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neueren deutschen Literatur, der Vater und Schöpfer der deut · schen Sprache, wie sie in seiner Bibelübersetzung nie⸗ dergelegt ist, und er hat dadurch einen Einfluß geübt, dem sich auch die katholische Kirche in Deutschland, so wenig sie in reli⸗ giösen Beziehungen mit dem Manne auf demselben Boden steht, nicht hat entziehen können und entziehen kann. Durch ihn und durch seine Rachfolger ist ein Erzeugniß hervorgegangen, um welches jedes andere Volk unser deutsches Volk beneidet, ich meine das Kirchenlied. Die köstlichsten und poetisch tiefsten Gedanken und Fassungen, die je ein Volk hervorgebracht, fin⸗ den sich in unserm deutschen Kirchenliede, und wenn das deutsche Kirchenlied auch überwiegend evangelisch ist, so hat guch da die katholische Kirche sich diesem Einflusse nicht entziehn können und wollen, und auch in der katholischen Kirche existiren herrliche Kirchenlieder in deutscher Zunge, die in Gemeinschaft mit evan⸗ gelischen Schülern gesungen und in der Literatur behandelt werden können. JJ, meine Herren, wenn die Schule sich nicht mehr christlich nennen darf, wenn sie diesen ganzen Liederschaß von sich weisen muß, der das christliche Bekenntniß in sich ent- hält, dann, meine Herren, berauben Sie die Schule und die Jugend eines der köstlichsten Schätze, welche die deutsche Nation besitzt.
Meine Herren! In der Schule wird Weltgeschichte gelehrt. Die Weltgeschichte hat zwei große Angelpunkte für uns. Sie hat zuerst den großen Angelpunkt mit dem Erscheinen Jesu Ehristi in der Welt. Das ist der Zeitpunkt, wo die alte Welt abschließt, wo die neue Welt heginnt. Wie kann ein Lehrer der Geschichte über die Geschichte ein wahrhaftes Urtheil fällen, wenn er über die Bedeutung des Erscheinens unsers Herrn und MReisters in der Welt zweifelhaft ist, was sie zu bedeuten habe, oder wenn er sich Schweigen auflegen muß über die Frage: was ist denn damit in der Welt geschehen? Wenn er vor seine Schüler nicht hintreten kann und in ungesuchter Weise, aber, wie es dieser Unterricht von selber mit sich bringt, doch mit seiner ganzen Person das Zeugniß ablegen darf: ja, ich be⸗ kenne mich zu diesem in die Welt getretenen Herrn! Ist das nicht möglich, darf er das nicht, so schließt die Geschichte mit dem Kaiser Äugustus, und über den Kaiser Augustus hinaus kann keine Wellgeschichte mehr gelehrt werden.
Meine Herren! die Sache hat ihre ganz vollkommene
Wahrheit.
habe von dem zweiten Angelpunkt unserer Entwicke⸗
und wenn ich auch damit der Empfin— dung mancher der geehrten Herren in diesem Hause wehe thue, so muß ich es doch jagen, dieser zweite Angel⸗ punkt ist die Reformation. In der evangelischen Schule wird die Reformation als das bezeichnet, und die Konsequenzen, bie daraus hervorgegangen sind, werden in der Weise entwickelt, wie wir Evangelische es fühlen, wie es uns in Fleisch und Blut übergegangen ist. In der katholischen Schule ist eine andere Auffassung dieses westhistorischen Ereignisses berechtigt, und wir sind weit entfernt davon, der katholischen Schule ihre Auffassung in dieser Beziehung rauben zu wollen. Wenn wir nun auf das Gebiet der Simultanschule treten, so wird für die Frage über die Bedeutung der Reformation in der Geschichte aller⸗ dings eine größere Zurückhaltung auf beiden Seiten gefordert, als die selbstständige evangelische und die selbstständige katho⸗ lische Schule es fordert. an ist genöthigt zu dem Auswege, der auch thatsächlich befolgt wird, daß der Lehrer der Geschichte in der Simultanschule für die Reformation nur gleichsam die einzelnen Namen und Jahreszahlen nennt und sich eines Ur⸗ theiles über die Bedeutung derselben enthält, weil er, sei er nun evangelisch oder katholisch, der anderen Konfession, die die Schule mitbesucht, in ihren religiösen Empfindungen nicht zu nahe treten 396 Er würde handeln gegen das Gesetz der Schule. Da ist dann der Ausweg, daß die Behandlung der Reformationsgeschichte ihrer inneren Bedeutung nach verwiesen wird in den Religionsunterricht, und der evängelische Lehrer, der die evangelischen Schüler, und der katholische Lehrer, der die katholischen Schüler in der Religion zu unterrichten hat, ist frei, ist berechtigt und verpflichtet, nach seinem Standpunkt, nach seiner religiösen Ueberzeugung seinen Schülern auch das⸗ jenige Artheil uͤber die historische Thatsache darzulegen, welches er für das entsprechende erachtet. Sie sehen, daß schon die pa⸗ ritätische Schule , , . mit sich bringt, die aus der Pflicht der Gerechtigkeit mit Nothwendigkeit hervorgehen. Stecken Sie aber die Grenze so weit, daß nicht blos die Divergenz zwischen Evangelisch und Katholisch auf dem Schulgebiete gemindert, sondern daß auch die Divergenz zwischen Christlich und Nicht⸗ christlich ausgelöscht werde, und daß die Lehrer in allen Be⸗ ziehungen Alles vermeiden müssen, was den bestimmten Aus⸗ druͤck des christlichen Bekenntnisses in sich trägt, dann meine Herren, — ich stehe nicht an, es zu sagen — dann brechen Sie mit unserer Vergangenheit, auf der das deutsche Volk und das deutsche Schulwesen erwachsen ist, in einer Weise, deren Ver⸗ antwortung ich nicht tragen kann.
lung geredet,
Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 12. Dezember Gestern ist im langen Saale der Königl. Akademie der Künste die jetzt in zweijährigem Turnus wiederkehrend. Weihnachtsausstellung von religiösen Transparent gemälden, die von dem Vereine der berliner Künstler zur Unter stützung seiner hülfsbedürftigen Mitglieder und der Hinterbliebenen derfelben zum Besten seines Fonds veranstaltet wird, eröffnet worden — Man hat diesmal von selbstständiger Erfindung bei der Zusammen. stellung des Cyelus ganz abgesehen und gute Bilder älterer Meister zu dem Zwecke diefer Äusstellung kopirt. Es sind folgende Gegenstäͤnde und Meister ausgewählt worden; I) die Verkündigung Mariä von Murillo; 2) die Anbetung der Hirten von Rubens; 3) die Dar. fiellung im Tempel von Fra Bartolomeo; c Maria mit Chrsstuz und Johannes von Murilloz 5) die Auferweckung des Lazarus von Ruben's und 6) die Transfiguration von Proçg4ccini. — Wie ewöhnlich wird die Vorführung jedes einzelnen Bildes von Mitgl. ern des Königl. Domchsres mit Gesangstücken a eaEella begleitet.
— Das so eben erschienene Dezemberheft der »Zeitschrift für preußifche Geschichte und Landes kun den, redigirt von hr. P Hafsel (Berlin, A. Bath), enthält zwei Abhandlungen, und zwar; IJ) »Schleiermachers Gedanken über das Königthum«, und ) die 2te Abtheilung von Prof. Dr. Heppe's Geschichte der Verfassung der evangelischen Kirche im ehemaligen Kurhessen seit der Reforma' tion«é. Daran schließen sich mehrere Rezensionen und die Sitzungß. berichte der historischen Vereine in den Provinzen Brandenburg, Preußen Sachsen und Hannover. ; —
= Dem Monatsberichte der Königl. preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, September und Oktober 1868, zufolge hielt die gedachte Akademie während des Oktobers 3 Gesammtsitzungen , in welchen folgende Abhandlungen zum Vortrage kamen: von Trendelen⸗ burg über die Grundthätigkeit im Seelenleben; von Buschmann zur 2. Abtheilung seiner sonorischen Grammatik und von Homeyer über die Hausmarken. Ueberdies theilte Ehrenberg, einen Bericht des Dr. J. Haast über die Lagerung der Dinornithen in Neu Seeland mit. — Außerdem hielt im Oktober die physikalisch ⸗ mathematische Klasse der Akademie eine besondere Sitzung und in gleicher Weiße auch die philosophisch-historische Klasse. In jener las Kronecker über lincare Transformationen, in dieser Trendelenburg über die prae— sumtiones iuris et de iure. Diese letztere Abhandlung, sowie Ho⸗ meyers Beiträge zu den Hausmarken werden im Monatsberichte in ausführlicheren Auszügen mitgetheilt. .
Stuttgart, 106. Dezember. An der Königlichen polytech⸗ nischen Schule dahier befinden sich im laufenden Wintersemester im Ganzen 536 Schüler und Studirende, worunter 370 Inländer und 166 Ausländer. — Die Königliche Kunstschule . im Gan⸗ zen 54 Besucher, worunter 41 ordentliche Schüler und 13 Hospitan⸗ ten, 445 Inländer, 8 Ausländer.
München, 13. Dezember. (W. T. B.) Der Naturforscher Prof. Dr. von Martius ist heute Nachmittag an der Lungenentz⁊ün⸗ dung verstorben. 4 — In Pesth ist am 9. Dezember Hofrath Professor Johann von Balassa, Leibarzt der Kaiserin, plötzlich gestorben. Balassa war Pro⸗ fessor der Chirurgie an der pesther Universität, Mitglied der Königlich ungarischen Akademie der Wissenschaften, Präsident des ungarischen Sanitätsrathes u. s. w.
— Am 27. November, Abends 10 Uhr 10 Minuten, fand in Odessa ein ziemlich starkes Erdbeben statt.
. Gewerbe und Handel.
— In dem Zeitraum vom 16 bis 30. Norember 1868 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser: an Steinkohlen, Braunkohlen u. Koks: 347268 Tonnen, Torf: 2889 Klftr., Brennholz: 4642 Klftr.; auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braunkohlen u Koks. 148008 Tonnen, Torf: 7 Klftr., Brennholz: 1540 Klft, Summg; Steinkohlen, Braun. kohlen u. Koks: 1821276. Tonnen, Torf: 2896 Klftr., Brennholz: 47965 Klftr. Aus Berlin ausgeführt: zu Wasser an Steinkohlen Braunkohlen und Koks: 7033 Tonnen; auf den Eisenbahnen: an Steinkohlen, Braunkohlen und Koks: 10,959 Tonnen, Summa: an Steinkohlen, Braunkohlen und Koks: 171997 Tonnen.
Krakau, 12. Dezember. (N. Fr. Pre) Die befürchtete Katastrophe in Wieliczka ist eingetreten. Im Franz ˖ Josephs - Schacht ist der Boden stark geborsten. Es haben sich mehrere Risse gebildet. Die Säulen sind eingestürzt. Alles flüchtete aus dem Schachtke, in welchen sich Niemand mehr hinunterwagt.
VBerkehrs⸗7An stalten.
— Die »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen⸗ (vom 27. November) enthält eine Mittheilung über die Fortschrit welche die im Jahre 1857 begonnenen Arbeiten am Y ant Een zz Tunnel in der Zeit vom 1. Januar 1867 bis zum J. Dttoben h gemacht haben. Nach derselben war der in einer Länge von 17 Metern — J,6as geographische Meile projektixte Riesentunnel an J Oktober dieses Jahres auf eine Strecke von 8842360 Met, feng , stellt. Es erübrigte also nur noch die Durchbohrung von z e e um das Unternehmen zu Ende zu führen. Erfahrungen der bei J ᷣ letzen Jahre, wonach im Durchschnitt monatlich etwa 120 Meter un, bohrt werden können, so würden zur gänzlichen Vollendung noch , ö über 28 Arbeitsmonate erforderlich sein. Im Mai 1871 würde e,. die Eröffnung stattfinden können, vorausgesetzt / daß bis dahin zuchn, anschließenden Bahnstrecken (Susa Bardonnẽͤche auf italienischer St. Michael ⸗Modane auf savoyischer Seite) vollendet sein perde chf
Rewe Srleans, 9. Dezember. (Wes. Z. Das Kost anf des Korddeutschen Lloyd » Brem en« Kapt. H. A. FJ. Neynaber, heute wohlbehalten von Bremen vin Havana hier angekommen.
S555 Oeffentlicher Anzeiger.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebot Vorladungen u. dergl. ö .
1124 Aufforderung der Konkursgläubiger ͤ nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. dem Konturse über das Vermögen des Kaufmanns Otto
oheit zu Luckenwalde ist zur Anmeldung der Forderungen der Kon—
äubiger noch eine zweite Frist urg li *in zum 9. Januar 1869 einschließlich fesgesezt worden. t ö ;
Re Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden au gefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem, dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage heiuns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 11. November 1668 bis zum Ablauf der zweiten Fin angemeldeten Forderungen ist auf den 16 Januar 1869, Vormittags LI Uhr, in unserm Gerichtslolal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Witte anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termin die . lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderung innerhalb einer
der Fristen angemeldet abet,
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wöhnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Be— pollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die
Recht · Anwalte Oberbeck und Mettke hier und Dr. Moßner in Lucken⸗
walde zu Sachwaltern vorgeschlagen, Jüterbog, den 9. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht.
Abtheilung J.
ls. Bekanntmachung. Der über, das Vermögen des Kaufmanns an nn Simonsohn in Seeburg eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendigt. Rössel, den 11. Dezemher 1868. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
ils] Bekanntmachung.
Der in der Kaufmann Carl Pfahlschen Konkurssache auf den B. d. M. angesetzte Termin steht nicht zur Erklärung über die Bei⸗ bchaltung des einstweiligen Verwalters, sondern zur Wahl des defini— tiven Verwalters an.
Rössel, den 11. Dezember 1868.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
0b] Konkurs-Ersffnung— Königliches Kreisgericht zu Schlochau. Erste Abtheilung. Den 28. November 1868, Vormittags 11 Uhr.
Ueber das Vermögen der hierselbst unter der Firma Jacobi et Exiner n Handelsgesellschaft und uͤber das Privatvermögen der Ge— tllschafter
1) des Kaufmanns Isral Aron Exiner, Y der Erben des Kaufmanns Hirsch Jacobi a) der Wittwe Rahle Jacobi, geborne Neumann, b) der minderjährigen Geschwister Amalie, Jacob, Lewin und Heymann Jacobi, is der kaufmaͤnnische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs— instelung auf den 15. November ér. festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt, Justi Rath Schulze bestellt.
Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu perabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände biß zum 5. Janügr 1869 einschließlich dem Gerichte oder dem erwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vor- l ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Vfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Genieinschuldner haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.
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In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Gerson Niosendorff . Meferißz ist zur Anmeldung, der Forderungen der stonlursgläu iger noch eine zweite Frist bis zum 4. Januar
sss einschließlich festgesetz worden. Die Gläubiger welche ihre
i rig noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, die ˖ selben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür berlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
ü Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 2. Dezember . zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf tn 25. Januar 1869, Vormittags 9 Uhr, vor dem Komt— missar des Konkurses, Kreisrichter Mylino, anberaumt, und werden ium Erscheinen in diefem Termin die sämmtlichen Gläubiger auf. . en ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an⸗
aben. sch Wer feine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der · en und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, mu bei der Anmeldung seiner Forderun ; 664 am w, g Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- ien gen a e 3 big 5 a ,, . fehlt, werden die Rechts-
r. Hirsch und Justi a, ,. Justizrath Schultze zu Sachwaltern
Meseritz, den 3. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
4136 Konkurs- Ersffnun Königliches Kreisgericht zu Guhrau. Euste Abtheilung. Guhrau, den 10. Dezember er., Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kreisgerichts. SalarienkassenRendanten Fritz Marx und seiner Ehefrau Johanne Caroline, geb. Wahl, zu ,,,, ö. , ya, h. im a r nh, Verfahren . er Tag der Zahlungseinstellung au ! 1868 , 6 . z k um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Sprink hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemein 2 . an g schuldners werden auf den 19. Dezember er., Vormittags 19 Uhr 5 , Herrn ö , l. hl gg ibchericht. mten Termine die ärungen über ihre Vorschläge zu Bestellung des definitiven Verwalters e . n .
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Janugr 1869 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorhehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse k Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz be— findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
„Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse An⸗ prüche als , wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die elben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 21. Janugr 1869 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen
. am 6. Februar 1869 vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Roseno, im hiesigen Gerichts- lokal zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der ⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wo nhaften oder zur raxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollniächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechts⸗ anwalt Kritschke hier als Sachwalter vorgeschlagen.
Guhrau, den 109. Dezember 1868.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Konkurs ⸗Erösffnung. Königliches Kreisgericht zu Rosenberg O. -S. Erste Abtheilung, den 4. Dezember 1868, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Pawlas zu Ro⸗ senberg O. S. ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 17. November er. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist, der iesige Rechts- Anwalt Arndt bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf ben 15. Dezember er Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Knoll, im Terminszimmer Nr. 6 hier anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge Aber die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. —
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wir aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder E zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 31. Dezember cr. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vor- behalt ihrer etwaigen Rechte, e endahin zur Kontur masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte läubiger bes Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besißze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Rosenberg O. S. den 4. Dezember 1868. . Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
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4056 : n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Julius
Oppenheimer zu Magdeburg ist der Kaufmann Max Jänsch ebenda
zum definitiven Verwalter bestellt. . Zugleich ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs
gläubiger noch eine zweite Frist bis zum 31. Dezember 1868