5035 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-A,nzeiger. Freitag den 18. Dezember
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In dem Konkurse über das — 2 des Kaufmanns Salo⸗ mon Gembicki zu Thorn ist zur Änmel ung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 5. Januar 1869 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen hereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlan ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeli vom 16. September er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 11. Januar 1869, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Br. Meißner, im Bagatell. Terminszimmer Rr. II, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderung innerhalb einer der Fristen angemelden haben. . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der— selben und ihrer Anlagen beizufügen. ; U Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohn- sit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Srte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmaͤchtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts ⸗Anwalte Justiz⸗Räthe Kroll, . Hoffmann, Pancke und Jacobson zu Sachwaltern vor— geschlagen. Thorn, den 3. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht.
ber das Bermose n Teer Tn fr r
weber das Bermsgen des Kaufmanns Johann Gottfries (a Firm J G. 8 zu Bollstedt bei Müählhausen fig didlof 1. Dezember 1868, Vormittags 11 U r, der lauf! Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Zahlungseinstellung a uf den Tl. November 1868 festgesent
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechts! Dan n rl ne ö ehm gcsts et. der Rechi Knmu Dig Gläubiger des Gemeinschuldners werben 4ufgefordert, in d „auf den 24. Dezember 1868, Vormittags 15 n r in in unserm, Gerichtslokal, Terminsziminer Rr. 0, vor dein Konini Herrn Kreisgerichtsrath Basse, anberaumten Termin ihre Erie fn und anf c lage über die Bestellung eines definitiven Verwalte nnen zugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, P
oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben apie n 6 ñ ; ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts ö. bene leer 1 der Tagesordnung das Wort ergreife über eine Sache, die auf
d h ö e eutigen Tagesordnung steht. Ich bitte, mich damit zu ent— abfolgen . ö 6 ,, fl geren zen in. ng. daß dringende Dienstgeschäfte es mir verbieten, der dem- Gericht der dem Verivalter der WMasse Anzeige zu machen nächsten Zeit der Sißung, in der voraussichtlich diese Sache zur Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, cbendahin zun gun Sprache kommt, beizuwohnen, wenn ich mich auch gegen Ende kursmasse abzuliefern. Pfandinhaher und andere mit denselben gleich. der Sitßung wieder einfinden kann. Es betrifft Nr. 3 der Tages⸗ ö,, ,, , , ,, , d ,, d,. . ö machen. — f ärung und Motivirung darüber schuldig zu sein? da
ö. Saller , ach, en, e en die Yeasse Ansprügze , . e Urtheils, e ge ich über die . des sprüche, / dies 1 g bereits 31 e nr mu fegen , i Ain Antrags in diesen selben Räumen von dieser Stelle früher ausge— ,, . , . ö rechtshängig sein oder nicht, nit dem . habe, für denselben stimmen werde, wenn es mir ge⸗ bis zum 260. Januar 1869 eins chließlich stattet ist, mich heute an der Abstimmung zu betheiligen. Ich bei uns schriftlich oder zu Prototoll anzumelden“ und demnachst zu werde dazu geleitet von der schon oft an dieser Stelle ausgesproche⸗ in n, nimes den, innerhalb der gedachten Frist angemel. nen Ueberzeu . ö . a n ,
3 . bens eine Fteihe von Kompromissen büdet, welch
in ö Ben ts l 2 i n n, 6 öfen den verschiedenen Faktoren ich als wesentliche gufgabe Kommmnissar zurerscheingn. werminszimmer Nr. A) vor dein genannt ciner konstitutionellen Regierung ansehe. Ein Kompromiß kann ung schriftlich einreicht, hat eine Abschr niemals zu Stande kommen, wenn Niemand bereit ist, von
mne ff lf seiner Ueberzeugung einen Theil und auch von seiner ehrlichen Ueberzeugung — denn von einer anderen reden wir nicht —
Wer seine Anmeldung derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
wie es die meinige ist, den Mitkonkurrenten beim Kompromit— tiren zu opfern.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichts bezirke wohnt
muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen u ea ren, . en . bei , , . auswäartlgen Ve
vollmächtigten bestellen und zu den Akten an eigen. Den jenigen ⸗ z ß ür die Stellung der Köniag⸗
. men rtr , mne ü, . ö . cer e e r l nenn . n . enden,
hi . und die Unterwerfung unter dieses konstitutionelle Gesetz der
Vereinbarung nach Kräften zu fördern überall da, wo der
Einzelne, ich will nicht sagen durch Aufgabe, aber doch durch
Verzicht auf die Aussprache seiner Ueberzeugung wesentlichere
M
299.
— — — — —— klar ausspräche, daß die , . des Landtages denselben Strafen unterliegen, wie jeder Ändere.
Ich würde mich ferner, wenn nicht in andren Verfassun⸗ gen, die uns sehr nahe stehen, Bestimmun en, die von der preußischen Verfassung abweichen, exlstirten, kaum zum Advo⸗ katen eines Antrages machen, der dis Einführung der unbeding ten Redefreiheit zum Zwecke hätte; aber so liegt die Sache nicht. Wir haben einen Artikel in unserer Verfassung, der mindestens unklar oder in seiner Anwendung schwierig ist, und das, was Herr von Meding ausgeführt hat, muß ich unterschreiben. Wir haben außerdem die nörddeutsche Verfassung, zwischen welcher und der preußischen Verfassung der Vergleich - r nahe liegt, namentlich für diejenigen Herren, welche Mitglieder des Reichs⸗ tags und des Landtags sind, beides hochwichtige politische Kör- perschaften, deren Mitglieder in die Verlegenheit kommen, sich zu besinnen, in welcher sie sitzen, um darnach das Maß ihrer Redefreiheit einzurichten. Aus diesen doppelten Faktoren setzt sich ein Zustand zusammen, den ich nicht anders als unheim- lich bezeichnen kann. Es ist der Art. S4 kein Damm gegen Ge⸗ setzwidrigkeiten, er ist nur ein Gegenstand der Beunruhigung. Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Regierung gemeint, daß es angemessen sei, wenn diejenigen Minister, welche Mitglieder des Landtages sind, für den Güiorardschen Antrag stimmen. Ich glaube, daß der Ausdruck Kompromiß hier vielleicht nicht der ganz richtige ist; ich gebe zu, daß bei Kompromissen der Eine giebt und der Andere auch giebt und daß hier die Gegengabe in etwas weiter Ferne liegt, aber ich meine, daß unter dem Namen Kompro-⸗ miß oder unter dem Nachgeben in einzelnen Fällen doch auch das verstanden werden muß, daß man sich bemüht, gewisse Steine des Anstoßes aus dem Wege zu räumen, die dem poli⸗ tischen Marsche und namentlich dem politischen ae nn, m, im Wege liegen, und zu diesen Steinen des Anstoßes würde ich diesen Artikel rechnen.
Es ist gesagt worden, ich glauhe von Herrn von Man— teuffel, es sei die größte Ungerechtigkeit der Welt, daß Mitglieder des Landtages dieselbe Aeußerung ungestraft thun können, für welche ein Handwerker, wenn er sie thue, kriminalisch bestraft werde. Darin finde ich weniger eine Ungerechtigkeit, als in den Beispielen, die der Herr Graf von Lehndorff eitirt oder in den Beispielen, wonach wir uns haben als Minister Dinge sagen lassen müssen, die sonst in keiner Gesellschaft und unter keinen andern Umständen ungerügt hingehen. Herr von Man⸗ teuffel sagt ferner, es wäre doch auch sehr unklug, einen solchen Damm wegzuschaffen und nachdem die Autorität in solchen Kreisen geschwunden sei, in welchen sie bisher ihre Wiege ge—
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 18. Dezember. Die Erklärung, welche der Bundeskanzler und Präsident des StagtsMinisteriums, Graf von Bismarck-Schönhausen, gestern im Herrenhause über den Guérardschen Antrag, betreffend die Abänderung des Art. 8c, Absatz I, der Verfassungsurkunde abgab, hat folgenden
Wortlaut: . . Ich bitte um Ihre Nachsicht, meine Herren, wenn ich vor
Erste Abtheilung.
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In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Emil Wegner hier werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als , ., machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An— sprüche, dieselben niögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 14. Januar 1809 ein⸗ schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem« nächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist an- gemeldeten , ,, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf
den , 1869, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Plehn, im Verhandlungs- zimmer Nr. III. des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. ö
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, mu bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Be— vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unter⸗ läßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor— ,,. worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an
ekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Kroll, Dr, Meyer, Pancke, Jacobson und Hoffmann zu Sachwaltern vorge⸗
Mühlhausen i. Th., den 11. Dezember 1868. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. . ö . , n, el n dent Gerichte der, gefetzlich vereinten Komitate Heves und einwesen abzuwenden vermag. Das, glaube . nige n gie wen i, han, . . daß ,. n em hier ö 1 ttheil vom 18. Mai l. J., Z. 25 womit wider — j ö ̃ Jankovich der Konkurs erbffnct win de nn Beschluß bie T rien Ich habe selbst in meinen früheren Aeußerungen und . der Königlichen Septemwpiraltafel vom 22. Äugust j. J Z. I6, auf. der schärfsten Verurtheilung des Prinzips zu einer anderen Zei gehoben, nach der in Folge dieser Entscheidung gepfloögenen Verhand⸗ immer hinzugefügt, daß ich praktisch auf diese Frage einen lung jedoch wider den in ber Gemeinde Szücs, im Heveser Komitate, sehr entscheidenden Werth nicht lege, sondern, daß es mehr wohnhaften Georg von Jankovich mit Erkenntniß vom heutigen Tage das theoretische Gefühl gekränkten Rechtsbewußtseins war, wel—⸗
chlagen. Thorn, den 11. Dezember 1868.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
,. Steyrowiecz in Exin ist
Bekanntmachung. u dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Vincent nachträglich von dem Gottfried Kunkel in Rostrzembowo eine Wechselforderung von 100 Thlr. angemeldet. Der
Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 5. Januar 1869, Vormittags 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal vor dem
haben, in Kenntniß gesetzt werden. Schubin, den 2. . 1868.
ᷣ al * unterzeichneten Kommissar anbe⸗ zaumt, wovon die Gläubiger welche ihre Forderungen angemeldet
nigliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
Freiwald.
lui h er über den Nachlaß des am 27. Mai 1866 verstorbenen Tuch⸗
fabrikanten Karl Stoll zu Goldberg unter dem 7. September 1866 eröffnete gemeine Konkurs ist durch Schlußvertheilung beendigt.
Goldberg, den 11. Dezember isé6s8.
Königliches Kreisgericht. J. Aht heilung.
lee,
u dem Konkurse über den Nachlaß des zu Oppeln verstorbenen
Landraths Julius Hoffmann hat der Kaufmann H. Wartenberger zu Oppeln nachträglich eine Wechselforderung von 215 Thlr. mit J 66h Zinsen seit dem 2. Januar 1866 bis zur Konkurseröffnung angemel⸗ det. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf
den 19 Januar 1869, Vormittas s“ 11 Uhr,
in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer
Nr. 18, vor dem unterzeich
neten Kommissar anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre For-
derungen angemeldet haben, in Kenntniß Oppeln, den 12. Dezember 1868.
gesetzt werden.
Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des Dagner.
onkurses.
Aufgenommen
öffentlichen Blättern an
Z. 5715 der Konkurs neuerlich eröffnet, zur Verhandlung der Konkurz— er ger in dem Komitatshause der zehnte, elfte und zwölfte ebrüar 1869 festgesetzt, zum Pprovisorischen Vermögensverwalter Sigismund Paczek, Advokat in Paszto, und zum Massenverwalter Joseph Horvath, Advokat in Erlau, besteilt. Daher werden alle Jene bwoetche an die gedachte Konkursmasse unter was immer für einem Rechtstitel Ansprüche zu erheben beabsich⸗ tigen, aufgefordert, ihre dies fälligen Klagen bei diesem Gerichte bis zum abigen Termine um so gewisser einzubringen, als später eingereichten Klagen keine Folge gegeben wird. Alus der am 9. November 1858 in Erlau abgehaltenen Konkurs. Crit stbung der gesetzlich vereinigten Komitate Heves und Außer— zolnok: Präses des Konkursgerichtes der ges, verein. Komitate Heves und Außer · Szolnok. Ladislaus Isaak m. P. / 2. Vizegespann.
Aufgebot letztwil liger Dispositionen. In unserm De— positorium befinden sich folgende letztwillige Dispositionen, seit deren Niederlegung über o6 Jahre verflosfen sind: I) der wechselseitge letzte Wille des Burgemeisters Bartels und dessen Ehefrau Sophia, geb. Langen, zu Mehenburg vom 19. März 1810. 2) Die Disposttion der Ehefrau des herrschaftlichen Holländers Runge, Dorothea Sophie, geb. BVeicken, zu Luggendorf vom 4. Dezember 1615 3) Die letztwillige Disposition der Wittwe Kober, Dorothea Elisabeth, geb. Köhler, Pritzwalk, den 2. November 1816. Nach Vorschrift des F. 218, Theil J., Titel 12 des Allgemeinen Landrechts werden die Interessenten aufgefordert, die Publikation dieser Dispositionen nach⸗ zusuchen widrigenfalls damit nach §. 219 a. a. O? verfahren werden wird. Pritzwalt, den 6. Dezember 1868.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Regulixung des Nachlasses des Johann Jacob n 1 e e Der mit unbekanntem
Die Nehl vo
Aufenthaltsorte abwwesende Konrad Heinrich Kehl von Marzhausen
wird aufgefordert, binnen 30 Tagen, vom Erscheinen dieses Dekrets in
Hälfte anerfallenen Erbschaft deg, Ruhriiaten zu erklären; widrigen . falls er bei der Immisston in diesel be nicht berücksichtigt werden wird.
Usingen, den 12. Dezember 1566. Königliches“ Auntsgericht ji.
erechner, . den Antritt der ihm zur u
ches meinen Widerstand gegen dieselbe bedingte.
Wenn ich nun dieses Gefühl gefangen nehme und nicht mitsprechen lasse, sondern bekenne, daß ich gegen meine damals offen ausgesprochene Ueberzeugung für den Antrag stimme, und Sie selbst ersuche, dafür zu stimmen und dasselbe Opfer der eigenen Ansicht dem gemeinsamen Verträgniß der verschiede⸗ nen Faktoren der gesetzgebenden Gewalt zu bringen, so habe ich für nöthig gehalten, mich über den Widerspruch auszusprechen, der zwischen meinen früheren Aeußerungen in diesen Räumen und meiner heutigen Abstimmun obwaltet, und denselben in der Weise zu notiviren, daß ich als Minister in einem Verfassungs⸗ gate mich nicht für berechtigt halte, an meiner eignen person⸗ ichen Ueberzeugung auf jede Gefahr hin festzuhalten, y, unter Umständen die Uebereinstimmung der Gewalten und die herstellung derselben für einen Zweck halte, dem ich nicht nur berechtigt, sondern in meiner Stellung auch verpflichtet hin, Ueberzeugungen, von deren Fallenlassen ich einen ö und wesentlichen Nachtheil für das Gemeinwesen nicht befürchte, im Interesse der Einigkeit, im Interesse des Kompromisses auf⸗ zugeben.
— In der Diskussion über den oben erwähnten v. Gus— und ce Antrag . nach dem Grafen Lehndorff . ö des Innern Graf zu Eulenburg das Wort un
rach:
Wenn die Majorität bei der Abstimmung sich so , . sollte, wie bei der Rednerliste, dann wäre allerdin ; . ö ] sict vorhanden, den Antrag durchzubringen. Außerdem 9. derjenige Minister das Wort genommen, der in diesem in und bei dieser Gelegenheit am meisten dazu berufen war. nn ich noch Einiges hinzufüge, so geschieht es , ö. Herren, die a gegen den Antrag ausgesprochen ha , . meiner Ansicht nach zu wenig auf den praktischen ö 36. ö gell haben. Ich wäre ane fehr undan ohe alu ät iter, nehmen, wenn sch die Wegschaffung eines Artikels anriethe, de
abt habe, den Angriffen gegen die Regierung und den König k Thür .. öffnen. Das scheint zwar richtig, aber ich frage Sie: haben diese Angriffe in den letzten schlimmen Zeiten wirklich das Ansehen der Regierung geschädigt oder ist die Re⸗ gierung nicht vielmehr stark aus diesen Verhältnissen hervor⸗ gegangen? Ich glaube das Letztere. Herr Graf von Rittberg sagt, er hielte es für höchst inopportun, jetzt mit einer solchen Vorlage zu kommen, neuerdings hätte man ja wiederum ge— hört, in welcher Art gesprochen, in welcher Form die Kritik ausgeübt wurde; ich weiß allerdings nicht genau, was der Herr Redner da⸗ mitgemeint hat, ich bilde mir aber ein, er hat damit die jüngsten Ver⸗ ö im andern Hause gemeint, — nun frage ich Sie aber, was sollen die beweisen? Ist der Art. 84 start. genug gewesen, die Herren von solchen Aeußerungen abzuhalten? Oder glaubt Graf Rittberg, daß auf jene Aeußerungen eine Verfol⸗ gung eintreten werde? Das bezweifle ich. Ich glaube, daß die Annahme, der Art. 84 bilde nach dieser Seite hin einen Damm, nicht zutreffend ist. Ich kann nur wiederholen, der Zustand ist unheimlich, der Art. 84 gewährt nicht Dasjenige, was er im Sinne derjenigen Herren gewähren soll, die jetzt gegen den Antrag zu stimmen gesonnen sind, wir befinden uns in einem unklaren Zu⸗ stande. Nehmen Sie aber den Antrag Husrard an, dann kommen wir mindestens in einen klaren Zustand, der entweder einen hesseren Zustand insofern gebären wird, als er bei der Unbeschränkt- heit durch das Gesetz das Bedürfniß zum Ausdruck bringen wird, die Sitte für das Gesetz eintreten i 5. oder aber, wenn wir uns darin täuschen, wenn unsere ge , Ver⸗ sammlungen nicht dergleichen Elemente in sich schließen sollten, die geeignet wären, dem Sittengesetze Geltung zu verschaffen, dann wird der Zustand vielleicht zu einer Gesetzgebung führen, die klar und bestimmt ausdrückt, was die Herren wollen, die für Beibehaltung des Art. 84 sind. Jedenfalls, glaube ich, fahren wir auf diese Art besser. .
— Die Diskussion des Herrenhauses über den Gesetz⸗
entwurf, betreffend die Erwerbung und den Verlust der Eigen⸗
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