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— Die heutige (29) Plenarsitzung des Hauses der Ab⸗ 2 ner e um 124 Uhr durch den Präsidenten von orckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der inanz⸗Minister Frhr. v. d. Heydt und der Minister für die
landwirthschaftlichen Angelegenheiten v. Selchow.
Der Präsident machte Mittheilung von den Präsidium des Herrenhauses zur weiteren Veranlassung uͤbersandten Gesetzentwürfen. Das Haus beschloß, den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Anstellung im hoheren Justizdienste, den Entwurf über die juristischen Prüfungen, den Entwurf über die Ausdehnung mehrerer in den alteren Landestheilen gelten⸗ den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf die Bezirke der Provinz Hannover, in denen das Allgemeine Landrecht gilt, der Justizkommission, den Entwurf, betreffend die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Unterthan, einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überwei⸗ sen, endlich den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen der Fischerei⸗Ordnung für den Regierungsbezirk Stralsund vom 30. August 1865, zur Schlußberathung im Plenum 9 stellen.
Der folgende Antrag des Abg. W. Loewe: -
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen zu erklären: die Erneuerung der mit Rußland unter dem 8. August 1857 geschlossenen Kartell⸗Konvention oder der Abschluß einer anderen solchen Kon— vention, welche in der Weise, wie die jetzt noch bestehende Konvention, dem Staate Lasten auferlegt, bedarf zu ihrer Gültigkeit der Zustim⸗ mung des Landtags, . —
soll durch Schlußberathung im Plenum erledigt werden.
Vor dem Eintritt des Hauses in die Tagesordnung nahm der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt das Wort, um die folgenden Gesetzentwuͤrfe vorzulegen:
I Entwurf eines nachträglichen Paragraphen zu dem Ge⸗ setze über den Staatshaushalt, der also lautet: S§. 4. Die bis zur gesetzlichen Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats (8. I) innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglich genehmigt. Dieser Paragraph ist zwischen die §8§8. 3 und 4 einzuschalten, und der bisherige . 4 mit 5 zu bezeichnen. 2). Gesetz, betr. die Stempelabgaben von gewissen bei der Hypothekenbehörde einzu⸗
vom
1 Anträgen. Der Beschluß über geschäftliche Behandlung
dieses Entwurfs wurde ausgesetzt, bis derselbe gedruckt vorliegen werde. 3) Entwurf, betr. die Erweiterung der Verwendungszwecke der Einnahmen aus dem den kommunalständischen Verbänden des Regierungsbezirks Cassel durch Erlaß vom 16. September 1867 überwiesenen, vormals kurhessischen Staatsschatze. h Gesetz, be⸗ treffend die Verwendung des Restbestandes des oberschlesischen Typhuswaisenfonds und des dazu gehörigen Landgutes Altdorf im Kreise Pleß. Die Entwürfe 3 und 4 wurden der Finanz- kommission überwiesen.
Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Selchow, überreichte die folgende Vorlage: Gesetz, betreffend die Umwandlung der Erbleih⸗Landsiedelei⸗Erbzins⸗ und Erbpacht⸗ verhältnisse in Eigenthum und die Ablösung der daraus her⸗ vorgehenden Leistungen im Gebiete des Reg.⸗Bez. Wiesbaden und in den zum Reg.-Bez. Cassel gehörigen vormals Groß⸗ herzoglich hessischen Gebietstheilen. Der Entwurf wurde der Agrarkommission überwiesen.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf: Vorberathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1869, direkte Steuern, Einnahmen: Grundsteuer 12,974,000 Thlr., Gebäudesteuer 4,452,000 Thlr., Klassifizirte Einkommensteuer 4,930,900 Thlr., Klassensteuer 12,907,000 Thlr., Gewerbesteuer 5, 066,000 Thlr., Eisenbahn⸗Abgabe 1645, 0900 Thlr., verschiedene andere Einnahmen WG, 000 Thlr., fortlaufende Ausgaben 2,080,000 Thlr., einmalige Ausgabe 260,009 Thlr. An der Generaldebatte betheiligten sich die Abgg. Grumbrecht, Buddenberg, Wiese, worauf der Regierungs⸗ Kommissarius, Geheime Ober⸗Finanz Rath Ambronn, die Re⸗ ierungsvorlage erörterte. Nachdem noch der Abg. Hagen ge⸗ prochen, wurde die Generaldebatte geschlossen. (Schluß d. Bl.)
— Durch Allerhöchsten Erlaß vom 26. Dezember v. J. ist auf Präsentation der Stadt Halberstadt der erste Bürgermeister Becker daselbst zum Mitgliede des Herrenhauses auf Lebens⸗ zeit berufen worden.
Danzig, 6. Januar. (Westpr. Ztg.) Sr. Maj. Dampf Aviso »Rhein« ist gestern von Kiel hier eingetroffen und hat heute an die Königliche Werft gelegt. ö —
Hannover, 5. Januar. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Albrecht und Friedrich Karl trafen heute Nacht II Uhr 40 Minuten, mit Jagdgefolge aus der Göhrde kom⸗ mend, hier ein. Prinz Albrecht hat im British Hotel Woh— nung genommen. Mit demselben Zuge traf der Ober ⸗Präsi⸗ dent Graf zu Stolberg⸗Wernigerode ein.
Lauenburg. Ratzeburg, 4 Januar. In der heutigen Sitzung des Landtags fand die Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf wegen Aufhebung gewerblicher Berechtigungen
mit 8 gegen 8 Stimmen statt und ist dadurch eine nochmalige Abstimmung auf dem nächsten Landtage erforderlich geworden.
Ueber die Regierungsvorlage wegen Einführung der Hengst. köhrung wurde von der Kommission Bericht erstattet und auf Grundlage desselben das Gesetz mit einigen Modifikationen an— genommen.
Die Anstellung eines neunten Lehrers an der Gelehrten Schule zu Ratzeburg mit einer Remunergtion abseiten der Landschaftskasse von 300 Thlr. wurde bewilligt, jedoch mit der von der Kommission befürworteten Bedingung, daß der eng— lische Unterricht, wenn auch nur fakultativ, eingeführt werde.
Der Abg. Jenckel hatte zwei Anträge eingebracht, von denen der eine die Ueberbrückung der Eisenbahn nordwestlich vom Büchener Bahnhofe, der andere die Aufhebung des Jagd— regals betrifft. Es wurde beschlossen, den ersten, als empfehlen. werth einer besonderen Berücksichtigung, der Regierung zu über— weisen, den zweiten hingegen auf den nächsten Landtag zu ver— schieben, womit das Präsidium die Verhandlungen schloß.
Mecklenburg. Schwerin, 6. Januar. Der Erb—
Vormittag von hier nach Dresden wieder abgereist.
Malchin, 6. Januar. herzoglichen Regierung wird den Beschlüssen der Stände betreffs der ordentlichen Kontribution, insbesondere des Abzuges der 50 Prozent von der Mahl⸗ und Schlachtsteuer und Handels— Klassensteuer die Zustimmung ertheilt.
Bremen, 6. Januar. Am heutigen Tage um 2 Uhr Nachmittags ist das Präsidium des Senats, welches im vori— gen Jahre der Burgemeister Meier führte, auf den Burgemeister Duckwitz übergegangen. Letzterer bekleidet die Würde eines Senatspräsidenten gegenwärtig zum fünften Male.
Baden. Karlsruhe, 5. Januar. Die »Karlsr. Ztg.« schreibt: Obgleich vorzeitige Mittheilungen über im Lauf befind— liche Verhandlungen mit andern Regierungen weder üblich noch in der Regel räthlich sind, veranlaßten uns Nachrichten anderer Blätter über Verhandlungen der Großherzoglichen Re— gierung mit dem Norddeutschen Bund bezüglich der Ableistung der Wehrpflicht der beiderseitigen Staatsangehörigen in den beiderseitigen Staaten, uns durch Erkundigung an maßgebender Stelle zu Berichtigung falscher Gerüchte und irriger Mitthei= lungen in Stand zu setzen. Der Sachverhalt ist folgender:
In Folge des Wehrgesetzes vom 18. Februar v. J. sind nun auch die Angehörigen des Großherzogthums Baden gleich denen des Norddeutschen Bundes einer zwölfjährigen Wehr— pflicht unterworfen. Bei den gegenwärtigen Verkehrsverhält=
fehlen, daß eine Anzahl Pflichtiger der verschiedenen Stufen
und wenn sie unbedingt und unabänderlich ihrer Dienst— pflicht in diesem Lande genügen müssen, genöthigt sind, oft nur zu einzelnen Handlungen und Leistungen und auf kurze Zeit in ihr Heimathland zurückzukehren. Dieses Verhältniß hatte schon einzelne Gesuche von auswärts befindlichen Wehr— pflichtigen veranlaßt, theils sich der Musterung bei der Aus— hebungsbehörde ihres dermaligen Aufenhaltsortes, theils sich an diesem Ort dem Dienst eines einjährigen Freiwilligen unter— ziehen zu dürfen.
Solche einzelne ; führten zu der Frage, ob sich die Angelegenheit nicht grun ali und ein⸗ für allemal durch eine Uebereinkunft mit dem Norddeutschen Bunde regeln lasse. Dies schien um so eher anzugehen, als nicht nur die badische er e nn über die Wehrpflicht mit der norddeut— schen übereinstimmt, sondern auch nunmehr die badische Armee division genau nach preußischem Muster formirt ist, und die badischen Reglements den preußischen vollständi entsprechen.
Innerhalb des Norddeutschen Bundes besteht bereits in dem Wehrgesetz vom 9. November 1867 die Bestimmung, daß jeder Angehörige des Norddeutschen Bundes seiner Wehr— . am Orte seines Aufenthaltes im Bundesgebiete genügen
nne.
Der Werth dieser Einrichtung für die Landesangehörigen besteht namentlich in der Erleichterung des Erscheinens zur Musterung und in der Möglichkeit, den Dienst des einjährigen ir, en an dem Orte des andern Staates abzuleisten, an welchem tischen Ausbildung aufhält.
Uebrigens handelt es sich vorerst nur um die Frage, ob der Norddeutsche Bund auf die angebotenen Verhandlungen einzugehen geneigt ist.
Bayern. München, 5. Janugr. (N. K Der erste Ausschuß hat mit sieben gegen ine Stimme beschlossen, den Antrag zu stellen, die Abgeordnetenkammer wolle den König bitten, in der im Anschluß an die neue Zivilprozeß⸗Ordnung
noch dem gegenwärtigen ,, vorzulegenden Advokaten ordnung die Berechtigung zur Ausübung! der Advokaten
roßherzog und der Herzog Paul Friedrich sind heute Durch ein Reskript der Groß.!
nissen und den heutigen Gewohnheiten des Lebens kann es nicht
der Dienstpflicht sich außerhalb ihres Heimathlandes befinden,
ch der Pflichtige zu seiner wissenschaftlichen oder prak— .
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praxis auf der Grundlage des Prinzips der Nichtanstellung u regeln.
mn. Der erste Präsident der Kammer der Abgeordneten, Dr. von Pögzl, hat derselben in seiner Eigenschaft als Kom⸗ missar der Kammer bei der Staatsschuldentilgungs-Kommission Bericht erstattet über seine Geschäftsführung vom Oktober 1867 bis November 1868. Nach demselben war der Stand der bayerischen Staatsschuld am Schlusse Novembers 1868 der folgende: 1. Alte Schuld 67,697 592 Fl. 435 Kr., gegen das Vorjahr Minderung um 699,33 * 215 Kr. II. Neuere Schuld 36,842,291 Fl. 30 Kr. gegen das Vorjahr Min— derung um „68,433 Fl. 3 Kr. jf. Biltthrschuld ö, 07 ä g, gegen das Vorjahr Mehrung um 9738,90 Fl. Die drei Schuldgattungen zusammen betragen lös Jr, 3] Fi. 1M, Kr., um 8,339,434 Fl. mehr als Ende Novembers 1867. IV. Eisen⸗ bahnschuld 148,371,900 Fl., gegen das Vorjahr mehr um 799,100 Fl.. V. Grundrentenschuld 96,229,725 Fl., gegen das Vorjahr Minderung um 486,625 Fl.
Hesterreich⸗ Ungarn. Agram, 5. Januar. Der von der Banalkonferenz ausgearbeitete Gesetzentwurf für die Landesorganisirung beantragt die Ernennung von drei Staats— Sekretären als Abtheilungsvorstände, welche wie der Banus dem Landtage verantwortlich sein sollen. Der Entwurf be⸗ antragt die Trennung der Verwaltung von der Justiz und Reorganisirung der Munizipien.
er Zengger Bischof Ozegovie ist schwer erkrankt. Die Krankheit des Kardinals Haulie ist gehoben.
Triest, 4. Januar. Der Kriegsdampfer »Vulkan« ist
mit 6 Pferden von Alexandrien hier angekommen.
Belgien. Brüssel, 6. Januar. In Hodimont bei Verviers hat am 24. Dezember in der Garotschen Weberei eine Arbeitseinstellung stattgefunden, welche in der Nacht zum 4ten d. M. zu Unruhen geführt hat. Leute aus Verviers er⸗ regten in Hodimont Tumult, in Lüttich war Militär konsignirt, um durch einen Extrazug nach Verviers und Hodimont beför— dert zu werden, indessen gelang es den dort stationirten 29 Gendarmen, gröberen Exzessen vorzubeugen.
Frankreich. Paris, 5. Januar. Der Kaiser begab sich gestern Nachmittags auf einige Stunden nach Meudon. Abends fand der erste Hofball in den Tuilerien statt.
— Der französische Gesandte in China, Graf de Lalle— mand, ist in Paris eingetroffen.
— Gestern begab sich der päpstliche Nuntius in Begleitung des Pfarrers von Sainte - Elotilde zu dem noch immer schwer kranken Marquis de Moustier.
— Nach »la Eresse« ist am 1. in Boyard⸗Ville bei Roche— fort eine neue Marineschule (école des torpilles) eröffnet worden, welche sich mit Anwendung und Vervollkommnung der unterseeischen Höllenmaschinen (torpilles) beschäftigen soll.
— 6. Januar. (W. T. B. Das »Journal officiel« sagt: Wir haben bereits das Programm (s. Nr. 2 d. Bl. mitgetheilt, welches von allen Mächten als Basis für die Berathungen der Konferenz zugelassen worden ist und den Tag für die erste Sitzung genannt. Die meisten Regierungen haben nun auch die Einladung zustimmend beantworket und die sofortige Ein— sendung der Vollmachten und der für ihre Bevollmächtigten nothwendigen Instruktionen angezeigt. .
— Der Zustand des Marquis Moustier hat sich, »Patrie« zufolge, verschlimmert. —
— Der Zuchtpolizeihof sprach heute sein Urtheil in dem Prozesse gegen das Journal »Le diable à quatre« wegen Majestätsbeleidigung. Der Redakteur Lockroy wurde zu 4 Monaten Gefängniß und 3000 Fres. Geldbuße, der Heraus— geber Pfeiffer zu ? Monaten und 3000 Fres. und der Drucker Dubuisson zu 1 Monat und 3000 Fres. verurtheilt.
Spanien. Madrid, 4. Januar. Das Kriegs⸗Ministe⸗ rium veröffentlicht fernere Berichte über den Aufstand zu Malaga. Am 1. war die Ruhe so weit wiederhergestellt, daß die Truppen die Nacht hindurch ihre Stellungen behalten konnten, um das Verhalten der Aufrührer zu beobachten, welche im Bewußtsein ihrer Schwäche den Kamßf nicht wieder aufnahmen. Wenige, welche die Waffen behielten, flohen aufs Feld und wurden daselbst verfolgt. Das in zwei Häusern entstandene Feuer wurde gelöscht, die ganze Stadt besetzt, die Beerdigung der Todten ünd die Versorgung der Verwundeten in den Hospitälern trat ein; die Ablieferung der Waffen mußte innerhalb 3 Stunden erfolgen. Um 23 Uhr hielt General Caballero eine Revue ab, bei welcher er den Soldaten für ihr Verhalten dankte, die Ruhe in der Stadt war hergestellt und alles bewegte sich fried⸗ lich auf den Straßen. Die Militär⸗Kommissionen waren beschäftigt, die Urheber und Rädelsführer des Aufstandes zu ermitteln. Eine bedeutende Anzahl von Gefangenen ist auf einem Schiffe nach dem Hafen gebracht, wo sie das Urtheil
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herrschte auf der
der 2 — abwarten sollen. Son alb aceta« abgedruckten
, insel Ruhe. Die in der = elegramme bestätigen diese Nachrichten.
— Der Kriegs-⸗Minister Prim hat ein Rundschreiben erlas- sen, nach welchein die Soldaten an den Wahltagen, 15 bis 18. Januar, jegliche Freiheit haben sollen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können.
— 6. Januar. (W. T. B.) Die Gaceta⸗ enthält die Er⸗ nennung Montemars zum spanischen Gesandten in Florenz.
W In einem Rundschreiben stelll General Prim 'in 1. rede, daß die Regierung beabsichtige, die Freiwilligen der Frei ⸗ heit zu entwassnen. Das Rundschreiben' weist die General. Kapitäne an, sich mit den bürgerlichen Behörden in Einver—⸗ . zu setzen, um die öffentliche Meinung hierüber zu be⸗
— Der Belagerungszustand in Cadix ist aufgehoben. — Nach Telegrammen, die von verschiedenen Punkten eingelaufen sind, herrscht auf der ganzen Halbinsel, sowie in Ceuta und den anderen afrikanischen Besitzungen Spaniens die vollkom- menste Ruhe.
— General Lersundi hat sich nach Spanien zurückbegeben.
— General Dulce hat seine Stelle als Gouverneur von Cuba angetreten.
Italien. Florenz, 6. Januar. (W. T. B.) Der General Ca dama ist durch Königliches Dekret mit der Mission betraut, in den Provinzen Bologna, Parma, Fteggio und der Emilig Ordnung und Ruhe wiederherzustellen. Demselben ist gleichzeitig die Ermächtigung ertheilt worden, die ihm zu diesem Zwecke erforderlich scheinenden Maßregeln zu ergreifen.
— Nach Berichten aus Parma dauern auf dem Lande die Unruhen noch fort. In den übrigen Theilen des König⸗ reichs herrscht fortwährend Ruhe.“
Griechenland. Korf u, 5. Januar. Die Kapitulation sowie die Ueberführung Petropulatkis und seiner Freiwilligen⸗ 6. nach Syra wird jetzt auch aus griechischer Quelle be—
ätigt.
— Nach Berichten aus Athen ist Diamantopulos zum Justiz⸗Minister ernannt.
— Depeschen der »Agence Havas« aus Korfu vom 6. Ja— nuar zufolge (griechische Quelle) soll der Sohn Petropulaki's den Kampf mit Freiwilligen fortsetzen, und auch noch die pro⸗ visorische Regierung auf Candia fortbestehen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 5. Januar Die »GesetzSammlung« veröffentlicht das am 144. Dezember Allerhöchst bestätigte Gutachten des Reichsraths über die Errich⸗ tung einer Veterinärverwaltung beim Ministerium des Innern. Nach diesem Gutachten wird bei dem Ministerium des Innern ein berathendes Veterinärkomite und innerhalb des Medizinal-Conseils dieses Ministeriums eine Veterinär— abtheilung eingerichtet. Das Komite hat den Zweck, Mittel zur besseren Organisation des Veterinärwesens ünd zur Ver—= hütung der Viehseuchen aufzusuchen, populäre Werke über die Behandlung gesunden und kranken Viehes zu veröffentlichen, den Veterinärärzten Anweisungen und Instruktionen zu ertheilen, die zoopharmazeutischen Mittel und die Maßregeln zur Er⸗ leichterung des Viehtransports zu prüfen u. s. w.
— Bekanntlich sind in Rußland die bisherigen offiziellen Organe der verschiedenen Ministerien, darunter auch das ö ministerielle Organ »der russische Invalide, mit dem 1. Januar d. J. eingegangen und durch ein offizielles Gesammt⸗ organ: »der Regierungsanzeiger« ersetzt worden.
Es soll jedoch »der Invaliden, als speziell militärisches Blatt, verbunden mit der bisherigen Monatsschrift: »Militä— risches Magazin« ferner wöchentlich dreimal in rein militärischem Interesse herausgegeben werden und zwar unter der Redaktion des General-Lieutenants Menkow vom Generalstabe, dem bis— herigen Hauptredacteur des Journals: »Militärisches Magazin.«
— Die russische Fregatte , . News kir, welche im letzten Herbste an der jutischen Küste scheiterte, hat, einer offi⸗ ziellen russischen Angabe zufolge, im Ganzen 1,128,000 Rubel gekostet. Sie war nur 7 Jahre alt, war mit 51 Kanonen armirt und hatte eine Maschine von 800 Pferdekraft.
Dänemark. Kopenhagen, 4. Januar. Der Reichs⸗ tag trat heute wieder zusammen. Die vierwöchentliche Neuwahl der Beamten des Folkethings, womit die Verhandlungen eröffnet wurden, ergab, daß der Etatsrath Bregendahl zum Präsidenten wiedergewählt wurde. Auch die bisherigen Vizepräsidenten, Geh. Etatsrath Fenger und Hofjägermeister Gutsbesitzer Carlsen, wurden wiedergewählt, ebenso die früheren Sekretäre. Es fand darauf die Wahl von 9 Mitgliedern zu einem Ausschuß, betr. die Prüfung des Gesetzentwurfs wegen Umfriedigung der Felder durch Hecken und dann die erste Behandlung des vom Landsthing bereits erledigten Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Festung Nyborg, statt. Vom Landsthing waren außerdem die Gesetzentwürfe,