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auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Lucien Alexander Nolin aus Auxerre (Yonne), gegenwärtig in Basel, ist unter dem 10. Dezember 1868 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Vor⸗ richtung an Bandmühlen, zur Bewegung der Schützen, und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu be⸗ schränken, ; auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Richard Brown Roden zu London ist unter dem 10. Dezember 1868 ein Patent ; auf eine Vorrichtung zum Feststellen des Verschlußstückes an Hinterladungsgewehren in der durch Zeichnung, Beschreibung und Modell angegebenen Weise ⸗ auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Saupt⸗Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung. Die von den Prioritätsobliggtionen der vormaligen Münster. Hammer“) Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre 1869
zu tilgenden ]
20 Stück à 100 Thlr., ; werden am 6. Januar 1869, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. Me, in Gegenwart eines Notars öffentlich verloost werden.
Berlin, den 8. Dezember 1868. Hauptverwaltung der Staatsschulden, von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
) und nicht Münster- Hannover, wie in Nr. 294 d. Bl. S. 4523 Sp. 2 u. irrthümlich gedruckt worden ist.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 22. Infanterie⸗Brigade von Hoffmann, von Breslau,
Der General Major und Commandeur der 7. Artillerie⸗
Brigade von Decker, von Münster.
Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberförster von Witzleben zu Fasanerie bei Wiesbaden zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse, und dem preußischen Unterthanen und Rabbiner der jüdischen Ge— meinde zu Odessa, Simon Leon Schwabacher, zur An— legung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm ver— ö St. Annen -⸗Ordens dritter Klasse Allerhöchstihre Ge—⸗ nehmigung zu ertheilen.
Bekanntmachung.
Erfahrungsmäßig tritt während der Weihnachtszeit eine sehr be- deutende Steigerung des Post ⸗Päckereiverkehrs ein. Zwar werden Seitens der Postbehörden die umfassendsten Maßregeln getroffen, um die ordnungsmäßige Expedition der außerordentlich zahlreichen Packet sendungen nen. Das Publikum ist indeß im Stande, auch feinersetts dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich steigende Verkehr pünktlich bewältigt werde, sobals nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den letzten Tagen bei den Posten zusammen⸗ trifft. Es ergeht deshalb an die Versender das Ersuchen, die Aufgabe der Päckereien mit Weihnachtssendungen nicht auf die letzten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, vielmehr im eigenen gut ff und zur Förderung des Gesamintverkehrs auf eine angemessen früh— zeitigere Absendung jener Päckereien Bedacht zu nehmen Zugleich wird empfohlen, daß die Signatur und der Name des Bestimmungs—« orts auf den Packeten recht deutlich und , n, und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der Emballage be— finden sollten, von derselben entfernt oder wenigstens unkenntlich gemacht werden. Berlin, den 8. Dezember 1868.
Der Ober⸗Postdirektor. Sach ße.
Bekanntmachung.
Für die nächstjährige Heeres Ersatzaushebung wird ben gi en jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar J 7 bis einschließlich den 31. Dezember 1845 geboren sind, und hierselbst ihren Wohnsitz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, gausz und Wirthschaftsbeamte,
andlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen,
abrikarbeiter 24. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, sowelt dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind sie sich , zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheini⸗ gungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilend Bescheinigungen werden stempel und kostenfrei , . t. f
Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Aufstellung der Stamm rolle wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gema
werden. Berlin, den 9. Dezember 1868. Königliche Kreis⸗Ersatzkommission.
Vormals Nassauisches 4 prozentiges Staatsanlehen von
7. 200,0 00 Fl. d. d. 306. September 1862.
Bei der stattgehabten zweiten Verlossung des unter Vermittelung des
Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild C Söhne in Frant.
furt a. M. negoziirten, vormals Nassauischen 4proz. Staatsanlehens
von 7,260,606 Fl.. d. d. 309. September 1862 sind die nach.
stehend verzeichneten Partialobligationen im Nominalwerthe von zu. sammen 48560 Fl. zur Rückzahlung gezogen worden, und zwar:
A. Rückzahlbar am 1. April 1869.
Lit. N. à 100 Fl. Nr. 657. 1125. 1289. 1658. 1668. 1921. 193
2656. 2140. 2218. 2326. 2325. 2350. 333.
3205. 4099. 4518. 4676. 5138. 5223. ;
Lit. O. à 200 Fl. Nr. 219. 246. 521. 967. 1534. .
Lit. P. à 500 Fl. Nr. 266. 643. 653. 823. 949. 1176. 1248. 1859 2505. 2515. 3334. 3997. 1998. 5149. zh. 6471. 6666. 6667. 6767. 6769. 6779. 7414. 7600. 7725. 7755. 7910.
Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 254. 396. 1339. 1802. 1997. 2054. 2074. 2084.
B. Rückzahlbar am 1. Oktober 1869.
Lit. N. à 100 Fl. Nr. 187. 392 468. 571. 860. 245. 961. 1912. 2144. 2278. 2290. 2557. 2577. 2959. 73.
4217. 4628. 4686. 5993.
Lit. O. à 200 Fl. Nr. 636 199. 810. 1231. 1310. 1684. 197. Lit. P. à 500 Fl. Nr. 663. 673. 1166. 1196. 1218. 1263. 1363.
1554. 1313. 1817. 2190. 2579. 2739. 2890.
3198. 3823. 3833. 4654. 4795. 4966. 4986.
5642. 6170. 6768. 7294. 7606. 7624. 77Iö. Lit. Q. à 1000 Fl. Nr. 141. 223. 463. 845. 1987. 2043. 2064.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch benachrichtigt,
daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung von den bezeichneten Terminen
an aufhört sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von
Rothschild C Söhne in Frankfurt g. M. / als auch bei der Kö⸗ niglichen Regierungs-⸗Hauptfkasse dahier, sowie bei jeder Kö⸗ niglichen i nnn, n, ,. auch bei der Staatsschul⸗ den- Tilgungs kasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in ö. a. M., der Königlichen Bezirks⸗-Hauptkasse in Hannover und der Königlichen Haupttasse in Rends⸗ burg gegen Rückgabe der Partialobligationen nebst den dazu gehͤri. gen, nicht verfallenen Zinscoupons und Talons erhoben werden können. si n. dem Rückzahlungs⸗Termine pro 1. April 1868 sind rück
ändig:
Lit. N. Nr. 151. 874. 1429. 3096. 3553. 3946. 4058. 4262. 5205. 52l2. O. Nr. 331. 981. 1434. 1450. P. Nr. . 672. 1891. 1987. 3408. 4011. 6152. 6490. 7246. CQ. Nr. 1171. 1280.
Nach , des Königlichen Kreisgerichts, Abtheilung J. da hier vom 16. Oktober 1867 ist wegen der Partialobligation Lit, Nr. 3441 nebst den Zinscoupons pr. J. Oktober 1867 und 1. April 1868 bis inkl. 1. Otftober 1872 und dem Talon das Amortisations— verfahren eingeleitet worden.
Wiesbaden, den 5. Dezember 1868. Königliche Regierung.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Ma jest ät der König nahmen die Vorträge der Herren Hofmarschälle, des Civil⸗ und Militär ⸗Kabinets, sowie militärische Meldungen entgegen, empfingen den Grafen Lehndorff⸗-Steinort in besonderer Audienz und statteten der Frau Gräfin Benckendorff, gebornen Prin⸗ zessin Croy, einen Besuch ab. — Morgen früh 8 1lhr begeben Se. Majestät der König Allerhöchstsich nach Königs- Wusterhausen zur Abhaltung zweitägiger Hofjagden, an denen die Königlich sächsi⸗ schen Prinzen Königliche Höͤheiten Theil nehmen werden. Im Aller. höchsten Gefolge werden sich befinden der Hof-Marschall Graf Perponcher, die Flügel ⸗Adjutanten Oberst von Steinäcker, Sberst⸗ Lieutenant Graf Lehndorff und Major Prinz Anton Radziwill, sowie der Leibarzt Sr. Majestät, General⸗Arzt von Lauer. Se. Majestät der König kehren am 16. Abends nach Berlin zurück. J;
— Ihre Majestät die Königin wird heute zum ersten Mal wieder ausfahren. — Gestern war Familiendiner in Königlichen Palais.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des deutschen
ollvereins für Zoll⸗ und Steuerwesen hielt heute eine itzung ab.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Rorddent, schen Bundes für Justizwesen trat vorgestern zu einer Sitzung zusammen.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Nord deutz
schen Bundes für Handel und Verkehr versammelte sich heut zu einer Sitzung.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für das Landheer und die Festun— en so wie für Rechnungswesen, traten heute zu einer Sitzung
zusammen.
— Durch Beschluß des Reichstages des Norddeutschen Bundes vom 9. Juni d. J. ist der Bundes Kanzler ersucht worden, die Organisation eines Bundes-⸗Konsulats in Pesth mit möglichster Beschleunigung zu veranlassen. In der Sitzung vom 22. Juni d. N hat der Bundesrath diesen Beschluß dem Ausschussé für Handel und Verkehr zur Berichterstattung über— wiesen. — Da die Verkehrsbeziehungen mit Ungarn durch die fortschreitende Entwickelung der Kommunikationsmittel in die⸗ sem Lande eine gesteigerte Bedeutung gewonnen haben, und die wesentliche Aenderung, welche sich in der Verwaltung Ungarns neuerdings vollzogen hat, die Ein⸗ richtung einer Vertretung der kommerziellen Interessen an dem Centralpunkte des ungarischen Verkehrs und der ungari—⸗ schen Verwaltung. erheischen, so hat bereits Frankreich einen besoldeten Konsul in Pesth angestellt und andere Staaten gehen mit der gleichen Maßregel um. Der Ausschuß für Handel und Verkehr hat daher bei dem Bundesrathe beantragt; der— selbe wolle sich, vorbehaltlich der Genehmigung des Reichs- tages, damit einverstanden erklären, daß auch ein besoldetes Buͤndeskonsulat in Pesth errichtet werde und die zu dessen Dotirung erforderlichen Mittel, nämlich das Gehalt für den Fonsul und einen Bureaubeamten mit resp. 5000 Thlr. und 866 Thlr., bereits für das Jahr 1869 flüssig gemacht werden.
— Nachdem durch §. J des Gesetzes vom 4. Juli d. J. die Kontrolle des gesammten Bundeshaushalts für die Jahre 1867, 1868 und 1869 der preußischen Ober⸗Rechnungskammer unter der Benennung »Rechnungshof des Norddeutschen Bundes« übertragen worden, ist die Ober⸗Rechnungskammer in Gemäß⸗ heit des §. 2 desselben Gesetzes zu diesem Behufe durch eine Vermehrung ihrer Mitglieder zu verstärken. Um die Revision der Rechnungen aus dem Jahre 1867 den bestehenden Vor— schriften entsprechend bis Ende März k. J. vollenden zu können, muß der . mit dem 1. Januar k. J. in Funktion treten. er den Entwurf eines Etats für den Rechnungshof pro 1865 aufstellen lassen, welcher auf der Voraussetzung be—⸗ ruht, daß zur Wahrnehmung der dem Rechnungshof übertra— genen Funktionen eine besondere Abtheilung der Ober-Rech= nungsklmmer, bestehend aus einem Direktor und fünf Mit⸗ gliedern nebst dem erforderlichen Personal an unteren Beamten, zu bilden sein wird. Da der Direktor des Rechnungshofes und vier Mitglieder desselben aus denjenigen Räthen entnommen werden können, welche bei der Ober-⸗Rechnungskammer die fortan dem Ressort des Rechnungshofes angehörigen Angelegenheiten der Militärs, Mariner, Post- und Telegraphenverwaltung bearbeitet haben, so ist zur Vervollständigung der in AÄussicht genommenen Zahl von fünf Mitgliedern noch eine Rathsstelle zu besetzen. Der Bundeskanzler hat daher an den Bundesrath den Antrag gerichtet: dem von ihm aufgestell⸗ ten Etatsentwurf die Genehmigeing ertheilen und die Wahl eines Mitgliedes des Rechnungshofes vollziehen zu wollen. — Da die definitive Organisation des Rechnungshofes von der vorgängigen Bewilligung der zur Deckung der Kosten erforder⸗ lichen Nittel durch den Reichstag abhängig ist, so soll dem⸗ selben in der nächsten Session ein Gesetzentwurf wegen Abände— rung des Bundeshaushalts⸗-Etats für das Jahr 1869 vorgelegt werden, welcher alle außerhalb des Etatsgesetzes vom 29. Juni B. J. für das künftige Jahr noch nöthig gewordenen Ausgaben in der Form eines Rachtragsetats zusammenfassen wird.
— Im weiteren Verlaufe der Sonnabend - Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde, nachdem der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinalangelenheiten br. von Mühler dem Abg. Grofen von Bethusy Hue geantwortet hatte, um 3 Uhr die Sitzung bis auf den Abend um 7 Uhr vertagt. Bei der um 77 Uhr erfolgten Wieder⸗ tröffnung' wurde bie Generaldebatte über den Etat des Kultus Ministerlums fortgesetzt. Die Abgeordneten Grumbrecht, Lesse, Laßwitz und Dr. Virchow erklärten sich gegen den Etat, Die Abgeordneten von Diest, von Sybel, Reichensperger und Windt⸗ horst Meppen) vertheidigten denselben, Die Generaldebatte und die Sitzung wurden nach 11 Uhr, geschlossen.
— Die heutige (23.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten wurde gegen 105 Uhr durch den Präsidenten bon Forckenbeck eröffnet. Am Ministertisch befanden sich, der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten Hr. v; Mühler und mehrere Regierungs⸗Kommissare. Der Präsident machte zuerst Mittheilung von einer den Fortgang der trigonome⸗ krischen Arbeiten der Landesvermessung betreffenden Nachricht des Kriegs-⸗Ministers v. Roon, so wie von einem Schreiben des Ministers des Innern Grafen zu Eulenburg über die Vertheilung
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Bundeskanzler hat aus dieser Veranlassung—
von Exemplaren der Arbeiten des statistischen Bureaus unter die 6 . des Landtages. Auf der Tagesordnung stand zuerst: Zweite Berathung und Abstimmung Über den von den Abgg. v. Guerard und Genossen eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Art. 84 der Verfassungsurkunde vom 31. Janugr 1850. Das Haus trat mit sehr großer Majorität und ohne Diskussion dem Entwurfe bei. Es folgte: Vorberathung des Staatshaushalts-Etats für 1869, Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Einnahmen 120,234 Thlr. Zu einer Diskussion gab nur Titel 4: Kultus und Unterricht gemeinsam, 13,940 Thlr. Anlaß. Es sprachen dazu die Abgg. Br. Ellissen, dem der Regierungs-Kommissarius Geh. Oher⸗ egierungsrath Dr. Knerk antwortete, Dr. Eberty, Richter (Sangerhausen), Graf Schwerin, Frhr. von Patow, Heise, hr. Waldeck. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. von Mühler nahm das Wort nach dem Abg. Richter. Zu Kap. 64: Ausgghen Saz, 304 Thlr., Titel! Besoldungen e n . io Thlr., i, die Abgg. Dr. Künzer, Huc, Heise, so wie der Mini istli
Ange gen ge ö von Mühler. y,, ö. u Tit. 5: Evangelischer Ober⸗Kirchenrath, Besoldungen 22, 000 Thlr., stellte der Abg. Bieck den a, n ö
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, auf den Etat baldmöglichst eine größere Summe für den evangelischen Kultus in Ansatz zu bringen, damit vornehmlich die durch Einrichtung von Provinzial-⸗Synoden entstehen-= den Kosten bestritten, die zu gexing dotirten He rf im Einkom⸗ men erhöhet, auch bedürftigen Geistlichen und Predigerwittwen nam— haftere Unterstützungen als bisher gewährt werden können.
Dagegen beantragte der Abg. von Mallinckrodt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, unter Ablehnun des An ff Bieck zu erklären: 1) daß grundsätzlich gemäß Art. 1 der Verfgssungs⸗Urkunde jede im Staate bestehende Religionsgesellschaft die zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten erforderlichen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu decken hat, und dem entsprechend die Leistungen des Staates für die eine oder andere dieser Religionsgesellschaften in der Regel nicht über das Maß der auf Rechtspflicht oder Besitzstand beruhenden Leistungen auszudehnen sind, 2) daß Ausnahmen hiervon nur insoweit zulässig erscheinen, als es sich für die evangelische Kirche um Herstellung derjenigen Organe handelt, durch deren Bildung die Möglichkeit selbstständiger Verwaltung ihrer Angelegenheiten noch be— dingt erscheint, oder als die zu bewilligenden Mittel paritätisch den verschiedenen Religionsgesellschaften zugewendet werden.
Nachdem die Abgg. Wantrup, Bieck, von Mallinckrodt, Techow, Graf Bethusy⸗Huc, Graf Schwerin, Grumbrecht an der Diskussion der vorangeführten Anträge sich betheiligt hatten, zog der Abg. Bieck seinen Antrag zurück.
Zu Titel 9, Konsistorien, Besoldungen, 166,506 Thaler, beantragten die Kommissarien des Hauses:
a) ÄUnstatt der für das Konsistorium zu Marburg geforderten 14875 Thlr. die Summe des vorigen Jahres im Betrage von 5676 Thlr. zu bewilligen. b) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Hause der Abgeordneten eine Vorlage über die Organisation und Kompetenz eines Konsistoriums für die Provinz Hessen zu machen.
Der Regierungs-Kommissarius Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix widersprach diesen Anträgen. Es sprachen dar if die Abgeordneten van Buiren, Richter, Twesten, Struckma⸗, Dr. Wehrenpfennig. .
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Mühler erklärte nach dem Abg. van Buiren;
Der Herr Abgeordnete hat drei Gegenstände zur Sprache gebracht. Zunächst die , ung des Gemeinde⸗Wahlrechts bei den reformirten Gemeinden in Ostfriesland.
Ueber diesen Gegenstand ist mir etwas Näheres nicht be— kannt. Soviel ich weiß, bestehen in Ostfriesland die Verhält⸗ nisse unverändert in derselben Weise fort, wie das gegenwärtige Gouvernement sie von dem früheren übernommen hat. Hb in diesem Punkte Veranlassung vorhanden ist oder ein rechtlicher Titel, in Bezug auf die Handhabung des Patronatsrechts des Königs in diesen Gemeinden Aenderungen eintreten zu lassen, darüber an dieser Stelle und bei Gelegenheit dieser Anfrage einen Ausspruch zu thun, sehe ich mich nicht in der Lage.
Ueber den zweiten Punkt, das Lesebuch betreffend, glaube ich, hat der Herr Abgeordnete vornehmlich den Standpunkt im Auge gehabt, den seine reformirten Glaubentzgenossen in Ostfries⸗ land zur Sprache gebracht haben, ein Standpunkt, der seine volle Berechtigung hat und als solcher auch von der König— lichen Staatsregierung anerkannt wird. Der Umstand, daß in' dem genannten Lesebuche über die Geschichte und über die Bedeutung der reformirten Kirche nichts gesagt sei, ist ein durchgreifender Grund für den Antrag dieser Gemeinde, ein Lesebuch zu erhalten, in welchem ihr historischer, ihr be⸗ kenntnißmäßiger Stand den entsprechenden Ausdruck findet.
Was den dritten Punkt anlangt, die Orggnisirung der reformirten Kirche in Ostfriesland, so haben Sie aus dem Vortrage des Herrn Abgeordneten ersehen, daß über diesen Ge⸗ genstand zwischen den vorhandenen Organen der reformirten Kirche, nämlich dem reformirten »Coetus« in Ostfriesland und
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