1869 / 18 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ugleich dem Königlich Großherzoglichen Hauptamte zu Luxemburg 4 ist, if den Hauptämtern zu Kiel, Rendsburg, eide und Tönning der Königlich wurttembergische Zollinspektor egelmaier mit dem Wohnsitz in Kiel, 12) den Haupt⸗ amtern zu Flensburg, Schleswig, Hadersleben und Tondern der Königlich bayerische Grenz⸗Ober⸗Controleur Merck mit dem Wohn sitz in Flensburg, 13) den Hauptämtern zu Harburg, Stade und Lüneburg der Großherzoglich hessische Zollinspeklor Ruckelshausen mit dem Wohnsißz in Harburg, 14) den Hauptämtern zu Emden und Leer der Königlich bayerische Revisionsbeamte Stauffer mit dem Wohnsitz in Emden, lI5) den Hauptämtern zu Wandsbeck und Neu— stadt der Königlich bayerische Rechnungskommissar Sieben mit dem Wohnsitz in Lübeck, 16 den Hauptämtern zu Ottensen und Itzehoe der Königlich sächsische Zollinspektor Krippendorf mit dem Wohnsitz in . 17) den Hauptämtern zu Sebaldsbrück und Geestemündt der Königlich bayerische Zollinspektor Hofreiter mit dem Wohnsitz in Bremen, 18) den Hauptämtern zu Frankfurt a. M. und Hanau der Königlich bayerische Zollinspektor Ziebland mit dem Wohnsitz in Frankfurt a. M., außerdem im Herzogthum Lauenburg dem Haupt- amt zu . Königlich bahyerische Rechnungskommissar Sieben mit dem Wohnsiß in Lübeg; B im Königreich Bayern; 1) den Hauptämtern zu München, Augsburg und Donauwoͤrth der ,,, preußische Steuerinspektor Offelsmeyer mit dem Wohnsitz in München, 2) den Hauptämtern u Hof, Bayreuth und Waldsassen der Königlich preußische Steuer ,. Wolf mit dem Wohnsitz in Hofs 37 den Hauptämtern zu ittenwald, Pfronten, Kempten und Memmingen der Königlich preußische Steuerinspektor Lehmann mit dem Wohnsitz in Kempten, 4 dem Hauptamt fi Lindau der Königlich preußische Steuerinspektor Thormann mit dem Wohnsitz in Lindau, 5) den Hauptämtern zu weihrücken und Ludwigshafen a. Nh. der Königlich preußische Steuer ˖ 336 Norrenberg mit dem Wohnsitz in Ludwigshafen a. Rh. den Hauptämtern zu Nürnberg, Fürth und Bamberg der Königlich preußische Steuerinspektor Wagemann mit dem Wohnsitz in Nuͤrn⸗ berg, . den Hauptämtern zu Passau und Simbach der Königlich preußische Steuerinspektor off mit dem Wohnsitz in assau, 8) den Hauptämtern zu Waldmünchen und Regensburg der Königlich preußische Revisionsinspektor Hammers mit dem Wohnsitz in Regensburg, 9) den Hauptämtern zu Freilassing und Rosenheim der Königlich ic sche Zollinspektor Schwede mit dem Wohnsitz in Rosenheim, 10 den Hauptämtern zu . Marttbreit, Schweinfurt und Würzburg der Königlich preußische Steuerinspekt or Bon mit dem Wohnsitz in Würzburg; ; C. im Königreich Sachsen: 1 den Hauptämtern zu Dresden, Meißen und Riesa der Königlich preüßische Steuer-⸗Rath Graf Roß mit dem Wohnsitz in Dresden, 2) den Hauptämtern zu Chemnitz, Freiberg, Zwickau, Annaberg, Eibenstock und Glauchau der Königlich preußische Steuerinspektor üller mit dem Wohnsitz in Cheninitz, 3) den Hauptämtern zu Leipzig und Grimma der Königlich preußische Steuerinspektor Berndes mit dem Wohnsitz in Leipzig, . den ö zu Schandau und Pirna der Königlich preußische teuerinspektor v. Hirschfeld mit dem Wohnsitz in Schandau, 5) den Hauptämtern zu Zittau, Bautzen und Cöbau der Königlich preußische Steuerinspettor Kreusler mit dem Wohnsitz in Zittau, 6) dem Königlich sächsischen Uebergangssteueramte zu Hof in Bayern . preußische Steuerinspektor Wolf mit dem Wohnsitz in Hof; D. im Königreich Württemberg: 3 den Hauptämtern zu Stuttgart, Cannstadt und Heilbronn der roßherzoglich badische QOber-Zollinspektor Abegg mit dem Wohnsitz in Stuttgart, 27 dem Hauptamte zu Friedrichshafen der Königlich preußssche Steuerinspek⸗ tor Villaret mit dem Wohnsitz in Constanz, 3 dem Hauptamte zu Ulm der n gg preußische Steuerinspekkor Gffelsmeyer mit dem Wohnsitz in München; E im Großherzogthum Baden; I) den Hauptämtern zu Schusterinsel und Rheinfelden der Königlich preußische Steuerinspektor abrecht mit dem Wohnsitz in Basel, 2) den Hauptämtern zu Neu⸗ eistett, Kehl, Lahr und Carlsruhe der Königlich preußische Steuer⸗

inspektor Katsch mit dem Wohnsiß in Kehl, 3; den Hauptämtern zu

Mannheim und Heidelberg der Königli württembergische Ober- ollinspektor Schmidlin mit dem Wohnfitz in Mannheim, 4 den auptämtern zu Ueberlingen und Randegg der Köni lich preußische ber Steuerkontroleur Freytag mit dem Wohnsitz in Sin en,

9 dem Hauptamte zu Constanz der Königlich preußische Steuerinspektor illaret mit dem Wohnsitz in Constanz;

F. im Großherzogthum Hessen: I) den Hauptämtern zu Mainz und Worms der Königlich preußische Steuerinspektor Paal zow mit dem Wohnsitz in Mainz, 2) den Hauptämtern zu Darmstadt und Offenbach der Königlich bayerische Zollinspektor Ziebland mit dem Wohnsitz in Frankfurt a. M.

G. im Großherzogthum Oldenburg: den Hauptämtern zu Oldenburg, Brake un elmenhorst der Königlich preußische Steuer— inspettor Hoffmann mit dem Wohnsitz in Oldenburg;

H. im, Herzogthum Braunschweig: dem Hauptamt zu Braunschweig der Königlich preußische Steuerinspektor v. Maude rode mit dem Wohnsitz in Braunschweig;

L in der freien und Hansestadt Lübeck: dem ländischen Hauptamt zu Lübeck der Köni lich bayerische kommissar Sieben mit dem Wohnsitz in n ech

K. in der freien Hansestadt Bremen: dem zollvereinsländi⸗ schen Hauptamt zu Bremen der Königlich bayerische Zollinspektor Hofreiter mit dem Wohnsitz in Bremen;

L in der freien und Hansestadt Hamburg: dem zoll vereinsländischen Hauptamt zu Hamburg der Königlich slichsisch! Zoll⸗ inspektor Krippen dorf mit dem Wohnsitz in Hamburg; und unter

ollvereins- echnungs

Nr. 229 die Ernennung des hamburgischen General-⸗Konsuls Carl Pini zu Valparaiso zum General⸗Koͤnsul des Norddeutschen Bundes, sowie des preußischen Konsuls John Mac Lean zu Santiago, des preußischen Konsuls Wilhelm Lawrene zu Eon.

cepcion, des hamburgischen Konsuls John Fehlandt zu Valdivia,

des preußischen und hamburgischen Könsuls Heinrich Mathias Paulsen zu Copiapé, zu Konsuln des Rordzeutschen Bunbeg, und des preußischen Vize⸗Konsul Gustav Adolph Friedrich Lenz zu Coronel zum Vize⸗Konsul des Norddeutschen Bundes. Berlin, den 21. Januar 1869. Zeitungs ⸗Comtoir.

Finanz⸗Ministerium.

Der Kataster⸗Controleur Pastorff zu Beuthen O.⸗S. ist zum Kataster⸗Inspektor ernannt und demselben die Kataster— ue o ek! bei der Königlichen Regierung in Breslau ver— liehen worden.

Berlin, 21. Januar. Se. Majestät der König haben , geruht: zur Anlegung des dem Geheimen Medi- zinal⸗Rath und Professor Dr. Veit in Bonn verliehenen Ritter kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus. Ordens und des dem ,, Rechnungs⸗Rath Hansmann u Berlin verliehenen Ritterkreuzes des roßherzoglich mecklen⸗

urgischen Hausordens der Wendischen Krone, Irn f, Genehmigung zu ertheilen.

J .

Die diesjährige Aufnahmeprüfung für das Schullehrer Seminar zu Köpenick findet Montag und 16. Februagr d. Is. daselbst siatt.

Die 2. welche daran Theil nehmen wollen, haben, Behufs der Einberufung, sich a Tic und . an den Herrn Seminar⸗ Direktor Schaller daselbst zu wenden und der Eingabe beizufügen: a) einen von ihnen selbst abgefagßten und geschriebenen debens lauf welcher außer den nöthigen Personalnachrichten den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulamt darstellt; b) ihren Tauf. und Konfirmationsschein; N ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre religiöse und sittliche Befähigung um Schulamte und ihre untadel⸗ hafte Führung; q) ein ärztliches esundheitsattest, in welchem auch die an ihnen erfolgte Impfung der Schutzblattern bescheinigt sein muß, ö ein Attest über die in den letztverfioffenen zwei Jahren kerncunnkt

cken Impfung; f) ein Bildungszeugniß, welches sich über die Fähig⸗

keit, den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt au

spricht; g) eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder,

3 . . . 1 21 . auf die ganze er der Bildungszeit zu zahlen sich verpflichten.

Berlin, den 19. , .

Königliches Provinzial ⸗˖Schulkollegium. Re ich en au.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 21. Januar. Durch Beschluß des Reichstages des Norddeutschen Bundes vom J. Juni ) J jf der Bundeskanzler ersucht worden, die Organisation eines Bundes. konsulats in Pesth mit möglichster Beschleunigung zu veranlassen. Auf die desfallsige VosVvlage des Letzteren hat der Bundesrath diesen Beschluß in der Sitzung vom 22. Juni v. J. dem Ausschusse für Han⸗ del und Verkehr zur Berichterstattung überwiesen. Da die Verkehrs beziehungen mit Ungarn durch die fortschreitende Entwickelung der Kommunikationsmittel in diesem Lande eine gesteigerte Bedeutung gewonnen . und die wesentliche Aenderung, welche sich in der Verwaltung Ungarns ueuerdings vollzogen hat, die Ein— richtung einer Vertretung der kommerziellen Interessen an dem Centralpunkte des ungarischen Verkehrs und der ungarischen Verwaltung erheischen, so ist von dem Ausschusse beantragt worden, der Bundesrath wolle sich, vorbehaltlich der Genehmi⸗

ung des Reichstages, damit einverstanden erklären , daß in

esth ein besoldetes Bundeskonsulat errichtet werde und die zu dessen Dotirung erforderlichen Mittel, nämlich das Gehalt für den Konsul und einen Bureaubeamten mit resp. 5066 Thlr. und 800 Thlr., bereits für das Jahr 1869 flüssig gemacht werden. In der Sitzung vom 15. v. M. hat der Bunbesrath diesem Antrage gemäß Beschluß gefaßt.

Die heutige (36.) Plenar-Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde um 15 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Kriegs- Minister von Roon, der Minsster des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister der landwirthschaftsichen Angelegen— heiten von Selchow, der Justiz⸗-Minister Dr. Leonharbt ünd mehrere Regierungs⸗Kommnmüssare.

Vor dem Eintritt des Hauses in die Tagesordnung nahm der Kriegs-Minister von Rbon das Wort, um einen Gesehz—

.

Dienstag, den 15. und

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twurf einzubringen, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom 3 1865 3. die eg und Erhaltung von Marksteinen behufs der zur Legung eines trigonometrischen Netzes über die echs östlichen Provinzen der Monarchie zu bestimmenden unkte auf den übrigen Umfang der Monarchie mit Ausschluß

der Hohenzollernschen Lande und des Jadegebiets. Der Gesetz= entwurf wurde zur Schlußberathung gestellt.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf; Fortsetzun der Vorberathung im ganzen Hause über den i, , . f betreffend die Gerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen in der Provinz Hannover. Nachdem der Abg. Grumbrecht zu §. 8, der Abg. Gottschewski zu S. 29, der Abg. Twesten zu §. 33 gesprochen und der Justiz⸗Minister den Abgg. Gottschewski und Twesten geantwortet hatte, wurden die von den letzteren gestellten Anträge abgelehnt und die ein⸗ zelnen Paragraphen des Gesetzes, sowie dieses im Ganzen, an⸗ genommen, §. 38 mit dem vom Abg. Graf Schwerin bean⸗ kragten Zusatze: dieses Gesetz tritt am 1. April 1869 in Kraft.

Es folgten in der Tagesordnung: Mündlicher Bericht der Justizlommission über den aus dem Herrenhause an das Haus der Abgeordneten gelangten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung einiger, in einem Theile Westpreußens noch gel⸗ tenden Bestimmungen der Instruktion für die tire fe. Regierung vom 21. September 1773. Der Berichterstatter Abg. Lesse befürwortete die Annahme dieses Gesetzentwurfeß. Das Haus beschloß diesem Antrage gemäß.

Die dritte Nummer der Tagesordnung betraf: .

Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗ Etats über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fortdauer des in dem Gesetz vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von B M00( 000 Thlrn. Das Haus trat ohne Diskussion der Regie⸗ rungsvorlage bei. Es folgte darauf: Zusammenstellung! des von den Abgg. Dr. Becker, Wölfel, Sachse und Genossen beantragten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend einen Zusatz zu 5§. 25 des Gefetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, mit den bei der Vorberathung über diesen im Plenum erfolgten Beschlußnahme.

Das Haus trat auch diesem Gesetzentwurf ohne Debatte bei. (Schluß des Blattes.)

Sachsen. Meiningen, 20. Januar. Die Sammlung der landesh. Verordn. im Herzogthum Sachsen⸗Meinin ene ent hält ein Gesetz vom 11. Janüar 1869, betreffend bie Fest⸗ stellung des Diensteinkommens und des Quieszenzgehalts der

Volksschullehrer.

Oesterreich- Ungarn. Wien, 20. Janugr. (W. Z) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales treffen am Donnerstag Abends von Kopenhagen und Berlin hier ein und werden in der Hofburg im leopoldini⸗ schen Trakt Appartements beziehen. Um Freitag ist Fa— miliendiner. Der Aufenthalt Ihrer Königlichen Höheiten wird schwerlich über den Sonntag hinausgehen. Von hier begeben sich Ihre Königlichen Hoheiten über Triest nach Aegypten.

Prinz Leopold von Bayern ist nach München zu⸗ rückgekehrt. .

Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht u. A.: das Pro⸗ tokoll vom 5. November 1868 in Bezug auf den Beitritt der österreichisch ungarischen Mongrchie zu den Bestimmungen des türkischen Gesetzes vom 7. Seyper 1284 (18. Juni 1867, womit den Fremden das Recht eingeräumt wurde, unter ge— wissen Bedingungen unbewegliches Eigenthum im ottomani⸗ schen Reiche zu erwerben. (Unterzeichnet zu Konstantinopel am 5. November 1868, in Folge Allerhöchster Ermächtigung Sr. K. und K. Apostolischen Majestät vom 18. Oktober 1868), ferner das Gesetz vom 9. Januar 1869 über einige Aenderun—⸗ gen, der auf das Konkursverfahren bezüglichen Gebühren⸗ vorschriften und die Verordnung des Finanz“ Ministeriums vom 9. Januar 1869, über die Stempelpflicht der in Form von

Telegrammen eingebrachten Eingaben. Dem Hause der Abgeordneten legte die Regie

rung gestern einen Gesetzentwurf, betreffend die Verhältnisse

der Aktien und Kommanditgesellschaften auf Aktien, dann der Erwerbs und Wirthschaftsgenossenschaften vor. U ; .

Hinsichtlich der Interpellation, betreffend die Vorgänge in Wieliczka wurde vöm Finanz⸗Ministerium eine ausführliche Darstell ung des Sachverhaltes mitgetheilt (s. Gewerbe und Handeh.

Abg. Grocholsky brachte eine Interpellation an das Ge— sammt⸗Ministerium ein, die in der Frage kulminirt, wann die Regierung die bekannte Resolution des galizischen Landtages ö ö zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen gedenke.

Auf der Tagesordnung stand als erster Gegenstand der Antrag des Abg. Dr. Roser und Genossen: »Es sei die Regie⸗

heißt es nach dem »W. T.

rung aufzufordern, auf legislatorischem Wege dahin zu wirken, daß: I) die tägliche Arbeitszeit in den Fabriken auf zehn Stunden beschränkt, 2 Kindern unter vier⸗ zehn. Jahren der Eintritt in die Fabriken nicht gestattet, endlich 3) über die Ausführung diefer letzteren Bestim' mung durch eigene Kinder ⸗Arbeitsbücher Aufsicht geführt werde. Der Antrgg wurde einem Ausschuß überwiesen.

Nächster Begenstand war die Regierungsvorlage, wodurch das Ministerium der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zum Abschlusse eines Uebercinkommens mik deim Ministerium der Länder der ungarischen Krone wegen gegen⸗ . Feststellung der Auslagen im ollgefälle . wird. Dieselbe wurde an den Finanzausschuß gewiesen.

Es folgte die erste Lesung. des deutsch⸗österreichischen Tele⸗ graphenver trages, des Volkszählungsgesetzes und des Gesetzes über die Modalitäten zur Rückerstattung des zur Behebung des Nothstandes im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Gesetze vom 21. März bewilligten Vorschusses von 350000 Fl. Den Schluß der Tagesordnung bildete das Gesetz über die Errichtung von Gewerbegerichten und Petitionen.

Schweiz. Bern, 18. Januar. (N. Z. 37 (Bundes⸗ raths⸗Verha l nn gr Vom päpstlichen Geschäftsträger ist dem Bundesrath ein Schreiben mitgetheilt worden, welches im November 1868 durch den Bischof von Basel in Betreff des Entwurfes einer neuen Verfassung für den Kanton Thurgau an den dortigen Verfaffungsrath gerichtet worden ist, mit dem Ersuchen, seinen Einfluß beim Verfassungs⸗ rathe, der am 18. Januar zur zweiten Berathung zusammen⸗ trete, geltend zu machen, damit die bischöfliche Benkschrift in e dt ige Erwägung gezogen und die Rechte der katholischen

irche gewahrt werden. Die Denkschrift wendet sich gegen Art. 18 des Entwurfes, betreffend die Eivilehe; Art. 23, betref⸗ fend Untersagung der Stiftung geistlicher Klosterschaften, und Aufhebung des Klosters Katharinenthal; Art. 21, betreffend das Abberufungsrecht der Pfarrgemeinden gegenüber Seelsorgern, und Art. M, betreffend das Schulwesen. Der Bundesrath ant⸗ wortete dem Geschäftsträger, daß der Bundesbehörde nicht zu⸗ stehe, in irgend welcher Weise in die Verhandlungen des Ver⸗ fassungsrathes von Thurgau sich einzumischen; die Bundes— versammlung werde seiner Zeit zu nr haben, ob einer neuen Verfassung des Kantons Thurgau die eidgenössische Ga⸗ rantie zu ertheilen sei, wobei aber ausschließlich in Frage kom⸗ men werde, ob die einzelnen Bestimmungen dieser Verfassung mit denjenigen der schweizerischen Bundesverfassung im Ein⸗ klang stehen.

Belgien. Brüssel, 29. Januar. (W. T. B.) In Folge einer Verschlimmerung in dem Befinden des Kronß rinzen hat der König den Dr. Jenner aus London zur Konsultation hierher berufen.

Die Repräsentantenkammer beschäftigte sich am 19. noch mit der General⸗Diskussion über das Budget des Innern. Die Debatte betrifft hauptsächlich die . der Kinder in den Fabriken. Der Kriegs⸗Minister überreichte ein Gesetz, betreffend die Zulassung zum Avancement im Sanitätsdienst der Armee, der Justiz-⸗Minister legte den Entwurf des Militärgesetzbuchs vor.

Großbritannien und Irland. London, 19. Januar. In der St. Pauls-⸗Kathedrale ist ein Monument aus weißem Marmor zum Andenken an den im Jahre 1860 verstor⸗ benen Admiral Eharles Napier errichtet worden. Die Mitte des Denkmals wird von einer Büste des Admirals gebildet; an den Seiten sind die Namen der Schlachten angebracht, in welchen er gefochten hat: Martinigue, Ponza, Potomac, Kap St. Vincent, D Journ, Boharsee, Sidon, Aere, Baltic und Bomarsund.

Frankreich. Paris, 20. Januar. (W. T. B) Der Marquis Lavalette empfing heute den chinesischen Gesandten Burlingame.

Im gesetzgebenden Körper brachte Bethmont eine Interpellation über die Vorgänge auf der Insel Réunion ein.

In dem Blaubuche, welches morgen ausgegeben wird, B.“ in Bezug auf den Orient: Nothwendigkeiten ersten Ranges, welche sich für Europa an die Aufrechterhaltung des durch die Verträge geschaffenen dortigen Zu⸗ standes knüpfen, erklären zur Genüge unsere beständige lebhafte Sorgfalt für die orientalischen Angelegenheiten. Dank dem Geiste der Versöhnung, welcher die Arbeiten der Konferenz geleitet hat, haben sich die Bevollmächtigten über diejenigen völkerrechtlichen Grundsätze verstendigtz welche bei der Streitfrage als maßgebend anzusehen sind. Die Regierung wird nicht zögern, das desinitive K der freundschaftlichen Intervention der Mächte bekannt zu geben.

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