1886
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Se. Excellenz der Herr Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien hat unter dem 28. November d. J. die Eröffnung einer Apotheke in Langenöls, im Kreise Lauban, genehmigt. Wir for⸗ dern daher qualifizirte Bewerher auf, sich unter Einreichung eines voll⸗ ständigen Lebenslaufs ihrer Lehr⸗ und Servirzeugnisse, ihrer Appro⸗ bation, so wie eines Nachweises über ihre Führung und Beschäftigung nach erlangter Approbation und eines genügenden Ausweises über die 66 Etablirung einer Apotheke und zum zetriebe des Geschäfts er— orderlichen Mittel innerhalb 4 Wochen bei uns zu melden, bemerken gleichzeitig, daß zu der Meldung ein Stempelbogen von 5 Sgr. noth⸗ wendig ist, und machen schließlich noch darauf aufmerksam, daß die— . Bewerber, welche bereits eine Apotheke besessen, in ihrem zebenslaufe die Gründe angeben wollen, welche sie zur Aufgabe des Geschäfts veranlaßt haben. Liegnitz, 5. November 1868. Königliche
Regierung. Abtheilung des Innern. gez von Wegnern.
a,, Oelsnitzer Bergbaugesellschaft. ; ie Herren Aktionäre der Oelsnitzer Bergbaugesellschaft werden hierdurch zu einer außerordentlichen Generalversammluug, welche wir auf Sonnabend, den 9. Januar 1869, Nachmittags 3 Uhr, im Hö6ötel de Prusse zu Leipzig anberaumt haben, ergebenst eingeladen.
In derselben soll eine Berathung und Beschlußfassung über Re⸗ duktion des Aktienkapitals und über Ausgabe neuer Aktien bis zur Höhe der zu beschließenden Reduktion stattfinden.
Die Eintrittskarten zu dieser Generglversammlung werden vor Beginn derselben gegen Vorzeigung der Aktien im oben bezeichneten Lokale ausgefertigt.
Oelsniß bei Lichtenstein, den 7. Dezember 1868.
Der Verwaltungsrath der Oelsnitzer Bergbaugesellschaft.
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Die Aktionäre der Bergisch. Martischen Eisenbahngesellschaft beehre ich mich hiermit einzuladen zu einer außerordentlichen Generalversamm
lung
am 9. Januar 1869, Vormittags 11 Uhx, im Stationsgebäude hierselbst zusammenzutreten, um uͤber folgende Angelegenheiten Beschluß zu fassen:
15 Bau und Betrieb einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen der Ruhr⸗Sieg⸗ und der Main-⸗Weser⸗Bahn unter der Bedingung, daß seitens des Staats eine Zinsgarantie für das erforderliche Baufkapital bewilligt wird ;
2) Ausführung einer Zweigbahn von Hagen im Volmethale auf- wärts bis in die Nähe der Stadt Lüdenscheid unter der Bedin⸗ gung, daß seitens des Staates und der betheiligten Gemeinden , n. Subventionen bewilligt werden;
3) Abaͤnderung der Vertragsbestimmung wegen Verrechnung der dem Staate zu erstattenden Zuschüsse desselben zur Verzinsung 3 Aachen⸗Düsseldorfer und Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis ⸗Gladbacher
ien;
4) Beschaffung der für die gedachten Zwecke sowie für die Erweite⸗ rung der vorhandenen Bahnanlagen und die Ergänzung der Betriebsmittel erforderlichen Geldmittel.
Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung hat in Gemäßheit des §. 66 des Statutes in den letzten drei Tagen vor der Generalversammlung, also bis zum Abend des 8. Januar k. Is, entweder bei der Königlichen Eisenbahn-Direktion oder vor einem öffentlichen Notar durch Vorzeigung der Aktien zu erfolgen.
Elberfeld, den 7. Dezember 1868.
Der Vorsißtzende der Deputation der Aktionäre der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft. Geheime Kommerzien· Rath Daniel von der Heydt.
an Wilhelms bahn. m Monat November e. betrugen die Einnahmen und zwar:
13868 1867 Tu Thlr.
10637 9170 vii Bs WGs idr 5d
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aus dem Güter und Vieh Transport ad extraordinaria
. aus dem Personen und Gepäck Verkehr ..
Summa
desgleichen die Beihefte sowie diejenigen Auffätze welch im Staats ˖ Anzeiger erschienen, in besonderen Abdruͤcken herausge werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vorrt ö , n Gosohorskys Buchhandlung; Königsberg. Akademische Bu andlung; Schefer's Bu handlung;
In unserem Verlage ist so eben erschienen:
Liste Nr. 3 der bei den Provinzial⸗Nentenbanken; Mai d. J. ausgeiooften Ffum̃nern der Rientenkn n welche am 1. April 1869 fällig werden, un rie jenigen Nummern der Nentenbriefe, welche in eh heren Terminen ausgelvost und ungeachtet der k. flosfenen Kündigung bis 1 Auslobfungg. erm November 1868 zur Zahlung bei der Renten un nicht präfentirt worden sind; endlich die tun!nnn der Rentenbriefe, welche gis angeblich verloren nt sonst abhanden gekommen sind. oder
15 Bog. Fol. Preis 75 Sgr. Berlin, 7. Dezember 1868. Königl. Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruen
(R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Bei als besonderer Abdruck, aus dem Koniglich Preußischen e, lei zeiger erschienen:
aatd. An.
Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des schen Staats. Staats⸗Anzeiger.
Separat⸗Abdruck aus dem Königl. ö 3 Ey
Juli 1867. 33 Bg. 8. geh.
Stutistidne arieole, imedutztrielle et commer ciale de 1Ia Prasge: Superficie, population, agrjeultu⸗ sylviculture, mines et salines, industrie, commerce éêt . tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aout a
44 Bog. 8. geh. 5 Jg.
Literatur über das Finanzwesen des preußischen St ,, des Königlich Preußischen Staats ˖ Anzeigers. e. er 1867.) 65 Bog. Royal⸗4. geh. 0 Ext,
Aus dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzei i 1862. Zweiter Jahrgang. 1867. 27 Bg. 8. ge. 16 6
Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (B Abdruck aus dem Königlich Preußischen Hits . ö. Januar 1868. 37 Bog. 8. geh. j.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußsi Staats für das Jahr 1837. 14 Bog. 8. 6 if
das Hypothekenwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen Er ahr fn, 18368. 114 Bg. 8. geh. 7 Ege.
Die englische Rede- und , und die Fenier⸗
prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats ˖ Anzeiger. 1868. 25 Bg. 8. geh. n
Die Kreise Preußens. Eine gruppenweife geordnete Ueberslht der Boden Bevölkerungs- und Nahrungs ⸗Verhältnisse de Kreise des Vreußhischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift ühe das Soll ⸗ Einkommen an direkten Steuern im Jahre 186. (Separat · Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats ⸗ Anzeiger. 1868. 335 Bg. 8. geh. 25 Eg.
Le territoire de Ia eonfé dratiom allemand lun mor cl. Etude géographique traduite du Moniteur prusitr September 1868. 8. geh. 2 8yt
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten. Separat Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats = Anzeige Oktober 1868. 8. 15 Eg.
uebersicht der Behörden der Preustischen Monarchie und des Rorddeuntfchen Bundes. Abgeschloffen Anfang Ot gr 2. (Beiheft des Königl. Preußischen Giaalß. n ich geh. 6g.
Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staate⸗ Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar, Februah Mälz. * Zweites Heff. April. Mai! Juni. Drittes Heft: Jul August. September. 1863. ,
Bie Vierteljahrs - Hefte des Königlich Preußischen Stat, Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Guartals und enthalln sämmkliche in den »besonderen Beilagen des Staats ˖ An . pubiizirten Ärtikel. Diefelben sind durch alle hen un n, nh lf mnffr für den Preis von 10 Sgr. vierteljährli zu beziehen.
Die Vierteljahrs ⸗-Hefte des Königlich preußischen Staats. Anxzeisth en in
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Literatur über
ofen: 3. J. Herne.; Steltin; Friedr. Jagel, WMaßdebu
zin R. G Gchmnit: s Sor iini. Buchhand ]
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Abonntment beträgt ¶ Thlr. : für das pierteljahr. ; aionspreis füt den , .
pruanee x Egr.
Alle Post ⸗Anstalten des In ⸗ un) Aus landes n . Gestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wilhelmstraße.
— ——
Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 10. Dezember, Abends
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Hen Lieutenant zur See Eugen Glomsda unter dem amen „von Buchholtz« in den Adelstand zu erheben; und Dem Rendanten der Gymnasial⸗ und Studienstiftungs⸗Fonds
U Sin, Warburg, den Charakter als Rechnungs-Rath zu
herleihen.
st gestern Abend von
Berlin, 10. Dezember.
Se. Königliche . der Prinz Albrecht von Preußen Hannover hierher zurückgekehrt.
Berlin, 10. Dezember. Ihre Hoheit die Herzogin Marie von Mecklenburg-
schwerin ist gestern Nachmittag hier eingetroffen und im
9
hniglichen Schlosse abgestiegen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. Das dem Fabrikanten G. Crespel in Bockenheim unter
wn 2. Oktober 1867 ertheilte Patent:
auf eine, nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erkannte, Additionsmaschine
ft aufgehoben.
Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt und Notar Cuno in Magdeburg ist an
as Kreisgericht in Wittenberg, mit Anweisung seines Wohn⸗ stzes daselbst, und
Der Rechtsanwalt und Notar Grgeßner in Wittenberg
mm das Stadt- und Kreisgericht in Magdeburg, mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.
Kriegs⸗Ministerium.
Ferordnung vom 25. November 1868 — betreffend die evan
gelischen militärkirchlichen Angelegenheiten im 1IX. Armeecorps. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,
httordnen fr den Bereich des 1X. Armeecorps, was folgt:
§I. Die evangelische Militär ⸗Seelsorge im Bereiche des IX. Ar-
nertbrps wird nach den Vorschriften der Militär⸗Kirchenordnung vom Iz. Fehruar 1832 (Gefetz Sammlung für 1832 Seite 69 ff) und nach Naßgabe der hierauf bezüglichen späteren Bestimmungen geordnet. Der tvangelische Militärgeistliche in Schleswig versieht die Funktionen tines Militär-Oberpredigers.
l
sustchenden Befugnisse und obliegenden Pflichten
82. Die nach §. 5 der Militär ⸗ Kirchenordnung den Konsistorien ehßren bis auf Wei⸗
tes zu dem Geschäftskreise des evangelischen Feldpropstes der Armee,
Felcher insbesondere die Anstellung, Versetzung und Entlassung der Hiyisions, Garnifon⸗ und Anstaltsprediger mit Genehmigung des
Ministers der geistlichen, zu bewirken hat, vorbehaltlich jedoch der in dem
Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten gedachten Paragra⸗
hhen den Militärbefehlshabern zugewiesenen Mitwirkung.
simen andern Geistlichen,
t z. 3. In Beziehung auf Beichte, Abendmahl, Einsegnung der inder und ihre , dazu, bedarf es zur Verrichtung durch nach den Vorschriften der Militär- Kirchen-
ananung, einer befonderen Erlaubniß von Seiten des Militärgeistlichen
icht ebenso wenig zum Befuch des
Gottesdienstes in andern Kirchen;
Taufen und Trauungen ist ein Erlaubnißschein des zuständigen
llitrgeistlichen erforderlich, welcher jedoch auf Verlangen unentgelt
ertheilt werden muß.
1868.
und unter Genehmigung des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal ⸗Angelegenheiten, übertragen und werden seine Amtsver- richtungen als Militär⸗Seelsorger im Einklang mit den für sein geist⸗ liches Hauptamt bestehenden kirchlichen Ordnungen geregelt. Derselbe bleibt in Ansehung seiner geistlichen Amtsverrichtungen in der Mili— tär⸗Seelsorge seiner ordentlichen kirchlichen Aufsichts behörde untergeben. Im Uebrigen finden die Bestimmungen der Militär -Kirchenordnung über das Unterordnungsverhältniß 1 ihn Anwendung. Gegeben Berlin, den 25. November 1868.
(gez) Wilhelm. ggz. v. Ro on. v. Mühler. Vorstehende Allerhöchste Verordnung wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 3. Dezember 1868. Kriegs⸗Ministerium.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 26. Rovember 1868 — betreffend die Landwehr⸗Armeeuniform;)
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch Folgendes: ö .
1) Offiziere des Beurlaubtenstandes, welchen Ich künftig in Rücksicht auf besondere Dienstleistungen, oder auf eine die gesetzlich besätimmten Termine überschreitende Dienstzeit, bei ihrem Äusscheiden, das Recht die Armee⸗Uniform zu tragen verleihe, haben dieselbe nach Maßgabe der hierfür gültigen Bestimmungen anzulegen und hierzu die Kopfbedeckung der Provinzialland⸗ wehr⸗Infanterie⸗ resp. Kavallerie ⸗ Offiziere zu tragen. Am Waffenrock fällt jedoch für Offiziere aller Waffengattungen der vorn befindliche Passepoil fort, wogegen die Offiziere von der Kavallerie am oberen Rande des Kraͤgens und an den Auf— schlägen des Waffenrocks einen weißen Passepoil zu tragen haben. 2) Die in dieser Weise modifizirte Uniform ist für die Folge als Landwehr⸗Armeeuniform zu bezeichnen.
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 26. November 1868.
(gez) Wilhelm. (ggez) von Roon.
An den Kriegs- und Marine ⸗Minister. ö
Vorstehende Allerhöchste Kabinetsordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 2. Dezember 1868.
Kriegs-⸗Ministerium. Im Auftrage: von Stosch.
Allerhöch ste Kabinets-Ordre vom 26. Rovember 18638 — betreffend die Ergänzung der Offiziere des stehenden Heeres.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch, daß die im §. 11 der Verordnung vom 31. Oktober 1861 über die Ergänzung der Offiziere des stehenden Heeres denjenigen auf Beförderung dienenden jungen Männern, welche auf. Grund eines vollgültigen Abiturientenzeugnisses mindestens ein Jahr auf einer preußischen Universität studirt haben, bewilligte Ver⸗ günstigung auch auf solche jungen Leute auszudehnen ist, die ine überhaupt im Gebiete des Norddeutschen Bundes belegene Universitätt unter denselben Bedingungen mindestens ebenfalls ein Jahr besucht haben. Das Kriegs⸗-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 26. November 1868.
ro Monat November 1868 also mehr ( Wilhelm.
Coblenz 7 gischer; Münster: Toppenrath'sche Buchhandlung; i ü §. 4. Die ehemaligen Garnisongemeinden sind aufgehoben. Ueber e (ggez) v. Roon.
557 f 4 terzu die Mehr ⸗ Einnahme bis ult. Oktober Schwers uchhandlung; Schleswig; Br. Heilberg's Buchhandl die Rechts verhältnisse der Christ. und Garnisongemeinde in Rendsburg 1868 mit.. 340978 Hannovel Hahn sche Hofbüchhan di.; Göttingen: Deuerlich sch But leiht die 8 . wl . Mithin pro 1868 mehr k rankfurt 3. HR. J. Bosellische Buchhand ; W an In den jenigen Garnifonorten, in denen kein Divisions,, Garni=
(gez.)
; 2 . . S8 Kriegs⸗Ministerium.
Ratibor, den 8. Dezember 1868. urany K Henfei; Cassel: J. C. Krieger sche Buchhandl.; H on oder Nnstaltsprediger stationirt ist, wird die evangelische Militär ⸗Seel⸗ An da ⸗ , . n r Königliche Direktion der Wilhelmsbahn. aßmann. . re einem ber ö. ö. dessen kirch lin Bestallungs ˖ Be⸗ Vorstehende Allerhöchste Fabinetsordre wird. hierdurch mit ide, im Einverständniß mit dem betreffenden Militärbefehlshaber, dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß voll
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