5076 Das zweite Gesetz führt den Titel: »die Au . ebun z r, gn, . und Boden im e , . ,,, , . en f, ergebenst ten für die Prüf d Ausb on rfi essen, in den zum ! 1 ion zu überwei ; riften für die Prüfung und Ausbildung der ᷣ inari 6 r gehörig gewesenen Landestheilen . 1 Hessen bereits das Wildschongesetz berathen 6 sorfr wen sen; eich e lh , n, , , a. fahr re e n, nnr i gn mit einem Mehr- Ueberschuß gegen das Vorjahr von Schleswig Holstein. erzogthümern nm gr n. i a ich mich erinnere, auch mit ö in alten n ss n Sprachen Geschichte und Mathematik mn be e n, ,, und kann also im Allgemeinen nicht als ungünstig Die Regieru f diese damals noch einzubringen ĩ n Staatswissenschaften und deren Hülfswissenschaft = Vei Ver ie di genen Weg at n r en, fer n n m m, wählt worden ist. ; genden Gesetze vom Hause ge. * Oekonomie in ae nelggte, auch n . eat ch, eig lee gn mn gi eff en i m ne Pl können zu einer vollstaͤndig unentgeldlichen Aufheb 6 — In der Debatte über den G Riechts bestzen⸗ und, dann, heist es weiter die große Stagtsprü̃. verfahren. Es sind alle Einnatmegusfülle, welche in Folge von gib. der Recht ö ebung bestehen . . 39. — en Gesetzentwurf, betreff r fung erfolgt! bei der Ober - Examinationkommisslon in Berlins b ; sations vers ͤ chte, sie schleigt daher vor, folgenden Weg zu gehen: Ein juristischen Prüfungen u. s. w, erklärte der Regi nd Lie boch auch Lee Bestimmungen sind nur Vestimmunggen über den le! R me,, , , , , ,,, , , , , ö. was er aufgeben soll, ent⸗ missar, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. F riedb * n n , fo ene sgi u, n, e fn ge im geseßlichen Sinne der . Ga n, 8 ,. nn, u ee „Shweit der Fiskus der Berechtigte ist, leistet er Die Natur des Gegenstandes 9: . Art, wie sie si er die Ju stizbeamten vorfinden, sind sie nicht e l ; . diese Entschädigung Verzicht. Privatinhaber? e nf delt, der in diefem . n welchen der Gesetzentwurf b Urber biefe allerdings find wegen der Eigenthünmlicht it es äicter. Hhrend Mehreinnahmen nur in dem Umfange zum Etgt gekommen ; 8 licke der Berathung das ehan. e ; g gen der Eigenthümlichkeit des Nichter⸗ sind, als solche nach Lage der Umständ it eini ̃ it er⸗ Klöster u. s. w. sollen aber entschaͤdigt nhaber von Jagden, unterliegt, läßt , , athung des Hohen Ha tes und seiner dasselbe von den Verwaltungsämt ᷣ s. Lang der ltd, m,, nn, n, . 26 werden, und zwar, d erliegt, läßt es ganz natürlich erscheinen daß er ni Dauses am ; ; z ämtern unterscheiden. wartet werden durften. Die in der Aus abe Abtheilung des Etats der Staat sich dazu bereit erklärt . aus Staat5mi ßwar / da allein heraus beurtheill wird nicht aus s den Natur bestimmte Vorschriften in den Gesetzen und zwar fowohl ü er esth deni i ; aat ; ird, sondern daß man den verr aus sich ; z owohl enthaltenen Summen gründen si den Hauptt al⸗ hie nh uh 6 der ige n, mn, i . . für den . hahe r en n ern feinen Gerschtsordnung und den 6 Mit i . . i, , echtigten, der an Stelle feines frü . der eis der Bergthung zieht. We ä e. ö t z . als »künftig wegfallende bezeichneten Ausgaben schon im Laufe des Geldsumme bekommt, . sein , . . e r r ge ie inn setnih ffn ofen . e e , n,, uf Sr gen e, Weg fer t, e . wenne r se mund formt der Ftatzhettag vice , mr (Thält aus der Hand der bisher Verpflichteten, oder aus der stimmüngen über! die Berber ffn! . n nn, den henden 3e ztiemgnd ein Amt aufgetragen werden der sich nicht dazu qualifizirt, er gn . der Einnah d A ker , e d , e c , , , ni ,, , , n,, , ee, e, , d,, , , ,, ,. er bereits erle igt, weil die Jagdablösun er ll rigen gesetzgebenden Gewalten in A ung nere we ng der verschiedenen Arten von ivilbe ienungen dieses Jahres stattgehabten Zoll lüss d der A ( dort auf Grund früherer Gesetze bereits erfolgt sind Jen würde, so ist! diefer Auffass in. Anspruch genomme utomme, wer zu dergleichen Bedienungen gelangen könne, und was ,, ö J ; die bereits widers i h j gelang ine, und was mals furhessischer Gebietsthelle an die Branntweinsteuer⸗Gemeinschaft Kurfürstenthum und Gr oßherhogthum in sin Im ehemaligen den und es mu id ung ꝛ prochen wor. Für Vorbereitungen und Prüfungen dazu vorhergehen müssen, sei nach der Staate i ̃ 2 ; zeffen hat er keine wesent. ß ihr widersprochen werden nach“ dem ; . ! / er Staaten des Norddeutschen Bundes und endlich drittens die in liche Bedeutung mehr, es haben au fe , benen Rechte des Landes, und nach geschrie. Verschiedenheit der Fächer und Stufen solcher Bedienungen durch den Jahren 1867 und 1868 bei i ungsgesetze bestanden ts ñ . und nach einem fast hundertjähr lle Gesetze und Instruktionen bestimmt, ist glei n en Jahren 136, und bei den Schiffahrts. und Hafenabgaben und die Jagd ist zum allergrößten Theil dort aber staatsrechtlichen Kebrauche in diesem Lande. Denn die Fragstlahrige pezie x „bestimmt, ist gleichfalls nur eine eingeiretenen Ermäßigungen m gelöst. Darum Examina e . e in L . un die Frage, wie die estimmung reglementärer, und nicht gesetzlicher Art. ; ] t , , mn, z r kJ , . , —U — großes Gewicht beigelegt. gebung gewesen. Der Herr Referent hat zum. i eseß⸗ leihe Anordnungen in Bezug auf die Examinirung und die Aus. Theil des Gebicks der freien Stadt Hamburg eine Reihe von Zoll in, ge,, es, , ,, , d, ,,,, ,, , großentheils abgelsst, die Aclöf en . r h n Jagd ist Ihnen 23 . ber ,, Jahre 1796. Et ben helen Geseßen, Instruktionen und Verfügungen der Minister e, l n , . ö. n n ,,,, gesetzlich nicht zulässig. Dieser Umstand müßte 6 3 war worden, Wenn aber der Herr Jleferent 1a ,. mitgetheilt vorfindlichen Bestimmungen über das Examenwesen und die Ausbil⸗ los gewordenen Beamten, aner dr naß er sglin haben unter . . ven die Regierung in der Lage sein sollte ; 136 n , en igligen i bl berechnet alert, . . . . ohr h neden gönnen aht green trelen Mer, wer eine peer n o ig C ; — erichtigen. irk ist kei ; 26 ann, . ie h özehä st i tmi in ˖ ag, 3* 36 . 9 werde, weiter mitzutheilen, ein allge- des Königs Ii nd,, l r, . 1 Cn Verordnun Dieses »Regulativ« ist kein Gesetz, denn es ist erlassen von dem e r r le ran g n, if meer. 4m n nn,, . i gesetz zu erlassen. Das kann nur auf der die Kanimerh, in welchem diesen Kammern aht 43 it rn ß 9 Stash, Bein ster ais focht, ih hä hut in er gräbt ghd en eh ben sollderenkn Gshalt neh wghrend anz dat e dön und Bod g. beruhen, daß ein Jagdrecht auf fremdem Grund Perordnung, fondern wie es wörtlich darin heißt, bie . nicht zn: Lemmer Förugtels eien rheh'nigGtꝗn gs Sr waciestetucthalttn, reien bei Aibliefernng seinzgt. Zalleinnahme an, die wunzeetasstzzu. oden nicht mehr besteht, Es mußte also auch in den struktion« des Königs mitgetheilt wird die anliegende aIn.˖ Derartiger Regulative finden sich in unserer Gesetzsammlung eine rückzubehaltenden Zollverwaltungskosten eine verhältnißmäßige Ver— 8 , mit der Ablösung weiter vorgegangen wer⸗ Sieht man sich nun weiter in dem Mylius um, um in ihm di ga , i . , . , ,, . zn. Die allgemeinen Grundsätze habe ich die Ehre' gehabt, nnr Wnstruftion« sellbst zu finden, fo wird Ihnen das nich ö. . . E er a in ahn d . , , n , nm,, Ihnen vorzutragen. Das Gesetz hat dem schleswig⸗holsteinischen ingen. Denn die Instruktion des Königs selbst ist nicht nur nicht gie in g at esonders Allerhöchst genehmigt worden sind, Ge⸗ der Erläuterung zur ersten Einnahmeposition des vorliegenden Etats Provinziallandtäge vorgelegen. Die Wünsche, die derselbe ge—⸗ Mylius abgedruckt, sondern überhaupt nicht, und es ist mir erst n n. 9 ö. mi 8 geschi ie Ver 7 ,,, , , , n,, . ge. längerem Bemühen, möglich gejwesen, Picse gn ftrükti t fest fac „Heute aber wic ez geschieht, noch auf dig Verordnung von 1770 aber durch anderweitige, dein Zollverein anzurechnende Ausgaben im hrer zurückzugehen, ist rechtlich um so weniger zulässig, als das Regulativ Jahre 1869 voraussichtlich bis auf etwa 40,000 Thlr. gedeckt werden,
äußert hat, sind theilweise berücksichtigt worden, si
̃ J n, sie haben aber Urschrift i 9 n
in dem Ent — , n,, J lrschrift in den Akten des geheimen A ; 36. e. J ,,, , ,
. , ein 9 *. z 9 ' . ö. ö 5 ' . F ; ;
zu gewährenden Entschädigung. i. publizirt a , e , nn nn , a . niemals, als solth Aus dem geschriebenen Rechte Preußens kann also nicht ,, und der Uebergangsabgaben von ge , n m ,, der Nachweis geführt werden, daß das Prüfungzwesen über Branntwein bestand bis zur Mitte dieses Jahres in dem chemaligen sein Kurfürstenthum Hessen die Ausnahme von der Regel, daß die Steuer
der ö . ,, und leichtesten aus sruttign! Itinfßtern enn de. Rbörben weh and öäß det Kn die BVerwaltungsbeamten, Gegenstand. der Legislation Tarisirung er a nn z . Wr . he gebung, die wo ler. oñe , ö . höchsten Behörden hat instruiren müsse und die Geschichte unseres Landes lehrt denn auch, nicht nach dem Satz von 3 Sgr. und 25 Sgr., sondern, in Gemäß e derselben vorschlagen Verwaltungsbeamten zt Zu lun t . . und r, g der jungen daß die Rien enn im unbestrittenen. Besitz des Rechtes ist, heit einer Verordnung vom fi Mai vorigen Jahres, zu den niedrigern
t ahren haben. Die »Instrut, Verfügungen Über die Prüfung und Ausbildung der Verwaltungs. Sätzen von 2 Sgr. und 1 Sgr. 3 Pfg. erhoben wurde, In Folge dessen
und feste Sätze annehmen würde, so d r ⸗ aß es, wenn dieser Weg fion« des Köni ᷣ n 8 2 2 * J önigs sagt nun allerdings, daß er eine beständige Kommis⸗ beamten nicht im Wege der Gesetzgebung, sondern im Wege der Ver, mußte Preußen ein in dem Etat zu 119145 Thlr. veranschlagtes
ob dieses oder jenes Jagdrevier in di der j ifposi indi ö. ö sei. Dabei . der un el e gh 9a ri gn ,, um iti ,, prüfen sollen, zn sie wohlberechtigt ist, diesen Standpunkt fernerhin einzuhalten, wenn a r e . . a gn und die höchste auf 5 Sgr. . nicht Gesinnung. ben gen u eng 9 en g. ih n va ,, 86 tt m th pon 1 , . . n , m gekommene und im Etat auf 1906000 Thlr. veranschlagte ö iallandta i ur iese ( 1 h . nu si g hin abzuändern und daß die Landesvertretung ke Ei ls privative Einnah blieb. Aus d tat für
g den rde gthümer hat aber chchdi tt uttest über ihre Blusbilöung und ihren Fleiß bei. hat, eine Reil fn bei dieser Umgestaltung in . zu er . ö ern fle
wogegen Preußen in den Genuß der 15 pCt. Verwaltungskosten von
viel höhere Sätze für die Berechtigten in A die gebracht hätten, sie da eu ei iss Regierung hat darauf mer hen ö. ka en ehe. , . . n Tren In erh hee. n el mn e d ceenhahnlel dert Vran fitzweilnsteuer iritt er Geprüften. Ich will abe T j K i i r⸗ er Isteinnahme der Branntweinsteuer tritt. Ich aber von der Thatsache, daß diese Instruktion Im Hause der Abgeordneten erklärte bei Ueber ern mnend Lief rn net fhrttz, der bei Zit. 4 der Ein—
Prüfung vorbehalten bleiben, w ü , was das Haus darüber be⸗ des Koni! r nigs selbst n iꝛi n ; gé selbst nirgends publizirt worden ist, gerne absehen, da ja reichung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verwendung der nahn ee das Mllhus' ln ot bob Thlr. zunccchst herbeigeführt hat.
schließen wird. . 3 im Jahre 1770 die Publikation in einer bestimmten Form noch Kaution einer englischen Gesellschaft für das Eisenbahn-Unter— Bie 1Cinnahrne? Ausfälle, selche' durch! die in den Jahren 186, und 1868 bei den Schiffahrtsabgaben und Hafengefällen bewilligten
Der dritte Entwurf ist das bereits in der Th iner iteri * ' s , ro 3 keineswe 8 ; ö j ; h h F 1222 — ö. gekündigte Jag dpoliz eis Gese tz Es ward wohl ,. 6. , g r he def hen, tr ziert er af, , , . nehmen (Cöln-⸗Soest) der Finanz ⸗Minister Freiherr v. d. Heydt: ; Erinnerung bedürfen, daß dieser Gegenstand in di ̃ Königlichen »Verordnung« und ei e g en einer bloßen Der Herr Handels-Minister, der in dem anderen Hause Ermäßigungen und Erlasse eingetreten sind, können auf mehr als . genst iesem und im g« und einer Königlichen Bestimmung auf : ö
anderen Hause bereits vor einer Reihe von Jahren diskutirt dem Wege des »Gesetzes⸗ war jener Zeit noch nicht gelä g z beschäftigt ist, erfucht mich, dem Hohen Hause eine Vorlage zu 20600 Thlr. veranschlagt werden. Da aber ein Theil dieser Aus- worden ist, und die Regierung mit der Erfüllun ü konnte ihr nicht geläufig sein. Wie wenig man da h. i. . 11 machen, zu deren Einbringung ich mit ihm beauftragt bin. fälle berfits inn Etat für 1868 Berücksichtigung gefunden hat, so er— Zusagen bereits in mora' si ; ; 19 früherer konnte, daß der Landesherr, i ĩ , j 1. ; ̃ ö scheinen bei dem betreffenden Einnahmetitel des Etats für 1869 nur : 9 2 sich befindet. Sie hat sich bemüht z ; herr, indem er eine solche Instruktion an seine Sie betrifft die Verwendung der verfallenen Kaution für das ö. ihre Verpflichtung zu lösen; dabei ift' si üht, Behörden erließ, damit dieser Instruktion den E . ; Cöln ˖S ᷣ s Die Kauti v S0 0090 . Thlr. als wegfallend. ‚.
95 sen, dabei ist sie von dem Grund. delbaren Gesetzes hätte geb l mn den Charafter eines unwan n- Soester Eisenbahn⸗Unternehmen. ie Kaution von Die Übrigen Ansätze bei den Etatstiteln dürften durch die dem ate, ausgegangen, daß es nicht möglich sei, auf Rechtszu⸗ daß fast zu berfüb ng en nee n rf, darf ich wahl daran erinnern 00 000 Thaler ist dem Staate verfallen, und es kann darüber Etat beigegebenen Erläuterungen gerechtfertigt sein. , , n . , länger bestanden haben, zurück. in seinem Werke von dẽ gal dh h rn r e dd, , , l im Wege des Gesetzes disponirt werden. Der ger ank .
le j z ö . ö ; / ö ; IL !
ig Ian bestehr nde ) en . , 1. 9. Jahren besteht, ö sgeg ac. Hie Eigenschaften, so ein Kandidat einer gand. . J ,, — Der oben erwähnte Gesetzentwurf betreffend die Verwendung bauen zu müssen. Die Regi geglaubt, darauf weiter (da f . d n solle, richten sich theils nach der Natur des Amtes 6ei zessn gegeben . bern sind .der verfallenen Kaution für das Cöln-Soester Eisenbahnunternehmen n nn issen. Die Regierung hat aber auch nach einer reilich der, so solchem mit Nutzen vorstehen soll, auch das ver⸗ eine Bemühungen bei den damaligen Bewerbern sind ohne ante, wie folgt:
; ehr als 18jdhrigen Erfahrung die Ünzulänglichkeiten des frů⸗ en,, 5 was zu diesem Amte gehört, theils nach dem Wohl- Erfolg geblieben, dagegen ist cs. dem Herrn Handels Wir Wilhelnt, von Gottes Gnaden ze. verordnen, unter Zu exen Jagdpolizeigesetzes bereitwilligst anerkannt, sie hat die ffn n s Regenten. Dices war die damglige staatsrechtliche Minister gelungen, die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesell. stimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie was folgt; Stimme des Landes darüber gehört und ist zu der leberzeugung eu . ö ö. . Souveränetät, und das ist die Auffasfung gewesen, schaft dahln zu disponiren, daß sie gegen die Ueber⸗ Einziger Paragraph. Der Handels Ninister wird ermächtigt, mn, daß etwas Positives geschehen müsse, wenn der Wild? herrlichen a, a f. mehr als der große König bei seinen landes, weisung der Kaution eine Bahn von Hagen durch das I) der Bergisch Märtischen Eisenbahngesellschaft zum Zpeck der Ser, and in dem preußischen Staate nicht gan; zu Grunde gehen foll und den Inhalt . n g, , , . ist. Wenn mian nun weitet auf Volmethal nach Brügge zur Herslellung einer Eisenbahnverbin. siellung einer Eisenbahn, wen Hagen nach Brügge bei Lüdenscheid die bi,, e n,, ,, , , ee dle ae lh e ,,, oll. Die Rechtsverhältnisse haben sich vor ungefähr 20 Jahr nicht der Publikaͤti igt hat / Fraändenberg nach Menden zur Ausführung bringe. Die erst⸗ des Ju n in en ions modus, sondern der Inhalt einer Verordnun 9 nden z . a t dem 15. September 1865 dem Staate verfallene Kaution h J Inhalt einer Verordnung genannte Bahn, welche 3 Meilen Länge hat, wird einen Kosten⸗ 1h gh o Thlr. nebst ich inzwischen aufgelaufenen Zinsen mit Aus⸗
wesentlich geandert. Wahrend früher die Ja darüber entscheidet ich gd zum IJroßen tscheidet, ob man dasselbe als Geseßz ansehen könne oder nicht 8 . 2 * 0. z groß so glaube ich, daß auch dem Inhalte . * enn. des großen aufwand von 33 Millionen, nämlich pro Meile 8353, 000 Thlr. h 2 hn Thir. 2 7 der e ich e nen h an , 40, Thlr. als einen Beitrag zu den Grunderwer e eine
Theile in großen Komplexen in de ᷣ itz ö . r Hand einzelner Besi n mehr eine pflegliche Behandlung erfuhr, hat a die 37 . Feng dicht deln gbaiolter ancg Hrscteß hat, iügthdhingz ihres auf sfiordern, Die Staatsregierung beantragt die Genehmigung . Jäger seit 1848 so bedeutend vermehrt, daß die Regierung die rund dieser Verfügung eine Behörde, die Ober⸗Examinationskom - dieser Verwendung. Verbindungsbahn von Menden nach Fröndenberg, zu Eigenthum zu Nothwen digkeit anerkennt, die polizeilichen Bestimmun ö 5 imm eingerichtet, welche sich den Prüfungen zu unterziehen hatte. Ich gebe ganz ergebenst anheim, den Entwurf den Kom⸗ lberweisen. e , , d nenen , eie ere ee ne, Wen r eth und für Hande6, barüniz, pr rr, nn,, , g. der ʒ ̃ ͤ ! 1j 1. chen Entwickelung und namen na ̃ ei ie Verwaltung des Staa / orschläge hier nicht näher eingehen zu dürfen, es würde den Anglücksjahren, und beim Wiederaufbau hig Staates, a trathung zu üͤberweisen. . über welchen am j9. im Herrenhause die Schlußberathung stattfand, — Der Geheime Ober ⸗Finanz⸗Rath Geim leitete den veröffentlicht. Rach demselben belief sich die preußische Stagtsschuld An 9 Thlr. verzinsliche und 15.842.347 Thlr. unver-
das zu weit führen der Prufu — = ng und der Vorbereitung der Geprüften in den Kreis der Ich übergebe über alle drei Gesetz vorla Sch Lan l , gegh en ömaßregeln gezogen wurde, und Sie finden darum Etat der indi arch folgenden Vortrag ein: angs 1867 auf 248 853,69 Ermẽchtigun gen, die kchesezchl ihn ĩ ö. inn r m , i eh, , ö r nnn. ea m, Der , . n , . indirekten in n n ., . e er ee ö 6 . en, hen n vom 23. ober estimmte Ja ii in Ei ᷣ m Eta inzugetreten 27 76 Thlr., welche die au n ahr shed he in Linn gz and een arb teraz? aer re Thlt. vermehri haben; dagegen iu im Jahre 1867
das des Jahres 1568 nicht unerheblich zurück. Er schließt indessen . 5