1869 / 24 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tirten des Vorsteheramts der Kaufmannschaft und des Syndikus durch Ausloosung bestimmt. .

Die ausgeloosten Nummern werden im Juni durch den Staats⸗ Anzeiger, die Königsberger Hartungsche Zeitung oder nach deren etwa⸗ nigem Eingange durch eine andere Königsberger Zeitung und durch Aushang an der Börse bekannt geinacht und die betreffenden Schuld verschreibungen dadurch zum nächsten 1. Januar gekündigt. Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der betreffenden Schuldver— schreibungen und der dazu gehörigen, von dem gedachten 1. Januar ab laufenden Coupons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung auf. ohne daß es einer gerichtlichen Deposition der etwa nicht rechtzeitig abgehobenen Kapitalsbeträge der ausgeloosten Schuld verschreibungen bedarf. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem Kapitale in Abzug gebracht. .

8§. 7. Eine Kündigung der durch die Schuldverschreibungen ver⸗ brieften Darlehnskapitalien von Seiten der Inhaber findet nicht statt. Dagegen bleibt der Kaufmannschaft das Recht vorbehalten, vom 1 3 1853 ab sowohl die Amgrtisation zu verstärken, als auch die Schuldperschreibungen insgesammt in der §. 6 vorgeschriebenen Form zu kündigen. Die Kündigung darf jedoch nur zum 1 Januar oder 1. Juli und mit sechsmonatlicher Frist geschehen. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist hört die Verbindlichkeit zur Zinszahlung auf, ohne daß es der gerichtlichen Deposition der nicht rechtzeitig ab—⸗ gehobenen Kapitalsbeträge bedarf, ö ö .

S. 8. Die in Folge der Amortisation oder Kündigung einge— gangenen und bezahlten Schuldverschreibungen werden kassirt.

Schema A. Nr.

ö ; der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft

. über 556 Thaler Courant.

Eingetragen (Trockener Stempel.) Fol. (Unterschrift.)

Der Inhaber dieser Schuldverschreibung wird hierdurch als Gläu— ö er der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft für ein Dar— ehn von 6 Hundert Thaler Courant anerkannt, welches zur Kasse der Korporation eingezahlt ist und nach Maßgabe des unterm 22. Dezember 1868 von uns festgestellten und durch Allerhöchste Ordre vom genehmigten umseitig ab⸗ gedruckten Planes und der Bedingungen für eine Anleihe der Korpo⸗ ration der Königsberger Kaufmannschaft im Bettage von 250 6506 Thlr. verzinset und zurückgezahlt wird. Königsberg, den ten ö Vorsteheramt der Kaufmannschaft. (Facsimile der Unterschriften)

Schema B. Korporation der Königsberger Kaufmannschaft. Zins Coupon zur Schuldverschreibung

sißer 100 Nr. über 555 Thlr.

Gegen Rückgabe dieses Coupons zahlt die Kasse der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft die Zinsen des durch die obige

Schuldverschreibung verbrieften Kapitals mit zwei Thaler fünfzehn

zwölf Silbergroschen für das r. Semester des Jahres 18.. am 18..

Vorsteher⸗Amt der Kaufmannschaft zu Königsberg. (Trockener Stempel.) Dieser Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des be— 3 Kalenderjahres gerechnet, erho⸗ en wird.

Schema C. Korporation der 3 Kaufmannschaft. a lon zur Schuld verschreibung

. Nr. über 555 Thlr.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neue Zinscoupons zu obiger Schuldverscheibung für 4 Jahre vom Jab laufend, sofern nicht rechtzeitig von dem In⸗ haber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben ist. Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. ö (Facsimile der Unterschriften.) Eingetragen Fol. (Unterschrift.)

Berlin, 28. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die i, niß zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu er⸗ theilen, und zwar: des Eh ren⸗Groß⸗Kemthur-Kreuzes vom Großherzoglich Oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig,

so wie des Komthur⸗-Kreuzes erster Klasse des Her— zoglich Sachsen-Exnestinischen Haus -Ordens: dem Obersten von Scheffler, Commandeur des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96; des Comm an deur⸗Kreuzez zweiter Klasse mit Eichenlaub des Groß herzoglich Dadäischen Ordens vom Zähringer Löwen: de

Obersten Veith, Abtheilungs Chef im großen Gene— ralstabe; des Ritter Kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens: dem Oberst⸗ Lieute⸗ nant von euner, àäz la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Engers und dem Ma— jor Roerdansz, à la suite des Generalstabes der Armee und Direktor der Kriegsschule zu Cassel; des Comthuxr-Kreuzeß zweiter Klasse des Großherzo lich Hessischen Ver— dienstordens Philipps des Großmüthigen: dem Major Schulz vom 1. Nassauischen Infanterie Regiment Nr. 9, so wie der dem Herzoglich Sachsen -Ernestinischen Haus -Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Me— daille; den Feldwebeln Gaertner und Gerlach vom Aten Schlesischen Grenadier⸗Regiment Nr. II.

Statistische Notizen über Unterrichts- und Prü fungz. wesen in der preußischen Forstverwaltung pro 1867 und 1868.

Som⸗ Win⸗ . Wim.

mer⸗ ter⸗ mer ter⸗

Semester. 1867 186768 1868 186869

J. Zahl der Studirenden auf den preu⸗ ßischen Forst⸗Akademienn:

I) welche, alle Bedingungen für den Eintritt in den preußischen Staatsforstdienst erfüllt haben:

in Neustadt Eberswalde in Münden ((Ostern eröffnet)

2) welche den Eintritt in den preu— , Staatsdienst nicht beab⸗ ichtigen:

a) aus Preußen: in Neustadt in Münden b) aus anderen Staaten: in Neustadt in Münden 5

2 Summa I BV J S IV I

im Jahre , im Jahre 1867 1868

2

240 223 17

1 ö f

I) im, forstwissenschaftlichen Tentamen, erste Prüfung, überwiesen

haben bestanden haben nicht bestanden

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs- Ministers unn des Militärkabinets entgegen un empfingen den Erbprinzen zu Hohenzollern Sigmaringen, so wie den' Ober⸗Praͤsidenten von Möller.

Ihre Majestät die Königin beglückwünschte gestern Ihre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kron—

prinzessin zum Geburtstage ihres Sohnes und beehrte die Feld

marschallin von Wrangel mit Allerhöchstihrem Befuche.

Der älteste Sohn Ihrer Königlichen Hoheiten des Kron, prinzen und der Kronprinzessin, Prinz Friedrich Wilhelm Victor Albert, feierte gestern feinen Ji. Geburtstag. .

Da einem alten Herkommen des Königlichen Hauses gemäß die Prinzen nach zurückgelegtem 10. Lebensjahre zu Offizieren ernannt werden, auch die Insignien des hohen Ordens vom Schwarzen Adler anlegen, so hatte der junge Prinz an dem heutigen Tage diesem Brauche Folge zu leisten. .

Nachdem sämmtliche in Berlin anwesende Mitglieder der Königlichen Familie sich im Kronprinzlichen Palais versam, melt. und daselbst außer den Hofstaaten auch der Feldmiarschall Graf von Wrangel, Oberbefehlshaber in den Marken, Prin

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) ürttemberg, kommandirender General des Garde⸗ . . von Alvensleben, Commandeur der J. Garde- Infanterie⸗Division, zugleich auch Führer der 1. Garde ⸗Infänterie⸗ Brigade, ferner Oberst von Roeder, Eommandeũr des 1. Garde ⸗Regiments z. F., Major von Oppell, Eommandeur des 1. Bataillons, Hauptmann von Noeder, Eommandeur der Leib⸗Compagnie gedachten Regiments, sich eingefunden hatten, erschienen gegen 1 Uhr Mittags Ihre Ma— jestäten der König und die Königin.

Se. Majestät überreichten hierauf. mit einigen herzlichen und ermahnenden Worten Seinem Enkel das Patent als Seconde⸗ Lieutenant im 1. Garde⸗Regiment z. F. und à la suite des J. Bataillons (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, nahmen dann von einer durch Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen dargereichten goldenen Schüssel Band und Stern des Schwarzen Adler⸗Ordens nebst den übrigen einem Königlichen Prinzen zu— stehenden Ordens-⸗Dekorationen und händigten selbige dem jungen Prinzen ein. Nachdem dieser sofort Uniform und Orden ange— legt, machte er seine dienstliche Meldung bei seinem Königlichen Großvater, welcher ihn darauf zu gleichem Zwecke den oben genannten militärischen Vorgesetzten persönlich zuführte.

Ein Frühstück beendigte diesen Theil der Geburtstagsfeier,

welche am Abend ein Kinderfest beschloß.

In der heutigen G.) Sitzung des Herrenhauses, welcher 9 . für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten v. Selchow, der Handels⸗Minister Graf Itznplitz, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Re— gierungskommissare beiwohnten, theilte der Präsident Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode mit, daß eine Anzahl von i g en. eingegangen seien. Die neu berufenen Mit⸗ glieder Graf v. Behr-Negen dank auf Semmlow, Bürger— meister Becker aus Halberstadt und Bürgermeister Etatsrath v. Thaden aus Altong waren in das Haus eingetreten und wurden von dem Präsidenten als Theilnehmer an der gemein- samen Arbeit begrüßt. Die genannten drei Herren waren bereits auf die Verfassung vereidigt. Die von dem Abgeordnetenhause seit der letzten Sitzung des Herrenhauses berathenen Gesetze zc. waren während dieser Zeit eingegangen und von dem Präsi— denten theils zur Schlußberathung gestellt, theils den betreffen den Kommissionen überwiesen, wovon der Präsident dem Hause Mittheilung machte. Das Haus beschloß sodann den Gesetzentwurf, betreffend die Dotationsfonds der Provinzigl— Hülfskassen, durch Vorberathung im ganzen Hause zu erledi—⸗ gen, und trat hierauf in die Tagesordnung.

Der erste Gegenstand derselben war die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der zum

erzogthum Sachsen⸗Altenburg gehörigen Theile der Dörfer ee und Gräfendorf mit dem preußischen Staatsgebiete, und die Abtretung des unter preußischer Landeshoheit stehenden Theiles des Dorfes Königshofen an das Herzogthum Sachsen⸗Alten⸗ burg, sowie über den zwischen Preußen und dem Herzogthum Sachsen ⸗Altenburg unter dem 9. Juli 1868 abgeschlossenen Vertrag, über den Austausch des unter preußischer Landeshoheit stehen⸗ den Theiles des Dorfes Königshofen gegen die zu Sachsen⸗ Altenburg gehörigen Theile der Dörfer Willschütz und Gräfen⸗ dorf. efr. Rr. 69. der Drucksachen. Der Referent, Herr Pauli, beantragte dem vorangeführten Gesetzentwurfe, sowie dem vor⸗ bezeichneten Vertrage vom 9. Juli 1868, in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause, die verfassungsmäßige Genehmi⸗ gung zu ertheilen und das Haus trat dem Antrage ohne jede Diskussion bei.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die Schluß—⸗ berathung über den Gesetzentwurf wegen Einführung kürzerer Verjaͤhrungsfristen für die Provinz Schleswig⸗Holstein. Der Referent, Herr von Kleist⸗Retzow, beantragte, den vorangeführten Gesetzentwurf mit der im Abgeordnetenhause beschlossenen Ver— änderung im §. 3, statt der Jahreszahl 1868 die Jahreszahl 1869 zu setzen, anzunehmen, und ohne Diskussion schloß sich das Haus diesem ÄUntrage an.

Als dritter Gegenstand der Tagesordnung folgte die Schluß⸗ berathung über den aus Anlaß eines Antrages der Abgeord⸗ neten Dr. Becker, Wölfel und Sachße vom Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend einen Zusatz zu §. 25 des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838. Der Referent, Herr von Oldershausen, befürwortete die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und beantragte, dem vor— angeführten Gesetzentwurfe in der vom Abgeordnetenhause be⸗ chlossenen Fassung die verfassungsmäßige Genehmigung zu ee rn, Das Haus nahm auch diesen Antrag ohne Dis— ussion an.

er vierte Gegenstand der Tagesordnung betraf die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebun der Trauungssteuer im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthum Hessen. Der Antrag des Referenten Herrn v. Meding ging

dahin: dem vorangeführten Gesetzentwurfe in der Fassung, in der er von dem anderen Hause angenommen worden ist, die verfassungsmäßige Genchmigung zu ertheilen, und das Haus trat demselben ohne Diskussion bei.

Als fünfter Gegenstand der Tagesordnung folgte die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 25. Februar 1868 über die ktinftige Behandlung der auf mehreren der neu erworbenen Landestheile haftenden Staatsschulden 2c. Der Referent, Herr Rasch, beantragte, dem vorbezeichneten Gesetzentwurfe in unver⸗ änderter Fassung in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen und befürwortete diesen Antrag, der auch vom Hause ange⸗ nommen wurde.

Der sechste e,, der Tagesordnung war die Schlußbe⸗ rathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Theilnahme der Staatsbiener in Neu⸗Vorpommern und Rügen an den Kom⸗ munallasten und dem Gemeindeverbande. Der Referent, Herr Denhard, hatte zahlreiche Amendements des Gesetzentwurfs vor⸗ geschlagen. In Folge dessen empfahl der Präsident den Gesetz⸗ entwurf an eine besondere Kommission von 15 Mitgliedern noch- mals zur Vorberathung zurückzuweisen. Nachdem sich Herr Hasselbach in gleichem Sinne ausgesprochen hatte, trat das Haus dem Antrage des Präsidenten bei.

Es folgte als siebenter Gegenstand der Tagesordnung der Be⸗ richt der verstärkten X. Kommission über den Entwurf ei nes Fischereipolizeigesetzes für den Umfang der Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden. Die Kommission beantragte: im ersten Alinea des 3 die Worte: »Durch Verordnung der Bezirksregierungen soll festgestellt werden« zu streichen, sonst aber die Vorlage in der von der Staatsregierung beantragten Fassung anzunehmen. An der GKeneraldiskussion betheiligten sich der Minister für Landwirthschaft von Selchow, der Regierungs⸗ kommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Wever und die Herren Graf Rittberg, von Kleist Retzow, und der Referent Herr

ammers. Dann wurden bei der Spezialdiskussion die

S. 1 und 2 in der Fassung der Regierungsvorlage und nachdem sich der inzwischen erschienene Handels⸗Minister Graf v. Itzenplitz und Herr v. Schlickmann ebenfalls gegen den Antrag der Kommission zu §. 3 ausgesprochen, auch der §. 3 und die §8§. 4— 10 des Gesehes in der Fassung der Regie⸗ rungsvorlage angenommen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der zweite Bericht der Matrikelkommission. Ber Antrag der Kommission: die Legitimationen der neuberufenen Mitglieder: des Grafen Ulrich v. Behr⸗-Negendank, des Bürgermeisiers Wilhelm Becker in Halberstadt und des dirigirenden Bürgermeisters, Etats⸗ Raths Friedrich v. Thaden als geführt anzuerkennen, wurde ohne Debatte genehnügt. Der Präsident schloß hierauf um 2 Uhr die Sitzung, beraumte die nächste auf Sonnabend Vor⸗ mittag 11 Uhr an und setzte auf die Tagesordnung derselben: I) Be⸗ richt der Budgetkommission über das Gesetz, betr. den 5 Millionen Kredit; 2) Bericht derselben Kommission über den Vertrag mit der Köln⸗Mindener Eisenbahn; 3 Bericht derselben Kommission über das Etatsgesetz pro 1869, H Bericht der X. Kommiffion über das Jagdpolizeigesetz; 5) Bericht derselben Kommission über das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden im ehemaligen Cann rr hen Hessen 2c., 6) Bericht der Justizkommission über den Gesetz entwurf, betreffend die Aufhebung der §8§. 30— 33 Thl. J. Tit. 2 Allg. Landrechts.

In der heutigen S9.) Sitzung des Hauses der Ab— geordneten, welche der Präsident von Forckenbeck um 1063 Uhr eröffnete, wurde nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen in die Tagesordnung eingetreten. Am Ministertische befanden sich: der Minister⸗Präsident Graf von Bismarck-Schönhausen, der Kriegs-Minister von Roon, der Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissare.

Der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Selchow, überreichte einen Gesetzentwurf, betreffend die Gemein⸗ heitstheilungs⸗-Ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Entwurf wurde der um 7 Mitglieder zu verstärkenden Agrarkommission überwiesen.

Die Wahlen der Abgg. v. Brauchitsch (Deutsch-⸗Crone) und Klein Hannover) wurden ohne Diskussion für gültig erklärt.

Es folgte 2 Vorberathung im ganzen Hause über die Gesetzentwürfe: ) betreffend die fernere Geltung der Verord⸗ nung vom 30. Mai 1849 (Gesetz Sammlung S. 206) für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 209. September und 24. Dezember 1866 mit der preußi— schen Monarchie vereinigten Landestheilen, b) betreffend die an— derweitige Feststellung der Wahlbezirke für das Haus der Ab⸗ geordneten. .

Die Generaldebatte wurde zunächst über den letzteren Ge—

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