5160 Bezahlung vermittelst eines Beschlusses der Generalversammlung aus ae n ee ö i n m nn. ö. . gegen zu 5161 Billigkeitsgründen gewähren. vel *. 2 t eßende gracht. sgefertigt, jedoch erst dann ausgegeben, wenn der volle inal ᷣ jährlich i ion JJ 7 .// Verhältniissc der Gesellschaft zum Stagte werden, außer durch diz be pe ; , mmi! projektirten geberkittkel wird? nut an nt Mense ch ggä mile. Unterschristen Fim Kr bend erregen e Iitti ,, 2. 4 JJ n e , , zu ertheilende lande ö ihrer Bahn auf der Strecke von Hameln bis ; schaft . ͤ wird unter die Inhaber der Stammaktien nach Verhältni des bestimmt. enutzung ihn n . 9 zum Ab. §. 17. Einzahlung des Aktienkapitals. Vom Attien— ᷣ ur? —̃ a erhältniß de . Ii besonderz; . . ,,, 9h *. ö. Henn e fn h , he ,,, nnn 9 ae enn ase ö dem e e. als von ö. a, . 2 r , , a , m,, nehm nn g ' es Bahngeldtari Fracht wohi 3. ö , —ñ Prioritä Kapitale müssen innerhalb sechs Wochen nach erfolgter Prioritätsaktien ein Drittel zum Amortisationsfonds 5. 8 Hüter gls für den Personenvpertehr, . 1 2 2 Hö 1 n poli eilicher Veau esellschaft hat Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts und Eintragung in das Han- wogegen die übrigen zwei Brittel auf die St ,, Tarife. Auf Verlangen der Staatsregierung ist die Gesellschaft ver ⸗ auch 3 . unge r ne n h, h eaufsichtigung ber delsregister zehn Prozent, und im Laufe des ersten Jahres wenigstens Prioritätsaktien pro i en,, . . a ; ] getroffen werden, pünttl . öde Ronn h gs ritätsaktien pro rata vertheilt werden. Es bewendet jedoch bei pflichtet, auf der Bahn bei größeren Entfernhngen, den Einpfennig.! beim Fisenbahnban westchäftig:n. aher Gin bnn ich wandig Proßent des Rominalbelrgges eingezahft werden. der im §. 8 vorbehaltenen Befugniß, von j Aeb über Harkf für den Transport von Kohlen und Koks und went. der übri⸗- nachzukommen, und die au iesen Anordnungen crwachsenen Bit Zahlung des übrigen Betrages bes Atti ; . 9 alt . bi. von. jenem eherschusse über . Art. 45 der era ng des Norddeutschen Bundes bezeichneten Ausgaben insbesondere auch die durch die etwaige An— nach Bedürfniß, worüber ber , Gs Prozent auch mehr als z zum Amortisationsfon?és zu nehmen
⁊ 2 1 2 8 J j 7 j j 7 si . 4 2 2 * 6 ollt ᷣ — e j j a ei,, , , ,, e, , b nn,, , , ee ele eli re, ,,, Abänderung des Fahrplans; e). die i ü der in Gemäßbelt des Geseßes vom 21. Dezemb J auf die „Prioritätsaktien die auf die Stammaktien geleisteten au gedachte Dividende von fünf Prozent zu gewähren, so wird das Administrationsbeamten (Spezial ⸗Direktors) und des obersten tech⸗ schüss zu der in E j zesetz 1. Dezember 184 Einzahlungen nicht übersteigen. ! Fehl? 3 ꝛ / nischen . , ni e . n , , , 1 . den mr r gf inn 3a . zu k . in . n n,, , . 6. cher die formelle Sualifikation zum . t in estündigen Behhrde wegen Genügung des tirchi . der Zahlung erfolgen in der §. 13 vorgeschriebenen Form, dergestalt, bidende, als bis diese Nachzahlung vollständig geleistet ist. Die Zah— die Genehmigung der diesen beiden Beamten zu ertheilenden Geschäfts. , J J ei . — ö. . a n, lr dhlichn daß jede Aufforderung mindestens dreimal öffentlich bekannt gemacht lung der Dividende aus der Gesellschaftskasse erfolgt jährlich ier instruktionen! Uuch die Qualifikation des die Bauführung leitenden Bedürfnisses der heim Ba zäftigten V Arbeiter bereit. wird und voi Tage der letzten Bekanntmachung bis zum festgesetzien Wochen nach Publikation der Bilg 27 . . . ie xi 27 Zur willig Folge leisteni und erforderlichen Falls auch die Tragung der inzahlungstermine ei inde , h. s. 3 . en ue ) nz (8. 27. . Ingenieurs unterliegt der Prüfung des Handels Dꝛnisters Eñß üg delle shennten dad hbergehtöten IJ. Die Geselhsäaftd Einzahlungstermine eine mindestens vierwöchentliche Frist offen bleibt. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft resp. der Liquidation des Ausführung der Bestimmung über, die Benutzung der Eiken; dadurch eiwa 9 béeroleltegt nde tunftig besichenden G hhaft ist Pollzahlungen auf Stamm- und Stamm ⸗Prioritätsaktien resp. die Gesellschaftsvermögens haben die Inhaber, der Siamm⸗Prioritatsaktien u militärischen Zwecken (Gesetz⸗Sammlung für 1813 verpflichtet, nach Maßgabe der jezt und künstig be henden Grundsaͤhe Rusgabe von solchen voll eingezahlten Aktien sind gesta jied ein Prioritätsr . zbiaer Gris Fi Eb g) ist die Ke n ce. , sowohl fich den Be für die Staats-⸗Eifenbaͤhnen für ihre Beamten und Arbeiter Pensions, . der ö nur in bel . tn ii r ,, ,
; ö . efftnd Wittwenverpflegungs. und Unterstützungskassen einzurichten und zu ut ftien bewirkt nehnien, so daß sie aus demselben zunächst und vor den Inhabern der stimmungen. des Reglements voin 1. Mai 1861 hetreffen 16 . ͤ z die Stammaktien bewirkt sind, Stammaktien befriedigt werden müͤssen. bie Organisation des Transportes größerer Truppenmassen auf denfelben die erforderlichen Beiträge zu leisten. 8) Die Gesellschaft ss §. 13. Folgen der Nichtzahlung der ausgeschriebenen §. 24. C td ens n . Talons.) Mit den Stamm⸗
— ̃ , ö Trup⸗ ĩ ĩ ͤ elienden Bahnwärter, Schaffner und ĩ ion . ö 34
den TWöͤnbahnen, desgleichen für die Beförderung, von Truh verpflichtet die von ihr anzuste — . Rate n. Ein Aktionär resp. Zeichner don Aktien, der eine ausge- aktien werden a) D d ü ilie· be mel rc g e wn din Arne air be, kn, ien ü n fc dsr, nnn, e,, rel. ie, n, nn m,, Staatsbahnen, endlich der Instruttio 11. ö e, . en Müitärs des Königlich preußischen 5 ö tet / außer chzahlung der rückstandigen Rate nebst den gesetzlichen und mit den Stamm-Prioritätsaktien a) Dividendenscheine nach denr Transport der Truppen und des Armeematerials auf den Eisenbahnen berechtigung entlassenen ilitärs t gli P en Heeres, Berzugszinsen, eine Konventionalstrafe von zehn Prozent 'der rück. beiliegenden Schema Fund h * , 2
und 46. künftigen Abänderungen und Ergänzungen, dieser , n. , das . und dreißigste Lebensjahr noch nicht zurück sändigen Rate zur Gesellschaftskasse zu 1 kann hierzu G ,, und a,, 3 , ,, und. Inftrutt ionen, zu unternefehh . n ,, s ö V und Verfassun Die Interess vom Vorstande im Rechtswege angehalten werden. Der Vorstand ist neuert. Dividendenscheine und Talons werden unter der Firma des Effekfen jeglicher Art zu ermäßigten Preisen zu transportiren. §. . . ; , in 9 di Gch n . der (aber auch wenn der säumige Aktionär die Zahlung der rückständigen Verwaltungsrathes und zwei faesimilirten Unterschriften der Mitglieder Fährpreist zollen diesenigen Säßs maß siebend sein / welche saeilig * unt Kr . . * ö — ö lung g Mund Fe 4 eit der Rate nebst Verzugsginsen und Konventionasstrafe auf eine erneuerte desselben, sowie dem Stempel der Gesellschaft ausgefertigt
ben preußischen Staaiseisenbahnen erhoben werden. 3) Der Postver wal. Aktioncre in 2 , , uch bi? und hiltgled urch den Privat. oder öffentliche Aufforderung innerhalb vier Wochen nicht be— Die Ausreichung neuer Dividendenfcheine und Talons erfolgt tung des Norddeutschen Bundes gegenüber ist die Gesellschaft ver flicht t. , estehend aus sieben bis elf gliedern, und wirkt, berechtigt, die bis dahin auf die betreffende Aktie eingezahlten gegen Einlieferung der mit den ablaufenden Dividendenscheinen ausge— a) ihren Betrieb, so weit die Natur desselben es gestattet, in die noth⸗ 3) durch ö . ö ö cht streitigtet Raten als verfallen und die Ansprüche auf den Empfang der gezeich— gegebenen Talons an den Inhaber der letzteren ohne Prüfung seiner Wenige Rebereinstimmung nüt den Bedürfnissen der PHöstvernaltung wi , nn, ,, an neten Aktie durch öffentliche Bekanntmachung unter Angabe der Num-. CLegitimgtion,
zu bringen; M) mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der fiwischen, der Gesellschaf 1 Amn ö nch en . *. an, geblie mer des Ouittungsbogens für erloschen und den Ouittungsbogen selbst §. 25. (Zahlung der Dividende) Die Auszahlung der Postveriwaltung einen Postwagen und innerhalb desselben aa) Briefe, dener Einzahlungen auf . 4 ö ) sind ö. , ostande der für null und nichtig zu erklären. Dividenden erfolgt von der Gesellschaftskasse gegen Einlieferung der BDeilungen, Gelder, ungeimünztes Gold und. Silber, Juwelen und Gesellschaft anhängig zu . welchen sich 6 ö. , . An Stelle der auf diese Weise unter Berücksichtigung der Bestim= betreffenden Dividendenscheine nach geschehener Ff lern der Bilanz Pretiofen ohne Unterschied des Gewichtes, ferner solche nicht in die dessen Nechts nachfolger, urch . ö . i . . mung des Atrtitels V2. Nr. N des Handelsgeseßbuchs ausschcidenden des betreffenden Betrieb jahres. Kategorie der obigen Sendungen gehörigen Packete, welche ein zeln das der Rechte aus der i n nn, raft de än fn gen g a J 9. er. AÄttionäre können neue Aktienzeichner zugelassen werden, denen die be— . für die Aktien während der Bauzeit und Dividenden, die Gewicht von zwanzig Pfund nicht überschreiten, bb) die zur Beglei⸗ wirft. Sonstige Streitig ö akt ge llschef ‚. auh ,, ö. rreffenden verfallenen Einzahlungen der säumigen ersten Aktionäre an. nicht binnen vier Jahren von den in den §§. 22 und 23 angegebenen tung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes zwischen der Mesellschaft . a , . , n . mi ö. — ö zurechnen und mit denen die Bedingungen für die Uebernahme der Zahlungstagen abgerechnet, erhoben worden sind, verfallen zum Vor— unterwegs 'erforderlichen Postbeamten! guch wenn dieselben ge. tiretern und Beamten der 26 tt , 1 er gen . ziedẽ· Zeichnungen durch den Verwaltungsraih, unbeschadet der Verpflichtung theile der, Gesellschaft, vorbehaltlich der Bestimmung zes §. 26. schäftslos zuückkehren, es) Tie Geraäͤthschaften und uUtensilien / deren richter, welche in den von der Bahn ern 1 * treisen ,,,, sur Volleinzahlung der Aktie zu vereinbaren sind. Ist, durch diese, §. 26. Oeffentliches Aufgebot und. Morktifizirung. kEret Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu, befördern. Siatt enischieden werden, von denen jeder Theil Einen ernennt ihldehzeltz lebiglich nach dem Ermesfen des Verwaltungsralhs festßustellende Ver. Sind Aktien, Dividendenscheine oder Falons beschädigt oder, undrquch.
ꝛ . z iständi i Mei Sverschi iten einen Obniann wählen, dessen Ausspruch ĩ indige De — ᷣ ; e t in br
befonderer Postwagen können auf Grund desfallsiger Verständigung bei Veeinungsverschieden heit n einen O aͤnbarung die vollständige Deckung, des Restes des RKominalbetrages bar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen dergestalt erhalten ö. , in Eisenbahnwagen gegen eine, den Selbstkosten sodann allein entscheidend ist. li Ausspruch ist kei dentliche der betreffenden Aktien nicht zu erlangen, so bleibt doch der erste daß über ire lichtigkeit kein Zweifel J. so n, ,, fur dis Veschaffung und Unterhaltung thunlichst nahestehende Miethe . Hegen, den, schieds richtg 6. . . ö 36 n. , Zeichner = ungeachtet der geschehenen Rnnullirung, seiner Rechte aus rath ermächtigt, gegzn Cinreiching, der beschädigten Papiere auf, ten benutzt, es kann ferner bei solchen Zügen, in denen Postwagen Rechtsmittel zulässig. Für da erfahren des Schiedsgerichts sind die der Zeichnung — für den Ausfall persönlich verhaftet. des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen.
: i ᷣ e eine it desselben „geltenden gefetzlichen Bestimmungen maßgehend. n ; dere 6 a n zumi ᷓ Außer diefe ist di gferti grei und * Postcoupees nicht laufen die unentgeltliche Mitnahme eines zur Zeit de gelt gel ö Die aus einer Vereinbarung mit einem für einen säumigen Llk= Außer diefem Falle ist die Ausfertigung und Ausreichung neuer Postbegmten mit nn,, ,. . J . wi ten,, n gen, . ,, m. , . . etwa erwachsenden Vortheile fließen Aktien ih . ö. ö , nur zulässig , , , ür i Zugpersongl verlangt wer lassung eines Bevollmächtigten durch die in 386 i mn en , 8 ig. . J 6 og 9. Bis zur Berichtigung des vollen i t hie e. . Hin e ö sldennst . ,,,, den. c Für ordingre Packete über zrwanzig . 6 zun ,, ,, oniinalbetra cee und wirklichen Ausfertigung der Aktien werden üer Eine gerichtliche Amortisation beschädigter oder verloren gegange= dieselben, innerhalb des Postwagens Eder ore ere d, nden, mn, n . ,,, n cl hs die geschchene Linzahlung der einzelnen Raten Huittungsbogen unter ner Dipidendenscheine findet Richt, statt, der Betrag, ders'lben. mird den, erhält die Gefellschaft die tarifmäßige Eilfracht. welche . ö. , 83 . ö. Iii if herum dir Wel Fes Bümgmni sortlaufender Nuninier nach dem beiliegenden Schema ll, ausgefertigt, jedoch Demjenigen der die Beschädigung oder den Verlust derselben monatliche Gesammtgewicht der ziwischen je zwei Stationen i. Kö ö , . ; 9 ic . . . a en, i auf den Namen des Akttienzeichners lauten und nach geschehener innerhalb des im 8§. 23 gedachten vierjährigen Zeitraumes bei dem ten zahlungspflichti en w , und . ni ,,, ieser von e il ahn, des K der gezeichneten Aktie gegen diese 5 ,, . , . n,, f ne. ö. rer nr n, 2 für er He der Post . 818. Def fen iche Betangtmachungen. Di nh die sm , erden mit drei Facsimile⸗Unterschriften des 8 Heller en, ö , cher e ir e nn ö . , so hat bie Gesellschaft entweder die Beförderung der Statute erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen, Zablungsauf Verwaltungsrathes versehen. einer, vom Ablauf des vierjährigen Zeitraumes zu berechnenden ein · nicht un rer zubringenden Postsendungen in ihren Wagen zu vermitteln, forderungen, Einladungen oder sonstigen Mittheilungen sind 9 z. z65. Aushändigung der Aktien.. Nach erfolgter Einzah. jährigen präklusivischen Frist gegen Rückgabe der über die rechtzeitige oder der Post * die erforderlichen Transportmittel leihweise her. genden öffentlichen ö ,, lung des ganzen Nominalbetrages einer Aktie Wird dem darin be. Linmeldung voin Verwaltungsrathe zu ertheilenden Bescheinigung zugeben. Im ersteren Falle wird für ordinäre Packete über liner n n,. ) . ö 3ů ö fe Xun n n har nannten Aktionär oder dessen Cessionar, oder Demjenigen, welcher ausgezahlt, im Falle des Verlustes jedoch selbstredend nur dann, zwanzig i n 6 . ü: als . , nn e, mn, ourier, 6) Norddeutsche , 3 . . , Quittungs⸗ a, . n n e . nicht anderweit an den Prä- ütung' nicht geleistet. Im letzteren Falle . ) ꝛ ten. . die gemäß §. 16 ausgefertigte Aktie ausgehändigt ; ,. ,. . . der e , ür. ., die . 896 ö geg ehh n . u n e nnn n, 1a, ,, i . . , . . zu prüfen, . Amortisation beschädigter oder verlorener ͤ onders zu vereinbarende na l t / ö. i, 1 a dar berechtig er ni er z . X . ; . . . 3 (. Achse ; Meile zu berechnende Hergabe⸗ und Trans⸗ in jedem der vorgenannten Blätter zu deren rechtsverbindlicher Publi §ꝙ. 21. Verh fen n; der Attio nä re. Kein Aktionär ist über Die Ausreichung neuer Dividendenscheine geschieht, wenn der portvergütung. e) Die i, n nn, , 1 dem Eingehen des einen oder andern der vorgenannte r rn, 35. n ,,. zu Einzahlungen für Ver— 3 den Talon nicht einreichen kann, gegen Produktion der — ini Schmieren in⸗ Un . ; wer ; ) n sß⸗ eiten der Gese aft verpflichtet. = . , om den i Ersatz derselben 3. Beschä. Blätter genügt die Bekanntmachung in den übrigen, bis die , §S. 22. Zinsen der . hlungen. Die Stammaktien und Ist aber vor Ausreichung der neuen Dividendenscheine der Verlust digungsfällen gegen Vergütigungen welche nach den Selbstkosten bemessen Generalversammlun über die Wahl eines anderen Blattes an Stamm · Iridritalsattien der Gesellschaft, beziehungsweise die darauf des Talons bei dem Verwaltüngsrathe von einem Dritten angemeldet, werden und über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird. des , . . gefatz . tatu ts. Abänderungen des ten Einzahlungen, werden während der Bauzeit mit fünf Pro⸗ der auf . ,, ö, macht, so werden letztere JJ , ,, , , , ,, , , ,, g. . nh engen fe n ö. Eihenbahn, einen nern Teil aber mit ge⸗ S8. 29 bis 32 gefaßten Beschlusses der Generalversammlung untet Verwaltunssraͤth nach dem beiliegenden Schema 0. Coupons aus, 1I. Von der Aufstellung der Bilanzen. §. 27. Das Ge⸗ wöhnlichem Postfuhrwert zurücklegen. 4) Die Gösellschaft ist. ver. landesherrlicher Henn i cun g m ff. d Auflssung der Geschh . mit' den Aktien zufammen ausgehändigt werden und gegen schäfts⸗ . , ,, ist das , n n,, anf ch ö ,,, er hn gn a lh un e de 96 nnn, G * . a w in , der ihr nden e e s fals isre ß w e , rn w ng i e. in dg *, imd e ha die Vereinigung derselben mit einer anderen . fan n Ki.. Während der Bauzeit wird nach Ablauf eines jeden vollen Ka⸗ Stangenreihe oder zwei parallele Stangenxeihen auf ichher Cn af gieren g mh 3m Attien, der . en Bt des ö. Dividenden und deren K 9. . , ö ö . nuf hin B h im me z und außerdem auf derjenigen Seite des Bahn. buch Art. und 2 innen nur in Folge emesters (9. Juni bis 31. Dezember) in welchem die Bahn — 3M senkapital einge erwendet ist. Die Aufstellung der , din nee . ö Allgemeinen nicht gefaßten, landesherrlich bestätigten Beschlusses der Generalversammlunj welche im Uebrigen 6 streckenweffe 1 Bekrieb gefeßt werden kann. Generalbilanz über die ganze Bauausführung erfolgt nach Beendigun nenen, werft, , Telegrapheniinije Unkltirdish in einer deim geschchen (5. 39. vollständig fertig und in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt des Baues zur nächsten ordentlichen Generalversanmlung, Nach Ablau Zwecke entsprechenden Tiefe unter Benutzung. des Bahnterrgins B. Besondere Bestimm ungen. ö wird, hört die Verzinfung der Aktie aus dem Baukapital auf und der Bauzeit ist am Sg lusse eines jeden vollen Betriebsjahres das Rrulegen. Auch verpflichtet sich die Gefellschaft, nach Maß⸗ . Von den Aktien, Zinsen und ivid niche 96 statt derselben der aus dem Unternehmen aufkommende Rein. Resultat des Betriebes durch eine Bilanz dar zustellen. Ist der Betrieb gabe der Anordnungen des Kanzlers des Norddeutschen Bundes, den §. 18. Aktien und deren Au gf ert ig h ch . 9 f ö rage hach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vertheilt. 1) Aus der Bahn nicht im Inter rn n , 3. Laufe eines Kalenderjahres Eifenbahntelegraphen Behufs Benutzung zur . von Staats z . , , Nummer und G ö JJ an fe, sich die erste Betriebsbilanz auf diesen Theil des Jahres 'r ̃ f erden, auf de e ⸗ riebs⸗ onstigen Au z — rg h r, e n, mem e, . 1 nenen en zwar di n, ö. n ,,, unt ö iel Ine denn agen 'isltitken, 9 kee nr helden . ö. n, k, 1 , 32 uß an die Bahn Stamm ⸗Prioritätsaktien nach dem beiliegende ; 6B Und 7 gedachten jährlichen Beiträge zum Reserve. und nach ihrem ge, etwgie ; . ihrem Nominal= pfichtung, andern nternehmern sowohl den Anschluß and h D krgaͤnzungsfonds ö n 3 ö demnaͤchtt verblei⸗ betrage, insofern sie aber unsicher sein sollten, nach gewissenhafter 6456 *