352
Weehsel.
Fonds und Staats-Papiere.
Eisenbahn- Stamm- Aktien.
Amsterdam .. Z50bl. Kurz.
do. Hamburg
9 London
Augshurg, si dd. 4 Frankfurt a. M.,
südd. Währ. 100FI. 2 Mt. 6 26 6 do. Egl. Sti ecke 1861 100 Thlrj8 Tage. 997 6 00 Thlr 2 Mt.
15061. 8 Tage. 150FI. 2 Mt. S3 zbꝛ ihr? 110FI. 2 Mt. b6 26 6 Russ. Engl. Anleihe, 3. u. 19. 874b2 6
23. Jan. 1421 b2 1411b2 lõo g ba 15012 6 232 S0 ꝝr bꝛ
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2 Alt. kKurz. Z2 Alt. 3 Alt. 2 Alt.
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Petersburg 1090 8. R. 3 Weh 92h 92 b2 do. 100 8. R. 3 Mt. 919 909b2
Warschau ..... 90 S-. 8 Tage. 83b2 S3b2
Bremen 100 T. 6. 8 Tage. — — ö
Fonds und Staats-Papie re.
Ferris. Tic D T e so7 n Staats- Anl. von 18595 . Y 1854, 55 3 1M u. io 34 d
Von Von Von Von Von
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93 * ba 93 * bꝛ 943 bz
Teri. Tick. ds d To- T 1111. 80 br Oesterr. Metalliques. 5 verschieden 5I b G do. National · Anl. .. do. 55 56 bz do. 250 FI. 1854. Id. 24 B
do. Kredit. 100. 1858 P S0 bea. do. Lott. Anl. 1860 5. n 7S aà9a8z bz do. do. 1864 Stück 64h ba
do. Silber-Anleihe. u. EGO zabl bz Italienische Rente. un S4 bꝛ .
do. Labaks-Oblig. do. S3 a4 za z bꝛ Rumän. Eisenb. ... J 71IIbz Rumãnier ; S3et v bꝛ
J0. dC. de 1583 is. u. Ii. SS br
do. Holl- Engl. Anleihe. . 39. ; Pr. Anl. de 1864 5 F, do. de 18665 1/3. u. 1. 5. Anl. Stiegl. . 5 14. u. 1/10. . do. 5 do. 7 9. Anl. Engl. St. 5 do. do. Holl. · do. do. Bodenkredit. .. 5 1314. u 13/7. do. Nieolai - 0Obligat. 4 155. u. 11. Russ. Poln. Schatz. 4 1d. u. M60. 66 d 66 ba B
5 5 4 4 do. do. Kleine 4 o. ; 4 226 u. 22/1266 4 5 4 5
Poln. Pfandb. III. Em. 1.6. u. 1/12 5636 bæ
111. u. 17. 923 B do. 97 6 do. 383 bꝛ
do. Liquid. do. Cert. A. à 300 FI. do. Part. Ob. à 500. Türk. Anleihe 1865.
937 b 93 * bꝛ
v. iS6s Li. B. 4] b6p5 ib *. 1856, 57 S86587nb⸗
von 18534
von 1862
von 1868 Staats - Schuldseheine : Er. Anl 1855 100 Th.:
Hess. Pr. Sch. 40 ThlI
Kur- u. Neum. Schldv. der- Deiehb - Obligat Berlin. Stadt. Obligat.
do. do. do. do.
Schldv.d.Berl.KRaufm.
Berliner
Kur- u. Neumärk.
do.
do.
do. Pommersche
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Schlesisehe do. it. A... do.
Westpr., rittschftl.
do. do. do. do.
Pfandbriefe.
do.
Kur- u. Neumãärk. Pommersche Posensche Preussische Khein. u. Westph. Sächsische
Rentenbriefe.
51 do.
do. neue ] 1M u. aa. r. do.
do. II. Serie ᷣ 246 u. 12
4 11 u. 10
Schlesische ..... 4
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4 do. 47 do.
4 466 4 4 4
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do. Pr. Anl. de 18657 do. 35 Fl. Oblig. ö. Bayer. St. A. de 1859 do. Prämien- Anl.. Braunseh. Anl. de 1866 Dess. St. Prim. Anl. Ham b. Pr. A. de 1866 Lübecker Prim. Anl. Manheimer Stadt- Anl.
, m, Sächs. Anl. de 18665 31 12 u. 306
Schwed. i Rthl. Pr. A.
4 12. u. 1.8. 1023ba . br. Stück 31Iba
13 156. u. 1112. 1 156.
5. 4¶. u. 1sJ. 35 14. 3 1.4.
33 114. p. 131
— Pr. Stick
Bank- und Industrie- Aktien.
Div. pro 1867 1868s Berl. Kassen-V. 9. — do. Hand.- G.. 8 do Pferdeb. . 0 Braunsehweig... 67, Bremer 52 I1I105 6 Coburg. Kredit.. Ss3etw bz & Danz. Privat - B. = 1055 B Darmstädter ... J. I06 bz
do. JTettel P97bry B Dess. Kredit-B.. / 25 6
do. IGL zetwbꝛ do. Landes- B. 8S33 6
Dis konto-Kom. . Eisenbahnbed. .. Genfer Kredit..
G. B. Schust. u. C. Gothaer Tettel .. do. Grundkr.-Pf.
Hannöversche .. Hoerd. 2 Hyp. (Hübner). 3. 6a do. A. J. Preuss. do. Pfdb. unkd. Königsb. Pr. -B. Leipziger Kredit Luxemb. do. Mgd. FE. Ver. G. Magdeb. Privat Meininger Kred. Minerva Bg. - A. Moldauer g. nñ.
Neu- Schottland. Norddeutsche .. Oesterr. Kredit. A. B. Omnibus- G. Ehönix Berg.. Portl. - F. Jord. H. Posener Prov. .. reussische B. .. Renaissance.... kittersch. Priv.. Rostocker
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Sehles. B- V. .. Thüringer
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Div. pro 1867 1868 Aachen-Mastr. .. — Altona Kieler. .. Ber 5. 36. berlin · Görlit .
do. Stamm-Pr. Berlin- Hamb liel. Bag. Alg ; Berlin Stettiner. Brsl.· Schw. Erb. Brieg Neisser... Cöln Mindener. . do. Lit. B. Hall. Sor. Guben do. St. Pr. Märk. Posener. . do. Stamm-Pr. Magdh. Halberst. do. B. (St.- Pr.) Magdeb. Leipz. do. neue do. Lit. B. Münst. Hamm. .. Niedschl. Märk.. Ndschl. weigb. . Nordh Erfurter. do. Stamm-Pr. Oberschl. A. u. C. do. L. Ostpr. Südbahn o. St.- Er... R. Oder-Ufer- B. do. St. Pr. ... Rheinische ..... do. St. Pr. ... do. Lit. B. (gar.) Rhein Nahe Starg. Posener Thüringer do. 0 9 do. Lit. B. (gar.)
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Geld- Sorten und Banknoten.
E riedrichsq or ĩ ĩdʒ /p Imperĩials p. El 6 6 Gold-Kronen. 9 83 G Fremd. Bankn. 99, B Louisd' or.... 112362 do. einlösb. Dueaten..... — — Leipziger. g9o/ ba Sovereigns... 6 233 G Fremde leine — Napoleonsd'or 5 11et. b Qest. Bankn. . Sd ba
mperials .... 5 1852 Russ. Bankn.. 83 Dollars 1117b2 k
Silber in Barren u. Sort. b. Pfd. fein Bankpr.: 29 Thlr. 233 Sgr.
Linsfuss der Preuss. Bank für Wechsel 4 pCt., kür Lombard 5 pct.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober HSofbuchdruckerei
(R. v. Decker). Beilage
353 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. Montag den 25. Januar 1869.
.
Landtags Angelegenheiten. Meine Herren! Der Herr Abgeordnete für Cassel hat als
Berlin, 25. Januar. In der Sitzung des Hauses der Bedenken geltend gemächt gegen den Gesetzentwurf, daß es ihm Abgeordneten am 23. d. M. äußerte sich der Justtz⸗Minister an dem usbau der Prinzipien fehle. Er hat bemerklich ge⸗ hr. Leonhardt in der Vorberathung über den Entwurf eines macht, man könne nicht fagen, die Praxis würde im Stande sein, Gesetzes, betreffend den Eigenthumerwerb und die dingliche Be. diese Entwickelung vorzunehmen, diefelbe würde vielmehr dem Zu⸗ lastung, der Grundstücke, Bergwerke und selbststaͤndigen Je. fall überiaffen fein, die Prapts sei nicht in der Lage, die großen e e feitent wie folgt: Prinzipien eines Gesetzes zu ergänzen. Meine Herren, da hät⸗
Meine Herren, Es ist ein Antrag gestellt worden, den ten wir denn eine Kasuistik höherer Potenz, die Kasuistik der 6, zur, kommissarischen Berathung zu verweisen. Ich Rechtsprinzipien, dieser Kasuistik würde ich die Kasuistik des kann mich nach Lage der Sache gegen diesen Antrag nicht er⸗ Lan drechts bei weitem vorziehen, denn die Kasuistik des Land—
klären, das Gegentheil würde mir auch gar nichts helfen. rechts giebt bestimmte greifbare Sätze, die angewendet werden
Aineleit ahr ich anerkennen, daß bei se wichtigen und üef können, aber die Kasuistit der Pröitzihteniekknßen zicht. ß Gesetzen es sehr wünschengwerth ist, daß die Grund. Die Kasuistik des Landrechts steht der Wissenschaft nur äußer— sätze diskutirt werden und durch Diskussion zur Reife kommen lich hindernd entgegen, well fie eben nicht anregt zu wissen-
in der, gesezgebenden Versammlung. Daß Letzteres bislang der schaftlichen Forschüngen, aber die Kasuistit der zrinzipien ent-
all sei, kann ich nicht annehmen. Es haben jetzt vier Herren hält recht eigentlich den inneren Keim des Todes für die Wissen⸗ ö über den Gesetzentwurf, alle vier dem Grunde nach schaft. Die Praxis: „Was wird darunter verstanden?
und, wesentlich gegen den Entwürf. Ich tröste mich in dieser verstehe unter Praxis eine wissenschaftlich! Praxis. Eine Beßiehung damit, daß die vier Herren Redner eigentliche Juristen solche ist wohl im Stande, sie soll im Stande sein, die shrcznnd es gewiß außerordentlich schwer hält, daß, wer mit Prinzipien Folgerichtig zu entwickeln.“ Ich meine, das juristischem Sinne an den Entwurf geht, in diesem nicht seine ganze römische Recht, die ganze Rechtsentwickelung in großen Bedenken sindet. Ich kann mich vielleicht der Hoffnung demifelben, giebt in dieser Beziehung doch genügenden Anhalt. bin geben, daß auch für die Königliche Regierung der Sah Plaz Ein Gesetzentwurf, wie dieser, ist ein Stoff, der sowohl fähig greift: duobus gertautibus tertins gaudet, Meine Herren? als würdig ist, wissenschaftlich behandelt zu werden. Eine solche lann nur wünschen, daß der Eindruck nicht zur Verwirklichung wissenschaftliche Behandlung erfordert er, aber auf Grund der⸗ fomme, den ich bei dem Diskutiren gehabt habe, daß das Vesser? selben wird eine wissenschaftliche Praxis vollkommen in der der Feind des Guten ist. Lage sein, die Vechtsprinzipien richtig anzuwenden.
Hestatten Sie mir jedoch, meine Herren, zu bemerken, daß Der Herr Abgeordnete für Cassel hat ferner gesagt, der der Königlichen Regierung die Verweisüng an 'eine Kommisston Entwurf derfolgt die Tendenz die Extreme zu beschreiken, es nicht erwünscht sein kann. Wenn dieser Gesetzentwurf jetzt an sei aber das Leben nicht der Prinzipien wegen da, fon dern die die Kommission verwiesen wird, so ist es ganz selbstverstaͤnblich, Prinzipien des Lebens wegen. Ja, dieser Satz ist gewiß sehr daß in dieser Diät aus der Gesetzeüvorlage Richts wird. Oh schön und gewiß sehr richtig, die Gründe für den Satz, der
in der nächsten Diät die Gesetzesvorlage alle Berathungen Gesetzentwurf habe die . die Extreme zu beschreiten, habe
assirt und zum einstimmigen Beschluß beider Häuser gelangen ich jedoch nicht vernommen; dieselben werden wohl später vorkom⸗ 9 steht ö 3 e wird nr f sehr e,, men. Sollte aber damit genieint sein, daß der Ent; wurf die werden. Auch kommt für die Staatsregierung noch in Be. Prinzipien konsequent durchführt, so würde ich schon jetzt den tracht, daß, bevor zu einer- festen und icheren Regelung der Vorwurf zurückweisen müffen. Halbheit in den Prinzipien ist
Gerichtsverfgssung geschritten werden kann, noch andere wichtige, immer eine höchst bedenkliche Sache. umfassende Gesetzentwürfe die Berathung des Landtages passtren Meine Herren! Wir stehen vor großen Reformen in der müssen. Wann soll denn die Zeit kommen, in welcher biese Justizgesetzgebung, zu großen Reformen gehört auch Muth, Gesetzentwürfe zum Beschluß gelangen? Wie gesagt, erwünscht der entsprechende Muth; ich habe diesen Mut meine Herren. ist diese Verweisung sicher nicht, aber ich kann iich gegen den Ich bitte nur, lassen Sic sich nicht durch bange Sorgen be— Antrag nicht erklären. . schleichen. In der Gesetzgebung ist der Uebel größtes jedenfalls BVei dieser Sachlage, meine Herren, will ich mich auf das bie Angft! ; J Einzelne nicht einlassen. Gestatten Sie mir nur einige ganz Der Regierungs. Kommissar / Geheimer Justiz Rath Dr. För st er allgemeine Bemerkungen. gab zu dem oben erwähnten Gesetzentwurf naächstehende Erläuterung,
Seitdem ich den Gesetzentwurf eingebracht habe, hat man Meine Herren, daß bei einer Gesetzesvorlage, die so tief und brest
emselben zwei allgemein gehaltene Vorwürfe gemacht: einer, in das beischende Rerht Ringteift, iesentl ch neug, Grundsäze und ᷣ on qᷓ t ᷣ Rechtsinstitute in dasselbe einführen will, vielfach Widerspruch, vielfach seits soll der Gesetzentwurf revolutionär sein und andererseits . Widerfland Hhelvorgere en erh, in naturgemqaf zu? erwirken
reaktionär. Die Gegensätze lassen nichts zu wünschen übrig. — s 69 ; Rane gers, der erste Vorwnrf sönntte be ganz ter. Wohl güte gen den gef nn, flächlicher Betrachtung der Sache etwas für sich zu haben kommen und nach entgegengesetzten Richtungen hin zu wirken füchen. scheinen, der letzte Vorwurf wird aber darauf gerichtet, daß Die an das bisherige System des Rechts gewöhnten Juristen werden sich Niemand zu der Auffindung des reaktionären rothen Fadens die Behauptung fte fr daß er viel zu weit gehe und die bewährten bekennen will, vielmehr eine Partei der anderen die neue Er= Grundsätze unseres Rechtes über das Bedürfniß hinaus alterire. Es findung zugeschoben hat. werden in diesem Kreise auch gewisse partikularistische Strömungen
ꝛ = . ** * * 8 2 de Die⸗
Meine Herren, dem Gesetzentwurf liegt zu Grunde das für das eigene Recht mihwirten, Alu der andern Seite werden ee. m. 6. jenigen, denen die juristische Seite der Frage weniger Interesse bietet lonservative Prinzip. Unter diesem konservativen Prinzip ver⸗ . pie mehr gun e d des Kredits und nuf dle volk!
stehe ich aber nichts Anderes, als das Erlangen und Erhalten irthschaftliche Seite sehen, wohl der Meinung sein, ber Entwurf äiner festen und sicheren Grundlage in der Rechtsentwickelung. 1 . 6 1 . 3 und man . den Bedürfnissen Das lonservative Prinzip gestatter es nicht, mil Rücksicht auf Fes Kredits noch pich mehr Jiechmung tragen.“ Vlelleiht ist es eine Zeitströmungen und augenblickliche Erregung eine Rechtsgent! Gewähr fuͤr den Entwurh daß diese Ansichten von so verschiedenen wickelung eintreten zu laͤssen. Wenn dagegen reale, praktische Seiten kommen und so Verschiedenes erstreben, eine Gewähr dafür, Bedürfnisse eine, Rechtsentwicklung fordern, fo steht es dem daß er doch wohl den richtigen Weg, eingeschlagen hat, das
honservativen Prinzipe nicht entgegen, wird biclmehr' durch dag heißt einen durchfuͤhrbaten. Wen! zäh Kin?!“ erreichbaren Ziele,
ᷣ ini ᷣ daß er auf der einen Seite die Reformen wirklich bringt und konservative . gefordert, daß diese Rechtsentwickelung auf 39 . ö Seite sich von Illusionen und Phrasen fern hält, die
der vorhandenen esten und sicheren Grundlage sich frei, durch⸗ auf diesem Gebiete in einer gewissen Weise wuchern. Gestatten Sie aus frei entfalte, Ja, diese Rechtgentwickelung muß unter Um— a ö. Herren, zur . 3 zur Vertheidigung der Vor. siänden eine außerordentlich freie sein, weil eg eben dem konser.! lage, ohne auf dag Betall einzelner Fragen jetzt einzugehen, die uns vativen Fein ip entspricht, daß. wenn eine Rechtsentwickelung doch nur zu kichntsch zurtznischen Erörterungen führen würden, über den durch da Bedürfniß des Lebens und Verkehrs gegeben ist, die allgemeinen Gesichkspunkt, der bei Ausarbeitung desselben maßgebend Gesetzgebung dieser Entwickelung auch nicht nachfolge, sondern sie gewesen ist, und über die allgemeinen Grundsatz, die ihm untergelegt
begleite oder ihr vorgusgehe, daß die Gesetzgebung regelnd fei sind, einige Beinerkungen vorzutragen. ö. . l ö t Zunächst bedarf es wohl kaum der Versicherung, daß die König⸗ und einen festen Boden für die weitere Entwickelung schaffe. liche . 1 . .
In dieser Weise wird eine sehr freie und, wenn Sie wollen, . 2 . .
r ; ntwürfe von solcher Tragweite eigentlich niemals absolut ferti werden,
sinʒ sehr liberale Entwickelung auf den festen, sicheren Grund . 2. 3 . i , bleiben. He nn Staats.
lagen stattfinden können und müssen. Liberale Jdeen, meine regierung wird daher jede Aenderung, die ihr entgegengebracht wird, erren, ist ein Begriff, der von dem Begriffe Yliberale Rei— der unhefangensten Prüfung unterwerfen und jede iwirküͤche Besserung
gungen« ganz wesentlich verschieden ist. bereitwillig annehmen. Dabei bleibt freilich zu wünschen, daß die
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