1869 / 13 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

205 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-A Anzeiger. Sonnabend den 16. Januar

die Anstellung eines Direktors der Akademie handelt. Für den Direktor der Akademie ist eine, wenn auch geringere, Etats—⸗ Position vorhanden, deren Erhöhung, wenn es e r, ist, aus Mitteln der Akademie möglich sein wird. Die 3600 Thlr. haben den Zweck, für die Kunst⸗ und Gewerksschule, welche etzt mit der Atademie in Verbindung steht, aber doch eine selbstständige Thätigkeit übt, indem sie die Kunstthätigkeit in andern gn im Auge hat, nämlich die Förderung der Kunstrich⸗ tung in dem Handwerk ün din der Industrie, eine Reorganisation möglich zu machen, und die Verwendungen, die aus diesen 36990 Thalern erfolgen können oder müssen, werden möglicherweise sich auf Anstellung eines Spezialdirektors für diesen Kunst⸗ zweig, vielleicht auch für die Anstellung von Professoren oder Lehrer der Spezialzweige beziehen. Ich habe geglaubt, dies aus— drücklich konstatiren zu müssen, damit kein Mißverständniß dar⸗ aus hervorgehe.

In bin in der Verwaltung ganz natürlich gebunden in der finanziellen Seite durch die Beschlüsse, die von der Landesvertre⸗ tung gemacht werden, das versteht sich von selbst. Ich möchte aber doch an diesem Punkte, wo wir hier stehen, den geehrten Herren das besonders in Erwägung stellen, daß in dem Ge⸗ biete der Kunst und Wissenschaft es nach allen Erfahrun⸗ gen, die man bisher gemacht hat, wirklich eine Unmöglichkeit ist, vorher auf das Genaueste innerhalb der Grenzen, bie der Etat fordert, die einzelnen Positionen festzustellen. Ich kann es im Voraus nicht sehen, wann sich die Berufung eines Künst⸗

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ict. Tic. G d o- , T op- Oesterr. Metalliques. 5 versehieden 5lbz 6 do. National- Anl. .. 545 bz do. 250 FI. 1854. 71 B - do. Kredit. 100. 1858 873 6 6 23 ba do. Lott.- Anl. 1860 N7Sbꝛ S0 * bꝛ do. do. 1864 64 bꝛ do. Silber-Anleihe 60 Iba S4 4 bꝛ ltalienische Rente... 4 a ab do. Tabaks-Oblig. S2zäahbz G S833 ba Rumän. Eisenb. ..... 71b2 Augsburg, südd. n 1 60FI. 566 24 6 Frankfurt a. M., do.

Wechsel. Eisenbahn- Stamm- Aktien.

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Landtags⸗Angelegenheften.

Berlin, 16. Januar, In der gestrigen Sitzung des Hau— ses der Abgeordneten erklärte der Minister der geistlichen ꝛc. n, , . hr. v. Mühler in Betreff des aufzuhebenden Franziskanerklosters in Westpreußen: ; .

Der Herr Abg. v. Malinckrodt hat in seinem Vortrage wörtlich dasjenige citirt, was ich am 14. Dezember über diese Angelegenheit hier in dem Hause erklärt habe. Ich kann mich daher dessen überheben, das noch einmal zu wiederholen, und

mich nur einfach auf das von ihm selbst Gelesene zurückbe⸗ ziehen. Ich habe nur zu konstatiren, daß die Auffassung, welche die Staatsregierung damals an den Tag gelegt hat, auch heute dem gegenwärtigen Antrage gegenüber dieselbe ist, n und ich daher nur bei dem Antrage beharren kann, die von 5 der Staatsregierung in Ansatz gebrachten 1100 Thaler zu be— 20hetwbr B willigen und den Antrag des Herrn v. Malinckrodt abzulehnen. . In Beziehung auf eine thatsächliche Anführung füge ich 90 ba B noch hinzu, daß eine Belassung der von ihm erwahnten drei anderen Reformaten⸗ oder Franziskanerklöster in Posen und Westpreußen nicht stattgefunden hat. Allerdings haben sich, nachdem die Säkularisation dieser Klöster erfolgt ist, auf dem Wege freier Vereinigung und auf der Basis des Vereinsrechtes Klostervereinigungen an den Orten Lonk, Goerchen und ich glaube noch an einem dritten wiederum gebildet; aber eine Wirksamkeit von Seiten der Staatsregierung, welche die Nicht— ausführung der Säkularisation konstatirt hätte, hat nicht statt—

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und Gewerksschule.

gefunden. Es unterscheidet sich dies wesentlich von andern Ein—

richtungen, die in Westfalen statt haben, wo allerdings etwa

in den zwanziger Jahren bei Säkularisation der Klöster dort mehrere Franziskanerklöster ausdrücklich durch Kabinetsordre erhalten sind im Interesse der Seelsorge.

Wenn endlich noch eine mündliche Zusicherung Seiner Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelms IV. er⸗ wähnt wird, so muß ich sagen, daß mir von einer solchen nichts bekannt ist.

Die Schlußberathung über den Titel »Akademie der

Künste in Berlin« leitete der Minister Dr. v. Mühler durch folgende Erklärung ein:

In den Titel 27, Etat der Akademie der Künste in Berlin,

ist eine Position mit eingeschlossen, die im vorigen Jahre von

Seiten des Hauses im Ordingrio bewilligt worden ist, eine Position von 3600 Thlr. zur Reorganisation der hiesigen Kunst⸗ Diese Reorganisation hat noch nicht voll— zogen werden können, weil die Vorbereitungen und Vorarbeiten

dazu noch nicht zum Abschlusse gelangt sind.

Es ist aber bei dieser Position im vorigen Jahre als selbst⸗ verständlich von der Regierung davon ausgegangen worden, daß

lers möglich zeigt, und ich kann nicht im Voraus sehen, unter welchen Bedingungen, wenn ein solcher gefunden ist, es möglich sein wird, ihn zu gewinnen. Auf die Möglichkeit hin, daß erst in einem folgenden Jahre eine Etatsposi—⸗ tion in Ansatz gebracht werde und daß eine, beispielsweise im Jahre 1869 in Aussicht genommene Position demnächst im Jahre 1870 bewilligt würde, und dann die Berufung etwa zum 1. April oder 1. Juli 1870 zur Ausführung kommen könnte, auf diese Möglichkeit hin wird sich nie ein Künstler von Ruf und Bedeutung einlassen. Sie machen es dem Ministerium bequemer, wenn Sie einen Beschluß fassen, wie ihn der Herr Abg. Lasker zur Sprache gebracht hat; das Ministerium kann dann die Hände in den Schooß legen und sagen, mir sind die Hände gebunden; ob aber die Pflege der Kunst und Wissenschaft dadurch gedeihen wird, das kann ich Ihnen ganz allein anheimstellen.

Ich muß hier noch etwas aufklären. Allerdings habe ich in meinen Worten gleich von Anfang an an die Spitze gestellt: ich bin jan an die Beschlüsse gebunden, welche in finanzieller Beziehung von der Landesvertretung gefaßt werden, immerhin aber haben die Bewilligungen, die von Seiten des Landtages

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erfolgt sind, dem Ministerium eine gewisse Latitüde gelassen. Auch für die Universitäten ist eine solche gegenwärtig gegeben. Es ist eine Summe von 19000 Thlr. auf den Etat gebracht worden zum Zwecke der Verbesserung der Gehälter der Universitäts⸗ professoren. Diese Summe steht zur Disposition des Ministeriums, sobald sie die Bewilligung der beiden Häuser erhalten hat, ich muß mir von dieser Summe etwas reserviren; ich muß, wenn die Berufung eines verdienstvollen Mannes kommt, den ich dem Vaterlande zu erhalten wünsche, auch in der Möglichkeit sein, ihm die Vortheile auszugleichen, die ihm anderweitig ge— boten werden; ich muß, wenn ein ausgezeichneter Mann stirbt,

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diese Reorganisation sich wesentlich vollziehen wird durch die Be⸗ rufung einer Direktorialkraft und durch die Berufung von Lehrern, und die Regierung hat im vorigen Jahre keinen Zweifel und kein Bedenken gehabt, daß durch diese Bewilligung von 3600 Thalern im Ordinario ihr auch die Vollmacht ertheilt worden ist, diejenigen Anstellungen zu vollziehen, die zum . der Reorga⸗ nisation erforderlich sein werden. Es ist ein Zufall, daß es im vorigen Jahre noch nicht dazu gekommen ist. Jetzt steht diese Posstion wieder zur Bewilligung im Ordinario. Ich erkläre, daß ich von der Position keinen Gebrauch machen kann, wenn mir nicht zugestanden wird, innerhalb der Grenzen der Posi⸗

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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Ge

Redaction und Rendantur: S ch wie ger.

(R. v. Decker).

heimen Ober · Hofbuchdruckerei

Folgen drei Beilagen

tion auch Unstellungen vorzunehmen. Ich bin eben so wenig

im Stande, jetzt die Etatspositionen zu formuliren, welche dem

einen oder andern Anzustellenden bewilligt werden können; denn

bei Anstellungen, die auf dem Gebiete der Kunst geschehen, kann man nicht immer von vornherein die Summe festsetzen, sondern es handelt sich sehr wesentlich darum, unter welchen Bedingun⸗ gen eine Persönlichkeit zu gewinnen ist, die die Aufgabe zu erfüllen im Stande ist, zu der sie berufen werden soll. Nachdem nun— mehr bei Titel 23 das Prinzip hier im Hause aufgestellt worden ist, daß eine im Ordinario bewilligte Summe nicht zu An— stellungen verwendet werden kann, so muß ich in Beziehung auf diese Summe von 3600 Thlr., die in der Position steht, eine weitere Beschlußnahme von Seiten des Hauses erwarten, indem eine Bewilligung dieser Summe für mich gar keinen Werth hat, wenn mir nicht zu gleicher Zeit die Befugniß zu⸗ gestanden wird, innerhalb dieser Summe die nöthigen Anstel— lungen auch dauernd zu vollziehen. .

Dieselbe Angelegenheit veranlaßte den Minister noch zu folgenden Aeußerungen:

Ich wollte nur, um Mißverständnisse zu vermeiden, kon— statiren, daß es sich bei der Summe von 3600 Thlr. nicht um

dessen Gehaltsposition nicht ausreicht, um dem neu zu Berufen⸗ den das verlangte Gehalt zu geben, im Stande sein die Position zu erhöhen. Dazu dienen mir diese Mittel, die hier zur Disposition gestellt werden, und es ist ab— solut unmöglich, bei allen solchen Etatsveränderungen auf die nächste Etatsperiode zu warten. Wenn aber die Summe von 19000 Thlr., die mir vor 2 Jahren bewilligt worden ist, erschöpft ist und das ist sie gegen Ende des vorigen Jahres gewesen so kann ich natürlich auf die neuen 10,000 Thlr., die ich beantragt habe, nicht eher rechnen, als bis sie vom Hause bewilligt, in den Etat gekommen und der Etat in die Gesetz Sammlung aufgenommen worden ist. Wenn also in der letzten Hälfte des vorigen Jahres Fälle vorgekom⸗ men sind, bei denen ich habe sagen müssen: ich kann aber mein letztes Wort erst sprechen, nachdem der Etat festgesetzt ist, so hat das seinen guten Grund, weil dieser Etat erst die Mittel giebt, um Erhöhungen eintreten zu lassen; sind mir diese Mittel ge⸗ geben, so werde und kann ich, so lange sie reichen, mich freier bewegen in Beziehung auf die einzelnen Stellen und brauche nicht auf die neue Etatsperiode zu warten. So liegen die

Sachen.

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