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Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden Monats (Col. 3) sind mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben für den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nach Maßgabe der inzwischen erfolgten Festsetzungen geschehen.
9 Von der Berlin ⸗Cüstriner Bahn ist die Strecke: »Gusow⸗Ber⸗ lin, 842 Meilen lang, am 1. Oktober v. J. in Betrieb geseßzt.
) Die Strecke »Danzig⸗Neufahrwasser«, 1, Meilen lang, ist am 1. Oktober v. J. eröffnet.
3) Von der Schlesischen Gebirgsbahn ist die Strecke: »Hirschberg⸗ Waldenburg, 6902 Meilen lang, am 15. August v. J. eröffnet.
) Am 1. Januar d. J. ist der Betrieb der Bahnstrecke ⸗Emden⸗ Rheiner, 19 Meilen lang, von der Hannoverschen an die Westfälische Bahnverwaltung übergegangen.
s) ad Col. 21. Die Baulänge beträgt 19,6 Meilen. Zum Be— triebe gehört noch eine gepachtete, in Frankreich gelegene Strecke von O sss Meilen, so daß die Betriebslänge 20, 2s Meilen beträgt.
) Die Gt leckt Göttingen ⸗Arenshauseng, 2,73 Meilen lang ist am 1. August v. J. dem Betriebe übergeben, dagegen die Strecke 7Emden Rheine, I9 Meilen lang, vom 1. Januar d. J. ab in den Betrieb der Westfälischen Bahn übergegangen.
) Die Strecke ⸗Hanau⸗ Wächtersbach«, 4,3 Meilen lang, ist am 1. Mai v. J., die Strecke »Wächtersbach⸗Steinau«, 1,8 Meilen * 1 4 Strecke »Fulda⸗RNeuhofa, 1,8 Meilen lang, am 1. Juli JI. eröffnet.
s) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil.
. Heppens⸗Oldenburger Bahn ist am 3. September 1867 eröffnet.
1) Am 18. Januar v. J. ist die Strecke »Styrum⸗Ruhrorter⸗ Hafen, 1Lo0 M. lang, am 1. April v. J. die Verbindungsbahn J,, . 229 M. lang, am 25. Sept. v. J. die Strecken Haan Solingen und Ohligs⸗Wald⸗Opladen« der Haan⸗Cölner Bahn, 30a Meilen lang, am 8. April d. J. die Strecke ⸗Opladen⸗Mühlheim«, 156 M. lang, und am 1. Sept. d. J. die Zweigbahn »Rittershausen⸗ Remscheid⸗ 232 M. lang, eröffnet. In der Gesammtlänge ist die gepachtete Strecke »Haueda⸗Warburg«, O./6z M. lang, mit enthalten.
1) Von der Ostpreuß. Südbahn ist die Strecke »Bartenstein⸗ Rastenburg«, 6,0 M. lang, am 1. Novbr. v. J. eröffnet.
na) Von der »Rechten⸗Oderufer⸗Bahn« ist am 15. Novbr. d. J. die Thalstrecke Vossowska⸗Breslau« eröffnet, wonach die Betriebs⸗ länge 27 Meilen beträgt.
19) Von der Halle⸗Casseler Zweigbahn ist die Strecke »Nordhausen⸗ Arendshausena, 9.25 M. lang, am 19. Juli v. J. eroͤffnet.
16) Es . sich die Betriebs⸗Einnahmen auf 49,1 M., näm⸗ lich auch auf die erpachtete Bahnstrecke »Roßlau⸗Zerbsta.
14 Am 16. Mai v. J. ist die Zweigbahn »Dietendorf⸗Arnstadt⸗ in einer Länge von 133 M. eröffnet.
16) ad Col. 11. Durch Eröffnung der Kohlen⸗Zweigbahn Pluto am 15. Juni v. J. ist eine Betriebslänge von 48,01 M. eingetreten.
1) Am 1. November v. J. ist die Strecke »Mechernich - Call« in einer Länge von 1,12 M. eröffnet.
17) Die Strecke »Kempen⸗Venlo« ist am 1. Januar d. J. eröffnet.
1) Am . August v. J. ist der Betrieb der Strecke »Hasselt⸗ Landen auf den Grand⸗Central⸗Belge übergegangen.
19) Die Altona ⸗Blankeneser Zweigbahn, 1,3 M. lang, ist am 19. Mai v. J. eröffnet.
2) Die Strecke »Tingleff⸗Tondern«, 3,3 M., ist am 26. Juni v. J. und die Zweigbahn »Rothenkrug⸗Apenrade«, O,91 M. lang, am 12. September d. J. dem Verkehr übergeben.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 19. Dezember. In der gestrigen Sitzung des n,, es veranlaßten bei der Diskussion über den von uérardschen Antrag die Aeußerungen des Herrn Hausmann den Justiz⸗Minister Dr. Ceon hardt zu folgender Erwiderung: Meine Herren! Die Aeußerungen des Herrn Stadtraths Hausmann über das Ober⸗-Tribunal, welche die Ehre des obersten Gerichtshofes zum Mindesten verdächtigen, beklage ich lebhaft als Chef der Justizverwaltung, als Justiz-Minister. Ich beklage sie aber auch als Staats⸗Minister von dem Stand⸗ punkte aus, welchen der Herr Minister⸗Präsident gestern hier entwickelt hat: denn ich nehme an, daß solche Aeußerungen sicher⸗ lich den Interessen, welche die Staatsregierung dem Antrage gegenüber einnimmt, nicht förderlich sind. Ich kann mir sehr wohl denken, daß einzelne Mitglieder dieses hohen Hauses, welche gestern im Interesse des Friedens für den Gusrardschen Antrag gestimmt haben, heute im entgegengesetzten Sinne stimmen könnten. Meine Herren, der Art. 6 des Verfassungs⸗ gesetzes ist einer verschiedenen Auslegung fähig, es lassen sich gewiß für die eine wie die andere Ansicht gute Gründe angeben, und wie ich das schon früher einmal gesagt habe, Jedermann muß, möge er nun die eine oder die andere Auslegung für richtig annehmen, für sich in Anspruch nehmen dürfen, daß man davon ausgehe, er habe in gutem Glauben und seiner Ueber⸗ zeugung gem gehandelt. Man hat die Erkenntnisse des Ober⸗ Tribunals, welche sich auf Artikel 8c beziehen, heftig angegriffen. Meine Herren! Ich lege Ihnen ganz einfach die Frage vor, würde wohl das Ober ⸗Tribunal in gleicher Weise angegriffen worden sein, wenn etwa die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums oder Personen, die regierungsfreundlich standen, zur Unter⸗ Henn, gezogen und verurtheilt worden wären? Das glaube ich nicht.
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— Bei der Generaldiskussion über die Gesetzvorlage be⸗ treffend die Entziehung und Beschränkung des Grun eigent um gab zu derselben der Regierungs⸗Kommiissar, Geh. Ober · Justi⸗
ath Herzbruch, folgende Erläuterungen: 6
Die Staatsregierung hat bei der Vorlage das bestehende Reh zur Grundlage gengmmenz sie ist nur in so weit abgewichen und he es modifizirt, als es im Interesse eines Theils der Unternehmer um anderntheils e, , . Personen nothwendig erschien, deren Eigenthu J zu einem öffentlichen Zwecke in Anspruch genommen wird. ö.
Es ist nun die Vorlage in zwei Beziehungen angegriffen. Ein. mal ist es für gefährlich erachtet, daß das . nicht gewisse Kate. gorien von Unternehmungen feststelle, zu denen das Privateigenthum in Anspruch genommen werden könne und besonders bemerkt, daß dien dem jetzigen gesetzlichen Zustande widerspreche, da durch das geltendt Recht festgestellt sei, in welchen Fällen und zu welchen Zwecken über. haupt das Privateigenthum in Anspruch genommen werden könne
Das Rechtsperhältniß in dem größten Theile der Monarchie, wo das Landrecht gilt, ist nun das, daß allerdings einige Unternehmun. gen hervorgehoben sind, ö denen das Privateigenthum beansprucht werden kann. Neben diesen speziellen Bestimmungen hat aber dat Landrecht die allgemeine Bestimmung, daß zu öffentlichen Zwecken der Privateigenthümer zum Verkauf seines Eigenthums gezwungen wer. den kann. Es ist also hiermit der Regierung ein weiterer Spielraum gelassen als durch die einzelnen Bestimmungen, und diese Vorschrift ist stets in der Art aufgefaßt, daß überhaupt der Gegenstand, zu wel. chem das Eigenthum in Anspruch genommen werden kann, durch Königliche Verordnung bestimmt werde.
Das Landrecht hat hierngch die Entscheidung der Frage, in welchen Fällen Expropriation stattfinde, in die hand Sr. Majestät gelegt, und darin hat man bisher eine hinreichende Garantie dafür gefunden, daß das Eigenthum nicht zu Zwecken in Anspruch genommen werden könne, die nicht wirklich dem öffentlichen Wohle dienen. Bei dem fortschreitenden Verkehr ist es unmöglich alle Fälle im Voraus durch ein Gesetz festzustellen, in welchen das Privateigenthum in Anspruch genommen werden kann.
Deshalb hat die Regierung bei der Erwägung dieser Frage es nicht für angemessen erachtet, denjenigen Gesetzgebungen zu folgen, bei welchen diese Art der Feststellung erfolgt ist. Das ist z. B. in dem baye⸗ rischen Gesetze der Fall, in welchem die Unternehmungen aufgezählt sind, zu denen Privateigenthum in Anspruch genommen werden ban In Kurhessen ist dies durch einzelne Gesetze geschehen, in andern Theilen der Monarchie ist aber die Einführung ähnlicher Bestimmungen nicht erfolgt und bisher daraus, soviel der Regierung bekannt geworden ist, kein Uebelstand erfolgt, der zu speziellen Klagen geführt hätte. Deshalb hat die Regierung angenommen, daß sie in diesem Gescße davon abstrahiren und es der Entscheidung Sr. Majestät überlassen könne, ob ein 66 vorliege, in dem Privateigenthum zu öffentlichen Zwecken in Anspruch gengmmen werden könne.
Ferner ist die Art der Fesisetzung der ,. im Prinzip
angegriffen und diese Bestimmung als Grund aufgeführt, aus dem vom Hause aus das ganze Gesetz verworfen werden müsse. Ich glaube, dieser Angriff geht zu weit. Die Specialia gehören wohl eigentlich in den Theil der Debatte, wo es stch um das Verfahren speziell han. delt Ich will indeß bemerken, daß die jetzige Art des Verfahrens durchaus
nichts Neues enthält, ssondern daß sie wesentlich das zu Recht bestehende Ver-
fahren darstellt, welches namentlich bei Wege und Eisenbahnbauten ange⸗ wendet wird. Es wird nämlich zur Vereinfachung der Sache und um nicht jeden Anspruch im Wege Rechtens ausmachen zu lassen, eine vor— läufige Feststellung nicht blos des Objekts, sondern auch der zu ge— währenden Entschädigung der Regierung überlassen; sie ist aber blos eine vorläufige, vorbehaltlich des Rechtsweges, den jeder Theil beim Gericht beantragen kann. Dies hat sich bisher als zweckmäßig er— wiesen, denn es wird meistens bei den Verhandlungen von der Regie rung ein so zufriedenstellendes Abkommen unter den Parteien erzielt, daß es nur selten zur Ergreifung des Rechtsweges kommt. Eine Ver— anlassung, hiervon abzuweichen, lag für die Staatsregierung nicht vor, am allerwenigsten aber den in Preußen bisher unbekannten Weg, eine Civiljury zur Feststellung der Entschädigung zu wählen. Allerding; ist dieser Weg in anderen Staaten vorgeschrieben und wir haben auch in Frankfurt a. M. dieses Verfahren. n fen in dem größten Theil der Monarchie besteht , , fast überall zunächst der Weg einer vorläufigen Entscheidung der Regierung, welche die ,, setzt, und gegen welche eventuell eine Provokation auf rechtliches Gehör stattfindet. Wenn dies von einem der Herren Vorredner als verschie⸗ dene Instanzen dargestellt wird, so glaube ich, ist diese Anschauung nicht richtig. Die Regierung stellt in administrativem Wege die Ent. schädigung vorläufig fest; nachher entscheidet nach spezieller Erörterung der Richter. Die Entscheidung der Regierung verliert sofort ihre Kraft. sobald ein gerichtlicher Weg provozirt ist, und dann geht die Ent scheidung an eine andere Behörde nicht aber an eine höhere Instanz. Es ist gegen die vorläufige Entscheidung durch die Regierung noch das prinzipielle Bedenken hervorgehoben, die Regierung sei dann Richter in der eigenen Sache. Ich glaube, diese Auffassung ist nigt richtig. Wenn es auch unter Ümstaͤnden vorkommen kann, daß die Regierung als Lendespolizeibehörde Bestimmungen i treffen hat über Wegebauken ꝛc. und nachher in ihrer Eigenschaft als Staatsregierung über das dazu in Anspruch zu nehmende Terrain zu entscheiden hat, so sind es doch ganz verschiedene Abtheilungen dieser Behörden, vor welche die Sache gebracht wird, und der Staat ist deshalb in verschie⸗ dener Weise vertreten. In den meisten Fällen steht aber die Sache s daß ein Privatunternehmer dem Privateigenthümer eines Grund stücz gegenübersteht, daß also nur private Parteien in Betracht enn, und da ist nicht abzufehen, inwiefern die Regierung Partei sein sol und wie man sie für ungeeignet halten kann, eine richterliche Entschei⸗ dung zu fällen. Ich glaube deshalb, vorläufig mich auf die Erklärung
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änken zu können, daß die präjudiziellen Einwendungen nicht ge— 9 werden, um das Zustandeloõmmen des Gesetzes zu 5
vielmehr bei den einzelnen Paragraphen abzuwarten sein wird, ' nach der einen oder anderen Richtung hin ein aeceptables Amen gement gestellt werden wird.
— Im Hause der Abgeordneten erklärte gestern bei der Generaldiskussion über den Etat der Eisenbahnverwaltung der Finanz- Minister Frhr. v. d. Heydt nach dem Abg. hr. Hammacher; ö
Es liegt mir nur ob, eine irrige Anführung des Herrn Forredners zu berichtigen. Ich weiß nicht, wie er darauf ge sommen ist, zu vermuthen, der Finanz⸗Minister habe bei der Rtealisirung der Anleihe einen Echee erlitten. An solche Echecs it der preußische Finanz-Minister nicht gewöhnt. Es gehört auch kein besonderes Geschick dazu, einen solchen Echec zu vermeiden. Derjenige Theil der Anleihe, welchen die Finanzverwaltung realisiren wollte, ist mit der aller stößten Leichtigkeit unter befriedigenden Bedingungen tealisirt, und es haben noch bedeutende Bewerbungen leer aus— chen müssen. Vielleicht verwechselt der Herr Abgeordnete die Iffenlegung einer gewifsen Summe der preußischen Anleihe, m welcher der Finanz -Minister gar nicht betheiligt ist, eine sffenlegung; die von Seiten des Konsortiums staͤttgefunden hat, welches die Anleihe übernommen hat. Ich habe gehört, daß zufällige Umstände darauf gewirkt haben, daß beim Schluß des nn hs in Folge politischer Nachrichten bedeutende Unter scriften zurückgezogen worden sind, und daß dadurch diejenige Summe, welche nicht die , , sondern das Kon⸗ sortium offen gelegt hatte, welches vorher die Anleihe über- nommen hatte, nicht vollständig re,, war. Ich bitte also, die Finanzverwaltung nicht zu bedauern, sie ist nicht in der Lage.
— Der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz äußerte
sch in der gestrigen Sitzung bei der Generäldebatte über den Etat der Eisenbahnverwaltung wie folgt:
ch bin von Herrn von Benda zunächst über die Ziel— punkte befragt worden, die ich verfolge, da muß ich nun sagen: unser Eisenbahnwesen ist früher entstanden als in manchen an dern Ländern, und daher nicht so planmäßig wie es denn später in jenen andern Ländern geschehen ist. Es gab eine 3 meine Herren, — ich muß hier aus der Zeit, wo ich nicht iniste war, über Eisenbahnsachen nachdenken; ich erinnere mich daran noch ganz genau — es gab eine Zeit, es war in den Jahren 1838 und 1839, wo es noch von den klügsten deuten für eine Thorheit gehalten wurde, eine Eisenbahn von Berlin nach Stettin zu bauen, und wo mir ein Vorwurf daraus gemacht wurde, daß ich mich für dies Unternehmen interessirte. Namen will ich nicht nennen; aber die ausgezeich⸗ netsten Leute sind es gewesen. Die Eisenbahnen fanden also fangs ein sehr ungünstiges Terrain und entstanden natur- wüchsig auf den Strecken, wo sie sich durch die Schwierigkeiten durcharbeiten konnten, die ihnen damals gemacht wurden. Aß ich in Arnsberg war und die Cöln⸗Mindener Bahn gebaut wurde, da war es noch sehr zweifelhaft, ob die wohl rentiren könnte, und man verlangte vom Staate eine Zinsgarantie und die Mitzeichnung eines Theils des Kapitals, um das Unternehmen zu Stande bringen zu können. Die Resultate kennen Sie. Es sind dann noch einige Strecken als Staatsbahnen oder mit Zinsgarantie gehaut worden, die dem Lande Geld gekostet haben. Im Allgemeinen it jedoch der Staat bei der Zinsgarantie sehr gut gefähren, — im Allgemeinen, sage ich. Es sind eigentlich nur zwei Dahnen, wo die Garantien dem Staate entschiedenen Nachtheil gebracht haben, d. i. die Hinterpommersche und die Vor⸗ pommersche Bahn. Die Hinterpommersche Bahn hat sich ab⸗ weichend von dem, was der geehrte Herr Abgeordnete gesagt . nicht verschlechtert; bei der Hinterpommerschen Bahn ist as nicht richtig, sie hat sich ein klein wenig gebessert. Die Vor⸗ pommersche Bahn aber, die fruchtbare Gegenden und blühende Städte berührt, hat sich wunderbarer Weife nicht . ¶ sie kann nicht zu einem irgendwie genügenden Verkehr kommen. das Alles liegt aber in der Vorzeit. Ich wollte hier nur an— deuten, warum man nicht von HausG aus die Landkarte zur hand genommen und gesagt hat: das hier sind die Hauptzüge, die wollen wir als Staatsbahnen bauen, und das Uebrige wollen wir der Privatindustrie zu Nebenbahnen überlassen, so ist man bei uns nicht verfahren — lange vor meiner Zeit — und sonnte es auch nicht, weil schon damals die preußische Land- karte ein gan eigenthümliches Ding war: westliche und östliche . , letztere zum Theil gegen Polen ziemlich hermetisch derschloßen. Es mußte also erst die Sache sich naturwüchsig hestalten und eigentlich eine Zeit lang gegen den Widerwillen Staatsgewalh durcharbeiten. Darauß ist das gemischte System enkstanden, in! dem wir uns bisher befunden haben. hinterher erst find bei uns Staatsbahnen gebaut worden, und
war zum größten Theil mit außerordentlich gutem Erfolge. ch kann hinweisen auf die Westfaͤlische Bahn, auf die Saar⸗ brücker Bahn, auch auf die große Ostbahn, die dem Staate durch⸗ aus keinen Nachtheil . hat, dem Lande aber ganz uner⸗ meßlichen Vortheil. an hat dann die Privatindustrie immer daneben gehen lassen; man hat ihr Freiheit gelassen, auch ihre Kräfte zu versuchen und damit weiter zu kommen. Meine Herren, ich glaube, es würde für uns sehr schwierig sein, aus diesem gemischten System herauszukommen. Wollten wir die Rathschläge des Herrn von Benda befolgen, so müßte ich entgegnen, daß das doch nicht ganz durchführbar ist. Es giebt noch einige Strecken, die zwischen Staatsbahnen liegen und die jetzt theils Privatbahnen sind — in den neuen Län⸗ dern und auch sonst — die, glaube ich, nothwendig noch gebaut werden müssen, oder aber, wenn sie in andere Hände gekommen sind, an den Staat übergehen müssen. Ich kann mich also in dieser Beziehung nicht unbedingt für Herrn v. Benda erklären. Wenn ich mich nun wieder für Herrn v. Sybel erklären sollte, so ist dagegen zu sagen, daß sich ganz unermeßliche Schwierig keiten der Beschaffung der Kapitalien entgegenstellen, die nöthig sein würden, um die Privatbahnen zu acquiriren. Ich glaube also, daß wir eigentlich nicht anders können, als in diesem ge⸗ mischten System fortzufahren, und ich glaube auch, wir haben das nicht zu beklagen, wir sind ja dabei mit verhältniß—- mäßig geringen Kosten doch ziemlich weit gekommen. Wir haben doch, meine Herren, wenn Sie die Etats der Vor— jahre und den jetzigen durchsehen, eine erhebliche Einnahme von den Eisenbahnen erzielt, die außerdem die Verzinsung und Tilgung der Anleihen für die Eisenbahnen decken. Also es ist von Staats wegen nicht zu bedauern, und wir sind so weit gekommen, daß so große Lücken wie früher auf der Land- karte der Eisenbahnen nicht mehr vorhanden find. Ihre Be— schlüsse vom vorigen Jahre haben wesentlich dazu beigetragen, alle solche erheblichen Luͤcken auszufüllen. — Ich abe außerdem — das kann ich mit gutem Gewissen sagen — noch immer dafür gehalten, daß eine Eisenbahn eine dem Lande sehr nützliche Sache ist, und daß diejenigen Landestheile, die sie nicht haben, gegen die, die sie haben, entschieden zurückstehen; das ist ja auch die Meinung, die mir alle Tage entgegengetragen wird. Ich kann also nur meine Blicke und Absichten dahin richten, daß ich ohne Schwindel — ich werde mich über diesen Punkt nachher weiter verbreiten — bemüht sein werde, dem Lande so viel Eisenbahnen zu schaffen, wie nach Lage der Umstände möglich ist, sei es auf diesem oder auf jenem Wege.
Wenn ich mich nun zu den Garantien wende — was sich hier nahe anschließt — . habe ich schon öfters ausgesprochen und wiederhole es heute: daß ich die Garantien nicht liebe. Es ist zwar, wie ich vorhin gesagt habe, im Ganzen bisher damit gut gegangen, ob es aber auch künftig m Gan⸗ zen so gut gehen wird, ist eine zweifelhafte Frage. Ich halte dafür, daß da, wo nicht Staatsbahnen gebaut werden, es am besten ist, den Gesellschaften eine nicht zu große Summe äà fonds perdu zu geben und damit das Ding zu Stande zu bringen zu suchen. Wenn das zu erreichen ist, würde ich diesen Weg immer am liebsten wählen. Wenn nun aber Zeiten eintreten, wie dies Jahr, wo an Anleihen für Staatsbahnen nicht zu denken ist, selbst in dem Falle, meine Herren, wo es auf das Allerdringendste von den Provinzen und den betreffenden Gegenden ge— wünscht wird — ich erinnere an die Bahn von Bebra nach Arensberg über Eschwege — ja wo selbst für solche keine Anleihe zu machen ist, und ich die Gründe, die der Herr Fi⸗ nanz Minister angegeben hat, auch meinerseits anerkennen muß, wenn nun doch die allerdringendsten Anträge vorliegen, daß die betreffenden Gegenden nicht ein Jahr pausiren, sondern vorwärts kommen wollen — wenn ich den Herrn Finanz-Minister nicht bewegen kann, eine Anleihe, aber eher eine Zinsgarantie zu bewilligen, oder aber mit Erfolg eine Bahn dadurch zu Stande zu bringen, daß man diese mit einrechnet in eine fruͤhere Garantie, ja, meine
erren, dann stehe ich vor der Frage, soll bei uns ein ganzes 87. eine Pause eintreten, wo Nichts geschieht? oder soll ich meinen Wünschen und Prinzipien entgegen ausnahmsweise noch einmal eine Garantie bevorworten? Wenn ich vor der Frage stehe, so füge ich mich in die Umstände und beantrage die Garantie.
Was nun den Grundbesitz und Börsenschwindel betrifft, so kann ich Ihnen wirklich aus voller Ueberzeugung sagen, daß Niemand den Börsenschwindel mehr verabscheuen kann, als ich. Wenn aber darüber geklagt wird, daß die Grund besitzer keine Kapitalien mehr erhalten können, meine Herren, so . ich das zugestehen, muß aber hinzufügen, das ist leider vollkommen richtig, aber in der selben ö. befinden sich alle größeren Unternehmungen. Ich bitte Sie, das zu beherzigen.