1869 / 33 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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urtheilen. Würden Sie aber durch die Annahme dieses Amendements in seiner generellen Fassung die Rechte, welche Sie der Regierung in dem vorerwähnten Paragraphen gegeben haben, hinterher wieder streichen, so würde das Gesetz damit einen klaffenden Widerspruch mit sich . bekommen. Ich bitte Sie, das Amendement nicht an— zunehmen.

Nach dem Abgeordneten Grafen Schwerin sügte der Regierungskommissar noch hinzu:

Meine Herren! Ich möchte bloß noch darauf aufmerksam machen, daß der Paragraph wie er mit dem Amendement des Herrn Abg. Miquél im ersten Theile lauten würde, meines Erachtens nicht die Interpretation vertragen würde, welche der Heir Abg. Graf Schwerin ür zulässig hält, daß nämlich alsdann ein solcher Beschluß der städti⸗ schen Kollegien interimistisch, bis die städtischen Kollegien anderweitig entschieden haben, doch unausgeführt bleiben müßte. Denn der Para Maph würde dann lauten: »Insbesondere haben sie⸗ nämlich die Staatsaufsichtsbehörden „wenn von den staͤdtischen Kollegien oder von einem derselben ein Beschluß gefaßt ist, welcher ihre Befugnisse überschreitet oder sonst gesetzwidrig ist oder das Staatswohl verletzt, die Beanstandung solcher Beschlüsse durch den Bürgermeister anzuordnen, sofern die siädtischen Kollegien auf eine mit Gründen versehene Aufforderung den betreffenden Beschluß nicht selbst zurücknehmen.“ Die Aufsichtsbehörde darf also die Bean⸗ standung erst definitiv anordnen, wenn die städtischen Kollegien den Beschluß in wiederholter Berathung nicht zurückgezogen haben, und damit ist der Fall gesetzt, daß gegen dasjenige, was bei periculum in moxn sofort gehindert werden soll, das Einschreiten der Staatsregierung zu spät kommt.

Meine Herren! Noch Eins zur Vertheidigung dieses wider alles

Erwarten so sehr angegriffenen §. 92. Dieser 8. Q gerade ist fast wörtlich entgenommen aus demjenigen Entwurfe einer einheitlichen Städte-Ordnüng für die alten Provinzen des Staats, welcher i. J. 1862 aus dem Minisierium des Herin Grafen Schwerin dem Land- tage der Monarchie vorgelegt worden ist. Damals hat das Ministe. rium keinen der jetzt beantragten Zusäße für nothwendig erachtet, und in den Motiven jener Gesetzesvorlage heißt es ausdrücklich, wie auch in den Motiven für dieses Gesetz abgedruckt ist: » Diese Bestimmungen erschienen zweckdienlich, um den Äufsichts behörden überhaupt ihre Stellung zu sichern, und die Fassung werde ebenso geeignet sein, un— gehörigen Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der Gemein. den als der zuweilen lautgewordenen irrthümlichen Auffassung ent. gegenzuwirken, als habe die Aussichtsbehörde nur in den und den Fällen u. s. w. einzuschreiten.

Es ist also damals ausdrücklich gesagt worden: gerade die Fassung dieses Paragraphen bürge dafür, daß die Staats. Aufsichts. behörden sich nicht in ungehöriger Weise einmischen könnten, wie ste gerade wollen

Zu F. 94 erklärte der Regierungskommissar:

Die Zustimmung zu der von der Kommission beschlossenen Aen— derung der Nr. 13 des §. 94 der Regierungsvorlage bin ich nicht in der Lage gewesen erklären zu können und bin es auch heut nicht im Stande. Die Regierung hält nach wie vor den von ihr vorgeschla⸗

genen Passus 13 des §. 94 für angemessener, zweckmäßiger, als die von der Kommission vorgeschlagene Streichung. Ich kann also nur dabei stehen bleiben, die Regierungsvorlage vorzugsweise zu empfeh⸗ len, ich glaube mich aber bei der vorgerückten Stunde und nach dem Ausfall der Abstimmung über §. 92 einer weiteren Motivirung der

Ansicht der Regierung enthalten zu können.

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Stechbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Handlungs- Commis Carl Friedrich Steffen aus Schievelbein ist die gericht liche Haft wegen vorsätzlicher k welche den Tod des Verletzten zur Folge gehabt hat, aus §§. 187. 194 Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können weil er sich seit längerer Zeit vagabondirend umhertreibt. Ende Dezember v. J. und Anfangs Januar d. J. hat derselbe die Umgegend von Berlin im Teltower und Niederbarnimer Kreise durch— zogen. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt des zc. Steffen Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militärbehörden dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Steffen zu achten, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß-Inspektion abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstehenden baaren Auslagen versichert. Alt ⸗Landsberg, den 4. Februar 1869. Königliche Kreisgerichts⸗Depu⸗ igtion. Der Untersuchungsrichter. Signalement: Der Handlungs⸗ Commis Carl Friedrich Steffen ist am 9. August 1849 zu Schievel⸗ bein geboren und dort ortsangehörig, evangelischer Religion, ? Fuß 3 Zoll groß, hat dunkelblonde Haare und Augenbrauen, blaue Augen, rundes Kinn und Gesicht, gewöhnlichen Mund, gesunde Gesichts arbe, trägt keinen Bart, und hatte Anfangs v. Mts. eine Wunde auf der Nase und der einen Wange, von welcher vermuthlich noch jetzt die Rarbe— sichtbar ist. Bekleidet war der 2c. Steffen mit einem schwarzen zerrissenen Tuchrock, dunkelgrauen Beinkleidern, einem alten grauen Filzhut und zerrissenen Stiefeln.

Steckbrief. Königl. Kreisgericht zu Sorau, den 5. Februar 1869. An dem Tuchmachergesellen Karl Max aus Sorau soll eine ein monatliche Gefängnißstrafe wegen vorsaͤtzlicher Körperverletzung voll— streckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, ihn Behufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern.

Ackermann Anton Joseph Müller von Großauheim, Kreis Hanau, ist seit dem 2. Februar 3. c. unter Mitnahme des Vermögens seines Mündels Anna Weißmuͤller flüchtig. Nach den Vormund⸗ schaftsakten hat dieses Vermögen aus 2Partial⸗Obligationen des kur⸗—

hessischen 4prozentigen Staatsanlehens vom Jahre 1863, nämlich:

Hel it. B. Nr. 4387 Über 5c Thlr., b) Lit. B. Rr 18, MMS über 1 Shir.

bestanden. Ich ersuche, denselben im Bektretungsfalle verhaften und

mir mit den in seinem Besitze befindlichen Werthgegenständen vor⸗

führen zu lassen. Signale ment: 44 Jahre alt, mittlerer gesetzter

Statur, bartlos, hat schwarze Haare, ist bekleidet mit einem schwarzen

Tuchoberrock, hellbraunem Hul mit 2 Zuglöchern und ist im Besttze

eines auf ihn ausgestellten Jagdpasses. Hanau, am 5. Februar 1865. Der Staatsanwalt Wilhelmi.

Steckriefs-Erledigung. Der hinter den Kaufmann Isi dor Isaac Roth wegen betrüglichen Bankerutts unter dem 19. August 1861 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.

Berlin, den 4. Februar 1869.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Kommission II. für Voruntersuchungen.

. Steckbriefs: Erledigung. Der unterm 27. November 1868 hinter den Handelsgehülfen Johann Friedrich Karl Neye aus Ketzin erlassene Steckbrief ist durch Ergreifung des Verfolgten erledigt.

Potsdam, den 4. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Der gegen Nikolaus Beyer von Heddernheim unterm 19. Sep⸗ tember v. J. erlassene Steckbrief ist durch anderweitige Verhaftung er⸗ ledigt. Frankfurt a. M.,, den 4. Februar 1869. Ser Königliche Staatsanwalt. Ittenbach.

Handels-Register.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.

In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5476 der Kaufmann (Bank- und Kommissionsgeschäft) Carl Rudolph Eduard Hildach zu Berlin, Ort der Niederlassung: Berlin gietziges Geschäftslokal Brandenburgstraße Nr. 44), zufolge heutiger Ver⸗ fügung eingetragen.

Die Handelsgesellschaft S. Seelig & Sohn zu Berlin hat für ihre unter der Firma:

S. Seelig C Sohn bestehende, unter Nr. 2058 des Gesellschaftsregisters eingetragene Hand⸗ lung dem Joseph Julius Seelig zu Berlin, geboren am 19. ugust 1846, Prokura ertheilt. Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1359 des Prokurenregisters eingetragen.

Berlin, den 5. Februar 1869. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Am 4. Februar 1869 ist zufolge Verfügung von demselben Tage in unser Gengssenschaftsregister zu Nr. J »Vorschußverein zu . eingetragene Genossenschaft« in Kolonne 4 eingetragen:

die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:

der Beigeordnete Dietrich,

der Kaufmann Hugo Greiser und

der Kämmerer Schumann, sämmtlich zu Seelow.

Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen er⸗ folgen fortan nicht bloß durch das Seelower Wochenblatt, sondern auch durch das Lebuser Kreisblatt.

Seelow, den 4. Februar 1869.

Königliche Kreisgerichts Deputation.

Die dem Hermann Kluyke für die hiesige Handlun , J ies ist zufolge Verfügung vom 26. am 29. Januar d. R.

Nr. 109, im Prokurenregister vermerkt worden. 3 , den 1. Februar 1869. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts Kollegium.

Die dem Kaufmann Albert Klein von hier für die hi = lung Joseph Aschkenast ertheilte Prokura ist 9 6 hiesige Hand

Dies ist zufolge Verfügung vom 71. am 36 . Nr. 221 in das Prokurenregister eingetragen. n, , unter

Königsberg, en 1. Februar 1869. Königliches Kommerz und Admiralitãäts Kollegium.

toren neben dem bisherigen Geschäftsinhaber A. nmqannt sind:

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Daß der Apotheker E. B. Kowalewski in Fischhausen eine Apo— theke unter der Firma »E. B. Kowalewski« hat, ist zufolge Verfügung vom 21. Januar er. in unser Firmenregister sub Nr. 35 eingetragen worden. l

Fischhausen, den 21. Januar 1869.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Im Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist nachstehende Eintragung zufolge Verfügung vom 23. Januar 1869 am 3. Februar e. bewirkt worden:

Bezeichnung des Firmeninhabers: Kaufmann Johann Franz Rosenfeld, Ort der Niederlassung:

.

ezeichnung der Firma:

denn F. Rosenfeld.

Heydekrug, den 3. Februar 1869). Königliches Kreisgericht.

Der Kaufmann Carl Wilhelm Neumann zu Memel hat für seine Ehe mit Jenny Anna Friederike, geborenen Klemke, durch Ver— trag vom 15 Januar er. die Gemeinschaft der Güter und des Er⸗ werbes ausgeschlossen. . .

Dies eingetragen am heutigen Tage zufolge Verfügung vom 30sten Januar 1869 unter Nr. 78 des Registers zur Eintragung der Aus— schließung der Gütergemeinschaft.

Memel, den 2. Fehruar 1869.

Königliches Kreisgericht. Handels⸗ und Schiffahrts⸗Deputation.

In das zu Memel von der Kaufmannswittwe Hedwig Marie Elise Gerlach, gebornen Siebrand, unter der Firma T. Gerlach be⸗ triebene Handelsgeschäft ist seit dem 1. Januar er. der bisherige Prokurist der genannten Firma: Kaufmann Friedrich Wilhelm Seve⸗ rin Hofrichter hierselbst, als Handelsgesellschafter eingetragen.

Die so begründete offene Handelsgesellschaft hat die Firma

T. Gerlach beibehalten. Demgemäß ist die Firma T. Gerlach unter Nr. 367 des Firmen⸗ registers, die dem Friedrich Wilhelm Severin Hofrichter ertheilte Pro- kura unter Nr. 74 des Prokurenregisters gelöscht und die offene Handelsgesellschaft T. Gerlach unter Nr. 54 in das Gesellschafts- register eingetragen worden zufolge Verfügung vom 30. Januar 1869 am 3. Februar 1869.

Memel, den 3. Februar 1869. .

Königliches Kreisgericht. Handels⸗ und Schiffahrts⸗Deputation.

In unser Firmenregister ist unter der neuen Nummer 113 die Kaufmannsfrau Johanna Wilhelmine Sakowski, geb. Neumann, welche zu Jedwabno unter der Firma J. W. Sakowski sich nieder⸗ gelassen hat, zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen.

Neidenburg, den 30. Januar 1869.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Unter Nr. 328 unseres Firmenregisters ist der Kaufmann Robert Meyhoefer zu Tilsit, Ort der Niederlassung: »Tilsit«, Firma: »Robert Meyhoefer«, zufolge Verfügung vom 4. Februar 1869 am 5. dess. Mts. und Ihs. eingetragen. Tilsit, den 5. Februar 1869. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Inserib. im Register ehelicher Güterverhältnisse:

Col. 1. Nr. 21.

Col. 2. Kaufmann Gustay Dittmer in Nordenburg,

Col. 3. Hat für seine Ehe mit Wilhelmine, geborenen Spießhoefer, durch Vertrag vom 23. Oktober 1868 die Ge— meinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Februar 1869 am

3. dess. Monats. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung, zu Wehlau.

Für das Jahr 1869 werden die Eintragungen in das Genossen— schaftsregister in dem Staats-Anzeiger, der Danziger J er- liner Börsenzeitung und in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung in Marienwerder veröffentlicht werden. Die auf Führung des Ge— nossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte sind dem Kreisrichter

esetkiel unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Liebert übertragen. onitz, den 27. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

n unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 11 betreffend . 3 . gern; Croner Kreditverein, Geschäftsinhaber A. Hirse⸗ korn D. Crone, ö . eingetragen worden, daß die Gesellschaft aufgelöst ist und zu Liquida— Hirsekorn er⸗

a) der Ritterguisbesitzer Wilhelm Stegemannn zu Neu-Preußendorf, b) der Kaufmann Adalbert Logan hierselbst,

ö mit der Befugniß, daß jeder von Beiden allein in Verbindung mit

dem bisherigen Geschäftsinhaber Hirsekorn die zur Liquidation gehöri⸗ gen Handlungen mit rechtlicher Wirkung vornehmen darf. D. Crone, den 2. Februar 1869. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 11, betreffend »den Deutsch⸗Croner Kreditverein, Gefchaͤftõtuhaber A. Hirse⸗ korn D. „Crone,

ö eingetragen worden, daß die Gesellschaft aufgelsst ist und zu Liqui—-

datoren neben dem bisherigen Geschäftsinhaber A. Hirsekorn er— nannt sind: a) der Rittergutsbesitzer Wilhelm Stegemann zu Neu⸗Preußendorf, b) der Kaufmann Adalbert Logan hierselbst . mit der Befugniß, daß jeder von Beiden allein in Verbindung mit dem bisherigen Geschäftsinhaber Hirsekorn die zur Liquidation gehöri— gen Handlungen mit rechtlicher Wirkung vornehmen darf. D.⸗Crone, den 2. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Der Kaufmann Gustav Schütz zu Treptow a. R. hat für seine Ehe mit der Wittwe des Kaufmanns Maennling, Pauline, r n. Fronhoefer, durch gerichtlichen Vertrag vom 23. Januar d. Is. die Gütergemeinschaft ausgeschlossen; eingetragen zufolge Verfügung vom 1. Februar am 3. Februar 1869 (Akten über das Register zur Eintra—⸗ gung der Ausschließung der Gütergemeinschaft Band!. Seite 121).

Greifenberg i. Pomm., den 3. Februar 1865.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die in unser Gesellschaftsregister Nr. 71 unter der Firma: Seibt et Heidrich zu Görlitz eingetragene Gesellschaft ist mit dem 1. Januar 1869 aufgelöst, und die für dieselbe dem Sattlermeister Herrmann Heidrich ertheilte Pro⸗ kura Nr, 39 des Prokurenregisters erloschen. Der Tischlermeister Bruno Seibt betreibt das Geschäft unter der

Firma: . Bruno Seibt zu Görlitz fort und ist diese in unser Firmenregister unter Nr. 316 eingetragen worden zufolge Versügung vom 28. Januar 1869. Görlitz, den 30. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist das Erlöschen der sub Nr. 246 ein- getragenen Firma Emanuel Sachs« hierselbst heute eingetragen worden. Reichenbach i. S. den 30. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

In unser Handelsregister ist heute eingetragen worden: ) in das Firmenregister bei Nr. 16 das Erlsschen der Firma R. Clauß hierselbst, 2) in das Prokurenregister bei Nr. 9 das Erlöschen der von der ad J genannten Firma dem Ernst Gustav Richard Koch hierselbst ertheilten Prokura. Reichenbach i. S, den 30. Januar 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung JI.

In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfüuͤgung vom 4. Februar 1869 am 4. Februar 1869 eingetragen worden:

Unter Nr. 61. 3 des Firmeninhabers: : In sfaann Karl Gottlieb August Mueller zu Nieder⸗ ibelle, Ort der Niederlassung: Nieder ⸗Zibelle, Bezeichnung der Firma: G. Mueller. nn,, O. L. den 4. Februar 1859. önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 105 die Handels- firma Caroline Wöllmer zu Strehlen (Inhaberin: separirte Handels- rau Wöllmer, Caroline geborne Wähler zu Strehlen) zufolge Ver⸗ , vom heutigen Tage eingetragen worden.

Strehlen, den 4 Februar 1869. .

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 106 die Handels- firma G. Wolff zu Strehlen (Inhaber: Schneidermeister Gottlieb Wolff zu Strehlen) zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen worden.

Strehlen, den 5. Februar 1869.

; Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1) Die Maschinenfabrikanten Friedrich Wilhelm Koch, Karl Louis Bantelmann und Friedrich Heinrich Paasch, sämmtlich zu Buckau, sind als die Gesellschafter der zu Buckau unter der Firma Koch Bantelmann & Paasch bestehenden Handelsgesellschaft unter Nr. 525 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Der bisherige Direktor des Vorschußvereins zu Sudenburg, ein= getragene Genossenschaft, Lehrer August Kirchner, ist aus dieser Stellung geschieden. An seiner Stelle ist das bisherige Vorstands—⸗ mitglied Ackerbürger Eduard Schröder zum Direktor, und an dessen Stelle der Ackerbürger Ferdinand Gollmer u Sudenburg zum Vorstandsmitgliede gewählt. Vermerkt bei Nr. 3 des Ge⸗ nossenschaftsregisters. .

Zu 1 und 2 zufolge Verfügung von heute. Magdeburg, den 5. Februar 1869. . Königliches Stadt. und Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist bei der sub Nr. 34 eingetragenen Handelsfirma Robert Schwerdtfeger, Inhaber: Kaufmann Heinrich Robert Schwerdtfeger zu Eilenburg Folgendes eingetragen:

Der Chemiker Herrmann Thikoetter zu Eilenburg ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Heinrich Robert Schwerdt⸗ feger als Gesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma Robert Schwerdtfeger bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 11 des Gesellschaftsregisters eingetragen.