1869 / 19 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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richtig angenommen haben, so können Sie unmöglich den ch a,, denn dann würde der Kläger in der Hand haben, indem er die Klage fallen läßt, den Vorschriften des S. 28 entgegenzutreten. Es scheinen mir also diese beiden Para— graphen im allerengsten Zusammenhange zu stehen und sich gegenseitig zu bedingen. .

Ferner über den von dem Abg. Twesten zu 8. 33 ge— stelltn Antrag: im 3. Absatz des §. 33 die Worte nach zu⸗ voriger Anhörung der Kronanwaltschaft⸗ zu streichen:

Meine Herren, ich bitte meinerseits, den Antrag abzulehnen. Daß diese Vorschrift nach dem Prozeßrecht der Verordnung von 1844 nicht begründet sein würde, gebe ich zu. Die Sache liegt ja aber ganz anders nach dem Prozeßrecht, wie es in der Provinz Hannover besteht. Nach dem Prozeßrechte der Pro— vinz Hannover soll in der berathenden Sitzung des Gerxichts bei derartigen Beschlüssen, welche das öffentliche Interesse be— rühren, die Staatsanwaltschaft gehört werden; wenn dieses in andern Fällen sich so verhält, so ist in der That gar nicht ab— zusehen, warum denn nun im Ehegerichts verfahren, einem ganz wichtigen Falle, wo das öffentliche Interesse in ganz außerordentlicher Weise berührt wird, etwas Anderes gelten soll. Es kommt hier nicht auf das Prozeßrecht der alten Pro—⸗ vinzen an, sondern auf das Prozeßrecht, wie es in der Pro⸗ vinz Hannover gilt;, in diesem hat die Staatsanwaltschaft eine andere Stellung. ect J

Bei der General-Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der S§S. 30 bis 33 1I. 1. Allg. Landr. (Ehehindernisse) gab der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt nach— stehende Erklärung ab: k

Meine Herren! Nachdem die Königliche Regierung selbst dreimal, und zwar in drei verschiedenen Jahren bei dem Land⸗ tage die Beseitigung des Ehehindernisses wegen Ungleichheit des Standes beantragt hat, ist es ganz selbstverständlich, daß ich mich mit dem Grundgedanken des Antrages einverstanden er— kläre. Auf die Frage, ob die Vorschriften des beantragten Hesetzentwurfs gegeben oder geboten sind durch den Art. 4 der Verfassungs Urkunde, lasse ich mich nicht ein und zwar aus dem ganz einfachen Grunde, weil diese Fragen hier, wo wir auf dem legislativen Standpunkt stehen, wenn überhaupt von Bedeutung, so doch jedenfalls nur von untergeordneter Bedeu—⸗ tung sind. Der Antrag wird auf andere Weise leicht zu recht— fertigen sein. Es handelt sich um eine durch und durch ano— male Bestimmung des Landrechts. Diese landrechtliche Be— stimmung ist unbekannt dem gemeinen und dem rheinischen Recht, Wenn es sich nun jedenfalls um keine berechtigte Eigen- thümlichkeit des landrechtlichen Gebietes handelt, so wird das Gebot der Rechtseinheit zur Geltung kemmen können und diese Rechtseinheit unstreitig durch Beseifigung der betreffenden Vor— schrift einzutreten haben. Es ist nün der Grundgedanke des Gesetzentwurfs Ihnen in verschiedenen Fassungen vorgelegt. Ich . in der Sache zwischen den verschiedenen Fassungen gar keinen Unterschied erblicken, die Deduktionen des Herrn Re— ferenten und insonderheit diejenigen des Herrn Korreferenten liegen mir zu fern. Ich darf übrigens bemerklich machen, daß in den Worten »sind aufgehohen« in früherer Zeit denn diese Sache hat ja eine lange Geschichte die Bedeutung ge— funden worden ist, als solle das Gesetz deklaratorisch wirken, was meiner Ansicht nach in den Worten nicht liegt, weil sie ganz allgemein gehalten sind. Anders würde die Sache liegen, wenn es hieße: sind auf Grund des Art. 4 der Verfassungs⸗ Urkunde aufgehoben, oder sind seit dem Tage der Wirksamkeit der Verfassung aufgehoben. . ; .

Wenn nun ganz freie Wahl wäre, so würde ich dasür hal⸗ ten, daß man sich darauf beschränken sollte ganz einfach den Art. 30 II. 1. d. A. L. R. aufzuheben, indem dann alles Uebrige meiner Meinung nach folgen würde. Man brauchte auch nicht zu sagen, der Artikel ist mit seinen Folgen auf⸗ gehoben, das ist ganz selbstverständlich. Einen solchen einfachen Satz würde ich vorziehen, weil ich wissenschaftlichen Ballast gern im Gesetz entbehre. Die Sache liegt übrigens doch anders. Nachdem diese Sache einmal wieder zur Sprache gekommen ist, ist es dringend wünschenswerth, sie aus der Welt zu schaffen, und zu diesem Zweck muß man praktisch verfahren und den einfachsten und wirksamsten Weg einschlagen. Diesen einfachen und wirksamen Weg werden wir betreten, wie ich meine, wenn wir uns dem Antrage des Herrn Referenten anschließen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil dieser Antrag durchaus übereinstimmt mit derjenigen Fassung, welche, als' die Sache zum letzten Male im Landtage zur Sprache kam, nach sehr ausführlichen Erörterungen in der Kommission des Herren— hauses angenommen worden ist. Wenn Sie den Antrag des Herrn Referenten annehmen, so kann man sich der Hoffnung hingeben, daß die Sache im Herrenhause einfach durch Vor= berathung oder Schlußberathung erledigt wird.

Der Regierungskommissar, Geheime Justiz⸗ Rath Dr. v. Schelling, äußerte sich über denselben Gesetzentwurf wie folgt:

Von dem praktischen Standpunkte aus, welcher Ihnen berelts, meine Herren, zur angelegentlichen Berücksichtigung empfohlen worden ist, muß sich die Staatsregierung gegen denjenigen Theil der Zusat. anträge erklären, welcher die Frage über die Rückbeziehung des Gesetzes zu regeln beabsichtigt. Nach der Ansicht der Staatsregierung ist es rathsamer, diese Frage der Wissenschaft und der Rechtsprechung zu überlassen. Wie kontrovers im Allgemeinen diese Materie ist, werden Sie bereits aus den einander zum Theil entgegenstehenden Ausfüh— rungen des Herrn Vorredners entnommen haben. Die Zweifelhaftig- keit beschränkt sich aber keineswegs auf das Gebiet der Rechtsprechung, sie erstreckt sich in nicht minderem Maße auf das Gebiet der Geseß⸗— gebungs ⸗Politik. Auch auf diesem Gebiete sind sehr verschiedene An. sichten darüber laut geworden, inwieweit es dem Gesetzgeber erlaubt ist oder ziemt, vergangene Thatsachen in den Bereich seiner Disposi⸗ tionen zu ziehen. Dazu kommt, daß es im vorliegenden Fall kaum ausführbar sein würde, eine Fassung zu finden, die nicht irgendwelcher Lücke oder einem Zweifel Raum gebe. Selbst der Antrag des Herrn Abg. Wölfel, welcher in dieser Beziehung noch den wenigsten Beden— ken Raum giebt, ist doch nicht ganz frei von Zweifeln, zu denen er Veranlassung geben kann; denn wenn man sich auf den tandpunkt des Ober ⸗Tribunals stellt, so muß Angesichts dieses Zusatzantrages so. fort die Frage entstehen: von welchem Zeitpunkte konvalesziren denn die bisher nichtigen Ehen? Auf diese Frage giebt der Antrag des Herrn Abg. Wölfel keine Antwort, er kann auch seiner Tendenz nach darüber keinen Aufschluß geben; benn er will ja die Frage, ob die Entscheidungen des Ober-Tribunals für richtig zu erachten sind oder nicht, auf sich beruhen lassen, er will von einer Konvaleszenz der früher nichtigen Ehen überhaupt nicht sprechen. In der That kann 6s nun aber von rechtlicher Erheblichkeit sein, deñ Zeitpunkt festzu· setzen, von welchem an die Konvaleszenz eintritt, nämlich in Beziehung auf den Status der in einer solchen Ehe erzeugten Kinder; denn hin⸗ sichtlich dieses Status kann, je nachdem man für die Konvaleszenz den Zeitpunkt der Eheschließung oder die Rechtskraft des gegenwärtigen Gesetzes annimmt, die Auffaffung Platz greifen, daß in dem ersteren Fall die Kinder schon durch Geburt ehelich geworden sind, daß sie aber in dem anderen Falle nur solchen Kindern, welche durch nach folgende Ehe legitimirt sind, gleichgestellt feien. Wenn nun an und für sich zwischen den rechtlichen Folgen dieser beiden Status kein Un—⸗ terschied obwaltet, so kann doch bei der Succession in Fideikommisse, nach Provinzialrecht auch bei der Succession in Lehne, allerdings die Frage von Erheblichkeit sein, ob eheliche Geburt oder Legitimation durch nachfolgende Ehe anzunehmen ist.

Ich habe mich zu dieser Ausführung nicht veranlaßt gesehen durch irgend eine strenge Kritik in Beziehung auf den Antrag des Herrn Wölfel, nur um dem Hohen Hause zu vera nschaulichen die Schwierigkeiten, die man hervorruft, wenn man sich auf dieses so sehr kontroverse Gebiet begiebt. Dazu kommt nun noch, meine Her ren, daß in der That ein dringendes praktisches Bedürfniß nicht vor⸗ liegt, von einer Befugniß Gebrauch zu machen, welche unter allen Umständen der Gesetzgeber nur höchßt ausnahmsweise in Anspruch nehmen darf, nämlich von der Befugniß, über den Einfluß eines Ge⸗ setzes hinsichtlich der Vergangenheit zu bestimmen. Denn, meine Herren, seit Emanation der Verfassungs⸗Urkunde sind Gesuche, welche um Ertheilung der landesherrlichen Dispensation von dem in Rede stehenden Ehehindernisse angebracht worden sind, ich kann wehl sagen, in keinem Falle abgelehnt worden. Es lag also für die be⸗ treffenden Personen keine Veranlassung vor, die Einholung der landes— herrlichen Dispensation zu umgehen; auch die Geistlichen waren ge—⸗ halten, die Nupturienten auf Beibringung der landesherrlichen Dis pensation zu verweisen. Danach läßt sich wohl mit ziemlicher Sicherheit voraussehen, daß die Zahl der Ehen, auf deren Aufrechterhaltung die Amendements gerichtet sind, eine sehr geringe ist, ja daß vielleicht eine im Inlande geschlossene Ehe der Art zur Zeit überhaupt nicht existirt.

Das Amts-⸗Blatt der Norddeutschen Postverwaltung Nr. 4 enthält Generalverfügungen vom 6. Januar: Anfertigung der Rück— meldungen im Fahrpost⸗Wechselverkehr und Eintragung der richtigen Frankobeträge in die Frachtkarten des Wechselverkehrs. Vom S8. Ja—⸗ nuar: Postanweisungen nach und aus Venlo resp. Oldenzaal. Vom 10. Januar: Veränderter Abgang der französischen Post⸗Dampfschiffe von Marseille nach Indien, Ehina 2c. Vom 15 Januar: Die eisen⸗ bahnzahlungspflichtigen Postguüter auf der Greiz⸗Brunner Eisenbahn , Vom 15. Januar: Seidenproben nach und aus Frankreich betreffend. Vom 18. Januar: Portofreiheit bei Ausreichung neuer Zinscoupons zu den vormals hannoverschen Staatsschuldobligationen Lit. A. B. C. und ohne Litera. Bescheidung: Vom 6. Januar: Be⸗ treffend den Umsatz der Beträge an gemeinschaftlichem Porto und an gemeinschaftl ichem Franko in den Frachtkarten des Wechselverkehrs.

Vierteljahrs⸗-Hefte des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers. Erster Jahrgang. Viertes Heft: Okto- ber, November, Dezember 1868. Berlin. Druck ünd Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Die Viertel jahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staatso⸗ Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten sämmtliche in den »besonderen Beilagen« des Staats ˖ Anzeigers publizirten Artikel. Dieselben sind burch alle Post ⸗Anstalten für den Preis von 10 Sgr. vierteljdhrlich zu beziehen.

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Gewerbe und Handel. In Rew-⸗Hork behinderte, dem Wochenberichte der »New— Yorker Handelsztg.« vom 7. Januar zufolge, der Mangel an Geld den Aufschwung des Geschäfts im neuen Jahre. Geld war beim ahresschlusse gegen Hinterlegung solider Effekten nur gegen 7 pCt. ö und 3 bis R pEt. Proviston auf 2 Tage zu erlangen. old siieß vom 30. Dezember bis 6. Januar von 34 auf 353. In den Hafen von New⸗Hork waren im Jahre 1868 4861 fremde Schfffe an⸗ gekommen; von diesen führten 379 oder 8 pCt. die norddeutsche Flagge. Die Einfuhr von Waaren und Produkten in New⸗Hork betrug in den letzten 5 Jahren: 1868 247957, 5098 Doll. inkl. Sl / H d o99 fremde Webe⸗ stoffe, 18367 242/6755646 D. inkl. Sö, 948, 400 fremde Webestoffe, 1866 WBSrl96 / 196 D, inkl. 124,532,500 D. fremde Webestoffe, i865 224/742, 000 Doll. inkl. /965 000 OD. fremde Webestoffe, 1864 218, 125,000 D. inkl. II / 5901900 D. fremde Webestoffe. Der Export in den letzten 5 Jahren belief sich 868 auf 119K 344 644 D. Gold, 1867 I36, 267, 836 D. Gold, 1866 öh ls O. Holt, ib fi he äh B. ching, fe en, d f Doll. Gold. Die Kontantenausfuhr in den letzien 5 Jahren betrug 2b/ S3 278 D., die Kontanteneinsuhr 24,762,854 D. Das Eisenbahn⸗ netz in den Vereinigten Staaten war am 1. Januar 1869 62917 eng⸗ lische Meilen lang, 42,272 Meilen waren Fem Betriebe übergeben; das darin angelegte Kapital betrug 1853 706,041 S. Im Jahre 1868 waren hinzugekommen 8,360 Meilen neugebaute, 3456 Meilen dem Betriebe übergebene, 193, 245,232 D. Kapital. Verkehrs⸗Anstalten. Dresden, 21. Januar. Wie das „Dresdner Journal« mit— theilt, ist es jetzt definitiv entschieden, daß die böhmische Eisenbahn von Komotau nach der sächsischen Grenze über Weipert gebaut wird.

ze len. ap vv iter num g sher iechte v. 21. Januar.

JJ. Far. Tb r̃emp Tb . 7 . . u. n . J Wind. & Paris ...... 340 0 2.361 s80., schwach.

22. Januar.

Memel .... 342,7 45 8 T6. —5, a80., schwach.

Königsberg 343, 0 FS 5.09 12, 1 - 9. 6 O., 8. schwach.

Danuig 343, o 10,2 8 W., sehwach.

Cöslin . 3 ᷓ. sehwach. 0 1 „mãssi

340,7 6,7 8W., n.

= 5,1 R O., schwaeh.

160,79, zehwach.

123 X, massig.

14d, 9 0. sehwach.

9, 50. Massig

H,. o o. sehwach.

2,5 - 3, s S0, sch wach.

53 - 5,8 No,. mãssig

1,8 sS W.. sehwach.

29 N., schwach.

6,9 8 W., schwach.

Windstille.

Windstille. neblig.

NO., schwach. bewolkkt.

N., 8. sehwach. heiter.)

80. , friseh. bedeckt. o)

Ob., schwach. be wöskt.

C0. , sehwach. heiter.

SW., sehwach. heiter. s)

8, 2. stark. bedeckt, unruhig.

Allgemeine Himmelsansicht. schön, Nebel.

trübe.

heiter.

zieml. heiter. trübe.

heiter.)

trübe, bezogen *) ben ölkt.

heiter.

bedeckt.

heiter. )

ganz heiter. trübe. I)

trübe. j bedeckt, neblig. bedeckt.

schön.

heiter.

heiter.

Breslau. Torgau ... 3. Münster ...

*

*

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*

2

7 Flensburg 8 Brussel... slaparanda. Nelsingkors Peters burg. 34 kiga ; Y * * * *

Hernösand. Christians.

) Gestern Sehnes. *) Gestern etwas Schnee. 8) Gestern etwas Schnee. ) Gestern Sehnee. 9) Nachts Sehne. 6) Etwas Schnee, Graupeln.ů *) Gestern Abend Wind N. sehwach und Nordlieht, am 21. . l,, Min. Jo. ) Gewöhnl., S0. stark. , Gestern Abend Nordlieht.

V1

Königliche hauspiele.

Sonnabend, 23. Januar. Im Opernhause. (16. Vorst.) , Oper in 2 Abth., nach dem Französischen von F. reitschte. Musik von L. van Beethoven. Leonore: Fr. von Voggenhuber. M.⸗Pr. ö Im Schauspielhause. (22. Ab. Vorst.) Heinrich der Vierte. (Erster Theil.) Schauspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare, nach A. W. Schlegels Uebersetzung. M. P. Sonntag, 24. Januar. Im Spernhauͤse. (I7. Vorst.) Ro⸗ bert der Teufel. Oper in 5 Abth. nach dem Französischen von Scribe und Delavigne, übertragen von Th. Hell. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Gaft: Frl. Baläs. BVognär, vom Königlichen Theater zu Hannover: Isabella. Alice: Irl. Grün. Helene: Frl. Girod. Robert: Hr. Woworsky. Bertram: Hr. Fricke. Anfang 6 Uhr. M. Pt. Im Schauspielhause. (E23. Ab. Vorst.) Das Fräulein von Seigllere. Schauspiel in ' Akten von J. Sandeau, deutsch von H. Laube. M. Pr. .

Sonnabend, 23. Januar. Im Saaltheater des Königlichen Schauspielhauses. Dreizehnte Vorstellung der französischen chauspieler⸗Gesellschaft. Le train de minuss. Un monseun qui

Sonntag, 24. Januar. Vierzehnte Vorstellung der fran⸗ zösischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Les Parissens,

Der Vorverkauf zur französischen Vorstellung, Sonntag, den 24. Januar, findet ausnahmsweise im Concertsaal Flur des Schauspielhauses, Eingang von der Taubenstraße, statt.

mee, der meer

Proclula tem- dam VWanrem- Hßrse. Herlim, 22. qunuar. (Marktpr. naeh Ermitt. des K. Polizei- Pris.): Von Bis Nittel Bis Mittel Ather, 1 Et. Ls. Pt. ag. Weizen Scpss. 218 2 275 Bohren Ter, 7 en 55 9 52 7 3 Kartoffeln gr. Gerste 6 2 Rindsleis ch Pfd. naler zu W. 1 111 4 Schweine- zu L. —— fleisch Hfru Centner ö . 26 6 Hamme fleisch Stroh Schek. a— Kalbfleisch Erbsen Metꝛe Ss—— 7 36Batter Pta. 9 4 Linsen 8 6Ikier Mandel 7- 7 6 Die Marktpreise des flel- Spiritus, per 8000 pro Cent nach Her am

Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auk hiesigem

Thlr. 152 2 155 15 /

ohne Fass.

15. Jan. 1859 15. 15 15 154 2 153 157

n , e,, ,, ,. pr. d. nach Qualität, pr. April - Ma k . . . 644 4 Thhe. 2 ; z

Roggen loco 533 54 Thir. pr. 20 Bfd. Bez., pr. Januar 53 - Thlr. ber., anuar- Februar 523 . bez., ö 52 nr. 5 14-514 4 Thir. bez., Mai- Juni 52 Thlr. bez., Juni- Juli 53 Thlr. bez, Juli allein 53 Thlr. Bez.

Gerste, grosse und Keine, 2 43-55 Thir. per 17590 Pfd.

Hafer loco 31— 35 Thlr., polnischer 32— Thlr. bez., märkischer 335 Thlr. bez., feiner pommerscher 344 Thlr. bez., pr. Januar u. Januar-Februar 32 Th. Br., April- Mai 327 - Thlr. bea.

Erbsen, Kochwaare 60 - 70 hlr., Futterwaare 54 - 58 Thlr.

Winterraps 82—-— 85 Thlr.

Winterrübsen 79-83 Thh.

Rüböl loco gz Thlr., pr. Januar] u. Januar- Februar 93 Thlr. bez., Februar-März 5 - 34. Thlr. bez., April-Mai gizz— Thlr. bez., Mai- Juni 9 Thlr. bez., September-Oktbr. 105 3 Thlr. bez.

Petroleum loco S7 Thlr. Br., br. Januar 8 Thlr. Br., Januar- Februar 87 Thlr., Februar-März S* Thlr.

Leinöl loco 107 Thlr. .

Spiritus loco ohne Fass 153, Thlr. bez., pr. Januar u. Januar- Februar 153 - 34. Thlr. bez., April - Mai 1553 - Thlr. bez, Mai - Juni 16 Thlr. bez., Juni-Juli 166 * Thlr. bez., Juli- Aug. 6 Thlr. bez., August, September 163 Thlr. bet.

eigen loco ohne Handel, Termine ohne Aenderung. Für Roggen= Termine hestand heute eine matte Stimmung; pr. Frühjahr zeigte sieh grössere Verkaufslust und drückte diese den' Préis hierfü um ca- Thlr. kr. Wspl, während alle übrigen Sichten ihren gestrigen Preisstand gut behaupteten. Der Verkehr war demungeaehtet wiederum äusserst Fe- schränkt. Effektive Waare wurde zu unveränderten Preisen Einiges aus dem Markt genommen. Gek. 1000 Ctr. Isafer loco im Werthe unverändert, Termine still, Rüböl begegnete guter Kauflust, wozu wohl das eingetretene starke Frostwetter eigetragen haben mag. Gek. 200 Otr. Von Spiritus ist heute eine feste Haltung bei unveränderten Prei- sen und kieiner Handel zu berichten. Herlim, 21. Januar. (Amtliehe Ereis- Feststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des 8. 15 der Börsen-Ordnung unter Luziehung der vereideten Waaren- und Erodukten- Makler.) Weinen pr. 2100 Efd. loco 65 74 Thlr., nach Qual., bunt poln. 70 bez., gelb. poln. II bez, pr. 2000 Pfd. br. April-Mai 61 bez. Roggen pr. 2000 Pfd. loco 533 544 bez., pr. diesen Monat 535 557 bez., Januar - Februar 52 bez., Februar - März 523 2 52 à 523 bez, April - Mai 52 3 51z a 51 bez., Mai- Juni 524 2 52 ben., Juni- Juli 535 ber, Juli allein 53 bez. Gek. 2000 Ctr. Kündigungs-

preis 535 Thlr.

Gerste pr. 1759 Pfd. grosse und Keine 42-514 Thlr. nach Qualität. Hafer pr. 1200 Pfd. joco 31 35 Thlr. nach Qua ität, 314 - 34 bez., pr. diesen Monat 32 Br., Januar - Februar 32 Br., April - Mai 3238 her. Gekünd. 1209 Ctr. Kündigungspr. 32 Thlr.

Erbsen pr. 2250 Pfd., Kochwaare 60 58 Thir. nach Qualität, Futterwaare 34 - 58 Thlr. nach Qualisät.

Roggenmehl No. 0 u. 4 pro Ctr. unversteuert incl. Sack pr. diesen Monat 3 Thlr. 18 Sgr. Gld., Januar-Febr. 3 Thlr. 177 Br., Febr. - März 3 Thlr. 173 Sgr. Br, April-Mai 3 Thir. 165 Sgr. Br., Mai- Juni 3 Thlr. 174 8gr. ber.

Küböl pr. Ctr. ohne Fass loco gz Thlr., pr. diesen Monat g bez., Januar - Febr. Gh bez., Febr. März 3 Thlr. bez., März-April 835 Br., Abril-Mahßi k à gz bez., Mai-Juni 9) ber., Scptember- Oktober 10 ber. Gek. 600 Ctr. Kündigungspr. 33 Thlr.

Leinöl pr. Ctr. ohne Fass loco 10 Thlr.

Petroleum rasfinirtes (Standart White) per Cir. mit Fass in Posten Jon 50 Barrels (125 Ctr.) loeo 8, Br., abgelaufene Kündigungsscheine

brend la mouche.

S5 bez., pr. diesen Monat 8 ber, Januar Februar Sr Br., Februar-