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Bekanntmachung. Die durch den Ted des Banquiers Jacob Saling erledigte
Agentur der Westpreuß. Landschaft ist dem Ban⸗ duier Herrmann Friedländer zu Berlin, in Firma:
Jacob Saling (Kleine Präsiden tenstr. Rr. ) übertragen
worden. Derselbe wird schon für den nächsten Zinszahlungstermin die Einlösung der Westpreuß. Pfandbrief ⸗Zinscoupons und zwar auch derjenigen der Neuen Landschaft bewirken.
Marienwerder, den 23. Dezember 1868.
Königl. Genervl-Landschafts-Direction. von Rabe.
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Nord⸗Westdeutscher Eisenbahn ⸗ Verband. Bekanntmachung. Nachdem die unter dem Namen des Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Verbandes bestehende Vereinigung mehrerer Eisenbahnen mit dem Schlusse
Y des laufenden Jahres sich auflöset, geht der im Mittel /
W deutschen Verbande über Eafsel' besiehende direkte Verkehr für Personen., Gepäck. und Güterbeförderung der Stationen: Stettin, Berlin, Magdeburg, Oschersleben, Wolfenbüttel, Braunschweig und Warburg nach und von den Stationen der Taunusbahn, der Nassauischen Staatsbahn, der Hessischen Ludwigsbahn, der pfälzischen Bahnen der Rhein-⸗Nahe, der Königlichen Saarbrücker und Saar— brücken⸗Trierer Bahn vom 1. Januar f. J. an in den Nord⸗West⸗ deutschen Verband über. Von Dem gleichen Zeitpunkte an tritt auch der direkte Verkehr der Stationen der hannoverschen Bahnen und der Main⸗Weser Bahn, sowie der Stationen Lübeck, Büchen und Ham- burg nach und von den Stationen der vorgenannten südlich von . belegenen Bahnen in den Nord⸗Westbeutschen Verband ein. ür den direkten Personenverkehr werden bis auf Weiteres die seit⸗
herigen Fahrpreise und Gepäcktaxen unverändert beibehalten; für den direkten Güterverkehr aber kommen die Bestimmungen und Tarifsätze
des vom 1. Januar 1869 ab zur Einführung gelangenden Tarifs des
Nord. Westdeutschen Eisen bahn. Verbandes zur Anwendung. Dieser
neue Tarif ist bei den r, , der Verbandstationen käuf ˖
lich zu erhalten. Die Verwaltungen des Nord⸗Westdeutschen Eisen.
bahnverbandes. Für dieselben. Hannover, den 29. Dezember 1868. Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.
Westdeutscher Eisenbahn-⸗Verband. Bekanntmachung. Mit dem Schlusse des lau afenden Jahres wird die unter dem Namen des Mittel. h deutschen Eisenbahn ⸗ Verbandes bestehende Vereinigung ö mehrerer Eifenbahnen aufgelöst und in Folge dessen X R= der bisher im Mitteldeutschen Verbande über Cassel bestehende direkte Verkehr für Personen⸗, Gepäck und Güterbeförde⸗ rung der Stationen: Stettin, Berlin, Potsdam, Magdeburg, Oschers.« leben, Wolfenbüttel, Braunschweig und Warburg nach und von den Stationen der Main-Weser⸗Bahn, der Main ⸗Neckar⸗Bahn leinschließ⸗· lich Offenbach) der Großherzoglich Badischen Bahn und der Königlich Württembergischen Bahn, sowie der direkte Verkehr der Stationen: Stettin, Berlin und Magdeburg nach und von den Stationen Göt⸗· tingen Münden und Carlshafen, und der direkte Verkehr der Statio nen: Cafsel, Guntershausen, Marburg und Gießen nach und von den Stationen der Großherzoglich Badischen und der Königlich Württem⸗ bergischen Bahn vom 1. Januar k. J. an in den bestehenden West— deutschen Eisenbahn⸗Verband übergehen. Für den direkten Personen. verkehr werden bis auf Weiteres die seither gültigen Fahrpreise und Gepäcktaxen unverändert beibehalten; für den direkten Güterverkehr aber kommen die Bestimmungen und Tarifsätze des vom 1. Januar 1869 ab gültigen neuen Tarifs des Westdeutschen Verbandes zur Anwendung. Dieser neue Tarif, welcher zugleich eine veränderte Waarenklassifikation unter Frachtermäßigungen enthält, ist bei den Güterexpeditionen der Verbandstationen käuflich zu erhalten. Die Verwaltungen des Westdeutschen Eisenbahn⸗Verbandes. Für dieselben: Hannover, den 29. Dezember 1868. Königliche Eisenbahn Direktion.
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O stpreußische Südbahn.
De⸗ 31. Das urn ng ne Aktienkapial der Gesell— zem⸗ schaft nach dem Statute bestehend in;
ber 32 500 Stück Stammaktien à
200 Thlr. = Thlr. 6 / 500, 000. 32/500 Stück Stamm ⸗Prio⸗
ritätsafktien à
200 Thlr. — * 6/500, 000. Thlr. 13, 000, 000. ist in Folge der Emission von 4 Millio- nen Thaler Obligationen reduzirt um: 10000 Stück Stammaktien 200 Thlr. = * 10000 Stück Stamm-⸗Prio⸗ ritäts · Aktien à 200 Thlr. ——
2/00 οο.
2000 0O00 .
Summa Thlr. 4000, 000.
welche laut notariellem Pro⸗
tokoll vom 30. Dezember er.
durch Feuer vernichtet sind. Mithin an Grundkapial in NUrsseñ
und zwar: 22,500 Stück Stamm⸗Aktien à 200 Thlr. — Thlr. 4/500, 000. 22,500 Stück Stamm-⸗Prioritäts. Aktien à 200 Thlr. — Thlr. 4 500, 000. An Prioritäts-⸗Obligationen .. ...... Thlr Kaution aus der General-⸗Staats- kasse zurückerhalten Staats Subvention Vorschuß aus dem Grundentschä— digungsfonds
33000 = dd ff
An Bestand: 1 in Stamm⸗Aktien Thlr. 1.089, 000. —. — Stamm⸗Prioritäts-. Aktien 1.120600. —. — 131,A328. 2. 8. Thlr.
2/3 40,928
Debet. Bilanz per 31. Dezember 1868. Credit. 1868 18681 De ⸗ 31
Königsberg, den 31. Dezember 1868.
Per Gengral-Unternehmer Joseph Bray für
zem⸗˖ geleistete Arbeiten:
ber in Stammaktien Thlr. 2,911,000 Stamm⸗Prioritätsaktien⸗ 2,879, 466 5 790, 400 Bau⸗onto nach dem Ausschesden de Joseph Bray, inch. 500 000 Thlr. Stamm⸗ aktien und 500, 000 Thlr. Stamm. Prio—- ritäts aktien .. 4 355,819
Zinsenconto bh0(, 157
* 410,000
*
als Caution bei der Staats re⸗ gierung
in unserem Tresor v
Thlr. 200,000. S890 000.
1089, 000.
in Stamm⸗ Prioritäts- aktien: als Caution bei der Staatsre⸗ gierung in unserem
Thlr. 200 000.
Thlr. QM b00.
1,120 600. 151355. 2.8.
2,340,928
Der Verwaltungsrath der ostpreußischen Endbahn gen haft
Graf Lehndorff⸗Steinort, v. S
Vorsitzender.
imp son. oriß Simon.
Das Abonnement beträgt A Thlr. für das dierteljahr. Inserttonspreis für den Naum einer
Druckhzeile 5 Sgr.
Königlich Preußischer
Alle Post - Austalten des n- und Aus landen nehmen geslellun an, für Gerlin die edition des Preußischen Staats- Anzeigers:
Behren⸗ Straße Nr. La, Eche der Wilhelms straße.
— — — —
Anzeiger.
Berlin, Dienstag den 5. Januar Abends
1869.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Stadtpfarrer und Kreis⸗Schulen⸗Inspektor Weckert zu Cosel dem Ober ⸗Steuer⸗Inspektor, Steuer⸗Rath Mülhause zu Rinteln und dem Steuer⸗Einnehmer, Haupt- mann a. D. Peltzer zu Godesberg, im Kreise Bonn, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen 1 Den Geheimen Kriegs Rath Hammer vom Kriegs⸗ Ministerium zum Wirklichen Geheimen Kriegs⸗Rath und Rath zweiter Klasse zu ernennen; Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königs⸗ 5. . Richelot, den Charakter als Geheimer Regierungs. ath; ferner Dem Kommerzien⸗Rath Brumm in Stettin und Dem Kommerzien⸗Rath Baum zu Düsseldorf den Cha— rakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, sowie ö. . Valentin Christoph Schilling in uhl; un Dem Teppich⸗Fabrikanten Friedrich Leisler
; ; zu Hanau den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß vom 2. Dezember 1868,
Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Büren, im Re—
gierungsbezirk Minden, für den Bau und die Unterhaltung einer
Chaussee von der Lippstadt⸗Rüthener Provinzialstraße in Hemmern, im
Kreise Lippstadt, Regicrungsbezirk Arnsberg, nach der Alme⸗ Straße, im Kreise Büren.
. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 14. Juni 1865 den Bau einer Chaussee von der Lippstadt - Rüthener Provinzialstraße in Hem—⸗ mern im Kreise Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg, nach der Alme— Straße, im Kreise Büren, Regierungsbezirk Minden, genehmigt habe, ver⸗ leihe Ich hierdurch dem Kreise Büren zum Bau der Strecke inner— halb dieses Kreises das Expropriationsrecht für die zu dieser Chausseestrecke erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent⸗ nahme der Chausseebau. und Unterhaltun S-Materialien, nach Maß⸗ gabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise ge⸗ gen Uebernahme der künftigen chaussemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be— stimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chaussee⸗ geld Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrfften, wie diese Bestimmungen auf den Staats hhausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. . 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf die ge⸗ dachte Straße zur Anwendung kommen . Der gegenwärtige Erlaß 1 durch die Gesetz Sammlung zur öffent— lichen Kenniniß zu bringen. Berlin, den 2. Dezember 1868. Wilhelm. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Allerhöchster Erlaß vom 12. Dezember 1868, betr. die Ge⸗
nehmigung zur Emission weiterer neuer Stammgktien der Rheini⸗ schen Eisenbahngesellschaft im Betrage von fünf Millionen Thaler.
Nachdem von Seiten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr zum Vau der Zweigbahnen von Ehren⸗ breitstein nach Siegburg und von Neuß nach Düren, sowie zur Ver= vollständigung ihrer Betriebsmittel und Betriebseinrichtungen die Emission weiterer neuer Stammaktien zum Betrage von fünf Millio— nen Thalern zu gestatten, will Ich mit Bezugnahme auf §. 2 des Nachtrages zum Statut der Rheinischen Eisenbahngesellschaft vom 18. März 1867 zu diesem Antrage hierdurch die Genehmigung mit
der Maßgabe ertheilen, daß die neu zu kreirenden Aktien zum Stimm— F 9
betreffend die
1
recht in der Generalversammlung nur, soweit sie voll eingezahlt sind berechtigen. Die Aktien, welche nebst Dividendenschein 2 i n nach dem, dem oben bezeichneten Statutnachtrage beigefügten Schema auszufertigen sind, haben vom 1. Januar 1869 ab an der Dividende des ,, ,, Theil zu nehmen. ieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu vers entlichen. Berlin, den 12. Dezember 1868. 6. . Wilhelm.
Gr. von Itzenplitz.
andel, Gewerbe und rbeiten.
An den Minister für öffentliche
Bestätigungs-⸗Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der bisherigen Oppeln ⸗Tarnowitzer jetzigen Rechte ⸗ Oder ⸗ Ufer Eisen⸗ bahn - Gesellschaft.
Vom 28. Dezember 18638.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. Nachdem der Verwaltungsrath der bisherigen Oppeln ⸗Tarnowitzer, jetzigen Rechte⸗Oder⸗Ufer Eisenbahn ⸗Gesellschaft auf Grund der ihm von der außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 14. November 1868 ertheilten Ermächtigung den anliegenden la.) Dritten Nachtrag zu dem unterm 1. Dezember 18565 Geseß ˖ Samm⸗ lung Seite 1013 landesherrlich bestätigten Gesellschaftsstatut aufge⸗ stellt und um dessen Genehmigung nachgesucht hat, wollen Wir diesem Nachtrage Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Nachtrage durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei— gedrucktem Königlichen Instegel. Gegeben Berlin, den 28. Dezember 1868. [L. &.)
. Wilhelm. Graf von Itzenplitz.
Dr. Leonhardt.
2 Dritter * tre ĩ
zum Statut der Rechte ⸗Oder - Ufer E enbahn⸗Gesellschaft (Oppeln · Tarnowitz.
Art. 1. An Stelle der Vorschrift des J s sub e. tritt folgende Bestimmung: e) Die Bestätigung der Wahr des unmittelbar unter der Direktion stehenden obersten technischen Beamten Ober · Ingenieurs resp. Betriebs-Direktors), welcher die formelle Qualifikation zum Kö⸗ niglich preußischen Bau- Inspektor besiken muß so wie die Genehmi⸗ gung der demselben zu ertheilenden Geschäftsinstruktion⸗
Art. 2. §.7 wird aufgehoben und tritt an seine Stelle folgende Bestimmung:
j 7. Verwaltung und Verfassung. Die Interessen der Gesellschaft werden wahrgenommen: a) durch die Gesammtheit der Aktionäre in der Generalversammlung (8 25), b) durch den Verwal⸗ tungsrath mit 13 Mitgliedern und 4 Stellvertretern, e) durch die Direktion mit 8 unbesoldeten und mindestens zwei besoldeten Mit⸗ gliedern, d] durch Beamte.
Art. 3. Zu § 9. An die Stelle der inzwischen eingegangenen Schlesischen Provinzial-Zeitung tritt das Breslauer Handelsblatt.
Axt. 4. In 5§. 22, vorleßtes Alinea, treten an Stelle der Worte: vom Aufsichtsrathe« die Worte: vom Verwaltungsrathe g.
Art. 5. Zu §. 26. a) In Nr. T und 3 ist an Stelle der Worte: »Aufsichtsrathes«, resp. » Aufsichtsrathe= zu substituiren Ver- waltungsrathes, resp. »Verwaltungsrathe«, b) an Stelle der Bestim mung sub 4 tritt folgende Bestimmung: »Wahl der neu eintretenden Mitglieder des Verwaltungsraths und der Stellvertreter, so wie der neu eintretenden unbesoldeten Direktionsmitglieder, ingleichen die Be— schlußnahme über Entfernung der Letzteren aus dem Amte im Falle des § 55.“ e) sub Nr. 5 sind die Worte: »dem Aufsichtsrathe« zu streichen.
Art. 6. Im 8. 28 Zeile 2 ist das Wort: streichen.
Art. 7. Im §. 34 Zeile 1 ist statt: »der Vorsißende der Direk— tion« zu setzen »Der Vorsißzende des Verwaltungsraths e. .
Art. 8. Su §. 35. aj Die Ueberschrift: Wahl der Mitglieder
Aufsichtsraths« zu