1869 / 11 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wechsel. Fonds und Staats-Papiere. Eisenbahn- Stamm- Aktien. 173

Re , d ie , n , die Fs i id 2 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger

Oesterr. Metalliques. 5 versehieden 503 B Aachen. Mastr. .. 34ba G do. National- Anl. .. 54 Iba 6 Altona Kieler... 5 3 . A6 11 ? Donnerstag den 14. 9 anuar 1869

do. 250 FI. 1854. 713 mn, . ö 1160 . 7 m mmmrpũo r r —— i 747 bꝛ2

do. Kredit. 100. 1858 S7 * bꝛ Berlin- Anhalt... 13 3 91 Ib G Angelegenheiten des Norddeutschen Bundes. aber voraussschtlich noch in weiterer Ferne liegt, so dürfte das In=

5 4 do. Lott. Anl. 18605 ö 7735bz2 Berlin GCörlitVz .. 4 do. do. 1861 pr. Stũ 8 . e . ö 16 teresse der Rechtspflege d ü l do. Silber-Anleihe . 5 15 . berlin Hambur 95 ; ; eresse der Nechtspflege dringend wünschenswerth erscheinen lassen o. Silhe . ö ß idr pb Berlin, 13. Januar. Der Ausschuß . ,, , . des daf schon vorher kuf fn? M eri ier. . gsptochen 5 liz b⸗ Rorddeutschen Bundes für Justizwesen hat über die in Veranlassung wird, wie sich das Verhältniß des Art. 3 der Bundes verfafsung zu

S4 ad b krl. Ptsd. Mgdb. 16 1106 des Artikels 3 der Bundesverfassung auf dem Gebiete der Civil⸗ und den augenblicklich noch be den ; 6. Strafrechts pflege hervorgetretenen ie fe unter dem 12. v. M. der ile n i * , 66

Amsterdam ... 20h. Kurz. 2 At.

kKurz. 2 Alt. 3 Mt. 2 At.

n S Tage. ltalienische Rente... Wien, österr. do. Labaks-Oblig. ; Berlin Stettiner. . t50FI. 2 Mt. Rumãän. Eisenb...... ; Brsl.· Schw. · Erb. Augsburg, sũdd. Rumãnier ; Brieg Neisser. .. 14 2 10061. 2 Mt. Russ. - Engl. Anleihe. ö Cöln - Mindener. Frankfurt a. M., do. do. de 18625 1,5. u. 111. do. Lit. B. südd. Währ.. 100FIl. 2 Mt. do. Egl. Stücke 18614 5 1/4. u. 1/10. S8 et bꝛ B Hall. Sor. Guben Leipꝛig, 14 Thlr. Holl. do. 87 6 do. St. Pr. uss 100 Thlej8 Tage. 9, 6 Engl. Anleihe. . 3 15. u. M11. 537 B Märk. Posener ..

Lei zig, 14 Thlr. Pr. Anl. de 1864 w, n 1 Verloosung do. Stamm-Pr. uss 100 Thlr 2 Mt. 99 b do. de 18665 1/3. u. 169. 16a Magdb. Halberst. Petersburg 100 8.R. 3 Weh 92bz 5. Anl. Stiegl. 5 1/4. u. 110. 9 aba 6 do. B. (8t.-Pr.) do. 100 8. R. 3 Mt. 9O0νbꝛ 6. do. do. Magdeb. Leipz..

90 -R. S Tage. S21Iba - . 9. Anl. Engl. St. do. neue

100 L. d. 8 Tage. II07b2 do. Holl. ö do. Lit. B.

6 * ö Bodenkredit ... 5 13/1. u 1357. 80z*b Münst. Hamm. ..

do. ö, ., . u. 24 9 . , . Märk..

Papiere. Russ. Poln. Schatz.. 4 1d. u. / ba Ndschl. Lweigb..

Fonds und Staats . 6 , 94 e , Nordh Hier,

Freire ii Tee F LT i R ß p- Poln. Pfandb. III. Em. d 22 Bu. 2/2165 b do. Stamm- Pr.

5 ae. 1655 55 *. u. 7 103 b⸗ do. Liquid. 4 116. u. 1/12 564 b2a Obersehl. A. u. C. v. 1864, 33 45 114 u. 10 94bꝛ do. Cert. A. à 300) FI. S2 etwbr

von 185747 do. 93 * bꝛ do. Part. Ob. à 500. 98 B

von 185654 do. Haha Turk. Anleihe 1865. . do. St. Pr...

von 185645 11 u. 7 941 ba R. Oder- Ufer- B.

von 18644 983 * bz do. St. Pr. ...

8. Bank- und Industrie- Aktien. e,, .

do. Y. 1656, 5 7 bꝛ pr ss do. Tit. B. gat.) do. von 1853 6. * Berl. , al 1563 6 . . do. von 1862 ba g., B, 7. 125 br larg. Posener . 68 . lo. Plerdeh.. 9 B Luiiriggzer. Staats - Schuldscheine 35 do. S235 ba Braunschweig.. 6 16075 B do. 40 Pr. Anl. 1855 à 100 Th. 37 1260 B n, n ,. 5 1695 6 do. Lit. B. (gar.)

87 O 0 88

8 86

11862 folgenden Bericht an den Bundesrath erstattet: länder, sowie zu den betreffenden Beslimmungen ber zwischen den

Il0hetwbꝛ q . Der Artikel 3 der Bundesverfassun bestimmt im ersten Absatz: einzelnen Bundesstaaten abgeschlossenen . . Beför⸗

; . »Für den ganzen Umfang des Bundesgebietes besteht ein ge⸗ derung der Rechtspflege gestaktet. 6

; etw bz meinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige Es wird weiterer Prufung anhfim che g ob die hier ange⸗ b2zbz (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem regten Fragen nur auf dem Wege der förmlichen Bundes gesetzge⸗

83 ba anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und dem— bung erledigt werden können, und beantragt, mit dieser Prüfung

142 bz . . um festen Wohnsiß, zum Gewerbebetrieb, zu öffent⸗ den Ausschuß für Justizwesen zu beauftragen.

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ichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Er— Auf Vorschlag des Ausschusses für Justizwesen, an welchen der 1953 6 langung des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen Antrag durch Beschluß vom 23. Juni 1868 (§. 20 der Prot.) zur k K bürgerlichen Rechte unker denselben Voraussetzungen, wie der Begutachtung gelangte und in Folge ferneren Beschlusses des Bundes- g05bꝛ Einheimische, zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung rathes vom 29. Juni 1868 (§. 236 der Prot.) sind die Bundesregie⸗ und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.« rungen um eine nähere Aufklärung ersucht worden: Nach dieser Bestimmung sollen kraft des in der Verfassung an⸗ welche, einer alsbaldigen Lösung im Wege der Gesetzgebung be—⸗ erkannten Bundes -⸗Indigenats die Angehörigen des einen Bundes staa ts dürfenden Streitfragen der Art. 3 der Bundes verfassung auf dem ieh als Angehörige der anderen Bundesstagten gelten. Die Gleich⸗ Gebiete der Civil und Strafrechtspflege hervorgerufen habe?« e R

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ung ergreift jedoch nicht alle aus dem Landes -⸗Indigenat fließenden Die in der Anlage abgedruckte Zusammenstellung ergiebt, zu echte, sondern nur einen gewissen, allerdings weit gezogenen Kreis welchem Ergebniß die beschlossenen Ermittelungen geführt haben. Nach derselben. Zu den in den Kreis fallenden Rechten gehören in Ge. diesem Ergebniß muß anerkannt werden, daß die Streitfragen, welche mäßheit der Schlußvorschrift insonderheit diejenigen, welche sich auf aus dem Artikel 3 hervorgegangen, in der That zahlreich und zum die Rechtsverfolgung oder den Rechtsschutz beziehen. Theil von großem Belange sind. Ebenso unleugbar ist, daß sich, In der Praxis sind über die Bedeutung und Tragweite der durch wenigstens vorübergehend, ein Rechtszustand entwickeit hat, welcher, den Art. 3 vorgeschriebenen gleichen Behandlung, sowie auf anderen weil er die Rechtssicherheit bedroht und die Beziehungen der einzelnen Gebieten, so auch und zwar in hervorvorragender Weise auf dem Bundesstaaten zu einander verwickelt und verwirrt, auf die Dauer Gebiete der Civil⸗ und Strafrechtspflege mancherlei Zweifel ent- unhaltbar wäre. Die erforderliche Abhülfe kann endlich, wie nicht standen. Einer dieser die Rechtspflege angehenden Zweifel hat minder einleuchtet, da es sich zumeist um Fragen handelt, welche als 1. bereits in dem Reichstage zu dem Anträge auf Erlaß eines unmittelbar die eigentliche Rechtspflege betreffend, von den Gerichts- 923 B Deklarirenden und ergänzenden Bundesgeseßes Anlaß gegeben. höfen in konkreten Fällen zu entscheiden sind, in völlig befriedigender 1360etwbz ß Aus dem Art. 3 ist nämlich gefolgert: die landesgesetzlichen Bestim. Weiße nur durch dis Gesetzgebung erfolgen. 1246 mungen, insoweit sie die Verhaftung der Auslaͤnder, welche im Der Art. 3 der Bundezverfassung, insoweit er im ersten Absatz voll. 79z ba 3 . ö eng nn, nn een a , zu dem . ,, . . . 23 anderen 6 333 3 i 9 ö 4095 797 wecke vorschreiben um die Untersuchung zu ermöglichen oder zu er! staaten den Inlän ern gleichstellt, geht sichtbar über eine gese iche e, de, e,. 35 16 836 gobung. Kredit.. e . 9 Wlhb. ( Cos. O0 db.) ö leichtern oder um die Strafvollstreckung zu sichern, seien gegen Bun⸗ Verheißung hinaus. Er stellt eine eehte auf, welche einen Theil rn, . 37 . Danz. Erivat - B. 10655 B . 1096 6 desangehörige nicht mehr anwendbar, während andererseits der Hei. der Bundesverfassung bildet, und bei dem Mangel eines ausdräck— 103 b Darmstädtey.. ; . . 109 6 mathsstaat des Beschuldigten vor wie nach nicht verpflichtet sei Rechts! lichen oder auch nur angedeuteten Vorbehalts mit der Einführung der u. 7 I9655⸗ do. Lettel 9h? ; hhülfe in der Art zu gewähren, daß er seine Angehörigen zur Führung Verfassung sofort praktische Geltung erlangen mußte. Die Wider · 4 do do. I5 b Pęss. Kredit. B. 2 6 ; der AUntersuchung oder zur Strafvollstreckung guszulktefern ober diefe legung! der entgegenstebenden Meinung, der mitunter vertheidigten 8 6e Berl enfin. : 105 bz do. Gas 162 ba e, , zu bewirken habe. Unter näherer Darlegung der hieraus nothwendig Meinung nämlich: es sei nur ein, zur praktischen Anwendbarkeit zuvor n n, 4* 93br do. Landes-. S3 etwba G . . 6. a n gibz ,, Uehelstände sowie des ferneren Uebelstandes, daß, im noch neue Gesetze erheischendes oder besonderer Ausführungsbestim= e, , Riem irn, ,. . Dis konto-Kom. . 119b2 5 , . 6, Falle der Annahme, die erwähnten Vorschriften seien gegen mungen bedürfendes und ein ausschließlich für die künftige Gesck— do 4 Pisenbahnbegd. R 60 , f 63 366 Bundesangehßrige noch anwendbar, diese während ihres Aufent— gehung leitendes Prinzip ausgesprochen, ist entbehrlich. Diese Ansicht, Oethrennäbehe. . 3 216 n 12 Genfer Kredit.. 18 B e. 7 65 31 g halts in einem andern als dem Heimathsstaate in einer obschon sie auch in der Praxis nicht ohne Anklang geblieben ist, hat l , Geraer... . G3 zetwbꝛ . ö 2 * ag n n,, Lage als die Landesangehörigen, sich befänden, doch nach dem vorliegenden Material in keinem Büundesstaate durch- do. 43 . e Sehn t a, 6. r ehr h Minn, a. ö 132 War in der letzten Session des Reichstages die Erlassung eines Bun? zudringen vermocht. Sie wird gegenwärtig in allen Bundesstaaten wenig- Pommersche. ... 35 . gothaer Leite] 690360 enn, , , . desgesetzss beantragt, welches für das Bundesgebiet einmal den Fens von den höheren Gerichten verworfen so daß ein sie mißbilligendes * ö 4 0. Erundtr. Ff. 2836 e,. 2 ö ' Gerichtsstand der begangenen That als aligemein geltend festzustellen neues Gesch ohne Zweifel kein Bedürfniß ist. Ein Bedürfniß zum Erlaß Posensche, neue. 4 i u.] Haun versche ;, Sletwba 5 3. . 8 4, Jolle X, und sodann die Verpfiichkung zur unbedingten Gewährung ber Rechts. neuer geseßlichen Vorschriften kann nur anerkannt werden, um die Sachsische . Hoerd, Hutt.- v. 1063 6 e. e,. - hülfe in Strafsachen auszusprechen habe. Der Antrag wurde zurück. Streitfragen zu schlichten, welche der anscheinend so einfache Grundsatz 2416 u. 12 H p. (Hübner) 05a gin ; f 3 37 gezogen, nachdem der Großherzoglich sächsische Herr Bevollmaͤchtigte hinsichtlich feiner ÄAnrwendbarteit auf einzelne Fälle erzeugt hat. Wer⸗ ö o. Certisikate 1005 6 9 . ö m 31 zum Bundesrath erklärt hatte: es werde beabsichtigt, sowohl die be-! den aber diese Streitfragen näher geprüft, so tritt klar zu Tage, daß . ( do. A. I. Preuss. K re,, mn. treffende, als auch verwandte Fragen, welche durch den Art. 3 hervor sie eine angemessene und erschöpfende Lösung nur durch diejenigen Wes ipr. rittsci fil. 3 . do. Efdb, unkd. ö, Mech ĩ gerufen seien, bei dem Bundesrathe zur angemessenen Erledigung an- neuen Bundesgesetze finden können, welche die Bundesverfassung an er 2 * ( Königsb. Er. -B. 1195 6 Woch. Lda. x St. g 6 zuregen (Stenogr. Sitzungs⸗Ber. 1868, S. 579). Im Anschluß hieran anderen Stellen in Aussicht stellt, und deren Ausarbeitung, soweit es en . ; beihaiger Kredit 1092 Wzrschau. er. ist von dem genannten 96 Vepollmächtigten bei dem Bundesrathe auf die praktisch erheblichsten Streitfragen ankommt, in Folge beson 6 , 7 ö uxemb. do. 10462 do. Wien. unter dem 26. Juni 1868 (Nr. 72 der Drucksachen) folgender Antrag derer Beschlüsse des Bundesraths bereits in Angriff genommen ist. 26 6 43 gd. F- Ver. G. 728 b gestellt worden: Der erwähnte Grundsatz hat die Streitfragen zum . Theil nur 9 I Sei * 24/6 u. 12658 Uagdeb. Privat 888. B »Die Vorschrift des Artikels 3 der Verfassung des Norddeutschen deshalb hervorgerufen, weil jene, in nicht ferner Zelt zu erwartenden R ö Nenmirk i 1M u. 16 Meininger Kred. Io Iba Bundes hat den Justizbehörden der einzelnen? Bundesländer zu Gesetze gegenwärtig noch fehlen. Diese neuen Gesetze allein sind, wie e,, e, Miner va Bg.- A. 11 zetwba mancherlei Zweifel i i . gegeben und schon vielfach zu der Äusschuß bei iner eingehenden Erörterung gefunden hat, geeignet, Ha, wen. ö Moldauer Bank. 22 B Geld-Sorten und Banknoten entgegengeseßten richterlichen Entscheidungen geführt. in befriedigender Weise die Lücken auszufüllen, welche ein so tief ein · e, me,, . 3 volle 58 G we die Einen in dem Artikel 3 eine unmittelbar in Kraft greifender neuer allgemeiner Grundsatz wie der im ersten Absatz des Ken Westph. 4 do. Nen fehottland. 84 B am msn, mier, ie, , d, sz und Wirksamkeit tretende und nach allen Richtungen sofort zur Aus. Ärt 3 enthaltene nothwendig erzeugen mußte, und in welchen fast die Sächsische . . DJorddeutzchę. 1236 h 6 Gold- Kronen. 9 7. 6 . . gh ĩ. führung zu bringende Vorschrift erblicken, glauben die Anderen zur ausschließliche Quelle der Streitfragen zu suchen ist. . Zr ee . 0. ester. Kredit. 106452 ö,, . 6 5 la b Zeit nur einen allgemeinen legislatorischen Grundsatz vor sich zu Zur näberen Begründung dieser Ansicht empfiehlt es sich, die ver= ,, . ö 26 ge. 99 hb . / 9 zu seiner praktischen ö, ,,. . eines besonde⸗ an n 1 . 3. , die Streitfragen hervorgetreten sind, . oInlx Berg.. j z . ren Ausführungsgesetzes und in diesem der Regelung einer ganzen etrennt ins Auge zu fassen. a, . boril. p. Jord. i. * ie , nn,, . . Reihe nn . . . K Rechts. Nach do. Er. Anl. de 18674 1,2. 1. 1.8. kosener Pro.. 99 6 ö 26 164 e. ankn. · S ba Diese Zweifel und diese Verschiedenheiten in den richterlichen dem makeriellen bürgerlichen Recht aller Bundesstaaten ist die An— do. 35 Flzoblis, .. * ö kreussisehe B.. l8b2 hoher 12 9 uss. Bankn. S2rbr Entscheidungen gefährden die Rechtssicherheit auf eine höchst bedenk.! wendbarkeit der einzelnen Gesetze und Rechtsregeln im Allgemeinen Bayer. St. A. de i859 1 Renaissance... . liche Weise, und es können auf dem Gebiete der Rechtspflege nach keineswegs davon abhängig, daß der Betheiligte nicht ein Ausländer, do. Lrämien, Anl. ã ., 46. kittersch. Priv.. 8535 B der Aufstellung der in den Art. 3 aufgenommenen Grundfätze und fondern ein Inländer ist. Der Grundsatz unterliegt allerdings einigen , deli 8665 1/11. u. 15. Rostocker 7. 115 B Silber in Barren u. Sort pe. T d n,, durch dieselben Zustände der Unsicherheit eintreten, für die vorher Ausnahmen allein die Ausnghmen sind doch nur in seltenen Fällen ess. St.- Eräm - Mn] 164. . Sächsische 1756 29 hn 33h len ,,, . anscheinend kein Raum mehr vorhanden war. von der Beschaffenheit, daß sie die Annahme einer Benachtheiligung ,, . 13 ö. = . . = . 6 . kr. 6 . sich 1. Uebelstände sowohl n nnr , des der nn, oder 36 er un ö. a e . ; e, e 36 . er n ,. Zins ö ivilrechts, wie auf dem der Strafrechtspflege, auf welchem letzteren vermöchten. Den meisten derselben liegt eine solche Absicht so fern, ,, , ,. HM. . u. 17. Vereinsb. Hlbg.. . =, , ne, ö. , . 1 pet mit besonderem Gewichte namentlich in ö. über die Zulässig. daß sie im Gegentheil im Interesse der Liusländer vorgeschrieben sind. Sachs. Anl. ) 1866 . B. Wasserwerke 13 9 P keit der Verhaftung von Nicht- Landesangehörigen, die Verhängung Nur sehr wenige und seltene Ausnahmen lassen eine wirkliche ungleiche Schwed. i Rthl. Pr. A. pr. Stüe Weimarisehe. .. S853 B der Landesverweisung gegen folche, die Gestellung von Ünterthanen Behandlung oder eine Zurücksetzung der Ausländer erkennen. DBahin ane mn, . 31 vor nichteinheimische Strafgerichte, die Vollstreckung nichtinländischer könnte z. B. die in einigen Rechtsgebieten geltende, die Rechtsregel: Meda ; Straferkenntnisse, hervortreten. die jura status werden nach dem Recht des Domizils beurtheilt, mo⸗ edaction und Rendantur: S chwieger. ; 9. 56 , , , ., daß eine Klärung . n . in ie . 3 . gab , . t der mi ,, 2 * Berlin, Druck und Verlag der al ö 3 ; emselben Augenblicke eintreten wird, wo die Publikation der in ande einen Vertrag ießt, gilt als vertragsfähig, wenn ö en. eheimen Ober. Hosbuchdrucerei der Bearbeitung 1 Eivilprozeß Ordnung und der in Aus. Vertragsfähigkeit nach dem hee des Inlandes zusteht, sollte er auch

Beilage sicht genommenen trafrechtsbücher erfolgt ist. Da dieser Zeitpunkt nach dem Recht seines Domizils nicht vertragsfähig sein. So un⸗ ö 3

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