1869 / 25 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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giehenunddreissigster Ahschluss

HKerliner Haxel-Assecairnnz-GCdescllschaft von

für das Jaller 1888.

Prämie für Thlr. 30,603, 988 Police- Gebühren

A us ö a be. emeldete Schäden abzüglich Rückversicherung

mässige Höhe von Thlr. f, 000, 000 verwendet Es fliessen nac

w Kassenbestand und Guthaben bei der Bank des Berliner Kassenvereins

1

eb ergangs-· Conto

Passiva. Per Grundkapital in 1000 Stück Actien à 1000 Thlir

JJ

Berlin, den 1. Januar 1869.

also Reingewinn

Ab die statutenmässige resp. kontraktliche Tantième der Direktion und des Bevollmäc tigten Von den somit verbleibenden

werden zur Ergänzung des, im vorigen Jahre angegriffenen Grundkapitals auf seine statuten-

Thlr. 918 . 373, 166 5,230 5. 722

223, 402 bb, 101 1761

291,265 8

93, 772 I vm 5.626 10

dis ) 5

S006 oho 222, 7100 2,396 428 929

1176

1, 027, 569

1, 009,900 2,000

1,761 178

3

5, 626 15 666

l 1027569

Berliner agel. Assecuranz - Gesellschaft von 1832.

MHendelssohnm. Kies.

Mar ⸗schnnmen.

F. Cd erhochk. E. PPraetoriütus.

Directoren.

A. Heræꝶ. Bevollmächtigter.

Ab 20. Januar d. J. tritt auf Station Alt— wasser der Schlesischen Gebirgs bahn der Güter⸗Vertehr und auf Station Walden“ burg der Personen⸗ und Güter⸗Verkehr

D nach Maßgabe der bestehenden Tarife ins Leben. Das . Nähere ist auf diesen Stationen zu erfahren. Berlin, den 12. Januar 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

a, ;

Verloosung, Amortisation, C n nns u. s. w. von öffentlichen Papieren.

la Bet nnntm ach ung. ei der heutigen Ausloosung der am 1. Juli d. J. einzulösenden

k des Stuhmer Kreises sind folgende Nummern gezogen orden: J. der ersten Emission auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums

. vom 21. November 1864:

Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 3. 6. 10. 15. 19. 22. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 17. 18. 20. 33. 35. II. der zweiten Emisston auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 14. Mai 1866 itt. G. 3 190 Thlr. Nr. 33. 32. Litt. D. à 50 Thir. Nr. J. 206 37. 40. . Litt, E. à 25 Thlr. Nr. 4. 3. 2JI. W. 37.

Diese Obligationen werden hierdurch den Besitzern gekündigt mit der Aufforderung die Kapitalbeträge vom 4. Juli 1869 ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse baar in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 1. Juli 1869 auf.

Stuhm, den 25. Januar 1869.

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Stuhmer Kreise.

ö. Bekanntmachung. ei der heut in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii von 26. März 1866 stattgefundenen Ausloosung der nach dem Amort sationsplane in diesem Jahre zu tilgenden 6 Stück der vom Sagantt Kreise ausgegebenen Kreisobligationen à 100 Thlr. sind folgende Rum mern gezogen worden:

196. 197. 261. 385. 406. 537.

Die gegenwärtigen Inhaber dieser Obligationen werden aufg fordert, dieselben nebst den dazu gehörigen Coupons Serie J. Nr. H bis? gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages

. ,, . zur hiesigen kreisständischen Chausseebau.Kasse im coursfähigen Ir stande zurückzuliefern.

Sagan, am 24. September 1868. . Die ständische Kommission für den Chausseebau im Saganer Kreise

296 Aachen ⸗Mastrichter Eisenbahngesellschaft. Wir machen hiermit bekannt, daß von den am 18. Novemhn 1867 und 17. Februar 1868 ausgeloosten Prioritätsobligation⸗ unserer Gesellschaft 16 Stück à 100 Thlr. . * 500 2 100 à 200 2 5090 ö ( von der III. Emission heute in Gegenwart zweier Mitglieder der Direktion und eines prolh kollirenden Notars verbrannt worden sind. Aachen, den 277. Januar 1869. Die Direktion.

von der J. Emission,

von der II. Emission und

18323

Einnahme. 2

Nicht verbrauchter Theil der in der vorjährigen Bilanz zurückgestellten Reserve für nach Abschluss liquidirte Kosten, mögliche Ausfälle ete. aus den verflossenen Jahren.

z86, 63 ;

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das bierteljahr

Insertions preis für den Naum einer DPruchheile z Sgr.

Staats-

Anstalten des In- n

Preußischen Staats / Ameigers: Behren⸗ Straße Rr. 12, Eche der Wilhelma straße. ö

Königlich Preustischer i , ,

M 25.

Berlin, Freitag den 29. Januar Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rendanten des Kadettenhauses zu Berlin, Rechnungs⸗ Rath Glietsch, und dem Polizei⸗Inspektor, Lieutenant a. D. Crolow zu Sagan, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klaffe, dem Ober⸗ Pfarrer Kuhn zu Friedland in der Niederlausitz den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem katholischen Schullehrer Schwellenbach zu Datrkenfeld, im Kreise Waldbröl, den Adler der vierten Klasse desselben Ordens, dem katholischen Schullehrer Claassen zu Kalterherberg, im Kreise Montjoie, das Allgemeine Ehrenzeichen, und dem Stuben⸗ maler Lorbé zu Zeitz die Rettungs-Medaille am Bande;

Dem Berg ⸗Revierbeamten, Berg ⸗Assessor Gallus zu Witten, und dem Berg⸗Inspektor En gelhardt zu Ibbenbüren den Cha⸗ rakter als Berg⸗Rath; sowte

Dem p mn . Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes die bisherigen Konsularagenten E. Liep⸗ mann in Oran, Bronde in Bona und H. Rheinboldt

in Philippeville zu Vize⸗Konfuln des Norddeutschen Bundes zu

ernennen geruht.

Verordnung, betreffend die Organisation der Disziplinarbehsrden in 1 Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont. Vom 18. Januar 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen in Gemäßheit des zwischen Preußen und Waldeck Pyrmont geschlossenen Vertrages vom 18. Juli 1867, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont an Preußen (Gesetz Samml. für die Preußischen Staaten von 1868 S. 1, Fürstlich waldeckisches Regierungsblatt von 1867 S. 133), auf den Antrag Unseres Staats ⸗Ministeriums, für das Gebiet der genannten Fürsten—⸗ thümer, was folgt: ö ;

Art. J. In den Fällen, für welche in dem Staats dienstgesetz vom 9. Juli 1855 (Fürstlich waldeckisches Regierungsblatt S. 191) die Verfügung oder Entscheidung der Regierung, ihres Vorstandes oder einer Abtheilung derselben angeordnet ist c8. 15. 16. 20. 22. 25. 30. 31. 32. 39. 40. 49. 70. 81. 85. 110. 112. 113), tritt an die Stelle dieser Behörden hinsichtlich der Verwaltungsbeamten die Verfügung oder Entscheidung des Landesdirektors, hinsichtlich der Justizbeamten die der vorgesetzten Aufsichts und Disziplinarbehörden nach Maßgabe der in Preußen geltenden Vorschriften und, wo solche nicht zutreffen, die Unseres Justiz⸗Ministers. . .

Art. II. In den Fällen, für welche in dem r die Verfügung oder Enischeidung des Obergerichts oder . rä⸗ sidenten angeordnet ist (88. 40. 49. 110 112. 114 117), erfolgt die- selbe fortan durch Unser Äppellationsgericht in Cassel beziehungsweise dessen Ersten Präsidenten. .

Art. III. An die Stelle des 8. 9!l des Staaisdienstgesetzes, be— treffend das Disziplinargericht erster Instanz für nichtrichterliche Be— amte tritt folgende Bestimmung. Das Disziplinargericht wird fortan

ebildet: J. in Ansehung der dem Landesdirektor untergeordneten

eamten von Unserer Regierung zu Cassel; II. in Ansehung der Sub— altern⸗ und Unterbeamten der Jüstizverwaltung von Unserm Appella— tionsgericht in Cassel; III. in Änsehung der von Uns angestellten oder bestätigten Beamten von Unserem Disziplinarhof in Berlin.

Art. IV. An die Stelle der §§. 167. 108 des Staats dienstgesetzes tritt folgende Bestimmung: Die Funktionen des Disziplinargerichts zweiter Instanz werden derjenigen preußischen Behörde übertragen, welche diese Funktionen in Betreff der preußischen nichtrichterlichen Beamten ausübt.

„Art. V. Die preußischen Disziplinarbehörden entscheiden in den Fällen der Artikel III. und iV. auf Grund des vor denselben in preußischen Disziplinarsachen stattfindenden Verfahrens. Die Ent⸗ cheidungen ergehen unter der Formel: »in Gemäßheit des zwischen

raktischen Arzt ꝛc. Dr. Krichauff in Altona den

Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont geschlossenen Staatsvertrages vom 18. Juli 1867.

Art. VI. Als Disziplinargerichte gegen richterliche Beamte S. I16 des Staats dienstgesetzes) fungiren in erster Justanz Unser Appellations-⸗ gericht in Cassel, in zweilter Instanz Unser Ober ⸗Appellationsgericht.

Die Beamten der Staalsanwaltschaft bei diesen Gerichten üben auch in den Disziplinarsachen, welche hiernach an sie gelangen, die im Staatsdienstgesetz der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Pflichten. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften, welche für das Ver fahren vor den gedachten Gerichtshöfen in preußischen Disziplinar- sachen , sind. Die Entscheidungen ergehen unter der im Artikel V. bezeichneten Formel.

Art. VII. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün⸗ dung in Kraft. [

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 18. Januar 1869.

(L. S.) Wilhelm.

Gr. v. Bis marck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Wühler. v. Selch ow. Leonhardt.

——

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Navigationslehrer⸗Aspirant Gu stav Frie⸗ drich Johann Erich ist zum Königlichen Navigationslehrer 5 und an der Navigationsschule in Barth angestellt worden.

Das dem Kaufmann J H. F. Prillwitz in Berlin unter dem 14. Dezember 1867 ertheilte Patent auf eine Maschine zum Reinigen und , von Ge⸗ treidekörnern in der durch Zeichnung und Be chreibung nach gewiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben.

Das dem Techniker Moritz Riese, früher zu Lauchhammer wohnend, unter dem 6. = 1868 ertheilte Patent: auf einen selbstthätigen Expansionsschieber für Dampfmaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung angewiesenen Zu⸗ sammensetzung und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränten, ist aufgehoben.

Das dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz in Berlin unter dem 14. Dezember 1857 ertheilte Patent auf eine Maschine zum Schmieden von Schraubenbolzen in der durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zusammen⸗ setzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.

Tages ordnung.

9. Plenarsitzung des Herrenhauses

am Sonnabend, den 30. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr.

LP Bericht der Budgetkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Fortdauer des in dem Gesetz vom 6. März 1868 eröffneten Kredits von 5 Millionen Thalern. Y) Bericht der⸗ selben Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ueber⸗ nahme der auf den Erträgnissen des Staats aus dem Eoöln⸗ Mindener Eisenbahnunternehmen lastenden Verpflichtungen zur Gewährung von Zinszuschüssen und Amortisationsbeträgen auf die allgemeinen Staatsfonds. 3) Bericht derselben Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Fell ung des Staats- haushalts-Etats für das Jahr 1869. H Bericht der X. Kom—