344
Zur Abnahme der Gewinne sind bisher noch nicht präsentirt
worden:
aus der zweiten Prämien⸗Kollekte die Loose; A6. 2239. 13,610. 18299. 18733. 19,459. 1947. 28,202. 30,699. 31,5267. 33, 172. 36,909. 373304. 47321. 48,357. 55 / 337. 57,494. 58/899. 63,675. 64,450. ö,. 384. 66 486. 68,829. 69414 71810. 7 945. 72,563. 72,890. 72972. S0 044. 92,104. 1111982. 112300. 114402. 120695. 137,348. 137,944.
— — 65. ic S6. 171. 174910. 187,006. 188000. 192,425. 201.495. 203,930. 207774. 208/641. 209 060. 211,533. 218,108. 225/695. 2253677. 234,680. 235,192. 248,535. 251 570. 251,811. 251,827. 254,439. 256,991. 267,090. 268,493. 272,569. 3/074. 278.244. 278,555. WI 111. 292.853. 2953523. 298. 537. 298.991. 323,341. 328,060. 329,389. 330, 863. 338.063.
aus der dritten Prämien⸗Kollekte die Loose: 2575. 176365. 20 338. 22, 128. 23,62. 25,585. 26, 168. 27093. 28,137. 32,947. 33,893. 45/373. 46, 827. 49,372 50 362. 54864. 61/880. 64/366. 78,563. S2, 586. S4 / 205. 92/528. 92. 804. 93, 279. gh 450. M8 240. 98, 364. g9(¶ 80. 103,333. 103,837. 110409. 113,280. 114043. 118,505. 122,593. 136, 192. 144,632.
I42 815. 147,190. 147,823. 151,358. 153,915. 16
303,994. 304,668. 323,271. 341329.
145.387. 146,236. 148,270. 153024. 157,509. 158,264. 162,306. 1645781. 172 6278. 173,087. 175,818. 178,313. 179243. 181,622. 181,873. 182, M25. 185.546. 186,425. 189,049. 194,052. 196.217. 202, 068. 209,007. 209,340. 2609 472. 224,808. 228,897. 233942. 237/780. 240/288. 244,246. 244,915. Ib 147. 268,441. 268 635. 280 273. 281 / 130. 281/788. 300, 197. 300,474. Jos, M35. JZ, 118. 312,185. 315,026. 318536. 319, 390. 321/416. 329, 824. 330/205. 347,422.
Schließlich ersuchen wir die Inhaber von Loosen, auf welche Kunftfachen als Gewinne gefallen sind, dieselben so bald als zulässig in Besitz zu nehmen, da die Gefahr der Aufbewahrung den neuen Eigenthümer trifft.
Cöln, den 20. Januar 1869. ;
Der Verwaltungs⸗Ausschuß des Central⸗Dombau⸗Vereins.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.
(205 Bekanntmachung.
Im höheren Auftrage wird vom 1 Juli d. J. 4b die Fähranstalt zu Hohenwutzen an der Oder, auf der Straße von Berlin über Freien⸗ walde nach Kommern mit der Erhebung des kombinirten Chaussee⸗ und Oder⸗Passagegeldes, sowie dem Betriebe einer Gast⸗ und Schank⸗ wirthschaft und mehreren Gebäuden und nußbaren Grundstücken
am Dienstag, den 20. April d. J. . Vormittags um 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale hierselbst meistbietend zur Verpachtung ge⸗ stellt werden. Die Pachtbedingungen, welche namentlich die Stellung einer Kaution von 506 Thalern fordern, können bei uns und auf dem Königlichen Steueramte zu Zehden eingesehen werden.
Im Termine werden zum Bieten nur kautionsfähige Personen zugelassen, welche 109 Thaler baar oder in Staatspapieren deponiren und polizeiliche Atteste über ihre Qualifikation zum Betrieb der Gast⸗ und Schankwirthschaft, sowie Atteste Königlicher Baubeamten über ihre Befähigung zur Leitung der Ueberfahrt vorlegen können.
Frankfurt a. O, den 14. Januar 1869.
Königliches Haupt⸗-Steuer ⸗ Amt.
Auktion. Am Donnerstag, den 4. Februgr d. J. / Vor⸗ mittags 10 Uhr, sollen im Materialienmagazin, Wilhelmsstr. 21, folgende, zu diesseitigen Zwecken nicht mehr verwendbare Matexialien, als circa: 10 Ctr. Gußeisen, 1 Etr, Schmiedeeisen, 1 Ctr. Kupfer, 18 Ctr. Zink, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung versteigert werden. Berlin, den 2. Janugr 1869.
Telegraphendirektion. Rother.
. Auktions -⸗Bekanntmachung. Die unterzeichnete Direktion wird am 27. Januar er, Vormittags von 9Uhr ab, auf dem hiesigen Eiswerder verschiedene, für den Dienst nicht mehr geeignete Werkzeuge, Geräthe und alte Materialien, unter letzteren Eis und Messingblech, Zinnasche, und Zinnkomposition gegen sofortige baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkaufen. Die Bedingungen wer—⸗ den im Termin bekannt gemacht werden. Spandau, den 9. Januar 18669. Direktion des Feuerwerks ⸗Laboratoriums.
239
Es sollen im Wege der Submission
1450 Ctr. Schwefel, von denen 900 Ctr. an die hiesige Pulverfabrik und 550 Ctr. an die Pulverfabrik zu Neisse einzuliefern sind, exchusive Fastage ange⸗ kauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, sowohl Proben des zu . Schwefels bis zum 10. Februar er., als auch ihre Preisforderung vor dem auf Dannerstag / den 18. Februar er,. Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale anberaumten Termine, versiegelt und mit dem deutlichen Vermerke auf der Adresse: »Submission auf die Lieferung von Schwefel portofrei an die unterzeichnete Direktion cini g , a ie Lieferungsbe ingungen, welche jeder Bietende zu unte i⸗
ben oder in seiner Offerte als maßgebend , 53 r bei dem Rendanten der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Spandau, den 18. Januar 1869.
Direktion der Pulverfabrik.
246
Bergisch⸗ Mär Eisenbahn. Die Anfertigung und Lieferung von: 4 Eisenbahn⸗Postwagen, 41 Personenwagen, 10 Personen⸗ resp. Güterzug⸗Gepäckwagen und 500 offenen und bedeckten Güterwagen,
sowie der dazu gehörigen Achsen, Räder, Trag- und Spiralfedern sol
im Wege der Submisston, in mehrere Loose getheilt, verdungen werden
Die der Submission zu Grunde liegenden Zeichnungen und Ve. dingungen, von welchen Abdrückz gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden, sind im Bureau unseres Eisenbahn ⸗Bau⸗Inspektors Mechelen hierselbst einzusehen.
Schriftliche Anerbietungen auf Uebernahme der Lieferung sind versiegelt und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Wagen resp. Achsen, Rädern, Trag. . und Spiralfedern«
versehen, bis Montag, den 165. Februar 1859, Vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Direktion portofrei einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Suh. mittenten stattfinden wird.
Elberfeld, den 15. Januar 1869.
Köngliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
104 Bekanntmachung.
Die durch den Tod des Syndikus Koschützki erledigte Stelle eineß besoldeten Magistratsmitgliedes und Beigeordneten hierselbst soll ander weitig auf die Dauer von 12 Jahren beseßt werden.
Qualifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Meldungen bis spü— testens zum 1. März er. unter Beifügung ihrer Atteste an den . Herrn Dr. Freund hierselbst franko ein. zusenden.
Mit der Stelle ist ein Gehalt von jährlich 700 Thlr., und, fallt dem Gewählten die Funktionen als Polizei-⸗Anwalt für den Stadt und Dominial-Polizeibezirk der Kämmereidörfer, sowie für den bisher zugeschlagenen Landbezirk ühertragen werden und er dieselben über— nimmt, noch ein jährliches Einkommen von 200 Thlr. verbunden.
In Bezug auf die Pension greifen die Bestimmungen des J. hö der Städteordnung vom 30. Mal 1863 Platz.
Gleiwitz, den 7. Januar 1869.
Der Magistrat. gez. Teuchert.
lach Bekanntmachung.
Behufs Berathung über eine zeitgemäße Abänderung einzelnet Paragraphen des Statuts, ins besondere wegen einer Klasseneintheilung der Beiträge nach der mehr oder minderen Feuersicherheit der Ge— bäude, haben wir eine außerordentliche Generalversammlung zum 27. Februar er. Vormittags 11Uhr, hierselbst anberaumt, waß wir hierdurch zur Kenntniß unserer Sociis bringen. —
Stolp i. P., den 27. Januar 1869.
Das Hauptdirektorium der Mobiliar ⸗Brandversicherungs ⸗ Gesellschaft. von Weiher.
1621 Nisedersch le s⸗iseche Zweigbahn.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der SS 20. 23 und folgende der Statuten zu einer auß erordentlichen GeneralLversammlun auf Mon⸗ tag, den 8. Februar a. c., Nachmittags 5 Uhr, im Empfang
hause des . hiesigen Bahnhofes ergebenst ein. Gegenstände der Verhandlung werden sein:
1) Berathung und Beschlußfassung über den Bau und Betrie einer Eisenbahn von Sagan nach Sorgu, zum Anschluß an di gr T Niederschlesisch⸗Märkische und an die Halle⸗ Soraut
isenbahn. 2) Veschaffung des erforderlichen Kapitals für die Herstellung du ad J. gedachten Bahn sowohl als auch zum Zwecke der Erwel terung und Verhesserung der baulichen Anlagen resp. , der Betriebsmittel der Niederschlesischen Zweigbahn, dur Emission von fünfprozentigen Prioritätsobligationen Lit. D. i ohe von 950 000 Thlr. . Ermächtigung der Direktion, die in Folge der Beschlüsse ad]
und 2. erforderlich werdenden Verhandlungen zu führen un
zum Abschluß zu bringen, resp. die nöthigen Abänderungen d
Hefellschaftsstatuten mit der Königlichen Staatsregierung selbs
ständig zu vereinbaren und zu vollziehen. .
Unter Hinweisung auf §. 25 der Statuten werden die Aktionin ersucht, die N˖mmern derjenigen Stammaktien, für welche das tim recht ausgeübt werden soll, spätestens 8 Tage vor der 98 versammlüng der Direktion anzuzeigen. Auf Grund dieser Anm dungen wird eine Einlaßkarte ertheikt werden, vor dem Eintritt i die Generalversammlung sind jedoch die Aktien selbst zu deponiren q
Gegen Vorzeigung der Einlaßkarte wird auf unserer Bahn ftt Fahrt gewährt.
Glogau, den 12. Januar 1869.
Die Direktion.
Hier folgt die besondere Beilage
Besondere
Beilage
des Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers. Zu MHM 20 vom 23. Januar 1869.
z3.Verzeichniß: Zur Geschichte des deutschen Boßwesens, mit besonderer Beziehung auf Brandenburg - Preußen. (1. Der . 3 Kanal und die Ostbahn. — Das Schiffsmaterial der englischen Flotte 9 Einführung der Schraube. — Ehrenberg.
—
ichte des deutschen Postwesens mit beson⸗ Zu, elch ichen a uf Brandenburg-⸗Preußen. (S. die Bes. Beilage zu Nr. 13 d. Bl.)
11.
Kurfürsten Friedrich III. (Eönig Friedrich 1.)
das Fahrpostwesen weiter entwickelt, mit wel⸗
Eingang fand. Im Jahre 1691
lmaͤßige Posten nach Hamburg
Schweden), Güstrow (Rostock,
Regensburg, Nürnberg,
Alt⸗ Und Neumark, nach
reußen Kat n / CTassel un
ungen auf 1, ich auf
B. nach Hamburg 6 Pf. pro iöse Waaren (1 Gr. pr. Pfd.), (12 Gr. pr. 100 Thlr. Münze,
der Juwelen und andere pre⸗
r.) versendet wurden.
e »nach dem Exempel anderer
des Grafen
15, 2 3, 4
olgte am sung des
s zum Jahre 1 von 61, 882
und die Postanstalten hatten sich
Das Postamt in Leipzig war dem
sachsen genemmen worden, indessen
die Regelung , .
ostverkehrs ale Postverträge zu verluchen. Halt ö erartiger Verkrag (Haupt
inations⸗ Abschluß. Auch mit Kombinations⸗R ec n Stanzer in
Jahre 1790 branden⸗
te die Post als ein die Post von Ort zu de von einer Stadt zur
Er wendete seine
Aufmerksam im Innern zu,
Thurn un
lcher ng igkeiten ein
olge dessen die Thurn
Bei seinem Tode rke, welcher 2590 Qu. Meilen und die Ueberschüsse er⸗ ch.
l ostwesen J. erfuhr das pen be , fe.
weitere Ausdehnung 0 Postanstai⸗
Ende seiner Regierung
ten. Einen wichtigen Absch
bildet das Jahr 1766, in welche Preußen eingesetzt wurde. Zwar Jahre, aber die in der Verordnung
waren.
dem Reglement für Landkutscher und Fuhrleute vom 10. August 1766 verschärfte Regalität der Königlichen Post blieb auch nach Beseitigung der Regie und fand in der Allg. Postord⸗ nung vom 26. November 1782 erneuerten Ausdruck. Die Tape für Pakete und Geldsendungen war schon im Jahre 1762 um den doppelten Betrag erhöht worden, eben so das Personengeld um J Gr. pr. Ml. und 2 Gr. pro Station, am 1. Juni 66 erfolgte auch eine Erhöhung des Briesportos und eine weitere Steigerung des Personengeldes auf 6 Gr. pro Ml. Seit dem Jahre 1779 trat indessen, wenigstens für einzelne Eourse, wieder eine Ermäßigung des Portos ein. Die Ueber— schüsse der Post hatten sich bis zum Tode Friedrichs II. auf bi, isl Thlr., ungerechnet die besonders verwaltete schlesische Post, gesteigert. Auch König Friedrich II. schloß verschiedene internationale Postverträge ab; unter diesen ist die neue Post⸗ konvention vom 25. März 777, welche den ernsten Zerwürf⸗ nissen mit dem Fürsten von Thurn und Taxis ein Ende machte, die bemerkenswertheste.
Im Allg. Landrecht enthält der 4 Abschnitt des 15. Titels Th. II. die Bestimmungen über das Postregal. Da in⸗ dessen in diesen Abschnitt einzelne Grundsätze eingeflossen waren, weiche mit den maßgebenden postalischen Prinzipien nicht über⸗ einstimmten, so wurden die landrechtlichen Vorschriften durch die Verordnung vom 12. Juni 1804 modifizirt. Mit dieser Maßgabe ist das Allg. Landrecht in den alten Provinzen bis in die neueste Zeit die Quelle des Postrechts geblieben.
Die Territorialveränderungen im 57 1815 übten auf das Postwesen in Deutschland großen Ein uß. Preußen hatte auf der rechten Rheinseite und im Herzogthum Westfalen Län⸗ der erworben, welche dem Taxisschen Postregal unterworfen Es beeilte sich, dasselbe abzulösen, und schon am 4. Juni 1816 kam mit dem Fürsten ein Vertrag zu Stande, kraft desfen an Stelle des Regals eine Geldrente trat, welcher später, durch Vertrag vom 11. Mai 1819 das nutzbare Eigenthum an dem dem Hause Thurn und Taxis als Thron⸗Maännlehen verliehenen Fürstenthum Krotoszyn substituirt wurde. Die territorialen Umgestaltungen in Deutsch⸗ land hatten aber die Einheit des Postwesens überall gestört und das Bedürfniß einer internationalen Verständigung in allen Ländern hervortreten lassen. Hieraus gingen zahlreiche Post⸗ verträge unter den deutschen Staaten hervor, die am 6. April 1550 in dem deutsch⸗österreichischen Postverein ihren Abschluß fanden. Durch diesen Verein wurden Preußen, Oesterreich, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Holstein, Luxemburg, Braunschweig, beide Mecklenburg, Oldenburg, Lübeck, Bremen, Hamburg und das Thurn⸗ und Taxissche Postgebiet zu einem rn ten vereinigt. Gleichzeitig regelte Preußen auch den Postverkehr zu den außerdeutschen Staaten durch Verträge und brachte nach und nach folgende Konventio— nen zum Abschluß: mit den Niederlanden am 21. Juni 1817, 26. Januar 1851 und 18. September 1863, Frankreich 16. Juli 1817, 11. August 1847, Schweden 25. März 1818, 14. Septem⸗ ber 1840, 5. April 1852, 24/31. Juli 1864, Rußland 12./24. De⸗ zember 11, .- ißt 183, 24. Dezember 1861, Belgien 20
2. Juli . — August 1833, 23. November 1846, 17 Januar 18652, 8. Mai S45, 19. Dezember 1863,
1863, Dänemark 15. November 1 sember 21. Juli 1865, Großbritannien 1. Oktober 1846, 2.7. Juni
1852, der Schweiz 23. April 1852, Spanien 19. Juni 1852, . 17. Juli ‚ den Vereinigten Staaten von Nordamerika z Wag ust 1852.
Mit dieser internationalen Regelung des Postverkehrs gin gen innere Reformen Hand in Gen Durch die Verordnung hom 26. Mai 1820 wurde der Postzwang für Reisende erleich⸗ tert, durch das Gesetz vom 5. Juni 1852 ganz aufgehoben. Das letzte Gesetz , auch den Postzwang für Pakete, gab das Postregal für asserstraßen frei und setzte das Güter⸗ und Paketporto herab, nachdem schon seit dem Jahre 1848 allmählich mit der Ermäßigung des Briefportos begonnen wor⸗ den war. Die Den ne mn des Postwesens wurde durch den Erlaß vom 19. September 849 gänzlich umgestaltet. Daneben gelangten als neue Zweige der Postverwaltung die Postdampf⸗ schiffahrt und das Eisenbahn⸗Postwesen zur Entwickelung. Diese und viele andere Reformen, die Verausgabung der Freimgrkten, die Einrichtung der Briefkasten u. s. w. hatten die lleberschüsse