452 453 nz deutlich aus, daß die Regierung verpflich! und dem dann der Andere sagte: Ich bin ja Dein alter Freund, ition, für das allseitige Verständniß, aus Rücksicht für die für die Verwaltung und Verwendung von Staatsgeldern maßgebend 3 46 ö ch . 1 2 aan n em, ie. Du kannst nicht glauben, daß das so 1 gemeint sei. Man e, des Herrenhauses, für die Stabilitat der künftigen Etats. sind. Daraus 3. nun Herr — Kleist, daß U. * dem hörde den Landtag zuzuziehen. Der Artikel 96 lautet: hält sich später nicht an dasjenige, was die Antrggsteller gesagt positionen, diese Organisation im Wege der Gesetzgebung herbeizu. Staatsschatz zuständen. Das läßt sich nicht anerkennen. Es hat hier »Die Kompetenz der Gerichte und Verwaltungsbehörden ünd gefühlt haben, sondern man wird auf eine Resolution dez führen. Das ist aber himmelweit verschieden von dem Inhalte diefer nur ausgedrückt werden sollen und können, daß die überwiesenen Herrenhauses hinweisen, welche strictissime ausspricht: Die Re Resolution, welche, indem sie eine Erwartung ausspricht, doch Gelder im Etat nachzuweisen seien, und daß darüber nur mit Zu⸗
wird durch das Gesetz bestimmt. Ueber Konipetenzkon⸗ H I e. e . r . ̃ r stimmung des Landtags — ö flitte zwischen den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden gierung hat die Verpflichtung, bei jeder neuen Organisation nichts als ine Verpflichtung der Regierung aussprechen will. in , r,, f
entscheidet ein durch das Gesetz bezeichneter Gerichtshof.“ Die einer Verwaltungsbehörde mik dem Landtage sich über diesesbh⸗ Was ist nun aber die Organisation neuer Landespolizei= mehr nothwendig, weil dr r ; 2 ist . der e t n,. daß der ganze Para— k einigen. Dies ist eine Verpflichtung, die wir nicht aner. Behörden? Ich weiß wohl, was im Augenblick vorgeschwebt affen ist, und, . n K graph sich nur auf das Verhältniß der Verwaltungsbehsrden kennen. . ; — at, z. B. die Umformung der Landdrosteien in Regierungen, unseren Verhältnissen ja nicht fo genau bekannt sind, die Auffassung zu den Gerichtsbehörden bezieht, und nichts anderes hat sagen — Im weiteren Verlauf der Diskussion fügte der Minister aber der Begriff ist doch ziemlich vage. Aenderungen in der Ein rich' Raum gerwin nen könnte, die Staatsregierung wolle über diefe Aktiv-
yr ñ r. despolizei⸗Behörden konnen nach sehr vielen Richtun. kapitalien selbstständig disponiren. wollen, als daß, wenn gerichtliche Funktionen auf Verwaltungs⸗ des Innern noch hinzu: tung der Lan e, , di . . ; . t. jst keinen A meine Idee en hin und in verschiedenen Dimensionen nothwendig werden, und 6. Der . J. lveichct einen wesentlichen Bestandtheil der Verordnung behörden übergehen sollen, es dazu eines Gesetzes und der Mit Meine Herren, es ist keinen Augenblick meine Ide gewesen, 9j. 1 ge, ob eine Organisation unter die Rtesolutign fh wird bildet, geht dahin, daß alle Bestimmungen, die in den neuen Landes
wirkung des Landtages bedürfe. Der Beweis für die Rich⸗ daß die Herren einen Eingriff, in die Königliche Prä rogative . : theilen für die Verwaltung uh! arne, G , , i irtigt, rtike i in ei ingriff. ezeichne mit diesem en . 24 . 8 reies Vermögen der General⸗Staatske ᷣ ist be⸗ . ö , ,,, ,. ; in dem territorialen Wirkungskreise einer Behörde denken, kannt, daß 24 den Alti fan ter,, a n, di 4
dem Abschnitte der Verfassungsurkunde befindet, der der meiner Ansicht und der Ansicht der Staatsregierung na . ltivt von der q n mn r . daß . außdruͤck⸗ mit dem 3 der Krone nicht im Einklange steht. Was 63 an eine Veränderung der sachlichen Kompetenz, an eine selben hafteten, auf die Staatsverwaltung und unseren Etat über⸗
lich im Art. 89 gesagt ist, die Organisation der Gerichte könne Brühl r n n, verstehe ich nicht ganz, daß eine Stärkung der Aenderung ihrer ressortmäßigen Unterordnung, ihres Sitzes, gegangen sind.
; ; ; ü ie mit bei ihrer Art der Arbeit, ob sie collegialisch oder bureau? Bie Staatsregierung konnte des nur durch Gesetz erfolgen, was S Lontrario schließen läßt, daß Regierung baraus hervorgehen müßte, wenn sie mit beiden . arbeitet, ihrer ganzen Geschaͤftzord nung, ich feng, Kapikalien- und die'
die Organisation der Verwaltungsbehörden ohne Gesetz stattfin. Häusern eine Organisation durchtreibe, weil dann das Ab. . 6 . r den 533 . daß endlich der Art. 110 der noch in Bezug 9. en e, gezwungen würde, die Nittel zu gewähren. Das meine Herren, 6 das . . Sinne der Resolu⸗ nommen ist, eine reine Uebergangsbestimmung ist, die auf bie Abgeordnetenhaus braucht ja nur Nein zu sagen bei einer Or— tion oder nicht-! Ich würde es als natürlich ansehen, wenn
Entscheidung der Frage keinen Einfluß ausübt. Nach der Ver⸗ ganifation, dann kommt nichts zu Stande. Wie ist es denkbar, e n, 6sr nsgoe, i, . a m , ,,. 66 ö ö iese An-
fassung hat also der König das Recht zur Organisation der baß eine Grganisation zu Stande kommt, wenn das Abgeord— . . eb mn . mit denjenigen Einschränkungen, welche netenhaus 6 Mittel nicht bewilligt? selben direkter . , Linie betheiligt zu werden, daher tivfapita-· der Herr Regierungs-Kommissar Ihnen angeführt hat. Zwingen zu einer Organisation kann das Herrenhaus und die , , 6 5 18a ie fe g n im. Wege der Beruht die Organisation einer Behörde auf Gesetz, so kann die Regierung das Abgeordnetenhaus nicht, ebensowenig wie , ung behande 1 m . ö ein solcher Wunsch ist weit sie blos durch Gesetz abgeändert werden. Soll in dem Umfange der Landtag oder das Abgeordnetenhaus die Regierung zwin⸗ verschie e n einer . 1 z , anset die es nicht aus⸗ der materiellen Regierungsrechte etwas geändert werden, eine gen kann, eine Organisation einzuführen, die fie nicht will. sprechen in e / 5 e . e in. as gesetzliche Mittel in Einschränkung oder Erweiterung derselben eintreten, so kann Dies ist diesmal auch anerkannt worden und wenn das Abge. der Hand zu haben, um der Erwartung Nachdruck zu geben. dies nur im Wege der Gesetzgebung geschehen. Endlich wird ordnetenhaus beschlossen hätte: in Hannover soll nur Eine — Ueber den Antrag des Herrn von Kleist⸗Retzow, Die der Landtag da gehört werden müssen, wo die Geldfrage ins Regierung sein und die Staatsregierung hätte widersprochen, Erwartung auszusprechen, daß die in dem Etat von 1869 in Aus⸗ Spiel kommt, also wo die Regierung behufs Ausführung der so gab es kein Mittel, die Staatsregierung zu zwingen, diese sicht genommene Verwendung der Baarbestände und Aktiv⸗ Organisationen Mittel und die Bewilligung dieser Mittel durch Eine Regierung einzurichten. Es blieb dann beim Aiten. Kapitalien der General -Staatskasse im Betrage von resp. den Landtag in Anspruch nimmt. Was den Ausdruck betrifft, den Graf Brühl urgirte, so ist 1300000 Thlr, und 749.909 Thlr. nur stattfinden, wenn zu⸗ In allen diesen Fällen ist die Zustimmung des Landtages er mir entschlüpft; ich wollte sagen: „wenn jemand einen vor der Staatsschatz auf 30 Millionen gebracht oder ein deßhalb
Erforderlich, und wo es eines Gesetzes bedarf, stehen Sie bei Er- Schlag bekännk.« vorzulegendes ,, Gesctz von beiden Häusern des Land— theilung dieserZustimmung mit dem Abgeordnetenhause vollständig Jerner: 66 neh hg Obe ern, lch 6. . . ö = ' e, —
gleich, also namentlich wenn eine gesetzlich angeordnete Behörde auf⸗ n Bezug auf diese spezielle Frage möchte ich klarer stellen, 9. , b, d ee e, Le, , ,, n, , s , , , tenzen der Verwaltungshehörden etwas geändert werden soll u. s. w. Verwaltungsorganisation für Hannover berathen würde, schlug anden Vaarbestände der Staatskasse und 746665 Thlr. Erlös aus e tut in dem Linen Falle, wo dis Frage eine bloße Budget. die Regierung vor, den destehen den Zustand einstweilen zu konser— ffektenbeständen zur Deckung des Defizits verwendet werden sollen, rage ist, stehen Sie anders und beklagen sich, daß Sie schlechter viren, weil sie noch nicht schlüssig war, was sie an Stelle der indem nach seiner Ansicht dazu ein befonderes Gesetz erforderlich sei tänden, als das Abgeordnetenhaus. Sie hätten Recht, wenn FKanddrosteien setznn sollte. Dag tauchte die Idee deß weil anderenfalls die Jnstitutisn des Slaaschatzs nd lehrende er, der ursprüngliche Grundsatz der wäre, daß der König nur mit Pauschquantums zum ersten Male auf, und ich be— ses Hohen Hauses verletzt werden würden. Ich glaube mich darauf dem Landtage organisiren könnte. Dann würde ' bei blos hauptete damals im Abgeordnetenhause, man könne kein beschränken zu können, dem Hohen Haufe über den Sachverhalt ein
ba fete n senden her erg lion fftags, Las en. Pauschquantum. bewilligen, weil, di. Landdrosteien auf , , n, , . schat auf n
renhaus allerdings in die zweite Linie gedrängt werden. Aber Gesetz beruheten, man? könne ein Pauschquantum nich! eberze . . . : so liegt die Sache nicht. Der König? hat in vielen Fallen . z 77 was Herr v. Kleist annimmt, der Fall ist. Es fanden sich in den 1 und vorschreibt, wie,. nach Erfüllun
J i , ,,,, n ,, , h den es, inere s, , schaffung der dazu erforderlichen Mittel hängt von der ordneten bestritten, sie sagten, die Drosteien beruhten nicht auf Sie a n sich in 6. Gruppen theilen; 6 erste rr e en ar, bahn 9 irn ist in dem , . r n n Zustimmung des Hauses ab, und die Bewilligung Gesetz, sondern auf Reglements und Verordnungen, oder wie nere, bilden diejenigen Kapitallen, die den geschlossenen Wit wen kassen 1866 entschieden nicht enthalten Es ist, wie Herr v. Kleist anerkann
der Mittel erfolgt in den Formen, welche die Gesetzgebung Über sie sich darüber ausließen, und diese Ansicht wurbe hom Abge der neuen Landesiheile angehört haben. Es ist. bekannt, daß die har, ein glücklicher Erfolg, daß durch das genannte Gesez der Staats. die Behandlung des Budgets vorschreibt. Wenn das Herren⸗ ordnelenhause adoptirt Darauf hin wurde ein Pauschquantum sammtlichen Wittwenkassen in den neueren Landestheilen geschlossen sind, schatz nicht nur mit dreißig Millionen Thalern dotirt worden ist, sondern
aus hierbei in zweiter Linie mitwirkt, so ist das nicht Schuld ; r 1 —ĩ dergestalt, daß neue Mitglieder nicht hinzutreten können, und durch auch, daß die vielen Einwendungen, die früher gegen das Bestehen des b h 3 op ist ch ch beschlossen. Die Regierung mußte, wenn sie ein Pausch das efcz vom 6. März 1868 ist bestimmt worden, daß das Ver⸗ Staats schaßes überhaupt erhoben worden sind, durch das Gesetz be=
der Regierung, sondern Folge der Verfassungsbestimmungen. . ᷣ j ; ) ö 5 quantum. annehmen wollte, sich auch der Ansicht fuͤ— magen dieser Kassen dem Staate anheimfallen soll In Folge scitigt sind. Es ist aber nicht allein diese Bestimmung eine hochwich⸗ Ich glaube, daß Sie nicht Recht thun, durch Annahme der gen, daß Die Landdrosteien auf Verordnungen beruhten. dessen ist dies Vermögen zu der General. Staatskasse ane 6 sondern auch der Umstand, daß man in demfelben 64 — vorgeschlagenen Resolution eine schwierige, häkliche und, für Von dieser Ansicht aus hat die Regierung beim weiteren Gang und mit den Attivkapitalien derselben vereinigt worden.“ Vas Staatsschatz mit siebenundzwanzig und einer halben Million gefüllt die Stellung der Staatsgewalt sehr bedeutende Frage gewisser˖ der Angelegenheiten die weiteren Schritte gethan. Wenn sie Vermögen hatte einen Ertrag von 1883703 Thalern. Diese Summe und die Genehmigung dazu erlangt hat, sofort aus vorhandenen Gel. maßen so nebenbei zum Nachtheile der r,. zu entscheiden. nun aus den Landdrosteien etwas Anderes machen wollte, so ist nicht entbehrlich geworden, sie ist vielmehr aus allgemeinen Staats. dern diese Summe hineinlegen zu können.
Es scheint mir nicht angemessen, die Friktion die schon in unsrer n e⸗ fonds den Wittwenkassen durch Zuschuß ersetzt worden, und der Außerdem ist nun aber, was Herr v. Kleist nicht beachtet zu haben ch h eme sen 3 ⸗ w. brghuchte sie an dem Frunde daß dieselben uf dem Keseh b General -⸗Stagtskasse werden diese Zuschüsfe dadurch gedeckt, daß die scheint, durch eine Verordnung vom 5. Juli 1867, also von demfelben
Staatsverwaltung und unser Gesetzgebungssystem durch eine ruhten, sich nicht zu stoßen, denn ein folches Gesetz existirte nach * : — . ;
z t . insen von diesen Kapitalien bei der aligemeinen Kaffenverwaltun age, an dem die vorgedachte Allerhöchste Vorordnung erlaffen, be⸗ 6 gesetzgeberischer ir er g e, und deren a , . der Ansicht des Abgeordnetenhauses nicht. Bei dein Plane, 5 Lan nl ln . sind. Die . en ea m ee n worden, daß e nn Euch 2 dem k . wir ung hervorgerufen wird, 1a zu vermehren. werden drei Regierungen zu errichten, lag also auch keine Verpflichtung lien ine sich also auf das Gefetz vom 6. März 1868. mänen, die Ablösüungskapitalien, und was fonst dahin gehört, dann die Fälle, wo nichts zu Stande kommt, noch häufiger vor, ein Gesetzes vorlage zu machen, zumal die neuen Regle⸗ e zußit Gruppé sind solche Stgatsaktipkanltglien, die schon zu in den neuen Lande stheilen Lem 1Etautsschahe nt unf n, eintreten, als jetzt. Denn wie schwierig es ist, über die Zweck⸗ rungen nichts anderes sein sollten als zusammengezogene Land⸗ der Zeit, als die einzelnen Landestheile noch selbstständige Staaten Auf Grund dieser Bestimmung werden seit dem 7. August mäßigkeit von Behördeneinrichtungen sich zu einigen, das drosteien. ; . bildeten, der allgemeinen Finanzverwaltung angehören. Sie wurden 1867 alle diese Erträge dem Staatsschatze übereignet, während in 2
haben die letzten Debatten im Abgeordnetenhause bewie⸗ Nun möchte ich aber dem Herrn von Kleist noch etwas in den Etats der einzelnen Staaten nachgeiwiefen, und dazu ver. alten Landestheilen diese Einnahmen bekanntlich in den Haus. sen die freili ließli no u einem acceptablen ; ᷣ n wendet, die laufenden Ausgaben dieser Staaten zu, decken. Es sind haltsetat übergehen. Infsofern ist der Staatsschatz auch hier noch be— —ͤ fel ich schließlich 4 v trwidern Sie sagen, Sie wollten uf die. Vestimmung noch in dem Etat vom Jahre 1866 — hauptsächlich kommen Han- sonders bedacht, und es fann darnach wohl angenommen werden,
Resultate geführt, haben. Die Regierung hat bie Frage, der Verfassungsurkunde oder sonstige gesetzliche Bestimmungen ö it si r . ; nover und Kurhessen in Betracht — Summen von zusammen baß in der That eine besonders dringende Veranlassung nicht vor— w , . g sen i n n ng ge. n, . i Ihren Antrag geradezu nicht stüßen, sondern nur guf die Natur Ilg ooo Thlr. e n. 3 die nonh nene, knen! . die . i e ben * , zu fer de fen, 232 u Auf. einer ein ehend B ö 7 erffcic 9. ehande d sondern dieselbe Fer Sache, und haben ausgeführt, wie zweckmäßig es für die Ausgaben dieser beiden Stgaten zu' decken. Alls die Vereinigung der fassung der Regierung dahin nicht gehsren. 9 en Berathung unterworfen und ist zu denjenigen be wäre, und wie wenig es virtuellement die Rechte Landestheile mit Preußen stattgefunden hatte, konnte es nicht mehr Was nun die Vorschläge betrifft, die Herr von Kleist gemacht hat, er
Beschlüssen gekommen, die ich mir dem Hause gegenüber zu elben beeinträchtige, wenn dergleichen Organisationen im für thunlich erachtet werden, diefe Kapitalien in den Provinzialkassen so will ich zunächst darauf aufmerksam machen, daß er sich eigentlich mit
resumiren erlaubt habe. Die Regierung haͤlt diese Resolution, Wege der Gesetzgebung vorgenommen würden. Ein Gefühl zu belasse ; es war nothwendig, sie zur General-Staatskasse einzu- seinen Anträgen in Widerspruch befindet. Es ist nicht allein vorge—⸗
wie sie nun gefaßt ist, wenn sie auch noch so wohlgemeint ist, dafür habe ich auch, ein Gefühl dafür, daß es in vielen Fällen ziehen, weil die Verwaltung unmittelbar durch das Finanz. Ministerium schlagen, daß die genannten Ueberschüsse zur Deckung des Defizits ver-
für nicht mit unserem Staatsrechte kongruent. besser sein kann, eine , . selbst wenn die Regierung bewirkt werden mußte. wm diese Maßregel in Ausführung zu bringen, wendet werden sollen sondern auch der Erlös aus denjenigen Garantie- .
i wurde die Allerböchste Ordre vom 5. Juli 1867 erlassen, welche im fonds, welcher durch das eben genehmigte Gesetz bei der Cöln⸗Mindener . Sie glaubt, daß ihr dadurch eine Fessel angelegt werden dazu nicht gezwungen i urch Gesetz zu regeln, al ö. 1 bestimmt: Die Verwaltung der . den neuerworbenen Landes⸗ Eisen hahn frei geworden ist. Dieses Gesetz bestimmt weiter nichts, würde, die in der Verfassungsurkunde nicht begründet ist, und bloße Verordnung. Dieses wird in Reglerungskreisen lebhaf sheilen Lorhandenen, zum Stgatteigenthum gehörigen Ättiv. Kapita. Ps daß bid satan en, bisher auf besonderen Fonds lastete, uͤnd würde es beklagen, wenn gerade das Herrenhaus eine solche empfunden, und ich will von vornherein nicht fagen, daß nun lienfonds geht an lle M n er, , fe f. n M* über aus denselben gededt werden mußte, künftig auf allgemeine Staats. Resolution annähme, Es kann mich nicht beruhigen, daß die und nimmermehr weitergreifende Organisationen im Wege . Ich mache darauf gufmerfsam, es ist nicht das Geld der Ge— fonds el = ee. werden soll, a. ba nch sind ,,, Ga. Herren sagen, wie können Sie glauben, daß das Herrenhaus, Gesetzes versucht werden sollten, blos aus dem Grunde, wei neral · Staatskasse überwiesen worden, sondern, wie es ausdrücklich rantiefonds frei geworden, d. h. es kann darüber mit Zustimmung dem es ja nie eingefallen ist, in die Prärogative der Krone die Regierung nicht verpflichtet ist, sie auf diesem Wege ins he ß, die Verwaltung der Kapitalien geht an die Kasse über. der Landesvertretung disponirt werden. Nun sagt Herr v. Kleist, ich habe einzugreifen, die Absicht habe, dies jetzt zu thün, ebenso wenig Leben zu rufen. Die Regierung kann unter Umständen dazu Im §. 2 ist nun darauf, hingewiefen, daß die Verwaltung in der nichts dagegen, daß dieser Erlös zur Deckung des Defizits verwenbet wird,
g z gierung st 8 — ; . wie Jemand sich beruhigen würde, der eine Ohrfeige bekäme]! kommen zu sagen: es ist besser aus Rücksichten für unsere Po eise und nach den Grundsaͤtzen' zu erfolgen habe, welche überhaupt denn das Hohe Haus ist durch die Vorlage in den Stand geseßt wor—