392
280 Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des mit dem ehemaligen Bankhause Bach K Frenkel« in Nordhausen abgeschlossenen Vertrags vom 29 No- vember 1852 am 14. d. Mts. stattgefundenen Verloosung der im Jahre 1869 zurückzuzahlenden, 5000 Thlr. betragenden Rate von der unterm 1. Januar 1853 für den Kammerschulden⸗Tilgungsfond aufgenommenen Anleihe Lit. B. von S0, 000 Thlr. sind nachverzeichnete Nummern der darüber lautenden Partialobligationen gezogen worden:
1) à 1000 Thlr. Nr. 20. ⸗
2) 32 500 Thlr. Nr. 35. 49. 61. 67. 75. 80. 84. 96. .
Die Inhaber dieser Partialobligationen werden aufgefordert, die Kapitalbeträge zu dem Nennwerthe am 1. Juli d. J. oder auch, wenn es gewünscht wird, vor dieser Zeit bei der Fürstlichen Staats -Haupt⸗ kasse hier oder bei den jetzigen Bankhäusern H. Bach und S. Frenkel in Nordhausen gegen Zurückgabe der betreffenden Partialobligationen und der dazu gehörigen unverfallenen Zinsscheine zu erheben.
Vom 1. Juli d. J. ab findet eine weitere Verzinsung nicht Statt und werden die Beträge etwa fehlender unverfallener Zinsscheine von dem Kapitalbetrage in Abzug gebracht. .
Rückständig aus früheren Verloosungen sind nachverzeichnete Num— mern der Partialobligationen von derselben Anleihe:
a) aus der Verloosung pro 1. Juli 1866: Nr. 128 über 200 Thlr. 2 1 .
b) aus der Verloosung pro 1. Juli 1867: Nr. 22 über 500 Thlr. ᷣ
e) aus der Verloosung pro 1. Juli 1868: Nr. 99. 100 über je 500 Thlr.
Sondershausen, den 21. Januar 1869. Fürstl. Schw. Ministerium, Finanzabtheilung. v. Wolffers dorff.
28 .
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Behufs des Umtausches der Interimsquittungen zu unseren Stammaktien gegen die wirklichen Stammaktien die Einreichung der ersteren mit zwei nach der Nummerfolge geordneten unterschriftlich vollzogenen Designa— tionen, deren eine sofort abgestempelt zurückgegeben wird, vom 1. Fe⸗ brugr a. e. ab bei unserer Hauptkasse stattfinden kann.
Acht Tage nach dieser Einreichung erfolgt bei Rückgabe der ab—⸗ gestempelten Designation die Ausgabe der au porteur ausgefertigten Aktien nebst Dividendenscheinen und Talons.
Besonders machen wir noch darauf aufmerksam, daß, wenn eine Uebertragung der Interimsquittung Seitens des ursprünglichen Zeich— ners nicht stattgefunden hat, die Auslieferung der darauf auszugeben— den Aktie nur an diesen, anderenfalls aber nur an Denjenigen erfol— en kann, der in Gemäßheit der §§. 10 und 14 des Gesellschafts— atuts durch auf der Interimsquittung geschriebene oder ihr annektirte rechtsverbindliche Urkunde den Uebergang des Anrechts auf die Aktie darthut.
Magdeburg, den 10. Januar 1869.
Direktorium .
der ,,,, Eisenbahngesellschaft.
ihm.
15 ; J Gesellschaft.
Mit Bezug an die Veröffentlichung des Direktoriums obiger Ge— sellschaft mache ich hierdurch bekannt, daß ich den Umtausch der In⸗ terimsquittungen Magdeburg ⸗Leipziger Stammaktien gegen die wirk- lichen Stammaktien, im Interesse der hiesigen Herren Aktionäre, vom L Februar ab und unter den von dem Direktorium bezeichneten Modalitäten kostenfrei zu vermitteln bereit bin.
Formulare zu den einzureichenden Designationen sind an meiner Couponskasse seiner Zeit erhältlich.
Berlin, Januar 1869.
S. Bleichröder.
Verschiedene Bekanntmachungen.
WJ Einnahmen bis ult. Dezember 1868. im Personen im Güter⸗ Verkehr: Verkehr: Summa: im Monat Dezember 1858 Thlr. 54,161. Thlr. 176,117. Thlr. 24,278. 5 18672 506570. 163742. 214.3512 daher mehr Thlr. BGI. Tr S3 Tit. ss.
his ust. Fe em̃bct 1868 Thlr. L/ CO48/ 756. Thlr. 2 O33, 476. Thlr. 3 / 82/226. . * 1867 1011651 1964161. 2965813. daher mehr Thlr. I7/ 099. Thlr. 7Jjö315. Thsr. T.. vorbehaltlich späterer Feststellung. rt, am 23. Januar 18899. Die Direktion
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.
278
143) Offene Sekretär ⸗ und Assistentenstelle. Die Stelle eines Stadtsekretärs für das Kommunal. und Polizei fach mit zunächst 500 Thlr. Jahrgehalt, mit dessen Amte die FJührun/ einiger kleinen Kassen und die. Revision der Gesellen-Krankenkassen Rechnungen verbunden ist, sowie die Stelle eines Kanzlisten und Re. gistratur-Assistenten mit einem Gehalte von zunächst 300 Thlr., sind zum 1. April c. von uns neu zu besetzen. .
Qualifizirte Bewerber, für letztere Stelle mit Civilversorgungz. schein versehen, die sich wo möglich schon im Kommunaldienste ober in der Verwaltung hei einer Königlichen Behörde bewährt haben, werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufs bis zum 15. Februar e. bei uns zu melden.
Naumburg a. d. Saale, den 11. Januar 1869.
Der Magistrat.
—
Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckere (R. v. Decker) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theilß als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats. An. zeiger erschienen: .
Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preusi— schen Staats. Separat ⸗Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger. Juli 1867. 37 Bg. 8. geh. 3 Sgt.
Statistiegme arieole, imdustrielle et cornmer-
eiale de In Pransse: Superfaöcie, population, agriculturt, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et eireula. tion publique. Extrait du Moniteur prussien. Aut 1899,
45 Bog. 8 geh. 5 8g.
Literatur über das Fingnzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats. Anzeigers. Novem— ber 1867.) 67 Bog. Royal⸗. geh. ] 10 Sgr.
Aus dem Königlich Preußischen Staats- Anzeiger 7 18627. Zweiter Jahrgang. 1867. 273 Bg. 8. geh. 12 gr.
Die Hohenzollern⸗Standbilder in Preußen. (Besonderer Abdruck aus dem Königlich Preußischen nr, n, Januar 1868. 37 Bog. 8. geh. gt.
Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 327. 1 Bog. 8. geh. 23 Sgr.
Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen Staates. 64 des Königl. Preußischen Saat an, 1868. 11 Bg. 8. geh. Sgr.
Die englische Rede⸗ und Preßf a . und die Fenier⸗ ö . dem Königlich Preußischen Ni, 1868. 23 Bg. 8. geh. 27 Egr.
Die Kreise Preußens. Eine gruppenweise geordnete Uebersicht der Boden,, Bevölkerungs⸗ und Nahrungs ⸗Verhältnisse der Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. Neum ann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift über das Soll- Einkommen an direkten Steuern im Jahre 186. (Separat ˖ Abdruck aus dem Königl. Preuß. Stuat. In , 1868. 35 Bg. 8. geh. 25 Sgr.
Ee territoire de 1a eomfécderatiom allemande dun mond. Etude géographique traduite du Moniteur pruszien. September 1868. 8. gem. 24 Sz.
Die volkswirthschaftlichen Grundsätze des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Stagten. (Separat, Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats · I Oktober 1868. 8. 17 Sgr.
Uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und des Norddeutschen Bundes. Abgeschlossen Anfang Otto, . ö (Beiheft des Königl. Preußischen r . * .
Viertel jahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats Anzeigers. Erster Jahrgang. Erstes Heft: Januar. Februgt. März. Zweites Heft: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Juli. August. September. Viertes Heft: zember. 1868.
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich Preußischen Staats.
Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalten
sämmkliche in den »besonderen Beilagen« des Etz ate. an ff
publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post ⸗Anstalten
und Buchhandlungen für den Preis von 10 Sgr. vierteljährlich
zu beziehen.
Die Vierteljahrs⸗Hefte des Königlich ge en Staats. Anzeiger
desgleichen die Beihefte sowie diejenigen Aufsätze, welche nachdem se im Staats ⸗Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausgegeben werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen steis vorrgih, Breslau: Gosohorsky's Buchhandlung; Königsberg: Akademische Büch. handlung; Posen: J. J. Heine; Steitin; Friedr. Stagel; Naghebut, Schefer's Buchhandlung; Eöln: 2 G. Schmitz 's Sor ini Buch han CLoblenz; J. Hölscher; Münster: Toppenrath'sche Buchhandlung ; . Schwers'sche Buchhandlung; Schleswig: Br. Heilberg's Buchhand ! Hannover: Hahnsche Hofbuchhandl.; Göttingen: Deuerlich'sche Buch handlung; . a. M.. F. Boselli'sche Buchhandl. ; Wiesbaden:. 3 & Hensel; Cassel: J. C. Krieger'sche Buchhandl.; Hamburg; aßmann.
selben mit dem Hypotheken⸗Amtsbezirke
Oktober. November. De ⸗
z (
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. für das Dierteljahr
Insertions preis für den Naum einer Druckzeile z Sgr.
. * 2 66.
Königlich Preußischer
Alle Post-Anstalten des In uns Auslandes nehmen gSestellung an, sür Cerlin die Expedition des König!. Preußischen Staats- Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. La, Eche der Wwilhelmastraffe.
AM 24.
Berlin, Donnerstag den 28. Januar Abends
1869.
Für die Abonnenten des jüngst verflossenen Quartals ist heute das Sachregister Staats⸗Anzeiger vom Januar bis Ende Dezember 1868 enthaltenen Gesetzen,
gegeben worden.
zu den im Königlich Preußischen Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. aus-
Berlin, 27. Januar 1869.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geht, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Wilhelm Victor Albert von Preußen, Sohn Sr. Königlichen Hoheit des . von Preußen, den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen. ;
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Ehren⸗Domherrn und Dekan, Bischöflichen Kommissarius Anton Klingen berg in Löbau, zum Rumerar—
Domherrn an der Kathedralkirche in Pelplin zu ernennen.
Berlin, 28. Januar.
Se. Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin zu Hohenzollern-Sigmaringen sind 4 Abend hier eingetroffen und haben im Königlichen
chlosse Wohnung genommen.
Das 9. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter: Nr. 7302 das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Hypo— thekenamtes Meisenheim und die . g e Bezirks des⸗ immern. Vom 28. Dezember 1868, unter Nr. 7303 das Statut des Verbandes zur Melioration der Schwentezeck-Wiesen im Kreise Johannisburg. Vom 21. De— zember 1868; und unter Nr. 7304 das Privilegium wegen Emission von 7000, 000 Thaler Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Potsdam⸗Magde⸗ burger Eisenbahngesellschaft. Vom 11. Januar 1869. Berlin, den B. Januar 1869. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗-Comtoir.
Ministerium für Handel, Gewerbe ö Arbeiten.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des zweiten Nachtrages zu dem Statut der Korporation der Kaufmannschaft zu Königsberg vom 25. April 1823.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 18. d. M. den von der General⸗Versammlung der Kor— poration der Kaufmannschaft zu Königsberg am 2. Oktober 1868 beschlossenen zweiten Nachtrag zu dem Statut vom 26. . 1823 (GesetzSammlung Seite 92) zu genehmigen geruht.
und öffentliche
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Nachtrage zu dem Statut
wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königs⸗ berg bekannt gemacht werden. Berlin, den 20. Januar 1869. r — Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf v. Itzenplitz.
Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldver schreibungen der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft im Betrage von 250 000 Thalern.
Vom 18. Januar 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem das Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg i. Pr.
=
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darauf angetragen hat, zum Bau und zur Einrichtung eines neuen Börsengebudes eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons versehener Schuld verschreibungen der Kö⸗ nigsberger Kaufmannschaft ausgeben zu dürfen, ertheslen Wir in Gemäß heit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 GesetzSamml. S. 75) wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen eden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Aus- stellung von zweimal hundert fünfzig tausend Thalern Schuldverschrei⸗ bungen der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft, welche nach dem anliegenden () Plane und zwar in eintausend fünf⸗ hundert Schuldverschreibungen zu 100 Thlr und in zweihundert Schuld verschreibungen zu lr. — auszufertigen, mit fünf vom Hundert zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, von der Korporation der Kaufmannschaft planmäßig zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unfere lanbes— herrliche Genehmigung, ohne edoch dadurch den Inhabern der Obli— gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des — 1 z bewi 1 6h ha
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen .
Gegeben Berlin, den J8. Januar 1869.
(L. S.) gez Wi lhel mi. gez. Freiherr v. d. Heydt. Gr. v. Itz enplitz.
4
Plan und Bedingungen für eine Anleihe der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft im Betrage von 250, 000 Thalern.
§. 1.
Die Korporation der Königsberger Kaufmannschaft kon trahirt zum Bau einer neuen Börse eine Anleihe von 250,600 Thlr., eschrieben: Zweimalhundertfünfzig Tausend Thaler Eourant gegen usgabe von Tausend fünfhundert Schuldverschreibungen zu 160 Thlr. und zweihundert Schuldverschreibungen zu 500 Thlr. Eourant. 2. Die Schuldverschreibungen werden, auf jeden Inhaber lautend, nach dem beigefügten Schema A. unter fortlaufenden Num⸗ mern ausgefertigt. —
S. 3. Die durch die Schuldverschreibungen verbrieften Kapitals. betraͤge werden mit fünf Prozent pro anno in halbjährigen Raten am J. Januar und 1 Juli eines jeden Jahres verzinst. Die Aus- zahlung einer jeden Zinsrate geschieht gegen Einlieferung des auf den betreffenden Termin lautenden, nach dem anliegenden chema B. auszufertigenden Coupons. S§. 4 Die Ausreichung der Zinscoupons erfolgt jedesmal für einen vierjährigen Zeitraum. Mit denselben wer— den jedesmal Talons nach dem Schema GC. ausgegeben, gegen deren Rückgabe die neue Serie der Zinscoupons ausgereicht wird.
. Verlorene Schuldverschreibungen können nur nach geschehener gerichtlicher Amortisation durch neue Schuldverschreibungen ersetzt werden.
ö Zinscoupons und Talons können nicht amortisirt werden.
edoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährlgen Verjährungsfrist dem Vorsteheramte der Königsberger Kaufmannschaft anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf , , der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins.« Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- zeitig geschehen ist. „6. Das Gesammtdarlehn von 250 000 Thlr. wird vom Jahre 1873 ab alljährlich mit einem Prozent amortisirt, und zwar unter Rin zu iehung der Zinsen der amortisirten Kapitalsraten. Die im ege dieser Amortisation durch baare Zahlung des Nominalbetrages zu tilgenden Schuldverschreibungen werden im Juni eines jeden Jahres, zuerst also im Juni des Jahres 1873, in Gegenwart zweier Depu—