1869 / 25 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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/ r i ist, als das ie klimati iter im preußischen Stagte erschienen ist, ale r 1. Schon die klimatischen Verhältnisse als ein Jahr später i ußh cn r eren, a be gil lßmbeise er . ; indern, i . r at geglaubt, diese Veranlassung benutzen und die ache viel näher steher ĩ u der jetzt eben erwähnte Polizeigesetz hervorzuheben, * amn ; w hl den üer i ke ann g i . gere ner ä rr per i en k ö enn nahe J e, ; e nen, r , wren , fd §. 9. in 1. * n ,, reich, freilich J . t, d. h. und weil sie von einer praktischen un großen Bedeutung für noch der öglich ein und dieselbe Zeit, ein und ünd Feiertage erla . Han nn wären tiers, welche man in England, spezisisch Gentlemen nennt, d. h. nzes, Wahlsustem ist. Wenn aber der Herr Abg verschedz ner Artz da unmöglich ilbessimmungen angenom- in Geldhuße bis zu 50 Thalern.“ Diese Anordnung Theil Leute, die nichts weiter zu thun haben, als 3u reisen, . sie unser ganz ö Vorlage ganz eklatant wi jeselbe Norm für alle kleinen Detailbestin 9 in dem Augenblicke, da jene Strafe verhängt wurde, zum . ö Marl) in: ist Twesten behauptet, daß die ganze Vor age ganz eklatant aus diese in dem Aug . auf An⸗ 1 2 cl er fan, 1 . 6 der . ( fern ,,, . ,, ö men er hen cen igteit würde daher kaum 6 Frage ginn e. . . a ,. an 4 ei n, , h f a eugnen. er : ö die ' ; ; di Rechtsseite der rage in Zweise ont ; / . . di ur Erhaltung . 8 ** Fr k, . die gegenwärtige Wahlbezirksordnüng ihre z ine wer Es ist, wie der Bericht ergiebt, geprüft wor e sizeiverorbnungen über. r ,, ö ee rl iel Majorität der Opposition sichert, wenn Sie das glauben ezogen worden. . lt der Gesezgebung zu dele⸗ der Sicherheit u. s. w. erlassenen Polize 345 y , . 26 . n, dann könnten Sie (s freilich überhaupt der Re! Een ob es zulässig sei, die Gewa berg insbesondere angänge tritt, verfällt in eine Geldbuße bis zu 206 Thalern. Per 8. ; Yrültern gewiß, Schwwierigleiten haben, die a , . t verdenken, wenn sie irgend eine Gesetzes vorlage lren auf Provinzialbehörden und ob e nn Verbote, die im sagt: »Wer den polizeilichen Anordnungen über vor zu bekommen, eine vorsichtige Mutter würde agen: der Mann gierung uch es Verhclltniß umtehrke und vie lle s chte ra Re. fh ei, Strasbestennmungen zu erlgssen en noch Jar nicht (äkge Beerdigungen entgegen handelt, soll in Strafe von 4 69 , ,,, . 9 ie ler tb nel. Das läge in der Natur der lig le bin des Erlasses der Strafbestimmung chg Thalern verfällen.! Die polizeilichen Anorbnungen stehen 6 e,, parlamentarische System dahin entwickelt, daß

idi in i i ̃ icht; sie waren zum Theil erlassen, d der berechtigten Selbstvertheidigung. Allein ich bestehen. te hin kann und muß aber int Gescht gar nicht,

J , , e . , leine Gesch 28 6 . ißia i . bisherigen Wahlsystem eine B er i h ber ; ven warben, e deshalb! n cle, ge r w ssiben Karh. , . . . ,, . it icher zu finden ist, wie die Herren im Augenblick je her in diesem Sinne verfah ö egenwärtig bei⸗ graphen sagt: »Wer bei der Aufbe g e, Schon jetzt sind die Fälle leider häufig, daß diejenigen Mit! Majorität so . —ĩ lb hat die Regierung auch keine Veran— Regierung geglaubt, dieses Verfahren auch geg höeh won Hiftwacken , ö, bil behind ran genen erer . lieder, diejenigen Vertreter in beiden Körperschaften, welche annehmen, und deshalb . ing ö. 3 , , ga k Wahler . 6 . . . lassung gehabt, sich aus diesem Grunde für eine andere Wahl 9 e, . mir, daß ich Ihnen die einschlagenden Be. hungen nicht besolgt, f möglich finden, beiden Geschäften ihre Thä— igkeit zu n

bezirksordnung zu erklären. Es ist nur die bei der Regierung mag den, kchtche dch 3ischerioten ng n horiest, werken. ,,, und deshalb auf das eine , . 69. 6 5 , lebendig gewordene Ueberzeugung der Grund gewesen, daß ed nn, , f Die Regierung g fen werden soll ja, meine Herren, darüber m

. 9 tenden Gesetze,

ißi i, di itische h u dürfen, auch in diesem an sich unbedeu

zweckmäßig sei, die politischen Wahlen für den Landtag ; hegen zu dürf min einer einzelnen Provinz ordnen soll, ge⸗

ö . ichkei gun⸗ denjenigen Körperschaften ausüben zu lassen die sich sonst Posen: ö . ist zu beachten. Den weiches die Fischerei in ; opinziâal⸗

. J J 31 J . und , Angelegenhe ten eins fühlen, 2 , wN der ber. pwisse Bestimmungen, 56 , e.

n, . ö . Wege der Fortentwickelung des Bundes die . i ö. , i , 1 rr n h ö k bestimmten Gewässern fest— n , enn ,,,, n, bas durch ae i m,, di e icht sehr wer sein die deshalb auch vie geeigneter sind, . e Uu ie dies vorschlägt. bitte Sie , K , . . h politische Ansicht urch eine Wahl zur Anschauung zu bringen, ute c,; bei dieser Verordnung hat man denselben Weg be— ,,, e ,n nn,, sondern

die Engländer längst in der Praxis haben: daß die Budget. als kombinirte Wahlbezirke, welche, nur ad hoc zusammen— treten, man hat ihn auch betreten in vielen anderen Fallen. daher, den

berathung nur 48 Stunden dauert'

elegt, der inneren Zusammengehörigkeit entbehren. Aus diesem . ordnung ein anderer Paffus die' Gesetes dor age! . ö e, , , , ml en, wigkelse e, rede, hende de ee G, 8. in 2 . e n u eg gr e nenn nn rse. e , nn m nn, ,. . ,,, oder gegen die von unseren Behörden zu er- die landwirthscha Innern Graf zu Eulenburt ; e 3 Nachstehendes:

inhei ĩ S- Ordnung örigkei i Krei s Gesetzentwurfs, die Gemeinheitstheilung ewesenen Zusammengehörigkeit zwischen zwei Kreisen trennen 57 ollen so und so bestraft werden 2c Uebergabe des den betreffend, durch folgende . ö , ,,, , , e g narchie, dessen r ! ̃ ichzeit ist zu be ein,; . d. M. bin i = a . ,, künftig sagen könnte: Du wählst von ,. . . K der verschiedenen ö ö ß en nn, n, n. für heute an allein und bist nicht mehr gezwungen, dich mit . ,, in den bestimmten Gewässern zu J . gierungs bezirk Wiesbaden mit Ausschluß des Kreises are. k , Gerade wörtlich so, 6 ö ,, . Biedenkopf in beiden Häusern des Landtages zur verfassungs— zu gehen, und si z 4 at dann in seinem 8. 35 nahme vorzulegen. . , , ö. ,,. ,, der Regierung 2 etz. * 2 . Landestheile haben die . dort 6 bunden sind. aach glue; daß von eincr Alus ; Poͤlizeigesetz vom 11. März 18350, um welches er cht tenden Gesetzesbestimmungen Über Gemeinheitstheilung . de, , m, , , d ii; ,, d. re, , ,, n, ,, Cd eit einrsurhi sriegen in diejenigen Theile . 6 ö Ungen 3 j U e / . . ; behalten für die Verordnung s Landes ist es bedauerlich, z ö r mne D ile f, gef ll semwese snn ie e d gh! dieser Behörden haben sich so recht ,, vieler Servituten , 1 3 ,, , ach den Trin zh beten e, ö ö ü ich aus dem 8§. 6, der allerdings Ackerbau nachtheilig einwirkt. Deshalb hat die Reg

ü eues Gesetz für diesen Lan⸗

ö richt, dieselben nach- entschließen müssen, ein n den Zandbau

6 ,, , . J 6 e, . . Druck 1 be⸗

w den Gewässern den Regie⸗ vituten, für welche eine ung

iese, sub S: daß die Ordnung duf die Bestimmungen sindet, namentlich der Forstservituten, für ierung hat 4e

rungen , en g hg, en, von dort nicht besteht, , . nnn ig R ö . ö f ern, ha Regierungen überlassen bleiben sollen. glaubt, an der Han ;

a

fr e e. z ostlichen Provinzen seit dem

. ̃ ö daß diejenigen Gesetze, welche für unsere öst

für die alt in. Aw goritdt sngch inf entweder hestehen bleibt, oder, noch großer . ö e nnr hn un, n, 6 n eee, fuͤr die Rheinprovinz seit dem Jahre 1851 bereits

aben, wenn 2 . 1, wird. Das ist ein Recheneempel, bei dem man sich verrechnen 6 ,, wie groß oder wie lang

H Hinzutritt der kann. Uns tommt es nur darauf an, daß ein Prinzip zur ke feng . sein muß, wenn er zu WMahkte' gebracht werden

und in der Geltung gebracht werde, das wir richtiger und demsenigen derselbe z. kleinere Fische zurüͤckweisen zu können

Streben, dem wir überhaupt uns jetzt hingeben, entsprechender darf m 9 eine viel spätere Gesetzgebung hat denselben

sinden, als dasjenige, das bisher maßgeben? war, und das eine Aber , daß in den meisten dazu geeigneten Fällen

, , kokalen

Zufammengehörigkeit ist, in sich selbst aber nicht. , beauftragt werden müßten, n ö ö Im Herrenhause gab der Minister für die landwirth⸗ Recht hätten bei höheren Strafen, als sonst da 9

schaftlichen Angelegenheiten von Selchow über die Kom—

16 isse Dinge bieten. Ich erlaube Polizeigesetz ihnen beilegt, gewisse Dinge zu ver misstonsanträge in Betreff des Entwurfs eines Fischerei⸗Polizei⸗ 96 263 e Strafgesetzbuche das doch bekanntlich um mehr gesetzes für den Umfang der Rheinprovinz und den Regierungs⸗

bezirk Wiesbaden nachstehende Erklärun ab: z * . Meine Absicht . Ei meine . recht dringend zu O 8 ff C M t I 1 ch e r A 1 3 e 1 6 e r. Hand els-⸗Register.

jetzt in den neuen Provinzen besteht, auch in den alten Pro— vinzen angewendet würde das weiß ich nicht, das kann kei— ner von uns berechnen. Fallen die Wahlen nach der neuen Bezirksordnung mehr zu Gunsten der Regierung aus, so wer— den wir das gern acceptiren und Sie werden es wohl auch acceptiren müssen, aber dafür verspreche Ihnen, daß wir es

er einen solchen lag üb ; solchen Vorschlag ü erbaupt ebenfalls acceptiren, wenn wir uns verrechnen, und wenn Ihre

tegierung würde einen Antrag auf

J l it denjenigen Modifika⸗

en. Sie hat danach mit denjenigen

, örtliche 3 ,,

werden, das Gesetz entworfen, sie hat e n,, d. ür den Regierungsbezirk Wiesbaden vorgelegt,

. h .. ,, . sein Einverständniß darüber ausge⸗

re mich gegenwärtig das Gesetz nebst den re hen ö dreh ffen H stc⸗ Ermächtigung zur . desselben dem Herrn Präsidenten des Hauses mit dem ,. age zu übergeben, die Vorprüfung des Gesetzes durch die Agrar⸗ kommission bewirken zu lassen.

eckmäßigste dasjenige

Danach hätte chen müssen; aber hat sie immer ge⸗

bitten, den Antrag Ihrer Kommission nicht anzunehmen. Der . Ihrer Kommission geht darauf hin, das ganze Gesetz abzulehnen.

Die Kommission hat, wie der Bericht ergiebt, das Bedürf—

neuen Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

ausgegangen, was der Kreis reprä— Es trat nun

wenn die Verordnung finitiv zum Gesetze ge⸗ orhanden sei, die ganze Bereich der Berathung zu em Landtage Veranlassung geben was besser sei, ent—

zen besteht, auf die

n Provinzen provi⸗

zu übertragen, oder

dnung in den beiden

gt die Frage. Das ist

r Gesetzvorlage und die

zu sehr auf der Hand.

niß für diese Gesetzgebung ,, anerkannt. Sie hat fernere Monita nicht, erhoben gegen den übrigen materiellen Inhalt des Gesetzes, sie hat aber ein Prinzip in Frage gestellt, oh nämlich es zweckmäßig und zulässig, ob es überhaupt richtig sei vom Standpunkte des Gesetzgebers, gewisse Funktionen der Gesetzgebung, gewisse Bestimmungen den Provinzialbehsrden zu überlassen. Daß es zweckmäßig' sei, dies zu thun, ist von keiner Seite angezweifelt worden. Es liegt auch in der That

Wie kann man vo

mungen treffen wollen,

verschiedenen Theilen der

thut in der Regel sehr viel

den Provinzialbehsörden zu uber 9

der Polizeiverordnungen betritt, da diese Behörden selbst der

j omann

ile f. Der nachstehend näher bezeichnete Handel ö

, d, ,, , .

dächtig und hat sich von hier entfernt, Enl cher, welbh gr von den:

,, n, d auf forbert, davon unver.

Aufenthalte desselben Kenntniß hat, wird aufge . , a j richts oder Polizeibehörde Anzeige z

. 6 Eke i und Militärbehörden des In, und

Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im

licht ab⸗

alle festzunehmen und an das unterzeichnete Gericht a . k ö den 24. Januar 1869. 3 nne, . ericht. Der Untersuchungsrichter. Signalemen 1 eh end 2 n nn,, 6 . Brilon; Stan ewerbe nc.: ü 3 Größe: 5 Fuß 5 oil Statur: schlank; an än rg, Stirn: frei; Augenbrauen: schwarz; Augen: blau Jö. lang ec Mund; gewöhnlich; Kinn: oval; Bart: schwarz; Gesicht. 4. Gesichtsfarbe: gelblich; Sprache: deutsch; besondere Kennzeichen: ;

ͤ ; 6 ni ichts zu Berlin. els⸗Register des Königl. Stadtgerich

ö das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter

Nr. 5467 der Kaufmann (Händler und Fabrikant wollener Waaren)

Bi hri in ; 2 . ö . , Berlin (jetziges Geschäftslokal: Grüner

Weg Nr. 197) 36 6 6 ö j er ü üun el . ö . j *,, . rl gern, zu Berlin hat für seine vorge—⸗

. 3 . ertheilt ton Claußen zu Berlin Pr ; e ö . a n Verfügung unter Nr. 1356 des Pro kurenregisters eingetragen. 3 Unter Nr. 5412 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand- lung, Firma:

b?