5152 5153 Nr. 206 die Ernennung des preußischen Konsuls Friedrich! Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geset⸗Sammlung zur z ückgabe der ausgegehenen Zinscoupons, beziehungsweise, dieser gationen zu dem angenommenen Betrage von 26090 Thalsrn aus— Freiherrn von Lichtenberg in Ragusa und des preußischen Vizekon⸗ lichen Kennkniß zu bringen. 104 fen Ii seoerschrcibung bei der Kreis- Kommunglkasse in Ragnit, und stellen n Lhgrfn, 2. sich hiergegen 2. im Inietesse gc hne fuls und sächsischen Konsuls Paul Scarpa in Fiume zu Konsuln, Berlin, den 14. November 1868. war auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen. noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit Ze des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obli—
owie des preußischen Vizekonsuls Anton Hesky in Zengg zum Wilhelm. den Zeit. . J . ö Er ae bre Norddeutschen Bundes; unter Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itz enplitz Nit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld.! gationen zum Betrage von 25000 Thalern, in Buchstaben: sechs-
, . ga , d, ö 6 ö ; chrelbung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren undzwanzig Tausend Thalern; w ᷣ lpoints:
Nr. 2M die Ertheilung des Exequatur als Königlich däni⸗ An den Fingnz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe gif e e n ine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons ö sen dW nh . k Apoints
scher Konsul für Bremerhafen, Geestemünde und Brake mit und öffentliche Arbeiten. gte Vetrag vom Kapitale abgezogen. k .
dem Wohnfitz in Bremen Namens des Noxddeutschen Bundes wire gekündigten Kapilalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren ö dbh k
an den bisherigen n dänischen Vizekonsul Eduard Privileg ium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreig nach dem KJ . , sowie die inner — T Tharc
Dubbers in Bremen unter . obligationen des Ragniter Kreises im Betrage von 111,860 Thi fen halb niet syn . ö e, , , Hu nstei k Fälligkeit, nicht er⸗ nach dem anliegenden (2) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Nr. 208 die Ertheilung des Exequatur Namens des Nord, IV. Emission. nn J rn nen dn, nnen dr Kreises. Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch
deutschen Bundes an den zum General-Konsul der Republik Vom 14. November 1868. Das m e , pale her oder vernichteter das Loos zu bestimmenden, Folgebrdnung jährlich vom Jahre
Honduras fur den Norddeutschen Bund ernannten Matthias Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c, Shuidvers ch ungen gr ö. gat g. ,,, n 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals,
Levy zu Hamburg, unter Nachdem von den Kreisständen des Ragniter Kreises auf dem ordnung Theil 1; Titer 21. 8. . dem Königlichen Kreis unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldver=
; ie ᷣ ö isc teistage vom 8. Juni 1 richte zu Nagnit; schreibungen, zu til irtige wilegi Nr. zg die Crtheilung des Exequatur als persischer Konsuĺ Kreistage vom Far niQl ö obe sthlessen ehrt andi n ut. Tlucfün, geri indcoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. . i , nen, ,,, .
83 5 . fbesi rung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten neb n an ; ; . el, d , . . il. S. — ] ö = unn 9 n gehenden Rechte, o i — ᷣ ᷓ Samn ff), vom 2. Januar 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 8 ff) neldet und den stattgehabten Bestzz der Zinscdupons durch Vor. , 6. ö ö. . . es Eigenthums nachweisen
Rr. 210 die Ernennung des bisherigen preußischen Konsuls ; ; ⸗ gehal — . von Brandt in Mokohama zum General-Konsul des Nord— , nen eint n f , er einne g nere , Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der deutschen Bundes für Japan, sowie die Beglaubigung desselben einer ferneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf 6. hut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten Rechle Dritter crtheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗
als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der japanischen Antrag der gedachten Kreisstände; zu diesem Zwecke auf jeden . ö vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung . der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht * ö 2 2 S 1 9 g 5 . ]; . . ; 1 6 * 1 . * w, , ,. 5 s tte, ,, nenn, nen,, . 83 dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons 2 ö k
Rr. 311 die Ernennung des preußischen Vizekonsuls Joao un ünzbgre Obligationen zu dem angenommenen Betrage von . Schlusse des Jahres. . . ausgegeben. Für die weitere Zeit wer g. hsteiaenukändias erschrift ĩ Carlos dẽ Silva in Terzelra (Azoren, und des preußsschen 1116809 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse . . een , (. ,, ö
, ñ n der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunde den I 3. r Seri ; ñ ; , . J ö ö in Gemäßheit des. 8. 2 des Gesetzes vom 17. 1 6 ö. nn n mn ge, dnn, en. , Gegeben Berlin, den 21. November 186. Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 111,800 Thalern, in wupons. Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons er— (L. S) Wilhelm.
ischen Vizekonsuls Josés Antonio Martins zu Ilha do Sal 83 9 h er fe e e de — ind j des hanseatischen nr ed Joao J . t und ellf Tausend achthundert Thalern milch . die QNushändigung der neuen Zinscoupons -Serie an den Inhaber Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Vickorino Noguesta in io und des 56 Bine lohn . 50 000 Thaler à 500 Thaler, 7 J sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge— J a. ö José Joaquim Serpa in Villa nova de Por imao zu Vize⸗ 40000 * 4 200 * . . ; ; rovinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Tonsusn des Norddeutschen Bundes, 2A 6b 100 . k n nnn n, Verpflichtungen haftet .
Berlin, den 29. J 9 ö ,, ö ö Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Sen K Kreises
eitungs⸗Comtoir. e a. e mit Hülf lt. . 3 g einer J fen 3 . . e , en. . 18... litt. . ö na er durch das Lo u m o sährli 5ständische Fi ö ͤ 9. ö Jahre 1869 ab . 6 renn Felsfen 1, Het it itinbtt bn ter r hr ir J . . Courant.
. 9 janten⸗ i Kapitals und dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisation ñ ; ö wegh . ; . . ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Auf Grund des unterm genehmigten Kreistags -
. U landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen Erstre bis Jin e tr hon ; beschlufses vom 5. September 13683 wegen, Aufnahme einer Schuld ö ö . , . daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehnden . ö iter Kreises von 26000 Thalern bekennt sich die staͤndijche Kommmission für den 5 ir 9 . nin fan derschen mt nne, des Jade⸗ ,, ohne 2. i r nnn des Eigenthums nachweisen zu dürfen, . ige hong nen s 6. ö e ber 6 en . r e n . 6 8 ra . . ; . ; eltend zu machen befugt ist. . ür jeden Inhaber gültige, Seitens de äubigers unkündbare h gebiets / was folgt. s . al vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Littr; Nr . schreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch di d 3 6 kt r g nden nec; . Rechte ö. . , 1 die Befriedigung ö. In⸗ ü Thaler bn fünf Prozent Zinsen Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf , zeig lungen haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nich . über Prozent jährlich zu verzinsen i. gegen, gesetzliche Vestin mungen an den in Folgen dessen; bérhängten übernommen wird, ist durch die e un merbe n zur allgemeinen I G. Thaler Silbergroschen, ; Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 26000 Thalern geschieht 6 J, 3 did b, , , rler Gegenstände gewährt werden, Kenntniß zu bringen. K ef; Zinscoupons . gegen , vom 1 1876 ab mit mioͤndestens Einem Prozent des Kapitals ollen vo ahre ; ; ö ö. ĩ : 19 * ö . J . 246 undl t nserer Hö in der Zeit vom . 3. . J unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 5. 2. Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind diejenigen. Mini⸗ eigchm m d en a geg h , ten bis⸗ und späterhin die Zinsen der vor— Die Fol cordmm̃ ö Clofun! 3 Schuldverschreibungen wird ster beauftragt, in deren Geschäftsbereiche Antheile der im §. 1J ge⸗ Gegeben Berlin, den j. Fkovember 1868, benannten Kreis obligation für das Halbjahr vom durch Tad Joys lbenftimmt? ! Dic Auzlõofung erfolgt in! Mo⸗ dänn, mere nr, n enn hn digen Unterschrift und bei . Wilhelm. bis mit (in Buchstaben) 5 , mn nate Oktober jeden Jahres, und sollen die ausgeloosten Schuldver⸗ 2 2 ö 12 / rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beif rh. v. d. Heydt. Gr. v. Ißenpliß. Gr. zu Eulenburg Eilbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Ragni schreibungen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und gedrucktem Königlichen Insegel. den . ten 418 * ,, sowie die Ruckzahlungstermine je vier, drei, zwei und Gegeben Berlin, den 28. Dezember 1868, . . Der kreisständische Finanzausschuß für de' Ehausseebau im Ragniter nen Hlonät vor den leßtkren durch den Staats. Anzeiger, das Amts. (L. S) Wilhelm. Provinz Preußen. . — 466 . Gumbinnen. , . ö Hie stig . ,, . ö . ea n , . = : ! vd. 6 . ieser Zinscoupon ist u 9 reisblatt, eventuell durch anderweit von dem Staate noch näher zu 9 . K nh! n ö . des ⸗ wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb bestimmende Publikationsorgane bekannt gemacht werden. 96. . Leonhardt. / Ra ö ter Kreises vier Jahren, vom Ablauf des Kalender— Bis zu dim Tage, wo soichergestalt das Kapital zu entrichten ist, h 2 M jahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird es in halbjährlichen Terminen postnumerando am 2. Januar = . 64 sion wird. und 1. Juli jeden Jahres, . 66. an J... mit fünf Prozent n ,, = Tele wreußiso Content Brrvinz Preußen. Vessckeangstertrt Gumbinnen, khelcs lh hee dee e de eib e ; . Talon ; nn n e, haltung der Kreischauffeen 1) von dem Warner Wege an der Tilsit⸗ Auf Grund der unterm genehmigten Kreitags— ö3 zur Rückgabe der, ausgegebenen Zinscoupons, ,, . Gumbinner Staatsstraße über Raudonaifchen nach der Lengwethen⸗ beschlüsse vom 8. Juni 1863 wegen Aufnahme einer Schuld. von Kreisobligation des Ragniter Kreises Schuldverschreibung, bei der Kreis Cemmungltast, 6 . urg Schirwindter Staatschaussee . nen me, ö . . ö. . . sich . n,, J v. Emif fon. en mageb 1 . in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermin weiter über Budwethen bis zur Toussainen⸗-Lasdehner Kreisstraße bei den Chausseebau de agniter Kreises Namens des Kreises durch RNest ; Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu genden Zeit. . K . Reu-Egleninken, von der Toussainen - Lasdehner Kreisstraße bei für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Von der e gr ee n inet . Mit der zur Empfangnahme des n,, , ö Rettschienen nach der Fähranstalt über die Szeszuppe bei Lenken, im schreibung zu einer Darkehnsschuld von Thalern Preußisch . ,,, über Thaler à fünf Prozent verschreibung sind auch, die dazu gehörigen Zinscoupon . pä . Kreise Ragnit; , ,. . ö ann g a g, Nn an . 7 baar gezahlt worden und nit . ö Zinsen , il , n , fehlenden Zinscoupon Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau ünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. ; die „te Serie Zi s für die fünf Jahre 18.. bi bei der z ö ö 5 der Chausseen . Kreise Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen, 1) von Die Rücksahlung der ganzen Schuld von 111809 Thlrn. gibi , n nnr i. rn iht von dem als solchen 3 ,, nn n , ,,, ö . J , nut daft Wibeisprüch seckrhef veeche n öeeedlhanläüeg snetseh e b gal eh V 7 R 2 ist. ; ; ( h * 3 ; Gindwillen“ und Gerskullen und weiter uber Budwethen bis zur sährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten. . 18. an gerechnet, e ,, , 2 Toussainen Lasdehner Kreisstraße bei Neu ⸗Egleninken, A von der Toussai. Die Folgesrdnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wirh Der treisständische Finanzausschuß für den Chausseebau im Das Aufgebot und die Amortisation. r nen einen Gerichts Ren-Lasdehner Küreisstraße bei Rettschienen nach der Fähranstalt über durch das Logos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 186 Ragniter Freife. Schu verschte en gen ef t , ia J 4 ern ire e . die Szeszuppe . , ,, , z , Ich . e m, . . r en, ;. . . , , ö. 3 itel 51. S. qu. durch dem Kreise Ragnit das Expropriationsre ür die zu diesen a echt vor, den Tilgungsfon urch größere Ausloosu! J ᷣ ö ; . 6 — Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent⸗ verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schult verschreibun gen Iribisegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber y,, ,, . 9 . R der ö , , n , nach e. u n Die 4 so ö. 35 . . k KJ . ö. . . Th / . . h . J . fruct der sercf' n e ekt ng an a r für di aatschausseen ehenden Vorschriften, in Bezu ungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstahen Emission. . . . : 3 e fte gen Ieh will etz dem , Kreife ö i ene, so wie des Een, . eln die Nuͤckzahlung fel Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe, 66 n,, en . gen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung cr fal h e, g Nachdem von den Kreisständen des . . . ö renn gskfi dt Heltcg alten e ll deren nnd bn Straßen das Recht zur Erhebung des ,. . . Be⸗ ö un. 2 i . vor dem nehm . ,, . en J. September i868 g e sen . , , pe T mn Hindgcotmbong! gegen LGuittung ausgezahlt r nf e Tn re rh deer nn, . 53 . , . . len h g erg a nen ben Zeitung und in indien rr ü rn nnn. . 28. März 1868 (Geseßz⸗ wine, dieser Schuldverschreibung sind halbjahrige Über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden dem Staats⸗Anzeiger. it Samml. für 1865 S. Dö* ff. und GesetSamml. für 1868 S. 420 ff.) Mi . 6 aldveg ran un e hres,, gu gegchen . hr zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Stgats— Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten genehmigten Anleihen von 25,000 Thalern und 2000 Thalern noch Zinscoupons p . fr ap'ns Wuf fünfsährige Herioden dus. chauffeen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch wird es in halbjährlichen Terminen, am 2 Januar und am 1. Jul erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren ÄUnleihe zu die weitere Zeit werden Zins coup sollen die dem Chausseegeld Tarif vom 29. Februar 1849 ange jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in eschafen, wollen Wir auf den' Antrag der gedachten . gegeh g, Ausgabe einer neuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der hängten Bestünmungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf die ge⸗ gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. slnde. zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, . Krei ko? I ltcff *r Genc urg. gegen Kölieferungde des der
dachten Straßen zur Anwendung kommen Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen blof Zinscouponzʒ verfehene, Seitens der Glaͤubiger unkündbare Ob . 47
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