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mit 3 Frischfeuern, Gluhofen / 3 Großhämmern, 2 Kleinhämmern Cylindergebläse, Kohlenschuppen, Magazins⸗, gute! Wohn⸗ . Wirth! . f der V er Verkauf der orräthe an Produkten, Materialien und l ö, . unterliegt einer bes n deren Vereinbarung mit ö. er. — Bietungslustige haben vor dem obigen Termin eine Kaution vo . e . in gien 2 bei der Jan . und Bieter im Namen Dri üssen ü ier 6ri ö . itter müssen überdies gehörig eschreibung, Lizitations⸗ und Verkaufsbedingungen lie ᷓ unterzeichneten Hüttenamt, wie beim Ben nten a Wurtb . m sicht vor, können von da auch kostenfrei bezogen werden. Dem S. 3 der Verkaufsbedingungen ist noch zugefügt, daß Käufer in die laufenden Lieferungs⸗, Pacht. Arbeits. und alle sonstigen in Beziehung auf den Betrieb des Werks abgeschlossenen Verträge einzu⸗ e. , . . von dem Königlichen Ober ⸗Berg⸗ gemessen zu erachtenden, e i zei ) , z en, eventuell näher zu bezeichnenden enso zum §. 6, daß das erste Viertel des Kaufpreises bei der Uebergabe des Werks zu zahlen ist, sowie zum 8. 6 agg; auch das jetzige Geschäftszimmer des Werksbeamten auf die Dauer von 3 Monat, vom Tage der Uebergabe an, dem Verkäufer zur Dis—⸗ position verbleibt. Veckerhagen, am 1. Februar 1869. Königliches Hüttenamt.
Holzverkauf. Von dem diesjährigen Einschlage im Forstrevier Tegel sollen Don nerstag, den 18. kö ö 0 Uhr, im Gasthofe zum »Neuen Kruge« in Schloß Tegel nach— stehende Hölzer unter den bei fiskalischen Holzverkäufen üblichen Be— dingungen und gegen sofortige baare Anzahlung von 4 des Kauf preises bei freier Konkurrenz öffentlich meistbietend verkauft werden: Aus dem Belaufe Königdamm, Jagen 46, 141 Stücke Kiefern⸗Bau⸗ hölzer, Aus dem Belaufe Hermsdorf, Jagen 86, 225 Stücke Kiefern= Bauhölzer. Aus dem Belaufe Tegelsee, Jagen 89. 91 und Totalität, 274 Stücke Kiefern. Bau und Schneidehölzer, 2 Klftr. Kiefern⸗Nutzholz J. Kl. und 174 Klftr. Kiefern Nutz holz II. Kl. Die Belaufsfoͤrster sind angewiesen, Kauflustigen diese Hölzer schon vor dem Termine zur Besichtigung vorzuzeigen. Das Versteigerungsprotokoll kann vom Montag, den 15. d. M. ab in den Vormittagsstunden in meinem Geschäftszimmer eingesehen werden. Tegel, den 5. Februar 1869.
Der Oberförster. Seidel. 3
less]
m Donnerstag, den 18. Feb w
vnde 9. . Februar d. J., kommen Vor aus den Forstbegängen Godendorf, Drewin, Streli J see, Dabelow und Goldenbaun der be f f i der n
eirca 1809 Kiefern, Schneide⸗ und Bauhölzer, so wie einige
2 . . 2) aus den Forstbegängen Dianenhof, Serrahn und H Kö . 160 ef, h. . e nter der ĩ ᷓ . . 6. , w bekannten Bedingungen zum meist— Die betreffenden Forstschutzbeamten sind ermächti = denden Kaufliebhabern die Hölzer nach zul e ifcn! r n gn mn, . geh' . in den Geschäftslokalen der ĩ ereit liegen, auch si ᷓ Bestellung, daselbst in Abschrift n J. J (Alt) Strelitz den 22. Januar 1869. Der Großherzoglich mecklenburgische Oberförster. Kaempffer.
Bekanntma Es soll die Lieferung von: . 25/000 Ellen Packleinwand, 30000 » Bindestricke, . J und ; ; ieß Packpapier für das Jahr 1869 im Wege de ᷓ ö men ge der Submission vergeben werden onnerstag, den 11. Februar e., Vormittags 10 in unserem Bureau — Stallstraße Nr. . hierselbst J zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: . . , , . eingereicht sein müssen en ) i : 3 3 . und Proben sind während der Dienststunden Berlin, den 26. Januar 1869. Königliches Haupt⸗Montirungsdepot.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u von öffentlichen , .
261 Rheinische Eisenbahn
5 e gesellschaft.
Emission von . guich 5 e ,. Har Stammaktien.
zium vom 12. Dezember 1868.
; , . schon veröffentlichten Besch lisn vom 15. c. gemäß wer- en die, durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 12. Dezember v. J genehmigten, 20, 000 Stück Stammaktien unserer Gesellschaft den In
habern der seither gemäß Statutnachtrag vom 18. März 1867 9 2
konzessionirten 30 Millionen Thaler Stammaktien und Pe it d
Stammaktien — lalte Rheinische Prioritäts Stammaktien ex .
4. Oktober 1844 und umgewandelte Bonn - Cölner Aktien) mit u:
schluß der lediglich für die Eifelbahn kreirten Aktien Litt. B — nach
Maßgabe ihres Besitzes al Pari zur Verfügung gestellt. Die Betheili=
gung findet Statt unter den nachfolgenden Bedingungen:
I) Der Besitz von sechs der vorbezeichneten Aktien gi auf eine Aktie der neu zu , . gon heb ch rb mneech 2) . 2 , . zu a. , ,. der Präklusivfrist Februar bis zum I. rz i i ei , . 3 z inklusive bei einer der nach. Lin Cöln bei der unterzeichneten Direktion, 2 in Berlin bei dem Bankhause S. Bleichröder
unter Vorlage resp. portofreier Einsendung der Aktien Behufs
deren Abstempelung und eines doppelt ausgefertigten
nach der Aktiennummer geordneten gen n fl 5 . 3 Datum, Namen, Wohnort und Anterschrift des Präsentanten resp. dessen Bevollmächtigten versehen sein muß. Zugleich sind auf die beanspruchten neuen Aktien 40 *, nebst Zinsen à 43 vom J. Januar d. J. ab bis 1. März, mit Thlr. 109. 26 Sgr, zu zahlen wonach die Präsentanten vom 1. Mai d. J. ab gegen gꝛücklicferung des ihnen behändigten, mit Quittung versehenen Aktienverzeich ; nisses, die von uns ausgestellten 40 Interims⸗Quittungsbogen
an derjenigen Stelle in Empfang nehmen können, bei welcher ö
sie die Anmeldung und Einzahlung gemacht haben.
Die Formulare für die Anmeldung können vom 10. Fe— ⸗
bruar an von unserer Effektenverwaltung und de 3. Bl ö 23 6 1 werden. ; ö om 15. Dezember ab bis zum 31. Dezember ds. Ja in⸗ schließlich sind die weiteren 60 *, nebst i en . . mit Thlr. 156 an eine der vorbezeichneten Anmeldestellen ein u⸗ zahlen, welche gegen Einlieferung der Interimsquittungen, die Aktiendokumente nebst den Dividendenscheinen pro 1869 und fernere Jahre sammt Talon perabfolgt. n ,,, . . des §. 2 für die Gel. t es Anrechtes und die Anza 6 ni *,, a r ihr Anrecht. kö . er die Restzahlung von 6056 bis zum 31. Dezember i . . . e g i hl , von 163 4. ir . elcher die Zahlung rückständi i i Vortheil der Gesellschaft ea n G Außerdem steht der letzteren frei, wenn innerhalb zweier fernerer Monate nach einer erneuerten öffentlichen Aufforderung die Zahlung noch immer nicht erfolgt, entweder den Restbetrag der Aktien nebst der Conventionalstrafe gerichtlich einzutreiben, oder aber hierauf, zu verzichten. In letzterem alle ist die Direktion befugt, die eurch die geleistete Anzahlung gege— benen Ansprüche auf den Empfang von Aktien für er— loschen und die geleistet: Anzahlung zu Gunsten der Gesell— schaft für verwirkt zu erklären. Eine solche Erklärung erfolgt nach Beschluß der Direktion durch öffentliche Bekanntmachung. 5) Die von den Inhabern der alten Stammaktien etwa nicht in Anspruch genommenen Aktien, sowie diejenigen, auf welche nach re e beer n e e big grfer n n n , . on der Direktion bestmögli i der Gesellschaft begeben. , . Cöln, den 23. Januar 1869. Die Direktion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen. 406 Rhein- Ruhr Kangl-Aktien-⸗Verein zu Duis bur Außerordentliche , ,, 9 am 27. Februar c. (Sonnabend), Vormittags 19 Uhr, im hiesigen Societätslokale. Die nach §. 10 der Statuten zu lösenden . . an, vor der Versammlung durch endanten Küp oder in dessen Verhin = troleur Brunn ausgegeben . . I) Genehmigung ei , , S ; ligung eines Vertrages mit der Stadt Duisbu . die Duisburger ,. Il. Emission rm . rechnung der dafür zu zahlenden Deleredere⸗Prämie, 3 , ,,, = änderung des §. 25 der Statuten in B ᷣ = . e ezug auf die Reserve Duisburg, den 6. Februar 1869. Die Direktion.
Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisen—
bahn. Vom 1. Februar er; ab wird für Caro en,
, transporte von Station der schlesischen Gebirgsbahn Alt-
ö wasser / neben dem bestehenden Tonnentarif nach Stationen
der Königlichen Ostbahn vin Frankfurt und der Berlin .
Görlitzer Eisenbahn via Görlitz eingeführt Druck=
exemplare dieser Tarife sind auf den diesseitigen Güterexpeditionen
Dittersbach resp. Görlitz und Frankfurt a. O. für den hen von
1Sg9r pro Stück käuflich zu haben. Berlin, den 24. Januar 1869. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Ab 1. Februar er. wird auf den di iti ß der Artikel vpäte 9 . Re teigmasse)« zur ermäßigten Kl B. tarifirt. Berlin, den 30. . . een fh. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Vom 10. Feb rugr d. J.
ab werden Lokomobilen und
Dreschmaschinen auf der Ostbahn zum Tarifsatze der ermäßigten
Klasse B. befördert. Bromberg, den 31. Januar 1869. Königliche Direktion zen Ostbahn.
Gesetz J münderverordnung für
19. März 1742, über das Honorar 25. Januar 1869. von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc, beiden Häuser des Landtages
das vormalige Herzogthum Schleswig,
gen Vormündern, Vormundschaft zunächst
Jas Abonnement beträgt 1 Thlr.
für das bierteljahr
2 sertionspreis für den Naum einer
Druchzeile 5 Sgr.
—
Alle Post - Austalten des In- ur Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition des Königs Preußischen Staats- Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. Aa, Eche der Wilhelms straße.
—— ——
Berlin, Dienstag den 9. Februar Abends
in den Provinzen Vom ?
Wir Wilhelm, von
verordnen, mit Zustimmung Unserer Monarchie, was folgt: §. 1. Die in den Provinzen
olstein geltende . §. 2. Diefe keinen Einfluß.
Gesetz, betreffend die Aufhebung der Geschlech zannover un
1. Januar 1869. Gottes Gnaden König
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhänd
1. und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Januar 1869.
(L. S.) Gr. v. Bismarck⸗S v. Roon.
Vom Wir Wilhelm,
verordnen, mit Zustimmung der
Unserer Monarchie, für
vwäs folgt. ö ; f. Der §. 22 der Vormünderverordnung für das Her—⸗
9. März 1742 wird aufgehoben. erwähnten Ver⸗
n Behörden denjeni—⸗
§. zogthum Schleswig vom 198. . §. 2. Im Geltungsbereiche der im §8. 1 obervormundschaftliche welche nicht zu den zur Uebernahme der verpflichteten Verwandten gehören, auf Überschleßenden freien Einkünften ihrer
ordnung haben die
. Antrag aus den
tündel eine billige, nach
mit der Vormundschaft
juͤhrliche Vergütung zu gewähren. Urkundlich unter Unserer
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
. betreffend die Abänderung der
Wilhel chönhausen. Frh.
das Herzogthum
dem Vermögen verbundenen Mühe
und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 25. Januar 1869.
6. 6 Gr. v. Bis marck⸗Schönhausen. Frhr. v.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
v. Roon.
Gesetz über die Einführung nung vom 13 Mai 1867, vitufen, die Theilung der Gemei
legung der Grundstück Hessen, in die Für Vom
. Wir Wilhelm, von Gottes Gn verordnen auf Grund des zwischen P
mont geschlossenen Vertrages vom der Verwaltung der
Aebertragung Pyrmont an des
der vt.
B53. Mai 1867, betreffend die Ablösung
Theilung der Gemeinf
Fuürsten zu Waldeck und Pyrmont, ürstenthümer, was folgt: 1. Die nachstehend abgedruckte
v. Mühle
stenthümer 25. Januar 1869.
18. Juli
de chaften und die Zus
d Schleswig⸗Holstein.
der beiden Häuser des Landtages
Hannover und Schleswig Geschlechtsvormundschaft wird aufgehoben. Aufhebung hat auf die eheliche Vormundschaft
v. Mühler. Leonhardt.
Bestimmung der Vor⸗ Schleswig, der Vormünder.
Höchsteigenhändigen Unterschrift Wilhelm.
Leonhardt.
der Königlich preußischen Verord— betreffend die Äblösung der Ser— nschaften und die Zusammen⸗ e für das vormalige Kurfürstenthum Waldeck und Pyrmont.
aden König von Preußen ꝛc. reußen und Waldeck⸗Pyr⸗ 1867, be reffend die Fürstenthümer Waldeck und
Preußen, mit r n nn , r , n ür.
tsvormundschaft
von Preußen 2e.
igen Unterschrift
m. vw b, Geyndt v. Selchow.
vom
derselben und der zu bestimmende
d. Heydt. r. v. Selchow.
*
Verordnung vom r Servituten, die
Grundstücke für das vormalige Kurfürstenthum Hessen, kommt mit nachfolgenden Abänderungen in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont zur Anwendung. ,
Urt. 2. Die Bestimmung des §. 22 in Betreff der forst⸗ mäßig bewirthschafteten Waldꝗrundstücke findet nicht Anwen- dung auf die sogenannten Gabewaldungen, welche vielmehr der wirthschaftlichen Zusammenlegung unterliegen. Soweit an solchen Gabewaldüngen dem Donanium oder einem Dritten ein Heimfallsrecht (Recht zur Einziehung unter bestimmten Vor⸗ aussetzungen) oder sonstige Rechte zustehen, sind solche Berech⸗ tigungen gleichzeitig mit der Zusammenlegung zur Ablösung zu bringen. Ark. 3. In den Fällen des § 27, Absatz 3, tritt an die Stelle der Reglerungsbehörde der Landes- Direktor. Art. 4. Un die Stelle des ersten Satzes im satze des §8. 29 tritt fo hende Bestimmung:
In Ansehung der Rechte dritter Personen und des ganzen Auseinandersetzungsverfahrens, so wie des Kostenwesens wird das Nähere in Uebereinstimmung mit den für Gemeinheits ˖ theilungen in der preußischen Provinz Westfalen geltenden Vorschriften durch landesherrliche Verordnung bestimmt
werden. Art. 5. An die Stelle des , . zu Cassel (8. 30) tritt das Ober⸗Appellationsgericht zu Berlin. Art 6 An die Stelle des §. 35 tritt folgende Bestimmung: Das Gesetz vom 13. Oktober 1858, die Ablösung der Hute⸗ berechtigungen betreffend, wird hiermit aufgehoben. Die auf Grund desselben auf rechtsbeständige Weise, erfolg⸗ ten Festsetzungen über die Art und Weise der Entschädigung und über das Kostenbeitr agsverhältniß bleiben in Kraft. Die schwebenden Hutüngsablösungssachen gehen in der⸗ jenigen Lage, in welcher sie sich befinden, in das neue Ver⸗ fahren über. . Die bisher erwachsenen Kosten werden nach dem einfachen Pauschsatze des Gesetzes vom 4. November 1854 berechnet. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 25. Januar 1869.
(L. S) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. „Frhr. v. d hn v. Ron, Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. . Der Landes⸗Direktor v. Flottwell.
zweiten Ab⸗
Die im Art. 1 des vorstehenden Gesetzes bezeichnete Verord⸗ nung vom 13. Mai 1867 ist in dem Jahrgange 1867 der Ge⸗ setz Sammlung Seite 716 bis 727 veröffentlicht, worauf hier verwiesen wird. ,
Justiz⸗Ministerium.
Der Kreisrichter Jordan in Seckenburg ist zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kre'sgericht in Kaukehmen und zugleich zum Rotar im Departement des Appellationsgerichts zu Insterburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Kaukehmen, und
Der Gerichts⸗A Assessor Seger zum Rechtsanwalt bei dem
Kreisgericht in Berlin und zugleich zum Notar im Departe⸗ ment des Kammergerichts, mit ln cen, seines Wohnsitzes in
ammenlegung der
Alt-Landsberg, ernannt worden. 78