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geübt hat. Ich erinnere an die vielen
denten, die zweifellos und vorzugsweise waltungsbeamten gehören, die anderen
men sind, bis auf die allerneueste Zeit nach 1866 hin
ung des zeitigen Rektors s. Die Gesammtzahl der nichtimmatri—- Allen Zuhörer ist demnach 8. Es nehmen mithin an den Vorle— sungen überhaupt Theil 444.
N icht amtliches.
Preußen. Berlin, 19. Dezember. Se. Ma jestät der König empfingen gestern Morgen die Vorträge der Hofmarschälle und des Civilkabinets. Um 11 Uhr meldeten sich bei Allerhöchst⸗ demselben der General ⸗ Adjutant, General der Kavallerie, Graf von der Gröben und der kommandirende General, General der Infanterie, Herwarth von Bittenfeld. Hierauf hatten noch Audienz der General -⸗Intendant, der Polizei Präsident und später der Minister des Königlichen Hauses. Um 1 Uhr besuchten Se. Majestät der König die Cornelius'sche Ausstellung und fuhren hierauf spazieren. Um 5. Uhr war ein Diner von 35 Couverts, zu welchem der Fürst Reuß⸗Gera, der regierende Graf zu Stolberg, Graf Görtz und mehrere andere Herren Einladung erhalten hatten. Abends besuchten Se. Majestät der König“ die Vorstellung im Opern⸗
hause.
Heute empfingen Se. Majestät der König nach den Vorträgen der Hofmarschälle militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten. Hierauf arbeiteten Se. Majestät der König mit dem General von Tresckow und empfingen gegen 4 Uhr den Minister⸗Präsidenten.
— Gestern fand bei Ihren Königlichen Majestäten
im Palais ein Diner statt.
Ihre Majestät die Königin besichtigte die Aus⸗ stellung zum Besten des Magdalenums im CEornelius'schen Hause. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät über⸗ nehmen bis zum 31. d. Mts. die Königlichen Kammerherren
Graf Häseler und Graf Pfeil.
— Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute Mittag eine Plenarsitzung ab.
— In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ent. ziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach den Be— schlüssen der Kommission, nur mit Ausschluß der §§. Vund 50, genehmigt. In §. 6 wurde auf Antrag des hr. Götze die erste Zeile in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, so daß derselbe jetzt lautet:
Die Pflicht der Entschädigung liegt demjenigen ob, zu dessen Gunsten das Recht der Entziehung oder Beschränkung des Eigen⸗ thums ertheilt ist. Die Entschädigung wird in Geld gewährt. Ist in Spezialgesetzen eine andere Art der Entschädigung vör— geschrieben, o behält es dabei sein Bewenden.«
In S. 50 wurde guf Antrag des Herrn von Schlieckmann hinter den Worten; Benutzung don Privatflüssen« hinzugefügt: »Ent⸗ und ae ü satrngen . Um 3 Uhr 50 Minuten wurde die Sitzung geschlossen.
— In der heutigen (7) Si welcher der Minister⸗Präsident Gr der e, Dr. Leonhardt, so wohnten,
Er. Justi⸗ Tellkampf: um die Rechte der Krone
1 Herrn überlasse ich dem Herrn Zustiz—⸗
. Ich erlaube mir hier chränkung zu verwahren, welche
als die Regierung verfassungsmäßi
n Richtungen hin verantwortlich ist ichkeit eine solche Beschränkung
ch unverträglicher ist, als vor
1. Ich verwahre mich um so mehr Recht der Krone angefochten wird, sten Besitze sie sich befindet, was sie,
greifen damit an eine der besten Traditionen de 6 Sit Monarchie, an die Freiheit der Bewegung des dc i an, das Recht des Köenigs, die Befähigung überalbh! . suchen, wo sie zu finden ist. unt.
Wenn Sie diese Freiheit der Regierung mehr als hig bureaukratische Formen einklammern wollen, dann m beispielsweise eine so rühmliche Laufbahn, wie die des Rother, welcher vom Kantonisten eines Neiterregimentz zu d Stellung eines der ausgezeichnetsten Minister durch alle Shadher des Dienstes aufgerückt ist, zur Unmöglichkeit; haͤtte er e 6 nirt sein müssen, so wäre Preußen um seine Bienste getor n ö
Ich trage kein Bedenken, dieses von der Krone geübte nn, auf's allerbestimmteste in Anspruch zu nehmen und dies ft eine Frage zu erklären, in der die Regierung an ihrer Aus legung unbedingt festzuhalten fur ihre Pflicht erachtet .
Was die vom Herrn Vorredner zuletzt gestellte Frage übe die Absichten der Regierung in Betreff der Verwaltun gobe am anbelangt, so nehme ich zwar Anstand, eine vollständige un kunft darüber zu geben in einem Augenblicke, woldu Staatz Ministerium noch nicht darüber berathen hat; ich würde hier nichts vertreten können, worüber der Beschluß meiner Kollegen nicht Ce th ö. h
aß überhaupt eine Aenderung in dieser Beziehun beabsichti
wird, kann ich wohl konstatiren, und daß unh; 5 .
urückgreifen auf die Kräfte, welche der Justizdienst für die
erwaltung vorbereiten kann, beabsichtigt wird. Die jetzige Einrichtung der Verwaltungscarrisre ist vielfach als en Palladium, als eine der Unterlagen der Größe der preußi⸗ schen Monarchie dargestellt worden. Nach meinen En. drücken muß ich behaupten, daß trotz dieser Einrichtung die preußische Monarchie den Weg genommen, den sie, wie wir sehen, zurückgelegt hat, und daß es wesentlich für die Tüchtig keit der Menschenrace spricht, die Preußen bewohnt, wenn die auz ihr hervorgehenden Beamten durch die bestehenden Einrichtungen nicht verhindert worden sind, dem Staate so wesentliche Dienste zu leisten, wie sie geleistet haben. Wer in der ministeriellen Stellung die Schwierigkeiten gesehen hat, die bei der Beurthei⸗ lung der Personen hervortreten, wenn es sich darum handel, Stellen zu besetzen, wer Gelegenheit gehabt hat — und alle Aelteren unter Ihnen werden diese Gelegenheit gehabt haben — aufstrebende, frische, in den Staatsdienst eintretende Kräfte im Alter von 20 =30 Jahren zu beobachten und diese selbe Kräfte nach l 9) Jahren wiederum in Gestalt alter Assessoren oder gebrochener Regierungsräthe beobachtet, der wird sich sagen, daß in den jetzigen Einrichtungen des Justizwesens etwas liegen muß, was die Manneskraft zersetzt uñd frühzeitig abnutzt, und was abge⸗ ändert werden muß, wenn wir rüstige Kraͤfte in die höheren Stellen bringen wollen. Wie das zu erreichen sei, darüber kann ich mich noch nicht aussprechen, ohne meinen Herren Kol⸗ legen vorzugreifen, aber über einen Punkt steht diese Erwägung bereits fest, und ich erlaube mir, da der Spezialdebatte in so weit vorzugreifen. Es ist der Art. 8, die Frage, ob die Betheiligung der jüngeren. Justizbeamten am admini— strativen Dienst obligatorisch gemacht werden soll, oder nicht. Die Regierung wünscht dringend, daß ihr gestattet werde, an ihrer Vorlage festzuhalten. Nach sorgfältiger Er—⸗ wägung der dienstlichen Erfordernisse, die sie an den Richter. stand glaubt stellen zu müssen, ist sie nach dem Antrag des Herrn Justiz⸗Ministers — also nicht, wie es in der Kommission angegeben worden ist, gegen dessen Willen — bei dieser Be⸗ stimmung stehen geblieben. Sie glaubt, daß es von hohem Werthe ist, daß der Richter die Administration, die Administra= tion den Richter, daß diese sich gegenseitig kennen lernen, und daß dies nicht blos zur Erleichterung der in Bezug auf die Verwaltungsbehörden zu treffenden Einrichtungen ge= reicht, sondern es ist unserer Meinung nach ebenso wesentlich im Interesse des Justizdienstes, daß die Richter nicht nur die Gelegenheit, sondern auch die Nothwendigkeit haben, sich die jenige vielseitigere „Ausbildung zu verschaffen, die durch die Arbeiten bei Behörden außerhalb des strengen Justizdienstes ö wird, die wir wenigstens davon erwarten. Daß nich
elegenheit sein sollte zu dieser Beschäftigung, kann die Regie⸗ rung nicht zugeben. Es ist dies, wie ich höre, in der Kommission angedeutet worden, aber, wie ich glaube, wohl nur deshalb, weil man den Begriff der Administrativbehörde zu eng gezogen hat; wenn man dabei bloß die Regierungskollegien verstanden haben wollte, so könnte der Einwank zutreffend sein. Aber wir sind davon ausgegangen, daß ebenso gut die größeren und kleineren Kommunalbehörden, Magistrate, Landraihsamter und andere, die ich hier nicht aufzählen will, ebensogut unter diejenigen
her in achen Si Minister
und zu Ihrer Aller Kenntniß vielfach aus⸗
Stellen gehören, die für den jungen richterlichen Kandidaten,
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i ihnen arbeitet, geeignet sind, ihm eine vielseitigere Aus— 7 6 ein klareres Bild von dem ganzen Räderwerk des ne, chen Staates zu geben als der reine Justizdienst. Ich . daher die hohe Versammlung, diesen Satz nicht als zu- illig oder gleichgültig zu betrachten, sondern die Königliche Hun tsregier un legt in ihrer Gesammtheit den größten Werth
uf die Beibehaltung des S. 8 in seiner ursprünglichen Fassung. ; Bei der Spezial -⸗Diskussion lag zu §. ] ein Antrag des Pr. Hälschner vor: statt der Worte: »dreijährigen Rechts udiums⸗ zu setzen: »vierjährigen Rechtsstudiums «. Nachdem . bei der Debatte über diesen , ., die Herren Dr. Hälschner, v. Kleist, Hr. Beurmann, Camphausen - Berlin und wiederholt der Justiz-Minister geäußert, wurde der Antrag des Pr. Hälschner abgelehnt und der §. 1 in der Fassung des Kommissionsantrages angenommen. Schluß des Blattes)
Das Haus der Abgeordneten setzte in der gestri—
en Sitzung die Spezialdebatte über den Etat der Eisenbahn—
ltung fort. Die Abgg. Lesse, Wehr, Graf Renard, . 5. Hammacher betheiligten sich an derselben. Zu Kap. 14. Tit. 13. Besoldungen der Centralverwaltung und Eisenbahn ⸗Kommissariate, lag der Antrag der Kommissäre des auses vor: »Die Königliche Staatsregierung , hie Stellung und Kompetenz der Eisenbahn⸗ Kommi ariate ge⸗ seßlich zu regeln. Nach einer kurzen Diskussion, bei welcher auch der Handels- Minister Graf von Itzenplitz das Wort er— griff, wurde dieser Antrag angenommen. Die übrigen Aus— zabetitel wurden ohne Debatte genehmigt.
Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vor— berathung über den Etat der indirekten Steuern. Der Abg. von Sybel hatte den Antrag gestellt:
»Der Staatsregierung zu empfehlen, zur Deckung der Staats ˖ bedürfnisse vorzugsweise auf verstärkte Einnahmen aus den Finanz- zöllen im Wege der Reform des zur Kompetenz des Zollparlaments und des Zoll⸗Bundesraths gehörenden indirekten Steuersystems hinzu
ur e en Namensaufruf wurde dieser Antrag mit 158 gegen
lh0 Stimmen abgelehnt.
Schluß der Sitzung 3 Uhr 35 Minuten.
— Die heutige (28.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde um 193 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich: der inanz Minister Frhr. v. d. Heydt und mehrere Regierungs— ommissarien.
Der Präsident theilte mit, daß vom Herrenhause folgende Vorlagen herübergekommen seien: 1) Gesetzentwurf, betreffend zie Zuständigkeit der Gerichte in der Provinz Hannover zur Entscheidung von Beschwerden in Sachen der freiwilligen Ge⸗ richts barkeit. Derselbe wurde zur Schlußberathung gestellt. Gesetzentwurf über die Schonzeit des Wildes, welcher der Agrarkommission, und 3) Gesetzentwurf, betreffend die Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums, welcher der Justiz— lommission überwiesen wurde.
Ueber den vom Abg. Dr. Becker und Genossen eingebrach⸗ ten Gesetzentwurf, betreffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 1. Vorberathung im Hause beschlossen. Der Gesetzentwurf autet: .
Einziger Artikel. Die Eisenbahnen sind nicht befugt, die Anwen dung der im 8§. 25 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 enthaltenen Bestimmungen über ihre Ver. pflichtung zum Ersatze des Schadens, welcher bei der Beförderung auf det Bahn an den auf derselben beförderten Personen oder auch an anderen Personen entsteht, zu ihrem Vortheil durch Verträge (mittelst irn, oder ö. ber, Uebereinkunft) im Voraus auszu⸗
eßen oder zu beschränken.
Lare s sb inn ehe welche dieser Vorschrift entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf Vorbera— gung des Stagtshaushalts ˖ Etats fu 1869, indirekte Steuern, innahmen. Nachdem der Regierungs⸗Kommissarius, Geheime Ober- Finanz Rath Geim, das Wort ergriffen und allgemein erläuternde Erklärungen gegeben hatte, wurden die Tit. 1— 6 Bundessteuern, im Gesammmtbetrage von 37,270 Thlr. ohne dislussion genehmigt. Zu dem folgenden Abschnitt, für alleinige preußische Rechnung, war zu den Tit. 7 und 8, Nahl. und Schlachtsteuer, von dem Abg. Dr. Löwe und Genossen folgender Antrag gestellt: das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, bei Vorlegung des Etats pro 1870 einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer und Ersatz derselben durch die Flassensteuer resp. klas sifizirteEinkommensteuer vorzulegen. An der hierüber stattfindenden Diskussion betheiligten sich die Abgg. br. Löwe, Campugnani, v. Hennig, Heise, Pr. Virchow. Der Re ierungs⸗Kommissarius Geh. Ober -Finanz⸗Rath Burghart . wiederholt das Wort; der Antrag wurde demnächst mit B gegen 1345 Stimmen angenommen. Zu Tit. 9, Stempel: steuer, war von dem Abg. v. Eynern folgender Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: ĩ
die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die zur Ausführun des Gesetzes vom 2. September 1862, betr effend die Anfertigung un Verwendung von Stempelmarken, ergangenen Bestimmungen dahin zu ändern, daß die Verwendung von Stempelmarken zu in ländischen Wechseln, Handelspapieren und Anwesfungen in derselben Weise wie zu ausländischen Wechseln u. s. w. gestattet werde. ;
; (Schluß des Blaites.)
— Im 3. magdeburgischen Wahlbezirk (Jerichow J. und II.) ist von 34 abgegebenen Stimmen der Königliche Kammer⸗ unker Graf Hilmar vom Hagen auf Möckern mit 193 gegen
13 Stimmen, welche der Kreisgerichtsrath von Heeringen in Burg erhielt, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge⸗ wählt worden.
— Der Präsident der Königlichen Generalkommission zu Merseburg, Freiherr von Reibnitz, ist am 17. d. Mts. da- selbst . .
n demselben Tage starb in Magdeburg der Königliche Provinzial⸗Schulrath Br. Heiland.
— Der Kreis ⸗Phyaysikus, Sanitäts⸗Rath Pr. Aschmann zu 6 n ist in den Kreis Lebus (Frankfurt a. O.) versetzt worden.
Hannover, 18. Dezember. Der Landta S- Marschall Graf Münster macht bekannt, daß die provinzialständische Verwal⸗ tung der Provinz Hannover vom 1. Januar 1869 an in Wirksamkeit treten wird. .
Braunschweig, 18. Dezember. Der Herzog ertheilte
estern Morgen dem seit einigen Tagen hier anwesenden preußi⸗
fen, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister, Prinzen zu Ysenburg, Audienz. Der Prinz begab sich gestern Mittag kurz nach 1 Uhr mittelst Eisenbahnzuges nach Hannover zurück.
Sachsen. Dresden, 18. Dezember. (Dr. J.) Der Kronprinz und der Prinz Georg sind gestern Abend 12 Uhr von Berlin wieder hier eingetroffen. ;
Weimar, 17. Dezember. Das heutige Regierungsblatt publizirt eine landesherrliche Verordnung vom 25. November zur Ausführung des Bundesgesetzes vom 4. Juli d. J., die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen˖ schaften betreffend, welche mit dem 1. Januar 1865 in Kraft tritt und Vorschriften über die Einträge in das Han— delsregister als Genossenschaftsregister, über die Fristen für die Anmeldungen zur Eintragung, die Ab⸗ und Zugangsanzeigen, die Veröffentlichung der Bilance ꝛc. und über die Anwendung des prozessualischen Verfahrens bei der auf Betreiben der höhern Verwaltungs behörde stattfindenden Auflöfung einer Genossenschaft enthält. Außerdem wiederholt dieselbe eine Bestimmung des Partikulargesetzes über das Ge⸗ nossenschaftswesen vom 8. März d. J., nach welcher den nach der bisherigen Gesetzgebung mit der juristischen Persönlichkeit ausgestatteten Genossenschaften dieses Recht nach Ablauf von 6 Monaten von der Staatsregierung wieder entzogen werden kann.
Alten burg, 18. Dezember. In der heutigen Sitzung wurde nach Erledigung mehrerer kleiner Voꝗlagen die Berathung des Finanz ⸗Hauptetats und zwar zunächst des Ausgabeetats begonnen. Als neuer Cingang ward am Schluß der Sitzung ein Höchster Erlaß über Erbauung eines Theaters in Altenburg (Postulat von 100090 Thlrn, aus Domanialmitteln) verlesen.
Anhalt. Dessau, 16. Dezember. In der heutigen Plenarsitzung des anhaltischen Landtags ist der Staatsregie⸗ rung die Decharge für den Hauptfinanzabschluß pro 1867 ertheilt worden. Ebenso wurden auf Antrag der Vor⸗ berathungs⸗Kommission die Rechnung der Staatsschulden⸗Til⸗
ungskasse zu Bernburg, sowie diejenige der Staatsschulden⸗ i n ng von Dessau ⸗Cöthen für richtig anerkannt, letztere jedoch ohne Präjudiz für die zur Zeit noch nicht erfolgte Fest⸗ stellung des Landesvermögens. Schließlich wurde die Regie⸗ rungsvorlage, die für Aufhebung der Grund. und Gebäude⸗ steuer⸗Befreiun ö. zu gewährende Entschädigung betreffend, mit igen Modifikationen angenommen. en,, Stuttgart, 17. Dezember. (St. A. f. W) Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Alexandra Josephowna, Gemahlin des Großfürsten Constantin von Rußland, ist mit ihrem Sohne, dem Großfürsten Wjatsches⸗ law Constantinowitsch, zum Besuche der Köni lichen Fa⸗ milie gestern n hier angekommen und im Königlichen nzschlosse abgestiegen. dien g . 1 die g inzessin Therese zu Sachsen⸗Alten⸗ burg zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen und hat bei Ihrer Majestät der Königin⸗Mutter Wohnung ge⸗ nen. ö 18. Dezember. (B. T. B) Die Kammer der Stan⸗ desherren genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft in Wechsel⸗
sachen.
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