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derselben Folge statt, wie sie durch Verloosung im ersten Turnus fest. und ind der . 2 i ü Kd ,, . . . mn nach Maßgabe der Gesetze für ihre Hand⸗ ie : it esoldeten Direk- 55 E J ̃ — tionsmitglieder verwalten ihr Amt noch bis Ende des Monats, in lie 23 9] teh Ii g g er, end. ind il , r. welchem durch die nächste ordentliche Generalversammlung die Neu— . Deutschen Handelsgesetͤbuchs, as Recht zu, jedes Yen 38 wahlen vollsogen werden sind. . glied der Direktion, und zwar die befoldeten Mitglieder unbeschadet . 2 . Scheidet ein unbesoldetes Mitglied durch Tod oder aus anderen ihrer aus den Enga ementsverträgen erwachsenen finanziellen Rechte des Verwaltungsraths« ist zu ändern in; »Wahlverfahren«. b) Im Kassenrevisionen nach vorgängiger Benachrichtigung der Direktion vor= Ursachen aus der Direktion, so wählt die nächstfol gende Generalver. zu jeder Zeit vom n, zu entfernen, jedoch nur, wenn dies auf An! §. 35, Zeile 1 ist hinter dem Worte: »Mitglieder« einzuschalten: nund nehmen. . r ,,, sammlung an dessen Stelle für den Rest seiner Amtsdauer ein andres trag des Verwaltungsraths in einer Generalversammlung durch Stim. Stellvertreter«. e) Im §. 35, Zeile 1 und 2, sind statt der Worte: Zur Berathung und Beschlußnahme des Verwaltungsrathe 6e. Direktionsmitglied. ö menmichrhe lin n r fh! hören insbesondere: 1) die Bestimmung der Einzahlungen auf die §. 49. Jedes unbesoldete Mitglied der Direktion kann sein Amt Der Verwaltungsrath ist zu einem solchen Antrage nur berechtigt,
zresp. der beiden Sektionen desselben, Direktion und Aufsichtsrath⸗ t ᷣ ing d ; ö . r, , n, 6. ka . ie Worte: der unbesoldeten Mitglieder der Direktion« zu sub. Aktien und deren Ausschreibung 8. 14); Y die Bestimmung wegen Ent nach vorgängiger Hiermwöchentlicher schriftlicher Aufkündigung nieder. wenn derselbe in ein , m ; ir et . n,. im 8. . , folgendergestalt lassung der ursprünglichen Aktiönäre aus der persoͤnlichen Verbind. legen, Ein solcher Antritt ist nothwendig, wenn die in den 55. 3h de ne. mit een er be n g, . .
ändert: »die Wahl erfolgt durch ein dreifaches Skrutinium, so lichkeit (8. 16); 3) die Bestimmung der nach S. 16 gegen säumige Ein- und 46 erwähnten FJälle der Wahlunfäshigteit eintreten. . auch kann der Verwaltungsrath a ei ise die S een gn die k Mitglieder der Direktion, hierauf die zahler anzuwendenden Maßregeln; Anlage eines zweiten Bahn— S. 50, Der Vorsitzen de der Direttion. Die Direktion eines Mitgliedes der K . dn bn en Mitglieder des Verwaltungsrathes und endlich deren Stellvertreter geleises, sowie alle im §. 29 sub 1—7 genannten, demnächst noch zum wählt aus der Zahl ihrer besoldeten Mitglieder einen Vorsitzenden, scheidung der nächsten Generalversammlung anordnen gewählt werden. Die Nachfolger der vor Ablauf ihrer statutarischen Beschluß der Generalversammlung zKů bringenden Gegenstände, 5 und aus der Zahl sämmtlicher Mitglieder einen Stellvertreter des. G. Von den Beamten der esentz Haft. 8. 56. Die Amtsdauer ausgeschiedenen Mitglieder der Direktion sind in einem Bestimmung über die Höhe der jährlichen Dividende; 6 Prüfung und selben. Eine Neuwahl findet statt, wenn 5. unbesoldete Mitglieder Wahl und Ernennung sammtlicher Bean ten! ** Hescisch ft di besonderen Skrutinium zu wählen. Die Stellvertreter rangiren unter ,, . der Inventur und Bilanzen; 7) Feststellung des von der sie begntragen. Festsiellung der Kontralts chte , Bekam, ae,, 2 irektion alljährlich vorzulegenden Einnahme⸗ und Ausgabeetats; Es bleibt ihr überlassen, neben dem Vorsitzenden und dessen Stell den Engagementsverträge, sowie der Erlaß der den betreffenden Be—
sich nach Verhältniß der erhaltenen Stimmenanzahl. — le ö ö lbschnitt II. a) sind hinter der Ueberschrift: Von 3) Abnahme, Wonirung und Anerkennung der Rechnungen und Aus- vertreter einen Ehren ⸗Vorsitzenden zu wählen. . amten zu ertheilenden Dienstinstrukti er Direßftz den r genf en 9 a . . Gesellschaft« die Worte: fertigung der Decharge auf Grund des hierüber von der General- Der Vorsitzende leitet die gesammte Geschäftsführung außerhalb 5. 57. nn n e f. rn, , ,,,
va) Vom Verwaltungsrath« zu streichen. ) Die Ss, 37, 38, 39, 40 versammlung gefaßten Beschlusses (§. 26 sub 3); 9) Beschlußnahme und innerhalb der Sitzungen, doch steht dem etwa gewählten Ehren. von der landesherrlichen Bestättung'irfee remus Zeitr 323 6. n ha n un treten an deren Stelle folgende Be- über Vermehrung der Zahl der besoldeten Direktionsmitglieder und Vorsitzenden, die Befugniß zug in den Direktionssitzungen, fo oft er vollen Inbetr iebsetzung der flat ung än rdf ü ten stimmungen: Genehmigung der mit denselben zu schließenden Verträge ssiehe §. 52); . denselben beiwohnt, das Präsidium in Anspruch zu nehinen. den vom 13. November 1865 und 35. März 1868 genehmigten Bahn. 8. 37. Zweck. Der Verwaltungsrath und die Direktion haben, 10) die Bewilligung von außcerordentlichen Remunerakionen oder In Behinderung des Vorsitzenden wird derselbe, infofern der stell. anlagen resp. bis 2 Jahre nach derselben, finden bezüglich des Ver— Tantiamen an die Mitglieder der Direktion und, — auf Antrag der vertretende Vorsitzende zu den unbesoldeten Mitgliedern gehört, bei waltungsraths und Der Direktion die nachfolgenden faber he,
Maßgabe der hier folgenden Bestimmungen, alle Angelegenheiten, intie ; un ) ö t ) ichs 363 ge ern bir el der Gesellschaft en ne und die. Direktion — an die Beamten und Bevollmächtigten; 11) Berathung Erledigung der laufenden Geschäfte von dem im Dienste ältesten be⸗ Bestimmungen statt: I) die gegenwärtig den Aufsichtsrath bildenden
1 vertreten, soweit es nicht ausdrück! solcher Vorlagen der Direktion, welchen ob zwar zum Ressort der soldeten Direktionsmitgliede vertreten, während die Leitung der Ver⸗ 19 Mitglieder und der ö ir Hi 467 , ö; Letzteren gehörig, von derselben an den . Behufs einer handlungen in den Sitzungen dem stellvertreten den Vorsitzen den zufällt. uiiffttin als ener in e rn fn für ie g ni gen.
̃ ralversammlung vorbehalten worden. — e ? hung J zul a . ö. k §. 38. Zusammensetzung und Be⸗ Begutachtung oder Beschlußfassung überwiesen werden. Die von dem Die von der Direktion gusgehenden Erklärungen, Schriftstücke Funktion 6. 36 und folg), 3 die zur Zeit die Bircktion bildenden
fähigkeit. Der Verwaltungsrath besteht aus 13 Mitgliedern und NVerwaltungsrathe ausgehenden Schriftstücke werden in der Ausfer⸗ und Urkunden werden vom Vorsitzenden oder seinem regelmäßigen 7 Mitglieder und 3 Stellvertreter blesbeñ ; ann, n von denen , 5. Mitglieder und sämmtliche tigung vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter rechtsgültig voll—= Stellvertreter, oder dem im Dienste iltesten besoldeten Direktions⸗ wird J Direktion nach Vorschrift des §. / , Stellvertreter am Sitze der Gesellschaft, alle übrigen Mitglieder inner⸗ zogen, in Behinderung Beider von einem durch den Verwaltungsrath . mitgliede, oder einem dazu delegirten Direktionsmitgliede oder einem stens zweier besoldeter und sachkundiger von der Direktion zu wählen halb Preußens ihren Wohnsitz haben müssen. . . delegirten zeitweiligen Vertreter. ; ü Bebollmächtigten mit rechtsverbindlicher Kraft für die Gefellschaft ber Mitglieder verstärkt. Nach Ablauf des Interimistikums? oder ben Die Stellvertreter treten bei Behinderung einzelner Mitglieder S8. 3. Legitimation. Zur Ausübung aller dem Verwaltungs⸗ vollzogen. . ö K . Ausscheiden der stellvertrekenden Direktionsmitglieder findet eint Ren! für diese auf die Dauer der Behinderung ein. „ Aathé ertheilten Befugnisse bedarf derselbe gegen dritte Personen und S. 5. Geschäfts führung. Die Direktion führt die Geschäfte wahl für die qstellvertretenden Direktionsmitglieder nicht statt. Der Verwaltungsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mit. Behörden keiner weiteren Legitimation, als eines, auf Grund der von nach einer von ihr festzustellenden Geschäftsordnung. in 3) Dar nach 8. 7 der Verwaltungsrath aus 13 Mitgliedern und glieder resp. Stellvertreter anwesend sind. einer Gerichtsperson oder einem Notar aufgenommenen Wahlver⸗ Sie versammelt sich, so oft es der Vorsitzende für nothwendig Stellvertretern bestehen soll, in der Direktion 8 unbesoldete Mit- Jedes zu wählende Mitglied des Ver⸗ handlung ausgefertigten, gerichtlichen oder notariellen Attestes über die erachtet, oder vier Mitglieder derselben es verlangen, mindestens aber glieder fungiren sollen, so bleibt dem Verwaltungsrathe, beziehungs⸗
39. Wahlfähigkeit. . : hen . . 3. ⸗ ; wall dn at! . d g zestze von 2009 Thaler Aktien der Gesell Personen seiner jedesmaligen Mitglieder und Stellvertreter. Alle Monate einmal. Hültige Beschlüsse können nur mit abfoluter weise der Direktion überlassen, sich durch eigene Wahl bis auf diese
aft sein, ebenso jeder Stellvertreter. Diese Aktien sind für die §8. 44. Die Mitglieder des Verwaltungsrathes verwalten ihr Stimmienmehrheit gefaßt werden. Bei Stimmengleichheit giebt die Zahlen der Mitglieder zu vermehren, sofern und foweit ein jedes . Amtes 61 der Gesellschaftskasse niederzulegen. Amt nach bester Einsicht und sind der Gesellschaft nach Maßgabe des Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Zur Fassüng eines gültigen Fieser Verwaltungsorgane seine . für n . ; Nicht wahlfähig für den Verwwaltungsrath sind Bsamte der Gesetzes für ihre Handlungen verhaftet. Beschlusses müssen mindestens fünf Mitglieder und darunter drei ün!· 3 Beim Alusscheiden oder Tode eines der fungirenden Mitglieder, Gesellschaft, b) Minderjährige und unter Kuratel stehende Personen, Art,. 10. Zu 99 42. 1. Der 5. 42 ist als §. 45 zu bezeichnen,; ; besoldete gegenwärtig sein. . „ beziehungsweise Stellvertreter des Verwaltungsralhes siehf die Neu? sowie diejenigen, welche ihre Zahlungen eingestellt und sich nicht voll. 2) das Allegat im linea? des S. 43 ist in 29. 57. zu ändern; 3 im Mitglieder, welche bei dem Gegenstande der Berathung ein Pri. wahl für die Zeit des Interimistitums dem Verwaltungsratheé zu. ständig mit ihren Gläubigern regulirt haben; ) Diejenigen, denen Ällinea 3 des §. 42 sind: a) dreimal die Worte. » des Auf vatinteresse haben, müssen sich bei der Berathung und Abstimmüng Beü' dein Ausscheiden oder Tode eines fungirenden unbesoldeten Mit. der Vollbesit der bürgerlichen Ehrenrechte mangelt. sichtsraths«,, b) die Worte: »5 Mitglieder der Direktion, 1 Stell. entfernen. Die Direktion bildet den er. der Direktion erfolgt für denselben Zeitraum die Neuwahl
Für die nächsten Verwaltungsjahre werden wegen Zusammen. vertreter«, »3 Mitglieder der Direktion und 1 Stellvertreter «, S8. 52. Befugnisse der Direktion. 3 l urch die Direktion. 5) Dem hiernach für die Zeit des Interimisti— , , in . »2 Mitglieder der Direktion und 1 Stellvertreter« zu streichen. Vorstand der Gesellschaft. Sie leitet sämmtliche Angelegenheiten der kum konstituirten e ,, . 6 H ee, w n f.
s Verwaltungsraths abweichende Bestimmungen im §. 57 ꝛ sar ö. setzung des Verw gerath ch st ⸗ 4 Hinter dem drittletzten Alineg, also hinter den Worten: »festgefetzt Kesellschaft, bringt ihre eigenen, sowig die Veschlüsse der Generalver— Befugnisse zu und liegen alle diejenigen Verpflichtungen ob, welche
troffen. ; , , . ; e n 3 Leg. Der Verwaltungsrath wählt alljährlich aus seinen Mit.! worden ist« ist einzuschalten: »die demgemäß zum Ausscheiden desig sammlungen und des Vermgltungsraths in Ausführung, und ernennt für! diese Verwaltungsorgane in dein unterm J. Dezember 18656 Aller-
liedern in seiner ersten auf die ordentliche Generalversammlung fol⸗ nirten Mitglieder und Stellvertreter verwalten ihr Amt noch bis Ende die Beamten der Gesellschaft. Ingleichen steht ihr die Wahl der be- höchst hestätigten Statute der Oppeln -Tarnowitzer Eisenbahn - Gesell. 66 Sitzung . Vorsitzenden und einen Stellvertreter . den⸗ des Monats, in welchem durch die nächste ordentliche Generalversamm⸗ ß Direktiens mitglieder und, vorbehaltlich der Genehmigung des schaft, e . dem unterm 5 hte m, 166 4 selben, welche als solche bis zu der auf die nächste ordentliche General.! lung die Neuwablen pollzogen worden sind.«“ erwaltungsrathes (8. 42. Nr. M) der Abschluß der von ihr mit den. ligten und in dem vorstehenden Statutngchtrage festgestellt sind. versammlung folgenden ersten Verwaltungsrathssitzung fungiren. Art. 11. Die §§. 43 und 44 werden hierdurch aufgehoben und selben zu vereinbarenden Engagementsverträgen zu. 6). Bei den bis nach dem Termin der letzten Einzahlung auf das neue Zur ln ir der Wahl ist erforderlich, daß sie mik absoluter treten an deren Stelle folgende Bestimmungen. Sie verwaltet den Gesellschaftsfonds und die eingehenden Bahn. Aktsenkapital stattfindenden Generalversammlungen wird das Stimm- Stimmenmehrheit erfelgt, ist. Der Vorsitzende beruft die Versamm. . S. 46. Austritt, Jedes Mitglied des Verwaltungsraths kann und Tranzsportgel der, sowie alle sonstigen Einnahmen der Gesellschaft, recht Seitens ber ttünnät und Zeichner in folgender Weise geübt: lungen, ladet zu denselben die Mitglieder und Stellvertreter schriftlich sein Amt nach vorgängiger vierwöchentlicher schriftlicher Aufkündigung erwirbt die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes nach ihren Be⸗ Nur die Inhaber von Aktien, Prioöritäts⸗ Stammaktien, Anerkennt⸗ unter Andeutung der Hauptgegenstände der Berathung ein und leitet niederlegen. Ein solcher Austritt ist nothwendig, wenn die im §. 35 schlüssen erforderlichen Grundstücke und sonstiges bewegliches und un— nissen oder Quittungsbogen im Nominal -= beziehungswesfe Einzah⸗ in der Versammlung selbst die Verhandlungen. erwähnten Fälle der Wahlunfähigkeit eintreten. . bewegliches Eigenthum, bewirkt die vollständige Erbauung der Bahn lungsbetrage von 1000 Thalern oder mehr sind stimmberech— S 4. Versammlungen und Beschlüsse. Der Verwal- S. 47. Unentgeltliche Geschäftsführung der Mitglie— nach dem genehmigten Bauplane, sowie demnäͤchst deren Unterhaltung, tigt, und zwar wie folgt: a) bei der Betheiligung an alten tungsrath versammelt sich in der Regel allmonatlich an einem von der des VerUWwaltungsraths. Die Mitglieder des Verwaltungs⸗ desgleichen die Aufführung, Anschaffung und Unterhaltung der erfor⸗ oder neuen Stammaktien, Prioritäts - Stammaktien, Anerkennt⸗ dem Vorsitzenden zu bestimmenden Tage, außerdem aber so oft, als rathes erhalten weder Gehalt, noch eine Remuneration, sondern nur derlichen Gebäude, Materialien, Transportmittel und Utensilien, or⸗ nissen oder Quittungsbogen im Nominal - beziehungsweise Einzah⸗ es der Vorsitzende für nothwendig erachtet, oder fünf Mitglieder unter Erstattung für Auslagen und Kosten. ganisirt und leitet den Transportbetrieb, schließt alle im Interesse der lungsbetrage von 1666 bis 10000 Thalern kommt auf jede 1006 Thlr. Angabe der Gründe es verlangen. Axt. 12. Die §§. 45 bis 58 werden aufgehoben und treten fol- Gesellschaft erforderlichen Kauf-, Verkauf Tausch⸗, Pacht üũnd Mieths“, eine Stimme; b) für eine derarsge Betheiligung un Betrage von Die Sitzungen finden in der Regel in Breslau statt, können aber gende Bestimmungen an deren Stelle. Engagements, Anleihe und sonstigen Verträge Namens der Gesell! mehr als jGoo6 Thaler bis zu dh Thalern kommt auf jede nach dem Ermessen des Vorsitzenden auch auf einer der Eisenbahn— B. Direktion (Vorstand) . schaft und repräsentirt die letztere in allen Verhältnissen nach Innen 20060 Thaler eine Stimme, und soll für eine Betheiligung über stationen der Geselischast abgehalten werden. 8. 4. Zusammen setzung. Sie kollegialisch organisirte Direk= und Außen auf das Vollständigste mit allen ,, . und Ver 100000 Thaler hinaus ein Stimmrecht nicht geübt werden. Hiernach Gültige Beschlüsse können nur mit absoluter Stimmenmehrheit tion wird gebildet: I) durch eine dem Bedürfniß entfprechende Anzahl flichtungen, welche das Gesellschaftsstatut und die Gesetze dem For. kommen Tiner Betheiligung mit 1090090 Thalern und mehr 55 Stim⸗ efaßt werden. Für den Fall der Stimmengleichheit giebt die Stimme besoldeter und sachkundiger Mitglieder, welche am Sitze der Direktion ande einer Aktiengesellschaft gemäß der Vorschriften des Deutschen men zu. Bei Feststellung der Beträge von Aktien, Prioritäts- E; Vorsitzenden den Ausschlag. ihren Wohnsitz zu nehmen haben. Die Zahl dieser Mitglieder Handelsgesetzbuchs und seines Einführungsgesetzes vom 24. Juni 1861 Stammaktien, Anerkenntnissen und SGuittungsbogen Behufs der Vei Wahlen wird ebenso versahren, wie im S. 35 sub b, e e, f wird auf, mindestens zwei festgesetz ts von denen das eine die bfilegen. Insbesondere ist die Direltion legitiimirt, die Gesellschaft bei Abmesfung der Stimmberechtigung werden die eigenen Be— und am Ende vorgeschrieben ist. : Quasiftkation zuin Königlich preußischen Bau- Inspektor er- allen gerichtlichen Handlungen zu vertreten, Eintragungen jeder Art in träge mit denen ver Machtgeber zusammengerechnet. 7) Wer Mitglieder, welche bei dem Gegenstande der Berathung ein Privat⸗ langt haben muß,. Ueber das etwa. hervortretende Bedürfniß die Hypothekenbücher und Löschungen in denselben zu bewilligen, Ver⸗ durch Aktienzeichnen dem Unternehmen beitritt, unterwirft sich interesse haben, müssen sich bei der Berathung und Abstimmung ent- zur Vermehrung dieser Stellen entscheidet der Verwaltungsrath; äaußerungen vorzunehmen, Vergleiche zu schließen und Streitigkeiten damit den vom Gesellschaftsvorstande in Bezug auf die Erweiterung fernen. . . 2 durch 8 unbesoldete Mitglieder, welche nur verbunden sind, an den schiedsrichtlicher Entscheidung zu unterwerfen. ; . des Unternehmens getroffenen Maßnahmen, wie dieselben andererseits Ueber jede Sitzung wird ein Protokoll aufgenommen. Zur Füh⸗ kollegialischen Berathungen und Beschlüssen der Direktion Theil zu Die Direftien ist aber auch ermächtigt, zur Ausübung gewisser für die bisherigen Aktionäre gemäß der Beschlüsse der Generalpersamm— rung des Protokolls, sowie zu kalkulatorischen und anderen Hülfs⸗ nehmen und einzelne Geschäfte und Aufträge auszuführen. Dleselben Befugnisse derselben, General und Spezialbevollmächtigte, welche nicht lung vom 4. Juli i864 verbindlich sind. leistungen kann der , . er n n er schaft , . ö , nn , 7 6 fan gewählt und er⸗ 6 der . a zu nnen V. n ich der Beihülfe eines geeigneten, aus der Gesellschaftskasse zu remu« halten von den Reinerträgen des Geschäfts zusammen eine Tantieme zu ertheilen, welche, soweit sie nicht für ein bestimmtes Geschäft oder . . ö ; . Sachverständigen bedienen. . pon einem Prozent, welche an die einzelnen Mitglieder nach Maßgabe auf einen bestimmten Zeitraum ertheilt sind, durch den Wechsel der Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Der Verwaltungsrath kann , unter Neguisition bei der ihrer Betheiligung an den Sitzungen gertheilt wird. Jedes zu erwäh— Direkltionsmitglieder allein nicht erlöschen. rbeiten. Direktion einzelne Mitglieder der Direktion, sowie Beamte der Gesell⸗ lende unbesoldete Mitglied muß im Besitze von 2660 hlr. Aktien der Sollte bei Ausübung der der Direktion zugetheilten Befugnisse Dem Isidor Nasch in Berlin ist unter dem 31 Dezem schaft zu seinen Berathungen zuziehen. Gesellschaft sein, welche für die Dauer des Amtes bei der Gefellschafts- und von ihr . Maßregeln zipischen ihr und dem Ver. per 1868 ein Patent . Dieselben haben indeß kein Stimmrecht. „ kasse niederzulegen sind. Nicht wahlfähig zu unbesoldeten Mitgliedern waltungsrathe ein Konflikt entstehen, so entscheidet darüber die nächste ine V de. f Na sch 5 42. Ressort und Befugnisse. Der Verwaltungsrath ist der Direktion sind: 3 Beamte der Gesellschaft, b Minderjährige und Generalversammlung. auf eine Vorrichtung an Nähmaschinen zur Erzeugung von ein Organ der Aktionäre, durch welches diese möglichst genaue Kennt. unter Kuratel stehende Personen, sowie diejenigen, welche ihre Zah⸗ ; . Legitimation der Direktion. Zur Ausübung aller , , , . 66 durch Zeichnung und Modell er . J
niß vom gesammtene Vetrsebe, der Angelegenheiten der, Gesellschaft lungen eingestellt und sich nicht vollständig mit ihren Gläubtgerf' t= rektiön zustehenden Befugnisse bedarf dieselbe gegen dritte Per⸗ ; ü nehmen und in den Generalversammlungen die ihnen nöthig scheinen⸗ gulirt haben, e) Diejenigen, denen der Vollbesitz der bürgerlichen sonen und Behörden keiner weiteren Legitimation, als eines auf Grund auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den
den Aufschlüsse erlangen können. Er überwacht die Geschäftssührung . . . ,, einer Gerichtsperson oder einem Notar aufgenommenen Wahl⸗ Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. in allen Zweigen der Verwaltung. ndesten ieser Mitglieder müssen am Sitze der Direktion erhandlungen ausgefertigten gerichtlichen oder notariellen Attestes Her gocikes Far n . zu St. Ouen Seine) ist
Der e, ,, ,. kann deshalb auc die Direktion jeder ihren Wohnsitz haben. über die Personen ihrer jedesmaligen Mitglieder. Zeit um Auskunft über ihre ig im Allgemeinen und über . Zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in welchem die volle Be— & 54. Pflichten und Verantworklichkeit der Direktion. unter dem 31. Dezember 1868 ein Patent spezielle Fragen requiriren, und er ist berechtigt durch Kommissarien triebseröffnung stattgefunden hat, scheiden drei, nach Ablauf anderer Die Mitglieder der Direktion verwalten ihr Amt nach bester Einsicht auf eine Steuerung an Dampfmaschinen in der durch
die Akten, Bücher und Rechnungen einzusehen. Vornehmlich ressortirt zwei Jahre wiederum drei und nach Verlauf weiterer zwei Jahre die
von dem Verwaltungsrathe die Kontrole des Finanzwesens der Ge— letzen zwei von den in Funktion stehenden interimistischen Direktions⸗ 545 * sellschaft, und ist deshalb die Direktion verpflichtet, zu den vorzuneh— mitgliedern aus, und erfolgt die Neuwahl in der nächstfolgenden
menden ordentlichen und außerordentlichen Repisionen der Hauptkasse ordentlichen Generalversammlung.
zwei Mitglieder des Verwaltungsrathes zuzuziehen, welche dessen Vor- Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar.
fitzender bestimmt. In dem Turnus der ersten 6 Jahre entscheidet über das Aus—⸗
Auch kann der Verwaltungsrath zu jeder Zeit außerordentliche scheiden das Loos, später findet das Ausscheiden der Mitglieder in