1868 / 299 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auch die innern Angelegenheiten des Schulwesens im Bereiche täten 5962 Studirende, also 700 mehr, und unter diesen ware ber Stadt anvertraut sind. Es ist das eine Institution, die 794 Ausländer, also einige neunzig mehr als 4 Jahre vorpen so viele wirkliche Selbstverwaltung in sich trägt, als es nur Die Zahl der akademischen Lehrer betrug im Wintersemester irgend der Fall sein kann, und ich rechne es meinen Herren 1861 1862 im Ganzen 530, im Wintersemester von 1865 au Amtsvorgängern zum Verdienst an, in deren Fußtapfen ich 1866 560, Vermehrung um 30, also kein Rückgan darin getreten bin, daß sie diese Institution der Schuldeputa—⸗ Vergleiche ich nun die beiden letzten Jahre 1866 und 186 e. tionen, deren Existenz durch die neuere Städteordnung zeitweise Hinzunahme der dem preußischen Staate seitdem neu hinzuge⸗ gefährdet war, aufrecht erhalten und niemals daran gedacht hahen, kommenen 3 Universitäten, Kiel, Marburg und Göttingen, sich auf den Standpunkt der Verfassungsurkunde zurückzu. haben wir im Wintersemester von 1866 auf 186 ziehen, sondern daß sie an dieser Stelle gerade den Artikel 12 auf diesen sämmtlichen Universitäten 7469 Studirende als Waffe benutzt haben, um diese Erweiterung des Selbst⸗ und darunter 8485 Ausländer, und ein Jahr spate⸗ verwaltungsrechts über das Maß der Verfassungsurkunde hin.; im Wintersemester 1367 auf 1868 7500 Studirende, und dar. aus gegen eine strikte Anwendung der Verfassungsurkunde zu unter 1013 Ausländer. Die Zahl der Ausländer ist, obgleich wahren. Es ist von Seiten des Unterrichts-Ministeriums die seitdem der Begriff des Auslandes sich für uns in Preußen ortdauer der Rechtsbeständigkeit dieser Verfügung vom verengert hatte, trotzdem von 848 auf 1013 gestiegen. Ich 6. Juni 1811 auf das Entschiedenste festgehalten worden, obe glaube, gerade darin einen Beweis finden zu müssen, daß daz

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nicht von Geistlichen, sondern von Schulmännern und Fach ; * z 2 * 9 2 tra t j z 2 . . 1 ang ern Direktoren von Gym. lite ige ga enn i 3e. mittleren, gh tan die Prgvintzigl⸗ her arch sche Element soll in die che euch ic ken fessionell. stanz die Schulvorstände aich. a , nn,, gien, dadurch hinein. habe, Ich möchte doch bitten . . . 1

ö zuweisen hin⸗

freten, daß zu gleicher Zeit die Mitglieder der Regi r ae Schulräthe, Mitglieder des Schulkollegiums söos ierungen, die sichtlich der Organisation, die sich hier finden sollen.

Es steht aber ebenso wenig geschrieben, daß die Schulrä . 6. ; Schulräthe I . 6 zwel Nichtgeistliche. Wie i . . en err. das Leben und für die 1 ien, , . ; hi ; . z nse 0on⸗ zweiges aus g 1 ; eson eren eruss⸗ sessionell·hierarchisches Element in die Schulkollegien hineinkom. bie gerüstet seiů Er hat getädelt, daß seit ini . , . n. order —ᷣ . 3 eit einiger Zeit ,,,, . Ez tömimt ferner hinzu, daß die Mitwirk geich nicht zu sehen. hat dabel Behauptungen eingemistzt . lh ben u ndr Schulräthe im Schulkollegium nur d ung Fer, Regierungs. sind, wenn er belspielsweise sagt. de fer e n ,,, ien des Volksschulw . den wen hat, Angeiegen. lanze ran ce Cnlemne bp snl der Fintits⸗Miin iter Her. heiten des Vollsschulwesens, insoweit beide Behörden, die Re— e Schüler ägyptisch lernen. Das ist niemals vor—

Der Herr Abgeordnete wünscht f ; r erner, da ; 8 plan der höheren Schulen so eingerichtet k

gleich sie ein bloßes Ministerialrestript ist, und es ist ihr ge⸗ lungen, die Anerkennung derselben auch auf Seiten der Kom⸗ munalverwaltung zu erhalten.

Der Herr Abg. Karsten hat in seinem Vortrage und zum Theil ist es auch von dem Herrn Abg. Lasker geschehen einen Rückblick geworfen auf die Schulregulative. Meine Herren, es ist über diesen Gegenstand auch so viel geredet wor⸗ den, und zum großen Theil so wenig mit bestimmter Sach⸗ kenntniß, daß ich einige wenige Worte doch auch deshalb an— führen muß.

In dem, was in dieser Diskussion zur Sprache gekommen ist, habe ich eigentlich nur zwei Argumente gehört, die diesen Schulregulativen zum Vorwurf gemacht worden sind, Das eine ist, daß in dem einen derselben der Ausdruck vorkommt: »Die sogenannten Klassiker zu lesen, solle den Seminaristen nicht gestattet sein“, und der andere Vorwurf: » daß die Dezi⸗ malrechnung nicht getrieben werde auf den Seminarien«. Ja, meine Herren, das sind beides Vorwürfe, die auf einem über— wundenen Standpunkt stehen, denn das Haus wird sich erin— nern, wenigstens die Mitglieder, die eine längere parlamen⸗ tarische Erfahrung für sich haben, daß im Jahre 1859 oder j860 über die Regulative hier im Hause eine ausführliche Ver⸗ handlung stattgefunden hat, daß mein Herr Amtsvorgänger in eine Diskussion hierüber mit dem Hause und der Kommission desselben eingetreten ist und daß das Haus oder die Kommission ich weiß es in diesem Augenblick nicht genau die Punkte be⸗ zeichnet hat, in welchen eine materielle Verbesserung der Regu⸗ lative wünschenswerth sei, und daß endlich mein Herr Amts⸗ vorgänger diese Punkte aufgehoben und remedirt hat. Zu diefen vor 10 Jahren remedirten Punkten gehören die beiden heute genannten. Der Herr Abg. Lasker hat es mit vollkommen sachgemäßer Richtigkeit anerkannt, daß in dem Punkte der Klafsiker Remedur eingetreten sei, aber sie ist ebenso eingetreten auf dem Gebiete der Dezimalrechnung.

Zum Schluß habe ich noch ein Faktum zu berichtigen, welches in der Rede des Herrn Abg. Karsten vorgekommen ist, indem er behauptet, der verstorbene Professor Barth sei erst, nachdem ein Ruf nach Jena an ihn ergangen sei, zum Professor ernannt worden. Die Sache verhält sich nicht so. Der verstorbene Professor Dr. Barth wurde, nachdem er seine große Reise voll⸗ endet hatte, von Sr. Majestät dem hochseligen Könige mit der größten Munifizenz hier empfangen; es wurde ihm ein ansehn⸗ liches Jahrgehalt ausgesetzt, daß er hier als freier Gelehrter leben und Ne Herausgabe seines Reisewerks vollenden könne. Dar— nach hat er seine Wirksamkeit bei der Universität als Privat⸗ dozent gesucht, und nicht lange darnach es ist im Anfang meiner amtlichen Wirksamkeit gewesen ist er, ohne die Ver⸗ anlassung eines Rufes nach außerhalb, zur Stellung eines außerordentlichen Professors befördert worden.

Ich möchte doch, da die Diskussion an dieser Stelle wiederum den Tharakter einer Generaldebgtte angenommen hat, und zur Beruhigung Vieler, denen der Ausspruch, daß es von Jahr zu Jahr mit dem Schulwesen rückwärts gehe, aufs Herz fällt, noch einige Zeugen anführen, die in ihrem objektiven Charakter denn es sind Zahlen, st a ti st ische Zahlen vielleicht am wenigsten der Polemik ausgesetzt sein werden. Ich habe mir erlaubt, hier in der Kürze die Zahlen zusammenzustellen, welche auf den drei Haupt⸗ gebieten des Unterrichtswesens, dem Universitätswesen, dem höhe⸗ ren Schulwesen und dem Elementarschulwesen, sich in Zahlen aus⸗ drücken lassen. Ich nehme dabei den Zeitpunkt vor dem Ein— tritte des gegenwärtigen Ministeriums, den Winter 1861 auf 1862, und den Zeitpunkt, wo diese Zahlenreihen abschließen,

das Jahr 1866 resp. 1867, zur Vergleichung. Auf dem Gehiete der Universitätsverwaltung befanden sich in der Zeit vom 1. April 1861 bis dahin 1862 nach dem Durch- schnitt der beiden Semester, des Sommer- und Wintersemesters, im Ganzen 5257 Studirende auf den damaligen 6 Preußischen Universitäten, und unter diesen h257 waren 791 Ausländer. Vier Jahre später befanden sich auf den preußischen Universi⸗

Vertrauen auf den wissenschastlichen Geist in Preußen und auf die Leitung des Unterrichtswesens nicht abgenommen hat. Die ahl der akademischen Lehrer betrug in dem früheren Jahre 69; sie ist in dem einen Jahre von 1866 67 auf 788 gestiegen hat sich also um 19 vermehrt. Ich rede jetzt von den höheren Lehranstalten. Unter diesen Nanen fasse ich zusammen: Gymnasien, Progymnasien, Realschulen erster Ordnung, Realschulen zweiter Ord— nung und diejenigen Bürgerschulen, welche mit Berech— tigungen für ihre Abgangszeugnisse versehen sind. Die Zahl dieser Schulen war im Winter 1861 bis 1862 232, im Wintersemester 1866 67 ist sie 269 gewesen, also 37 mehr. Die . der ordentlichen Lehrer an diesen An— stalten betrug in der ersten Periode 20659; in der andern Periode 26571. Ich schalte ein, daß bei dieser Zahl nur die Lehranstalten in den alten Provinzen einbegriffen sind; für die neuen Pro— vinzen liegen die Zahlen noch nicht in derjenigen Vollständigkeit vor, daß eine Vergleichung zwischen den beiden Abschnitten möglich werden konnte. Die Zahl der Schüler in allen diesen Anstalten, inkl. der mit den Anstalten verbundenen Vorschulen, betrug im Winter 1861 auf 1862: 68,817; sie betrug im Winter 1866 auf 1867: 82/732. Bedenken Sie dabei, daß in einem vor Kurzem erschienenen Werke von dem bekannten englischen Gelehrten Arnold, der sich über das Schulwesen auf dem Kontinent genau informirt hat, angeführt ist, daß in Frankreich, dessen Seelenzahl beinahe dop⸗ pelt so groß ist, als der Umfang der preußischen Monarchie, wie er damals bestand, die Zahl der Schüler, welche höhere Lehr= anstalten besuchten, sich nur auf 40000 beläuft, während wir die Zahl 82, 000 haben, und daß in England die Zahl der Schüler, welche Anstalten der höheren Kategorien besuchen, von demselben Schrift⸗ steller auf nicht höher als etwas über 15, 900 angegeben wird. Ich glaube, meine Herren, diesen Thatsachen gegenüber ist es mit der Sorge des Rückganges unseres Schulwesens doch nicht so übel bestellt, wie der Angriff es behauptet. . Auf dem Gebiete des Elementar-Schulwesens betrug die Zahl der Schulen am Ende des Jahres 1861: 245763, am Ende des Jahres 1864: 25,477. Die Zahl der Klassen war gestiegen von 36,5783 auf 38.629. Die Zahl der Lehrer und Lehrerinnen war Ende 1861 35.372, Ende 1864 38,266. Ich bedaure, daß ich mit dem Jahre 1864 abschließen muß, weil die e Periode, in denen die statistischen Tabellen zusammengestell werden, erst jetzt wieder, mit dem Schluß des Jahres 1867, zum Ablauf gekommen ist und die Berichte erst eingehen und zu⸗ sammengestellt werden müssen. Die Gesammtsumme der Lehrergehalte betrug im ersten Jahre 7, M9, 254, im zweiten Jahre C2237 Thlr. also eine Vermehrung um mehr als eine halbe Million.

ö. F Dem Abg. Dr. Virchow erwiderte der Minister Dr. von ühler: Der Herr Abg. Virchow hat sich in seiner Rede über das Schulwesen nach verschiedenen Seiten hin verbreitet, und ih würde über das, was er gesagt hat, kein Wort verlieren, wenn ich es lediglich als einen Äusdruck seiner persönlichen Meinung ansehen könnte. Da er aber das, was er gesagt hat, als Stül punkt benutzt, um Angriffe gegen die Verwaltung des Ministe⸗ riums darauf zu gründen, und da ich leider befürchten muß, daß das, was er sagt, wenn es unwidersprochen bliebe, zur Verwirrunß Vieler beitragen könnte, so halte ich es für meine Pflicht, wenn. gleich ich dem Hause nochmals eine längere Geduld zumuthen muß, darauf näher einzugehen, und die Sachunkenntniß un Widersprüche nachzuweisen, in denen der Herr Abgeordnete s bewegt. . a6 Der Schwerpunkt seiner Ausführungen ist, daß die ö. vinzial -Schulkollegien, welchen die Leitung des höheren Un , richtswesens in den Provinzen anvertraut ist, auf . spezifisch konfessionell⸗hierarchische Weise zusammengesekzt, ö. Run ist aber in fämmtlichen Schulkollegien lein ein , Geistlicher, so viel mir in diesem ugenblicke erinnerlich * Das ganze höhere Unterrichtswesen in den Schulkollegien w

gn dem Bezirksschulrath, in der untersten Instanz dem

. ahre 1817, wir haben bei uns in der obersten Instanz tinisterium mit der Leitung des Volksschulwesens beauf⸗

ierung und das Schulkollegium, dabei betheiligt si

len inen, Prinzipien zu ordnen, daß ö. el it fg g, der Schulräthe in Beziehung auf die höheren Lehranstalten und deren Leitung im Schulkollegium nicht eintritt. aber auch so, so ist diese Einrichtung, wie sie hier angegriffen wird, nicht eine, die der gegenwärtigen Regierung zur Last fällt, sondern sie fällt dem Ministerium Altenstein zur Last welches im Jahre 1817 durch die Regierungs-Instruktion und in Jahre 1825 durch die Abänderung und Verbesserung der älte— ren diese Einrichtung ins Leben gerufen hat. Der Hert Abgeord— nete wünscht und mit Recht, daß in diesen Dingen nicht nach per⸗ sönlichem Belieben, nicht nach augenblicklichen Einfällen son⸗ dern nach Gesetz verfahren werde. Hier liegt aber Gesc vor und er kann sich nicht beklagen, wenn nach dem Gesetz verfahl ren wird. Er ist weiter übergegangen auf die Schulvisitatib— nen, welche in hiesiger Stadt in Bezug auf ein unter städti⸗ schem Patronate stehendes Gymnasium, wenn ich nicht irre, in diesen Tagen stattgefunden hat oder stattfinden soll, und hat auch dieses wieder unter den Gesichtspunkt eines Einfalles oder einer Improvisation, ich weiß nicht, welchen Ausdruck er ge⸗ braucht hat, gestellt. Aber auch hier liegt wiederum ein Gesetz vor, Die von Sr, Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm 1k. vollzogene Instruktion für die General-Superintendenten vom Mai 1829 weist die Beaufsichtigung des religiösen Theils des Unterrichts in den Gymnasien und höheren Lehranstalten aus— drücklich den General- Superintendenten zu, und diefe Beaufsich— tigung dieses Theils des Unterrichts ist von jeher, vom Jahre 1829 ab bis heute, in allen Provinzen und von allen General⸗ Superintendenten geübt worden, wenngleich von dem Einen insoweit tritt die Person ein in einem häufigeren, von dem Anderen in einem minderen Umfange, weil die General⸗Super— intendenten außer diesem Einen noch viele andere wich— tige und Zeit raubende Geschäfte haben. Aber geübt worden ist sie, auch hier in Berlin, und zwar auf Grund des Gesetzes. Ich sehe also nicht ein, wie in der Uebung einer sol— hen seit dem Jahre 1829 in Anerkennung stehenden ö ein spezifisch konfessionell⸗hierarchisches Bestreben der gegenwärti— gen . gefunden werden kann.

er Herr Abgeordnete weist auf die österreichische Gesetz— ing im Schulwesen hin, er hat mehrere Paragraphen ö. . a , . ir, . großen Irrthum erklärt,

meine, das, was dort steht, sei für uns

50 Jahren dagewesen. . ö

Es ist aber doch so. Ich will seinen Anführungen folgen Der §. 1 des von ihm citirten Gesetzes sagt, , i ö. . in der ganzen Monarchie unter der Leitung der Staats— chörde stehe. So ungefähr lautete das Citat. Run, meine Herren, diesen selben Gedanken und Ausdruck können Sie bereits ö. Allgemeinen Landrecht finden, welches vor 74 Jahren er⸗ . worden ist, also vor noch länger als 50 Jahren. Der ) Ile E qragrgph auf den er hinweist, sagt, daß der Religions— . erricht in den Vollsschulen und in den höheren Lehranstalten r Kirche und den Religionsgesellschaften überwiesen werden k Diesen selben Gedanken finden Sie in Beziehung auf das Herr Uanterrichtswesen in der eben eitirten Instruktion für die 1 än Suherinten denten vom Jahre 1829, welche ja den kirch⸗ en Organen, dem General ⸗Süperintendenten, auf der evan⸗ 1 ischen Seite die Beaufsichtigung des Religionsunterrichts in den . Lehranstalten zuweist. Aehnliches gilt auch auf der katho⸗ , Seite. In Beziehung auf das Volksschulwesen aber sagt der Kittel 24 unserer Verfassungsurkunde ganz dasselbe. Der 6 des österreichischen Gesetzes ich citire nur nach dem, ü * Herr Abgeordnete vorgetragen hat bestimmt, daß ne eitung und AÄufsicht der Volksschulen übertragen sein solle er obersten Instanz dem Landesschulrath, in der mittleren

Wäre dem

ulrath. Wir haben dieselbe Organisation, und zwar seit

geschrieben worden.

Die Klage, der ich begegnet bin in Bezi ; iehu . . V Unterrichts h, l nh ü an, zu wenig in den Schulen leh d d das Naß der allgemeinen Bildun ; n, 5 de en g zu eng ein i, son⸗ dern es ist im Gegentheil die 6 ö . .

Man fordere zu viel und solle d dernde herabsetzen. Diese Stimme an . . ö milienvätern, von Schulmännern, von Gelehrten ent— gegengetragen worden. Die Schwierigkeit liegt nur darin: wo soll man anfangen? Verringern wir die Anforderungen für die mathematischen und naturwissenschaftlichen Studien, so wird es als eine spezifisch hierarchische Tendenz ausgelegt; sczen wir für das Studium der alten Sprachen, der griechischen und lateinischen Klassiker, die Forderungen herab, so sind wir Bar— baren, die wir die Grundlagen unserer klassischen Bildung ver⸗ lassen. Es haben sehr ernste und erfahrene Männer im Schul⸗ wesen sich mit dieser Frage beschäftigt, ohne eine sichere Lösung bis jetzt zu finden, und ich würde dem Herrn Abgeordneten sehr dankbar sein, wenn er mir über dieselbe, welche in der That von einer großen Wichtigkeit und weittragenden Beden— tung, ist, einen wirklich praktischen und ausführbaren Rath ertheilen könnte, noch aber sehe ich ihn nicht. Ich will nicht der Zukunft vorgreifen, aber einen Gedanken, der an mich herangetreten ist, will ich doch aussprechen, ob sich nicht die weitere Entwickelung unseres höheren Schulwesens dahin zu richten habe, daß die einzelnen Änstalten sich mehr individuali— siren. In gewisser Beziehung ist dieses ja bereits durch die Scheidung zwischen Gymnasien und Realschulen geschehen. Es könnte aber vielleicht noch weiter in der Art geschehen, daß einzelne Kategorien von Schulen oder selbst einzelne Schulen bei Fest— haltung eines gewissen Maßes allgemeiner Bildung doch wieder nach einer gewissen Seite hin eine größere Vertiefung sich zur Auf⸗ gabe stellen. Es könnte vielleicht bei der einen Schule das Studium des Lateinischen, bei der andern das des Griechischen, bei der dritten das der Naturwissenschaft und Mathematik, bei der vierten vielleicht das der neueren Sprachen mehr in den Vordergrund treten, natürlich ohne die Uebung und Unterweisung auf diese Punkte zu beschränken, vielmehr unter Festhaltung eines unerläßlichen Maßes von Gesammtbildung. Diesem Gedanken liegt die Auffassung zum Grunde, daß das jugendliche Gemüth großer, bis in alle Einzel— heiten hinein ausgestalteter Objekte bedarf, um daran zu wachsen und daß nicht die Flachheit und die Breite, sondern die Tiefe allein den jugendlichen Charakter bildet. Aber das sind Fragen, die ich hier nur berühre, um anzudeuten, daß sie sich doch nicht so einfach mit wenigen leichten Redensarten abmachen lassen. Man meint, diese Fragen sollen durch ein Unterrichtsgesetz ge—⸗ löst werden. Trauen wir es uns denn aber zu, in der Zu— sammensetzung, in welcher die großen legislativen Körperschaften gebildet sind und nicht anders gebildet werden können, solche spezifisch technische Fragen wirklich lösen zu können? Würde diese Lösung eine andere sein als ein diktatorisches »So soll es sein!« ohne die Gewißheit, daß Alles, worauf die innere Bedeutung der Frage beruht, im vollsten und richtigen Maße zur Anerkennung gekommen ist? Es ist leicht, durch die Gesetz= gebung diktatorische Aussprüche zu thun, aber es ist unendlich schwer, wenn es sich um das geistige Gebiet handelt, mit einer solchen Diktatur mag sie nun von absoluten Regie⸗ rungen, von parlamentarischen Versammlungen oder von wem sonst ausgehen, es ist außerordentlich schwer, damit dem Leben auch wirklich Frucht und Heilung zuzuführen. Ich glaube, wenn wir auf die Versuche und Arbeiten zurück— blicken, die die Gesetzgebungen verschiedener Staaten und Län⸗ der durchgemacht haben, so müssen wir uns sagen, daß auf dem Gebiete des Unterrichtswesens eine sehr große Zurückhal⸗ tung beobachtet werden muß, und daß der bloße Erlaß eines Gesetzes noch keineswegs die Früchte verbürgt, die man davon erwartet. Man erwartet von dem Unterrichtsgesetz, daß es wie

ein Zauberwort in die Welt treten, alle Schwierigkeiten auf einmal beseitigen solle. Ja, meine Herren, mögen Sie