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Welche Quartiere für die vorstehend bezeichneten Chargen und welche für Gemeine in Anspruch zu nehmen sind, wird nach dem militärischen Bedürfnisse, beziehungsweise unter Zugrundelegung der im ö 7 des Regulativs (Beil. Litt. A. des Gesetzes) enthaltenen Vor⸗ schriften, bestimmt. . ;
12. Die Ausfertigung der Quartierbillets für einen Gemeinde⸗ bezirk und die angeschlossenen Gutsbezirke erfolgt durch den Gemeinde⸗ vorstand beziehentlich die Servisdeputation. ) ;
In den an einen 2 nicht angeschlossenen selbstständi⸗ gen Gutsbezirken bedarf es der Ausstellung von Quartierbillets nur in dem Falle, wenn auch die Hintersassen des Gutes zur Quartier- leistung herangezogen werden sollen. In diesem Falle erfolgt die Aus—⸗ stellung durch den Besitzer des Gutsbezirkes oder dessen Stellvertreter.
Von den Kommunal⸗Aussichtsbehsrden ist darauf zu halten, daß in den einzelnen Ortschaften Quartierbillets vorräthig sind, wobei es sich empfieblt, für Quartier mit und ohne Verpflegung verschieden⸗ farbige Billets zu wählen.
§. 13. Müͤssen wegen verweigerter oder unvollständiger Quartier leistung Zwangsmittel gegen Quartierpflichtige in Anwendung ge— bracht werden, und ist der Zweck nicht anders, als durch Uebertragung der ganzen oder theilweisen Leistung auf Dritte zu erreichen, so sind die Gemeindevorstände berechtigt, den erforderlichen Vorschuß aus der Gemeindekasse zu entnehmen. Bis zur Höhe des Vorschusses können auch die auf den Pflichtigen entfallenden Servisvergütungen einbe—
halten werden. . §S. 14. Wird ein allgemeiner Quartierwechsel nach Ablauf von
drei Monaten beabsichtigt (8. 14 des Gesetzes,, so hat der Ortsvor⸗ stand unter Angabe des neuen Quartierbezirks den Truppentheil noch vor Beginn des dritten Monats hiervon in Kenntniß zu setzen.
§. 15. Ueber die in den Garnisonen Seitens der einzelnen Trup— pentheile gezahlten Servisvergütungen stellen die Gemeindevorstände nach dem sub Littr. D. beigefügten Formular Quittungen aus.
Für Quartiergewährung in Kantonnements und auf Märschen empfangen die Ortschaften von den Truppentheilen Quartierbescheini= gungen nach dem sub Littr. E. beigefügten Formular.
Auf Grund dieser Bescheinigungen liqguidiren in den Städten die
Gemeindevorstände, auf dem Lande die Kommunal ⸗Aafsichts behörden die Servisentschädigungen nach dem sub Littr. F. beigefügten For⸗ mular in Zeitabschnitten von drei Monaten bei der Intendantur des— jenigen Armeecorps, welchem der Truppentheil angehört.
Die Auszahlung des Servises erfolgt an die mit der Unter⸗ vertheilung der Einquartierung (Ausstellung der Quartierbillets) beauf⸗ tragten Organe.
8§. 16. Wo nach der Bestimmung des §. 15 des Gesetzes keine
Vergütung für die Quartierleistung gewährt wird, ist unter, der Be—⸗ . »Tag« der bürgerliche Tag von Mitternacht zu Mitternacht zu verstehen.
. 8. 17. Die durch den Anhang zur Klasseneintheilung der Orte (Beil. Littr. C. des Gesetzes) für die zum Zwecke der Artillerie- Schießübungen zu beschaffenden, sowie für sonstige vorübergehende Quartierleistungen bewilligten höheren Servisvergütungen beginnen erst mit der wirklichen Eröffnung der Artillerie⸗Schießübungen, be⸗ ziehentlich nach Ablauf einer ununterbrochenen Kantonnementszeit von 30 Tagen ohne Quartierwechsel.
§. 18. In der gesetzlichen eventuellen Verpflichtung der Gemeinde— vorstände zur Uebernahme der Garnisonverwaltungs⸗Geschäfte in den Garnisonen wird nichts geändert.
Berlin, den 31. Dezember 1868.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Gr. von Bismarck ⸗Schsnhausen.
Der Kriegs⸗Minister. von Roon.
Gesetz, betreffend die antheilige Uebernahme einer Garantie des Nord— deutschen Bundes für eine zur Herstellung der dauernden Fahrbarkeit des Sulina · Armes der Donaumündungen von der Europäischen Donau⸗ schiffahrts-Kommission aufzunehmenden Anleihe. Vom 11. Juni 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
§8. 1. Das Bundes ⸗Präsidium wird ermächtigt, für die Verzin⸗ sung und Rückzahlung eines zur Herstellung der dauernden Fahrhar— keit des Sulina⸗Armes der Donaumündungen bestimmten Darlehns der in Gemäßheit des pariser Friedensvertrages vom 30. März 1856 niedergesetzten Europäischen Donauschiffahrts⸗Kommission die Garantie unter nachfolgenden Bedingungen zu übernehmen: i) der Nominal⸗ betrag der Anleihe soll die Summe von 135,000 Pfund Sterling nicht übersteigen; 2) die Garantie wird auch von Großbritannien, Frank- reich und Oestexrreich übernommen. Anderen Mächten ist die Bethei⸗ ligung an der Garantie vorbehalten. Die garantirenden Mächte über- nehmen die Garantie zu gleichen Theilen und haften den Gläubigern solidarisch; 3) die Anleihe soll innerhalb dreizehn Jahren amortisirt werden; 4 die Zahlung der jährlichen Zinsen und Tilgungsquoten wird aus dem nach Abzug der laufenden Ausgaben für Verwaltungs-⸗ und AUnterhalkungskosten verbleibenden Ertrage der Schiffahrtsabgaben bestritten, welche in Gemäßheit der Schiffahrtsakte für die Donaumündungen vom 2. November 18665 von dem Verkehr auf der unteren Donau erhoben wer— den; die Deckung des sich hierbei etwa ergebenden Jahres defizits wird von den Garantiemächten geleistet; 5) die von den Garantkemächten zur Deckung des Defizits an Zinsen ünd Tilgungsquoten nach Nr. 4 geleisteten Beiträge sind aus den späteren Reinerträgen der ebendaselbst bezeichneten Abgaben mit dem Rechte der Priorität vor jeder späteren , Garantiemächten jährlich nach Verhältniß ihrer Beiträge zu erstatten,
§. 2. Der Bundeskanzler wird mit der Ausführung dieses Ge—
setzes beauftragt. . . ; Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei.
gedrucktem Bundes⸗Insiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 11. Juni 1868.
(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
— *
— Das, »Amts Blatt der Norddeutschen Post⸗Verwaltung⸗ (Nr. 3) enthält eine Generalverfügung vom 14. Januar, betreffend 32 w mit den Vereinigten Staaten von merika.
—
Gewerbe und Handel.
— Der dem österreichischen Abgeordnetenhause am 19. d. M. vorgelegte amtliche Bericht über den Wassereinsturz in Wieliezka schließt folgendermaßen: Der Querschlag Kloski ist bis jetzt auf 58 Klaf. tern festgezimmert; ob es gelingen wird, die Gewältigung bis in den salzfreien Thon, welcher eine sichere Verdämmung gestatten würde, fortzusetzen, kann augenblicklich nicht beurtheilt werden. Man hat jedoch bereits angefangen, von dem 35 Klafter über dem Kloskischacht gelegenen Albrecht⸗Horizont einen Schacht abzutäufen, um den Ver. dämmungspunkt auch von oben zugänglich zu machen. achten der auf Ansuchen der Gemeinde Wieliczka entsendeten Kom. mission von Fachmännern sprach sich dahin aus, daß, wenn die Ver. dämmung des Wassers im Schlage Kloski vor Ertränkung dez Horizontes »Haus Desterreich« gelingen sollte, eine Gefahr füuͤr die Stadt in keinem Falle zu besorgen sei; im schlimmsten Falle aber, wenn die Wasser bis auf den 15 Klafter über »Haus Oesterreich. gelegenen Horizont Rittinger steigen sollten, eine Gefahr für die Stadt noch nicht zu ersehen sei, weil die alsdann in den Gruben möglicher Weise entstehenden Brüche sich keineswegs soweit erstrecken könn⸗ ten, um die Tagesoberfläche zu ,, daß aber endlich nach der größten Wahrscheinlichkeit das Wasser nicht mehr als 3 Klaftern über den Horizont »Haus Oesterreich« steigen werde und, selbst wenn eine nicht vorauszusehende beträchtliche Verzögerung in der Aufstellung der neuen Maschinen eintreten sollte, eine Höhe des Wasserspiegels von 6 Klaftern über »Haus Oesterreich« das Aeußerste sei, was erwartet werden könne.
Unter diesen Umständen steht zu hoffen, daß, wenn auch die Ab— dämmung des Wassers vor der Ertränkung des Horizontes 33. Oesterreich« noch nicht gelingen sollte, eine Gefahr für die Oberfläche gar nicht und für die Grubenbaue möglicher Weise nur in ihren unter— sten Theilen entstehen werde.
Mit dem Einbaue der neuen Wasserhebungsmaschinen auf dem Elisabeth⸗Schachte und dem Josephs-⸗Schachte wird fortgefahren und es wird nur von der rechtzeitigen Ablieferung, der verschiedenen Maschinentheile und Pumpen abhängen, um mit der Entwässerung so zeitig beginnen zu können, daß die Verdämmung des Wasser— einbruches auch im ungünstigsten Falle voch vor Ablauf des ersten halben Jahres bewirkt sein kann.«
Verkehrs⸗Anstalten.
Grau denz, 20. Januar. Der Trajekt bei Graudenz und Ma— rienwerder ist vollständig unterbrochen, bei Culm nur noch pr. Kahn zu bewerkstelligen.
New⸗Orleans, 2. Januar. (Wes. 8.) Der Hamburger Dampfer »Teutonia«, Meyer, kollidirte auf dem Mississippi beim Aufsegeln nach der Stadt mit dem Dampfer »A. G. Brown, welcher letztere in kurzer Zeit sank. Passagiere, Mannschaft, Geld und Schiffspapiere wurden gerettet. Die »Teutonia« hatte keine Beschädigungen erlitten.
Fele grnphHi3gehe Witterimnmzsheriehte v. 21. Januar. Ab w Ab v ö. emeint?
ort. Ii. v. M. v. M. Wind. j t.
Memel .... 5, s S0O., mässig. heiter.
Königsberg 6 3 NO., atark. bed., Schnee.
D ⸗ S, 1 6,9 S, schwaeh. bedeekt.
7, 1 Windstille. trübe.
2 — 5,8 O., mässig. heiter.
Puthus. ... —3, 3 O0. mässig. wolkig.
Berlin 3.4 NO., mässig. bewölkt.
Posen ⸗ 3 — 189 můssig. heiter.
Katibor ... 3! 2,7 No, mässig bedeckt.
Breslau ... o- 3.4 80., mässig. bedeckt.)
Torgau ... 3! 2, 7 80., zieml. lebh. wolkig, Schnee.
Münster ... 3 trübe. sehr heiter.
—2, 1 80, sehwach. 1, 9 SO., schwach. 2, 6 No., mässig neblig, trübe. S0. , lebhaft. bezogen. WSW. , windstill. bedeckt. ?)
SVW. , mässig. bedeckt.
O., schwach. bedeekt. Windstille. heiter.)
S0., frisch. bedeckt.)
O0 NO., windstill. bedeckt.
OS0., schwach. heiter.
SW. , sehwach. beinahe heiter. SS0., mässig. bewölkt, unruhig.
Flensburg
Brüssel.... Haparanda. kiga Stocekholin . Skudesnäs . Gröningen. : Helder
kö
Ghrintinnn.
2) Dicker Nebel. 3) Gestern Abend
) Seit gestern Mittag Schnee. ) Hohle See,
Wind 0. sehwach, am 20. Max. — 1,0, Min. — 6,2. S80. friseb.
Das Gut.
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Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Wider nachbenannte Heerespflichtige 1) den Iznatz Roman Lewinski aus Bobrownik, 2) den Andreas Sikora aus Rzetnia, 3) den Pinkus Kasriel aus Kempen, 4 den Löbel Grühn, al. Idzkowski aus Grabow, 3) den Johann Nawrot aus Parzynow, 6) den Aron Biliak aus Grabow, 7) den Reinhold Carl Kutulka aus Grabow, 8) den Jacob Philipp aus Grabow, 9) den Moses Cohn aus Kempen, 10 den Leiser Ciacher aus Kempen, 1I) den Tewel Fischer aus Kempen, 12) den Jacob Gallewski aus Kempen, 13) den Baruch Goldschmidt aus Kempen, 14) den Samuel Hamburger aus Kempen, 15) den Casriel Jacob aus Kempen, 16) den Elias Kasriel aus Kempen, 17) den Gillel Lubliner aus Kempen, 1 den Aron Malbin aus Kempen, 19 den Wolff Opel aus Mirkow, 26 den Lieber Sachs aus Kempen, 21 den Simon Tischler aus Kempen, 22) den Jacob Toklas aus Kempen, 23) den Jonas Mendel, al. Guttentag aus Kempen, 24) den Anton Bialecki aus Biskupice, 25) den Joseph Kuna aus Malinow (Krölewskie) 26) den Stanislaus Binenda gus Mianowice, 27) den Joseph Gold baum aus Kempen, 28) den Wawrzyn Marxong aus Swiba J., 29) den Joseph, Cohn aus Rippin, Kreis Poln. Wartenberg, 30 den Thomas Lesniak aus Grabow, 31) den Joseph Ludwiezak aus Gra— bow, 32) den Hiller Aron aus Kempen, 33) den Oscar Adolph Louis Bogasch aus Kempen, 34) den Löbel Mendel Breslauer aus Kempen, 35) den Hirsch Fuhrmann aus Kempen, 36) den Isaak Guthmann aus Kempen, 37) den Moses Wolff Hochstein aus Kempen, 38) den Michael Jacob Jacob aus Kempen, 39) den Hirschel Kaffie aus Kempen, 40) den Lewy Kasriel aus Kempen, 41) den Isaak Löbel Kosak aus Kempen, 42) den Albert Karztan aus Kempen, 13) den Löbel Kempinski aus Kempen, 44) den Pinkus Liebermann aus Kempen, 45) den Jacob Singer aus Kempen, 46) den Schlamme Schein aus Kempen, 47) den Feibel Toklas aus Kempen, 48) den Johann Jaginiaszka aus Kraszkow, 49) den Carl Staczonski aus Kraszkow, 50) den Marcus Joseph Sobczak aus Ligotta, 5l) den Joseph Jarezewski aus Mielecin, 52) den Andreas Fraszczak aus Rzetnia, 53 den Roch Polkownik aus Parzynow, 54) den Hirsch Kalischer aus Kempen, 55) den Ladislaus Sitkow sti aus Wygoda plugawska, 56) den Schmiedesellen Johann An— dreas Mrowka aus Donaborow wird die Untersuchung wegen Ver⸗ lassens der preußischen Lande ohne Erlaubniß, um sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, in Gemäßheit der Anklage vom 2. Januar 1869 auf Grund des §. 1109 des Straf- Gesetbuchs eingeleitet. Zur münd— lichen Verhandlung der Sache steht Termin auf den Z25sten Mai er., Vormittags 9 Uhr, in unserem Sitzungssaal Nr. 1 hierselbst an, Die oben Angeklagten werden hierdurch vorgeladen, in diesem Termine zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel zur Stelle zu bringen, oder solche zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch u demselben herbeigeschaft werden können. Erscheinen die nn,, in diesem Termine nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaciam verfahren werden. Kempen, den 9. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
ann
Handels⸗Register. Handels⸗-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.
Die unter Nr. 4564 des Firmenregisters eingetragene hiesige Firma: Isidor J. Horwitz, Inhaber: Kaufmann Isidor Itzig Horwitz, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.
Die Gesellschafter der in Eibenstock in Sachsen, mit einer Zweig⸗
niederlassung in Berlin, unter der Firma: C. G. Dörffel Söhne,
(Fabrik und Handel mit Spitzen, Stickereien, Korsets und Krinolinen,
hiesiges Geschäftslokal: Markgrafenstraße Nr. 42), vor dem 1. März 1862 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Kaufleute
l) Carl Dörffel,
2 Carl Mennel,
3) Julius Dörffel,
4 Ernst Dörffel,
alle zu Eibenstock.
Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2508 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Die vorgedachte Handelsgesellschaft hat für ihre Handlung C. G. Dörffel Söhne dem Julius Hoffmann und dem Georg Mennel, beide zu Berlin, Prokura ertheilt.
Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1348 des Prokuren registers eingetragen.
Die unter Nr. 2080 des Gesellschaftsregisters eingetragene Handels gesellschaft, Firma: Collin C Brasch,
ist durch gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf⸗ leute Isidor Collin und Schmeye Brasch, ber r hf
3 Die Handelsgesellschaft ist zufolge heutiger Verfügung im Re— gister gelöscht.
Zum alleinigen Liquidator ist der Kaufmann Schmeye Brasch zu Berlin ernannt.
Die unter Nr. 877 des Gesellschaftsregisters eingetragene Handels⸗ gesellschaft, Firma: Ries & Hillmann
ist durch gegenseitige Uebereinkunft der bisherigen Gesellschafter, Kauf. leute August Ferdinand Hermann Ries und Carl August Theodor Hillmann, aufgelöst,
Die Handelsgesellschaft ist zufolge heutiger Verfügung im Re⸗ gister gelöscht.
Unter Nr. 2509 unseres Gesellschaftsregisters ist die hiesige Aktien⸗ gesellschaft, Firma: »Aktien verein Borussia für Braunkohlenverwerthung, Thon waaren⸗ C Ofenfabrikation zu Berlin« zufolge heutiger Verfügung i n,. eingetragen:
Die Gesellschaft ist eine ,, , ,.
Dieselbe ist genehmigt durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 21. November 18668. Die Statuten und die Bestäti—⸗ gungsurkunde sind abgedruckt in der Beilage zum 51. Stück des Amtsblattes pro 1858 der Königl. Regierung zu Pots— dam und der Stadt Berlin, befindet sich auch in beglaubigter Abschrift im Beilageband Nr. 113 Blatt 23 bis 26.
Gegenstand des Unternehmens ist der Braunkohlenbergbau in dem Braunkohlenrevier Hausdorf, Ullersdorf und Lohs bei Sorau, sowie die Ziegel und Thonwaarenfabrikation ebendaselbst.
Die Dauer der Gesellschaft ist auf 50 Jahre, vom Tage der landesherrlichen Genehmigung ab gerechnet, festgesetzt.
Das Grundkapital ist auf S0, 000 Thlr. Sechshunderttausend Thaler) festgesetzt und zerfällt in 60090 Aktien à 100 Thlr.
Die Aktien lauten auf jeden Inhaber.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen durch
den Staats-⸗Anzeiger, die Berliner Boͤrsen⸗Zeitung, das Potsdamer Regierungs⸗Amtsblatt.
Einladungen zu der Generalversammlung erfolgen unter Mittheilung des Zweckes derselben durch zweimalige Bekannt— machung in den Gesellschaftsblättern; die letzte der Bekannt⸗ , muß mindestens 14 Tage vor dem Termin er—
olgen.
Vertreten wird die Gesellschaft durch den vollziehenden 9 und in Behinderungsfällen durch den Betriebs-
irektor.
Vollziehender Direktor ist der Bergdirektor Friedrich Rau zu Berlin, Betriebsdirektor der Bergdirektor Leopold von der Mosel zu Görlitz. Dieselben zeichnen, indem sie der Firma ihren Namen und ihre Stellung als vollziehender Direktor resp. Vertreter desselben unterschriftlich beifügen.
Der Kaufmann August Ferdinand Franz Reschke zu Berlin hat für seine hierselbst unter der Firma: Reschke C Co. bestehende, unter Nr. 42 des Firmenregisters eingetragene Handlung, seinem Sohne, dem Franz Oscar Reschke, geboren den 6. September 1845, Prokura
ertheilt. ; Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1349 des Prokuren⸗
registers eingetragen.
Die Direktion der Preußischen Hypotheken ⸗ Kredit- und Bank⸗ Anstalt, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hermann Henckel zu Berlin, hat für ihre hierselbst unter der Firma: Direktion der Preußischen Hypotheken⸗Kredit, und Bankanstalt, Kommanditgesellschaftz auf Aktien, Hermann Henkel, bestehende, unter Nr. 1033 des Gesellschafts— registers eingetragene Gesellschaft
dem Emil Rühl zu Berlin . . in der Weise Kollektivprokura ertheilt, daß er die Firma gemeinschaft— lich mit einem der unter Nr. 1177 des Prokurenregisters eingetragenen Prokuristen zu zeichnen befugt ist. Berlin, den 18. Januar 1869.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter
Nr. 5463 der Kaufmann (Handel mit Holz und Steinen)!
Carl Albert Theodor Henschel zu Berlin, . Ort der Niederlassung Berlin, (jetziges Geschäftslokal: Elisa—⸗ bethstraße Nr. 22), Firma: C. A. Henschel, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Unter Nr. 1657 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige
Handlung, Firma:
Ottenstein C Cohn — und als deren Inhaber die Kaufleute Felix Ottenstein und Heymann (Herrmann) Cohn vermerkt sind, ist zufolge heutiger Verfügung einge—⸗
tragen:
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