Angelpunkt, um den sich der ganze Streit drehte. Wie gefährlich ein solches Vorgehen ist, hat sich in dieser großen Frage bewahrheitet und bethätigt. Warum wollen wir denn dieselben Grundsätze, deren Auslegung so viele Gefahren hergufbeschworen hat, denn auch auf kleinere Sachen anwenden? Ich bitte Sie daher, meine Herren! lassen Sie uns nicht aus Gutmüthigkeit oder aus Verkennen der wirklichen Verhältnisse zu einem Beschluß kommen, der Keinem genügt, beschließen Sie etwas Definitives, was so lange gilt, his etwas anderes Definitives zu Stande kommt, aber bewilligen Sie nicht eine Regierung, das nimmt die Staatsregierung nicht an.

Beim Schlusse der Debatte ergriff der Minister Graf zu Eulenburg noch einmal das Wort und sprach:

Zuerst eine sachliche Bemerkung in Bezug auf den Antrag, der den Namen des Herrn Abg. v. Bennigsen führt, bezüglich der Einrichtung einer Regierung in Hannover selbst. Herr v. Bennigsen mag mir das nicht übel nehmen: seine Ausfüh⸗ rungen über die Möglichkeit einer solchen Institution und ihrer praktischen Wirksamkeit klingen ganz gut, sind auch ganz be— stimmt aus seiner Ueberzeugung hervorgegangen, ich glaube aber, Herr v. Bennigsen hat die praktische Erfahrung nicht, um mit Bestimmtheit behaupten zu können, das gehe, und wenn er die nicht hat, mag er es entweder der Regierung oder ich will gar nicht einmal von uns sprechen denjenigen Leuten überlassen, die in Hannover praktische Erfahrungen ge— macht haben. Ganz hervorragende Verwaltungsbeamte in Hannover haben mir in einer Konferenz, die ich speziell zu dem Zwecke zusammenberufen und abgehalten habe, erklärt, daß eine Regierung in Hannover, eben wenn sie aus den 6 zusam⸗ mengezogenen Landestheilen bestehe, ganz unmöglich sei. Das haben mir Leute gesagt, die auf keinem hervorragenden Partei⸗ standpunkte stehen, und ihr Gutachten nicht von einem solchen Standpunkte aus abgegeben haben, durchgebildete Verwaltungs⸗ männer mit einem weiten Gesichtskreise, keine Bureaukraten, aber Männer, die genau wissen, was innerhalb eines Verwal⸗ tungskreises möglich ist, und was nicht. Ich habe ihr motivirtes Gutachten so klar und durchschlagend gefunden, daß die Ueberzeugung in mir zur Gewißheit geworden ist: eine Regierung für Hannover sei nicht möglich. Der Herr Abgeordnete für Meppen hat ja schon in dem Augenblicke, wo er dem Herrn Abgeordneten, der vor ihm sprach, antwor⸗ tete, gesagt: »Ist das nichts, ist das nichts?« und dabei nach— gewiesen, was der heutige Geschäftskreis jeder einzelnen Land— drostei noch ist. Es ist eine ganze Serie von Geschäften; we⸗ sentlich aber haben die Landdrosteien 3 Aufgaben, die unsere Regierungen in großen Grundzügen auch haben, es ist die Ent⸗

bob *